LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
|
|
- Johannes Brandt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausführung Ausbildende/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt - Ausbildende/r - * Name Straße und Hausnummer Postleitzahl Praxisort und dem/der Auszubildenden* Nachname Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Wohnort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Schulabschluss Mobilnummer und/oder Festnetznummer -Adresse Die Auszubildende wird gesetzlich vertreten durch 1) : Vater Mutter Vormund wird dieser Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r nach Maßgabe der Ausbildungsordnung 2) geschlossen: 1 Ausbildungsdauer 1. (Dauer) Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am und dauert gemäß Ausbildungsverordnung drei Jahre. Die Ausbildungsdauer verkürzt sich um Monate aufgrund. 3) 2. (Probezeit) Die Probezeit beträgt 4 Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 3. (Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses) Besteht die Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. 4. (Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses) Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Findet die für die Auszubildende nächstmögliche Abschlussprüfung erst nach Ablauf der in Abs. 1 vorgesehenen Ausbildungszeit statt, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zum Tag der Feststellung des Prüfungsergebnisses. Bei Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zu dem ursprünglich vorgesehenen Prüfungstermin erfolgt keine automatische Verlängerung. * Im Folgenden wird bei den Bezeichnungen und Begriffen im Kontext die weibliche Schreibung verwendet. Eine durchgängige Sichtbarkeit beider Geschlechter im Text geht zu Lasten der Lesbarkeit. 1) Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. 2) Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S ff.). 3) Hier wird eine von der Landeszahnärztekammer genehmigte Verkürzung aufgrund Abitur oder vorhergehender Ausbildung eingetragen.
2 Die Ausbildung findet vorbehaltlich des 4 Nr. 11 in der Praxis 2 Ausbildungsstätte(n) Straße, Nr. PLZ, Ort der Ausbildenden statt. Im Rahmen ihres Weisungsrechtes kann die Ausbildende während der Ausbildung den jeweiligen Ort der Ausbildung in zumutbarer Entfernung der genannten Ausbildungsstätte unterschiedlich festlegen. 3 Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Die Berufsausbildung gliedert sich sachlich und zeitlich nach dem Ausbildungsplan ( 5 Ausbildungsverordnung), der auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes ( 4 Ausbildungsverordnung) erstellt wurde. Der Ausbildungsplan ist Bestandteil dieses Berufsausbildungsvertrages. Die Ausbildende verpflichtet sich 4 Pflichten der Ausbildenden 1. (Ärztliche Untersuchungen) von der jugendlichen Auszubildenden sich eine ärztliche Bescheinigung gem. 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass die jugendliche Auszubildende vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht und vor Ablauf des 1. Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 2. (Ausbildungsziel) dafür zu sorgen, dass der Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist, und die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 3. (Ausbilderin) selbst auszubilden oder eine in der Praxis mittätige Zahnärztin als Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen und diese der Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben; 4. (Ausbildungsmittel) der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, sowie ihr auf ihre Kosten Schutz-Kleidungsstücke für besonders schmutzige Arbeiten zur Verfügung zu stellen und die Reinigung der Berufskleidung zu übernehmen; 5. (Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen) der Auszubildenden das Ausbildungsnachweisheft für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen, ihr Gelegenheit zum Füh ren am Arbeitsplatz zu geben und durch entsprechende Abzeichnung zu überwachen; 6. (Besuch der Berufsschule und von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte) die Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgesehen oder nach Nr. 11 durchzuführen sind; 7. (Ausbildungsbezogene Tätigkeiten) der Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind; 8. (Sorgepflicht) dafür zu sorgen, dass die Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 9. (Eintragungsantrag) unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Landeszahnärztekammer Hessen unter Beifügung einer Kopie dieses Vertrages zu beantragen; bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist ferner eine Kopie oder Mehranfertigung der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes.
3 Ausbildende Zahnärztin Auszubildende (Name, Vorname) (Name, Vorname) 10. (Anmeldung zu Prüfungen) die Auszubildende rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- und Abschlussprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. 11. (Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte) zu organisieren, soweit sie nicht in vollem Umfang in der Ausbildungsstätte ( 2) vermittelt werden können. Folgende Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte ist vorgesehen: 5 Pflichten der Auszubildenden Die Auszubildende hat sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie verpflichtet sich insbesondere 1. (Ärztliche Untersuchungen) soweit auf sie die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung finden, sich gemäß 32, 33 dieses Gesetzes ärztlich vor Beginn der Ausbildung untersuchen vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigungen hierüber der Ausbildenden vorzulegen; 2. (Lernpflicht) die ihr im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. (Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen) am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die sie nach 4 Nr. 6 und 11 freigestellt wird; 4. (Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen) das Ausbildungsnachweisheft ordnungsgemäß schriftlich elektronisch zu führen und der Ausbildenden regelmäßig vorzulegen; 5. (Weisungsgebundenheit) den Weisungen zu folgen, die ihr im Rahmen der Berufsausbildung von der Ausbildenden, von der Ausbilderin oder von anderen weisungsberechtigten Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 6. (Praxisordnung) die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 7. (Sorgfaltspflicht) Geräte, Instrumente und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihr übertragenen Arbeiten zu verwenden; 8. (Schweigepflicht) über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren, die ihr in Ausübung ihrer Ausbildungstätigkeit anvertraut oder bekannt geworden sind; 9. (Benachrichtigung bei Fernbleiben) bei Fernbleiben von der Praxis, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsmaßnahmen der Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihr bei Krankheit oder Unfall am ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten. 10. (Benachrichtigung nach Ende der Abschlussprüfung) unverzüglich nach dem Ende der Abschlussprüfung die Ausbildende über das Ergebnis zu informieren und die vorläufige Mitteilung über das Prüfungsergebnis der LZKH bzw. das LZKH-Prüfungszeugnis der Ausbildenden vorzulegen.
4 6 Vergütung 1. (Höhe und Fälligkeit) Die Ausbildende zahlt der Auszubildenden eine Vergütung in Höhe von derzeit monatlich 4) Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet. Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Die Beträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 2. (Fortzahlung der Vergütung) Der Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gem. 4 Nr. 5, 6 und 10 b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sie sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt oder aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. 3. (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wird der Auszubildenden die Vergütung gemäß den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes gezahlt. 7 Ausbildungszeit und Urlaub 1. (Tägliche Ausbildungszeit) Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt täglich Stunden und wöchentlich Stunden. 5) Es wird eine Teilzeitausbildung beantragt ja nein 2. (Urlaub) Die Ausbildende gewährt der Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. 6) Es besteht derzeit ein Urlaubsanspruch auf Werktage / Arbeitstage im Jahre auf Werktage / Arbeitstage im Jahre auf Werktage / Arbeitstage im Jahre auf Werktage / Arbeitstage im Jahre 3. (Lage des Urlaubs) Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf die Auszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit leisten. 4) Zur Höhe des Gehalts vergl. Anmerkung zu 6 der Erläuterungen zum Ausbildungsvertrag 5) Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit (Ausbildungszeit) bei noch nicht 18 Jahre alten Personen 8 Stunden. Im Übrigen sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die höchstzulässigen Wochenarbeitszeiten zu beachten. 6) Bei Streichung des 12 (Geltung des Tarifvertrages) ist das Bundesurlaubsgesetz die geltende Bestimmung ansonsten, finden die tariflichen Regelungen Anwendung.
5 Ausbildende Zahnärztin Auszubildende (Name, Vorname) (Name, Vorname) 8 Kündigung 1. (Kündigung während der Probezeit) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 2. (Kündigungsgründe) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist b) von der Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will 3. (Form der Kündigung) Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. (Unwirksamkeit einer Kündigung) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen der zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. 5. (Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildende oder die Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. 6. (Aufgabe der Praxis, Wegfall der Ausbildungseignung) Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Praxisaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich die Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes und der Landeszahnärztekammer Hessen rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 9 Zeugnis Die Ausbildende stellt der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis aus. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden, auf Verlangen der Auszubildenden auch Angaben über Verhalten und Leistung. 10 Beilegung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis kann vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts die Landeszahnärztekammer Hessen zur Vermittlung angerufen werden. 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte; er gilt auch als Gerichtsstand. 12 Geltung des Tarifvertrages Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Bestimmungen der zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ZahnarzthelferInnen, Münster, und dem Verband medizinischer Fachberufe e.v., Bochum, abgeschlossenen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung.
6 13 Sonstige Vereinbarungen Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen des 13 dieses Berufsausbildungsvertrages getroffen werden und sind der Landeszahnärztekammer Hessen vorzulegen. Vorstehender Vertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen (bei Vormundschaft dreifach) ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben worden. HINWEIS: Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Landeszahnärztekammer Hessen als zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz werden die personenbezogenen Daten der Auszubildenden, der Ausbildenden und ggf. der/des Erziehungsberechtigten durch die Landeszahnärztekammer Hessen verarbeitet. Eine Datenschutzerklärung der Landeszahnärztekammer Hessen ist dem Vertrag beigefügt., den Die Auszubildende: (Unterschrift) Die gesetzlichen Vertreter der Auszubildenden (falls ein Elternteil verstorben, bitte vermerken) Vater : (Unterschrift) und/oder Mutter: (Unterschrift) Vormund: (Unterschrift) Die Ausbildende: (Stempel und Unterschrift) Stand:
7 Datenschutzerklärung der Landeszahnärztekammer Hessen Im Rahmen der Erfüllung der durch den Gesetzgeber übertragenen Aufgaben verarbeitet die Landeszahnärztekammer Hessen Daten ihrer Mitglieder, von Angestellten und Auszubildenden ihrer Mitglieder, von anfragenden Patienten sowie von sonstigen Personen (z.b. Vertragspartner, Behördenangehörigen, Pressevertreter), die mit der Landeszahnärztekammer Hessen in Kontakt treten. Selbstverständlich werden diese Informationen durch die Landeszahnärztekammer Hessen mit der größtmöglichen Sorgfalt verwaltet. Um einen Überblick über die zu den betreffenden Personen geführten Daten und den Datenschutz der Landeszahnärztekammer Hessen zu geben, anbei die folgenden Informationen: 1. Wer ist in der Landeszahnärztekammer Hessen für den Datenschutz verantwortlich? Gemäß der Satzung der Landeszahnärztekammer Hessen vertritt der Präsident, Herr Dr. Michael Frank, oder der Vizepräsident, Herr Dr. Wolfgang Klenner, die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Sie können über die Landeszahnärztekammer Hessen, Rhonestraße 4, Frankfurt am Main, Tel: 069 / , Fax: 069 / oder box@lzkh.de kontaktiert werden. 2. Wer ist in der Landeszahnärztekammer Hessen als Datenschutzbeauftragter bestellt? Für die Landeszahnärztekammer Hessen ist als Datenschutzbeauftragter Herr Dr. Jörg Kümmerlen, secopan gmbh, Am Schoenblick 14, Leonberg, datenschutz@lzkh.de, bestellt. 3. Welche personenbezogenen Daten erheben wir? Wir verarbeiten, also erheben, speichern, nutzen, übermitteln oder löschen, folgende personenbezogene Daten von natürlichen Personen: Zahnärztinnen und Zahnärzten, die entweder Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied der Landeszahnärztekammer sind, Angestellte oder Auszubildende der Mitgliedspraxen, Prüflinge, die an der Gleichwertigkeitsprüfung oder den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen, Patienten bzw. ihre gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter, Allen anderen natürlichen Personen, die in Kontakt mit unserer Landeszahnärztekammer Hessen stehen (z.b. Mitarbeiter juristischer Personen und Behörden). Mitgliederdaten Personenbezogene Daten werden von Zahnärzten verarbeitet, wenn sich diese als Mitglieder anmelden oder die Landeszahnärztekammer Hessen durch Dritte (z.b. Kassenzahnärztliche Vereinigung, Landesprüfungsamt) Kenntnis erlangt, dass eine zahnärztliche Tätigkeit in Hessen ausgeübt wird. Während der Mitgliedschaft werden die Mitgliedsdaten für sämtliche der Landeszahnärztekammer Hessen obliegenden gesetzlichen Aufsichtsfunktionen verwendet (u.a. für die Berufsaufsicht und Röntgenstelle). Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Mitgliedsdaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt bzw. bei einem Wechsel in eine andere Zahnärztekammer dieser übermittelt. Weiterhin werden Mitgliedsdaten im öffentlichen Zahnärzteverzeichnis (Zahnarztsuche) eingestellt. Zu den Mitgliedsdaten gehören sämtliche persönliche Angaben (z.b. Vorund Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, -Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung), Berufsdaten (Approbation, ggf. Promotion, weitere fachliche Qualifizierungsnachweise, behördliche Mitteilungen, ggf. kassenzahnärztliche Zulassungsinformationen), Daten zur Eigenschaft als Ausbildender nach dem Berufsbildungsgesetz, ggf. erfolgte berufsrechtliche Verfahren, Patientenanfragen, Anfragen wegen Gutachten und Schlichtungen sowie eigene Anfragen der Mitglieder zu berufsrelevanten Sachverhalten. Wünscht ein Mitglied eine Anzeige im Stellenmarkt bzw. in der Praxisbörse, werden die entsprechenden Daten dort für einen Zeitraum von 90 Tage eingestellt. Außerdem werden personenbezogene Daten (z.b. Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, -Adresse, Telefonnummer, Arbeitsstelle, Akte des Landesprüfungsamtes, Prüfungsergebnis) von Zahnärzten im Rahmen der Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung durch die Landeszahnärztekammer Hessen verarbeitet. Angestellte und Auszubildende der Praxen sowie Prüflinge Personenbezogene Daten von Auszubildenden werden im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtsfunktion der Landeszahnärztekammer Hessen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz verarbeitet. Hierzu gehören persönliche Angaben (z.b. Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, -Adresse, Telefonnummer, Ausbildungsstelle), schulische Daten (Schulabschluss, Berufsschule) sowie Informationen über die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Prüfungsergebnisse und den Ausbildungsabschluss. Personenbezogene Daten von Arbeitnehmern (z.b. Name, Kontaktadresse und Anliegen) werden verarbeitet, wenn deren personenbezogenen Daten im Rahmen von Anfragen z.b. durch den Praxismitarbeiter selbst oder im Rahmen einer Patientenanfrage der Landeszahnärztekammer Hessen mitgeteilt werden. Im Rahmen der Aufstiegsfortbildungen verarbeitet die Landeszahnärztekammer Hessen personenbezogene Daten (z.b. Vorund Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, -Adresse, Telefonnummer, Arbeitsstelle, Berufsdaten, Fortbildungsnachweise) im Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungen nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung. Landeszahnärztekammer Hessen, KdöR., Rhonestr. 4, Frankfurt, , box@lzkh.de
8 Patienten bzw. ihre gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter Personenbezogene Daten von Patienten bzw. ihren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern (z.b. Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, -Adresse, Telefonnummer, behandelnde Ärzte und Zahnärzte, Versicherungsstatus, Anliegen, Gesundheitsdaten in zahnärztlichen Rechnungen und Gutachten sowie Schlichtungsverhandlungen) werden im Zusammenhang mit Anfragen an die Patientenberatungs-, Schlichtungs- und Gutachterstelle sowie im Rahmen von Beschwerden verarbeitet. Angaben zu Kindern erheben wir nur dann, wenn diese durch die Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden. Sonstige natürliche Personen Personenbezogene Daten von Personen, die z.b. als Mitarbeiter von Vertragspartnern oder Angehörige von Behörden mit uns Kontakt aufnehmen, werden von uns ebenfalls verarbeitet. Dazu gehören in der Regel die Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Arbeitgeber oder Behörde, Adresse, Telefonnummer, ). 4. Wer erhält ggf. Ihre personenbezogenen Daten übermittelt? Mitgliederdaten Die Landeszahnärztekammer Hessen übermittelt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitgliedsdaten halbjährlich an die jeweils zuständigen Gesundheitsämter. Weiterhin erhält die Hessische Zahnärzteversorgung (HZV) als teilrechtsfähige Körperschaft Mitgliedsdaten (Vor- und Nachname, Praxis- und Privatanschrift, Telefonnummer und -Adresse, Mitgliedsstatus) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung. Im Rahmen der Approbation sowie Gleichwertigkeitsprüfung (Landesprüfungsamt), der Aufgabenerfüllung der Röntgenstelle (Regierungspräsidien), der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (Regierungspräsidien, Berufsschulen), der Überwachung nach dem Medizinproduktegesetz (Regierungspräsidien) und bei Amtshilfeersuchen dazu berechtigter Behörden erhalten die betreffenden Behörden die gesetzlich zulässigen Mitteilungen. Dies gilt insbesondere auch bei Sachverhalten, aufgrund derer die Landeszahnärztekammer Hessen dem Hessischen Ministerium für Integration und Soziales im Rahmen der staatlichen Aufsicht zur Information verpflichtet ist (z.b. Berufsgerichtsverfahren). Im Falle einer Einwilligung werden Kontaktdaten eines Mitgliedes zur Zustellung der ZM an die Bundeszahnärztekammer überlassen. Auszubildende der Praxen Die Landeszahnärztekammer Hessen übermittelt personenbezogene Daten von Auszubildenden im Rahmen der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz an die Berufsschulen und die Ausbildungspraxen. 5. Welchem Zweck dienen Ihre Daten und mit welcher Rechtfertigung dürfen wir diese nutzen? Wie lange werden die Daten gespeichert? Die in Ziffer 3 aufgeführten Daten verarbeitet die Landeszahnärztekammer Hessen für den Zweck der Erfüllung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO). Die gesetzlich übertragenen Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem Hessischen Heilberufsgesetz, dem Berufsbildungsgesetz, den Vorschriften zum Strahlenschutz (in Bezug auf die Zahnärztliche Stelle Röntgen) sowie hygienerechtliche Vorschriften. Im den Fällen einer Einwilligung in die Datenverarbeitung ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO). Anfallende Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO). 6. Wo finde ich Informationen zur Datenverarbeitung der elektronischen Angebote der Landeszahnärztekammer Hessen? Die Datenschutzerklärung zu unserer Internetseite und unseren sonstigen elektronischen Informationsangeboten finden Sie unter Datenschutz auf 7. Welche Rechte haben Sie im Zusammenhang mit dem Datenschutz? Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit. 8. Wie können Sie sich ggf. beschweren? Sie haben die Möglichkeit, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren: Hessischen Datenschutzbeauftragter, Herr Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Postfach 31 63, Wiesbaden Landeszahnärztekammer Hessen, KdöR., Rhonestr. 4, Frankfurt, , box@lzkh.de
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Ausführung Auszubildende/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem
... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch
Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Ausführung Auszubildende/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem
Berufsausbildungsvertrag
zum / zur Berufsausbildungsvertrag...... Zwischen dem nebenbezeichneten... Ausbildenden (Unternehmen) und... (Auszubildende(r)) wohnh. in...straße... geb. am... in... gesetzlich vertreten durch 1 )...
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem ausbildenden Unternehmen. (Stempel der Ausbildungsstätte)
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem ausbildenden Unternehmen (Stempel der Ausbildungsstätte) und dem / der Auszubildenden Vorname Name wohnhaft in Straße, Hausnummer
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag
Ausführung Umzuschulende/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt - Umschulungsträger/in - * Name Straße und Hausnummer
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Ausführung EQ-Praktikant/-in LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Praktikumsvertrag Einstiegsqualifizierung nach 54 a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) Zwischen
Berufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag Zwischen der Firma...(im Folgenden Ausbildender ) und Frau/Herrn...(im Folgenden Auszubildender ) geb. am...wohnhaft... gesetzl. vertr. durch... wohnhaft... wird nachstehender
Berufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Berufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Zwischen der/dem Apothekenleiter/in: Ausbildende Apotheke: Apothekenleiter/in: Verantwortliche/r Apotheker/in: Straße Hausnr.: PLZ
Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
A U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin / Staatlich anerkannter Altenpfleger Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung)
P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG
P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße PLZ Ort (im folgenden
Berufsausbildungsvertrag für den dualen Studiengang Agrarwirtschaft, Bingen für den dualen Einstieg, Bingen Für den Auszubildenden
Berufsausbildungsvertrag für den dualen Studiengang Agrarwirtschaft, Bingen für den dualen Einstieg, Bingen Für den Auszubildenden Zwischen der/dem Ausbildenden/Betriebsinhaber/ -in Name, Vorname/ Firmenbezeichnung
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der / dem Auszubildenden männlich
Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz BBiG) zwischen der/dem nachstehenden Ausbildenden (Zahnarzt/Zahnärztin) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse An die Industrie- und Handelskammer Hierzu wird erklärt: 1. Die Berufsausbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskmer BERUFS- AUSBILDUNGS- VERTRAG Angaben zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag und Antrag auf Eintragung IHK-Mitglieds-Nr.: Industrie- und Handelskmer Ernst-Schneider-Platz
Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Umschulungsvertrag Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag (Stand: Oktober 2013) Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter Zwischen dem Zahnarzt/der Zahnärztin (Ausbilder/-in) Name/Vorname...
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden
Antrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zutreffendes bitte ankreuzen! betriebliche Ausbildung SGB III 64-66 BBiG Sonderprogramme
Berufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag für den Ausbildungsberuf "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r" gemäß 10, 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der zuletzt geänderten Fassung Zwischen der Zahnarztpraxis (Ausbilder/in)
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz)
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Auszubildenden - Ausbildende/r - (Name, Anschrift) (Name, Vorname,
A U S B I L D U N G S V E R E I N B A R U N G
A U S B I L D U N G S V E R E I N B A R U N G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße PLZ Ort Tel
Postfach Trier Telefon: (06 51)
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/ Berufsausbildungsvertrag ( 10 11 Berufsbildungsgesetz BBiG) Name Vorname PLZ Ort Geburtsdat: Name Vorname der Sorgeberechtigten:
Postfach Trier Telefon: (06 51)
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/ Berufsausbildungsvertrag ( 10 11 Berufsbildungsgesetz BBiG) Name Vorname PLZ Ort Geburtsdat: Name Vorname der Sorgeberechtigten:
Umschulungsvertrag gemäß 58 Berufsbildungsgesetz. (betriebliche Umschulung) zwischen. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Umschulende/r
Umschulungsvertrag gemäß 58 Berufsbildungsgesetz (betriebliche Umschulung) zwischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Umschulende/r und Frau/Herrn geb. am in Umzuschulende/r wird nachstehender Vertrag zur Umschulung
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und dem/der Auszubildenden männlich
2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das
... Name der/s Praxisinhaber/in/s (im folgenden Ausbildende/r genannt) ... Straße / PLZ / Ort. ... Name (im folgenden Auszubildende/r genannt)
Ausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Bayerische LandesZahnärzte Kammer Zwischen Name der/s Praxisinhaber/in/s (im folgenden Ausbildende/r genannt) Straße / PLZ / Ort und Name (im folgenden
Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum
Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...
Antrag auf Eintragung. Betriebsanschrift. Landwirt / in. Auszubildende/r männlich weiblich
Wird von der LWK Saarland ausgefüllt: Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. unter Nr.: Angaben zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag und Antrag auf Eintragung
Ausbildungs- und Anstellungsvertrag
Ausbildungs- und Anstellungsvertrag zum dualen praxisintegrierten Studiengang Sprache und Sprachförderung in Sozialer Arbeit zur Erlangung des Bachelor of Arts an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam,
Ausbildungsvertragsmuster des BIBB-HauptausschussesBerufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz BBiG)
1 Dauer der Ausbildung Ausbildungsvertragsmuster des BIBB-HauptausschussesBerufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen (Name und Anschrift des Ausbildenden [Ausbildungsbetriebs])
Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die Umschüler/in in einer gegenüber der
Umschulungsvertrag wird folgender Vertrag zur Umschulung zum/zur abgeschlossen (ggf. Fachrichtung, Schwerpunkt etc. angeben). 1 Zweck der Umschulung Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die
Berufsausbildungsvertrag
Für die zuständige Stelle Berufsausbildungsvertrag Zwischen der/dem Ausbildenden/Betriebsinhaber/-in Name/Anschrift des Ausbildungsbetriebes und der/dem Auszubildenden Name, Vorname Ortsteil Landkreis
Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf. Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r gemäß 10, 11 Berufsbildungsgesetz zwischen dem ausbildenden Tierarzt / der ausbildenden
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005) Personenbezeichnungen gelten sinngemäß in der weiblichen Form.
Vergütung BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005) Personenbezeichnungen gelten sinngemäß in der weiblichen Form. Zwischen Ausbildenden (Unternehmer - Einstellungsbefugnis) Betriebsbezeichnung
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der / dem Auszubildenden männlich
Ausbildungsvertrag. wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung zum Fahrlehrer nach Maßgabe des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) geschlossen.
Ausbildungsvertrag Zwischen der Fahrschule und Herrn/Frau wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung zum Fahrlehrer nach Maßgabe des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) geschlossen. 1 Ausbildungsdauer 1. (Dauer)
Zwischen der/dem ausbildenden Ärztin/Arzt und der/dem Auszubildenden weiblich männlich. Name, Vorname, ggf. Geburtsname
Berufsausbildungsvertrag für Medizinsche Fachangestellte ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz) Ärztekammer Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts Schwachhauser Heerstraße 30 28209 Bremen Telefon (04 21)
Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...
Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der
Berufsausbildungsvertrag
Blatt : Für die Handwerkskammer Eingangsvermerk der Handwerkskammer Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsvertragsnummer: Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Ausbildungsvertrag in der Altenpflege
Ausbildungsvertrag in der Altenpflege Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung...... vertreten durch. - im Nachfolgenden "Träger der praktischen Ausbildung" genannt - u n d Frau / Herrn... geboren
Name, Vorname. Straße, Haus-Nr. Straße, Haus-Nr. Das Berufsausbildungsverhältnis soll um. Tag Monat Jahr
Antrag auf Änderung zum Berufsausbildungsvertrag Bitte die gelben Felder mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen Zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Firmenident-Nr.: Tel.-Nr.
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG)
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) /8 An die Handwerkskammer über KREISHANDWERKERSCHAFT/INNUNG Mit Vorlage von drei Ausfertigungen dieses abgeschlossenen
Hinweise zur Einreichung und Eintragung von Ausbildungsverträgen
Fachbereich 3.3 Aus- und Fortbildung, Landjugend Hinweise zur Einreichung und Eintragung von Ausbildungsverträgen Sehr geehrte Damen und Herren, der Berufsausbildungsvertrag bietet für die Auszubildenden
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag v0.02.01-l Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden
HINWEIS ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG
HINWEIS ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG der Medizinischen Fachangestellten Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen, in den Paragraphen befindlichen, Absätze mit den Bezügen zu gesetzlichen Grundlagen IMMER
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen Umschulungsträger in und Umzuschulender in
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen Umschulungsträger in und Umzuschulender in geb. am in Nationalität: wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische/r
Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis
Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher Zwischen Einrichtung Ansprechpartner/in Telefon (im Folgenden: Träger
Berufsausbildungsvertrag
Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen am...unter Nr.... Landesamt für Vermessung und Geoinformation Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz
Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb
Eingang Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb Hohenzollernstraße 47 49 66117 Saarbrücken Postfach 10 13 31 66013 Saarbrücken 06 81/58 09-1 19/1 20/2 00 www.hwk-saarland.de Nr.
Vertrag. im Rahmen des dualen Studiums zum Ingenieur Holztechnik (Berufsakademie) Name und Rechtsform. Anschrift. Ansprechpartner
Vertrag im Rahmen des dualen Studiums zum Ingenieur Holztechnik (Berufsakademie) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb Name und Rechtsform Anschrift Ansprechpartner - im nachfolgenden Praxispartner genannt und
UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft
UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
Angaben zum nachfolgenden Umschulungsvertrag und Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse
Angaben zum nachfolgenden Umschulungsvertrag und Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse Zwischen dem Umschulenden (Durchführenden der Umschulungsmaßnahme) und der/dem Umzuschulenden
Ä rztekammer des Saarlandes
Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de mfa@aeksaar.de Berufsausbildungsvertrag
Auszubildende/r: auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) ggf. Geburtsname geb.
ANTRAG Auszubildende/r: auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) /8 An die Handwerkskammer über KREISHANDWERKERSCHAFT/INNUNG Mit Vorlage von drei Ausfertigungen
Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Telefon / Fax. . Geburtsdatum.
Bitte nur die weißen Felder mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen Umschulungsvertrag Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. am Handwerkskammer
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
Anlage zum HMdIS-Schreiben vom 15. August 2017 I 41 P 2100 A 401 Zwischen vertreten durch (Ausbildender) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Auszubildende/Auszubildender 2 ) wird - vorbehaltlich
Bitte um Beachtung. Wir übersenden mit dem beiliegenden Durchschreibe-Formularsatz
Bitte um Beachtung Sehr geehrte Betriebsinhaberin, sehr geehrter Betriebsinhaber! Wir übersenden mit dem beiliegenden Durchschreibe-Formularsatz 4 Vordrucke Berufsausbildungsvertrag (bestehend aus Vorder-
Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung
Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung zwischen Umschulungsbetrieb Betriebsnummer: Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: und dem/der Umzuschulenden Name: Vorname: Geburtsdatum: Geschlecht:
Mitteilung über eine berufliche Umschulung ( 42 i Handwerksordnung, 62 Berufsbildungsgesetz))
Mitteilung über eine berufliche Umschulung ( 42 i Handwerksordnung, 62 Berufsbildungsgesetz)) An die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Abteilung Berufliche Bildung Braunschweiger Str. 53 31134
Handhabung: "Berufsausbildungsvertrag"
xb_0079 Stand: 12.07.2011 Seite 1 von 3 Handhabung: "Berufsausbildungsvertrag" Hinweis Dieses PDF-Dokument ist für Unternehmen gedacht, die Auszubildende einstellen. Eine elektronische Verwaltung der Verträge
Berufsausbildungsvertrag für Medizinische Fachangestellte ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz)
( 10 11 Berufsbildungsgesetz) Name Vorname ggf. Geburtsname Ausfertigung für Bezirksstelle 26. April 2006 BGBl. Teil I Nr. 22 S. 1097 ff. geschlossen. nach Maßgabe des Ausbildungsrahmenplans (Anlage 2)
Informationen zu Umschulungsverhältnissen
Informationen zu Umschulungsverhältnissen Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen. Dabei sind für einen anerkannten Ausbildungsberuf
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München. Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *)
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden
Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum
Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG)
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) An die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Bramscher Straße 134-136 49088 Osnabrück Mit Vorlage
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt