Verkündungsblatt Nr. 5/30.09.2015. der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen



Ähnliche Dokumente
Verkündungsblatt Nr. 5/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 22. Januar 2004 Nr. 9

Amtliche Mitteilungen

Erfolgreich studieren.

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung: Bachelor Maschinenbau und Prozesstechnik

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Amtliche Bekanntmachungen

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Erfolgreich studieren.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Veranstalter. Studienumfang und Abschlüsse

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Erfolgreich studieren.

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Chemieingenieurwesen

Leseabschrift. Geltungsbereich

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.:

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Studienordnung. Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Checkliste Master Analytische und Bioanalytische Chemie

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Erfolgreich studieren.

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

2. Information zum 1. Studienjahr im. Diplomstudiengang Mathematik. Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete

Fachspezifische Anlage: Soziologie

Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

Katalog der Wahlpflichtmodule

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2012

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Ordnung über die 6. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge. I. Controlling und Management. und

amtliche mitteilungen

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachungen

Nichtamtliche Lesefassung. Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Masterstudiengänge

Amtliche Mitteilungen

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Nr. 80 / 13 vom 23. Oktober 2013

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Empfehlungen zur Wahl der Bachelormodule im 5. und 6. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Maschinenwesen (Stand: 25. Juli 2014)

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Artikel I wird wie folgt neu gefasst: 3 Zugang zum Studium

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung: Master of Engineering and Management

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Management von Kultur- und Nonprofit-Organisationen

Amtliche Bekanntmachungen

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern

D I E N S T B L A T T

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Nr. 2/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25

Amtliche Bekanntmachung

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

PRESSEKONDITIONEN: IUBH FERNSTUDIUM

Teil B: Besondere Regelungen

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom Version 4

Studien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Transkript:

Verkündungsblatt Nr /009201 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 2 Verkündungsblatt Nr /009201 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Prüfungsordnungen: Berichtigung der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Fernstudiengang oftware Engineering for Embedded ystems an der Technischen Universität Kaiserslautern Berichtigung der Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge der Ingenieurwissenschaften Allgemeiner Maschinenbau, Bioverfahrenstechnik, Computational Engineering, Fahrzeugtechnik, Kunststofftechnik und Faserkunststoffverbunde, Material- und Produktionswissenschaften, Verfahrens- und Energietechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-traße, Geb 7 7 Kaiserslautern Das Verkündungsblatt liegt für jedermann in der Zentrale der Universitätsbibliothek zur Ansicht aus Dieses erscheint bei Bedarf Zudem ist es als PDF-Datei auf der Homepage der TU Kaiserslautern zu finden: wwwuni-klde/verkuendungsblatt/

Verkündungsblatt 009201 Nr / eite Verkündungsblatt 009201 Nr / eite Berichtigung der Ordnung zur zur Änderung der der Prüfungsordnung für für den den weiterbildenden Fernstudiengang Fern-studiengang oftware Engineering for Embedded ystems an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 29 Mai 201 (Verkündungsblatt Nr vom 007201, ) 1 Artikel 1 Nr 2 lautet richtig: 2 Abs erhält folgende Fassung: Die abschließende Entscheidung über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten, die die formalen Einschreibevoraussetzungen erfüllen, fällt der Prüfungsausschuss des tudiengangs aufgrund des in Anhang B dieser Ordnung geregelten Verfahrens Mit dem Antrag auf Zugang zum weiterbildenden Master-Fernstudiengang oftware Engineering for Embedded ystems, muss der Antragsteller gem Anhang B dieser PO einen Lebenslauf vorlegen 2 Artikel 1 Nr lautet richtig: 2a Abs 2 erhält folgende Fassung: Die Eignungsprüfung setzt sich zusammen aus 1 zwei Prüfungen, die relevante Grundlagenthemen aus dem Bereich des Bachelorstudiums Informatik umfassen und jeweils entweder als schriftliche Prüfung oder als mündliches Eignungsgespräch mit Prüfungscharakter durchgeführt werden 2 dem eingereichten Portfolio (gemäß 2a Abs ) Artikel 1 Nr 7 lautet richtig: 2a Abs erhält folgende Fassung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung darf nur versagt werden, wenn 1 die Unterlagen nach Absatz nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, 2 die Berufstätigkeit nicht einschlägig (gemäß 2 Abs ) für den gewählten tudiengang ist, die Voraussetzungen nach 2 der Ordnung nicht erfüllt sind Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerbern schriftlich von der Abteilung für tudienangelegenheiten mitgeteilt Mit der Zulassung erfolgt eine Einladung zu den Prüfungen Artikel 1 Nr 2 lautet richtig: 1 Abs erhält folgende Fassung: Ist die Masterprüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, so erteilt die oder der Prüfungsausschussvorsitzende dem Prüfling hierüber einen schriftlichen Bescheid In diesem Fall wird ihr bzw ihm auf Antrag von der Abteilung für tudienangelegenheiten eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält Artikel 1 Nr lautet richtig: Neu eingefügt wird: 20 Übergangsbestimmungen Diese Fassung der Prüfungsordnung gilt für tudierende, die ab dem Wintersemester 201/201 in den tudiengang oftware Engineering for Embedded ystems eingeschrieben werden Für tudierende, die vor dem Wintersemester 201/201 eingeschrieben wurden, gilt die Prüfungsordnung vom 8 Januar 2010, die letztmals am 20201 geändert wurde (taatsanzeiger vom 2907201, Nr 2, 111) Artikel 1 Nr 7 lautet richtig: Anhang A zu Abs 2 und und zu 1: Leistungen der Masterprüfung wird wie folgt geändert: Leistungen der Masterprüfung im Grundlagenstudium Die Leistungsüberprüfungen der Masterprüfung im Grundlagenstudium sind Bestandteil der Module des Grundlagenstudiums Eine Übersicht über die Module des Grundlagenstudiums inkl der Angabe der durch die erfolgreiche Teilnahme erreichbaren Leistungspunkte (Credit Points) ist unter Nummer 1 des Abschnitts AI aufgeführt, eine Übersicht über die Prüfungsleistungen unter Nummer 2 und über die tudienleistungen unter Nummer Die genauen Fristen und Modi werden den tudierenden jeweils zu Anfang des emesters in der emesterinformationsbroschüre mitgeteilt Leistungen der Masterprüfung im Vertiefungsstudium Die Leistungsüberprüfungen der Masterprüfung im Vertiefungsstudium sind Bestandteil der Module des Vertiefungsstudiums Eine Übersicht über die Module des Vertiefungsstudiums inkl der Angabe der durch die erfolgreiche Teilnahme erreichbaren Leistungspunkte (Credit Points) ist unter Nummer 1 des Abschnitts AII aufgeführt, eine Übersicht über die Prüfungsleistungen unter Nummer 2 und über die tudienleistungen unter Nummer Die genauen Fristen und Modi werden den tudierenden jeweils zu Anfang des emesters in der emesterinformationsbroschüre mitgeteilt

Verkündungsblatt 009201 Verkündungsblatt 009201 Nr / eite Nr / eite AI tudienmodule des Grundlagenstudiums 1 tudienmodule emester tudienmodul bzw Präsenzphase emesterwochenstunden (W) / Credit Points (ECT) W B-M1: oftware Engineering Basics 8 / 7 (bestehend aus: oftware Engineering Introduction und oftware Development for Embedded ystems) W B-M2: Project Management / Gesamtaufwand 11 / 11 2 Fachprüfungen Fachprüfung Prüfungsmodus Prüfungstermin Klausur oftware Engineering Basics, Bestandteil des Moduls B-M1 W Klausur Project Management, Bestandteil des Moduls B-M2 W tudienmodule und Lehrveranstaltungen, in denen cheine nach Abs zu erbringen sind: tudienmodul bzw Lehrveranstaltung Leistung zu erbringen durch emester Präsenzphase B1: oftware Engineering Basics and Project Management Teilnahme W AII Vertiefungsstudium 1 tudienmodule emester tudienmodul bzw Präsenzphase V-M1: oftware Quality Engineering (bestehend aus: oftware Quality Assurance und oftware Product Line Engineering V-M2: oftware Concept Engineering (bestehend aus: Requirements Engineering und oftware Architectures for Embedded oftware ystems) Präsenzphase V1: Quality and Concept Engineering V-M: oftware Component Engineering W (bestehend aus: Component-based oftware Development und Modelbased Component Engineering) V-M: Embedded oftware Engineering W (bestehend aus: Realtime ystems und Dependability Engineering) Präsenzphase V2: W Component and Embedded oftware Engineering emesterwochenstunden (W) / Credit Points (ECT) / 7 / 7 / / 7 / 7 / Gesamtaufwand (inkl mit 1 W bzw 1 Credit Points) / 9

Verkündungsblatt 009201 Nr / eite Verkündungsblatt 009201 009201 Nr Nr Nr / eite // eite eite Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 2 2 Fachprüfungen 2 Fachprüfungen Fachprüfung Fachprüfung Prüfungsmodus Prüfungstermin Fachprüfung Prüfungsmodus Prüfungstermin Klausur Klausur oftware oftware Quality Quality Engineering, Engineering, Bestandteil Klausur oftware des Moduls Quality V-M1 Engineering, Bestandteil des Moduls V-M1 Bestandteil des Moduls V-M1 Klausur Klausur oftware oftware Concept Concept Engineering, Engineering, Klausur oftware Concept Engineering, Bestandteil des Moduls V-M2 Bestandteil des Moduls V-M2 Bestandteil des Moduls V-M2 Klausur Klausur oftware oftware Component Component Engineering, Engineering, Klausur oftware Component Engineering, W W Bestandteil des Moduls V-M W Bestandteil des Moduls V-M W Bestandteil des Moduls V-M Klausur Klausur Embedded Embedded oftware oftware Engineering, Engineering, Klausur Embedded oftware Engineering, W W Bestandteil des Moduls V-M W Bestandteil des Moduls V-M W Bestandteil des Moduls V-M und in denen cheine nach tudienmodule tudienmodule und und Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen, in in denen denen cheine cheine nach nach Abs zu erbringen sind: Abs Abs zu zu erbringen erbringen sind: sind: bzw tudienmodul tudienmodul bzw bzw Lehrveranstaltung Lehrveranstaltung Leistung Leistung zu erbringen zu erbringen durch Leistung zu erbringen durch durch emester emester emester Testat Testat (mündlich (mündlich oder oder Präsenzphase V1: V1: Testat (mündlich oder Präsenzphase V1: schriftlich) schriftlich) und und erfolgreich erfolgreich Quality and Concept Engineering schriftlich) und erfolgreich Quality and Concept Engineering bearbeitete bearbeitete Einsendeaufgaben Einsendeaufgaben Testat Testat (mündlich oder oder Präsenzphase V2: Testat (mündlich oder Präsenzphase V2: schriftlich) und und Component and Embedded oftware schriftlich) und erfolgreich Component and Embedded oftware Engineering bearbeitete Einsendeaufgaben W W W Prüfungsmodus Prüfungstermin gemäß gemäß 1, 1, 17 17 7 7 Artikel Artikel 1 Nr 1 Nr 8 lautet 8 lautet richtig: richtig: Anhang Anhang B zu B zu 2 Abs 2 Abs wird wird wie wie wie folgt folgt geändert: Abs Abs 2: 2: Voraussetzung ist der ist ist der der erfolgreiche Abschluss eines eines eines ersten ersten ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums sowie sowie der der der Nachweis Nachweis einer einer mindestens mindestens zweijährigen Berufstätigkeit nach nach nach dem dem dem Erststudium Erststudium gemäß gemäß gemäß 2 2 Abs 2 Abs Abs 2, 2, 2, 2, 2a 2a und 2a und und 2b, 2b, 2b, dieser dieser Ordnung Ordnung tudierende, deren deren deren zur zur zur Zulassung Zulassung berechtigender berechtigender tudienabschluss tudienabschluss weniger weniger als als als als 20 20 20 ECT ECT oder oder eine eine kürzere kürzere Regelstudienzeit Regelstudienzeit als als acht als acht acht emester emester aufweist, aufweist, gilt gilt gilt bei bei bei Vorliegen Vorliegen der der der Zulassungsvo-raussetzungen Zulassungsvo-raussetzungen zusätzlich zusätzlich eine eine eine einschlägige einschlägige Berufstätigkeit Berufstätigkeit im im Wert im Wert Wert von von von mindestens mindestens der der fehlenden fehlenden ECT ECT ECT als als als nachgewiesen nachgewiesen Pro Pro Jahr Jahr einschlägiger Berufstätigkeit, Berufstätigkeit, die die die zeitlich zeitlich zeitlich nach nach nach dem dem dem Erststudium Erststudium liegen liegen liegen muss, muss, muss, können können können den den den betreffenden betreffenden tudierenden tudierenden 0 0 0 ECT- ECT- 0 ECT- ECT- Punkte Punkte angerechnet werden werden werden Es Es können Es können können maximal maximal maximal 0 0 0 ECT-Punkte ECT-Punkte angerechnet angerechnet werden, werden, werden, die die die die umme umme umme der der der der angerechneten angerechneten ECT-Punkten ECT-Punkten und und und und der der ECT-Punkte des des des berechtigenden tudienabschlusses berechtigenden tudienabschlusses darf darf darf dabei dabei dabei 20 20 20 ECT-Punkte 20 ECT-Punkte nicht nicht nicht überschreiten nicht überschreiten Die Die Die angerechnete angerechnete einschlägige einschlägige Berufstätigkeit Berufstätigkeit wird wird wird den den den betreffenden betreffenden tudierenden tudierenden mit mit mit Angabe mit Angabe Angabe der der der angerechneten der angerechneten ECT-Punkte ECT-Punkte auf auf auf dem auf dem dem dem Master-Zeugnis Master-Zeugnis ausgewiesen ausgewiesen ie ie ie ist ist Bestandteil ist Bestandteil Bestandteil der der der Voraussetzungen der Voraussetzungen zum zum zum erfolgreichen zum erfolgreichen Abschluss Abschluss Abschluss des des des Fernstudiums des Fernstudiums Bei Bei Bei den Bei den den betreffenden betreffenden tudierenden gehen die angerechneten ECT-Punkte in den verpflichtenden Umfang des Fernstudiums ein tudierenden tudierenden gehen gehen die die angerechneten ECT-Punkte in den in in den verpflichtenden Umfang Umfang Umfang des des des Fernstudiums ein ein ein Kaiserslautern, den 2209201 Kaiserslautern, den den den 2209201 2209201 eptember 201 Der Dekan Der Der Der Dekan Dekan Dekan des Fachbereiches Informatik des des des Fachbereiches Fachbereiches Informatik Informatik der Technischen Universität Informatik Kaiserslautern der der Technischen der Technischen Technischen Universität Universität Universität Kaiserslautern Kaiserslautern Prof Dr Klaus c h n e i d e r Prof Prof Prof Dr Klaus Dr Dr Klaus Klaus c h n c h e n i d e e i d r e r

Verkündungsblatt 009201 Verkündungsblatt 009201 Nr / eite Nr / eite Berichtigung der Ordnung der Ordnung zur Änderung zur Änderung Fachprüfungsordnung der Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge für Masterstudiengänge der Ingenieurwissenschaften Ingenieurwissenschaften Allgemeiner Allgemeiner Maschinenbau, Maschinenbau, Bioverfahrenstechnik, Bioverfahrenstechnik, Computational Computational Engineering, Engineering, der Fahrzeugtechnik, Kunststofftechnik und und Faserkunststoffverbunde, Material- und und Produktionswissenschaften, Verfahrens- und und Energietechnik Energietechnik an der an Technischen der Technischen Universität Universität Kaiserslautern Kaiserslautern vom 27 Juli vom 201 27 Juli 201 (Verkündungsblatt Nr Nr vom vom 109201, ) ) 1 Artikel 1, Nr 9 lautet richtig: 8 Abs1 wird gestrichen und durch folgenden Text ersetzt: Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen der tudienmodule, der und der 2 Artikel 1, Nr 1 lautet richtig: Anhang 2 wird wie folgt neu gefasst: Anhang 2 Umfang und Prüfungsmodus der Module Legende: FB-MV Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik Modul Nr Modulnummer W emesterwochenstunden LP Leistungspunkt PM Prüfungsmodus 1 schriftliche Prüfung 2 mündliche Prüfung schriftliche oder mündliche Prüfung Leistungsnachweis (unbenoteter chein) benoteter Leistungsnachweis (benoteter chein) V Vorlesung Ü Übung L Labor eminar

Verkündungsblatt 009201 Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 7 Nr / eite 7 1 Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (2 LP, davon ein Labor) 101 108 109 11 2 11 117 119 trömungsmechanik II chwingfestigkeit Maschinensysteme Hydraulik und Pneumatik Berechnung und Konstruktion von Verbundwerkstoffen Virtuelle Produktentwicklung II Labor Maschinenkonstruktion oder Labor D-CAD () 1 umme: 2 Wahlpflichtmodule für den Master Produktentwicklung im Maschinenbau aus der veröffentlichten Liste WahlpflichtmoduleProduktentwicklung im Maschinenbau 1 Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 7 21 M 21 Exkursion (2 Tage) 1 0 2 Masterstudiengang Bioverfahrenstechnik Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (27 LP, davon ein Labor) M102 M10 Bioverfahrenstechnik I Bioverfahrenstechnik II Thermische Verfahrenstechnik II Mechanische Verfahrenstechnik II 8 9 umme: 27 Wahlpflichtmodule für den Master Bioverfahrenstechnik aus der veröffentlichten Liste WahlpflichtmoduleBioverfahrenstechnik 1 Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 21 21 0 Masterstudiengang Computational Engineering Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (2 LP) M M1 107 101 1 Algorithmen und Programmierung Optimierung für Ingenieure Molekulare Thermodynamik trömungsmechanik II Nichtlineare Finite Elemente umme: 2

Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 8 Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 8 Wahlpflichtmodule für den Master Computational Engineering aus der veröffentlichten Liste Wahlpflichtmodule Computational Engineering 19 Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 21 21 0 Masterstudiengang Fahrzeugtechnik Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (27 LP, davon ein Labor) M10 1 1 M1 17 M Fahrzeugantriebssysteme Fahrzeugschwingungen Fahrdynamik-Regelung Nutz- und chienenfahrzeuge Automotive Production Labor Fahrzeugtechnik oder Labor Mechatronik () umme: 27 Wahlpflichtmodule für den Master Fahrzeugtechnik aus der veröffentlichten Liste Wahlpflichtmodule Fahrzeugtechnik Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 8 21 M 21 Exkursion (2 Tage) 1 0 Masterstudiengang Energie- und Verfahrenstechnik Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (27 LP) 1 101 M17 211 M18 M19 Prozessthermodynamik trömungsmechanik II Mechanische Verfahrenstechnik II Thermische Verfahrenstechnik II Konventionelle Energietechnik Labor Mechanische Verfahrenstechnik II oder Labor Thermische Verfahrenstechnik II oder Labor Energietechnik II () () umme: 27 Wahlpflichtmodule für den Master Energie- und Verfahrenstechnik aus der veröffentlichten Liste Energie- und Verfahrenstechnik 1 Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 7 21 21 0

Masterstudiengang Produktionstechnik Verkündungsblatt 009201 Verkündungsblatt 009201 Modul-Nr Modul LP PM M1 M119 20 197 217 27 M0 118 Pflichtmodule ( LP) ysteme der Produktion Gestaltung fertigungstechnischer Prozesse I/II Optische Messtechnik Physikalische Messverfahren Oberflächentechnologie Automatisierungstechnik I Qualitätsmanagement I/II Labor Fertigungstechnik umme: Nr / eite 9 Nr / eite 9 Wahlpflichtmodule für den Master Produktionstechnik aus der veröffentlichten Liste Wahlpflichtmodule Produktionstechnik 9 Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 21 21 0 7 Masterstudiengang Materialwissenschaften und Werkstofftechnik Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (2 LP) 108 18 271 221 181 M1 21 19 chwingfestigkeit Ermüdung und Lebensdauer Plastizität metallischer Werkstoffe chadenskunde Kunststoffverarbeitung Fügeverfahren für Verbundwerkstoffe Methodik der Werkstoffauswahl Hochtemperaturwerkstoffe für die Energie- und Luftfahrttechnik umme: 2 Wahlpflichtmodule für den Master Materialwissenschaften und Werkstofftechnik aus der 18 veröffentlichten Liste Materialwissenschaften und Werkstofftechnik Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 21 21 0 8 Masterstudiengang Maschinenbau mit BWL Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (2 LP) 102 M1 11 10 109 117 119 118 Konstruktionslehre II ysteme der Produktion Virtuelle Produktentwicklung II Konstruktionswerkstoffe II Maschinensysteme Labor Maschinenkonstruktion oder Labor D-CAD oder Labor Fertigungstechnik () () umme: 2

Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 10 Verkündungsblatt 009201 Nr / eite 10 Wahlpflichtmodule für den Master Maschinenbau mit BWL aus den Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre aus dem tudiengang Bachelor BWL mit technischer Qualifikation des Fachbereiches WIWI (sofern nicht schon im Bachelor belegt) oder Angebote des Fachbereiches WIWI für Master-tudiengänge anderer Fachbereiche 1 Wahlpflichtmodule aus dem Master-Lehrangebot des FB-MV (siehe veröffentlichte Liste Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 10 21 21 0 9 Masterstudiengang Maschinenbau mit angewandter Informatik Modul-Nr Modul LP PM Pflichtmodule (2 LP) 11 M2 M M M Virtuelle Produktentwicklung II Roboterkinematik Algorithmen und Programmieren Grundlagen des oftware Engineering Labor Mechatronik 8 umme: 2 Wahlpflichtmodule für den Master Maschinenbau mit angewandter Informatik aus der veröffentlichten Liste Maschinenbau mit angewandter Informatik 18 Wahlpflichtmodule Master MV allgemein ) 21 M 21 Exkursion (2 Tage) 1 0 Kaiserslautern, den 209201 eptember 201 Der Dekan des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Prof Dr-Ing Christian c h i n d l e r