Ein-Fach-Master Sozialwissenschaft Bewerbungsverfahren und Studienstruktur
Zulassungsvoraussetzungen ab dem Wintersemester 2015/2016 Zulassung über ein NC- Verfahren, die Mindestnote von 2,3 gilt dann nicht mehr vergeben werden pro Semester 80 Studienplätze Wichtig: Es wird nur einen NC geben, d.h. keine gesonderten Berechnungen für die einzelnen Studienprogramme! am NC-Verfahren nehmen nur BewerberInnen teil, die folgende inhaltliche Voraussetzungen erfüllen: Bachelorabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 40 CP sozialwissenschaftlichen Leistungen in mindestens drei von vier Disziplinen (Soziologie, Politikwissenschaft, Sozialpsychologie und anthropologie, Sozialpolitik und ökonomik) 10 CP in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung Nachstudien von Bachelormodulen sind ggf. möglich 2
Checkliste Masterbewerbung Online-Bewerbung bis zum 15.07. (WiSe) bzw. 15.01. (SoSe) Einreichen der Bewerbungsunterlagen bei der Zulassungsstelle bis zum 01.09. (WiSe) bzw. 01.03. (SoSe) Anmeldung für das obligatorische Beratungsgespräch bis zum 01.09. (WiSe) bzw. 01.03. (SoSe) optional! Annahme des Studienplatzes im Infoportal Zulassung bis 5 Tage nach Erhalt der Zulassung Vorlage der Beratungs- und Auflagenbescheinigung im Prüfungsamt der Fakultät für Sozialwissenschaft Einschreibung mit Bachelorzeugnis oder Bescheinigung über den Abschluss des Studiums sowie Exmatrikulationsbescheinigung etc. 3
Bewerbungsverfahren RUB 1. Bewerbung die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der RUB unter https://bewerbung.uv.ruhr-uni-bochum.de/ ist für ein WiSe ca. ab dem 01.06. und für ein SoSe ca. ab dem 01.12. möglich Bewerbungsschluss für die Online-Bewerbung ist der 15.07. (WiSe) bzw. der 15.01. (SoSe), später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende der Nachreichfrist (für das WiSe am 01.09., für das SoSe am 01.03.) bei der Zulassungsstelle eingereicht werden (postalisch oder persönlich) 4
Bewerbungsverfahren RUB 1. Bewerbung Bewerbungsunterlagen sind: Kontrollblatt der Online-Bewerbung mit Angabe des Studienprogramms Bachelorzeugnis (falls bereits vorhanden) oder vom Prüfungsamt bescheinigte Durchschnittsnote aus 150 CP Transcript of Records mit belegten Veranstaltungen u. Kreditpunkten aktuelle Studienbescheinigung. Fakultät für Sozialwissenschaft Über den Stand der eigenen Bewerbung kann man sich jederzeit im Infoportal-Zulassung unter https://zulixinfo.uv.ruhr-uni-bochum.de/ informieren. Steht dort Antrag ist in Bearbeitung sind die vollständigen Unterlagen eingegangen. 5
Bewerbungsverfahren RUB 2. Auswahlverfahren und Zulassung nach dem 01.09. bzw. 01.03. erfolgt für externe BewerberInnen die Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen durch die Fakultät für Sozialwissenschaft danach führt die Zulassungsstelle für alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, das NC-Verfahren durch die 80 BewerberInnen mit den besten Noten erhalten über das Infoportal Zulassung einen Zulassungsbescheid (ca. in der zweiten September-/Märzwoche) mit dem Bescheid wird eine Annahmefrist von fünf Tagen mitgeteilt, innerhalb derer der Studienplatz online angenommen werden muss; danach verfällt der Anspruch auf den Platz ggf. Nachrückverfahren Fakultät für Sozialwissenschaft 6
Bewerbungsverfahren RUB 3. Einschreibung vor der Einschreibung muss ein obligatorisches Beratungsgespräch an der Fakultät geführt werden (nach der Zulassung automatische Einladung, für eine frühzeitige Anmeldung siehe Folie 8) Die Beratungs- und Auflagenbescheinigungen müssen vor der Einschreibung im Prüfungsamt der Fakultät vorgelegt werden. Für die Einschreibung wird eine festgelegte Frist (meist Ende September bzw. Ende März) im Zulassungsbescheid mitgeteilt, Nacheinschreibefristen gibt es mit dem NC-Verfahren nicht mehr das Bachelorzeugnis oder eine Bescheinigung über den Abschluss des Studiums vom Prüfungsamt sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen bei der Einschreibung vorgelegt werden Mehr Infos: www.rub.de/studium/bewerbung-und-einschreibung und www.rub.de/studierendensekretariat/studium/bewerbung_zulassung/master 7
Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch Um Probleme auf Grund kurzfristiger Terminierung des obligatorischen Beratungsgesprächs nach der Zulassung zu vermeiden, bietet die Fakultät für Sozialwissenschaft ein freiwilliges Parallelverfahren an. Dieses beinhaltet: Fakultät für Sozialwissenschaft vorgezogene Prüfung der inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen für Externe frühzeitige Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch (bei Erfüllung der Voraussetzungen) Für die Teilnahme an diesem Verfahren ist bis zum 01.09. (WiSe) bzw. 01.03. (SoSe) eine Anmeldung an der Fakultät möglich. Ein Leitfaden und das Anmeldeformular finden sich auf www.sowi.rub.de unter Bewerbung und Anmeldung. 8
Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch Nach Eingang der Anmeldung erfolgt bei externen BewerberInnen die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen Qualifizierte InteressentInnen werden zum obligatorischen Beratungsgespräch eingeladen Wer nicht an diesem Verfahren teilnimmt, erhält nach der Zulassung automatisch einen Termin für das Gespräch. Wichtig: Fakultät für Sozialwissenschaft Die Teilnahme am obligatorischen Beratungsgespräch garantiert keinen Masterplatz, einschreiben kann sich nur, wer auch im NC-Verfahren einen Studienplatz erhält. Es reicht ebenfalls nicht, die Bewerbungsunterlagen an die Fakultät zu senden, diese müssen auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle eingehen! 9
Zeitverlauf für Bewerbungen MA ab SoSe 1.12. 1.1 15.1. 1.2. 15.2. 1.3. 15.3. 1.4. MA ab WiSe 1.6. 1.7. 15.7. 1.8. 15.8. 1.9. 15.9. 1.10. Fristen RUB Öffnung Bewerbungsportal Bewerbungsschluss Ende Nachreichfrist Zulassungsverfahren ca. Ende Einschreibefrist Fakultätsverfahren Anmeldung an der Fakultät und Durchführung obligatorisches Beratungsgespräch ToR- Bewerbung* ca. Abgabe B.A-Arbeit ca. mündliche Prüfung (Ein-Fach-B.A.) Zeugnisausstellung Zeugnis- Bewerbung ca. Abgabe B.A-Arbeit ca. mündliche Prüfung (Ein-Fach-B.A.) Zeugnisausstellung Bei den fett gedruckten Daten handelt es sich um Ausschlussfristen, alle anderen sind Empfehlungen. Wir raten Ihnen dennoch dringend, sich an ihnen zu orientieren, um einen reibungslosen Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium nicht zu gefährden. * Bewerbung mit dem Transcript of Records (ToR) und vom Prüfungsamt bescheinigter Durchschnittsnote 10
Studienprogramm Fakultät für Sozialwissenschaft Aufbau des Masterstudiums M.A. - Arbeit (20 CP) und -Prüfung (8 CP) 3. Programmmodul (9 CP) Forschungsmodul (12 CP) 2. Programmmodul (9 CP) 1. Programmmodul (9 CP) Mastermodul Forschungsmethoden und Statistik (12 CP) Ergänzungsmodul (auch fakultätsfremd) (9 CP) Erweiterung und Vertiefung z.b. Mastermodul eines anderen Studienprogramms (9 CP) Praxismodul (14 CP) z.b. Nachstudium eines Bachelormoduls (falls Auflage) (9 CP) Beratungsgespräch, ggf. Auflagen 11
Studienprogramme im Ein-Fach-M.A. Für die Masterphase wird aus sechs Studienprogrammen eines ausgewählt: Management und Regulierung von Arbeit, Wirtschaft und Organisation Globalisierung, Transnationalisierung und Governance Gesundheitssysteme und Gesundheitswirtschaft Stadt- und Regionalentwicklung Kultur und Person Methoden der Sozialforschung 12
Aufbau des Masterstudiums Infos zu den Modulen sowie den Veranstaltungen des laufenden Semesters finden sich im Sowi-Info: www.sowi.rub.de/studium/vorlesungsverzeichnis Hilfreiche Tipps für die Studienorganisation stehen im Master-Einstiegsinfo: www.sowi.rub.de/mam/content/fakultaet/stang/ma_einstiegsinfo_ss _2015.pdf Allgemeine Infos zum Ein-Fach-Master finden sich auf der Fakultätshomepage: www.sowi.rub.de/studium/studienangebot/ma_1fach.html.de 13
Kontakt Allgemeine Masterberatung, Alina Windzio Sprechstunde WiSe 2015/2016: Di. 9.00-11.00 Uhr und n.v., telefonisch Do. 14.00 16.00 Uhr Email: masterberatung@sowi.rub.de StudienberaterInnen der Fakultät www.sowi.rub.de/studium/studienberatung Prüfungsamt der Fakultät (Di. Do. 10 12 Uhr) www.sowi.rub.de/fakultaet/pruefungsamt Studierendensekretariat www.rub.de/studierendensekretariat/kontakt 14