Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Leibniz-Fachhochschule Hannover 1225-xx-1

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1 zum Akkreditierungsantrag der Leibniz-Fachhochschule Hannover 1225-xx-1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend Master F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert Business Administration B.A Trimester berufsbegl Wirtschaftsinformatik B.Sc Trimester berufsbegl Integrierte Unternehmensführung M.A Trimester berufsbegl. 30 K K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis Vertragsschluss: Eingangs der Antragsdokumentation: Datum der Peer-Review: Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Kristin Butzer-Strothmann Leibniz-Fachhochschule Hannover Expo Plaza Hannover Tel.: +49 (0) , butzer-strothmann@leibniz-fh.de Betreuender/-e Referent/-in: Gutachter: Dr. Stephan Cursiefen Prof. Dr. Hartmund Barth, Gründungsdirektor der Berufsakademie Berlin, ehem. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prof. Dr. Heribert Popp, Fakultät BWL-WI, Hochschule Deggendorf Prof. Dr. Herbert Meyr, Fachgruppe BWL, insb. Supply Chain Management, Institut für Interorganisational Management & Performance, Universität Hohenheim Dr. Klaus Stramm, Finanz Informatik GmbH & Co.KG Max Schmiedt, TU Braunschweig Hannover, den

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung Allgemein (Studiengang) Business Administration (berufsbegl.) (B.A.) Wirtschaftsinformatik (berufsbegl.) (B.Sc.) Integrierte Unternehmensführung (berufsbegl.) (M.A.) Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen Allgemein Business Administration (berufsbegl.) (B.A.) Wirtschaftsinformatik (berufsbegl.) (B.Sc.) Integrierte Unternehmensführung (berufsbegl.) (M.A.) Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule SAK-Beschluss

3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Hannover. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. 1.1 Allgemein Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Siehe die Abschn. I.2.1, I.3.1 und I.4.1 des vorliegenden Berichts. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Siehe die Abschn. I.2.2, I.3.2 und I.4.2 des vorliegenden Berichts. 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Siehe die Abschn. I.2.3, I.3.3 und I.4.3 des vorliegenden Berichts. 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Siehe die Abschn. I.2.4, I.3.4 und I.4.4 des vorliegenden Berichts. 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Prüfungen und Qualifikationsziele Die Gutachter sind zu der Einschätzung gelangt, dass das Prüfungssystem in der dokumentierten Form zur Überprüfung der Lern- und Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls und der übergeordneten Lern- und Qualifikationsziele des Studiengangs geeignet ist. Die möglichen Prüfungsformen sind in 11 der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt und werden dort auch in ihrer jeweiligen didaktischen Funktion erläutert. Kompetenzorientierte und modulbezogene Prüfungen Die Modulprüfungen orientieren sich an den Kompetenzzielen des jeweiligen Moduls und werden als modulbezogene Prüfungen durchgeführt. 2

4 Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung in Prüfungsangelegenheiten ist in 14 Abs. 6 der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Rechtsprüfung Der Nachweis einer Rechtsprüfung der relevanten Ordnungen durch die Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer Hannover ist erbracht worden. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) --- entfällt Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist zum Teil erfüllt. Personelle Ausstattung Die personelle Ausstattung der Leibniz-Fachhochschule Hannover ist nach Einschätzung der Gutachter zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend; sie bemängeln jedoch (auch mit Blick auf NHG 64 Abs. 1), dass dies für den Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs der drei zu begutachtenden Studiengänge im Oktober 2012 nur unter der Voraussetzung der Erweiterung der personellen Ausstattung um die vier gegenwärtig ausgeschriebenen VZÄ-Stellen gelten kann. Zur Beseitigung dieses Mangels halten sie den Nachweis der Besetzung dieser Stellen bis zum für erforderlich. Weiterbildung und Qualifizierung Die Leibniz-Fachhochschule unterstützt die Weiterbildung ihres wissenschaftlichen Personals. Zum einen wird die Anschaffung von aktueller Fachliteratur und von Fachzeitschriften ermöglicht, zum anderen wird auf Initiative der/des jeweiligen Dozenten/-in der Besuch von akademischen Fachtagungen, Arbeitskreisen von Hochschulen/Praxis etc. durch die Leibniz- Fachhochschule Hannover mitgetragen. Auch der Wissenstransfer durch Gespräche mit aktuellen und ehemaligen Lehrstuhlinhabern/-innen und Mitarbeitern/-innen im Umfeld liegender Hochschulen wird gefördert. Räumliche Ausstattung Die räumliche Kapazität der Leibniz-Fachhochschule Hannover ist nach Einschätzung der Gutachter ausreichend für die Durchführung der zu begutachtenden Studiengänge. Diese Einschätzung stützt sich auf entsprechende Angaben in der Antragsdokumentation und eine Begehung der Räumlichkeiten der Leibniz-Fachhochschule Hannover im Zuge der Vor-Ort- Begutachtung. (Vgl. hierzu auch Bd. 1, Abschn. 1.7 der Antragsdokumentation.) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Anmietung weiterer Räume innerhalb des Gebäudes, in dem die der Leibniz-Fachhochschule Hannover untergebracht ist. 3

5 Sächliche Ausstattung Die sächliche Ausstattung der Leibniz-Fachhochschule Hannover ist nach Einschätzung der Gutachter ausreichend für die Durchführung der zu begutachtenden Studiengänge. Diese Einschätzung stützt sich auf entsprechende Angaben in der Antragsdokumentation und eine Begehung der Räumlichkeiten der Leibniz-Fachhochschule Hannover im Zuge der Vor-Ort- Begutachtung. (Vgl. hierzu auch Bd. 1, Abschn. 1.7 der Antragsdokumentation.) Sie bezieht sich sowohl auf die EDV-Ausstattung als auch auf die Ausstattung der Bibliothek der Leibniz- Fachhochschule Hannover, die im Zuge der Hochschulgründung ausgebaut worden ist, als auch auf die Ausstattung mit elektronischen Lehr- und Lernmitteln. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Die für Studieninteressierte, Studienbewerber/-innen und Studierende relevanten Regelungen der drei zu begutachtenden Studiengänge sind dokumentiert und veröffentlicht. Dies bezieht sich sowohl auf die Studienverlaufspläne, die Angaben zu den Prüfungsanforderungen und zu den Zugangsvoraussetzungen als auch auf die relevanten Ordnungen und die Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung(en) und/oder chronischen Krankheiten. Die Gutachter empfehlen in diesem Zusammenhang, die Kriterien und die Verfahren der Auswahl von Studienbewerbern/-innen in den entsprechenden Dokumenten deutlicher darzustellen, um Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz der Auswahlentscheidungen sicherzustellen. Darüber hinaus empfehlen die Gutachter, in der Modularisierung auf die Nummerierung von Modulteilen zugunsten einer auf den Inhalt des jeweiligen Modulteils bezogenen Bezeichnung desselben zu verzichten. 1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Die Leibniz-Fachhochschule Hannover verfügt über ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der von ihr angebotenen Studiengänge. Das Qualitätsverständnis der Leibniz-Fachhochschule, die Instrumente, Mechanismen und Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung und die zuständigen Organe und Personen sind in einem öffentlich zugänglichen Grundsatzpapier und in der Evaluationsordnung dokumentiert. Zu den Instrumenten der internen und der externen Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung gehören hochschulweite Lehrveranstaltungsevaluationen, die in jedem Tri-/Semester so durchgeführt werden, dass die Ergebnisse noch vor Ende des jeweiligen Tri-/Semesters ausgewertet, mit den Studierenden erörtert und zur Steuerung in dem jeweiligen Tri-/Semester Semester und den Folgesemestern verwendet werden können; 4

6 regelmäßige Absolventenbefragungen; Befragungen des Alumni-Vereins, dessen Aufgabe nicht zuletzt darin besteht, den Kontakt der Leibniz-Fachhochschule zu den Absolventen/-innen zu vertiefen und zu verstetigen; Die Beteiligung an dem regelmäßigen Hochschulranking des Zentrums für Hochschulentwicklung (CHE); regelmäßige Programmakkreditierungen und die Durchführung von externen Evaluationen gemäß NHG 5 durch wissenschaftsnahe externe Einrichtungen, in denen sich die Leibniz-Fachhochschule Hannover als Einrichtung einschließlich ihrer Studiengänge der Diskussion und Überprüfung stellt. Die Gutachter empfehlen in diesem Zusammenhang, die Maßnahmen zur Vermeidung von inhaltlichen Redundanzen in zu begutachtenden grundständigen Studiengängen zu systematisieren und zu verstetigen Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Siehe die Abschn. I.2.10, I.3.10 und I.4.10 des vorliegenden Berichts Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Leibniz-Fachhochschule Hannover verfügt über ein Konzept zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Chancengleichheit. Die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen der Hochschulleitung und der einzelnen Studiengänge ist in der Antragsdokumentation in Grundzügen und in einem dieser Dokumentation beigefügten Entwurf für eine Genderordnung, die dem Senat auf seiner konstituierenden Sitzung im Februar 2012 zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt werden soll, festgelegt. Die Überschaubarkeit der Institution und die öffentliche Selbstverpflichtung der Organisation und ihrer Mitarbeiter/- innen gewährleisten darüber hinaus, dass Zusammenarbeit und Förderung unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, politisch-weltanschaulicher Orientierung (im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung), Nationalität und Herkunft usw. geleistet werden. Das Gebäude der Leibniz-Fachhochschule Hannover und der Zugang zur nächst gelegenen Stadtbahn-Haltestelle sind barrierefrei. Darüber hinaus können überdachte und großzügige Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang, behindertengerechte Sanitärräume usw. genutzt werden. Die Gutachter empfehlen, die Bestellung einer/eines Gleichstellungsbeauftragten in Erwägung zu ziehen. 5

7 2 Business Administration (berufsbegl.) (B.A.) 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Wissenschaftliche Befähigung Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Business Administration (B.A.) orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen der wissenschaftlichen Befähigung. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort- Begutachtung bestätigt wurde. Zu diesen Zielen gehören die Vermittlung von theoretisch fundiertem und praxisorientierten Wissen und entsprechenden Kompetenzen aus den Gebieten der Wirtschaftswissenschaften und affiner angewandter Disziplinen (Recht, Statistik, Mathematik, Informatik usw.); die Befähigung der Studierenden, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen interessen- und anforderungsgerecht zu vertiefen und zu erweitern, z. B. in Fortbildungen auf akademischem Niveau und in fachlich affinen Masterstudiengängen; die Befähigung der Studierenden, auf der Basis von fachlichen Inhalten und methodischen Kompetenzen betriebswirtschaftliche Problemstellungen vertiefend und kritisch zu analysieren und adäquate Lösungsszenarien zu entwickeln. Diese Qualifikationsziele sind zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.1), zum anderen aber auch in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. Befähigung zu qualifizierter Erwerbstätigkeit Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Business Administration (B.A.) orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit. Dieses Qualifikationsziel entspricht dem angestrebten Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Zu dieser Zielsetzung zählen u.a. die Befähigung der Studierenden, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Beruf anzuwenden und auf dieser Grundlage in ihrer professionellen Umgebung Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Problemlösungen zu erkennen und umzusetzen; die Befähigung der Studierenden, Dynamik, Aufgaben und Komplexität der Betriebswirtschaft zu durchdringen und in einem von fünf unterschiedlichen Berufsfeldern (Industrie, Handel/ Dienstleistungen, Health Management, Finanzdienstleistungen sowie Tourismus und Eventmanagement) zu vertiefen. Dieses Qualifikationsziel ist zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.1), zum anderen aber auch in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. 6

8 Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Business Administration (B.A.) orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Dieses Qualifikationsziel entspricht dem angestrebten Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Diese Zielsetzung beinhaltet u.a. die Vermittlung sozialer Kompetenzen und die Befähigung der Studierenden zur Teamarbeit, d.h. die Befähigung der Studierenden, mit Respekt für die Unterschiedlichkeit und die Persönlichkeiten von Gruppenmitgliedern zu arbeiten; die Befähigung der Studierenden, eigenes und fremdes geschlechts- und kulturspezifisches Verhalten zu erkennen und dieses ggf. zu überwinden; die Befähigung der Studierenden, angemessene Kommunikationsformen zu wählen und die eigenen Positionen überzeugend in Schrift, Wort und mit visueller Unterstützung darstellen. Dieses Qualifikationsziel ist zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.1), zum anderen aber in Ansätzen auch in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. Persönlichkeitsentwicklung Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Business Administration (B.A.) orientiert sich an der Zielsetzung der Persönlichkeitsentwicklung. Diese Zielsetzung entspricht dem angestrebten Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Diese Zielsetzung wird beispielsweise durch entsprechende Arbeitsformen, eine besonders ausgeprägte Praxisnähe und Befähigung der Studierenden dazu verfolgt, die erworbenen Qualifikationen auch außerhalb des betrieblichen Kontextes zum gemeinschaftlichen Nutzen anzuwenden. Dieses Qualifikationsziel ist zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.1), zum anderen aber in Ansätzen auch in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Die Studiengangskonzeption entspricht nach Einschätzung der Gutachter den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse im Hinblick auf die Bachelor-Ebene. Aufbauend auf den durch die Zulassungsvoraussetzung sichergestellten fachlichen und überfachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Studienbe- 7

9 werber/-innen dient das Studienprogramm der fachbezogenen Erweiterung und Vertiefung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Studiengangskonzeption ist auf die Dimensionen des Wissens, des Verstehens und des Könnens, d.h. der Anwendung dieser Kenntnisse, ausgerichtet. Die Gutachter gehen davon aus, dass die fachspezifischen und überfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden erweitert und vertieft werden, und dass instrumentale Kompetenzen (in der Form der Vermittlung von methodischen Kompetenzen), systemische Kompetenzen (z.b. durch die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Präsentation eigenständiger Arbeiten) und kommunikative Kompetenzen (z.b. durch die Verwendung entsprechender Arbeitsformen, Präsentationen und Diskussionen) in einer der Qualifikationsstufe der Studierenden entsprechenden Weise vermittelt werden. Die formalen Aspekte des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse werden erfüllt. Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von zwölf Trimestern bzw. vier Jahren im berufsbegleitenden Studium, in denen 180 ECTS-Punkte erworben werden. Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen ist in 22 der Prüfungsordnung geregelt. (Zu den Zulassungsvoraussetzungen vgl. den folgenden Absatz Zugangsvoraussetzungen und Übergänge des vorliegenden Berichts; zur Anerkennung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten vgl. Abschn. I.2.3 des vorliegenden Berichts.) Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Studienstruktur und Studiendauer Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von zwölf Trimestern bzw. vier Jahren im berufsbegleitenden Studium, in denen 180 ECTS-Punkte erworben werden. Das Studium beinhaltet eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von acht ECTS-Punkten, die durch ein Kolloquium im Umfang von zwei ECTS-Punkten begleitet wird. Dies entspricht den Strukturvorgaben. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Als Voraussetzung für den Zugang zu dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Business Administration (B.A.) gilt die Hochschulzugangsberechtigung gemäß NHG 18. Die Gutachter bemängeln in diesem Zusammenhang (auch mit Blick auf die Studierbarkeit) den Umstand, dass die Zugangsvoraussetzungen für das Studium (ebenso wie die Zugangsvoraussetzungen für einzelne Module) inhaltlich weitestgehend unbestimmt sind, einer (bei einem berufsbegleitenden Studiengang dieser Art zu erwartenden) heterogenen Gruppe von Studienbewerbern/-innen also ohne Einschränkungen nicht gerecht werden. Zur Beseitigung dieses Mangels halten die Gutachter es für erforderlich, die für einen erfolgreichen Studienverlauf notwendigen Qualifikationen zumindest für die Bereiche der Mathematik und der englischen Sprache im Interesse der Studienbewerber/-innen und der Leibniz- Fachhochschule Hannover selbst in einem offiziellen Dokument deutlich genauer zu spezifizieren, zumal eine Vorauswahl der Studienbewerber/-innen, wie sie im Falle der dualen Studiengänge der Leibniz-Fachhochschule Hannover durch die kooperierenden Unternehmen gewährleistet ist, in diesem Fall nicht sichergestellt ist. Gesonderte Regelungen zu Übergängen aus anderen, nicht-gestuften Studiengängen liegen nicht vor. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen 8

10 ECTS-relevant anerkannt werden, erkennen die Gutachter hierin jedoch keinen Mangel. Abschlüsse, Bezeichnungen, Noten Die gewählte Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) ist zutreffend und entspricht den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Studiengangsbezeichnung Business Administration ist nach Einschätzung der Gutachter zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Die Bildung der Noten und der relativen Abschlussnoten ist in 23 der Prüfungsordnung geregelt. Modularisierung, Mobilität und Leistungspunkte Der Studiengang ist mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet. Die Module entsprechen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, stellen thematische Verbindungen unterschiedlicher Lehrveranstaltungen dar und erstrecken sich über ein oder zwei Trimester. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Sie beinhalten Angaben zur Verwendbarkeit des jeweiligen Moduls, zu Qualifikationszielen, Lehr- und Prüfungsformen, Voraussetzungen für die Teilnahme an dem jeweiligen Modul und für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Angaben zur Häufigkeit des Angebots sowie zu dem mit dem jeweiligen Modul verbundenen Arbeitsaufwand und zur Dauer des jeweiligen Moduls. Die Gutachter bemängeln eine Reihe von redaktionellen Fehlern bzw. Unstimmigkeiten und kleineren Lücken in der Antragsdokumentation, den Modulübersichtstabellen und den Modulbeschreibungen und bitten zur Beseitigung dieses Mangels um den Nachweis einer entsprechenden Überarbeitung. 1 Im Rahmen des Studiengangs werden ausschließlich ganzzahlige ECTS-Punkte vergeben. Nach der aktuell geltenden Fassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz vom sollen Module einen Umfang von mindestens fünf ECTS-Punkten aufweisen. Dies trifft auf 1 Hierzu zählen lückenhafte bzw. ergänzungsfähige Literaturangaben in einigen Modulbeschreibungen (wie etwa im Falle des Moduls 23 Informations- und Datenstrukturen auf S. 447 der Antragsdokumentation), Unstimmigkeiten zwischen den Aussagen der Antragsdokumentation (auf den S. 19 und 23 der Antragsdokumentation) und den Modulübersichtstabellen (auf der S. 33 der Antragsdokumentation), fehlerhafte oder unvollständige Modulübersichtstabellen (auf den S und 409 der Antragsdokumentation), fehlende Inhalte in Abschn. I.a der Beschreibung des Moduls 24 Berufsfachrichtungen Anwendungen I: I. Finanzdienstleistungen (auf S. 369 der Antragsdokumentation), der Verwechslung von Gesamtarbeitsbelastung und Kontaktstudienzeiten in der Beschreibung des Moduls 20 Cultural Diversity (auf der S. 353 bzw. 441 der Antragsdokumentation), die fehlerhafte Auszeichnung der Module 1 Integrierte Unternehmensführung: Theorie und Konzept und 2 International Business Framework als Wahlpflichtmodule in den entsprechenden Beschreibungen (auf den S der Antragsdokumentation), die inhaltlich unzureichende Beschreibung des Moduls 26 Angewandte Informatik (auf S. 451 der Antragsdokumentation), der Umstand, dass jeweils in 18 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Studiengang Business Administration (B.A.) bzw. für den berufsbegleitenden Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) die Bewertung des Kolloquiums durch zwei Prüfer/-innen festgelegt wird, jedoch nicht die Frage der Zensurenfindung beantwortet wird, der Umstand, dass die Gewichtungsfaktoren in den Abschussprüfungsmodulen falsch berechnet werden und darüber hinaus 15 Abs. 7 der jeweiligen Prüfungsordnung widersprechen, und ein Modul Quantitative Grundlagen I bezeichnet wird, ohne dass ein entsprechendes Modul II im Studiengang Business Administration vorhanden ist. 9

11 alle Module zu. Zu Zeiträumen für Aufenthalte an anderen Hochschulen oder in der beruflichen Praxis vgl. den folgenden Abschn. I.2.3 des vorliegenden Berichts Erfüllung Landesspezifischer Strukturvorgaben Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Business Administration (B.A.) ist wissenschaftlich breit qualifizierend und berufsbefähigend angelegt und eröffnet als erster regulärer Hochschulabschluss sowohl den Eintritt in den Arbeitsmarkt als auch die Wahl unter mehreren unterschiedlich profilierten Masterstudiengängen. Er entspricht somit den Landespezifischen Strukturvorgaben gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom Erfüllung weiterer Anforderungen --- entfällt Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Vermittlung von Wissen und Kompetenzen Die Gutachter beurteilen das Konzept des Studiengangs als grundsätzlich stimmig. Sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass das Studiengangskonzept sich sinnvoll in das Profil und das Studienangebot der Leibniz-Fachhochschule Hannover einfügt, dem Qualitätsanspruch der Hochschule gerecht wird, die Vermittlung von sowohl fachlichem und überfachlichem Wissen als auch generischen und methodischen Kompetenzen in diesem Studiengang nach einem zielorientierten Konzept stattfindet und Lehr-/Lernformen diesem Zweck angemessen sind. Aufbau des Studiengangs und Praxisanteile Der Studienaufbau, die gelehrten Inhalte und die zu erwerbenden Kompetenzen sind in beiden berufsbegleitenden Studiengängen Business Administration (B.A.) und Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) vom ersten bis zum fünften Trimester bis auf die inhaltliche Ausrichtung der Seminararbeiten identisch. Der Aufbau der Studiengänge verfolgt ein integriertes Konzept, in dem die zu erwerbenden Qualifikationen zeitlich aufeinander aufbauen und in parallel stattfindenden Veranstaltungen miteinander verzahnt sind. Betriebswirtschaftliche Grundkompetenz sowie studienbezogene Grundfertigkeiten werden in den Modulen Propädeutik, Quantitative Grundlagen I, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Wertschöpfung und den englischsprachigen Sprachmodulen vermittelt. Auf diesem betriebswirtschaftlichen Grundwissen aufbauend, werden die betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche in den sechs Modulen Rechnungswesen, Controlling, Finanzwirtschaft, Marketing, Personal und Betriebliche Steuerlehre vertieft angewendet. Managementbezogene Themen bilden den Inhalt des Moduls Management im dritten und vierten Trimester, das mit einem Unternehmensplanspiel verbunden ist. Im sechsten Trimester wird das Seminarmodul Wirtschaftswissenschaften angeboten, in dem ein ausgewählter 10

12 Gegenstand des Studienfachs vertieft wird. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Anfertigung einer Hausarbeit, die geeignet ist, die Arbeit an der Bachelorarbeit methodisch vorzubereiten und einzuüben. Grundlagen und Anwendungen der Rechtswissenschaften mit betriebswirtschaftlicher Relevanz eignen sich die Studierenden im gleichnamigen Modul im vierten Trimester an. Die Grundlagenbildung in den Wirtschaftswissenschaften wird mit zwei volkswirtschaftlichen Modulen abgerundet; sie beinhaltet im fünften Trimester das Modul Theoretische Grundlagen der Volkswirtschaftslehre sowie im sechsten Trimester das Modul Wirtschaftspolitik. Das Modul Cultural Diversity im zehnten Trimester dient der Vermittlung von Kompetenzen im Bereich Diversity Management. Im Wahlpflichtbereich im elften Trimester vertiefen die Studierenden nach eigener Wahl ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in zweien der Bereiche Elektronisches Netzwerkmanagement, Zukunftsorientiertes Unternehmensmanagement, Automotive, E-Business und elektronischer Handel sowie Datenbanken. Der Theorie-Praxis-Transfer wird durch zwei Module zum Projektmanagement sichergestellt. Hinzu kommen die Module Management von Veränderungsprozessen, Financial Accounting, Spezielle Rechtsanwendungen und die Wahl von drei berufsfachlichen Vertiefungsmodulen (aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Industriebetriebslehre, Tourismus- und Eventmanagement, Handel/Dienstleistungen und Health Management ). Im zwölften Trimester wird eine Abschlussarbeit erstellt. Die Gutachter empfehlen, Inhalte zur Versicherungsmathematik in die Studiengangskonzeption zu integrieren und dementsprechend anzubieten, wenn das Modul 23 ( Berufsfachrichtungen Grundlagen: I. Finanzdienstleistungen ) entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Prämienkalkulation tatsächlich voraussetzt. Darüber hinaus empfehlen sie, die Vermittlung der Grundlagen des Rechnungswesens in der Studiengangskonzeption langfristig stärker zu gewichten. Von den beiden Modulen zum Projektmanagement abgesehen enthält die Studiengangskonzeption keine ausgewiesenen Praxisanteile. Der Theorie-Praxis-Transfer soll jedoch u.a. durch die Einbindung der Erfahrungen der Studierenden aus der jeweiligen beruflichen Praxis in die Lehrveranstaltungen der entsprechenden Module sichergestellt werden. (Vgl. hierzu auch den folgenden Absatz des vorliegenden Berichts.) Zugangsvoraussetzungen, Anerkennung und Mobilität Zu den Zugangsvoraussetzungen des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Business Administration (B.A.) vgl. Abschn. I.2.2 des vorliegenden Berichts. Die Gutachter bemängeln in diesem Zusammenhang jedoch den Umstand, dass der Studiengangsdokumentation nicht eindeutig zu entnehmen ist, ob sich das Studienangebot bevorzugt und gar ausschließlich an berufstätige Studienbewerber/-innen richtet und in welcher Weise der Theorie-Praxis- Transfer bei nicht-berufstätigen Studierenden sichergestellt werden soll. Zur Beseitigung dieses Mangels bitten die Gutachter um eine entsprechende Überarbeitung der relevanten Dokumente der Studiengangsdokumentation. Die Einzelheiten der Anerkennung und Anrechnung von außerhochschulisch bereits erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen bzw. außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten sind in 22 der Prüfungsordnung geregelt. Die Studiengangskonzeption sieht keine ausgewiesenen Zeiträume für Aufenthalte in der beruflichen Praxis oder an anderen Hochschulen vor; in Anbetracht der Tatsache, dass es 11

13 sich um einen berufsbegleitenden Studiengang handelt, bewerten die Gutachter dies jedoch nicht als Mangel. Darüber hinaus hat die Leibniz-Fachhochschule Hannover eine Partnerschaft mit der Northeastern Illinois University etabliert, die jährlich einer Anzahl von Studierenden die Teilnahme an sechswöchigen Sommerakademien ermöglicht, wobei die im Rahmen eines solchen Auslandsaufenthaltes erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen auch in dem berufsbegleitenden Studiengang Business Administration (B.A.) anerkannt werden können. Schließlich werden Verhandlungen mit weiteren Hochschulen im außereuropäischen Ausland zur Einrichtung von dauerhaften Kooperationen geführt, die es einer größeren Zahl von Studierenden ermöglichen sollen, einen Auslandsaufenthalt in ihr Studium zu integrieren. Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs Die Umsetzung des Studiengangskonzeptes ist nach Einschätzung der Gutachter (mit der in Abschn. I.1.7 des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkung) für den Studiengang organisatorisch gewährleistet. Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung Die Belange von Studierenden mit Behinderung(en) und/oder chronischen Krankheiten werden berücksichtigt. Siehe hierzu die Abschn. I.1.11 und den folgenden Abschn. I.2.4 des vorliegenden Berichts. 2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt. Eingangsqualifikation Die Gutachter betrachten die Studierbarkeit des Studiengangs unter Berücksichtigung der notwendigen Eingangsqualifikationen (mit der in Abschn. I formulierten Einschränkung) als grundsätzlich gegeben. Diese Einschätzung stützt sich nicht zuletzt auf die (in der Antragsdokumentation beschriebene und im Zuge der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung durch die Studierenden bestätigte) Beratung und Betreuung der Studierenden, auf den einführenden Charakter der ersten Lehrveranstaltungen und die Arbeit in kleinen Gruppen. Studienplangestaltung und Arbeitsbelastung Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert. Die Lehrveranstaltungen finden an zwei, zeitweise auch an drei Abenden wöchentlich sowie an einzelnen Samstagen statt. Die zeitliche Lage der Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird den Studierenden vor Trimesterbeginn mitgeteilt. Die Verteilung auf jährlich drei Trimester mit jeweils 14 Wochen Vorlesungszeit belässt zehn Wochen für Urlaub und die nachbereitende Anfertigung von Hausarbeiten sowie im Bedarfsfall die Vorbereitung auf Wiederholungsklausuren. Unterstützt werden die Studierenden durch die intensive Betreuung durch die Dozenten/- innen, die auch nach Angaben der Studierenden (in dem entsprechenden Gespräch während der Vor-Ort-Begutachtung) nahezu durchgehend für die Studierenden kurzfristig erreichbar sind. Das Studium wird zudem durch das Lern-Management-System Stud.IP un- 12

14 terstützt, das zur Strukturierung der Selbststudienphasen und der Betreuung der Studierenden in diesen Studienphasen genutzt wird. Die Gutachter gehen dementsprechend davon aus, dass die Studienplangestaltung grundsätzlich in sich stimmig ist und der angegebene Arbeitsaufwand tatsächlich der zu leistenden Arbeitszeit von 30 Stunden pro ECTS-Punkt entspricht. Die Festlegung des zeitlichen Umfangs eines ECTS-Punktes von 30 Stunden ergibt sich indirekt aus dem Studienverlaufsplan, der Modulübersichtstabelle und den Modulbeschreibungen, wird jedoch nicht ausdrücklich in der Prüfungsordnung festgelegt; die Gutachter bemängeln dies und bitten zur Beseitigung dieses Mangels um eine entsprechende Ergänzung der Prüfungsordnung. Sie bemängeln darüber hinaus, dass der Zugang zur Bibliothek der Leibniz-Fachhochschule Hannover für die berufsbegleitend Studierenden nicht sichergestellt ist; zur Beseitigung dieses Mangels halten sie eine Selbstverpflichtung der Leibniz-Fachhochschule Hannover (zur Einhaltung entsprechender Öffnungszeiten) für erforderlich. Prüfungsdichte und -organisation Die Gutachter beurteilen die Prüfungsorganisation auf der Grundlage der Antragsdokumentation und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung (mit der nachfolgend beschriebenen Einschränkung) als grundsätzlich zufrieden stellend. Sie bemängeln jedoch die Ungleichverteilung der Prüfungsbelastung im ersten und zweiten Trimester; zur Beseitigung dieses Mangels halten sie eine Umstrukturierung der Prüfungsorganisation in diesen beiden Trimestern für erforderlich. Darüber hinaus empfehlen die Gutachter, die Bemühungen um eine gleichmäßige Verteilung der Prüfungsbelastung im Trimestersystem zu systematisieren und zu verstetigen. Betreuung und Studienberatung Die Gutachter sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Beratungs- und Betreuungsangebote der Leibniz-Fachhochschule Hannover zur Unterstützung der Studierenden geeignet sind. Diese Angebote beinhalten u.a. die Beratung und Betreuung der Studierenden durch die Studiengangskoordinatoren, aber auch und vor allem die individuelle Betreuung und Beratung durch die haupt- und nebenamtlichen Lehrkräfte. Belange von Studierenden mit Behinderungen Die Belange von Studierenden mit Behinderung(en) und/oder chronischen Krankheiten werden sowohl in Studien- als auch in Prüfungsangelegenheiten berücksichtigt. (Vgl. hierzu auch Abschn. I.1.5 des vorliegenden Berichts.) In diesem Zusammenhang sind nicht nur die barrierefreien Räumlichkeiten der Leibniz-Fachhochschule Hannover und der auch für Studierende mit eingeschränkter Mobilität geeignete Zugang zu diesen Räumlichkeiten, sondern wiederum auch die individuelle Betreuung und Beratung der Studierenden zu nennen. 2.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Siehe Abschn. I.1.5 des vorliegenden Berichts. 13

15 2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) --- entfällt Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist zum Teil erfüllt. Siehe Abschn. I.1.7 des vorliegenden Berichts. 2.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Siehe Abschn. I.1.8 des vorliegenden Berichts. 2.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Siehe Abschn. I.1.9 des vorliegenden Berichts Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Es handelt sich um einen berufsbegleitenden Studiengang und dementsprechend um einen Studiengang mit besonderem Profil. Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Business Administration (B.A.) erfüllt nach Einschätzung der Gutachter (mit den in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Berichts beschriebenen Einschränkungen) die Kriterien 1 bis 9 und 11 Drs. AR 85/ Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Siehe Abschn. I.1.11 des vorliegenden Berichts Zusammenfassende Bewertung Die Studiengangskonzeption orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, ist durch einen schlüssigen Aufbau und ein Prüfungssystem gekennzeichnet, das der 14

16 Studierbarkeit (mit der in Abschn. I.2.4 beschriebenen Einschränkung) nicht im Wege steht. Es wird durch ein vorbildliches Beratungs- und Betreuungsangebot für Studierende ergänzt. Insbesondere dürfte der Studiengang für eine nachfolgende qualifizierte Berufstätigkeit (Employability) gut geeignet sein. Er stellt starke Anforderungen an die Studienorganisation der Studierenden, da er begleitend zu einer Vollzeittätigkeit konzipiert ist. Er ist eine gelungene inhaltliche Fortschreibung des bereits seit längerer Zeit angebotenen dualen Studiengangs Business Administration, aber nun mit einer Trimesterorganisation, was die Synergien zwischen den beiden BA-Studiengängen in Grenzen halten wird. 15

17 3 Wirtschaftsinformatik (berufsbegl.) (B.Sc.) 3.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Wissenschaftliche Befähigung Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen der wissenschaftlichen Befähigung. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort- Begutachtung bestätigt wurde. Zu diesen Zielen gehören die Vermittlung von theoretisch fundiertem und praxisorientierten Wissen und entsprechenden Kompetenzen aus den Gebieten der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik und flankierender Disziplinen (Recht, Statistik, Mathematik usw.); die Befähigung der Studierenden, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen interessen- und anforderungsgerecht zu vertiefen und zu erweitern, z. B. in Fortbildungen auf akademischem Niveau und in fachlich affinen Masterstudiengängen; die Befähigung der Studierenden, auf der Basis von fachlichen Inhalten und methodischen Kompetenzen Problemstellungen der Wirtschaftsinformatik vertiefend und kritisch zu analysieren und adäquate Lösungsszenarien zu entwickeln. Diese Qualifikationsziele sind zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.2), zum anderen aber auch in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. Befähigung zu qualifizierter Erwerbstätigkeit Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit. Dieses Qualifikationsziel entspricht dem angestrebten Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Zu dieser Zielsetzung zählen u.a. die Befähigung der Studierenden, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Beruf anzuwenden und auf dieser Grundlage in ihrer professionellen Umgebung Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Problemlösungen zu erkennen und umzusetzen; die Befähigung der Studierenden, aus dem Verständnis der Anforderungen betrieblicher Abläufe an die IT und der Auswirkungen IT-basierter Lösungen für andere Unternehmensbereiche heraus Entwicklungen und Auswirkungen für die eigenen Unternehmen zu erkennen, Problemlösungswege zu entwickeln, umzusetzen, zu evaluieren und zu optimieren. Dieses Qualifikationsziel ist zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 16

18 1.1.2), zum anderen aber auch in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) orientiert sich an dem Qualifikationsziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Dieses Qualifikationsziel entspricht dem angestrebten Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Diese Zielsetzung beinhaltet u.a. die Vermittlung sozialer Kompetenzen und die Befähigung der Studierenden zur Teamarbeit, d.h. die Befähigung der Studierenden, mit Respekt für die Unterschiedlichkeit und die Persönlichkeiten von Gruppenmitgliedern zu arbeiten; die Befähigung der Studierenden, eigenes und fremdes geschlechts- und kulturspezifisches Verhalten zu erkennen und dieses ggf. zu überwinden; die Befähigung der Studierenden, angemessene Kommunikationsformen zu wählen und die eigenen Positionen überzeugend in Schrift, Wort und mit visueller Unterstützung darstellen. Dieses Qualifikationsziel ist zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.2), zum anderen aber auch in Ansätzen in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. Persönlichkeitsentwicklung Das Studiengangskonzept des berufsbegleitenden Studiengangs Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) orientiert sich an der Zielsetzung der Persönlichkeitsentwicklung. Diese Zielsetzung entspricht dem angestrebten Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Diese Zielsetzung wird beispielsweise durch entsprechende Arbeitsformen, eine besonders ausgeprägte Praxisnähe und Befähigung der Studierenden dazu verfolgt, die erworbenen Qualifikationen auch außerhalb des betrieblichen Kontextes zum gemeinschaftlichen Nutzen anzuwenden. Dieses Qualifikationsziel ist zum einen in den Antragsunterlagen (Bd. 1, Abschn. 1.1 und 1.1.2), zum anderen aber auch in Ansätzen in der Studiengangsdokumentation, etwa in der Vorbemerkung der Prüfungsordnung, dokumentiert. 3.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Die Studiengangskonzeption entspricht nach Einschätzung der Gutachter den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse 17

19 im Hinblick auf die Bachelor-Ebene. Aufbauend auf den durch die Zulassungsvoraussetzung sichergestellten fachlichen und überfachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Studienbewerber/-innen dient das Studienprogramm der fachbezogenen Erweiterung und Vertiefung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Studiengangskonzeption ist auf die Dimensionen des Wissens, des Verstehens und des Könnens, d.h. der Anwendung dieser Kenntnisse, ausgerichtet. Die Gutachter gehen davon aus, dass die fachspezifischen und überfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden erweitert und vertieft werden, und dass instrumentale Kompetenzen (in der Form der Vermittlung von methodischen Kompetenzen), systemische Kompetenzen (z.b. durch die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Präsentation eigenständiger Arbeiten) und kommunikative Kompetenzen (z.b. durch die Verwendung entsprechender Arbeitsformen, Präsentationen und Diskussionen) in einer der Qualifikationsstufe der Studierenden entsprechenden Weise vermittelt werden. Die formalen Aspekte des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse werden erfüllt. Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von zwölf Trimestern bzw. vier Jahren im berufsbegleitenden Studium, in denen 180 ECTS-Punkte erworben werden. Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen ist in 22 der Prüfungsordnung geregelt. (Zu den Zulassungsvoraussetzungen vgl. den folgenden Absatz Zugangsvoraussetzungen und Übergänge des vorliegenden Berichts; zur Anerkennung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten vgl. Abschn. I.3.3 des vorliegenden Berichts.) Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Studienstruktur und Studiendauer Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von zwölf Trimestern bzw. vier Jahren im berufsbegleitenden Studium, in denen 180 ECTS-Punkte erworben werden. Das Studium beinhaltet eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von acht ECTS-Punkten, die durch ein Kolloquium im Umfang von zwei ECTS-Punkten begleitet wird. Dies entspricht den Strukturvorgaben. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Als Voraussetzung für den Zugang zu dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) gilt die Hochschulzugangsberechtigung gemäß NHG 18. Die Gutachter bemängeln in diesem Zusammenhang (auch mit Blick auf die Studierbarkeit) wiederum den Umstand, dass die Zugangsvoraussetzungen für das Studium (ebenso wie die Zugangsvoraussetzungen für einzelne Module) inhaltlich weitestgehend unbestimmt sind, einer (bei einem berufsbegleitenden Studiengang dieser Art zu erwartenden) heterogenen Gruppe von Studienbewerbern/-innen also nicht ohne Einschränkungen gerecht werden. Zur Beseitigung dieses Mangels halten die Gutachter es für erforderlich, die für einen erfolgreichen Studienverlauf notwendigen Qualifikationen zumindest für die Bereiche der Mathematik und der englischen Sprache im Interesse der Studienbewerber/-innen und der Leibniz- Fachhochschule Hannover selbst in einem offiziellen Dokument deutlich genauer zu spezifizieren, zumal eine Vorauswahl der Studienbewerber/-innen, wie sie im Falle der dualen Studiengänge der Leibniz-Fachhochschule Hannover durch die kooperierenden Unternehmen gewährleistet ist, in diesem Fall nicht sichergestellt ist. 18

20 Gesonderte Regelungen zu Übergängen aus anderen, nicht-gestuften Studiengängen liegen nicht vor. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen ECTS-relevant anerkannt werden, erkennen die Gutachter hierin jedoch keinen Mangel. Abschlüsse, Bezeichnungen, Noten Die gewählte Abschlussbezeichnung Bachelor of Science (B.Sc.) ist zutreffend und entspricht den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Studiengangsbezeichnung Wirtschaftsinformatik ist nach Einschätzung der Gutachter zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Die Bildung der Noten und der relativen Abschlussnoten ist in 23 der Prüfungsordnung geregelt. Modularisierung, Mobilität und Leistungspunkte Der Studiengang ist mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet. Die Module entsprechen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, stellen thematische Verbindungen unterschiedlicher Lehrveranstaltungen dar und erstrecken sich über ein oder zwei Trimester. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Sie beinhalten Angaben zur Verwendbarkeit des jeweiligen Moduls, zu Qualifikationszielen, Lehr- und Prüfungsformen, Voraussetzungen für die Teilnahme an dem jeweiligen Modul und für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Angaben zur Häufigkeit des Angebots sowie zu dem mit dem jeweiligen Modul verbundenen Arbeitsaufwand und zur Dauer des jeweiligen Moduls. Die Gutachter bemängeln (wie in Abschn. I.2.2 des vorliegenden Berichts schon erwähnt) eine Reihe von redaktionellen Fehlern in den Modulbeschreibungen und bitten zur Beseitigung dieses Mangels um den Nachweis einer entsprechenden Überarbeitung. 2 Im Rahmen des Studiengangs werden ausschließlich ganzzahlige ECTS-Punkte vergeben. Nach der aktuell geltenden Fassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz vom sollen Module einen Umfang von mindestens fünf ECTS-Punkten aufweisen. Dies trifft auf alle Module zu. Zu Zeiträumen für Aufenthalte an anderen Hochschulen oder in der beruflichen Praxis vgl. den folgenden Abschn. I.3.3 des vorliegenden Berichts Erfüllung Landesspezifischer Strukturvorgaben Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) ist wissenschaftlich breit qualifizierend und berufsbefähigend angelegt und eröffnet als erster regulärer Hochschulabschluss sowohl den Eintritt in den Arbeitsmarkt als auch die Wahl unter mehreren unterschiedlich profilierten Masterstudiengängen. Er entspricht somit den Landespezifischen Strukturvorgaben gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom Vgl. Anm. 1 auf S. 10 des vorliegenden Berichts. 19

21 3.2.4 Erfüllung weiterer Anforderungen --- entfällt Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Vermittlung von Wissen und Kompetenzen Die Gutachter beurteilen das Konzept des Studiengangs als grundsätzlich stimmig. Sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass das Studiengangskonzept sich sinnvoll in das Profil und das Studienangebot der Leibniz-Fachhochschule Hannover einfügt, dem Qualitätsanspruch der Hochschule gerecht wird, die Vermittlung von sowohl fachlichem und überfachlichem Wissen als auch generischen und methodischen Kompetenzen in diesem Studiengang nach einem zielorientierten Konzept stattfindet und Lehr-/Lernformen diesem Zweck angemessen sind. Aufbau des Studiengangs und Praxisanteile Der Studienaufbau, die gelehrten Inhalte und die zu erwerbenden Kompetenzen sind in beiden berufsbegleitenden Studiengängen Business Administration (B.A.) und Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) vom ersten bis zum fünften Trimester bis auf die inhaltliche Ausrichtung der Seminararbeiten identisch. Die Leibniz-Fachhochschule Hannover wird ohne gesonderte Prüfung bis nach Abschluss des fünften Trimesters einen Wechsel von einem in den anderen Studiengang zulassen, sofern in dem gewünschten Studiengang eine entsprechende Aufnahmekapazität besteht. Der Aufbau der Studiengänge verfolgt ein integriertes Konzept, in dem die zu erwerbenden Qualifikationen zeitlich aufeinander aufbauen und in parallel stattfindenden Veranstaltungen miteinander verzahnt sind. An die Module der ersten fünf Trimester schließen sich in den folgenden Trimestern die Module Informatik Quantitative Grundlagen II, Software Management, Informations- und Datenstrukturen, Programmierung, Datenverwaltung, Angewandte Informatik, Projektund Systemsupport, Verteilte betriebliche Systeme und Grundlagen des Internet an. Im Wahlpflichtbereich des elften Trimesters vertiefen die Studierenden nach eigener Wahl ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Bereichen aus den Bereichen Elektronisches Netzwerkmanagement, Zukunftsorientiertes Unternehmensmanagement, Automotive, E-Business und elektronischer Handel sowie Datenbanken. Der Theorie-Praxis-Transfer wird (wie im Falle des berufsbegl. Bachelorstudiengangs Business Administration (B.A.)) durch zwei Module zum Projektmanagement und das Modul Seminar Wirtschaftswissenschaften sichergestellt. Im zwölften Trimester wird eine Abschlussarbeit erstellt. Die Gutachter bemängeln, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in dem für einen Studiengang im Bereich der Wirtschaftsinformatik wesentlichen Bereich der Programmierung nicht kontinuierlich und vom ersten Trimester an studienbegleitend stattfindet, sondern (mit der Ausnahme des Moduls Quantitative Grundlagen I im ersten Trimester) erst im fünften Trimester beginnt, die Studiengangskonzeption also im Hinblick auf das Qualifikati- 20

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