Beschluss zur Akkreditierung

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1 Beschluss zur Akkreditierung des Studiengangs Master in Global Management (MBA) an der Hochschule Bremen Auf der Basis des Berichts der Gutachtergruppe und der Beratungen der Akkreditierungskommission in der 68. Sitzung vom 28./29. August 2017 spricht die Akkreditierungskommission folgende Entscheidung aus: 1. Der Studiengang Master in Global Management mit dem Abschluss Master of Business Administration an der Hochschule Bremen wird unter Berücksichtigung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom ) mit Auflagen akkreditiert. Der Studiengang entspricht grundsätzlich den Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen, den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, den landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse in der aktuell gültigen Fassung. Die im Verfahren festgestellten Mängel sind durch die Hochschule innerhalb von neun Monaten behebbar. 2. Es handelt sich um einen weiterbildenden Masterstudiengang. 3. Die Akkreditierung wird mit den unten genannten Auflagen verbunden. Die Auflagen sind umzusetzen. Die Umsetzung der Auflagen ist schriftlich zu dokumentieren und AQAS spätestens bis zum anzuzeigen. 4. Die Akkreditierung wird für eine Dauer von sieben Jahren (unter Berücksichtigung des vollen zuletzt betroffenen Studienjahres) ausgesprochen und ist gültig bis zum Auflagen: 1. Die Modulbeschreibung für die Masterthesis muss überarbeitet werden: Die Bearbeitungsdauer muss angepasst und die Verteidigung der Masterarbeit mit aufgenommen werden. 2. Die fachspezifische Prüfungsordnung muss veröffentlicht werden. Die Auflagen beziehen sich auf im Verfahren festgestellte Mängel hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Studiengängen i. d. F. vom Zur Weiterentwicklung des Studiengangs werden die folgenden Empfehlungen gegeben: 1. Das Angebot im Wahlbereich sollte ausgeweitet werden. 2. Zur Lernunterstützung sollten verstärkt Blended Learning-Elemente eingeführt werden. 3. Aktuelle Themen wie Wissensmanagement und Digitalisierung sollten in das Curriculum integriert werden. Zur weiteren Begründung dieser Entscheidung verweist die Akkreditierungskommission auf das Gutachten, das diesem Beschluss als Anlage beiliegt.

2 Die Auflagen wurden fristgerecht erfüllt. Die Akkreditierungskommission bestätigt dies mit Beschluss vom 20./

3 Gutachten zur Akkreditierung des Studiengangs Master in Global Management (MBA) an der Hochschule Bremen Begehung am / Gutachtergruppe: Christoph Back Prof. Stefan Busch Prof. Dr. Andreas Dutzi Dr. Birgit Wittenbreder Student der Leuphana Universität Lüneburg (studentischer Gutachter) Hochschule Reutlingen, ESB Business School Universität Siegen, Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik I Wirtschaftsrecht Coaching & Consulting, Bielefeld (Vertreterin der Berufspraxis) Koordination: Frederike Wilthelm Geschäftsstelle AQAS e.v., Köln

4 Präambel Gegenstand des Akkreditierungsverfahrens sind Bachelor- und Masterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Voraussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert. Die Begutachtung des Studiengangs erfolgte unter Berücksichtigung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung in der Fassung vom I. Ablauf des Verfahrens Die Hochschule Bremen beantragt die Akkreditierung des Studiengangs Master of Global Management mit dem Abschluss Master of Business Administration. Es handelt sich um eine Reakkreditierung. Das Akkreditierungsverfahren wurde am 20./ durch die zuständige Akkreditierungskommission von AQAS eröffnet. Am / fand die Begehung am Hochschulstandort Bremen durch die oben angeführte Gutachtergruppe statt. Dabei erfolgten unter anderem getrennte Gespräche mit der Hochschulleitung, den Lehrenden und Studierenden. Das vorliegende Gutachten der Gutachtergruppe basiert auf den schriftlichen Antragsunterlagen der Hochschule und den Ergebnissen der Begehung. Insbesondere beziehen sich die deskriptiven Teile des Gutachtens auf den vorgelegten Antrag. II. Bewertung des Studiengangs 1. Allgemeine Informationen Die Hochschule Bremen bietet ein anwendungs- und praxisbezogenes Studienangebot in den Bereichen Wirtschafts-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Ingenieur- und Naturwissenschaften an. Die 64 zum Wintersemester 2015/16 angebotenen Studiengänge sind in fünf Fakultäten eingeordnet und sollen besonders auf die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft ausgerichtet sein. Die Hochschule versteht sich als Offene Hochschule, die eine Studierendenschaft mit unterschiedlichen Bildungsbiographien fördert. Als weiteres zentrales Profilelement weist die Hochschule ihre Internationalität aus, die sich u. a. in dem Angebot von international ausgerichteten Studiengängen widerspiegelt. Der zur Akkreditierung vorliegende Studiengang ist organisatorisch am International Graduate Center (IGC) verortet, welches sich gemäß Selbstbericht durch Internationalität, Praxisnähe und Werteorientierung auszeichnet. Der Studiengang soll diese Profilmerkmale aufgreifen. 2. Profil und Ziele Ziel des englischsprachigen weiterbildenden Studienangebots ist es aufbauend auf vorhandenen Kenntnissen praxisorientiertes betriebswirtschaftliches Wissen zu vermitteln und zu vertiefen und auf diese Weise Absolvent/inn/en für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben im internationalen Kontext zu qualifizieren. Absolvent/inn/en sollen mit komplexen Fragestellungen in einem globalen Kontext umgehen und sich selbstständig neues Wissen und Fähigkeiten aneignen können. Zielgruppe des Studiengangs sind internationale Studienbewerber/inn/en, die gehobene Management- bzw. Führungspositionen anstreben und sich auf internationale Managementauf- 4

5 gaben vorbereiten wollen. Der Studiengang umfasst 90 CP bei einer Regelstudienzeit von drei Semestern. Der Studiengang zeichnet sich gemäß den Ausführungen im Selbstbericht durch eine Anwendungsorientierung aus, die sich durch Fallstudien sowie Theorie-Praxis-Transfers im Curriculum widerspiegeln soll. Die Studierenden sollen insbesondere vertiefte Kenntnisse der wesentlichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Felder sowie der internationalen Rahmenbedingungen von Unternehmen erlangen. Zudem sollen sie nach Studienabschluss über Fertigkeiten wie zum Beispiel das systematische Durchdringen, Analysieren und Bewerten von betrieblichen Prozessen, Fach- und Methodenkompetenzen sowie Sozial- und Selbstkompetenzen verfügen. Durch das Studium sollen die Studierenden lernen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, in Teams zu arbeiten und interkulturell zu agieren. Auf diese Weise sollen sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angeregt werden und zum gesellschaftlichen Engagement befähigt werden. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Umfang von 210 Leistungspunkten, der zu mindestens 10 % wirtschaftswissenschaftliche Anteile aufweist sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis nach dem ersten Abschluss. Weiterhin müssen sehr gute Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Die Hochschule verfügt gemäß den Ausführungen im Selbstbericht über ein Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit, welches u. a. die Förderung der Berufschancen von Frauen, die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und die Vereinbarkeit von Familie in Beruf und Studium zum Ziel hat. Die Hochschule Bremen ist darüber hinaus als familiengerechte hochschule auditiert. Bewertung Ein wesentliches Kennzeichen der Hochschule Bremen sowie des International Graduate Center ist die (gelebte) Internationalität. Der zur Akkreditierung vorliegende MBA-Studiengang passt sich in diese Philosophie ein durch einen hohen Anteil an ausländischen Studierenden sowie die Durchführung der studiengangsbezogenen Vorlesungen und Veranstaltungen in ausschließlich englischer Sprache. Die Internationalität wird damit nicht nur vermittelt, sondern aktiv gelebt durch den Austausch der Studierenden untereinander. Dies lässt bereits zu einem frühen Stadium des Programms auch die Möglichkeit zu, internationale Kontakte zu knüpfen. Zudem sind aus dem Modulhandbuch auch die international ausgerichteten Fächer- und Modulinhalte erkennbar, die ein wissenschaftlich fundiertes und zugleich anwendungsbezogenes Studium ermöglichen. Das Ausbildungsziel Übernahme von Führungsaufgaben in international agierenden Unternehmen wird somit erreicht. Der MBA-Studiengang vermittelt die für diese weiterbildenden Studiengänge, die auf eine Führungsaufgabe vorbereiten, auch für die persönliche Entwicklung und das gesellschaftliche Engagement notwendigen sozialen und persönlichen Kompetenzen. Soweit sie von den teilweise sehr erfahrenen Studierenden bereits mitgebracht werden, werden diese vertieft und aktualisiert. Für die Studierenden, die bislang noch nicht oder erst kürzer in eine Führungsaufgabe eingebunden waren, stellen die Maßnahmen ein umfassendes Set an Lernmöglichkeiten zur Verfügung. Neben Modulen wie Professional Development (411) und Corporate Social Responsibility (414) lernen die Studierenden auch in Case-Studies und anderen Lehrformen, deren Aufgabenstellungen in internationalen Teams erfolgen und damit soziales Lernen im Hörsaal ermöglichen. Gleiches gilt für die Selbstevaluierung der Studierenden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind sowohl auf der Homepage des Studiengangs als auch in der Zugangs- und Zulassungsverordnung für weiterbildende Masterstudiengänge der Hochschule Bremen umfassend dokumentiert und transparent formuliert. 5

6 Die Auswahl der Bewerber/innen für den MBA-Studiengang erfolgt nach Durchschnittsnote des Erststudiums, Referenzschreiben sowie Einschlägigkeit der Berufserfahrung. Für alle Studierenden gilt, dass sie mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen müssen. Wünschenswert wäre allerdings nach dem Gespräch mit Studierenden und Alumni eine technische Verbesserung des Online-Bewerbungsprozesses, bei dem nach den entsprechenden Aussagen der Studierenden eine vollständige Online-Bewerbung nur erschwert vorgenommen werden kann. Die Hochschule hat sowohl eine zentrale als auch dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, die sich um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit kümmern. Grundlage hierfür ist ein vom Akademischen Senat beschlossenes und stetig fortgeschriebenes Programm zur Frauenförderung und Gleichstellung. Der Fortschritt wird regelmäßig vom Senat der Hochschule Bremen beraten und überprüft. 3. Qualität des Curriculums Im Studienplan ist das Absolvieren von insgesamt zehn Modulen vorgesehen, von denen jeweils fünf auf die ersten beiden Semester entfallen. Die übrigen 30 Leistungspunkte werden im dritten Semester im Rahmen der Masterthesis erworben. In den Modulen setzen sich die Studierenden mit Professional Development, Business Analytics, Corporate Social Responsibility, Global Management, Global Economics, Project and Quality Management, International Legal & Tax Framework und International Financial Management auseinander. Hinzu kommen ein Wahlmodul, das Masterthesis-Seminar, in dem die Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit vorbereitet werden, sowie die Masterarbeit selbst, die zu verteidigen ist. Im vergangenen Akkreditierungszeitraum wurden gemäß Selbstbericht verschiedene Modulkomponenten neu konzipiert. Nach Abschluss der zehn Module können die Studierenden entscheiden, ob sie noch ein optionales Praktikum absolvieren. Wenn es sich um ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 22 Wochen Dauer handelt und ein Praktikumsbericht verfasst wird, können damit zusätzlich 30 Leistungspunkte erworben werden. Als Lehr- und Lernformen sind Seminare, seminaristische Diskussionen, Praxisbeispiele und Fallstudien sowie Gastvorträge aus der Praxis vorgesehen. Die Überprüfung des Kompetenzerwerbs soll vor allem studienbegleitend in Form von Portfolioprüfungen erbracht werden. Innerhalb dieser Prüfungen können Klausuren, Präsentationen, Referate, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen subsummiert werden. Bewertung Das Masterstudiengang baut auf einem gut strukturierten Studiengangskonzept auf. Die anvisierte Größe des Studiengangs mit einer Kapazität von 25 Studierenden, die übereinstimmenden Modulgrößen im Umfang von sechs Leistungspunkten und die bestehenden Maßnahmen zur Sicherung der Studierbarkeit sind gut aufeinander abgestimmt. Durch das Programm werden Fachwissen, fachübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten sowie fachliche, methodische und soziale und Selbstkompetenzen auf sehr gelungene Weise vermittelt. Die sogenannten Schlüsselkompetenzen werden insbesondere durch die kleinen Gruppen gefördert und im Rahmen von verschiedensten Prüfungsformen erarbeitet, sodass Teamarbeit, Präsentationen und Fallstudienanalysen erfreulich oft zum Einsatz kommen. Die Studierenden haben neben der Masterarbeit insgesamt neun Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul zu absolvieren, die allesamt zielführend im Hinblick auf die Qualifikationsziele des Studiengangs sind. Durch die vorgegebenen Modulinhalte können die von der Hochschule Bremen definierten Qualifikationsziele vollumfänglich erreicht werden. Wünschenswert wäre dennoch, wenn das Angebot im Wahlpflichtbereich insgesamt umfangreicher ausfallen würde. 6

7 Aus der Sicht der Studierenden wäre es für die individuelle Profilierung vorteilhaft, wenn neben den bereits angebotenen vier Wahlveranstaltungen weitere Lehrveranstaltungen (z.b. Capacity Building, Online-Marketing; Wissensmanagement) in diesem Wahlpflichtmodul angeboten werden oder bestehende Wahlmodule aus anderen Studienprogrammen geöffnet werden könnten [Monitum 1]. Die inhaltliche Ausgestaltung der Lehrmodule richtet sich eher an Personen, die begrenzte Vorkenntnisse im Bereich der Wirtschaftswissenschaften vorweisen und nicht notwendigerweise Betriebswirtschaftslehre im Bachelorstudium gewählt haben. Auch erfolgt keine Spezialisierung innerhalb eines Teilgebiets der Wirtschaftswissenschaften, was allerdings im Rahmen eines MBA- Studiengangs auch untypisch wäre. Umgekehrt ermöglicht die inhaltliche Strukturierung des Curriculums auch Personen mit einem Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre durchaus noch eine Erweiterung ihres Wissens, sodass das Curriculum den Anforderungen, die im Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse für das Masterniveau definiert werden, entspricht. Die im Zuge der Reakkreditierung vorgenommenen Änderungen sind von marginaler Art und sind im Zuge der Verbesserung der Lehr- und Lernfelder sowie in Hinblick auf die Qualitätssicherung des Studiengangs transparent dargestellt und damit gut nachvollziehbar. In Bezug auf die eingesetzten Lehr- und Lernformen weist der Masterstudiengang eine hohe Stimmigkeit auf. Um die verschiedenen Kompetenzen, Fertigkeiten und das vorgesehene Fachwissen zu erarbeiten, werden adäquate Lehr- und Lernformen eingesetzt. Um die Lernziele noch effizienter zu erreichen, sollten künftig allerdings noch in stärkerem Umfang blended-learning- Elemente eingeführt werden [Monitum 2]. Auch eine auf den Bedarf hin spezialisierte E-Learningplattform könnte die Erarbeitung der Lernziele durch die Studierenden wirkungsvoll unterstützen. Jedes Modul wird durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Laut Modulhandbuch handelt es sich hierbei in der Regel um Portfolioprüfungen. Damit wird einerseits eine kontinuierliche, d. h. semesterbegleitende Überprüfung der Lernziele sichergestellt. Andererseits wird durch den Verweis auf Portfolioprüfungen auch eine maximale Flexibilität bezüglich der einsetzbaren Prüfungsformen erreicht, sodass in einem Modul auch gezielt auf die Teilnehmer/innen eingegangen werden kann, ohne das Modulhandbuch jährlich anpassen zu müssen. Den Studierenden werden gleichwohl zum Vorlesungsbeginn die Prüfungsformen je Modul verbindlich per Modulinformationsblatt im Student Handbook mitgeteilt. Die Studierenden lernen im Verlauf des Studiums ein breites und damit angemessenes Spektrum an Prüfungsformen kennen. Entsprechend der Konzeption des Studiengangs und der Qualifikationsziele eines MBA werden Klausuren konsequent nur sehr vereinzelt als Prüfungsform genutzt (z. B. Modul 424: International Finance and Accounting). Damit das Spektrum an Prüfungsformen angemessen bleibt, werden Änderungen der Prüfungsformen durch den Modulverantwortlichen mit dem Studiengangsverantwortlichen abgestimmt. Die Module des Studiengangs sind vollständig dokumentiert. Die zentralen Merkmale der einzelnen Module sind ausgewiesen, allerdings werden die Lehrinhalte nur sehr allgemein beschrieben und auf Literaturhinweise in der Regel verzichtet. Die entsprechenden Informationen erhalten die Studierenden über das Student Handbook, das sehr detailliert auf die einzelnen Elemente der verschiedenen Module eingeht und den Informationsbedarf der Studierenden hervorragend deckt. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine hohe Flexibilität und ist für die Studierenden und Lehrenden als vorteilhaft und adäquat zu werten. Einzig die Modulbeschreibung Master Thesis muss überarbeitet werden, um eine entsprechend den zu erreichenden Leistungspunkten normgerechte Bearbeitungsdauer zu erhalten. Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer bei 15 Wochen, dies ist im Vergleich zur vergebenen Anzahl an Leistungspunkten zu gering. In diesem Modul ist überdies die Verteidigung der Masterarbeit explizit aufzunehmen, die sich bislang nur im Student Handbook findet [Monitum 3]. 7

8 Das Modulhandbuch des Studiengangs ist auf den Internetseiten der Hochschule Bremen jederzeit zugänglich. Eine regelmäßige Aktualisierung des Modulhandbuchs ist aufgrund der allgemeingültigen Aussagen nicht zwingend in einem bestimmten Rhythmus erforderlich. Eine Aktualisierung erfolgt dementsprechend nur bei Rückkopplungen aus der Evaluation der Lehrveranstaltungen oder bei einer Veränderung des Lehrangebots. Änderungen bezüglich des Inhalts der einzelnen Module können dem Student Handbook entnommen werden, das fortlaufend aktualisiert wird. Die Kongruenz von Student Handbook und Modulhandbuch wird durch die allgemeine Qualitätssicherung sowie durch die Verantwortlichen der Hochschule Bremen sichergestellt. 4. Studierbarkeit Die fachliche Verantwortung für den Studiengang liegt bei der Fakultät 1 Wirtschaftswissenschaften, während Organisation und Ablauf durch das International Graduate Center verantwortet wird. Für den Studiengang gibt es eine/n Studiengangsleiter/in, der/die bei der Ausübung dieser Funktion durch eine/n Programmkoordinator/in unterstützt wird. Für jedes Modul sind Modulverantwortliche benannt. Erste Anlaufstelle für allgemeine Informationen und Hilfestellungen bei der Studienorientierung sowie Problemen im Studium ist die zentrale Studienberatung. Während des Studiums soll das Immatrikulations- und Prüfungsamt die Studierenden bei Bewerbungs-, Zulassungs- und Prüfungsmodalitäten beraten. Studierende mit Behinderung bzw. in besonderen Lebenslagen sollen durch das Familienbüro Beratungs- und Betreuungsangebote erhalten. Über diese Maßnahmen hinaus steht eine Psychologisch-Therapeutische Beratungsstelle zur Verfügung. Als zusätzliche Anlaufstelle steht für Studierende des vorliegenden Studiengangs die International Students Assistance des International Graduate Center zur Verfügung, die ausländische Studierende und Bewerber/inne/n bei Visaverfahren und Wohnungssuche unterstützt und eine Orientierungswoche anbietet. Die Anrechnung und Anerkennung von extern erbachten Leistungen gemäß der Lissabon Konvention sowie die Anerkennung von außerschulisch erbrachten Leistungen ist in 18 des Allgemeinen Teils der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen geregelt. Ein Leistungspunkt entspricht einer studentischen Arbeitsbelastung von 30 Stunden. Die Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastung soll in studentischen Lehrveranstaltungsevaluationen, in Feedback-Runden mit der Programmkoordinatorin sowie im informellen Austausch zwischen den am Programm beteiligten Personen erfolgen. Alle Informationen zum Studiengang, wie Informationen zum Verlauf oder Prüfungsanforderungen werden im Student Handbook zusammengefasst, welches den Studierenden zu Studienbeginn zur Verfügung gestellt wird. Der Nachteilsausgleich ist in 11 der Allgemeinen Prüfungsordnung geregelt. Die allgemeine Prüfungsordnung wurde gemäß Bestätigung der Hochschulleitung einer Rechtsprüfung unterzogen und veröffentlicht. Die fachspezifische Prüfungsordnung wurde rechtsgeprüft. Die Hochschule hat Studierendenstatistiken vorgelegt, die u. a. Angaben zu Studienzeiten und Verbleibsquoten enthalten, und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen sowie die durchschnittlichen Abschlussnoten dokumentiert. Bewertung Die Gutachtergruppe sieht den Studiengang allgemein als studierbar an. Über die Zugangsvoraussetzungen und das Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die Eingangsqualifikation der Studierenden angemessen berücksichtigt wird. Die Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten innerhalb des Studiengangs sind eindeutig geregelt. Die Lehrangebote sind inhaltlich und organi- 8

9 satorisch aufeinander abgestimmt. Bei auftretenden Problemen wurde den Gutachtern ein plausibler und zielführender Umgang, der zur Lösungsfindung führt, dargestellt. Die Studierenden finden alle benötigten Informationen im Student Handbook, welches in englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird. Außerdem wird sowohl von administrativer als auch von akademischer Seite ausreichend Unterstützung z. B. in Form von Beratungsangeboten und Betreuung angeboten. Für Studierende mit Behinderung und in besonderen Lebenssituationen werden Hilfestellungen geboten. Außerdem kann auf sämtliche Angebote der Hochschule Bremen zurückgegriffen werden. Eine umfassende individuelle Betreuung ist aufgrund der kleinen Kohortengröße zu jedem Zeitpunkt gegeben. Aufgrund jener geringen Kohrtengröße ist es den Lehrenden möglich die studentische Arbeitsbelastung genau abzustimmen und auf das Feedback der Studierenden schnell zu reagieren. Die Plausibilität dieses Vorgehens wird durch quantitative Erhebungen gewährleistet. Die Gutachtergruppe hält die studentische Arbeitsbelastung daher für angemessen. Ein optionales Praxissemester ist mit einem Umfang von 30 Leistungspunkten beziffert. Ein Leitfaden zur Anerkennung für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen liegt den Studierenden in englischer Sprache vor. Ebenso ist die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachte Leistungen geregelt. Die Prüfungsverantwortlichen und die Prüfungskoordination haben die Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation stets im Blick, was durch die geringe Kohortengröße erleichtert wird. Die Gutachter/innen halten auch diesen Punkt für angemessen. Eine Regelung zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung liegt vor. Der fachspezifische Teil der Prüfungsordnung ist zwar rechtsgeprüft, aber noch nicht veröffentlicht, alle anderen Ordnungen sind rechtsgeprüft und veröffentlicht. Die Veröffentlichung muss noch nachgeholt werden [Monitum 4]. Über die Homepage sind alle benötigten Dokumente zu Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Nachteilsregelungen öffentlich zugänglich. Ebenso wird der besondere Profilanspruch des Studiengangs auf diese Weise kommuniziert. Die Gutachter/innen sehen die Studierbarkeit in allen Aspekten als gegeben an. Lediglich der fachspezifische Teil der Prüfungsordnung muss noch veröffentlicht werden [Monitum 4]. 5. Berufsfeldorientierung Zur Berufsfeldorientierung können die Studierenden auch die englischsprachigen Angebote des Career Services nutzen. Durch die Vermittlung von generalistischen, betriebswirtschaftlichen Kompetenzen sollen die Studierenden Anstellung in der Industrie, in der Beratung, im Handel und in Dienstleistungsunternehmen (wie Banken und Versicherungen) finden. Bewertung Der Studiengang bietet den Studierenden eine gute, komprimierte Möglichkeit, sich auf ihre zukünftigen Tätigkeiten vorzubereiten. Das Curriculum deckt wichtige Bereiche ab und wird konsequent weiterentwickelt. Durch die Einbindung von Lehrbeauftragten aus der Wirtschaft kommen immer wieder aktuelle Impulse und weitere Perspektiven in die Lehrveranstaltungen. Ergänzt durch das häufige Arbeiten mit Case Studies ermöglicht das Studium den Studierenden einen guten Einblick in spätere Tätigkeitsfelder zu gewinnen und nicht nur theoretisches Grundlagenwissen zu erwerben, sondern dessen Anwendung zu erfahren. Darüber hinaus gibt es einen Unternehmensbeirat (bestehend aus 12 Mitgliedern), der zweimal jährlich tagt. Auch hier werden aktuelle und zukünftig wichtige Themen und Perspektiven ausge- 9

10 tauscht und gehen als Input in die Weiterentwicklung des Curriculums ein. Die aktuellen Überlegungen, den Beirat internationaler zu gestalten, sind sehr zu begrüßen. Seit der Gründung des Studiengangs werden gute Kontakte zu Firmen der Region gepflegt. Diese Kontakte sollten unbedingt weiter gepflegt und weiterentwickelt werden. Aus zwei Gründen ist dieses besonders relevant: 1. Die Kontakte sind sehr personenbezogen. Sowohl auf Firmen- als auch auf IGC-Seite findet momentan ein Generationswechsel statt. Somit müssen auch diese Kontakte beidseitig übergeben oder neu aufgebaut werden. 2. Die aktuell Studierenden kommen zunehmend häufiger mit internationalem Background nach Bremen, um in der Region oder in Deutschland zu bleiben. Dadurch erhalten die Kontakte zu Firmen in der Region eine weitere Bedeutung. Häufig wird die Masterthesis in Verbindung mit einem Praktikum in einem Unternehmen erstellt. Eine strukturierte, strategisch ausgelegte Zusammenarbeit kann hier für alle Seiten sehr von Vorteil sein. Da das Studium insbesondere auf die Arbeit in international/global tätigen Unternehmen vorbereiten soll, sind aktuelle Themen wie Digitalisierung und Wissensmanagement besonders wichtig. Auch hierauf sollten die Studierenden konkret und erlebbar vorbereitet werden [Monitum 5]. Der geplante Einbau von mehr digitalen Medien und E-Learning-Bausteinen in die Lehre ist vor diesem Hintergrund sehr begrüßenswert. 6. Personelle und sächliche Ressourcen An der Lehre im Studiengang sind fünf Professor/inn/en der Hochschule Bremen beteiligt, hinzukommen 12 regelmäßige Lehrbeauftragte. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung beziehen sich gemäß Selbstbericht auf die Teilnahme an regionalen und überregionalen Tagungen sowie auf die Angebote der Koordinierungsstelle für Weiterbildung, die zum Beispiel Seminare zu kompetenzorientiertem Prüfen, zur Curriculumsentwicklung oder Coaching vorhält. Zur Finanzierung des Studienangebots werden Studiengebühren erhoben. Der Studiengang ist auf 25 Studierende pro Studienjahr ausgelegt. Zur Literaturversorgung können die Studierenden auf die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen zugreifen. Bewertung Das IGC ist das Weiterbildungsportal der Hochschule Bremen und daher vor allem Organisator von Studiengängen, die sich am Markt finanzieren müssen. Insofern verfügt das IGC nicht über eigene Professor/inn/en, sondern engagiert fallweise aus dem Kollegium der Hochschule Bremen das jeweils notwendige Fach-Knowhow, das durch Lehraufträge ergänzt wird. Hier wird vor allem die professoral besetzte Studiengangsleitung aktiv, um die jeweils zum Fachgebiet und zum Studiengang passenden Lehrbeauftragten zu engagieren. Insofern sind sowohl akademische als auch persönliche Qualitäten gewährleistet und die personellen Ressourcen angemessen für die Durchführung des Studiengangs. Die Betreuung der Studierenden erfolgt über die Akademische Leitung des Studienganges, die diese Aufgabe sehr engagiert wahrnimmt und zugleich mit dem nicht minder engagierten Studiengangsteam den MBA zugleich auch am Markt weiter vorantreibt. Das Studienprogramm ist bereits seit 1999 am Markt erfolgreich positioniert und die Studierenden werden auch nach eigener Aussage hervorragend betreut. In dieser Kombination sowohl intern als auch am Markt erfolgreich zu arbeiten unterscheidet sich die Aufgabe eines reinen Studiendekans/einer reinen Studiendekanin an einer Hochschule deutlich von der einer Studiengangsleitung an einer 10

11 Weiterbildungseinrichtung, die sich am Markt refinanzieren muss und von daher eine zusätzliche (unternehmerische) Komponente erfordert. Den ins Programm eingebundenen Dozent/inn/en stehen die Weiterbildungsangebote der Hochschule Bremen (Koordinierungsstelle für Weiterbildung) zur Verfügung sowie die Teilnahme an Fachtagungen. Durch die Refinanzierung am Markt ist die sächliche Ausstattung gesichert, denn wenn ein gewisses Mindestmaß an Bewerber/inne/n unterschritten wird, kann der Studiengang nicht stattfinden, da eben genau die Betreuung und Sachausstattung nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch ein geringer Fixkostenblock sowie die Möglichkeit der Querfinanzierung durch andere Studiengänge in einem finanziellen Engpass stellen die Nachhaltigkeit des MBA-Studienprogramms sicher. Die Räume sind dem Stand einer modernen Lehrgestaltung angemessen und in einem sehr guten Zustand. 7. Qualitätssicherung Es werden Lehrevaluationen auf Basis der Evaluationsordnung durchgeführt. Module sollen regelmäßig und systematisch evaluiert werden, darunter auch der Workload. Die Hochschule führt darüber hinaus Absolvent/inn/enbefragungen und Verbleibstudien durch. Ergebnisse sollen den Studiengangsleitungen sowie dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin zur Verfügung gestellt werden; Lehrende sollen die Ergebnisse zudem mit den Studierenden rückkoppeln. Die Hochschule überprüft zurzeit im Rahmen eines internen Projekts zum Studienerfolgsmanagement ihre qualitätssichernden Maßnahmen und deren Ineinandergreifen. Bewertung Die Hochschule Bremen verfügt über verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung. Die Lehrveranstaltungen werden in jedem Modul durch die Studierenden evaluiert. Darüber hinaus werden sogenannte Feedbackgespräche mit den Studierenden zweimal je Semester geführt, um veranstaltungsübergreifende Aspekte auf stringente Weise zu erfassen und bewerten zu können. Neben den Gesprächen mit den Studierenden gibt es je Semester auch ein Feedbackgespräch mit der Studienkommission, um die Rückmeldungen der Lehrenden systematisch aufgreifen zu können. In Bezug auf die Berufsfeldorientierung der Studierenden bildet schließlich auch der Unternehmensbeirat des Studiengangs ein zentrales Element der Qualitätssicherung. Der Unternehmensbeirat bringt regelmäßig Impulse zur Weiterentwicklung des Studiengangs ein, sodass kontinuierlich eine kritische Reflexion des Studiengangs durch verschiedenste Perspektiven stattfindet. In Hinblick auf den Studienerfolg wurde von Seiten der Hochschule Bremen Anfang Juli 2016 erstmals eine Absolventenbefragung durchgeführt, an der 48 Absolventen/-innen teilnahmen (Rücklaufquote von 40 %). Aus der Absolventenbefragung konnten weitere wertvolle Hinweise für die Verbesserung des Studiengangs gewonnen werden, sodass die Hochschule Bremen die Absolventenbefragungen künftig weiter ausbauen möchte. Darüber hinaus sind weitere Formate in Planung (z. B. Homecoming Day), um die Karrierewege und die Vernetzung unter den Studierenden mit den Absolvent/inn/en zu verbessern. Insgesamt wird durch diese Instrumente zur Qualitätssicherung sichergestellt, dass eine angemessene Weiterentwicklung des Studiengangs erfolgt. 11

12 8. Zusammenfassung der Monita 1. Es sollten mehr Wahlmöglichkeiten in das Curriculum integriert werden. 2. Zur Lernunterstützung sollten verstärkt Blended Learning Elemente eingeführt werden. 3. Die Modulbeschreibung für die Masterthesis muss überarbeitet werden: Die Bearbeitungsdauer muss angepasst werden und die Verteidigung der Masterarbeit mit aufgenommen werden. 4. Die fachspezifische Prüfungsordnung muss veröffentlicht werden. 5. Zur Vorbereitung auf international und global agierende Unternehmen sollte das Thema Wissensmanagement in das Curriculum integriert werden. 12

13 III. Beschlussempfehlung Kriterium 2.1: Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts Das Studiengangskonzept orientiert sich an Qualifikationszielen. Diese umfassen fachliche und überfachliche Aspekte und beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Kriterium 2.2: Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem Der Studiengang entspricht (1) den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse vom in der jeweils gültigen Fassung, (2) den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom in der jeweils gültigen Fassung, (3) landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, (4) der verbindlichen Auslegung und Zusammenfassung von (1) bis (3) durch den Akkreditierungsrat. Auf Grundlage der obigen Bewertung wird das Kriterium mit Einschränkungen als erfüllt angesehen. Die Gutachtergruppe konstatiert folgenden Veränderungsbedarf: Die Modulbeschreibung für die Masterthesis muss überarbeitet werden: Die Bearbeitungsdauer muss angepasst werden und die Verteidigung der Masterarbeit mit aufgenommen werden. Kriterium 2.3: Studiengangskonzept Das Studiengangskonzept umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Es ist in der Kombination der einzelnen Module stimmig im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Gegebenenfalls vorgesehene Praxisanteile werden so ausgestaltet, dass Leistungspunkte (ECTS) erworben werden können. Es legt die Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls ein adäquates Auswahlverfahren fest sowie Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon-Konvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen. Dabei werden Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung getroffen. Gegebenenfalls vorgesehene Mobilitätsfenster werden curricular eingebunden. Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studiengangskonzepts. Kriterium 2.4: Studierbarkeit Die Studierbarkeit des Studiengangs wird gewährleistet durch: die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen, eine geeignete Studienplangestaltung die auf Plausibilität hin überprüfte (bzw. im Falle der Erstakkreditierung nach Erfahrungswerten geschätzte) Angabe der studentischen Arbeitsbelastung, eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation, entsprechende Betreuungsangebote sowie fachliche und überfachliche Studienberatung. Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt. 13

14 Kriterium 2.5: Prüfungssystem Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. Jedes Modul schließt in der Regel mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt. Die Prüfungsordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Kriterium 2.6: Studiengangsbezogene Kooperationen Beteiligt oder beauftragt die Hochschule andere Organisationen mit der Durchführung von Teilen des Studiengangs, gewährleistet sie die Umsetzung und die Qualität des Studiengangskonzepts. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. Das Kriterium entfällt. Kriterium 2.7: Ausstattung Die adäquate Durchführung des Studiengangs ist hinsichtlich der qualitativen und quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert. Dabei werden Verflechtungen mit anderen Studiengängen berücksichtigt. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden. Kriterium 2.8: Transparenz und Dokumentation Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind dokumentiert und veröffentlicht. Auf Grundlage der obigen Bewertung wird das Kriterium mit Einschränkungen als erfüllt angesehen. Die Gutachtergruppe konstatiert folgenden Veränderungsbedarf: Die fachspezifische Prüfungsordnung muss veröffentlicht werden. Kriterium 2.9: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements werden bei den Weiterentwicklungen des Studienganges berücksichtigt. Dabei berücksichtigt die Hochschule Evaluationsergebnisse, Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs. Kriterium 2.10: Studiengänge mit besonderem Profilanspruch Studiengänge mit besonderem Profilanspruch entsprechen besonderen Anforderungen. Die vorgenannten Kriterien und Verfahrensregeln sind unter Berücksichtigung dieser Anforderungen anzuwenden. 14

15 Kriterium 2.11: Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Auf der Ebene des Studiengangs werden die Konzepte der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen wie beispielsweise Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit Migrationshintergrund und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten umgesetzt. Zur Weiterentwicklung des Studiengangs gibt die Gutachtergruppe folgende Empfehlungen: Es sollten mehr Wahlmöglichkeiten in das Curriculum integriert werden. Zur Lernunterstützung sollten verstärkt Blended Learning Elemente eingeführt werden. Zur Vorbereitung auf international und global agierende Unternehmen sollte das Thema Wissensmanagement in das Curriculum integriert werden. Die Gutachtergruppe empfiehlt der Akkreditierungskommission von AQAS, den Studiengang Master in Global Management an der Hochschule Bremen mit dem Abschluss Master of Business Administration unter Berücksichtigung des oben genannten Veränderungsbedarfs zu akkreditieren. 15

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