Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Universität Frankfurt Fachbereich 09 (Sprach- und Kulturwissenschaften) AZ /-2-1

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1 Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Universität Frankfurt Fachbereich 09 (Sprach- und Kulturwissenschaften) AZ /-2-1 Bezeichnung der Studiengänge laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität Akkreditiert am Akkreditiert bis Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) B.A Vollzeit Judaistik (HF und NF) B.A Vollzeit n.a Dokumentation zum Antrag eingegangen am: 22. Dezember 2010 Datum der Peer-Review: 11. Februar 2011 Vertragsdatum: 20. September 2010 Ansprechpartner für Empirische Sprachwissenschaft: Zakharia Pourtskhvanidze Vergleichende Sprachwissenschaft Georg-Voigt-Strasse Frankfurt am Main Pourtskhvanidze@em.uni-frankfurt.de Tel Ansprechpartnerin für Judaistik: Dr. Annelies Kuyt Seminar für Judaistik Postfach Frankfurt am Main kuyt@em.uni-frankfurt.de Tel Betreuender Referent: Michael Weimann / Dr. Stephan Cursiefen Gutachter: Prof. Dr. Stefan Rohrbacher (Fachvertreter), Institut für Jüdische Studien, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prof. Dr. Michael Meier-Brügger (Fachvertreter), Seminar für Vergleichende und Indogermanische Sprachen, FU Berlin Prof. Dr. Sascha W. Felix (Fachvertreter), Lehrstuhl für Allgemeine Linguistik, Universität Passau Dr. Stefanie Fuleda (Berufsvertreterin), Freie Beraterin, HSG Consultancy Lukas Schlemeyer (Studentischer Vertreter), Universität Hannover, Masterstudiengang: Religion im kulturellen Kontext Hannover, den Der Bachelor-Kombinationsstudiengang Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) (B.A.) wurde am auf mündliche Anfrage gemäß Ziff , Drs. AR 93/2009 vorläufig für 12 Monate bis zum akkreditiert.

2 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter/-innen... 1 Einleitung Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) (B.A.) Judaistik (HF und NF) (B.A.)...10 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) (B.A.) Judaistik (HF und NF) (B.A.)...19 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule SAK-Beschluss...23 Empirische Sprachwissenschaft (HF) (B.A.)...23 Empirische Sprachwissenschaft (NF) (B.A.)...23 Judaistik (HF) (B.A.)...24 Judaistik (NF) (B.A.)

3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter/-innen Einleitung Im Rahmen der Akkreditierung der Studiengänge Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) (B.A.) und Judaistik (HF und NF) (B.A.) werden die bereits positiv bewerteten Teilfächer, d.h. die akkreditierten bzw. reakkreditierten Studiengänge, an denen die Studiengänge Empirische Sprachwissenschaft (NF) (B.A.) und Judaistik (NF) (B.A.) als Nebenfächer beteiligt sind oder die sich an den Studiengängen Empirische Sprachwissenschaft (HF) (B.A.) und Judaistik (HF) (B.A.) als Nebenfächer beteiligen, nicht erneut bewertet. Jeder akkreditierte bzw. reakkreditierte Studiengang ist zur Kombination mit den Studiengängen Empirische Sprachwissenschaft (NF) (B.A.) und Judaistik (NF) (B.A.) geeignet, und jedes Nebenfach, das sich aus diesen akkreditierten bzw. reakkreditierten Studiengängen speist, ist zur Kombination mit den Studiengängen Empirische Sprachwissenschaft (HF) (B.A.) und Judaistik k (HF) (B.A.) geeignet. Sofern ein Bachelor-Kombinationsstudiengang bzw. Hauptfachangebot akkreditiert und somit zur Kombination mit den Teilstudiengängen bzw. Nebenfachangeboten Empirische Sprachwissenschaft (NF) (B.A.) und Judaistik (NF) (B.A.) geeignet ist, ist davon auszugehen, dass der entsprechende Teilstudiengang bzw. das entsprechende Nebenfachangebot die Akkreditierungskriterien gleichermaßen erfüllt und dergestalt zur Kombination mit den Bachelor-Kombinationsstudiengängen bzw. Hauptfachangeboten Empirische Sprachwissenschaft (HF) (B.A.) und Judaistik (HF) (B.A.) geeignet ist, da es sich bei den Teilstudiengängen bzw. Nebenfachangeboten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt in der Regel um echte Teile des jeweiligen Studiengangs bzw. Bachelor- Kombinationsstudiengangs bzw. Hauptfachangebotes handelt. Die Bewertung der Kriterien für die akkreditierten Teilstudiengänge bzw. Nebenfachangebote, die zur Kombination mit den Bachelor-Kombinationsstudiengängen bzw. Hauptfachangeboten Empirische Sprachwissenschaft (HF) (B.A.) und Judaistik (HF) (B.A.) geeignet sind, und für die akkreditierten Bachelor-Kombinationsstudiengängen bzw. Hauptfachangeboten, die zur Kombination mit den Teilstudiengängen bzw. Nebenfachangeboten Empirische Sprachwissenschaft (NF) (B.A.) und Judaistik (NF) (B.A.) geeignet sind, können den jeweiligen Bewertungsberichten entnommen werden. 1 Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) (B.A.) 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.1 ist zum Teil erfüllt. Wissenschaftliche Befähigung Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau. Diese sind im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und wurden durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt. 1

4 Die Gutachter/-innen bemängeln jedoch, dass nicht sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte in den Grundlagenmodulen über hinreichende wissenschaftliche Qualifikationen verfügen. Zur Beseitigung dieses Mangels halten sie es für erforderlich, dass die Lehre in den Grundlagenmodulen durch promovierte Wissenschaftler/-innen erbracht wird. Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an dem Qualifikationsziel der Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau. Diese sind was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort- Begutachtung bestätigt wurde. (Anmerkung: Dieser Absatz wiederholt sich). Die Gutachter/-innen gehen davon aus, dass dieses Qualifikationsziel (sowohl für das Hauptals auch für das Nebenfachangebot) erreicht wird und auf dem Arbeitsmarkt ein Interesse an den Absolventen/-innen des Studiengangs vorhanden ist. Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an dem Qualifikationsziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Die Studierenden werden sowohl auf der inhaltlichen Ebene als auch durch die verschiedenen Anforderungen der Lehr- und Lernformen auf der methodischen Ebene zum zivilgesellschaftlichen Engagement befähigt. Die Gutachter/-innen sind zu der Einschätzung gekommen, dass das Studiengangkonzept (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) das Ziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement umsetzt. Persönlichkeitsbildung und entwicklung Die Gutachter/-innen konnten feststellen, dass die Studiengangskonzeption sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) am Qualifikationsziel der Persönlichkeitsbildung der Studierenden orientiert und der Studiengang die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden fördert. Diese Einschätzung stützt sich auf dahingehende Ausführungen in der Antragsdokumentation und entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor- Ort-Begutachtung. Die Gutachter/-innen schließen sich daher den Ausführungen der Hochschule an und erachten das Teilkriterium der Persönlichkeitsbildung und -entwicklung (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) als erfüllt. 1.2 Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Das Studiengangskonzept erfüllt die formalen und inhaltlichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse. Den Studierenden werden fachliche und 2

5 überfachliche Kompetenzen in einer der Qualifikationsstufe entsprechenden Weise vermittelt. Dies beinhaltet die Vermittlung und Vertiefung fachspezifischen Wissens als auch die Vermittlung instrumentaler, systemischer und kommunikativer Kompetenzen. Die Gutachter/-innen sind zu der Überzeugung gelangt, dass das in der Antragsdokumentation beschriebene und im Zuge der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung erörterte Konzept, die dokumentierten Qualifikationen in geeigneter Form umsetzt. In formaler Hinsicht entsprechen die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer des Studiengangs, die darauf folgenden Anschlussmöglichkeiten und die möglichen Übergänge aus der beruflichen Bildung den Vorgaben für die Bachelor-Ebene Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Studienstruktur und Studiendauer Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern im Vollzeitstudium, in denen im Hauptfachstudium 180 ECTS-Punkte (und 60 ECTS-Punkte in dem jeweiligen, internen oder externen Nebenfach) und im Nebenfachstudium 60 ECTS-Punkte (und 120 bzw. 180 ECTS-Punkte im jeweiligen Hauptfach) erworben werden können/sollen. Es ist eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Voraussetzung für das Haupt- und das Nebenfachstudium ist die Hochschulzugangsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes Hessen. (Vgl. jeweils 5 der Haupt- und der Nebenfachordnung.) Bis zur Anmeldung für die Bachelor-Arbeit sind gemäß 5 (2) der Haupt- und der Nebenfachordnung hinreichende Englischkenntnisse nachzuweisen. Spezifische Regelungen zu Übergängen aus anderen (nicht-gestuften) Studiengängen sind nicht vorgelegt worden. Die Gutachter/-innen erkennen hierin jedoch keinen Mangel, da bereits erbrachte Leistungen als ECTS-relevant anerkannt werden. (Vgl. jeweils 22 der Hauptund der Nebenfachordnung.) Abschluss und Bezeichnung Die gewählte Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) ist nach Auffassung der Gutachter/-innen zutreffend und entspricht den KMK-Strukturvorgaben. Die Studiengangsbezeichnung Empirische Sprachwissenschaft ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Modularisierung und Leistungspunkte Der Studiengang ist (sowohl im Haupt- als auch im Nebenfachstudium) mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet. Die Module entsprechen den KMK-Strukturvorgaben. Sie stellen thematische Verbindungen unterschiedlicher Lehrveranstaltungen dar und erstrecken sich jeweils über ein oder zwei Semester. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Vorgaben der KMK. Sie enthalten Inhalte und Qualifikationsziele der Module, Lehr- und Prüfungsformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit der Module, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Arbeitsaufwand und Dauer der Module und Angaben zur Häufigkeit des An- 3

6 gebots des jeweiligen Moduls. Im Rahmen des Studiengangs werden nur ganzzahlige ECTS-Punkte vergeben. Nach der Fassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der KMK vom sollen Module einen Umfang von mindestens fünf ECTS aufweisen. Dies trifft auf alle Module zu. Zu Zeiträumen für Aufenthalte an anderen Hochschulen oder in der Praxis vgl. den folgenden Abschn. I.1.3 des vorliegenden Berichts Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben --- entfällt Erfüllung weiterer Anforderungen --- entfällt Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Vermittlung von Wissen und Kompetenzen Die Gutachter/-innen beurteilen das Konzept des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) als stimmig. Sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass das Studiengangskonzept sich sinnvoll in das Profil und das Studienangebot der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt einfügt, dem Qualitätsanspruch der Universität gerecht wird und die Vermittlung von fachlichem und überfachlichem Wissen, generischen und methodischen Kompetenzen in diesem Studiengang nach einem zielorientierten Konzept stattfindet. Aufbau des Studiengangs und Praxisanteile Der Bachelor-Kombinationsstudiengang Empirische Sprachwissenschaft (B.A.) und das entsprechende Nebenfachangebot vermitteln die grundlegenden Fachkenntnisse der Sprachwissenschaft und ihrer Teildisziplinen sowie, je nach dem gewählten Schwerpunkt, eine solide Ausbildung in modernen oder alten Sprachen mit den dazugehörenden kulturwissenschaftlichen Hintergründen. Der Studiengang gliedert sich (im Hauptfachstudium) in einen Pflichtbereich (im Umfang von 72 ECTS-Punkten), einen Schwerpunktbereich (im Umfang von 108 ECTS-Punkten) und das jeweilige (interne oder externe) Nebenfach (im Umfang von 60 ECTS-Punkten). Das Studium im Hauptfach besteht aus den neun Pflichtmodulen und einem der zwei Wahlpflichtmodule des allgemeinen Pflichtbereichs, der insgesamt 62 ECTS-Punkte umfasst, sowie den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen des jeweils gewählten Schwerpunkts, der insgesamt 108 ECTS-Punkte umfasst. Hinzu kommt die Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS- Punkten, die inhaltlich dem jeweiligen Schwerpunkt zugeordnet ist, und ein internes oder externes Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten. Das interne Nebenfach entspricht einem zweiten Schwerpunkt. Das externe Nebenfachstudium ist ähnlich strukturiert, umfasst jedoch nur einen reduzierten allgemeinen Pflichtbereich mit einem Pflichtmodul und keine Bachelorarbeit. (Vgl. jeweils 1 der Haupt- und der Nebenfachordnung.) 4

7 Die Studiengangskonzeptionen des Haupt- und des Nebenfachangebotes sehen zwar keine Praxisphasen, aber (in Abhängigkeit von den jeweils gewählten Schwerpunkt) Praktika vor. Die Einzelheiten dieser Praktika sind in den entsprechenden Modulbeschreibungen und in der jeweiligen Studienordnung geregelt. Zugangsvoraussetzungen, Anerkennung und Mobilität Voraussetzung für das Haupt- und das Nebenfachstudium ist die Hochschulzugangsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes Hessen. (Vgl. jeweils 5 der Haupt- und der Nebenfachstudienordnung.) Die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) in der Studienordnung im Sinne der Lissabon-Konvention geregelt. (Vgl. jeweils 22 der Haupt- und der Nebenfachstudienordnung.) Die Studiengangskonzeption des Hauptfachangebotes enthält ein Mobilitätsfenster für einen fakultativen Aufenthalt an einer Hochschule im In-/Ausland im siebten Semester. Die Gutachter/-innen sind aufgrund der Antragsdokumentation und der Gespräche während der Vor-Ort- Begutachtung zu der Einschätzung gelangt, dass ein Auslandssemester im siebten Semester (aufgrund einer passenden Modularisierung, einer entsprechenden Prüfungsorganisation und einer hinreichenden Betreuung der Studierenden) mit der Studierbarkeit vereinbar ist und sich sinnvoll in die Studiengangskonzeption einfügt. Bei Studienaufenthalten im Rahmen des Erasmus-Sokrates-Programms ist eine volle Anrechnung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen gewährleistet, bei anderen Auslandsaufenthalten gelten die Anrechnungsmodularitäten, die in 22 der Studienordnung festgelegt sind. Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs Die Gutachter/-innen gehen aufgrund der Antragsdokumentation und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung davon aus, dass die Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) organisatorisch gewährleistet ist. Die Belange von Studierenden mit Behinderung in Studienangelegenheiten werden nach Einschätzung der Gutachtergruppe berücksichtigt. Diese Einschätzung stützt sich auf dahingehende Angaben in der Antragsdokumentation, entsprechende Aussagen in den Gesprächen und den Rundgang während der Vor-Ort-Begutachtung. 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt. Eingangsqualifikation Die erwarteten Eingangsqualifikationen wurden von der Hochschule bei der Konzeption des Studiengangs berücksichtigt. Der Studiengang ist damit studierbar für Studierende, die über die von der Hochschule erwarteten Eingangsqualifikationen verfügen. Die Gutachter/-innen betrachten die Studierbarkeit des Studiengangs unter Berücksichtigung der notwendigen Eingangsqualifikationen dementsprechend als gewährleistet. Studienplangestaltung und Arbeitsbelastung 5

8 Die Studiengänge sind in sich stimmig aufgebaut und scheinen den Gutachter/-innen unter den beschriebenen Betreuungsverhältnissen gut studierbar zu sein. Das ermöglichen die erwarteten Eingangsqualifikationen, die kalkulierten Arbeitsbelastungen wie auch die Prüfungsorganisation inklusive der Wiederholungsmöglichkeiten. Die Konsekutivität der Module beeinträchtigt die Studierbarkeit nicht. Die Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung basieren auf Schätzwerten und wurden durch die Gutachter/-innen auf Plausibilität hin überprüft. Den Gutachter/-innen fehlte eine Grundlage, um zu überprüfen, dass Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen nicht vorkommen bzw. um zu überprüfen, durch welche Maßnahmen diese auf ein Minimum reduziert werden sollen. Dies stellt für die Gutachter/-innen ein Mangel dar. Zur Beseitigung dieses Mangels sind exemplarische Studienverlaufspläne für die gängigen Kombinationen von Haupt- und Nebenfach vorzulegen, aus denen erkennbar wird, dass Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen nicht vorkommen. Sofern solche Überschneidungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, ist ein Konzept vorzulegen, mit dessen Hilfe solche Überschneidungen zumindest minimiert werden können. Prüfungsdichte und -organisation Die Gutachter/-innen beurteilen die Prüfungsorganisation auf der Grundlage der Antragsdokumentation und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung als zufriedenstellend. Die Prüfungsdichte übersteigt das vertretbare Maß nach Einschätzung der Gutachter/-innen nicht. Diese Einschätzung stützt sich auf das in der Antragsdokumentation erläuterte Prüfungssystem und die Tatsache, dass diese Einschätzung von den Studierenden im Zuge des Gesprächs während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Betreuung und Studienberatung Die Hochschule bietet den Studierenden curricular verankert Tutorien, Übungen und weitere studiumsunterstützende Beratungsformen an. Die Gutachtergruppe beurteilt das Unterstützungs- und Beratungssystem der Hochschule in diesem Bereich als gut und dazu geeignet, die Studierenden zu unterstützen und bei speziellen Studienanforderungen zu begleiten. Die Gutachter(innen) konnten feststellen, dass die Hochschule ein System zur Beratung und Betreuung der Studierenden etabliert hat. Dieses System beinhaltet eine Ansprechbarkeit der Professor/-innen und Lehrenden. Dies wird durch Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten per sichergestellt. Die Hochschule hat bei der Entwicklung von relevanten Betreuungs- und Beratungsangeboten Erfahrungen und Informationen aus der bisherigen Durchführung von Studienprogrammen herangezogen. Belange von Studierenden mit Behinderungen Die Gutachtergruppe hat sich davon vergewissert, dass die Studiengänge auch für Studierende mit Behinderung studierbar sind. Hierfür hat die Hochschule entsprechende Nachteilsausgleichsregelungen für Prüfungsangelegenheiten geschaffen (vgl. 18 der Haupt- und der Nebenfachordnung) und die Gebäude mit rollstuhlgerechten Zugängen und Räumlichkeiten ausgestattet. Es wurden Ansprechpartner/-innen benannt, die die Belange von Studierenden mit Behinderung auch in Studienangelegenheiten berücksichtigen. 6

9 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Prüfungen und Qualifikationsziele Die Gutachter/-innen sind zu der Einschätzung gelangt, dass das Prüfungssystem des Studiengangs in der dokumentierten Form zur Überprüfung der Lern- und Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls und der übergeordneten Lern- und Qualifikationsziele des Studiengangs geeignet ist. Die Gutachter/-innen empfehlen, sich um ein heterogeneres Prüfungssystem, d.h. um eine größere Vielfalt der Prüfungsformen zu bemühen. Sie begründen diese Empfehlung dadurch, dass nur der Vielfalt angemessene Prüfungsformen die verschiedenen (fachlichen und überfachlichen) Qualifikationsziele der Studiengangskonzeption und der Module überprüfen. Kompetenzorientierte und modulbezogene Prüfungen Die Modulprüfungen orientieren sich an den Kompetenzzielen des jeweiligen Moduls und werden als modulbezogene Prüfungen (in der Form einer umfassenden Modulabschlussprüfung) durchgeführt. Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung Der Nachteilsausgleich für Studierende ist (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) geregelt. (Vgl. jeweils 18 der Haupt- und der Nebenfachordnung.) Rechtsprüfung Der Nachweis der Rechtsprüfung für die relevanten Ordnungen ist erbracht worden. 1.6 Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.6 ist zum Teil erfüllt. Personelle Ausstattung und Personalentwicklung Die personelle Ausstattung des Studiengangs ist nach Einschätzung der Gutachter/innen (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) nur bedingt ausreichend. Nach den Informationen, die den Gutachtern/-innen vorliegen, sind die Sprachkurse zuweilen deutlich überlaufen; die entsprechende Auflage aus der Erstakkreditierung zur Verbesserung der personellen Situation in der praktischen Sprachausbildung wurde offensichtlich nicht erfüllt. Die Gutachter/-innen bemängeln dies. Zur Beseitigung dieses Mangels und zur Sicherstellung eines adäquaten Betreuungsverhältnisses halten sie es für erforderlich, dass die personelle Ausstattung in diesem Studienbereich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) verbessert wird. Den Lehrenden der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt werden verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und zur Qualifizierung angeboten. Ausreichende Weiterbildungsangebote sind vorhanden. Räumliche Ausstattung Die räumliche Ausstattung der Lehreinheit ist nach Einschätzung der Gutachter/innen (so- 7

10 wohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) hinreichend für die Durchführung des Studiengangs. Diese Einschätzung stützt sich auf Angaben in der Antragsdokumentation und entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung und einen Rundgang im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung. Sächliche Ausstattung Die sächliche Ausstattung der Lehreinheit ist nach Einschätzung der Gutachter/innen hinreichend für die Durchführung des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot). Diese Einschätzung stützt sich auf Angaben in der Antragsdokumentation und entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung. 1.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Die für Studieninteressierte, Studienbewerber/-innen und Studierende relevanten Informationen und Dokumente wie Studienordnungen und Modulhandbücher usw. sind beschlossen und öffentlich zugänglich. Ansprechpartner/-innen für Studierende mit Behinderung sind als solche benannt. Das Kriterium ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen somit erfüllt. 1.8 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.8 ist zum Teil erfüllt. Das Konzept der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Studiengangskonzeptionen und die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen der Hochschulleitung, der Fakultätsleitung und der einzelnen Studiengänge sind in der Antragsdokumentation beschrieben. Zu den Instrumenten der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung gehören hochschulweite Lehrveranstaltungsevaluationen, die in jedem Semester so durchgeführt werden, dass die Ergebnisse noch vor Ende des jeweiligen Semesters ausgewertet, mit den Studierenden erörtert und zur Steuerung in dem jeweiligen Semester und den Folgesemestern verwendet werden können, das Projekt Evaluation der studentischen Arbeitszeit (EstA), in dessen Rahmen regelmäßige und studiengangsbezogene Erhebungen zur tatsächlichen studentischen Arbeitsbelastung durchgeführt und zur Überprüfung der in der jeweiligen Studiengangskonzeption veranschlagten Arbeitsbelastung verwendet werden können, die Evaluation von Studiengängen im Rahmen von hochschulübergreifenden Evaluationsprojekten (wie z.b. ENWISS) und Absolventenbefragungen in Kooperation mit INCHER. Die Gutachter/-innen bemängeln, dass Ihnen keine Ergebnisse von Lehrveranstaltungsevaluationen, Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung, zum Studienerfolg und zum Verbleib der Absolventen/-innen vorgelegt worden sind. Zur Beseitigung dieses Mangels halten sie die Nachreichung entsprechender Ergebnisse für erforderlich. 8

11 1.9 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 93/2009) --- entfällt Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Das Konzept der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen der Hochschulleitung, der Fakultätsleitung und der einzelnen Studiengänge (durch die Frauenbeauftragte und das zentrale Gleichstellungsbüro der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die Fachbereichsfrauenbeauftragten, die Frauenräte und die Senatskommission Frauenförderung und Gleichstellung ) sind in der Antragsdokumentation in Grundzügen skizziert. Dies beinhaltet auch den Hinweis auf die Zertifizierung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt als familiengerechte Hochschule im Rahmen des Audits Familiengerechte Hochschule im Jahr Die Gutachter/-innen betrachten das Kriterium dementsprechend als erfüllt Zusammenfassende Bewertung Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, ist durch einen schlüssigen Aufbau (aus Haupt- und (internem oder externem) Nebenfach), ein optionales Auslandssemester, Praktika und ein Prüfungssystem gekennzeichnet, das die Studierbarkeit ermöglicht. Es wird durch ein überzeugendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Studierende ergänzt. 9

12 2 Judaistik (HF und NF) (B.A.) 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Wissenschaftliche Befähigung Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an dem Qualifikationsziel der Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit. Die Qualifikationsziele entsprechen dem angestrebten wissenschaftlichen Ausbildungsziel und dem angestrebten Abschlussniveau, was im Akkreditierungsantrag nachvollziehbar beschrieben und begründet und durch die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Die Gutachtergruppe geht davon aus, dass dieses Qualifikationsziel (sowohl für das Hauptals auch für das Nebenfachangebot) erreicht wird und auf dem Arbeitsmarkt ein großes Interesse an den Absolventen/-innen des Studiengangs vorhanden ist. Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an dem Qualifikationsziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Die Studierenden werden sowohl auf der inhaltlichen Ebene einzelner Module und Lehrveranstaltungen als auch durch die verschiedenen Anforderungen der Lehr- und Lernformen zum zivilgesellschaftlichen Engagement befähigt. Die Gutachtergruppe ist zu der Einschätzung gekommen, dass der Studiengang (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) das Ziel der Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement umsetzt. Persönlichkeits-/persönliche Entwicklung Die Gutachtergruppe konnte feststellen, dass die Studiengangskonzeption sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) am Qualifikationsziel der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden orientiert und der Studiengang die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden unterstützt. Diese Einschätzung stützt sich auf dahingehende Ausführungen in der Antragsdokumentation und entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung. Die Gutachter/-innen schließen sich daher den Ausführungen der Hochschule an und erachten das Kriterium der Persönlichkeitsentwicklung (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) als erfüllt. 10

13 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Das Studiengangskonzept erfüllt die formalen und inhaltlichen Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse. Den Studierenden werden fachliche und überfachliche Kompetenzen in einer der Qualifikationsstufe entsprechenden Weise vermittelt werden. Dies beinhaltet die Verbreiterung und Vertiefung fachspezifischen Wissens als auch die Vermittlung instrumentaler, systemischer und kommunikativer Kompetenzen. Die Gutachter/-innen sind zu der Überzeugung gelangt, dass das in der Antragsdokumentation beschriebene und im Zuge der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung erörterte Konzept den Studierenden die dokumentierten Qualifikationen vermitteln kann. In formaler Hinsicht entsprechen die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer des Studiengangs, die darauf folgenden Anschlussmöglichkeiten und die möglichen Übergänge aus der beruflichen Bildung den Vorgaben für die Bachelor-Ebene Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Studienstruktur und Studiendauer Der Studiengang hat im eine Regelstudienzeit von sechs Semestern im Vollzeitstudium, in denen im Hauptfachstudium 120 ECTS-Punkte (und 60 ECTS-Punkte in dem jeweiligen Nebenfach) und im Nebenfachstudium 60 ECTS-Punkte (und 120 ECTS-Punkte im jeweiligen Hauptfach) erworben werden. Es ist eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von 12 ECTS-Punkten vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Voraussetzung für das Haupt- und das Nebenfachstudium ist die Hochschulzugangsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes Hessen. (Vgl. jeweils 5 der Haupt- und der Nebenfachordnung.) Bis zur Anmeldung für die Bachelor-Arbeit sind gemäß 5 (2) der Haupt- und der Nebenfachordnung außerdem hinreichende Englischkenntnisse nachzuweisen. Spezifische Regelungen zu Übergängen aus anderen (nicht-gestuften) Studiengängen sind nicht vorgelegt worden, die Gutachter/-innen erkennen hierin jedoch keinen Mangel, da bereits erbrachte Leistungen ECTS-relevant anerkannt werden. (Vgl. jeweils 21 der Hauptund der Nebenfachordnung.) Abschluss und Bezeichnung Die gewählte Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) ist nach Auffassung der Gutachter/-innen zutreffend und entspricht den KMK-Strukturvorgaben. Die Studiengangsbezeichnung Judaistik ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen zutreffend für die Inhalte des Curriculums. Modularisierung und Leistungspunkte 11

14 Der Studiengang ist (sowohl im Haupt- als auch im Nebenfachstudium) mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet. Die Module entsprechen den KMK-Strukturvorgaben. Sie stellen thematische Verbindungen unterschiedlicher Lehrveranstaltungen dar und erstrecken sich jeweils über ein oder zwei Semester. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Vorgaben der KMK. Sie enthalten Inhalte und Qualifikationsziele der Module, Lehr- und Prüfungsformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit der Module, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Arbeitsaufwand und Dauer der Module und Angaben zur Häufigkeit des Angebots des jeweiligen Moduls. Im Rahmen des Studiengangs werden nur ganzzahlige ECTS-Punkte vergeben. Nach der Fassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der KMK vom sollen Module einen Umfang von mindestens fünf ECTS aufweisen. Dies trifft auf alle Module zu. Zu Zeiträumen für Aufenthalte an anderen Hochschulen oder in der Praxis vgl. den folgenden Abschn. I.2.3 des vorliegenden Berichts Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben --- entfällt Erfüllung weiterer Anforderungen --- entfällt Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Vermittlung von Wissen und Kompetenzen Die Gutachter/-innen beurteilen das Konzept des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) als stimmig. Sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass das Studiengangskonzept sich sinnvoll in das Profil und das Studienangebot der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt einfügt, dem Qualitätsanspruch der Universität gerecht wird und die Vermittlung von fachlichem und überfachlichem Wissen, generischen und methodischen Kompetenzen in diesem Studiengang nach einem zielorientierten Konzept stattfinden wird. Aufbau des Studiengangs und Praxisanteile Der Bachelorstudiengang Judaistik ist im Hauptfach ein sechssemestriges, modular aufgebautes Studium von insgesamt 120 ECTS-Punkten, das zusammen mit einem Nebenfach zu absolvieren ist. Der sechssemestrige Studiengang im Nebenfach umfasst 60 ECTS-Punkte. Im Hauptfach beinhaltet der Bachelorstudiengang zehn Pflichtmodule (einschließlich des Praktikumsmoduls) sowie 24 ECTS-Punkte aus der Wahlpflichtmodulgruppe Ju-B11. Abgeschlossen wird das Studium durch die Bachelorarbeit (im Umfang von zwölf ECTS-Punkten). Das Nebenfachstudium beinhaltet sechs Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul (Profil A: Antike/Mittelalter) bzw. 6 Pflichtmodule (Profil B: Mittelalter/Neuzeit). Eine Praxisphase ist in der Studiengangskonzeption (des Haupt- und des Nebenfachangebo- 12

15 tes) zwar nicht vorgesehen, das Hauptfachangebot beinhaltet jedoch ein obligatorisches Praktikum. Die Einzelheiten dieses Praktikums sind in der entsprechenden Modulbeschreibung und in 7 der Studienordnung für das Hauptfachangebot geregelt. Zugangsvoraussetzungen, Anerkennung und Mobilität Voraussetzung für das Haupt- und das Nebenfachstudium ist die Hochschulzugangsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes Hessen. (Vgl. jeweils 5 der Haupt- und der Nebenfachordnung.) Bis zur Anmeldung für die Bachelor-Arbeit sind gemäß 5 (2) der Haupt- und der Nebenfachordnung außerdem hinreichende Englischkenntnisse nachzuweisen. Die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) in der Studienordnung Sinne der Lissabon-Konvention geregelt. (Vgl. jeweils 21 der Haupt- und der Nebenfachstudienordnung.) Ein Mobilitätsfenster ist in der Studiengangskonzeption nicht vorgesehen. Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs Die Gutachter/-innen gehen aufgrund der Antragsdokumentation und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung davon aus, dass die Umsetzung des Konzeptes des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) organisatorisch gewährleistet ist. Die Belange von Studierenden mit Behinderung in Studienangelegenheiten werden nach Einschätzung der Gutachtergruppe berücksichtigt. Diese Einschätzung stützt sich auf dahingehende Angaben in der Antragsdokumentation, entsprechende Aussagen in den Gesprächen und den Rundgang während der Vor-Ort-Begutachtung. 2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt. Die erwarteten Eingangsqualifikationen wurden von der Hochschule bei der Konzeption des Studiengangs berücksichtigt. Der Studiengang ist damit studierbar für Studierende, die über die von der Hochschule erwarteten Eingangsqualifikationen verfügen. Die Gutachter/-innen betrachten die Studierbarkeit des Studiengangs unter Berücksichtigung der notwendigen Eingangsqualifikationen dementsprechend als gewährleistet. Studienplangestaltung und Arbeitsbelastung Die Studiengänge sind in sich stimmig aufgebaut und scheinen den Gutachter/-innen unter den beschriebenen Betreuungsverhältnissen gut studierbar zu sein. Das ermöglichen die erwarteten Eingangsqualifikationen, die veranschlagten Arbeitsbelastungen wie auch die Prüfungsorganisation inklusive Wiederholungsmöglichkeiten. Die Konsekutivität der Module beeinträchtigt die Studierbarkeit nicht. Die Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung basieren auf Schätzwerten und wurden durch die Gutachter/-innen auf Plausibilität hin überprüft. Den Gutachter/-innen fehlt wiederum eine Grundlage, um zu überprüfen, dass Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen nicht vorkommen bzw. um zu überprüfen, durch welche 13

16 Maßnahmen diese auf ein Minimum reduziert werden sollen. Sie bemängeln dies. Zur Beseitigung dieses Mangels sind exemplarische Studienverlaufspläne für die gängigen Studienfächerkombinationen vorzulegen, aus denen erkennbar wird, dass Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen nicht vorkommen; sofern solche Überschneidungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, ist ein Konzept vorzulegen, mit dessen Hilfe solche Überschneidungen zumindest minimiert werden können. Prüfungsdichte und -organisation Die Gutachter/-innen beurteilen die Prüfungsorganisation auf der Grundlage der Antragsdokumentation und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung als zufriedenstellend. Die Prüfungsdichte übersteigt das vertretbare Maß nach Einschätzung der Gutachter/-innen nicht. Diese Einschätzung stützt sich auf das in der Antragsdokumentation erläuterte Prüfungssystem und die Tatsache, dass diese Einschätzung von den Studierenden im Zuge des Gesprächs während der Vor-Ort-Begutachtung bestätigt wurde. Betreuung und Studienberatung Die Hochschule bietet den Studierenden curricular verankert Tutorien, Übungen und weitere studiumrelevante Unterstützung an. Die Gutachtergruppe beurteilt das Unterstützungs- und Beratungssystem der Hochschule in diesem Bereich als gut und dazu geeignet, die Studierenden zu unterstützen und bei speziellen Studienanforderungen zu begleiten. Die Gutachter(innen) konnten feststellen, dass die Hochschule ein System zur Beratung und Betreuung der Studierenden etabliert hat. Dieses System beinhaltet eine Ansprechbarkeit der Professor/-innen und Lehrenden. Dies wird durch Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten per sichergestellt. Die Hochschule hat bei der Entwicklung relevanter Beratungsund Betreuungsangebote Erfahrungen und Informationen aus der bisherigen Durchführung von Studienprogrammen herangezogen. Belange von Studierenden mit Behinderungen Die Gutachtergruppe hat sich davon vergewissert, dass die Studiengänge auch für Studierende mit Behinderung studierbar sind. Hierfür hat die Hochschule entsprechende Nachteilsausgleichsregelungen für Prüfungsangelegenheiten geschaffen (vgl. 18 der Haupt- und der Nebenfachordnung) und die Gebäude mit rollstuhlgerechten Zugängen und Räumlichkeiten ausgestattet und Ansprechpartner/-innen benannt, so dass die Belange von Studierenden mit Behinderung auch in Studienangelegenheiten berücksichtigt werden können. 2.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Prüfungen und Qualifikationsziele Die Gutachter/-innen sind zu der Einschätzung gelangt, dass das Prüfungssystem des Studiengangs in der dokumentierten Form zur Überprüfung der Lern- und Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls und der übergeordneten Lern- und Qualifikationsziele des Studiengangs geeignet ist. 14

17 Die Gutachter/-innen empfehlen, sich um ein heterogeneres Prüfungssystem zu bemühen, insofern die verschiedenen (fachlichen und überfachlichen) Qualifikationsziele der Studiengangskonzeption und der Module mit Hilfe eines solchen besser überprüfen lassen. Änderung siehe Seite 7 Kompetenzorientierte und modulbezogene Prüfungen Die Modulprüfungen orientieren sich an den Kompetenzzielen des jeweiligen Moduls und werden als modulbezogene Prüfungen (in der Form einer umfassenden Modulabschlussprüfung) durchgeführt. Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung Der Nachteilsausgleich für Studierende ist (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) geregelt. (Vgl. jeweils 19 der Haupt- und der Nebenfachordnung.) Rechtsprüfung Der Nachweis der Rechtsprüfung für die relevanten Ordnungen ist erbracht worden. 2.6 Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.6 ist zum Teil erfüllt. Personelle Ausstattung und Personalentwicklung Die personelle Ausstattung des Studiengangs ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) nur bedingt ausreichend. Die Gutachter/-innen weisen darauf hin, dass sich die (auch aufgrund von vergleichsweise geringen Mittelzuweisungen) problematische Situation der personellen Ausstattung des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) nicht zuletzt durch den Tod der Lehrstuhlinhaberin verschlechtert hat und auch nach einer Neubesetzung dieser Stelle erst mit einer gewissen Verzögerung wieder verbessern wird. Sie beurteilen dies als Mangel der Ausstattung. Zur Beseitigung dieses Mangels halten die Gutachter/-innen den Nachweis einer Verbesserung der personellen Ausstattung für erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch der gegenwärtigen Stand der Wiederbesetzung der W3-Stelle und der jetzigen C1-Stelle zu dokumentieren. Darüber hinaus empfehlen die Gutachter/-innen eine zeitnahe Wiederbesetzung der für eine Frist von fünf Jahren sichergestellten W1-Stelle. Den Lehrenden der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt werden verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und zur Qualifizierung angeboten. Ausreichende Weiterbildungsangebote sind vorhanden. Räumliche Ausstattung Die räumliche Ausstattung der Lehreinheit ist nach Einschätzung der Gutachter/innen (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) hinreichend für die Durchführung des Studiengangs. Diese Einschätzung stützt sich auf Angaben in der Antragsdokumentation und entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung und einen kurzen Rundgang im Zuge der Vor-Ort-Begutachtung. 15

18 Sächliche Ausstattung Die sächliche Ausstattung der Lehreinheit ist nach Einschätzung der Gutachter/innen hinreichend für die Durchführung des Studiengangs (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot). Diese Einschätzung stützt sich auf Angaben in der Antragsdokumentation und entsprechende Aussagen in den Gesprächen während der Vor-Ort-Begutachtung. 2.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Die für Studieninteressierte, Studienbewerber/-innen und Studierende relevanten Informationen und Dokumente wie Studienordnungen und Modulhandbücher usw. sind beschlossen und öffentlich zugänglich. Ansprechpartner/-innen für Studierende mit Behinderung sind als solche benannt. Das Kriterium ist nach Einschätzung der Gutachter/-innen somit erfüllt. 2.8 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Das Konzept der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Studiengangskonzeptionen und die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen der Hochschulleitung, der Fakultätsleitung und der einzelnen Studiengänge sind in der Antragsdokumentation beschrieben. Zu den Instrumenten der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung gehören hochschulweite Lehrveranstaltungsevaluationen, die in jedem Semester so durchgeführt werden, dass die Ergebnisse noch vor Ende des jeweiligen Semesters ausgewertet, mit den Studierenden erörtert und zur Steuerung in dem jeweiligen Semester und den Folgesemestern verwendet werden können, das Projekt Evaluation der studentischen Arbeitszeit (EstA), in dessen Rahmen regelmäßige und studiengangsbezogene Erhebungen zur tatsächlichen studentischen Arbeitsbelastung durchgeführt und zur Überprüfung der in der jeweiligen Studiengangskonzeption veranschlagten Arbeitsbelastung verwendet werden können, die Evaluation von Studiengängen im Rahmen von hochschulübergreifenden Evaluationsprojekten (wie z.b. ENWISS) und Absolventenbefragungen in Kooperation mit INCHER. Die Gutachter/-innen sind zuversichtlich, dass das Qualitätssicherungssystem der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt auf den Studiengang (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) angewendet werden wird. 16

19 2.9 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 93/2009) --- entfällt Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 93/2009) Das Konzept der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und die Umsetzung dieses Konzepts auf den verschiedenen Ebenen der Hochschulleitung, der Fakultätsleitung und der einzelnen Studiengänge (durch die Frauenbeauftragte und das zentrale Gleichstellungsbüro der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die Fachbereichsfrauenbeauftragten, die Frauenräte und die Senatskommission Frauenförderung und Gleichstellung ) sind in der Antragsdokumentation in Grundzügen skizziert. Dies beinhaltet auch den Hinweis auf die Zertifizierung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt als familiengerechte Hochschule im Rahmen des Audits Familiengerechte Hochschule im Jahr Die Gutachter/-innen betrachten das Kriterium dementsprechend als erfüllt Zusammenfassende Bewertung Das Studiengangskonzept orientiert sich (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, ist durch einen schlüssigen Aufbau (aus Haupt- und (internem oder externem) Nebenfach), ein obligatorisches Praktikum und ein Prüfungssystem gekennzeichnet, das der Studierbarkeit nicht im Wege steht. Es wird durch ein überzeugendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Studierende ergänzt. 17

20 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Empirische Sprachwissenschaft (HF und NF) (B.A.) 1.1 Empfehlungen: Die Gutachter/-innen empfehlen, sich um ein heterogeneres Prüfungssystem zu bemühen, insofern die verschiedenen (fachlichen und überfachlichen) Qualifikationsziele der Studiengangskonzeption und der Module mit Hilfe eines solchen besser überprüfen lassen. (Änderung s. S. 7) 1.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter/-innen empfehlen der SAK, die Akkreditierung des Bachelor-Kombinationsstudiengangs Empirische Sprachwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) mit bereits akkreditierten Teilstudiengängen mit folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. 2 Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 1.3 Auflagen: Es ist sicherzustellen, dass die Lehre in den Grundlagenmodulen durch wissenschaftlich hinreichend qualifizierte, d.h. promovierte Lehrkräfte erbracht wird. (Kriterien 2.1 und 2.6, Drs. AR 93/2009) Es sind exemplarische Studienverlaufspläne für die gängigen Kombinationen von Haupt- und Nebenfach vorzulegen, aus denen erkennbar wird, dass Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen nicht vorkommen; sofern solche Überschneidungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, ist ein Konzept vorzulegen, mit dessen Hilfe solche Überschneidungen zumindest minimiert werden. (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Es ist nachzuweisen, dass die personelle Ausstattung vor allem im Bereich der Fremdsprachenausbildung (sowohl für das Haupt- als auch für das Nebenfachangebot) soweit verbessert worden ist, dass ein mit der Studierbarkeit zu vereinbarendes Betreuungsverhältnis erreicht wird. (Kriterien 2.4 und 2.6, Drs. AR 93/2009) Ergebnisse von Lehrveranstaltungsevaluationen, Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung, zum Studienerfolg und zum Verbleib der Absolventen/-innen sind vorzulegen. (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Die Gutachter/-innen empfehlen der SAK die Erweiterung der Akkreditierung von Bachelor- Kombinationsstudiengängen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt mit der Ab- 2 Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine erschöpfenden und den Anforderungen genügenden Angaben zu Regelungen zu zulässigen Kombinationen von Haupt- und Nebenfachangeboten in Bachelor-Kombinationsstudiengängen und zum Akkreditierungsstatus von Haupt- und Nebenfachangeboten vorgelegt. Sobald diese Informationen vorliegen, wird die Akkreditierungsempfehlung diesbezüglich überarbeitet bzw. konkretisiert. 18

21 schlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) um den Teilstudiengang Empirische Sprachwissenschaft (NF) unter Beibehaltung der ursprünglichen Akkreditierungsfristen mit den oben genannten Auflagen. 3 2 Judaistik (HF und NF) (B.A.) 2.1 Empfehlungen: Die Gutachter/-innen empfehlen, sich um ein heterogeneres Prüfungssystem zu bemühen, insofern die verschiedenen (fachlichen und überfachlichen) Qualifikationsziele der Studiengangskonzeption und der Module mit Hilfe eines solchen besser überprüfen lassen. (Änderung s. S.7) Die Gutachter/-innen empfehlen eine zeitnahe Wiederbesetzung der für eine Frist von fünf Jahren sichergestellten W1-Stelle. 2.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter/-innen empfehlen der SAK, die Akkreditierung des Bachelor-Kombinationsstudiengangs Judaistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) mit bereits akkreditierten Teilstudiengängen mit folgenden Auflagen für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen. 4 Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 2.3 Auflagen: Es sind exemplarische Studienverlaufspläne für die gängigen Kombinationen von Haupt- und Nebenfach vorzulegen, aus denen erkennbar wird, dass Überschneidungen der Pflichtveranstaltungen nicht vorkommen; sofern solche Überschneidungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, ist ein Konzept vorzulegen, mit dessen Hilfe solche Überschneidungen zumindest minimiert werden. (Kriterien 2.4, Drs. AR 93/2009) Es ist nachzuweisen, dass die personelle Ausstattung verbessert worden ist; in diesem Zusammenhang ist der gegenwärtigen Stand der Wiederbesetzung der W3- Stelle und der jetzigen C1-Stelle zu dokumentieren. (Kriterien 2.4 und 2.6, Drs. AR 93/2009) Die Gutachter/-innen empfehlen der SAK die Erweiterung der Akkreditierung von Bachelor- Kombinationsstudiengängen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt mit der Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) um den Teilstudiengang Judaistik (NF) unter Beibehaltung der ursprünglichen Akkreditierungsfristen mit den oben genannten Auflagen. 5 3 Siehe Anm Siehe Anm Siehe Anm

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