Betriebswirtschaftslehre Bachelor



Ähnliche Dokumente
Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule

Betriebswirtschaftslehre Bachelor

Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Energiewirtschaft des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt

Vom 23. Juni 2010, zuletzt geändert am 29 Juni 2011.

Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Studiengang Master Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule

BBPO für den Dualen Studiengang Bachelor Internationale Betriebswirtscha ftslehre des Fachbereichs Wirtscha ft der HS Darm stadt Seite 2

BBPO für den berufsbegleitenden Studiengang Bachelor Internationale Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der HS Darmstadt Seite 2

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Knoll eingefügt Anmerkungen aus der StuP-Sitzung vom eingepflegt Knoll Beschluss des FBR FBR

Knoll eingefügt Anmerkungen aus der StuP-Sitzung vom eingepflegt Knoll Beschluss des FBR FBR

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO)

Energiewirtschaft Bachelor

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Business Administration Master of Business Administration (MBA)

Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit

Master-Studiengang Maschinenbau

Studien- und Prüfungsordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/ Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

vom Präambel

Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Medienentwicklung des Fachbereichs Media der Hochschule Darmstadt

Amtliche Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management

Internationale Betriebswirtschaftslehre, berufsbegleitend

Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Medienentwicklung des Fachbereichs Media der Hochschule Darmstadt

c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftspsychologie

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Internationale Betriebswirtschaftslehre, dual

FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Bachelorarbeit im Sommersemester 2015

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Amtliche Mitteilung. Inhalt

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Allgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen

Wirtschaftsingenieurwesen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 11. Februar 2014 Nr. 12

Amtliche Bekanntmachungen

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Prüfungsordnung. vom

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Informatik dual. Besondere Bestimmungen. für die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs

Amtliche Bekanntmachungen

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Fachhochschule Dortmund

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Teil B: Besondere Regelungen

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Onlinejournalismus Bachelor of Arts

3. Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Master-Studiengang Automobilentwicklung

D I E N S T B L A T T

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

mêωñìåöë~ìëëåüìëë== c_=táêíëåü~ñí= = Antrag auf Zulassung zur Thesis und zum Kolloquium

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Informationen zum Praxis- und Bachelormodul im Bachelor-Studiengang (SPO 2007)

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Studienabschnitt Bezeichnung ECTS. 1 Basismodule Vertiefungsmodule 58

Transkript:

Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre Bachelor des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences vom 21.09.2010 zuletzt geändert am 03.02.2015 Änderungen gültig ab 01.04.2015

Inhalt 1 Allgemeines... 3 2 Qualifikationsziele und Inhalte des Studiengangs... 3 3 Akademischer Grad... 3 4 Regelstudienzeit und Studienbeginn... 3 5 Erforderliche Leistungspunkte für den Abschluss... 3 6 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren... 3 7 Studienprogramm... 4 8 Wahlpflichtmodule... 4 9 Praxismodul (Praxisphase)... 5 10 Vertiefungsrichtungen... 5 11 Meldung und Zulassung zu den Prüfungen... 6 12 Abschlussmodul... 6 13 Studiengangspezifische Regelungen... 7 14 Übergangsbestimmungen... 7 15 Inkrafttreten... 8 Anlage 1 Studienprogramm... 9 Anlage 2 Wahlpflichtkatalog... 10 Anlage 3 Bachelorzeugnis und -urkunde... 11 Anlage 4 Weitere Anlagen... 14 Anlage 5 Modulhandbuch... 15 BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 2

1 Allgemeines (1) Diese Besonderen Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt (BBPO) bilden zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Hochschule Darmstadt (ABPO) in der Fassung vom 13. Juli 2010 die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre. Soweit in diesen Besonderen Bestimmungen keine anderen Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der ABPO (2) Der Studiengang wird vom Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt betrieben. 2 Qualifikationsziele und Inhalte des Studiengangs (1) Die Studierenden des Studiengangs erwerben einen Abschluss, der zu anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und auf verwandten Gebieten qualifiziert, eine weltweite Einsetzbarkeit möglich macht und international anerkannt ist. (2) Der Bachelor-Studiengang bildet den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss. Durch das Bestehen der Bachelorprüfung wird der Nachweis erbracht, dass die für die Berufspraxis oder den Übergang in einen weiterführenden Master-Studiengang notwendigen Fachkenntnisse auf wissenschaftlicher Grundlage erworben wurden. 3 Akademischer Grad Mit der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences - den akademischen Grad Bachelor of Science mit der Kurzform B.Sc. 4 Regelstudienzeit und Studienbeginn (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. (2) Das Bachelorstudium kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. 5 Erforderliche Leistungspunkte für den Abschluss (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 180 Punkte (im Folgenden mit CP = Credit Points bezeichnet) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben, davon betreffen 110 CP das Grundlagenstudium sowie 70 CP das Vertiefungsstudium. (2) Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums müssen mindestens 75 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Hierbei sind 30 CP aus dem 1. Semester sowie 45 CP aus dem 2. und 3. Semester nachzuweisen. 6 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren (1) Voraussetzung für die Einschreibung ist BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 3

die allgemeine Hochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung. (2) Die Zulassung richtet sich nach dem Hessischen Hochschulgesetz sowie den anderen jeweils gültigen landesrechtlichen Bestimmungen. 7 Studienprogramm (1) Das Studium gliedert sich in 1. ein Grundlagenstudium ( 7 II BBPO) 2. ein Vertiefungsstudium, bestehend aus zwei Vertiefungsrichtungen mit Pflichtmodulen ( 10 BBPO) und Wahlpflichtmodulen ( 8 BBPO) sowie dem Praxismodul ( 9 BBPO) und dem Abschlussmodul ( 12 BBPO) (2) Das betriebswirtschaftliche Grundlagenstudium umfasst die folgenden Module: Modul- Modulname CP SWS Nr. 111 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 5 4 112 Organisation und Management 5 4 113 Externes Rechnungswesen 5 4 114 Einführung in das Recht 5 4 115 Angewandte Mikroökonomik 5 4 116 Wirtschaftsmathematik 5 4 121 Marketing 5 4 122 Investition und Finanzierung 5 4 123 Internes Rechnungswesen 5 4 124 Angewandte Makroökonomik 5 4 125 Wirtschaftsstatistik 5 4 126 Wirtschaftsinformatik I 5 4 131 Wirtschaftsrecht 5 4 132 Unternehmensbesteuerung I 5 4 133 Logistik 5 4 134 Controlling 5 4 135 Projektmanagement und Präsentationstechnik 5 4 136 Wirtschaftsinformatik II 5 4 141 Wirtschaftsenglisch I 5 4 142 Personalmanagement 5 4 151 Wirtschaftsenglisch II 5 4 152 Planspiel und Arbeitsmethodik 5 4 8 Wahlpflichtmodule (1) Im Rahmen des Vertiefungsstudiums sind zwei Wahlpflichtmodule und zwei Projektmodule zu wählen. Die Wahlpflichtmodule werden in jedem Semester angeboten und ergeben sich aus der folgenden Tabelle. BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 4

Sie sind den Vertiefungsrichtungen zugeordnet, dies ist durch den Buchstaben in der Modulnummer gekennzeichnet. Die Studierenden können jedoch auch Wahlpflichtmodule wählen, die anderen als den von ihnen gewählten Vertiefungsrichtungen zugeordnet sind. Modul-Nr. Modulname CP SWS 145 C / 155 C Beteiligungs- und Konzerncontrolling 5 4 145 I / 155 I Ausgewählte Anwendungssysteme in der Praxis 5 4 145 M / 155 M Sales Marketing, Marketingrecht 5 4 145 L / 155 L Operations Research 5 4 145 R / 155 R Unternehmensbesteuerung II 5 4 (2) Im Rahmen des Vertiefungsstudiums sind zwei Projektmodule bei entsprechender Eignung auch mit Unternehmenspartnern durchzuführen. Den Studierenden dienen diese Module der Entwicklung und Förderung von Fähigkeiten zur Lösung komplexer betriebswirtschaftlicher Probleme in teamorientierten Arbeitszusammenhängen. Sie sollen die Notwendigkeit verdeutlichen, Erkenntnisse und Methoden verschiedener Fachdisziplinen aus dem Grundlagenstudium koordiniert und umsetzungsorientiert einzusetzen. Die Projektmodule sind keiner Vertiefungsrichtung zugeordnet. Modul-Nr. Modulname CP SWS 146 Projektmodul 1 5 4 156 Projektmodul 2 5 4 9 Praxismodul (Praxisphase) (1) Die Praxisphase besteht aus einem 8 wöchigen Praxisprojekt und kann begonnen werden, wenn mindestens 30 CP aus dem Vertiefungsstudium erbracht sind. (2) Das Praxisprojekt wird überwiegend in Kooperation mit Organisationen der Wirtschaft und Verwaltung durchgeführt. Es greift Fragestellungen mit konkretem und aktuellem Praxisbezug auf, deren Lösung fachbezogenes Vertiefungswissen und fachübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. (3) Die Studierenden werden von einer Lehrenden oder einem Lehrenden und einer betrieblichen Betreuerin oder einem betrieblichen Betreuer angeleitet und betreut. (4) Bezüglich der Anforderung an die Praxisstelle wird auf die Modulbeschreibung des Praxismoduls in der Anlage verwiesen. 10 Vertiefungsrichtungen (1) Für das Vertiefungsstudium sind aus dem folgenden Katalog zwei Vertiefungsrichtungen mit den jeweils genannten Pflichtmodulen (Basismodul I und II) zu wählen. Die beiden Basismodule einer Vertiefungsrichtung können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. Prüfungen für Pflichtmodule (Basismodul I und Basismodul II) können nur innerhalb einer gewählten Vertiefungsrichtung abgelegt werden. BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 5

Modul-Nr. Modulname CP SWS Controlling (C) 143 C / 153 C Basismodul I Controllingkonzepte 5 4 144 C / 154 C Basismodul II Finanzmanagement 5 4 Information Management (I) 143 I / 153 I Basismodul I Internationales IT-Management 5 4 144 I / 154 I Basismodul II Einführung in die IT-Systementwicklung 5 4 Marketing (M) 143 M / 153 M Basismodul I Marketing Management 5 4 144 M / 154 M Basismodul II Internationales Marketing 5 4 Logistik (L) 143 L / 153 L Basismodul I Produktions- und Beschaffungslogistik 5 4 144 L / 154 L Basismodul II Distributions- und Entsorgungslogistik 5 4 Rechnungslegung und Steuern (R) 143 R / 153 R Basismodul I Einzelrechnungslegung nach HGB 5 4 144 R / 154 R Basismodul II Einzelrechnungslegung nach IFRS 5 4 (2) Darüber hinaus umfasst das Vertiefungsstudium die Wahlpflichtmodule gemäß 8 BBPO sowie die folgende Pflichtmodule mit vertiefenden Inhalten: Modul- Modulname CP SWS Nr. 161 Praxismodul gem. 9 BBPO 10 162 Betriebswirtschaftliches Seminar 5 4 163 Bachelor-Thesis-Modul gem. 12 BBPO 15 11 Meldung und Zulassung zu den Prüfungen (1) Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich anmelden. (2) Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß 14 II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Die erste Wiederholungsprüfung kann einmalig um ein Semester verschoben werden. (3) Anmeldefristen und verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. (4) Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen spätestens am Tag vor dem Prüfungstermin möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. 12 Abschlussmodul (1) Das Abschlussmodul im Sinne von 21 ABPO hat den Namen Bachelor-Thesis-Modul. (2) Das Bachelor-Thesis-Modul soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 6

(3) Das Bachelor-Thesis-Modul besteht aus einer Bachelor-Thesis und einem Kolloquium. (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. Es gelten die Regelungen des 22 ABPO. (5) Vor Beginn der Bachelor-Thesis ist eine Anmeldung erforderlich, die in der Regel im Anschluss an das Praxisprojekt erfolgt. (6) Die Zulassung erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Prüfungsausschuss bei Vorliegen folgender Voraussetzungen: 1. Der Studierende ist an der Hochschule Darmstadt immatrikuliert ( 14 I ABPO) 2. Der Studierende kann Leistungen nach dieser Prüfungsordnung ( 7-10 BBPO) im Umfang von 140 CP nachweisen. (7) Die Abgabe der Bachelor-Thesis erfolgt in zweifacher Ausfertigung ( 22 VIII ABPO) zu dem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin bis 12:00 Uhr in den Sekretariaten des Fachbereichs Wirtschaft. Zudem ist ein zusätzliches Exemplar der Bachelor-Thesis in elektronischer Form einzureichen. Die Abgabe ist aktenkundig zu machen. (8) Ergänzend zu den Bestimmungen in 22 VIII ABPO muss folgende von der/dem Studierenden unterschriebene Erklärung in der Bachelor-Thesis enthalten sein: Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig erstellt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe. Soweit ich auf fremde Materialien, Texte und Gedankengänge zurückgegriffen habe, enthalten meine Ausführungen vollständige und eindeutige Verweise auf die Urheber und Quellen. Alle weiteren Inhalte der vorgelegten Arbeit stammen von mir im urheberrechtlichen Sinn, soweit keine Verweise und Zitate erfolgen. Mir ist bekannt, dass ein Täuschungsversuch vorliegt, wenn die vorstehende Erklärung sich als unrichtig erweist. (9) Das Bachelor-Thesis-Modul wird durch ein Kolloquium abgeschlossen. Sowohl die Bachelor-Thesis als auch das Kolloquium müssen gemäß 21 ABPO für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 ( 23 ABPO) gewichtet. (10) Das Kolloquium ist grundsätzlich hochschulöffentlich. Die / der Studierende erhält hier die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse zu präsentieren und stellt sich anschließend gemäß 23 VI ABPO einer Diskussion mit den Prüferinnen und Prüfern. Das Kolloquium dauert mindestens 15 Minuten und sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Auf Verlangen des Studierenden bzw. der Prüferinnen und Prüfer kann die Hochschulöffentlichkeit aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. 13 Studiengangspezifische Regelungen Gem. 24 I ABPO werden im Bachelorzeugnis neben der Gesamtbewertung ( 15 VI ABPO) eine Bewertung des ersten Studienabschnittes (Grundlagenstudium) sowie eine Bewertung des zweiten Studienabschnittes (Vertiefungsstudium) aufgenommen. Das Grundlagenstudium umfasst hierbei die Module gem. 7 II BBPO, das Vertiefungsstudium setzt sich aus den Modulen gem. 8, 10 BBPO zusammen. Die Berechnungsverfahren für die Teilnoten bestimmen sich nach den Vorschriften des 15 VI ABPO. 14 Übergangsbestimmungen (1) Wer vor Inkrafttreten dieser Ordnung in einem Bachelorstudiengang des Fachbereichs Wirtschaft eingeschrieben war, beendet das Studium nach den Regelungen der Vorgängerordnung. Die für den Studienabschluss erforderlichen Leistungsnachweise müssen aber spätestens in dem sechsten Semester abgeschlossen sein, das sich an die Regelstudienzeit für den letzten Aufnahmejahrgang anschließt. BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 7

Nach Ablauf dieser Frist werden die verbliebenen Studierenden nach einer Vorgängerordnung durch Beschluss des Prüfungsausschusses in das Studium nach dieser Ordnung übergeführt. (2) Die nach einer Vorgängerordnung Studierenden können durch unwiderrufliche Erklärung ihren Wechsel in ein Studium nach dieser Ordnung beantragen. 15 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2011 in Kraft. Darmstadt, 03.02.2015 Ort, Datum des Fachbereichsratsbeschlusses Prof. Dr. Meyer-Renschhausen Dekan Unterschrift BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 8

Anlage 1 Studienprogramm Vorl. Übung Prakt. Semi. Vorl. Übung Prakt. Semi. Vorl. Übung Prakt. Semi. Vorl. Übung Prakt. Semi. Vorl. Übung Prakt. Semi. Vorl. Übung Prakt. Semi. 1. Sem. Modul 111 Modul 112 Modul 113 Modul 114 Modul 115 Modul 116 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Organisation und Management Externes Rechnungswesen Einführung in das Recht Angewandte Mikroökonomik Wirtschaftsmathematik SWS 4 4 4 4 4 4 24 CP 5 5 5 5 5 5 30 Modul 121 Modul 122 Modul 123 Modul 124 Modul 125 Modul 126 2. Sem. Marketing Investition und Finanzierung Internes Rechnungswesen Angewandte Makroökonomik Wirtschaftsstatistik Wirtschaftsinformatik I SWS 4 4 4 4 4 4 24 CP 5 5 5 5 5 5 30 Modul 131 Modul 132 Modul 133 Modul 134 Modul 135 Modul 136 3. Sem. Wirtschaftsrecht Unternehmensbesteuerung I Logistik Controlling Projektmanagement u. Präsentationstechnik Wirtschaftsinformatik II SWS 4 4 4 4 4 4 24 CP 5 5 5 5 5 5 30 Modul 141 Modul 142 Modul 143 Modul 144 Modul 145 Modul 146 4. Sem. Wirtschaftsenglisch I Personalmanagement Basismodul I Vertiefungsrichtung 1 Basismodul II Vertiefungsrichtung 1 Wahlpflichtmodul I Projektmodul 1 SWS 4 4 4 4 4 4 24 CP 5 5 5 5 5 5 30 Modul 151 Modul 152 Modul 153 Modul 154 Modul 155 Modul 156 5. Sem. Wirtschaftsenglisch II Planspiel und Arbeitsmethodik Basismodul I Vertiefungsrichtung 2 Basismodul II Vertiefungsrichtung 2 Wahlpflichtmodul II Projektmodul 2 SWS 4 4 4 4 4 4 24 CP 5 5 5 5 5 5 30 Modul 161 Modul 162 Modul 163 Praxismodul Betriebswirtschaftliches Seminar Bachelor-Thesis-Modul 6. Sem. SWS 4 4 CP 10 5 15 30 BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 9

siehe 8 BBPO Anlage 2 Wahlpflichtkatalog BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 10

Anlage 3 Bachelorzeugnis und -urkunde Frau/Herr geboren am in hat im Fachbereich Wirtschaft im Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Vertiefungsschwerpunkten Vertiefungsrichtung 1 und Vertiefungsrichtung 2 die Bachelorprüfung abgelegt und dabei die folgenden Bewertungen erhalten sowie Punkte (CP = Credit Points) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben: Pflichtmodule Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Note (X,X) (5 CP) Organisation und Management Note (X,X) (5 CP) Externes Rechnungswesen Note (X,X) (5 CP) Einführung in das Recht Note (X,X) (5 CP) Mikroökonomik Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsmathematik Note (X,X) (5 CP) Marketing Note (X,X) (5 CP) Investition und Finanzierung Note (X,X) (5 CP) Internes Rechnungswesen Note (X,X) (5 CP) Makroökonomik Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsstatistik Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsinformatik I Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsrecht Note (X,X) (5 CP) Unternehmensbesteuerung I Note (X,X) (5 CP) Logistik Note (X,X) (5 CP) Controlling Note (X,X) (5 CP) Projektmanagement und Präsentationstechnik Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsinformatik II Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsenglisch I Note (X,X) (5 CP) Personalmanagement Note (X,X) (5 CP) Wirtschaftsenglisch II Note (X,X) (5 CP) Planspiel und Arbeitsmethodik Note (X,X) (5 CP) Praxismodul Note (X,X) (10 CP) BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 11

Betriebswirtschaftliches Seminar Note (X,X) (5 CP) Pflichtmodule Bachelor-Zeugnis Vorname Nachname Basismodul I Vertiefungsrichtung 1 Note (X,X) (5 CP) Basismodul II Vertiefungsrichtung 1 Note (X,X) (5 CP) Basismodul I Vertiefungsrichtung 2 Note (X,X) (5 CP) Basismodul II Vertiefungsrichtung 2 Note (X,X) (5 CP) Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodul 1 Note (X,X) (5 CP) Projektmodul 1 Note (X,X) (5 CP) Wahlpflichtmodul 2 Note (X,X) (5 CP) Projektmodul 2 Note (X,X) (5 CP) Die Bachelorarbeit mit Kolloquium über das Thema Thema Thema wurde bewertet mit Note (X,X) (15 CP) Insgesamt erworbene Punkte nach ECTS 180 CP Gesamtnote des Grundlagenstudiums X,X Gesamtnote des Vertiefungsstudiums X,X Gesamtbewertung Note bestanden (X,X) (falls zutreffend) Außerhalb des Studienprogramms wurden in den folgenden Wahlfächern zusätzliche Punkte erworben: Text Note (X,X) Text Note (X,X) (XX CP) (XX CP) Darmstadt, den TT. Monat JJJJ Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses............................. Der Leiter des Prüfungsamtes............................. BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 12

Die Hochschule Darmstadt verleiht geboren am in aufgrund der am im Studiengang bestandenen Bachelorprüfung Betriebswirtschaftslehre den akademischen Grad Bachelor of Science Darmstadt, den Der/Die Präsident/in Der/Die Dekan/in BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 13

Anlage 4 Weitere Anlagen Fehlanzeige BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 14

Anlage 5 Modulhandbuch BBPO für den Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt Seite 15