Ordenstag in Köln 14. März Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge. Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005.

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1 Berlin. Erfurt. Freiburg. Hamburg. Köln. München. Münster Ordenstag in Köln 14. März 2006 Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005 Referent: > RA Dr. Axel Scherff, Fachanwalt für Steuerrecht, Prokurist Solidaris 2006 Köln, 14. März 2006

2 Einleitung > Zunehmende wirtschaftliche Risiken aus der Trägerschaft von Sozialeinrichtungen > Hieraus folgt: > Notwendigkeit der haftungsrechtlichen Absicherung des für die Altersversorgung notwendigen Ordensvermögens 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 2 I 19

3 Einleitung > Aktuelle Entscheidungen geben Anlass bestehende Trägerstrukturen aus haftungsrechtlicher Sicht zu überdenken > Aktuell: > Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005 zur Haftung von Vereinsmitgliedern 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 3 I 19

4 GmbH-Struktur Orden e.v. (Altersversorgung) 100 % Einrichtungen ggmbh 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 4 I 19

5 GmbH-Struktur > Haftungsrechtliche Auswirkungen: Grundsatz der Vermögenstrennung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, 13 Abs. 2 GmbHG Ausnahmen: Fälle der sog. Durchgriffshaftung > Unterkapitalisierung > Sphärenvermischung > Rechtsprechung des BGH zum existenzvernichtenden Eingriff - hat Rechsprechung zur Haftung im faktischen bzw. qualifiziert faktischen Konzern abgelöst - neuere Rechtsprechung für Orden sicherlich günstiger 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 5 I 19

6 GmbH-Struktur > Fazit: > GmbH-Ausgliederung in der Regel sicher, sofern bei Ausgliederung Schuldhaftentlassung erfolgt und keine Sicherheiten für Einrichtungen vom Orden gegeben werden. 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 6 I 19

7 Stiftungs- / GmbH-Struktur Orden e. V. (Altersversorgung) Kirchliche Stiftung des privaten oder öffentlichen Rechts 100 % Einrichtungen ggmbh 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 7 I 19

8 Stiftungs- / GmbH-Struktur > Fazit: > Haftungsrechtlich sehr sicher, da keine direkten gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen Orden und Stiftung bzw. Einrichtungsstruktur bestehen 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 8 I 19

9 Vereinsstruktur Orden e.v. (Altersversorgung) Einrichtungen e. V. 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 9 I 19

10 Vereinsstruktur > Bisher: sicher, vergleichbar mit GmbH-Struktur > Aber nunmehr: > Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005????? 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 10 I 19

11 OLG Dresden: Sachverhalt (stark vereinfacht) e. V. (Kolpingwerk) hat wirtschaftliche Aktivitäten zum Teil selbst als Leasingnehmer, aber auch über steuerpflichtige und gemeinnützige Tochtergesellschaften (Tagungshaus, etc.) durchgeführt Mitglieder des e. V.: natürliche Personen, von Gliederungen des Kolpingwerkes benannt 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 11 I 19

12 OLG Dresden: Sachverhalt (stark vereinfacht) Verein wurde insolvent Klägerin versucht hinter e. V. stehende Mitglieder in Anspruch zu nehmen nicht die natürlichen Personen, sondern die Vermögensträger 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 12 I 19

13 OLG Dresden: Urteil (Leitsatz) Mitglieder eines personalistisch strukturierten e. V., der sich über das sog. Nebenzweck-Privileg hinaus in erheblichen Umfang wirtschaftlich betätigt, haften wegen Missbrauchs der Rechtsform jedenfalls dann akzessorisch, wenn sie Kenntnis von der wirtschaftlichen Betätigung haben und dieser keinen Einhalt gebieten. 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 13 I 19

14 OLG Dresden: Urteil > Rechtsform des Idealvereins nach BGB steht nicht für die Führung von Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung > Steuerliche Unterscheidung für OLG Dresden unerheblich 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 14 I 19

15 OLG Dresden: Urteil > Senat bejaht Haftungsdurchgriff auf Mitglieder bzw. hinter den Mitgliedern stehende Körperschaften aufgrund eines Missbrauchs der Rechtsform des e. V., wenn dieser sich wirtschaftlich betätigt und die Mitglieder nicht einschreiten 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 15 I 19

16 Konsequenz > Bedeutung für Vereinsstruktur von Ordensgemeinschaften: > Haftungsrechtliche Trennung zwischen Ordens- und Einrichtungsverein nicht mehr sicher, da Haftung wegen Missbrauchs der Rechtsform droht. 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 16 I 19

17 Abwehrstrategie > Formwechselnde Umwandlung in ggmbh > Aber: Urteil noch nicht rechtskräftig, Revision bei dem BGH anhängig 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 17 I 19

18 Fazit > Bei Vereinen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten ggf. bereits jetzt Handlungsbedarf > Ansonsten: BGH-Urteil abwarten > Grundsätzlich aber: Überprüfung der haftungsrechtlichen Absicherung des Ordensvermögens (Altersversorgung) vor Risiken aus dem Bereich der Einrichtungen 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 18 I 19

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Von-der-Wettern-Str Köln +49 (0) (0) info@solidaris-koeln.de März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Axel Scherff Folie 19 I 19

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