Akkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Master Controlling und Finanzen M.A Sem. Vollzeit 25 k A Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Peer-Review: Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Christian Kröger Hochschule Osnabrück, Caprivistraße 30a, Osnabrück, Tel.: , c.kroeger@hs-osnabrueck.de Betreuender Referent: Stefan Claus Gutachter: Prof. Dr. Günther Dey, Hochschule Bremen, Fakultät Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Jochen Zimmermann, Universität Bremen, FB Wirtschaftswissenschaft Dr. Hans-Hermann Steinbeck, ehemals Nord-LB, Hannover Sandra Geißmar, TU Dresden, Wirtschaftswissenschaften Hannover, den

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung 2 1 Controlling und Finanzen 2 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen Controlling und Finanzen (M.A.) 14 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule 15 2 SAK-Beschluss 18 1

3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Die Hochschule Osnabrück bietet an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bereits seit Langem akkreditierte betriebswirtschaftliche orientierte Masterstudiengänge an. Unter der Bezeichnung Controlling and Finance ist das hier zur Reakkreditierung vorgelegte Studienprogramm im September 2005 erstmalig akkreditiert worden. Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Osnabrück. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. 1 Controlling und Finanzen 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Anmerkung: Die Zitate aus den Kriterien dienen nur zur Gedächtnisstütze bei der Erstellung des Berichtes, im endgültigen Text sollen sie gelöscht werden. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.1: Das Studiengangskonzept orientiert sich an Qualifikationszielen. Diese umfassen fachliche und überfachliche Aspekte und beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung Wissenschaftliche Befähigung Die Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts orientieren sich an der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten und somit an einem Qualifikationsziel, das dem Abschluss M.A. entspricht. Dies zeigt sich in den angebotenen Modulen, namentlich dem Modul Empirische Sozialforschung und sämtlichen Management -Modulen, deren Grundlage stets die Methodik wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse zum Gegenstand hat. Studierende werden dabei angeleitet, betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu entwickeln und diese methodisch in wissenschaftlicher Form zu bearbeiten. Einige Studierende sind als wissenschaftliche Hilfskräfte in Forschungsprojekte eingebunden. Gemeinsam von Lehrenden und Studierenden erstellte Veröffentlichungen zeigen, dass das Programm Controlling und Finanzen zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt und ermutigt. 2

4 1.1.2 Befähigung zu qualifizierter Erwerbstätigkeit Die Qualifikationsziele des beantragten Studiengangskonzepts beziehen sich in einer angemessenen Weise auf die Befähigung der Absolventen, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Aus dem Studiengang sollen Absolventen hervorgehen, die darauf vorbereitet werden, in leitenden Funktionen oder Expertenstellungen in den Abteilungen Finanzen, Controlling, Risikomanagement oder Corporate Finance bei Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Unternehmen oder als Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Controlling und Finanzen zu arbeiten Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement Das Studiengangskonzept des Studiengangs Controlling und Finanzen orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement. Studierende sollen in der Lage sein, über ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt in ihrer zukünftigen Position zu reflektieren. Ihnen soll das Bewusstsein vermittelt werden, kulturelle, religiöse und Geschlechter-Diversität als wichtige Quellen für Ideenreichtum und Entwicklungsfähigkeit einer Gesellschaft zu begreifen. Dabei fördert insbesondere das Modul Wirtschaftsethik ein reflektiertes Selbstbild und hohes Verantwortungsgefühl der Studierenden Persönlichkeitsentwicklung Das Studiengangskonzept des Studiengangs Controlling und Finanzen orientiert sich über das übliche Maß hinaus am Qualifikationsziel der Persönlichkeitsentwicklung. Erwähnt sind Befähigungen in Rhetorik, im Zeitmanagement und das Erlernen von Konfliktlösungsstrategien. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.2: Der Studiengang entspricht den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse vom in der jeweils gültigen Fassung; den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom in der jeweils gültigen Fassung; landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen; der verbindlichen Auslegung und Zusammenfassung von (1) bis (3) durch den Akkreditierungsrat. 3

5 1.2.1 Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Der Studiengang Controlling und Finanzen entspricht in vollem Umfang den inhaltlichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für die Master-Ebene im Hinblick auf Wissensverbreiterung und -vertiefung sowie die Vermittlung von instrumentalen, systemischen und kommunikativen Kompetenzen. Der Studiengang baut auf der Bachelor-Ebene auf und geht wesentlich darüber hinaus. In den Fachmodulen wird das Wissen und Verstehen der Studierenden vertieft und erweitert. Auf Basis des Bachelorabschlusses erweitern Studierende in drei Semestern ihr Wissen auf Gebieten, welchen die Hochschule die Überschriften Exzellenz befördern, Chancen nutzen/risiken beherrschen und Führen und Handeln gegeben hat. Diese Strukturierung vermittelt sich durch die jeweils angebotenen Module. Die Studierenden gewinnen dabei Kenntnisse über die Koordination von Unternehmensprozessen und der Wertorientierung von Unternehmen. Die erworbenen Wissenskomponenten werden miteinander in Beziehung gesetzt, damit eigene Einsichten in die vielschichtigen Zusammenhänge der beiden Betrachtungswinkel des Controllings und Finanzmanagements entstehen. Dadurch wird der Prozess des Verstehen-Lernens gefördert. Im Bewusstsein darum, dass Unternehmensziele von allen wesentlichen Entscheidungsträgern verinnerlicht sein müssen und nicht über Kontrollmechanismen erzwungen sein sollen, werden den Studierenden zum Erwerb kommunikativer Kompetenzen angeleitet. Denn die Koordination verschiedener Entscheidungsträger setzt an einer erfolgreichen Kommunikation über divergierende Ziele und dem Ausgleich dieser Interessen an. In diesem Zusammenhang ist das im zweiten Semester angebotene Modul Wirtschaftspsychologie besonders hervorzuheben. Auch die formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens werden erfüllt. Vorausgesetzt ist ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach oder der Nachweis ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse bei einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss. Im letzten Fall ist zusätzlich der Nachweis qualifizierter Berufserfahrungen oder eine überzeugend dokumentierte berufliche Perspektive vonnöten. Der Studiengang vermittelt 120 ECTS-Punkte in vier Semestern. Eine anschließende Promotion ist prinzipiell möglich. Mängel bestehen in der unpräzisen Darstellung der Zugangsvoraussetzungen und in den Anerkennungsregeln für hochschulexterne Leistungen, die in der allgemeinen Prüfungsordnung nur unscharf dargelegt sind (siehe hierzu 1.2.2) Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Der Masterstudiengang entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Eine Vermischung der Studiensysteme liegt nicht vor. Es werden 120 ECTS-Punkte in vier Semestern vergeben. Es ist eine Abschlussarbeit im Umfang von 30 ECTS-Punkten vorgesehen. Durch einen vorangegangenen Bachelorstudiengang werden so insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkte erreicht. 4

6 In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Controlling und Finanzen unter 2 Abs. 2, welcher auf die Bedingungen des Studiengangs Business Management verweist und die dort genannten ergänzt. Sie gehen über den vorgesehenen Regelfall des Vorliegens eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses hinaus, was für sich gesehen zulässig ist. Denn zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können weitere Voraussetzungen bestimmt werden. Die Ausnahmegründe sind indes nicht sachgerecht formuliert und selbst bei verständiger Würdigung dessen, was gemeint sein könnte nicht konsistent. Gemeint ist unter Abs. 1 a) erster Spiegelstrich in der zweiten Alternative mit dem Attribut vergleichbar eher ähnlich oder eben, wie im zweiten Spiegelstrich fachlich eng verwandt. Im zweiten Spiegelstrich, der den Zugang bei Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses regelt, fehlt indes die Aufzählung der naheliegenden Alternative eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs. Folgt man der Unterteilung des ersten Spiegelstrichs, ist kein Grund ersichtlich, weshalb dieser hier nicht ebenso erwähnt wird. Während nun bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses überdurchschnittliche Ergebnisse gefordert werden, verlangt die Ordnung im dritten Spiegelstrich den Nachweis ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse. Die gewählte Formulierung suggeriert, dass die qualitative Anforderung an das Kenntnisniveau mit ausreichend im Sinne einer Schulnote gemeint ist, was wegen des sonst geforderten, relativ zu bewertenden überdurchschnittlichen Hochschulabschlusses ebenfalls unstimmig erscheint. Im Falle eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlusses sind nach 2 der Zugangsordnung weitere Bedingungen zu erfüllen. Es können alternativ qualifizierte Berufserfahrungen oder eine überzeugend dokumentierte berufliche Perspektive herangezogen werden. Offen bleibt, welcher Maßstab für eine überzeugend dokumentierte berufliche Perspektive anzulegen ist, also wer überzeugt werden soll oder was überzeugen soll. Diese Zugangsvoraussetzungen sind nach den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ausdrücklich Gegenstand der Akkreditierung. Zwar folgt allenfalls aus dem Transparenzgebot die Berechtigung, im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens klare Formulierungen zu fordern, und die Grenze eines Verstoßes gegen diese Regel mag noch nicht überschritten sein. Da aber ohnehin eine bereits in Kraft gesetzte Zugangsordnung zu fordern ist, sollten diese Überlegungen Eingang in die Überlegungen zur Wortwahl finden. In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich unter 11 Abs. 4 Regelungen zur Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen. Entsprechend der Strukturvorgaben muss hier geregelt sein, dass außerhochschulisch erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten generell angerechnet werden, falls nicht ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann. Dabei findet die Anrechnung ihre Obergrenze in 50 %. In der Ordnung ist die Anerkennung auf die praxisorientierten Veranstaltungen begrenzt, worin die Gutachter einen Mangel sehen. In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich unter 11 außerdem Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Dort ist die Anerkennung als Regelfall und das Verfahren bei Ablehnung der Anerkennung gemäß Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region nicht verankert. Hierin sehen die Gutachter einen Mangel. Bei der 5

7 Überarbeitung der PO ist klar zu regeln, dass die Anerkennung generell zu erteilen ist, wenn von der Hochschule keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Die gewählte Abschlussbezeichnung Master of Arts (M.A.) ist zutreffend und entspricht den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Studienbezeichnung Controlling und Finanzen ist nach Einschätzung der Gutachter ebenso wie die vorangegangene Bezeichnung Controlling and Finance zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Im Diploma Supplement werden hinreichend Auskünfte über das Studium erteilt. Der Studiengang ist vollständig modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet. Alle Module können innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden und haben einen Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten. Ein ECTS-Punkt legt 30 Stunden Arbeitsbelastung zugrunde. Dies wird in der Antragsdokumentation auf den Seiten 21 und 28 des ersten Bands deutlich. Diese Festlegung findet sich indes nicht in den Ordnungen. Darin ist ein Mangel zu sehen. Denn die konkrete Festlegung, wie viele Arbeitsstunden innerhalb der Bandbreite von einem ECTS-Punkt zugrunde liegen, hat in den Studien- und Prüfungsordnungen zu erfolgen. In den Modulen werden durchgehend thematisch und zeitlich abgerundete und in sich geschlossene Studieneinheiten zusammengefasst. Jedes Modul wird gemäß den Vorgaben mit nur einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Die Modulbeschreibungen entsprechen überwiegend den formalen Vorgaben, einige enthalten nicht sämtliche nötigen Informationen. Häufig wird sehr gut zwischen Inhalten und Qualifikationszielen unterschieden. Aber nicht immer korrespondieren die Inhalte eindeutig mit den Zielen. Deshalb empfehlen die Gutachter, die Modulbeschreibungen wo nötig (z.b. International Taxation, Finanzmärkte und Finanzinstrumente, Fusion, Sanierung und Development ) zu ergänzen, Ziele und Wege exakter zu fassen und dabei noch mehr aufeinander abzustimmen. Bei notwendigen Neuformulierungen mag nach Ansicht der Gutachter berücksichtigt werden, dass die Bildungsziele keine unerfüllbaren Erwartungen schüren Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Gemäß den niedersächsischen landesspezifischen Strukturvorgaben muss für den Zugang zum Studium die besondere Eignung der Bewerber festgestellt werden. Die Zugangsordnung regelt dies. Bei Berücksichtigung der Ausführungen unter wären somit auch die landesspezifischen Strukturvorgaben erfüllt. Der Masterstudiengang fügt sich in das anwendungsorientierte Profil der Hochschule Osnabrück ein Erfüllung weiterer Anforderungen entfällt 6

8 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.3: Das Studiengangskonzept umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Es ist in der Kombination der einzelnen Module stimmig im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Gegebenenfalls vorgesehene Praxisanteile werden so ausgestaltet, dass Leistungspunkte (ECTS) erworben werden können. Es legt die die Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls ein adäquates Auswahlverfahren fest sowie außerdem Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen und außerhochschulisch erbrachte Leistungen, ggf. gemäß der Lissabon Konvention. Dabei werden Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung getroffen. Gegebenenfalls vorgesehene Mobilitätsfenster werden curricular eingebunden. Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studiengangskonzeptes. Das Studiengangskonzept ist insgesamt überzeugend. Es umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Das Curriculum kann in drei Säulen dargestellt werden, die sich in jedem Semester durch je zwei Module manifestieren. Eine derartige Darstellung erfolgt nach Art der vermittelten Kompetenzen und unterteilt sie in generalistische Kompetenzen, Kernkompetenzen und Spezielle Kompetenzen. Die Fakultät verfügt darüber hinaus über ein umfangreiches Angebot, Sprachkenntnisse zu vertiefen, darunter auch ein Englischmodul, das spezifisch auf den Bedarf der Masterstudenten ausgerichtet ist. Die Module, welche in der Säule generalistische Kompetenzen zusammengefasst sind, werden dabei auch in andere Programme integriert, während die Module der Säule Kernkompetenzen und Spezielle Kompetenzen, darunter auch individuell wählbare, gezielt für das Studienprogramm Controlling und Finanzen entwickelt wurden. Fachspezifische Problemstellungen werden dann im Rahmen von Assignments und Hausarbeiten auf wissenschaftlicher Basis bearbeitet und erörtert. Die Gutachter stellten bei der Befragung fest, dass die Eingangsqualifikationen der Studierenden, die das Studium aufnehmen, stark unterschiedlich ausgeprägt ist. Dies verwundert angesichts der Zulassungsregeln nicht. Sie hinterfragten, weshalb vor diesem Hintergrund bereits im ersten Semester ein Modul mit dem Namen Advanced Corporate Finance angeboten wird und ob dieses seinen Versprechen halten kann. Die Gutachter konnten sich nach übereinstimmenden Äußerungen von Lehrenden und Studierenden jedoch davon überzeugen, dass die hohe Betreuungsdichte und -qualität der Studierenden und die gezielte Förderung nicht-wirtschaftswissenschaftlich vorgebildeter Absolventen diese Herausforderung ermöglicht. Kommt es dennoch für manche Studierenden zu Wiederholungen, wird dies nicht als Nachteil wahrgenommen. Die Heterogenität der Vorbildungen wird hingegen klar als Vorteil dargestellt. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren sind in der Zulassungsordnung 7

9 geregelt (siehe dazu 1.2.2). Etwa die Hälfte der Studierenden des Masterstudiengangs hat bereits vor dem Bachelorabschluss eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Für die Zulassung zum Studium ist in jedem Fall ein eine überdurchschnittliche Bachelornote nötig. So sind die Studierenden gerüstet, ein Curriculum zu absolvieren, das ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse im Controlling und Finanzmanagement vermittelt. Dessen wesentliches Element stellt der handwerkliche Umgang mit SAP dar. Dabei erwerben die Studierenden Grundlagen zur Gestaltung komplexer Informationssysteme, welche die Befähigung zu höherqualifizierter Erwerbstätigkeit nach sich zieht. Einen erheblichen Beitrag zur Berufsbefähigung leistet ein freiwilliges Auslandsstudiensemester durch Vertiefung und Erweiterung der Sprachkenntnisse. Die Hochschule bietet zahlreiche Möglichkeiten, unter denen sie den Aufenthalt an der kooperierenden Napier University Business School im schottischen Edinburgh hervorhebt. Die Vermittlung der für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse wird durch die profunde Praxiserfahrung der Lehrenden gesichert. Ein von den Lehrenden organisiertes Praktikumsforum bietet ihnen die Gelegenheit zu ständiger Aktualisierung des Wissens und den Studierenden Gelegenheit, vom fachlichen Diskurs mit den Praktikern zu profitieren. Absolventenbefragungen stützen das Ergebnis, dass ein Übergang in eine qualifizierte Erwerbstätigkeit einfach möglich ist. Dabei greift das Studiengangskonzept auf die vom Career Center der Fakultät angebotenen Veranstaltungen zurück. Dort werden die bereits erwähnten Seminare zu Rhetorik und Zeitmanagement auch Veranstaltungen zu wissenschaftlichem Schreiben, speziell für den Übergang in den Beruf persönliche Bewerbungsberatungen, Trainings für Assessmentcenter und Bewerbungstrainings angeboten. Externe Praxisanteile sind nicht vorgesehen. Praktischen Anwendungsbezug erlangen die Studierenden vornehmlich durch Fallstudien und im Projekt. Semesterbegleitende Leistungen sind zu großen Teilen in Gruppen zu erbringen, sodass die Studierenden lernen, sich abzustimmen, Konflikte aufgrund unterschiedlicher Prioritäten auszutragen und unter Zeitdruck gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Zu Mängeln bezüglich der Anerkennungsregeln gemäß der Lissabon-Konvention und für hochschulexterne Leistungen siehe Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen ist in 4 Abs. 4 des allgemeinen Teils der Prüfungsordnung geregelt. Die Umsetzung des Studiengangskonzepts ist generell gewährleistet. 8

10 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.4: Die Studierbarkeit des Studiengangs wird gewährleistet durch: die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen, eine geeignete Studienplangestaltung die auf Plausibilität hin überprüfte (bzw. im Falle der Erstakkreditierung nach Erfahrungswerten geschätzte) Angabe der studentischen Arbeitsbelastung, eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation, entsprechende Betreuungsangebote sowie fachliche und überfachliche Studienberatung. Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt. Die Gutachter schätzen den Studiengang generell als studierbar ein. Die erwartete Eingangsqualifikation wird dabei berücksichtigt, insbesondere auch die vorausgesetzten Kenntnisse der englischen Sprache. Ein generelles Problem von Studiengängen mit sehr unterschiedlichen Bewerbergruppen ist, die Studienanfänger auf ein einheitliches Wissensniveau zu bringen. Im verfahrensgegenständlichen Programm funktioniert das aber anscheinend gut. Gerade die Mischung aus verschiedenen Berufsgruppen wird dabei als befruchtend empfunden. Der Studiengang ist (gemäß 11 NHG vom ) gebührenfinanziert. Die Gutachter folgen der insbesondere von den befragten Studierenden vertretenen Ansicht, dass dies kein Hindernis für die Studierbarkeit darstellt. Trotz teilweise vorhandener Befürchtungen stellte sich die Finanzierung nicht als problematisch dar. Insbesondere sind auch von regional ansässigen Unternehmen Stipendien vergeben worden. Lobend hoben die Studierenden hervor, dass die Hochschule sowohl Bücher als auch Auslandsaufenthalte bezuschusst. Das System sei darüber hinaus sehr transparent. Die Prüfungsdichte und -organisation ist angemessen und behindert die Studierbarkeit nicht. Als Problem ist die in der Vergangenheit bestehende Überlagerung mehrerer Hausarbeiten erkannt worden. Als Prüfungsformen sind auch heute viele unterschiedliche zugelassen, die jeweils durch die Lehrenden am Anfang des Semesters für alle Absolventen eines Moduls festgelegt werden. Durch bessere Abstimmung soll eine übermäßige Prüfungsbelastung vermieden werden, was anscheinend auch funktioniert. Die Betreuung und Beratung der Studierenden ist sehr gut und unmittelbar auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten. Als zentrale Anlaufstelle fungiert die Geschäftsstelle des Studiengangs, aber auch die Lehrenden sind stets ansprechbar. Die Belange von Studierenden mit Behinderungen werden grundsätzlich berücksichtigt. Die Vorlesungsräume sind zum überwiegenden Teil barrierefrei erreichbar, und entsprechende Hilfsmittel können jederzeit zur Verfügung gestellt werden. 9

11 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.5: Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. Jedes Modul schließt in der Regel mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt. Die Prüfungsordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Die Gutachter sehen es als gegeben an, dass die Prüfungen auf das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele ausgerichtet sowie wissens- und kompetenzorientiert sind. In vielen Modulen ist eine breite Auswahl an Prüfungsformen vorgesehen. Die Hochschule möchte sich hier die Flexibilität bewahren, die Prüfungsleistung von Semester zu Semester neu festzulegen. Dies wird in den Fachgruppen diskutiert und von der Geschäftsstelle koordiniert. Alle Prüfungen sind modulbezogen, die Module schließen generell mit nur einer Prüfungsleistung ab. Der Nachteilsausgleich ist in 4 Abs. 4 der allgemeinen Prüfungsordnung verankert. Die Prüfungsordnungen wurden einer Rechtsprüfung unterzogen. Die Gutachter stellen fest, dass die allgemeine Prüfungsordnung bereits in Kraft und veröffentlicht ist, der besondere Teil für den Studiengang jedoch noch nicht. Die Akkreditierung setzt dies aber voraus. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist nicht erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.6: Beteiligt oder beauftragt die Hochschule andere Organisationen mit der Durchführung von Teilen des Studiengangs, gewährleistet sie die Umsetzung und die Qualität des Studiengangskonzeptes. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. In den Antragsunterlagen ist, ebenso wie zum Zeitpunkt der Begutachtung auf der Webseite der Hochschule, ein Double-Degree durch einen Wechsel der Studierenden an die Napier University in Edinburgh (Schottland) erwähnt. Die Begutachtung ergibt jedoch, dass die Voraussetzungen für einen solchen doppelten Abschluss nicht erfüllt sind. Die vorgelegte Declaration of Intent aus dem Jahr 2005 bezieht sich auf einen BA im Studienprogramm Business Management. Ferner liegt ein Agreement of Cooperation vor, das jedoch ausdrücklich eine konkrete Zusammenarbeit in einzelnen Programmen an eine schriftliche Vereinbarung der Verantwortlichen knüpft. 10

12 Da kein Kooperationsvertrag mit exakt geregelten Verantwortlichkeiten für das Studienprogramm und seine Qualitätssicherung beseht, hat die Hochschule angekündigt, den Antrag auf einen Double Degree zurück zu nehmen und die Veröffentlichungen zu korrigieren. 1.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.7: Die adäquate Durchführung des Studiengangs ist hinsichtlich der qualitativen und quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert. Dabei werden Verflechtungen mit anderen Studiengängen berücksichtigt. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden. Generell ist die Durchführung des Studiengangs gesichert, die sächliche und räumliche Ausstattung ist durchgängig sehr gut. Auch die Ausstattung mit qualifiziertem Lehrpersonal wird von den Gutachtern als gut bewertet. Die im Programm vorgesehene Anzahl Studierender wird erreicht. Ihnen stehen umfangreiche Ressourcen auch jenseits personaler Ausstattung zur Verfügung. Die IT-Ausstattung reicht vom stark verbreiteten W-LAN, über Multimedia-Hard- und Software, Logistiklabor, Labor for Advanced Applications (wo zum Beispiel Sprachlernsoftware und andere EDV-Räume bis ca. 20 Uhr zur Verfügung stehen) bis hin zu E-Learning- Angeboten und der hochschulweiten Netzwerkplattform Stud.IP. Des Weiteren umfasst die sächliche Ausstattung auch eine gute Literaturversorgung in Form von Präsenzbeständen in der Bibliothek und fachspezifischen Datenbanken sowie eine hohe Anzahl von Hörsälen, Vorlesungs- und Seminarräumen. Diese sind sehr gut mit Präsentationstechnik ausgestattet. Die Hochschule verfügt über umfangreiche Möglichkeiten der Qualifizierung und Weiterentwicklung ihres Lehrpersonals, es besteht die Möglichkeit zur Forschung und zur internationalen Arbeit, und es gibt ein spezielles hochschuldidaktisches Programm namens PROFHOS, das für neu hinzukommende Professorenkollegen verbindlich ist. Weitere Veranstaltungen stehen allen Lehrenden offen und werden auch stets gut besucht. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.8: Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind dokumentiert und veröffentlicht. Alle relevanten Dokumente zum Studiengang sind im frei zugänglichen Bereich der Internet- 11

13 seite der Hochschule veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es für jedes Studienprogramm einen eigenen Flyer, Poster und andere Werbematerialien. Die Koordinatorin der Geschäftsstelle des Studienprogramms steht für Auskünfte ebenfalls zur Verfügung. 1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.9: Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements werden bei den Weiterentwicklungen des Studienganges berücksichtigt. Dabei berücksichtigt die Hochschule Evaluationsergebnisse, Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs. Generell berücksichtigt die Hochschule Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements bei der Weiterentwicklung des Studiengangs. Aus den Antragsdokumenten ergibt sich ein umfangreiches Konzept zur Ermitteln qualitätsrelevanter Kennwerte. Es werden regelmäßig Evaluationen der Lehrveranstaltungen und auch von Einrichtungen der Hochschule wie z.b. der Bibliothek durchgeführt. Auch der Studienerfolg, die studentische Arbeitsbelastung und der Absolventenverbleib werden erfasst. Darüber hinaus ist der informelle Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden sehr gut, so dass ständig schon im laufenden Betrieb Kritik angebracht werden kann, um Verbesserungsvorschläge zügig umzusetzen. Die Gutachter konnten sich in den Gesprächen im Rahmen der Vor-Ort-Begehung überzeugen, dass die Erhebungen nicht zum Selbstzweck vorgenommen wurden, sondern auch Forderungen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Studierenden bestätigten, dass nicht nur der Kontakt zu den Lehrenden auf vielfältige Weise ermöglicht und genutzt wird, sondern auch Änderungen im Studienprogramm mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung vorgenommen wurden. Die Gutachter empfehlen, bei der Dokumentation besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Evaluationen zu richten, um die beschriebene, erfreuliche Tendenz auch sichtbar zu machen. Im Zusammenhang mit Reakkreditierungen sind die Ergebnisse der Erhebungen von besonderer Bedeutung, wobei die Erhebung ja durchaus ergeben kann, dass keine Verbesserungen vorgenommen werden mussten und müssen Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) --- entfällt --- Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.10: Studiengänge mit besonderem Profilanspruch entsprechen besonderen Anforderungen. Die vorgenannten Kriterien sind unter Berücksichtigung dieser Anforderungen anzuwenden. 12

14 1.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.11: Auf der Ebene des Studiengangs werden die Konzepte der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen wie beispielsweise Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Personen mit Migrationshintergrund, und/oder aus so genannten bildungsfernen Schichten umgesetzt.. Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Hochschule hat umfangreiche Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit formuliert. Diese werden auch auf der Studiengangsebene angewendet Zusammenfassende Bewertung Mit dem konsekutiven Masterstudiengang eröffnet die Hochschule den Absolventen breit gefächerter Bachelor-Ausbildungen einen anwendungsorientierten Studiengang, welcher den Zugang zum höheren Dienst und ähnlichen Einstiegsebenen mit Führungskompetenzen eröffnen soll. Das rundum stimmige Konzept hält für die Absolventen eine vorbildliche Ausstattung, sehr gute Betreuung und ein ausgeprägtes Qualitätssicherungssystem vor. Sie können sich mit dem Studium insbesondere bei der Anwendung von IT in Controlling und Finanzen profilieren. 13

15 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Controlling und Finanzen (M.A.) 1.1 Empfehlungen: Die Gutachter empfehlen, bei den vielfältigen Erhebungen zur Qualitätssicherung auch die daraus folgenden Änderungen oder die Verifizierung ihrer Annahmen zu dokumentieren um auf diese Weise das Funktionieren der Regelkreise deutlich zu machen. 1.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Controlling und Finanzen mit dem Abschluss Master of Arts mit folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 85/2010) 1.3 Auflagen: Die allgemeine Prüfungsordnung muss Verfahren und Kriterien für die Anerkennung hochschulexterner Kompetenzen und Fähigkeiten von bis zu 50% auf ein Studium enthalten. (Kriterium 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) Die Prüfungsordnung enthält keine hinreichenden Regeln zur Anrechnung von Studienzeiten, die an anderen europäischen Hochschulen erbracht sind. Nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Union müssen solche Studienzeiten nach den Vorgaben der Lissabon-Konvention in der Regel anerkannt und auf die Studienzeit angerechnet werden. Die Ordnung ist entsprechend zu ändern, das Verfahren zur Ablehnung der Anrechnung ist zu beschreiben. (Kriterium 2.3 Drs. AR 85/2010) In der Prüfungsordnung muss eine konkrete Festlegung, wie viele Arbeitsstunden innerhalb der Bandbreite von einem ECTS-Punkt zugrunde liegen, erfolgen. (Kriterium 2.3 Drs. AR 85/2010) 14

16 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 1 Stellungnahme der Hochschule 15

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19 2 SAK-Beschluss Die SAK begrüßt die in der Stellungnahme der Hochschule vom vorgeschlagenen Maßnahmen, sieht die Mängel hierdurch aber nicht vollständig als behoben an. Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Controlling und Finanzen mit dem Abschluss Master of Arts mit folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. 1. Die Prüfungsordnung muss den Anspruch der Studierenden auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten berücksichtigen. Der Anrechnungsanspruch darf einerseits nicht pauschal begrenzt sein, auf seiner Grundlage können andererseits höchstens 50 % eines Studiums ersetzt werden. Die Ordnung ist entsprechend zu ändern, das Verfahren der Anrechnung ist zu beschreiben. (Kriterien 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) 2. Die Ordnungen müssen hinreichende Regeln zur Anrechnung von Kompetenzen enthalten, die an anderen Hochschulen in der europäischen Region bereits erworben wurden. Nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region müssen sie nach den Vorgaben der Lissabon-Konvention anerkannt und angerechnet werden. Die Ordnung ist entsprechend zu ändern, das Verfahren der Anerkennung ist zu beschreiben. (Kriterien 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) 3. In den Ordnungen muss die einem ECTS-Punkt zugrundeliegende Arbeitszeit festgelegt sein. Nach den Auslegungshinweisen zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben muss die Festlegung innerhalb einer Bandbreite von Stunden je ECTS-Punkt in den Studien- und Prüfungsordnungen erfolgen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann, oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff oder verlängert wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff verkürzt wurde. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 85/2010). 18

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