Studienordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang



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Transkript:

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen am 03.03.2010 Studienordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät hat folgende Studienordnung für den oben angegebenen Master-Studiengang erlassen: 1 Geltungsbereich 2 Studienvoraussetzungen 3 Ziele des Studiums 4 Studienbeginn 5 Gliederung des Studiums 6 Inhalt, Aufbau und Umfang des Master-Studiums 7 Auslandsaufenthalt 8 Studienberatung 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten Anlage 1: Lernziele und Lerninhalte 1a. Lernziele und Lerninhalte im studium 1b. Lernziele und Lerninhalte im studium 1b.1 Wirtschaftsinformatik 1b.2 1b.3 Anlage 2: Curricularer Aufbau und allgemeiner Studienplan 2.1 Curricularer Aufbau 2.2 Studienplan Anlage 3: module im Master-Curriculum

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen am 03.03.2010 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems (Master- Studium) Ziel, Inhalt und Aufbau des ordnungsgemäßen Studiums für den Studiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August Universität Göttingen. 2 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen für den Studiengang werden in einer separaten Zugangsordnung geregelt. (2) Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die Einwilligung in die Zahlung der Studiengebühren gem. 3 Absatz 2 der Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. 3 Ziele des Studiums (1) Das Master-Studium soll der Studentin oder dem Studenten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie oder er zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird. (2) Weiteres Ziel des Master-Studiums ist es, der Studentin oder dem Studenten aufbauend auf einem breiten, anwendungsbezogenen wissen ein vertieftes, theoriebetontes Spezialwissen zu vermitteln, das sie oder ihn zu einer Tätigkeit in unterschiedlichen Sektoren der Wirtschaftsinformatik befähigt. (3) Das Master-Studium richtet sich an weiterbildungswillige Personen, die insbesondere praxisbezogene Kenntnisse im Bereich der Wirtschaftsinformatik erwerben und diesbezüglich eine Zusatzqualifikation über ihren bereits vorhandenen Hochschul- oder gleichgestellten Abschluss hinaus erlagen wollen. Voraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiums ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber durch einen Hochschulabschluss einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat. 4 Studienbeginn Das Master-Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen am 03.03.2010 5 Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt für das Master-Studium 18 Monate. Wird das Studium berufsbegleitend absolviert, erhöht sich die Regelstudienzeit auf 32 Monate. (2) Im Falle der Bedingung eines wissenschaftlich-methodischen Propädeutikums nach 2 Absatz 2 der Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen gibt es ein Zusatzangebot, welches drei Monate dauert. (3) Das Master-Studium gliedert sich in 1. ein Master-studium, in dem die Prüfungsleistungen der Lehrveranstaltungen studienbegleitend erbracht werden, 2. ein Master-studium, in dem die Prüfungsleistungen der Lehrveranstaltungen studienbegleitend erbracht werden, ein Projektseminar zur Systementwicklung durchgeführt wird und 3. einer Prüfungsphase, in der das Master-Studium mit einer in der Regel viermonatigen Master-Thesis abschließt. 6 Inhalt, Aufbau und Umfang des Master-Studiums (1) Eine eingehendere Beschreibung der Lernziele und -inhalte erfolgt in Anlage 1. (2) Der Curriculare Aufbau und der allgemeine Studienplan werden in Anlage 2 beschrieben. (3) Der von der Studentin oder dem Studenten zu erbringende Arbeitsaufwand wird in Credits (C) wiedergegeben. 1 C entspricht dem Studienaufwand von 30 Stunden (Workload). (4) In den Lehrveranstaltungen des Master-Studiengangs müssen insgesamt 70 Credits exklusive der Master-Thesis gesammelt werden. Die Verteilung der Credits auf die einzelnen Studienabschnitte und bereiche sowie die Belegungsregeln können der Anlage 2 entnommen werden. (5) Für die bestandene Master-Abschlussarbeit werden 20 Credits angerechnet. 7 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt während des Master-Studiums und die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sind möglich. Näheres regelt die Prüfungsordnung ( 6 und 13).

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen am 03.03.2010 8 Studienberatung Die fachbezogene Studienberatung wird von den am Studiengang beteiligten Lehrenden wahrgenommen. Für allgemeine Fragen des Studiums ist die zentrale Studienberatung zuständig. Sie erteilt Auskünfte und berät bei organisatorischen und fachübergreifenden Fragen. Die Studentinnen oder Studenten sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, insbesondere: - bei Studienbeginn, - im Falle von Studiengang- oder Hochschulwechsel. 9 Übergangsbestimmungen (1) Auch nach Inkrafttreten der hier vorliegenden Studienordnung können Studierende auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt nach der bisher gültigen Prüfungs- und Studienordnung geprüft werden. Eine Prüfung nach den bisher geltenden Prüfungs- und Studienordnungen wird letztmalig zum Ende des 2. Semesters nach Inkrafttreten dieser neuen Ordnung durchgeführt. (2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Studienordnung Anwendung findet, kann die Fakultät hierzu ergänzende Bestimmungen für den Übergang bestimmen. Der Vertrauensschutz der Mitglieder der Hochschule muss gewährleistet sein. (3) Die bisher geltende Studienordnung tritt unbeschadet der Regelung in Absatz 1 außer Kraft. 10 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen in Kraft.

Anlage 1: Lernziele und Lerninhalte 1a. Lernziele und Lerninhalte im studium Modul Lernziele Beispielhafte Lerninhalte 1 der Wirtschaftsinformatik 6 C 2 der 6 C 3 der 6 C Die Zielsetzung im Studienabschnitt der Wirtschaftsinformatik liegt in der Vermittlung von Einblicken in betriebliche Einsatzfelder und Anwendungspotenziale der Informations- und Kommunikationstechnik Die Zielsetzung im Studienabschnitt der liegt in der Vermittlung von Kenntnissen über die Arbeitsfelder und -weise von Informationstechnikern. Die Zielsetzung im Studienabschnitt der liegt in der Vermittlung von Kenntnissen der Strukturen von Unternehmen und deren Leistungserstellungsprozessen Betriebswirtschaftliche Anwendungen Entwicklung eigener Problemlösungen Vorgehensweise bei der Entwicklung von betrieblichen Anwendungssystemen der Programmierung Umsetzung in einer Programmiersprache Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen und Datennetzen Marketing und Absatz Theoretische von Produktionsfaktoren Institutionen Wertschöpfungsprozesse Materialwirtschaft und Beschaffungslogistik Produktionswirtschaft Querschnittsfunktionen insb. Rechnungswesen und Controlling, Personalwirtschaft, Finanzwirtschaft, Unternehmensführung

1b. Lernziele und Lerninhalte im studium Jede mit einer Klausur oder Hausarbeit abschließende Prüfungsleistung wird mit 4 Credits bewertet Jede Fallstudie (vgl. Anlage 2) wird mit 1 Credit bewertet. 1b.1 Wirtschaftsinformatik Modul Lernziele Beispielhafte Lerninhalte WI-modul 1: Planung und Realisierung betrieblicher Anwendungssysteme Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Planung, Entwicklung, Einführung und zur Nutzung von Anwendungssystemen erforderlich sind. Weitere Zielsetzungen liegen in der Vermittlung und dem Verständnis von Datenmodellen, dem Aufbau und der Nutzung betrieblicher Datenbanken sowie deren Integration als betriebliche Ressourcen. WI-modul 2: Integrierte Informationsverarbeitung Systemplanung und -entwicklung Bereiche des Software-Engineering Projektmanagement Projektübergreifende Planung und Kontrolle Entwicklungswerkzeuge Standardsoftware Entscheidungslehre Arten der Datenmodellierung Datenbanksysteme und -sprachen Dateiorganisation Information-Retrieval-Systeme Dokumentenmanagement-Systeme Daten-, Funktions-, Vorgangssichten von Anwendungssystemen Daten- und Funktionsintegration Verknüpfung der Anwendungssysteme mit der Aufbau- und Ablauforganisation WI-modul 3: Organisation der Informationsverarbeitung Vermittlung von Kenntnissen der Informationsverarbeitung in den wichtigsten Wirtschaftszweigen sowie der horizontalen und vertikalen Integration von Anwendungssystemen. Vermittlung von Kenntnissen über strategische, taktische und operative Aspekte des Informationsmanagements als Managementdisziplin und der Nutzbarkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Technologie) zur Unterstützung von Managementprozessen. Umsetzung von Unternehmensstrategien mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Technologie) Methoden des Informationsmanagements (IM) Strukturen der Informationsverarbeitung (IV) Datenschutz, Sicherheit und rechtliche Fragen im IV- und IM-Umfeld Management der Rechner- und Kommunikationsinfrastruktur Betriebliche und gesellschaftliche Auswirkungen der IuK-Technologie Führungsorientierte Datensammlungen Passive und aktive Management- Informations-Systeme Externe Informationsquellen

1b.2 Modul Lernziele Beispielhafte Lerninhalte - modul 1: Technische - modul 2: Theoretische - modul 3 Praktische Vermittlung von Kenntnissen über den funktionellen Aufbau und der logischen Struktur von Rechnern und den zugehörigen Geräten. Beispiele für Teilgebiete der technischen sind Rechnerarchitektur, Prozessdatenverarbeitung und Realzeitsysteme, Co- Design von Hard- und Software, Robotik oder Nachrichtenübertragung. Einige dieser Teilgebiete weisen starke Bezüge zur Elektrotechnik auf. Vermittlung von Kenntnissen der mathematischen und formalen für die anderen Gebiete der. Die theoretische erforscht unter Einsatz mathematischer Methoden und Modelle sozusagen die Hebelgesetze der. Wichtige Teilgebiete der theoretischen sind die Theorie der formalen Sprachen, Automatentheorie, Komplexitätstheorie, Semantik und die Theorie der Datentypen. Vermittlung von Kenntnissen über praktische Probleme, die zu lösen sind, damit ein Rechner überhaupt benutzbar ist. In diesem Zusammenhang sind meist komplexe Softwaresysteme zu realisieren, die typischerweise dem jeweiligen wissenschaftlichen Teilgebiet seinen Namen geben. Vermittlung von Kenntnissen über Betriebssysteme, Rechnernetze, Übersetzer, Datenbanksysteme sowie Softwaretechnik. Weitere Beispiele für Bereiche der praktischen sind Computergraphik, Künstliche Intelligenz und Simulation. Verteilte Systeme Elektronik Halbleiterbauelemente Schaltungs- und Systementwurf Prozessdatenverarbeitung Strukturen, Aufbau und Funktionsweise von Rechnern und Netzen, Architekturprinzipien Kommunikationstechnologie, Rechnerkommunikation, Netztopologien Rechnerkategorien, Endgeräte Compilerbau Magnetische Speicher, Datenträger, Speicher Softwareentwicklungsumgebungen Effiziente und randomisierte Algorithmen Parallele Algorithmen Komplexität von Algorithmen Theorie des Logikentwurfs Komplexitätstheorie Codierungstheorie und Kryptologie Formale Logik und Semantik Formale Sprachen Programmierparadigmen Computeralgebra Informationssysteme Wissensbasierte Systeme, Expertensysteme, Künstliche Intelligenz Entwicklungsmethodik und betrieblicher Einsatz von KI-Systemen Telematik Verteilte Systeme Systemnahe Software (Betriebssysteme und deren Erweiterungen) Anwendungssoftware Datenbanken Software-Qualitätssicherung Softwareentwicklungsumgebungen, Entwicklungswerkzeuge (z. B. UML) Entwicklungssprachen Spezifikation und Validierung

1b.3 Modul Lernziele Beispielhafte Lerninhalte -- Modul 1: Finanzen/Controlling - modul 2: Marketing/ Absatzwirtschaft Vermittlung von Kenntnissen über eine bewusst marktorientierte Unternehmensführung bzw. Kenntnisse der marktorientierten Planung, Koordination und Kontrolle aller auf potenzielle Märkte ausgerichtete Unternehmensaktivitäten. Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Optimierung und Gestaltung zentraler innerbetrieblicher Vorgänge - modul 3: Produktions- /Logistikmanagement Vermittlung von Kenntnissen über internes Rechnungswesen sowie Kosten- und Leistungsrechnung. Finanzierung Investitionsrechnung Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung Kostenrechnungssysteme Kostenmanagementsysteme Marktforschung Marktbearbeitung Marketingstrategien Kommunikation Entscheidungsverhalten Bedarfsplanung Material- und Zeitwirtschaft Konzepte des Supply Chain Managements - modul 4: Personal/Organisation Personalentwicklungsprogramme Organisatorische Veränderungsprozesse auf operativer und strategischer Ebene Perspektiven der Organisation Organisation multinationaler Unternehmen 3-dimensionales Personalmanagement, Personalmanagementfelder, internationales Personalmanagement Organisationstheoretische Fragestellungen Public Administration - modul 5: Öffentliche Verwaltung Vermittlung von Kenntnissen im Bereich General Management und integriert dabei die Aspekte Organisation (: Unternehmenskultur; Systemtheoretische Sichtweisen; Strategische Organisation) und Personalmanagement (: Strategische Ausrichtung aller Personalmanagementfelder). Vertiefung der Betriebswirtschaftslehre öffentlicher Verwaltungen.

1b.4 Projektseminar zur Systementwicklung a. Einmal im Jahr findet ein Projektseminar zur Systementwicklung im Umfang von 10 Credits statt. b. Anhand eines praktischen Beispiels wird ein Softwareprojekt unter Anleitung erstellt. c. Das Projekt umfasst das Erstellen eines Konzepts, das Modellieren der Prozesse, Funktionalitäten und Daten, die prototypische Implementierung, die Präsentation der Ergebnisse sowie das dazu notwendige Projektmanagement. d. Das Projektseminar findet sowohl online als auch in Präsenzterminen statt. Die Präsenzphase umfasst 10 Tage.

Anlage 2: Curricularer Aufbau und allgemeiner Studienplan 2.1 Curricularer Aufbau Studienabschnitt Master-Curriculum C-Anteil 2 1 Master Thesis Wirtschaftsinformatik Projektseminar Systementwicklung Wirtschaftsinformatik 20 C 52 C 18 C Abb. 1: Überblick über den curricularen Aufbau des gesamten Studiums Studienabschnitt Master-Curriculum C-Anteil Master Thesis 20 C Projektseminar Systementwicklung 2 WI 1: Planung und Realisierung betrieblicher Anwendungen WI 2: Integrierte Informationsverarbeitung WI 3: Organisation der Informationsverarbeitung Führungssysteme 24 C von 52 C Wirtschaftsinformatik 1 Wirtschaftsinformatik 18 C Abb. 2: Detailübersicht Studienabschnitt 2: studium Wirtschaftsinformatik und C-Anteil im Master-Curriculum

Studienabschnitt Master-Curriculum C-Anteil Master Thesis 20 C Projektseminar Systementwicklung 2 Info-modul 1: Technische Info-modul 2: Theoretische Info-modul 1: Praktische 9 C von 52 C Wirtschaftsinformatik 1 Wirtschaftsinformatik 18 C Abb. 3: Detailübersicht Studienabschnitt 2: studium und C-Anteil im Master-Curriculum

Studienabschnitt Master-Curriculum C-Anteil Master Thesis 20 C Projektseminar Systementwicklung 2 -modul 1: Finanzen /Controlling -modul 2: Marketing/ Absatzwirtschaft -modul 3: Produktions- /Logistikmanagement -modul 4: Personal/ Organisation -modul 5: Öffentliche Verwaltung 9 C von 52 C Wirtschaftsinformatik 1 Wirtschaftsinformatik 18 C Abb. 4: Detailübersicht Studienabschnitt 2: studium und C-Anteil im Master- Curriculum

2.2 Studienplan Der nachfolgend dargestellte Studienplan gilt für Studierende die das Weiterbildungsstudium mit einem Abschluss gemäß 2 Absatz 1a der Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen aufnehmen. Credit-Anteile nach Fachdisziplin Studienabschnitt Wirtschaftsinformatischaftslehre Betriebswirt- Summe studium 6 Credits 6 Credits 6 Credits 18 Credits studium 24 Credits 9 Credits 9 Credits Projektseminar 10 Credits 52 Credits Summe 70 Credits Tab. 1: C-Anteile nach Fachdisziplin im Master-Studienplan ERSTER STUDIENABSCHNITT: GRUNDLAGENSTUDIUM (18 CREDITS) 6 Credits aus einer Klausur aus dem Modul der Wirtschaftsinformatik. 6 Credits aus einer Klausur aus dem Modul der Betriebswirtschaftslehre. 6 Credits aus einer Klausur aus dem Modul der. ZWEITER STUDIENABSCHNITT: SCHWERPUNKTSTUDIUM (52 42 CREDITS) studium Wirtschaftsinformatik (24 CREDITS) 4 Credits aus einem Projektseminar zur Wirtschaftsinformatik gem. 7 Abs. 6 der Prüfungsordnung. 16 Credits aus vier Prüfungsleistungen aus Lehrveranstaltungen in Form einer Klausur oder Hausarbeit (vgl. 7 Abs. 6, 8 und 9 der Prüfungsordnung). Die Prüfungsleistungen müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Wirtschaftsinformatik- modulen gem. Anlage 1 stammen. 4 Credits aus vier Fallstudien gem. 7 Abs. 10 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsleistungen müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Wirtschaftsinformatik- modulen gem. Anlage 1 stammen. studium Betriebswirtschaftslehre (9 CREDITS) 8 Credits aus zwei Prüfungsleistungen aus Lehrveranstaltungen in Form einer Klausur oder Hausarbeit (vgl. 7 Abs. 6, 8 und 9 der Prüfungsordnung). Module, die die Studentin oder der Student im Rahmen ihres oder seines vorangegangenen und ab-

geschlossenen Studiums belegt hat, dürfen im studium nicht noch einmal belegt werden. 1 Credit aus einer Fallstudie gem. 7 Abs. 10 der Prüfungsordnung. studium (9 CREDITS) 8 Credits aus zwei Prüfungsleistungen aus Lehrveranstaltungen in Form einer Klausur oder Hausarbeit (vgl. 7 Abs. 6, 8 und 9 der Prüfungsordnung). Module, die die Studentin oder der Student im Rahmen ihres oder seines vorangegangenen und abgeschlossenen Studiums belegt hat, dürfen im studium nicht noch einmal belegt werden. 1 Credit aus einer Fallstudie gem. 7 Abs. 10 der Prüfungsordnung. Projektseminar zur Systementwicklung (10 CREDITS) 10 Credits aus einem Projektseminar zur Systementwicklung gem. 7 Abs. 5 der Prüfungsordnung. MASTER-THESIS (20 CREDITS) Master-Thesis (individuelle Themen). Das Themengebiet der Master Thesis richtet sich nach 19, Abs. 2, 3 und 4 der Prüfungsordnung. Die Themengebiete sind mit den jeweiligen Themenstellern abzusprechen.

Anlage 3: module im Master-Curriculum module Wirtschaftsinformatik WI- 1: Planung und Realisierung betrieblicher Anwendungssysteme WI- 2: Integrierte Informationsverarbeitung WI- 3: Organisation der Informationsverarbeitung module - 1: Finanzen/ Controlling - 2: Marketing/ Absatzwirtschaft - 3: Produktions-/ Logistikmanagement - 4: Personal/ Organisation module Info- 1: Technische Info- 2: Theoretische Info- 3: Praktische - 5: Öffentliche Verwaltung Abb. 5: module im Master-Curriculum