Interne Akkreditierung von Studiengängen

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1 Interne Akkreditierung von Studiengängen Schulung von Gutachterinnen und Gutachtern an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Version 2.0 (Stand: 15. Juni 2017) Kommission für Interne Akkreditierungen Judith Ölbey Akkreditierungsbeauftragte Stabsstelle für Qualitätsmanagement

2 Aufbau Gutachtertätigkeit im Rahmen der Akkreditierung Kriterien für die Prüfung der Studiengangsdokumentation Erwartungen an die Gutachterinnen und Gutachter Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Auslegung der Vorgaben und Richtlinien

3 Gutachtertätigkeit im Rahmen der Akkreditierung Kriterien für die Prüfung der Studiengangsdokumentation Erwartungen an die Gutachterinnen und Gutachter Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Auslegung der Vorgaben und Richtlinien

4 1. Erwartungen an die Gutachterinnen und Gutachter Bereitschaft, einen Studiengang anhand deutscher (und europäischer) Vorgaben und auf Basis eines darauf aufbauenden grundlegenden Kriterienkataloges zu beurteilen Bereitschaft, bei der Beurteilung eine konstruktivkritische, aber faire Haltung einzunehmen und dem Urteil begründbare Kriterien für die Qualität von Studiengängen zugrunde zu legen Offenheit für die Profilierung des Studienganges und die im Leitbild verankerte Internationalität und Interdisziplinarität auch über fachliche Grenzen hinweg

5 2. Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Erhalt der Dokumentation über den Studiengang und der Checkliste für Gutachterinnen und Gutachter Bewertung des Studienganges anhand der vorgegebenen Qualitätskriterien in der Checkliste für Gutachterinnen und Gutachter Erstellung eines vorläufigen Gutachtens (Zusammenführung der einzelnen Bewertungen) im Rahmen einer Webkonferenz Erstellung eines abschließenden Gutachtens mit Beschlussempfehlung nach Stellungnahme der Fakultät mit Unterstützung durch die Akkreditierungsbeauftragte Die Akkreditierungsbeauftragte unterstützt den gesamten Prozess und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung

6 2. Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Identischer Aufbau der Dokumentation über den Studiengang und der Checkliste für Gutachterinnen und Gutachter: stellt den Studiengang dar Dokumentation über den Studiengang 1. Zielsetzung 2. Konzept 3. Implementierung 4. Qualitätssicherung Checkliste für Gutachterinnen und Gutachter 1. Zielsetzung 2. Konzept 3. Implementierung 4. Qualitätssicherung übersetzt die Dokumentation in Qualitätskriterien Kernfragen: Erreicht eine Studierende bzw. ein Studierender auf Basis des Konzeptes sowie der Implementierung im Regelfall die angestrebten Qualifikationsziele? Ist das Qualitätsniveau gesichert und angemessen?

7 2. Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Möglichkeiten der Beurteilung: o Qualitätskriterien (vollständig) erfüllt o Qualitätskriterien ausreichend (hinreichend) erfüllt o Qualitätskriterien nicht erfüllt

8 Gutachtertätigkeit im Rahmen der Akkreditierung Kriterien für die Prüfung der Studiengangsdokumentation Erwartungen an die Gutachterinnen und Gutachter Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Auslegung der Vorgaben und Richtlinien

9 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung grundlegende Dokumente Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (KMK, 2005) Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (KMK, 2010) Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (BbgHG, 2014) Qualitätskriterien* als Basis für die Prüfung der Dokumentation über den Studiengang Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (AR, 2013) *Alle Qualitätskriterien sind in die Checkliste für Gutachterinnen und Gutachter eingearbeitet

10 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Formale Einordnung Konzeption eines einheitlichen Kompetenzniveaus innerhalb jeder der drei Studienstufen Bachelor, Master, Promotion Entspricht der Studiengang den jeweiligen Vorgaben? formale Aspekte: Regelung der... Zugangsvoraussetzungen Dauer Anschlussmöglichkeiten Übergänge Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (KMK, 2005) gibt Auskunft über Können/Wissenserschließung (Methodenkompetenz) instrumentale Kompetenzen systemische Kompetenzen kommunikative Kompetenzen Wissen und Verstehen (Fachkompetenz)

11 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Zielsetzung Outputorientierung: Beschreibung eines Studienganges mithilfe der Qualifikationen, über die eine Absolventin oder ein Absolvent auf einem bestimmten Abschlussniveau nach erfolgreichem Studienabschluss verfügen soll (KMK, 2005, S. 3) vier Anforderungen an die Qualifikationsziele: Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement Vorgabe der Qualifikationsziele Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit Unterstützung in der Entwicklung der Persönlichkeit der Studierenden Ist der Studiengang in Hinblick auf die Erreichung der Qualifikationsziele stimmig aufgebaut?

12 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Fokus auf Kompetenzvermittlung Vermittelt der Studiengang die notwendigen Kompetenzen, die zur Erreichung der Qualifikationsziele auf dem jeweiligen Niveau (Bachelor, Master, Promotion) notwendig sind? im Einzelnen: KMK (2010, S. 2) AR (2013, S. 11) wissenschaftliche Grundlagen Methodenkompetenz Fachwissen fachübergreifendes Wissen berufsfeldbezogene Qualifikationen fachliche Kompetenzen methodische Kompetenzen generische Kompetenzen

13 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Konzept I Studiengangkonzept gibt Auskunft über... Zugangsvoraussetzungen und Anerkennungsregeln Modularisierung und Studiengangaufbau Sind die Zugangsvoraussetzungen eindeutig, transparent und auf die Zielgruppe zugeschnitten? Gibt es ggf. ein angemessenes Auswahlverfahren? Findet die Lissabon Konvention bei der Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen Anwendung? Gewährleisten die Module in ihrer Gesamtheit das Erreichen der Qualifikationsziele? Sind Arbeitsaufwand und Prüfungsformen adäquat? Sind Zeitperiode und ECTS-Vergabe angemessen? Gibt es Mobilitätsfenster?

14 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Konzept II Studiengangkonzept gibt Auskunft über... Studierbarkeit Wird die Eingangsqualifikation berücksichtigt? Ist die studentische Arbeitsbelastung angemessen? Ist der Nachteilsausgleich gewährleistet? Wird die Überschneidungsfreiheit zwischen den Lehrveranstaltungen bzw. zwischen Prüfungen garantiert? Didaktik Sind die Lehr- und Lernformen den Modul- und Studiengangsinhalten und jeweiligen Qualifikationszielen entsprechend? Sind die Lehr- und Prüfungsformen geeignet, eine Verknüpfung von Theorie und Praxis herzustellen? Sind eventuelle Praxisphasen durch den Erwerb von ECTS ausreichend in die Studienstruktur integriert?

15 3. Vorgaben und Richtlinien für die Akkreditierung Implementierung und Qualitätssicherung Ist die qualitative und quantitative sächliche, räumliche und personelle Ausstattung geeignet, um die Studierbarkeit zu gewährleisten? Gibt es Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung? Sind Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit gewährleistet? Basiert die Weiterentwicklung des Studienganges auf Ergebnissen des hochschulinternen Qualitätsmanagements? Werden Evaluationsergebnisse einbezogen? Gibt es Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung? Inwiefern fließen sie in die Weiterentwicklung des Curriculums ein? Werden Studienerfolg und Absolventenverbleib untersucht?

16 4. Auslegung der Vorgaben und Richtlinien Modularisierung Anforderungen Studiengangsebene Widerspiegelung der Qualifikationsziele im Modularisierungskonzept Definition der Prüfungsgebiete Ermöglichung der Anerkennung von Studienleistungen Berücksichtigung fester bzw. individueller Mobilitätsfenster Ziele der Modularisierung Modulebene kompetenzorientierte Beschreibung der Qualifikationsziele Begründung der Modulprüfung (ggf. der Teilprüfungen) und ihrer Eignung Festlegung des studentischen Arbeitsaufwandes in (i.d.r. mind. 5) ECTS Festlegung der Zeitperiode Transparenz der Studieninhalte und Qualifikationsziele (Was wird wie und zu welchem Zweck gelehrt bzw. gelernt?) Erhöhung der Studierendenmobilität durch Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit von Studienleistungen

17 4. Auslegung der Vorgaben und Richtlinien Module mit abweichender ECTS-Anzahl oder Dauer Grundsatz: Ist eine beabsichtigte Regelabweichung zweckmäßig? 1. abweichende Dauer: Zweck der Modularisierung ist transparente Binnenstrukturierung (Strukturierungseffekt) und Unterstützung der Studierendenmobilität Ist bei Modulen, deren Dauer mehr als zwei Semester beträgt, die Binnenstrukturierung gewährleistet? Ist die Studierendenmobilität gewährleistet? 2. abweichende ECTS-Anzahl: Fokus ist Prüfungsbelastung pro Semester und stimmige Begründung

18 4. Auslegung der Vorgaben und Richtlinien Prüfungen I Fokus auf kompetenzorientiertem Prüfen: Prüfungsform ist an zu vermittelnde Kompetenzen angepasst begründete Abweichungen vom Regelfall der Modulabschlussprüfungen möglich wichtig: Gesamtprüfungsbelastung angemessen (im Semester und im gesamten Studium) Transparenz und Überschneidungsfreiheit Nachteilsausgleich: gleiche Chancen für Studierende in besonderen Situationen oder mit besonderen Bedürfnissen

19 4. Auslegung der Vorgaben und Richtlinien Prüfungen II Auskunft über die im Studiengangkonzept verankerten Prüfungen gibt o die Modulübersicht Art und Anzahl der Prüfungen o die Modulbeschreibung Bewertung der Prüfungsform vor dem Hintergrund der zu erwerbenden Kompetenzen o die allgemeine bzw. fachspezifische Prüfungsordnung (ASPO/Studien- und Prüfungsordnung) zentrale Regelungen zur Prüfungsorganisation, Wiederholbarkeit, Nachteilsausgleich, Beschreibung der Prüfungsformen o die Erläuterung in der Dokumentation über den Studiengang (Kap. 3.5.) Begründung von Abweichungen von der Regel des modulbezogenen Prüfens (Teilprüfungen)

20 4. Auslegung der Vorgaben und Richtlinien Abweichung von den Vorgaben Teilmodulprüfungen möglich, beispielsweise wenn o o o Gesamtprüfungszahl pro Semester angemessen verschiedene Prüfungsformen in einem Modul (didaktisch begründet) unterschiedliche Kompetenzziele mit verschiedenen Methoden vermittelt wurden, die unterschiedliche Prüfungsformen nahelegen Fokus: Studierbarkeit und modulbezogenes sowie kompetenzorientiertes Prüfen

21 Judith Ölbey Akkreditierungsbeauftragte Tel.: 0335/

22 Literatur AR (2013) = Akkreditierungsrat. (2013). Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Beschluss des Akkreditierungsrates vom , zuletzt geändert am (Drs. AR 20/2013). Zugriff am unter _Studiengaenge_aktuell.pdf BbgHG (2014) = Brandenburgisches Hochschulgesetz. Zugriff am unter KMK. (2005). Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen). Zugriff am unter Qualifikationsrahmen-HS-Abschluesse.pdf KMK. (2010). Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , zuletzt geändert am ). Zugriff am unter Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf

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