???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen
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- Adam Reinhold Feld
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1 Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen
2 Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Überblick Allgemeine Informationen zur Neuregelung des Hochschulzugangs Die Zulassungsquoten im Überblick Wie wird zugelassen?
3 Allgemeine Informationen zur Neuregelung des Hochschulzugangs durch das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHzG) Ziele Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, sich ihre Studierenden nach eigenen Kriterien auszusuchen. Die Studienbewerber/innen erhalten verbesserte Möglichkeiten, sich ihre Hochschule nach ihren Bedürfnissen auszusuchen. Dieses gilt seit Wintersemester 2006/07 nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge aller Hochschulen unter staatlicher Verantwortung, d. h.: für z. Zt. ca. 68% aller Erststudiengänge. Für weiterqualifizierende Studiengänge (z. B. Master) gelten andere Regelungen. Bewerbungstermine: Zulassungsbeschränkung: in der Regel 15. Juli (WS), 15. Januar (SoSe) eines Jahres Zulassungsfrei: in der Regel 30. September (FH: 31. August), 31. März (FH: 28./29. Februar) eines Jahres
4 Die Zulassungsquoten in zulassungsbeschränkten Erststudiengängen im Überblick nach Abzug der Vorabquoten Wartezeit Auswahlverfahren Wartezeit 10 % 15 % Auswahlverfahren 75 % In diesen Quoten werden die Studienplätze vergeben
5 Das sind die Vorabquoten:... bis zu 5% für ausländische Studienbewerberinnen und bewerber, die Deutschen nicht gleichgestellt sind... bis zu 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte... bis zu 3% für Zweitstudienbewerberinnen und bewerber... bis zu 10% für Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation Vorabquoten?... unbegrenzt bei Erfüllung einer Dienstpflicht, eines freiwilligen Dienstes bei mind. 13-monatiger Pflege eines Kindes unter 18 Jahren eines pflegebedürftigen Angehörigen bei Zulassung zu Beginn während der Dauer des Dienstes der Tätigkeit
6 Das versteht man unter Wartezeit: Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und Studienbeginn Wartezeit? wird gezählt in vollen Semestern Bedingung: kein Studium an einer deutschen Hochschule während dieser Zeit
7 Kriterien des Auswahlverfahrens: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Durchschnittsnote der HZB in Kombination mit: Gewichtung von Noten in der HZB von Fächern, die für den Studiengang bedeutsam sind Nachweis der besonderen Eignung für den Studiengang Merke: Die Durchschnittsnote der HZB hat in jedem Fall überwiegende Bedeutung! 1. Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten o. ä. 2. Motivation 3. Auswahlgespräch 4. Klausur Auswahlverfahren? mindestens 50% der Plätze nach diesen Kriterien Kombination aus
8 Bis zu Platz 5 wurde nach dem Kriterium Durchschnittsnote (25%) zugelassen. Unter den Bewerber/innen 6.-8., , und werden in diesem Fall nach dem Kriterium Durchschnittsnote sowie einem weiteren Auswahlkriterium die noch zur Verfügung stehenden 10 Plätze vergeben. Die Bewerber/innen , 19. und 25. hatten bereits über die Warteliste einen Platz bekommen. Das neue Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Beispiel: 20 Studienplätze, 28 Bewerber/innen (nach Leistung/ Durchschnitt und Wartezeit gelistet) Vergabe: 25% Durchschnittsnote, 25% Wartezeit, 50% hochschuleigene Kriterien Bis zu Platz 5 wurde nach dem Kriterium Wartezeit zugelassen (25%). Die erforderliche Wartezeit zu diesem Semester betrug damit 3 Semester.
9 Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Fazit für Studienbewerber/innen Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) bleibt wichtigstes Kriterium für die Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang: Je besser die Note, desto besser die Zulassungschancen. Gute Noten in denjenigen Fächern, die einschlägig für einen gewünschten Studiengang sind, können die Chancen auf Zulassung erhöhen. Nicht so gute Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung können - falls die Zugangsregelung das vorsieht - durch andere Qualifikationen/Leistungen (z. B. Berufserfahrung, Auswahlgespräche etc.) kompensiert werden. Nach wie vor ist es möglich, auch über Wartezeit die Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu erreichen.
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