Corbel. Fungizid gegen Echten Mehltau an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste

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Transkript:

Fungizid gegen Echten Mehltau an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste Wirkstoff: 750 g/l Fenpropimorph (Gew.-%: 79,8) Formulierung: Emulsionskonzentrat Packungsgrößen: 5 l 043190-00

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Festgesetzte Anwendungsgebiete Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr. Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Weizen 043190-00/00-001 Gelbrost (Puccinia striiformis) Weizen 043190-00/00-002 Zwergrost (Puccinia hordei) Gerste 043190-00/00-003 Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Gerste 043190-00/00-004 Echter Mehltau Roggen 043190-00/00-005 Braunrost (Puccinia recondita) Weizen 043190-00/00-006 GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Corbel ist ein systemisch wirkendes Fungizid, das von der Pflanze aufgenommen und innerhalb des Pflanzengewebes transportiert wird. Corbel zeichnet sich durch eine schnelle und über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Pilzkrankheiten an Weizen, Gerste und Roggen. Wirkungsspektrum Weizen Echten Mehltau Gelbrost Braunrost Erysiphe graminis Puccinia striiformis Puccinia recondita Gerste Echten Mehltau Zwergrost Erysiphe graminis Puccinia hordei Roggen Echten Mehltau Erysiphe graminis Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten.

Pflanzenverträglichkeit Corbel erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen genannten Kulturen als gut verträglich. Anwendungsempfehlungen und Indikationen Ackerbau Getreide Gegen Echten Mehltau (Blatt und Ähre) an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost an und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste (Puccinia hordei) 1,0 l/ha Bei Weizen, Gerste und Roggen erfolgt die erste Anwendung im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (ES 61, BBCH-Code). Maximale Zahl der Behandlungen: 2 Anwendungen je Indikation, insgesamt max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr Wassermenge: 200-400 l/ha Hinweise zur sachgerechten Anwendung Wartezeit Getreide (F) (F) = Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Hinweise zur Anwendungstechnik Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Ansetzen der Spritzbrühe Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! 1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Corbel bei laufendem Rührwerk zugeben. 3. Dann Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Mischbarkeit Corbel ist mischbar mit Biathlon 4D, Basagran DP, Duanti, Medax Top, Osiris, Capalo, Adexar, Ceriax, Sumicidin 3 Alpha EC und Fastac SC Super Contact. Corbel ist ebenfalls mischbar mit Blattdüngern (Markenqualität). In der Gerste ist der Zusatz von AHL oder Harnstoff bis max. 15 kg/ha N möglich.

Spritzflüssigkeit, der diese N-Dünger zugegeben werden, an heißen Tagen nicht in den Mittagsstunden ausbringen. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. In Weizen und Roggen keine Mischung mit AHL oder Harnstoff. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweis P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304 + P340 Beim Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P308 + P313 Bei Exposition oder Betroffenheit: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss lagern. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 SS110 SS210 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen.

SS610 SS120 SS220 SF189 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Erste Hilfe Verunreinigte Kleidung entfernen. Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche Nachkontrolle. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und 200-300 ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Hinweise zum Umweltverhalten Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit *" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Red. Abstände: 75 % 15 m, 90 % 5 m NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: -

ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Wasserorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Bienen NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Nutzorganismen NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN270 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus.

Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Registrierte Marke der BASF