Akkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
|
|
- Paul Möller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Master Controlling und Finanzen M.A Sem. Vollzeit 25 k A Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Peer-Review: Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Christian Kröger Hochschule Osnabrück, Caprivistraße 30a, Osnabrück, Tel.: , c.kroeger@hs-osnabrueck.de Betreuender Referent: Stefan Claus Gutachter: Prof. Dr. Günther Dey, Hochschule Bremen, Fakultät Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Jochen Zimmermann, Universität Bremen, FB Wirtschaftswissenschaft Dr. Hans-Hermann Steinbeck, ehemals Nord-LB, Hannover Sandra Geißmar, TU Dresden, Wirtschaftswissenschaften Hannover, den
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung 2 1 Controlling und Finanzen 2 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen Controlling und Finanzen (M.A.) 14 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule 15 2 SAK-Beschluss 18 1
3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Die Hochschule Osnabrück bietet an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bereits seit Langem akkreditierte betriebswirtschaftliche orientierte Masterstudiengänge an. Unter der Bezeichnung Controlling and Finance ist das hier zur Reakkreditierung vorgelegte Studienprogramm im September 2005 erstmalig akkreditiert worden. Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Osnabrück. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. 1 Controlling und Finanzen 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Anmerkung: Die Zitate aus den Kriterien dienen nur zur Gedächtnisstütze bei der Erstellung des Berichtes, im endgültigen Text sollen sie gelöscht werden. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.1: Das Studiengangskonzept orientiert sich an Qualifikationszielen. Diese umfassen fachliche und überfachliche Aspekte und beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung Wissenschaftliche Befähigung Die Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts orientieren sich an der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten und somit an einem Qualifikationsziel, das dem Abschluss M.A. entspricht. Dies zeigt sich in den angebotenen Modulen, namentlich dem Modul Empirische Sozialforschung und sämtlichen Management -Modulen, deren Grundlage stets die Methodik wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse zum Gegenstand hat. Studierende werden dabei angeleitet, betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu entwickeln und diese methodisch in wissenschaftlicher Form zu bearbeiten. Einige Studierende sind als wissenschaftliche Hilfskräfte in Forschungsprojekte eingebunden. Gemeinsam von Lehrenden und Studierenden erstellte Veröffentlichungen zeigen, dass das Programm Controlling und Finanzen zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt und ermutigt. 2
4 1.1.2 Befähigung zu qualifizierter Erwerbstätigkeit Die Qualifikationsziele des beantragten Studiengangskonzepts beziehen sich in einer angemessenen Weise auf die Befähigung der Absolventen, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Aus dem Studiengang sollen Absolventen hervorgehen, die darauf vorbereitet werden, in leitenden Funktionen oder Expertenstellungen in den Abteilungen Finanzen, Controlling, Risikomanagement oder Corporate Finance bei Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Unternehmen oder als Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Controlling und Finanzen zu arbeiten Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement Das Studiengangskonzept des Studiengangs Controlling und Finanzen orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement. Studierende sollen in der Lage sein, über ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt in ihrer zukünftigen Position zu reflektieren. Ihnen soll das Bewusstsein vermittelt werden, kulturelle, religiöse und Geschlechter-Diversität als wichtige Quellen für Ideenreichtum und Entwicklungsfähigkeit einer Gesellschaft zu begreifen. Dabei fördert insbesondere das Modul Wirtschaftsethik ein reflektiertes Selbstbild und hohes Verantwortungsgefühl der Studierenden Persönlichkeitsentwicklung Das Studiengangskonzept des Studiengangs Controlling und Finanzen orientiert sich über das übliche Maß hinaus am Qualifikationsziel der Persönlichkeitsentwicklung. Erwähnt sind Befähigungen in Rhetorik, im Zeitmanagement und das Erlernen von Konfliktlösungsstrategien. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.2: Der Studiengang entspricht den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse vom in der jeweils gültigen Fassung; den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom in der jeweils gültigen Fassung; landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen; der verbindlichen Auslegung und Zusammenfassung von (1) bis (3) durch den Akkreditierungsrat. 3
5 1.2.1 Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Der Studiengang Controlling und Finanzen entspricht in vollem Umfang den inhaltlichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für die Master-Ebene im Hinblick auf Wissensverbreiterung und -vertiefung sowie die Vermittlung von instrumentalen, systemischen und kommunikativen Kompetenzen. Der Studiengang baut auf der Bachelor-Ebene auf und geht wesentlich darüber hinaus. In den Fachmodulen wird das Wissen und Verstehen der Studierenden vertieft und erweitert. Auf Basis des Bachelorabschlusses erweitern Studierende in drei Semestern ihr Wissen auf Gebieten, welchen die Hochschule die Überschriften Exzellenz befördern, Chancen nutzen/risiken beherrschen und Führen und Handeln gegeben hat. Diese Strukturierung vermittelt sich durch die jeweils angebotenen Module. Die Studierenden gewinnen dabei Kenntnisse über die Koordination von Unternehmensprozessen und der Wertorientierung von Unternehmen. Die erworbenen Wissenskomponenten werden miteinander in Beziehung gesetzt, damit eigene Einsichten in die vielschichtigen Zusammenhänge der beiden Betrachtungswinkel des Controllings und Finanzmanagements entstehen. Dadurch wird der Prozess des Verstehen-Lernens gefördert. Im Bewusstsein darum, dass Unternehmensziele von allen wesentlichen Entscheidungsträgern verinnerlicht sein müssen und nicht über Kontrollmechanismen erzwungen sein sollen, werden den Studierenden zum Erwerb kommunikativer Kompetenzen angeleitet. Denn die Koordination verschiedener Entscheidungsträger setzt an einer erfolgreichen Kommunikation über divergierende Ziele und dem Ausgleich dieser Interessen an. In diesem Zusammenhang ist das im zweiten Semester angebotene Modul Wirtschaftspsychologie besonders hervorzuheben. Auch die formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens werden erfüllt. Vorausgesetzt ist ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach oder der Nachweis ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse bei einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss. Im letzten Fall ist zusätzlich der Nachweis qualifizierter Berufserfahrungen oder eine überzeugend dokumentierte berufliche Perspektive vonnöten. Der Studiengang vermittelt 120 ECTS-Punkte in vier Semestern. Eine anschließende Promotion ist prinzipiell möglich. Mängel bestehen in der unpräzisen Darstellung der Zugangsvoraussetzungen und in den Anerkennungsregeln für hochschulexterne Leistungen, die in der allgemeinen Prüfungsordnung nur unscharf dargelegt sind (siehe hierzu 1.2.2) Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Der Masterstudiengang entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Eine Vermischung der Studiensysteme liegt nicht vor. Es werden 120 ECTS-Punkte in vier Semestern vergeben. Es ist eine Abschlussarbeit im Umfang von 30 ECTS-Punkten vorgesehen. Durch einen vorangegangenen Bachelorstudiengang werden so insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkte erreicht. 4
6 In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Controlling und Finanzen unter 2 Abs. 2, welcher auf die Bedingungen des Studiengangs Business Management verweist und die dort genannten ergänzt. Sie gehen über den vorgesehenen Regelfall des Vorliegens eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses hinaus, was für sich gesehen zulässig ist. Denn zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können weitere Voraussetzungen bestimmt werden. Die Ausnahmegründe sind indes nicht sachgerecht formuliert und selbst bei verständiger Würdigung dessen, was gemeint sein könnte nicht konsistent. Gemeint ist unter Abs. 1 a) erster Spiegelstrich in der zweiten Alternative mit dem Attribut vergleichbar eher ähnlich oder eben, wie im zweiten Spiegelstrich fachlich eng verwandt. Im zweiten Spiegelstrich, der den Zugang bei Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses regelt, fehlt indes die Aufzählung der naheliegenden Alternative eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs. Folgt man der Unterteilung des ersten Spiegelstrichs, ist kein Grund ersichtlich, weshalb dieser hier nicht ebenso erwähnt wird. Während nun bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses überdurchschnittliche Ergebnisse gefordert werden, verlangt die Ordnung im dritten Spiegelstrich den Nachweis ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse. Die gewählte Formulierung suggeriert, dass die qualitative Anforderung an das Kenntnisniveau mit ausreichend im Sinne einer Schulnote gemeint ist, was wegen des sonst geforderten, relativ zu bewertenden überdurchschnittlichen Hochschulabschlusses ebenfalls unstimmig erscheint. Im Falle eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlusses sind nach 2 der Zugangsordnung weitere Bedingungen zu erfüllen. Es können alternativ qualifizierte Berufserfahrungen oder eine überzeugend dokumentierte berufliche Perspektive herangezogen werden. Offen bleibt, welcher Maßstab für eine überzeugend dokumentierte berufliche Perspektive anzulegen ist, also wer überzeugt werden soll oder was überzeugen soll. Diese Zugangsvoraussetzungen sind nach den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ausdrücklich Gegenstand der Akkreditierung. Zwar folgt allenfalls aus dem Transparenzgebot die Berechtigung, im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens klare Formulierungen zu fordern, und die Grenze eines Verstoßes gegen diese Regel mag noch nicht überschritten sein. Da aber ohnehin eine bereits in Kraft gesetzte Zugangsordnung zu fordern ist, sollten diese Überlegungen Eingang in die Überlegungen zur Wortwahl finden. In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich unter 11 Abs. 4 Regelungen zur Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen. Entsprechend der Strukturvorgaben muss hier geregelt sein, dass außerhochschulisch erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten generell angerechnet werden, falls nicht ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann. Dabei findet die Anrechnung ihre Obergrenze in 50 %. In der Ordnung ist die Anerkennung auf die praxisorientierten Veranstaltungen begrenzt, worin die Gutachter einen Mangel sehen. In der allgemeinen Prüfungsordnung finden sich unter 11 außerdem Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Dort ist die Anerkennung als Regelfall und das Verfahren bei Ablehnung der Anerkennung gemäß Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region nicht verankert. Hierin sehen die Gutachter einen Mangel. Bei der 5
7 Überarbeitung der PO ist klar zu regeln, dass die Anerkennung generell zu erteilen ist, wenn von der Hochschule keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Die gewählte Abschlussbezeichnung Master of Arts (M.A.) ist zutreffend und entspricht den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Studienbezeichnung Controlling und Finanzen ist nach Einschätzung der Gutachter ebenso wie die vorangegangene Bezeichnung Controlling and Finance zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Im Diploma Supplement werden hinreichend Auskünfte über das Studium erteilt. Der Studiengang ist vollständig modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet. Alle Module können innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden und haben einen Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten. Ein ECTS-Punkt legt 30 Stunden Arbeitsbelastung zugrunde. Dies wird in der Antragsdokumentation auf den Seiten 21 und 28 des ersten Bands deutlich. Diese Festlegung findet sich indes nicht in den Ordnungen. Darin ist ein Mangel zu sehen. Denn die konkrete Festlegung, wie viele Arbeitsstunden innerhalb der Bandbreite von einem ECTS-Punkt zugrunde liegen, hat in den Studien- und Prüfungsordnungen zu erfolgen. In den Modulen werden durchgehend thematisch und zeitlich abgerundete und in sich geschlossene Studieneinheiten zusammengefasst. Jedes Modul wird gemäß den Vorgaben mit nur einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Die Modulbeschreibungen entsprechen überwiegend den formalen Vorgaben, einige enthalten nicht sämtliche nötigen Informationen. Häufig wird sehr gut zwischen Inhalten und Qualifikationszielen unterschieden. Aber nicht immer korrespondieren die Inhalte eindeutig mit den Zielen. Deshalb empfehlen die Gutachter, die Modulbeschreibungen wo nötig (z.b. International Taxation, Finanzmärkte und Finanzinstrumente, Fusion, Sanierung und Development ) zu ergänzen, Ziele und Wege exakter zu fassen und dabei noch mehr aufeinander abzustimmen. Bei notwendigen Neuformulierungen mag nach Ansicht der Gutachter berücksichtigt werden, dass die Bildungsziele keine unerfüllbaren Erwartungen schüren Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Gemäß den niedersächsischen landesspezifischen Strukturvorgaben muss für den Zugang zum Studium die besondere Eignung der Bewerber festgestellt werden. Die Zugangsordnung regelt dies. Bei Berücksichtigung der Ausführungen unter wären somit auch die landesspezifischen Strukturvorgaben erfüllt. Der Masterstudiengang fügt sich in das anwendungsorientierte Profil der Hochschule Osnabrück ein Erfüllung weiterer Anforderungen entfällt 6
8 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.3: Das Studiengangskonzept umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Es ist in der Kombination der einzelnen Module stimmig im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Gegebenenfalls vorgesehene Praxisanteile werden so ausgestaltet, dass Leistungspunkte (ECTS) erworben werden können. Es legt die die Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls ein adäquates Auswahlverfahren fest sowie außerdem Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen und außerhochschulisch erbrachte Leistungen, ggf. gemäß der Lissabon Konvention. Dabei werden Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung getroffen. Gegebenenfalls vorgesehene Mobilitätsfenster werden curricular eingebunden. Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studiengangskonzeptes. Das Studiengangskonzept ist insgesamt überzeugend. Es umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Das Curriculum kann in drei Säulen dargestellt werden, die sich in jedem Semester durch je zwei Module manifestieren. Eine derartige Darstellung erfolgt nach Art der vermittelten Kompetenzen und unterteilt sie in generalistische Kompetenzen, Kernkompetenzen und Spezielle Kompetenzen. Die Fakultät verfügt darüber hinaus über ein umfangreiches Angebot, Sprachkenntnisse zu vertiefen, darunter auch ein Englischmodul, das spezifisch auf den Bedarf der Masterstudenten ausgerichtet ist. Die Module, welche in der Säule generalistische Kompetenzen zusammengefasst sind, werden dabei auch in andere Programme integriert, während die Module der Säule Kernkompetenzen und Spezielle Kompetenzen, darunter auch individuell wählbare, gezielt für das Studienprogramm Controlling und Finanzen entwickelt wurden. Fachspezifische Problemstellungen werden dann im Rahmen von Assignments und Hausarbeiten auf wissenschaftlicher Basis bearbeitet und erörtert. Die Gutachter stellten bei der Befragung fest, dass die Eingangsqualifikationen der Studierenden, die das Studium aufnehmen, stark unterschiedlich ausgeprägt ist. Dies verwundert angesichts der Zulassungsregeln nicht. Sie hinterfragten, weshalb vor diesem Hintergrund bereits im ersten Semester ein Modul mit dem Namen Advanced Corporate Finance angeboten wird und ob dieses seinen Versprechen halten kann. Die Gutachter konnten sich nach übereinstimmenden Äußerungen von Lehrenden und Studierenden jedoch davon überzeugen, dass die hohe Betreuungsdichte und -qualität der Studierenden und die gezielte Förderung nicht-wirtschaftswissenschaftlich vorgebildeter Absolventen diese Herausforderung ermöglicht. Kommt es dennoch für manche Studierenden zu Wiederholungen, wird dies nicht als Nachteil wahrgenommen. Die Heterogenität der Vorbildungen wird hingegen klar als Vorteil dargestellt. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren sind in der Zulassungsordnung 7
9 geregelt (siehe dazu 1.2.2). Etwa die Hälfte der Studierenden des Masterstudiengangs hat bereits vor dem Bachelorabschluss eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Für die Zulassung zum Studium ist in jedem Fall ein eine überdurchschnittliche Bachelornote nötig. So sind die Studierenden gerüstet, ein Curriculum zu absolvieren, das ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse im Controlling und Finanzmanagement vermittelt. Dessen wesentliches Element stellt der handwerkliche Umgang mit SAP dar. Dabei erwerben die Studierenden Grundlagen zur Gestaltung komplexer Informationssysteme, welche die Befähigung zu höherqualifizierter Erwerbstätigkeit nach sich zieht. Einen erheblichen Beitrag zur Berufsbefähigung leistet ein freiwilliges Auslandsstudiensemester durch Vertiefung und Erweiterung der Sprachkenntnisse. Die Hochschule bietet zahlreiche Möglichkeiten, unter denen sie den Aufenthalt an der kooperierenden Napier University Business School im schottischen Edinburgh hervorhebt. Die Vermittlung der für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse wird durch die profunde Praxiserfahrung der Lehrenden gesichert. Ein von den Lehrenden organisiertes Praktikumsforum bietet ihnen die Gelegenheit zu ständiger Aktualisierung des Wissens und den Studierenden Gelegenheit, vom fachlichen Diskurs mit den Praktikern zu profitieren. Absolventenbefragungen stützen das Ergebnis, dass ein Übergang in eine qualifizierte Erwerbstätigkeit einfach möglich ist. Dabei greift das Studiengangskonzept auf die vom Career Center der Fakultät angebotenen Veranstaltungen zurück. Dort werden die bereits erwähnten Seminare zu Rhetorik und Zeitmanagement auch Veranstaltungen zu wissenschaftlichem Schreiben, speziell für den Übergang in den Beruf persönliche Bewerbungsberatungen, Trainings für Assessmentcenter und Bewerbungstrainings angeboten. Externe Praxisanteile sind nicht vorgesehen. Praktischen Anwendungsbezug erlangen die Studierenden vornehmlich durch Fallstudien und im Projekt. Semesterbegleitende Leistungen sind zu großen Teilen in Gruppen zu erbringen, sodass die Studierenden lernen, sich abzustimmen, Konflikte aufgrund unterschiedlicher Prioritäten auszutragen und unter Zeitdruck gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Zu Mängeln bezüglich der Anerkennungsregeln gemäß der Lissabon-Konvention und für hochschulexterne Leistungen siehe Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen ist in 4 Abs. 4 des allgemeinen Teils der Prüfungsordnung geregelt. Die Umsetzung des Studiengangskonzepts ist generell gewährleistet. 8
10 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.4: Die Studierbarkeit des Studiengangs wird gewährleistet durch: die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen, eine geeignete Studienplangestaltung die auf Plausibilität hin überprüfte (bzw. im Falle der Erstakkreditierung nach Erfahrungswerten geschätzte) Angabe der studentischen Arbeitsbelastung, eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation, entsprechende Betreuungsangebote sowie fachliche und überfachliche Studienberatung. Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt. Die Gutachter schätzen den Studiengang generell als studierbar ein. Die erwartete Eingangsqualifikation wird dabei berücksichtigt, insbesondere auch die vorausgesetzten Kenntnisse der englischen Sprache. Ein generelles Problem von Studiengängen mit sehr unterschiedlichen Bewerbergruppen ist, die Studienanfänger auf ein einheitliches Wissensniveau zu bringen. Im verfahrensgegenständlichen Programm funktioniert das aber anscheinend gut. Gerade die Mischung aus verschiedenen Berufsgruppen wird dabei als befruchtend empfunden. Der Studiengang ist (gemäß 11 NHG vom ) gebührenfinanziert. Die Gutachter folgen der insbesondere von den befragten Studierenden vertretenen Ansicht, dass dies kein Hindernis für die Studierbarkeit darstellt. Trotz teilweise vorhandener Befürchtungen stellte sich die Finanzierung nicht als problematisch dar. Insbesondere sind auch von regional ansässigen Unternehmen Stipendien vergeben worden. Lobend hoben die Studierenden hervor, dass die Hochschule sowohl Bücher als auch Auslandsaufenthalte bezuschusst. Das System sei darüber hinaus sehr transparent. Die Prüfungsdichte und -organisation ist angemessen und behindert die Studierbarkeit nicht. Als Problem ist die in der Vergangenheit bestehende Überlagerung mehrerer Hausarbeiten erkannt worden. Als Prüfungsformen sind auch heute viele unterschiedliche zugelassen, die jeweils durch die Lehrenden am Anfang des Semesters für alle Absolventen eines Moduls festgelegt werden. Durch bessere Abstimmung soll eine übermäßige Prüfungsbelastung vermieden werden, was anscheinend auch funktioniert. Die Betreuung und Beratung der Studierenden ist sehr gut und unmittelbar auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten. Als zentrale Anlaufstelle fungiert die Geschäftsstelle des Studiengangs, aber auch die Lehrenden sind stets ansprechbar. Die Belange von Studierenden mit Behinderungen werden grundsätzlich berücksichtigt. Die Vorlesungsräume sind zum überwiegenden Teil barrierefrei erreichbar, und entsprechende Hilfsmittel können jederzeit zur Verfügung gestellt werden. 9
11 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.5: Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. Jedes Modul schließt in der Regel mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt. Die Prüfungsordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Die Gutachter sehen es als gegeben an, dass die Prüfungen auf das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele ausgerichtet sowie wissens- und kompetenzorientiert sind. In vielen Modulen ist eine breite Auswahl an Prüfungsformen vorgesehen. Die Hochschule möchte sich hier die Flexibilität bewahren, die Prüfungsleistung von Semester zu Semester neu festzulegen. Dies wird in den Fachgruppen diskutiert und von der Geschäftsstelle koordiniert. Alle Prüfungen sind modulbezogen, die Module schließen generell mit nur einer Prüfungsleistung ab. Der Nachteilsausgleich ist in 4 Abs. 4 der allgemeinen Prüfungsordnung verankert. Die Prüfungsordnungen wurden einer Rechtsprüfung unterzogen. Die Gutachter stellen fest, dass die allgemeine Prüfungsordnung bereits in Kraft und veröffentlicht ist, der besondere Teil für den Studiengang jedoch noch nicht. Die Akkreditierung setzt dies aber voraus. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist nicht erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.6: Beteiligt oder beauftragt die Hochschule andere Organisationen mit der Durchführung von Teilen des Studiengangs, gewährleistet sie die Umsetzung und die Qualität des Studiengangskonzeptes. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. In den Antragsunterlagen ist, ebenso wie zum Zeitpunkt der Begutachtung auf der Webseite der Hochschule, ein Double-Degree durch einen Wechsel der Studierenden an die Napier University in Edinburgh (Schottland) erwähnt. Die Begutachtung ergibt jedoch, dass die Voraussetzungen für einen solchen doppelten Abschluss nicht erfüllt sind. Die vorgelegte Declaration of Intent aus dem Jahr 2005 bezieht sich auf einen BA im Studienprogramm Business Management. Ferner liegt ein Agreement of Cooperation vor, das jedoch ausdrücklich eine konkrete Zusammenarbeit in einzelnen Programmen an eine schriftliche Vereinbarung der Verantwortlichen knüpft. 10
12 Da kein Kooperationsvertrag mit exakt geregelten Verantwortlichkeiten für das Studienprogramm und seine Qualitätssicherung beseht, hat die Hochschule angekündigt, den Antrag auf einen Double Degree zurück zu nehmen und die Veröffentlichungen zu korrigieren. 1.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.7: Die adäquate Durchführung des Studiengangs ist hinsichtlich der qualitativen und quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert. Dabei werden Verflechtungen mit anderen Studiengängen berücksichtigt. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden. Generell ist die Durchführung des Studiengangs gesichert, die sächliche und räumliche Ausstattung ist durchgängig sehr gut. Auch die Ausstattung mit qualifiziertem Lehrpersonal wird von den Gutachtern als gut bewertet. Die im Programm vorgesehene Anzahl Studierender wird erreicht. Ihnen stehen umfangreiche Ressourcen auch jenseits personaler Ausstattung zur Verfügung. Die IT-Ausstattung reicht vom stark verbreiteten W-LAN, über Multimedia-Hard- und Software, Logistiklabor, Labor for Advanced Applications (wo zum Beispiel Sprachlernsoftware und andere EDV-Räume bis ca. 20 Uhr zur Verfügung stehen) bis hin zu E-Learning- Angeboten und der hochschulweiten Netzwerkplattform Stud.IP. Des Weiteren umfasst die sächliche Ausstattung auch eine gute Literaturversorgung in Form von Präsenzbeständen in der Bibliothek und fachspezifischen Datenbanken sowie eine hohe Anzahl von Hörsälen, Vorlesungs- und Seminarräumen. Diese sind sehr gut mit Präsentationstechnik ausgestattet. Die Hochschule verfügt über umfangreiche Möglichkeiten der Qualifizierung und Weiterentwicklung ihres Lehrpersonals, es besteht die Möglichkeit zur Forschung und zur internationalen Arbeit, und es gibt ein spezielles hochschuldidaktisches Programm namens PROFHOS, das für neu hinzukommende Professorenkollegen verbindlich ist. Weitere Veranstaltungen stehen allen Lehrenden offen und werden auch stets gut besucht. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.8: Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind dokumentiert und veröffentlicht. Alle relevanten Dokumente zum Studiengang sind im frei zugänglichen Bereich der Internet- 11
13 seite der Hochschule veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es für jedes Studienprogramm einen eigenen Flyer, Poster und andere Werbematerialien. Die Koordinatorin der Geschäftsstelle des Studienprogramms steht für Auskünfte ebenfalls zur Verfügung. 1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.9: Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements werden bei den Weiterentwicklungen des Studienganges berücksichtigt. Dabei berücksichtigt die Hochschule Evaluationsergebnisse, Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs. Generell berücksichtigt die Hochschule Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements bei der Weiterentwicklung des Studiengangs. Aus den Antragsdokumenten ergibt sich ein umfangreiches Konzept zur Ermitteln qualitätsrelevanter Kennwerte. Es werden regelmäßig Evaluationen der Lehrveranstaltungen und auch von Einrichtungen der Hochschule wie z.b. der Bibliothek durchgeführt. Auch der Studienerfolg, die studentische Arbeitsbelastung und der Absolventenverbleib werden erfasst. Darüber hinaus ist der informelle Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden sehr gut, so dass ständig schon im laufenden Betrieb Kritik angebracht werden kann, um Verbesserungsvorschläge zügig umzusetzen. Die Gutachter konnten sich in den Gesprächen im Rahmen der Vor-Ort-Begehung überzeugen, dass die Erhebungen nicht zum Selbstzweck vorgenommen wurden, sondern auch Forderungen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Studierenden bestätigten, dass nicht nur der Kontakt zu den Lehrenden auf vielfältige Weise ermöglicht und genutzt wird, sondern auch Änderungen im Studienprogramm mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung vorgenommen wurden. Die Gutachter empfehlen, bei der Dokumentation besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Evaluationen zu richten, um die beschriebene, erfreuliche Tendenz auch sichtbar zu machen. Im Zusammenhang mit Reakkreditierungen sind die Ergebnisse der Erhebungen von besonderer Bedeutung, wobei die Erhebung ja durchaus ergeben kann, dass keine Verbesserungen vorgenommen werden mussten und müssen Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) --- entfällt --- Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.10: Studiengänge mit besonderem Profilanspruch entsprechen besonderen Anforderungen. Die vorgenannten Kriterien sind unter Berücksichtigung dieser Anforderungen anzuwenden. 12
14 1.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Drs. AR 85/2010, Kriterium 2.11: Auf der Ebene des Studiengangs werden die Konzepte der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen wie beispielsweise Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Personen mit Migrationshintergrund, und/oder aus so genannten bildungsfernen Schichten umgesetzt.. Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Hochschule hat umfangreiche Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit formuliert. Diese werden auch auf der Studiengangsebene angewendet Zusammenfassende Bewertung Mit dem konsekutiven Masterstudiengang eröffnet die Hochschule den Absolventen breit gefächerter Bachelor-Ausbildungen einen anwendungsorientierten Studiengang, welcher den Zugang zum höheren Dienst und ähnlichen Einstiegsebenen mit Führungskompetenzen eröffnen soll. Das rundum stimmige Konzept hält für die Absolventen eine vorbildliche Ausstattung, sehr gute Betreuung und ein ausgeprägtes Qualitätssicherungssystem vor. Sie können sich mit dem Studium insbesondere bei der Anwendung von IT in Controlling und Finanzen profilieren. 13
15 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Controlling und Finanzen (M.A.) 1.1 Empfehlungen: Die Gutachter empfehlen, bei den vielfältigen Erhebungen zur Qualitätssicherung auch die daraus folgenden Änderungen oder die Verifizierung ihrer Annahmen zu dokumentieren um auf diese Weise das Funktionieren der Regelkreise deutlich zu machen. 1.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Controlling und Finanzen mit dem Abschluss Master of Arts mit folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 85/2010) 1.3 Auflagen: Die allgemeine Prüfungsordnung muss Verfahren und Kriterien für die Anerkennung hochschulexterner Kompetenzen und Fähigkeiten von bis zu 50% auf ein Studium enthalten. (Kriterium 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) Die Prüfungsordnung enthält keine hinreichenden Regeln zur Anrechnung von Studienzeiten, die an anderen europäischen Hochschulen erbracht sind. Nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Union müssen solche Studienzeiten nach den Vorgaben der Lissabon-Konvention in der Regel anerkannt und auf die Studienzeit angerechnet werden. Die Ordnung ist entsprechend zu ändern, das Verfahren zur Ablehnung der Anrechnung ist zu beschreiben. (Kriterium 2.3 Drs. AR 85/2010) In der Prüfungsordnung muss eine konkrete Festlegung, wie viele Arbeitsstunden innerhalb der Bandbreite von einem ECTS-Punkt zugrunde liegen, erfolgen. (Kriterium 2.3 Drs. AR 85/2010) 14
16 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 1 Stellungnahme der Hochschule 15
17 16
18 17
19 2 SAK-Beschluss Die SAK begrüßt die in der Stellungnahme der Hochschule vom vorgeschlagenen Maßnahmen, sieht die Mängel hierdurch aber nicht vollständig als behoben an. Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Controlling und Finanzen mit dem Abschluss Master of Arts mit folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. 1. Die Prüfungsordnung muss den Anspruch der Studierenden auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten berücksichtigen. Der Anrechnungsanspruch darf einerseits nicht pauschal begrenzt sein, auf seiner Grundlage können andererseits höchstens 50 % eines Studiums ersetzt werden. Die Ordnung ist entsprechend zu ändern, das Verfahren der Anrechnung ist zu beschreiben. (Kriterien 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) 2. Die Ordnungen müssen hinreichende Regeln zur Anrechnung von Kompetenzen enthalten, die an anderen Hochschulen in der europäischen Region bereits erworben wurden. Nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region müssen sie nach den Vorgaben der Lissabon-Konvention anerkannt und angerechnet werden. Die Ordnung ist entsprechend zu ändern, das Verfahren der Anerkennung ist zu beschreiben. (Kriterien 2.2, 2.3 Drs. AR 85/2010) 3. In den Ordnungen muss die einem ECTS-Punkt zugrundeliegende Arbeitszeit festgelegt sein. Nach den Auslegungshinweisen zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben muss die Festlegung innerhalb einer Bandbreite von Stunden je ECTS-Punkt in den Studien- und Prüfungsordnungen erfolgen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann, oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff oder verlängert wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff verkürzt wurde. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 85/2010). 18
Interne Akkreditierung von Studiengängen
Interne Akkreditierung von Studiengängen Schulung von Gutachterinnen und Gutachtern an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Version 2.0 (Stand: 15. Juni 2017) Kommission für Interne Akkreditierungen
MehrPrüfkatalog der Studiengangsdokumentation - Beurteilungskriterien für Studiengänge in der int. Re-Akkreditierung
Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - skriterien für Studiengänge in der int. Re-Akkreditierung Studiengang: begutachtet : begutachtet am: skriterien erfüllt 1 Ziele und Bedarfsanalyse 1.1 Bedarfsanalyse,
MehrZur Antragsdokumentation:
Zur Antragsdokumentation: Der Aufbau dieser Antragsvorlage ist zweigeteilt: Der erste Teil soll eine Selbstdarstellung in Form eines Fließtextes enthalten; seine Gliederung entspricht dem Leitfaden zur
MehrPrüfkatalog der Studiengangsdokumentation - Beurteilungskriterien für neue Studiengänge
Prüfkatalog der Studiengangsdokumentation - skriterien für neue Studiengänge Studiengang: begutachtet : begutachtet am: skriterien 1 Ziele und Bedarfsanalyse 1.1 Bedarfsanalyse, quantitative Zielsetzungen,
MehrAllgemeine Vorgaben für die Akkreditierung lehrerbildender Studiengänge
Workshop am 04. März 2013 im KOMED, Köln Allgemeine Vorgaben für die Akkreditierung lehrerbildender Studiengänge Informationen zu AQAS AQAS wurde 2002 gegründet 80 Hochschulen und wissenschaftliche Gesellschaften
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
MehrWelche Kompetenzen will Bologna? AG-F Frühjahrstagung Juni 2015
Welche Kompetenzen will Bologna? AG-F Frühjahrstagung 17.-18. Juni 2015 Nina Hürter M.A. Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) Leiterin Gutachterwesen Projektmanagerin
MehrVerfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes. Brankica Assenmacher
Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes Brankica Assenmacher Inhalt 1. Begriffsklärung 2. Akkreditierungsverfahren 3. Qualitätskriterien Joint Programmes Studiengänge, die von je
MehrDie Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung ein Überblick. ASIIN-Workshop, 11.03.2015, Düsseldorf
Die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung ein Überblick ASIIN-Workshop, 11.03.2015, Düsseldorf Foliennummer 2 Einleitung gehen wesentlich von den Kriterien Programmakkreditierung
MehrVielfalt, Qualität und Transparenz. Akkreditierung von Studiengängen der Sozialen Arbeit
Vielfalt, Qualität und Transparenz Akkreditierung von Studiengängen der Sozialen Arbeit Was dürfen Sie erwarten? 1. Akkreditierung und Soziale Arbeit 2. Studiengänge der Sozialen Arbeit 3. Fazit aus Sicht
MehrDer Akkreditierungsantrag als Dokument einer effizienten Studiengangsentwicklung
28.09.2016 Netzwerktreffen Studiengangsentwicklung an der Technischen Hochschule Mittelhessen Der Akkreditierungsantrag als Dokument einer effizienten Studiengangsentwicklung Dr. Simone Kroschel Agenda
MehrBologna-Reform und Akkreditierung. Heike Wehage
Bologna-Reform und Akkreditierung Heike Wehage Teil 1: Bologna die kostenneutrale Studienreform Eine kleine Reise durch die Zeit... Vor Bologna: Kritik von allen Seiten Bologna-Reform: Ziele Weiterentwicklung
MehrAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Berufsakademie für Bankwirtschaft Hannover - Rastede
Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Berufsakademie für Bankwirtschaft Hannover - Rastede 435-xx-3 79. Sitzung der Ständigen Akkreditierungskommission am 21.02.2017 TOP 6.02 Ausbildungsgang
MehrQualitätsziele der TU Dresden für Studium und Lehre (Stand: )
Qualitätsziele der TU Dresden für Studium und Lehre (Stand: 04.11.2015) 1. Rechtliche und formale Rahmenvorgaben 1.1 Der Studiengang entspricht den Anforderungen der europäischen bzw. nationalen Qualifikationsrahmen,
MehrAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften AZ: 1162-xx-1
zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften AZ: 1162-xx-1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter
MehrRijksuniversiteit Groningen
Rijksuniversiteit Groningen Kooperationsvertrag zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Universität Bremen und der Rijksuniversiteit Groningen Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)
Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und
MehrBeschluss zum Antrag der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.v.)
Drs. AR 12/2009 Beschluss zum Antrag der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.v.) (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 03.03.2009) I. Die Stiftung zur
MehrBeschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom auf Akkreditierung
Drs. AR 33/2017 Beschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom 23.05.2016 auf Akkreditierung Beschluss des Akkreditierungsrates vom 07.02.2017 I.
MehrAkkreditierung goes Europe: Einblick in die Arbeit des Akkreditierungsrates
Akkreditierung goes Europe: Einblick in die Arbeit des Akkreditierungsrates Gliederung I. Akkreditierung als Beitrag zur Mobilität II. III. Akkreditierung und die ESG Joint Programmes: Status quo und aktuelle
MehrAkkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Bremen Fakultät Gesellschaftswissenschaften 1299-xx-2
Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl.
MehrStudiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems
Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie Neufassung Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 05.04.2017, genehmigt vom
MehrDie Qualität von studiengangsbezogenen Kooperationen
AQAS e.v. Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen Hohenstaufenring 30-32 50674 Köln info@aqas.de www.aqas.de Katarina Löbel und Frederike Wilthelm Die Qualität von studiengangsbezogenen
MehrHochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen. Umsetzung des QM an der Universität Potsdam
von Studiengängen Umsetzung des QM an der Universität Potsdam Philipp Pohlenz, ZfQ - Universität Potsdam, Hannover, 23.4.2013 Agenda Genese des QMS Ausgestaltung des QMS Hochschulinterne Akkreditierung
MehrAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Leibniz FH Hannover
Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Leibniz FH Hannover 1034-1-2 72. Sitzung der Ständigen Akkreditierungskommission am 14.07.2015 TOP 6.05 Studiengang Abschluss ECTS Regelstudienzeit
MehrDetailauswertung Master-Studierendenbefragung BWL an Universitäten
Detailauswertung Master-Studierendenbefragung 2014 BWL an Universitäten Hochschule: Fachbereich: Uni Göttingen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Angeschrieben: 356 : 133 Indikator Gruppe Bemerkung
MehrAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der. Hochschule Osnabrück. Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1141-xx-2
Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1141-xx-2 74. Sitzung der Ständigen Akkreditierungskommission am 08.12.2015
Mehr355 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 26. August 2016 Nr. 43 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den postgradualen
MehrReakkreditierung aus Hochschulsicht
Reakkreditierung aus Hochschulsicht Gliederung: 1. Anforderungen an die Hochschulen 2. Antworten der Fachhochschule Münster 3. Anforderungen an das Verfahren Prof. Dr. Ute von Lojewski, Fachhochschule
MehrHochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences
Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale
MehrHochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl.
MehrStudienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 13.07.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39
MehrKRITERIEN UND REGELWERKE DER SYSTEMAKKREDITIERUNG. Christoph Grolimund
KRITERIEN UND REGELWERKE DER SYSTEMAKKREDITIERUNG Christoph Grolimund AUSGANGSLAGE UND ÜBERBLICK Wie gehen die Hochschulen mit den zahlreichen Regelwerken und Kriterien um? Interpretationsspielräume, Doppelungen
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management Logistikmanagement
MehrPrüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management
Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel
MehrBachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit. Soll, Ist und Akkreditierung
Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit Soll, Ist und Akkreditierung Hendrik Epe Berufskongress Soziale Arbeit 14.11.08 Bachelor-Studiengänge in der Sozialen Arbeit: Soll Wie sollten Studiengänge konzipiert
MehrStudienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement
Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung
MehrBeteiligung von Interessenträgern an Studiengangsentwicklung, -gestaltung, -evaluation und -akkreditierung
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Akkreditierungsrat Beteiligung von Interessenträgern an Studiengangsentwicklung, -gestaltung, -evaluation und -akkreditierung Prof. Dr. Reinhold
MehrS t u d i e n o r d n u n g
Studienordnung für den Studiengang Finanzmanagement Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen vom 01. 10. 2013 1 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
MehrAkkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Musikhochschule Lübeck AZ
zum Reakkreditierungsantrag der Musikhochschule Lübeck AZ 647-1-2 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte
MehrAkkreditierung. Susanne Lippold. Akkreditierung 1
Akkreditierung Susanne Lippold Akkreditierung 1 Ablauf Was ist Akkreditierung? Rechtlicher Rahmen und Organisation Kriterien für die Akkreditierung Akkreditierungsagenturen Akkreditierung an der RUB Akkreditierung
MehrBerufsperspektiven. Struktur des Studiums
Deutsche Literatur und Kultur Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische
MehrErziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015)
Kurzinformation Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Worum geht es in diesem Masterstudium? Der konsekutive Masterstudiengang
MehrDrs. AR 50/2016. Beschluss des Akkreditierungsrates vom
Drs. AR 0/16 Beschluss zum Antrag der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) vom 06.0. auf Akkreditierung und auf Überprüfung der Einhaltung der Standards and Guidelines for
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-FPB) vom 02. September 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medientechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MTB) vom 30. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium
MehrAkkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Emden/Leer Fachbereich Technik AZ 1160-xx-2
zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Emden/Leer Fachbereich Technik AZ 1160-xx-2 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997
MehrNeufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
MehrAkkreditierungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Jade Hochschule Fachbereich Ingenieurwissenschaften 1111-xx-2
zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Jade Hochschule Fachbereich Ingenieurwissenschaften 1111-xx-2 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge)
MehrAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Philosophische Fakultät AZ 1181-xx-1
Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl.
MehrBeschluss zur Akkreditierung
Beschluss zur Akkreditierung des Studiengangs Kunstgeschichte (M.A.) an der Universität zu Köln Auf der Basis des Berichts der Gutachterin und der Beratungen der Akkreditierungskommission in der 51. Sitzung
MehrBerufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang
Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren
Mehrfür den Studiengang Technisches Management Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen
Studienordnung für den Studiengang Technisches Management Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen vom 30.03.2015 Seite 2 Studienordnung für den Studiengang Technisches Management Gemäß
MehrWesentliche Ziele der Studienreform. Wesentliche Ziele der Studienreform
Wesentliche Ziele der Studienreform Wesentliche Ziele der Studienreform Höhere Durchlässigkeit: - Wechsel innerhalb der Lehramtsstudiengänge - Lehramt Ausserschulische Ausbildung - Ausserschulische Ausbildung
MehrBachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E
Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Studienempfehlungen Stand: März 2014 Der polyvalente Studiengang Bachelor of Arts (BA) wird als kombinatorischer Zwei-Fach-
MehrNachweis für I a. Zugangsvoraussetzung Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums Anforderung: Hochschulzeugnis mit Gesamtnote
Anlage zur Zugangs- Zulassungssatzung (ZZS) der Humboldt-Universität zu Berlin Zugangs- Zulassungsregeln für den Masterstudiengang: Statistik (konsekutiv) 1 I. Erweiterte Zugangsvoraussetzungen (kumulativ)
MehrStudienordnung. Pädagogik der Kindheit
- Entwurf - Studienordnung für den Bachelorstudiengang - Berufsbegleitend - Pädagogik der Kindheit Profil Gesundheitsförderung und Management der DPFA Hochschule Sachsen vom 30. 04. 2013 Stand 30.04.2013
MehrInhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.
Gemäß 8 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 12. August 2014 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrFIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation
FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation Zur Akkreditierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 89. BundesDekaneKonferenz Wirtschaftswissenschaften 11. bis
Mehr- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003
- 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über
Mehrfür den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e B r e i t e n b r u n n Studienordnung für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrAkkreditierungsbericht zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften AZ 212-xx-3
zum Reakkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück AZ 212-xx-3 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 18.10.2016 Nr.: 446 Änderung der Besonderen Bestimmungen für den Master-Studiengang Advanced Professional Studies Soziale Arbeit und Bildung, veröffentlicht in der Amtlichen
MehrAkkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen
Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen Gliederung I. Übersicht: Das Akkreditierungssystem II. Qualitätsanforderungen in der Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen I. Übersicht: Das
MehrStudiengangspezifische Bestimmungen. für den Master-Studiengang Business Management. vom
Studiengangspezifische Bestimmungen für den Master-Studiengang Business Management vom 10.04.2017 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 28.04.2017
MehrAkkreditierungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Technischen Universität Darmstadt Fachbereich Humanwissenschaften AZ 1279-xx-1
Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl.
MehrRahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 743_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 1_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung
MehrDas Konzept der ASIIN für die Systemakkreditierung - Ansatz und Qualitätsverständnis - Prof. Dr. Lothar Zechlin
Das Konzept der ASIIN für die Systemakkreditierung - Ansatz und Qualitätsverständnis - Prof. Dr. Lothar Zechlin CHE Workshop Akkreditierung und hochschulinternes QM: Synergien, Kosten, Nutzen 1./2. Dezember
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) Aufgrund von 9 Abs. Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs.
MehrDer Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Chemie Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
MehrStudienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie
MehrDetailauswertung Masterbefragung Fach: Fachbereich: Angeschrieben: 167 Fallzahl: 58
Hochschule: Fach: Fachbereich: Angeschrieben: 167 : 58 Index Gruppe Gesamturteil Studiensituation TU Dortmund Bau- und Umweltingenieurwesen (Bauingenieurwesen) Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen:
16/147 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrFakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienordnung für die Bachelorprogramme Betriebswirtschaft und Management, Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Internationale Betriebswirtschaft und
MehrAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Leibniz-Fachhochschule Hannover 1225-xx-1
zum Akkreditierungsantrag der Leibniz-Fachhochschule Hannover 1225-xx-1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss
MehrAnrechnungsmodelle für die Zulassung zum weiterbildenden Master FOLIE 1
Anrechnungsmodelle für die zum weiterbildenden Master FOLIE 1 Zielgruppen für den Masterstudiengang Bachelor (210 KP) Bachelorabschluss (210 KP) und anschließende Bachelor (180 KP) Bachelorabschluss (180
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy
Vorläufige Fassung_25.05.2010 1 Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vom 25. März 2010 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts-
MehrNICHTS BLEIBT OHNE FOLGEN WIE VERSCHIEDENE QM-INSTRUMENTE AN DER RUB INEINANDERGREIFEN RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
NICHTS BLEIBT OHNE FOLGEN WIE VERSCHIEDENE QM-INSTRUMENTE AN DER RUB INEINANDERGREIFEN RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM QUALITÄTSMANAGEMENT IN DER LEHRE INTERNE EVALUATIONSVERFAHREN INTERNE & EXTERNE VERFAHREN
Mehrvom Inhaltsübersicht
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen
Rechtsbereinigte Lesefassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-BIB) vom 31. Juli 2007 nach der 1.
MehrAkkreditierungsbericht zum Re-Akkreditierungsantrag der Universität Hildesheim Fachbereich 1: Erziehungs- und Sozialwissenschaften 501-xx-2
Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl.
MehrSTUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.SC. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) 2. ABSCHLUSS: Master of Science 3. REGELSTUDIENZEIT: 4
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
MehrKenntnissen im Umfang von 20 ECTS-Punkten (exklusive Bachelo- (2) Folgende weitere Unterlagen im Sinne der Anlage, Nr MPOWIWI sind vorzulegen:
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrMöglichkeiten und Grenzen hochschulübergreifender Anerkennungsund Anrechnungsverfahren
Möglichkeiten und Grenzen hochschulübergreifender Anerkennungsund Anrechnungsverfahren Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen Helmar Hanak Fachtagung 2016 der Forschungsverbünde KeGL und PuG Wolfsburg,
Mehr1. Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Controlling und Finanzen (M. A.)
1. Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Controlling und Finanzen (M. A.) Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 05.04.2017, genehmigt vom Präsidium
MehrCHE-Jahresprogramm Basis III: Erfahrungen aus den Quality Audits von evalag und Hinweise zur Systemakkreditierung
CHE-Jahresprogramm Basis III: Erfahrungen aus den Quality Audits von evalag und Hinweise zur Systemakkreditierung 17.-18. Mai 2010, Harnack-Haus Berlin Dr. Sibylle Jakubowicz Gliederung (1) evalag (2)
Mehr