Entrechtung durch Athletenvereinbarung?

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1 Entrechtung durch Athletenvereinbarung? Potsdamer Tag der Wissenschaften am Univ.-Prof. Dr. iur. Götz Schulze Universität Potsdam - Juristische Fakultät

2 Gliederung: A. Einführung Der Fall Pechstein - LG München vom , I 37 O 28331/12 SpuRt 2014, S. 113 B. Athletenvereinbarung I. Zwang zur Unterwerfung II. Rechtsfolgen der Unterwerfung C. Rechtliche Rahmenbedingungen im Schiedsverfahren I. Staatliches Recht II. Verbandsrecht (DOSB und IOC) III. Rechtsschutz D. Bewertung

3 Ein-Platz-Prinzip Sportart-Pyramiden (Fachsportverbände) Skispringen Welt Europäischer Deutscher Skiverband Eiskunstlauf Internationa ler Verband Europäischer Verband Nationaler Verband Ski - alpin Verein Verein Springer Welt Skifahrer Europäischer Deutschland Rodeln Internationa ler Verband Europäischer Verband Verein Sportler Internationa ler Verband Europäischer Verband Ski nordisch Nationaler Verband Nationaler Verband Verein Verein Rodler Läufer

4 Olympische Pyramide Thomas BACH IOC DOSB (NOK Deutschland) Internationaler Verband Internationaler Verband Internationaler Verband Internationaler Verband Internationaler Verband Internationaler Verband Europäischer Verband Europäischer Verband Europäischer Verband Europäischer Verband Europäischer Verband Europäischer Verband Nationaler Verband Nationaler Verband Nationaler Verband Nationaler Verband Nationaler Verband Nationaler Verband Zuschauer Zuschauer Zuschauer Zuschauer Zuschauer Zuschauer

5 Athletenvereinbarung DOSB Sotchi 2014

6 Athletenvereinbarung DOSB Sotchi 2014

7 Athletenvereinbarung DOSB Sotchi 2014

8 Athletenvereinbarung DOSB Sotchi 2014

9 Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit I. In Dopingfällen Athletenvereinbarung DOSB Sotchi 2014, Anlage: Regelwerk 5: NADA Nationaler-Antidoping Code Ziff = Unterwerfung unter die DIS (Deutsche Schiedsinstitution Köln) mit Berufung zum CAS (Lausanne/Schweiz) u. Überprüfung durch Schweizer Bundesgericht.

10 II. In allen anderen Fällen Unterwerfung 1. Athletenvereinbarung DOSB Sotchi 2014, Anlage: Regelwerk 1: 2. IOC Olympic Charter Ziff. 44. Zwang zur Unterzeichnung der Entry Form 3. 8 Entry Form: Unterwerfung unter den CAS (Lausanne/Schweiz) u. Überprüfung ausschließlich durch das Schweizer Bundesgericht.

11 Doping - Rechtliche Aspekte für den Sportler Privates Verbandsrecht Privates Vertragsrecht Öffentliches Dienstrecht Beamtenrecht Öffentliches Sportförderungsrecht

12 Athleten-Erklärung zu Schiedsklauseln, die den Zugang zu staatlichen Gerichten ausschließen

13 Veröffentlichung von Dopingsündern OLG Hamburg, Urteil vom U 73/09 (deutscher Ruderverband)

14 Freiwilligkeit des Sportlers Monopolstellung Strukturelle Überlegenheit Wirtschaftliche Überlegenheit Verlagerung der Prozesslast Zwang zur freiwilligen Unterwerfung Verbandsmacht unter eine (ausländische) Schiedsgerichtsbarkeit nach Erschöpfung des ineffektiven Verbandsrechtswegs Verbandsinterner Sanktionsvollzug

15 Vor- und Nachteile der (Sport-) Schiedsgerichtsbarkeit Vorteile: - Spezialisierte Richter - Schnelleres Verfahren (Kein Instanzenzug, Einfluss auf die Fristen) - Kosten (günstiger aber nur bei höheren Streitwerten) - Vertraulichkeit - Einheitlichkeit der sportrechtlichen Rechtsprechung durch zentralisiertes Schiedsgericht - Einheitliches staatliches Rahmenrecht (Schweiz) Nachteile: - Voraussehbarkeit eingeschränkt. - Keine Überprüfung der Tatsachenfeststellung. - Keine öffentliche Kontrolle - Im Schiedsverfahren keine Prozesskostenhilfe möglich - Keine externe Rechtskontrolle über die Einhaltung von rechtsstaatlichen Standards - Ausweitung des sportrechtlichen Sektors auf allgemeines Wirtschaftsrecht

16 Zentralisierte Sportschiedsgerichtsbarkeit Tribunal Arbitral du Sport / Court of Arbitration for Sport (TAS/CAS) seit Verwurzelung im IOC (Ausgründung aus dem IOC (ICAS)) - Sitz : Lausanne / Schweiz (auch Ort der Verbandssitze nahezu aller Internationaler Sportspitzenverbände) Unabhängigkeit? (finanzielle u. personelle Einflussnahme d. Verbandseite) Überparteilichkeit? - Festgelegte Schiedsrichterliste (eng kontrolliert, einseitige Berücksichtigung der Verbandsinteressen) - Einsetzung des Kammerpräsidenten durch den Generalsekretär - Vorlage der Entscheidung beim Generalsekretär

17 Verfahrensrechtliche Nachteile 1. Kostenrisiko (hohe Informations- und Rechtsverfolgungskosten) 2. Übersetzungserfordernis (Englisch u. Französisch) 3. (Ineffektive) Überprüfung durch das Schweizer Bundesgericht 4. Private Zwangsvollstreckung gegen den Sportler von - Verbandssanktionen und - verbandsseitig gewonnenen Schiedsurteilen

18 Konkrete Nachteile im Doping 1. Bei Dopingstrafen herabgesetzte Beweismaß: lediglich eine ausreichende und keine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts erforderlich 2. Kein Schuldnachweis (sog. strict liability).

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Univ.- Prof. Dr. iur. Götz Schulze 19

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