Private Ergänzungen für gesetzlich Krankenversicherte

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Transkript:

Private Ergänzungen für gesetzlich Krankenversicherte Gesetzlich Krankenversicherte haben eine solide Grundversorgung für das medizinisch Notwendige. Wer höhere Ansprüche stellt, muss die Mehrkosten selbst tragen. Oder Vorsorge treffen.

Besser versichert: GKV plus! Unser Gesundheitswesen gehört zu den besten der Welt. Dieser hohe medizinische Qualitätsstandard hat natürlich seinen Preis: Experten gehen davon aus, dass auch in Zukunft mit weiteren Leistungsveränderungen in der gesetzlichen (GKV) gerechnet werden muss. Allein der Rückblick auf die vergangenen Jahre zeigt deutlich einen Trend in Richtung Grundversorgung. Höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Kuren und im Krankenhaus, empfindliche Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz, Wegfall des Zuschusses für Brillen. Im Krankenhaus besteht seit jeher lediglich Anspruch auf Regelleistungen wie Mehrbett- Zimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Die Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung und auch beim Krankengeld bleibt den Versicherten eine beträchtliche Lücke. Naturheilverfahren Krankentagegeld Beim Arzt/Zahnarzt Für Zähne Krankenhaus Brille, Kur, große Hilfsmittel GKV Im Pflegefall Krankenhaustagegeld Im Ausland Betriebliche Ergänzungsangebot Gesundheitsvorsorge aus einer Hand bieten wir Ihnen mit mhplus vario. Den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz leistet unser Partner, die mhplus Krankenkasse, die dank ihrer hohen Servicequalität und den umfangreichen Mehrleistungen zu den besten Krankenkassen Deutschlands gehört.

Mehr als Grundversorgung. In welchem Ber IM KRANKENHAUS BEIM ARZT / ZAHNARZT Mit KLINIKprivat sind Sie Privatpatient im Krankenhaus und können alle Vorteile nutzen. Die Wahl zwischen Ein- oder Zweibett-Zimmer treffen Sie selbst. Beantragen Sie bei Ihrer Kasse das Kostenerstattungsprinzip und gehen Sie zukünftig als Privatpatient zum Arzt oder Zahnarzt. Sie erhalten Rechnungen dann direkt vom jeweiligen Behandler und reichen diese zur Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Damit die Differenz zwischen Privatpatienten-Rechnung und Kassenleistung finanziell nicht allzu sehr schmerzt, deckt PRAXISprivat den größten Teil ab. Einweisung ins nächstgelegene Krankenhaus. Keine freie Arztwahl, Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Unterbringung im Mehrbett- Zimmer: Mögliche Unruhe und Störungen - mehr als man zu Hause bei einer leichteren Erkrankung akzeptieren würde. Toilette und Bad sind oft nicht im Zimmer, das Telefon unter Umständen sogar auf dem Flur. Bei stationären Krankenhausaufenthalten tägliche Zuzahlung in Höhe von 10,- EUR für bis zu 28 Tage. Freie Krankenhauswahl: Sie sind bei Ihrer Entscheidung unabhängig und können empfohlene oder von Ihnen bevorzugte Fachkliniken wählen. Chefarztbehandlung: Qualifizierte Versorgung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie eine durchgängige Betreuung durch den Spezialisten Ihres Vertrauens. Ein- oder Zweibett-Zimmer: Mehr Privatsphäre, flexible Besuchszeiten, TV- und Telefonanschluss, eigenes Bad und Toilette. Wir erstatten nach Vorleistung der GKV zu 100 %. Tarife SG1, SG2 Krankenhaustagegeld: Sie bestimmen, welchen Betrag Sie absichern möchten. (Tagessätze zwischen 10 und 60,- EUR sind möglich) Behandlung durch Ärzte mit Kassenzulassung im Rahmen des gesetzlichen Leistungskataloges. Generelle Zuzahlung bei Medikamenten (10 %, mind. 5, Euro, max. 10, Euro). 10, Euro Zuzahlung je Verordnung bei Heilmitteln und zusätzlich 10 % der Kosten. Nach Vorleistung durch die gesetzliche erstatten wir 80 % des verbleibenden Rechnungsbetrages für: Ärztliche Leistungen, Medikamente, Verbandsmittel, Heilmittel (z.b. Massagen), Vorsorgeuntersuchungen, gesetzliche Zuzahlungen. Der Erstattungssatz erhöht sich auf 100 %, wenn eine jährliche Selbstbeteiligung von 200, Euro erreicht ist. Zahnbehandlung (kein Zahnersatz), Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe. Ohne Vorleistung der GKV beträgt die Erstattung 40 % des Rechnungsbetrages. Heilpraktikerbehandlungen werden ebenfalls zu 40 % erstattet. Tarife AG80, AGZ Tarif 10

eich wollen Sie besser versorgt sein? Für Zähne NATURHEILVERFAHREN Wer Wert auf eine umfassende und qualitativ hochwertige Zahnversorgung legt, kann seine persönlichen Ansprüche mit ZAHNprivat sinnvoll ergänzen. SEHR GUT (1,4) Naturheilverfahren können eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Schulmedizin sein. Ob nun Homöopathie, Akupunktur oder Chiropraktik - alternative Heilmethoden lassen sich auf eine Vielzahl von Erkrankungen anwenden. Tarifkombination ZG70 + ZGB Im Test: 147 Zahnzusatzversicherungen Ausgabe 5/2012 Zahnersatz: Bis zu 70 % des Rechnungsbetrages In der Regel müssen die 100 % der Kosten für ambulante Befundbezogene Festzu- (RB) für Prothesen, Kronen, Brücken und Behandlungskosten selbst Naturheilverfahren nach dem schüsse für Zahnersatz. Diese Stiftzähne. Die Kosten für Implantate getragen werden. Nur in Hufelandverzeichnis, wenn diese decken ca. die Hälfte der werden nach vorheriger Zusage über- Einzelfällen wird ein Teil der von einem Arzt oder Heilpraktiker Durchschnittskosten für die nommen. Kosten übernommen. durchgeführt werden. Regelversorgung. Regelmäßige Vorsorge erhöht den Festzuschuss. Für höherwertigen Zahnersatz ist der Eigenanteil deutlich höher. Zusammen mit der Erstattung der GKV ist die Gesamtleistung auf 90 % des RB begrenzt. In den ersten zwei Kalenderjahren ist der erstattungsfähige RB auf 3.000, Euro, in den ersten vier Kalenderjahren auf insgesamt 6.000, Euro begrenzt. 100 % der Kosten für die im Zusammenhang mit dem Naturheilverfahren verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel (z.b. Massagen). Pro Kalenderjahr erstatten wir bis zu 1.000,- Euro. Im ersten Kunststoffüllungen/Inlays: Bis zu 80 % des nach Vorleistung der Kalenderjahr ist die Leistung auf Kunststofffüllungen werden GKV verbleibenden RB. In den ersten 100,- Euro, im zweiten auf insge- nur bei Frontzähnen übernom- zwei Kalenderjahren ist der erstat- samt 200,- Euro begrenzt. men. tungsfähige RB auf 500, Euro, in den ersten vier Kalenderjahren auf insge- Tarif NH samt 1.000, Euro begrenzt. Zahnvorsorge: Zahnprophylaktische Leistungen wie Für bestimmte zahnprophy- z.b. die professionelle Zahnreinigung laktische Leistungen (z.b. oder die Versiegelung der Kauflä- professionelle Zahnreinigung) chen werden zu 100 % bis zu einem keine Leistung. Höchstbetrag von 70, Euro pro Jahr übernommen. Kieferorthopädie für Kinder: Wird zu 100 % übernommen. Es gelten Wird nur bei starker Fehlstel- folgende Höchstbeträge: lung (Indikationsstufen 3-5) im Eintrittsalter bis 6 J.: 1.500, Euro. Rahmen der Regelversorgung Eintrittsalter 7-9 J.: 1.000, Euro. übernommen. Eintrittsalter ab 10 J.: 500, Euro. Tarife ZG20, ZG30, ZG50, ZG70, ZGB

Brille, Kur, Ausland Krankentagegeld Lediglich Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Versicherte mit schwersten Sehbeeinträchtigungen bekommen noch einen Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen. Die gesetzlichen Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sind begrenzt. Insbesondere für besser verdienende Arbeitnehmer. Finanzielle Sicherheit bietet Ihnen das Krankentagegeld. Brille: Keine Erstattung für Brillen oder Kontaktlinsen (Ausnahme: Kinder u. schwerst Sehbeeinträchtigte). Kur: Bei stationären Kuraufenthalten tägliche Zuzahlung in Höhe von 10, Euro. Ausland: Versicherungsschutz nur in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht - häufig mit Selbstbeteiligungen. Große Hilfsmittel: Bei Rollstühlen oder Hörgeräten gelten Festbeträge. Alle 36 Monate oder bei einer Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien einmal jährlich bis zu 170, Euro. Für stationäre Kuren 14, Euro pro Aufenthaltstag, solange die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung leistet. Weltweiter Krankenschutz für Reisen bis zu jeweils 45 Tagen, einschließlich einem medizinisch notwendigen Rücktransport. 550, Euro für große Hilfsmittel pro Jahr, nach Vorleistung der gesetzlichen. Tarif WG Arbeitnehmer haben bei Krankheit einen Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese Zahlungen enden i.d.r. nach sechs Wochen, danach springt die Krankenkasse ein. Das Krankengeld beträgt höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Davon werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Das Krankengeld ist somit deutlich geringer als Ihr Nettoeinkommen. Bei vorübergehender 100%- iger Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ergänzend zur Leistung der GKV ein Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe. Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag (7. Woche) ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Tarif TG6 / TA6

IM PFLEGEFALL Bereits heute sind über zwei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet für den Pflegefall eine Grundversorgung. Doch schon heute verbleibt in vielen Fällen eine beträchtliche Eigenbeteiligung. Mit PFLEGEprivat bleiben Sie hingegen finanziell unabhängig und erhalten sich einen wichtigen Teil Ihrer gewohnten Lebensqualität. Durch die staatliche Förderung ist die private Vorsorge so attraktiv wie nie. GUT (2,2) Tarife: PS0, PS1, PS2, PS3 Im Test: 23 Pflegetagegeldversicherungen Ausgabe 5/2013 www.test.de Die soziale Pflegeversicherung bietet Sachkostenersatz oder ein pauschales Pflegegeld in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, ob Fachpersonal oder Familienangehörige die Pflege übernehmen. In vielen Fällen sind deutliche Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen unausweichlich. PFLEGEprivat Fördertarif Staatliche Förderung in Höhe von 60,- EUR pro Jahr. Keine Gesundheitsprüfung. Mindestbeitrag inklusive staatlicher Förderung 15,- EUR pro Monat. PFLEGEprivat Ergänzungstarif Flexible und individuelle Absicherung für jede Pflegestufe: Sie entscheiden selbst, welche Geldleistung Sie bei ambulanter bzw. stationärer Pflege erhalten. Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1. Weitere Leistungen: 24-Stunden Hotline zur Vermittlung von Hilfsmitteln und Adressauskünften zu Pflegediensten bzw. -heimen. Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit möglich. Tarife PS3, PS2, PS1, PS0, PSU, PZ 60 taat SZuschuss pro Jahr vom Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur an Ihren Fachberater. Süddeutsche a.g. Raiffeisenplatz 5 70736 Fellbach Telefon 07 11/57 78-0 Fax 07 11/57 78-7 77 Landesdirektion Baden/Pfalz: Rehlingstraße 13 79100 Freiburg Telefon 07 61/3 8809-0 Fax 0761/3 8809-88 Landesdirektion Bayern: Willy-Brandt-Platz 3 86153 Augsburg Telefon 08 21/5 0262-0 Fax 08 21/5 0262-99 Regionaldirektion Ravensburg: Ludwig-Uhland-Straße 13 88214 Ravensburg Telefon 07 51/36258-0 Fax 0751/36258-30 www.sdk.de Wir versichern Menschen 1.013c/12.13