Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, 23. und 24. Februar BECH-Gebäude.
|
|
- Claudia Holst
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dokument: Original: Rail/2006/06/DE Englisch Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 23. und 24. Februar 2006 BECH-Gebäude Saal BECH Ampère Beginn: 10:00 Uh Hinweise zu wichtigen Punkten der Methodik für die Verordnung 91/2003 (Entwurf 4/1/2006) Punkt 6 der Tagesordnung
2 Einführung Nach Validierung und Bearbeitung der Datensätze für die ersten beiden Bezugsjahre der Verordnung 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs lassen sich einige Bemerkungen zur Datenübermittlung und zur Methodik für die Datenerhebung vorbringen. Dazu kommen einige methodische Fragen direkt aus den Mitgliedstaaten. Sie wurden in die Leitlinien 1 für die Datenübermittlung aufgenommen, um die Datenqualität zu steigern. Einige wichtige Aspekte werden im Folgenden vorgestellt. 1. Alle Tabellen eines Anhangs sind in der selben Datei zu übermitteln In den 9 Anhängen der Verordnung sind die einzelnen Datensätze festgelegt, die vierteljährlich, jährlich oder alle fünf Jahre an Eurostat zu übermitteln sind. Anders ausgedrückt: Es ist ein Dataset (eine Datei als flat file ) je Anhang der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs vorzulegen. Eine Ausnahme bildet das Dataset C: die Tabellen C1, C2 und C5 sind in einer Datei vorzulegen, die Tabellen C3 und C4 in einer anderen. Daher erfordert ein vollständiger Bericht gemäß der Verordnung die Übermittlung verschiedener Gesmes-Dateien oder Flat-Files nach folgendem Schema: Periodizität Anzahl der Eine Datei für jeden der folgenden Anhänge Dateien Jedes Jahr seit 2004 (Bez.) 11 A, B, C1-2&5, C3-4, D, E-Q1, E-Q2, E-Q3, E-Q4, H, I Alle 5 Jahre seit 2005 (Bez.) 13 A, B, C1-2&5, C3-4, D, E-Q1, E-Q2, E-Q3, E-Q4, F, G, H, I Eurostat will die Datenflüsse in allen Bereichen harmonisieren. Daher sind generische Dateinamen nach folgender Konvention erforderlich: «RAIL_Anhang_Periodizität_CC_YYYY_Zeitraum_VVersionsnummer_Maßnahme.CSV» Wobei: Anhang = [A bis I] Periodizität = (A, Q,5) CC = Meldeland nach ISO3166-alpha2, jedoch UK für das Vereinigte Königreich YYYY = Bezugsjahr Zeitraum = "0000" für jährlich "0001" für das erste Quartal Q01 "0002" für das zweite Quartal Q02 "0003" für das dritte Quartal Q03 "0004" für das vierte Quartal Q04 "0005"für den Fünfjahreszeitraum Maßnahme = "N" für neue Version "R" für Ersetzung "A" für Anfügung "P" für teilweise "O" für andere 1 Leitlinien für die Durchführung der Verordnung 91/2003, Entwurf, Version Eurostat/G-5 2/5 Rail/2006/06/DE
3 2. Angabe von Nullwerten Eurostat würde vorziehen, dass die Datensätze mit dem Wert 0 auch angegeben werden. Dies gilt für Tabellen, für die verschiedene Kategorien aufgezählt sind (siehe untenstehende Tabelle). Allerdings gibt es Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr (Tabellen A3, C2 und C4 sowie Anhänge F und G): Es wäre nicht sinnvoll, eine Matrix mit allen Ländern bzw. Regionen der Welt zu erstellen. So sollten zum Beispiel in Tabelle A3 nur die Datensätze angegeben werden, die einen von 0 verschiedenen Wert aufweisen. Kategorie Tabellen Angabe von Nullwerten Beförderungsart A1, A6 bis A8, B1, C1, C3 Güterart A2 Gefahrgutklasse A4 Art der Sendung A5 Art der Transporteinheit A6 bis A8 Unfallart H1, H3, H4 Personenkategorie H3, H4 3. Anhang I braucht nur ein Mal im Jahr vorgelegt werden Nach Anhang I ist für jedes Eisenbahnunternehmen, über das gemäß den Anhängen A bis H Daten vorgelegt oder angefordert werden, ein Datensatz bereitzustellen. Diese Angaben dienen dazu, - zu prüfen, welche Unternehmen in den Tabellen gemäß den Anhängen A bis H erfasst sind, - zu beurteilen, inwieweit die Anhänge A und C den gesamten Eisenbahnverkehr erfassen. In diesem Sinn und zur Sicherung der Qualität und der Relevanz der Daten ist es wichtig, dass Anhang I ein Mal im Jahr vorgelegt wird. Die Liste der Eisenbahnunternehmen sollte über das gesamte Bezugsjahr stabil sein. Dies ist für die vierteljährlichen Daten von Bedeutung (Anhang E). 4. Der Transitverkehr ist nicht in den grenzüberschreitenden Verkehr einzubeziehen In den nach Beförderungsarten untergliederten Tabellen (Tabellen A1, B1, C1 und C3) darf der Transitverkehr nicht in den grenzüberschreitenden Verkehr einbezogen werden (vgl. die Begriffsbestimmung für den grenzüberschreitenden Verkehr). Es ist nach folgenden Beförderungsarten zu untergliedern: Eurostat/G-5 3/5 Rail/2006/06/DE
4 Beförderungsart Güter Passagiere Insgesamt 0 = = 1+2 Innerstaatlich 1 1 Grenzüberschreitend insgesamt 2 = = Grenzüberschreitend - in das Ausland Grenzüberschreitend - aus dem Ausland Transitverkehr 5-5. Die ausführliche und die vereinfachte Berichterstattung ergänzen einander In den Anhängen B und D ist das Verfahren der vereinfachten Berichterstattung dargestellt, auf das die Mitgliedstaaten als Alternative zu dem im Normalfall verwendeten, in den Anhängen A und C dargelegten Verfahren der ausführlichen Berichterstattung zurückgreifen können, wenn es sich um Unternehmen handelt, bei denen das gesamte Fracht- bzw. Fahrgastaufkommen weniger als 500 Mio. Tonnenkilometer bzw. 200 Mio. Personenkilometer beträgt. Die vereinfachte und die ausführliche Berichterstattung ergänzen einander. In den Anhängen A und C sollen die Mitgliedstaaten Daten über die Unternehmen vorlegen, bei denen das gesamte Fracht- bzw. Fahrgastaufkommen über den genannten Schwellen liegt. Unternehmen, bei denen das gesamte Fracht- bzw. Fahrgastaufkommen unter den genannten Schwellen liegt, sollen entweder nach dem vereinfachten oder nach dem ausführlichen Verfahren an Eurostat gemeldet werden, nicht aber nach beiden. In anderen Worten: Daten aus der Tabelle A1 sind nicht in der Tabelle B1 zu melden A9 sind nicht in der Tabelle B2 zu melden C3 sind nicht in der Tabelle D1 zu melden C5 sind nicht in der Tabelle D2 zu melden. 6. Anhang H: Trennung zwischen schweren Bahnen und anderen städtischen Schienenverkehrsmitteln In einigen Mitgliedstaaten erbringen die selben Unternehmen Dienste für die Personenbeförderung per Eisenbahn, Untergrundbahn, Stadtbahn und Straßenbahn. Manchmal erlauben die verfügbaren Angaben keine Trennung zwischen Eisenbahnen einerseits und Straßen-, Untergrund- und Stadtbahnen andererseits. Letztere Kategorie soll nach der Verordnung 91/2003 nicht eingeschlossen werden. Die Trennung zwischen herkömmlichen Eisenbahnen und anderem städtischen Schienenverkehr ist keine einfache Angelegenheit. Eurostat erkennt an, dass einige Eurostat/G-5 4/5 Rail/2006/06/DE
5 Verkehrsunternehmen die Fahrgastzahlen im städtischen Bereich nicht entsprechend aufschlüsseln können. Die Problematik des städtischen Schienenverkehrs ist einer der Gründe, aus denen in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung mehrere Möglichkeiten zur Datengewinnung, darunter auch Schätzverfahren, geboten werden. Eurostat schlägt daher den meldenden Behörden vor, mit diesen Unternehmen Kontakt aufzunehmen, um eine Vorstellung von Zugkilometern, der durchschnittlich zurückgelegten Entfernung und dem Fahrgastaufkommen zu bekommen. Diese Elemente sollten ausreichen, um die zur Vorlage der Tabellen C1, C3 und D1 erforderlichen Daten wenigstens zu schätzen. Anmerkung: In der deutschen Übersetzung der Verordnung 1192/2003 werden fälschlicherweise sowohl Stadtbahnen als auch S-Bahnen aus dem Erfassungsbereich der Verordnung ausgenommen. Es sollten nur Stadtbahnen ausgenommen sein. S-Bahnen, im Sinne von städtischen Nahverkehrszügen, sind zu melden. 7. Anhang H: Begriffsbestimmung Bei den in Anhang H geforderten Daten sollen Unfälle von Untergrund- und Stadtbahnen nicht in den vorgelegten Angaben enthalten sein, wenn nicht auch ein konventionelles Eisenbahnfahrzeug in den Unfall verwickelt war. Einige ergänzende Begriffsbestimmungen sind im Glossary for transport statistics enthalten, beispielsweise die für rail vehicle (Eisenbahnfahrzeug). Dieses Glossar für die Verkehrsstatistik ist über folgende Adresse abrufbar: Die Teilnehmer können gerne um Klarstellungen zu Punkten der Leitlinien für die Durchführung der Verordnung 91/2003 Entwurf V bitten und neue Punkte vorschlagen, zu denen methodische Hinweise erforderlich sind. Eurostat/G-5 5/5 Rail/2006/06/DE
Energie- und Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, April Bech-Gebäude. Saal BECH (Quételet)
Dokument: Original: Rail/2004/6/DE französisch Energie- und Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 29.-30. April 2004 Bech-Gebäude Saal BECH (Quételet) Beginn:
MehrEnergie- und Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, April Bech-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2004/4/DE Französisch Energie- und Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 29.-30. April 2004 Bech-Gebäude Saal QUETELET Beginn: 10 Uhr
MehrVerkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, 23. und 24. Februar BECH-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2006/09/DE Englisch Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 23. und 24. Februar 2006 BECH-Gebäude Saal BECH Ampère Beginn: 10:00 Uhr Entwurf
MehrL 88/16 Amtsblatt der Europäischen Union
L /16 Amtsblatt der Europäischen Union 29.3.2007 VERORDNUNG (EG) Nr. 332/2007 R KOMMISSION vom 27. März 2007 über die technischen Einzelheiten der Datenübermittlung der Statistiken über den Eisenbahnverkehr
MehrEnergie- und Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, April BECH-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2004/8/DE Englisch Energie- und Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 29.-30. April 2004 BECH-Gebäude Saal QUETELET Beginn: 10.00 Uhr
MehrVerkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, 25. und 26. Juni BECH-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2007/11/DE Englisch Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 25. und 26. Juni 2007 BECH-Gebäude Saal BECH Ampère Beginn:10.00 Uhr Harmonisierung
MehrVerkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, 25. und 26 Juni BECH-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2007/12/DE Englisch Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 25. und 26 Juni 2007 BECH-Gebäude Saal BECH Ampère Beginn:10.00 Uhr Entwurf
MehrVerkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, 23. und 24. Februar BECH-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2006/10/DE Englisch Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 23. und 24. Februar 2006 BECH-Gebäude Saal BECH Ampère Beginn: 10:00 Uhr Harmonisierung
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - vj 3/18 Kennziffer: H ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2019 Statistik nutzen im 3. Vierteljahr 2018 H I - vj 3/18 Kennziffer: H1073 201843 ISSN: Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
13.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/226/EU über die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
L 71/4 Amtsblatt der Europäischen Union 18.3.2011 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 263/2011 DER KOMMISSION vom 17. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG)
MehrSITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK LUXEMBURG, 25. UND 26. JUNI 2007, SAAL BECH (AMPÈRE) VOLLSTÄNDIGES PROTOKOLL
SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK LUXEMBURG, 25. UND 26. JUNI 2007, SAAL BECH (AMPÈRE) VOLLSTÄNDIGES PROTOKOLL Der Hauptzweck der Sitzung besteht darin, sich mit den Mitgliedstaaten
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 112. Rechtsvorschriften. Gesetzgebungsakte. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache. 2. Mai 2018.
Amtsblatt der Europäischen Union L 112 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 2. Mai 2018 Inhalt I Gesetzgebungsakte VERORDNUNGEN Verordnung (EU) 2018/643 des Europäischen Parlaments
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER Brüssel, 18. Januar 2019 REV1 ersetzt die Mitteilung vom 21. November 2017 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN
MehrFürstentum Liechtenstein. Gütertransportstatistik. Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein Gütertransportstatistik 2007 Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz Herausgeber und Vertrieb Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Statistik Äulestrasse 51 LI-9490 Vaduz Telefon +423
MehrBerichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010
Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,
MehrVerkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK. Luxemburg, 25. und 26. Juni Bech-Gebäude.
Dokument: Original: Rail/2007/04/DE Englisch Verkehrsstatistik SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE EISENBAHNVERKEHRSSTATISTIK Luxemburg, 25. und 26. Juni 2007 Bech-Gebäude Saal BECH-Ampère Beginn: 10:00 Uhr Datenerhebung
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009D0442 DE 05.06.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom
Mehrdem Ministerium für Verkehr, öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft der Niederlande
Gemeinsame Absichtserklärung über die Durchführung der Zulassungsverfahren für rollendes Material und die gegenseitige Anerkennung der Zulassungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörden zwischen dem
MehrStatistik kurz gefasst
Mobilität im Personenverkehr in Europa Statistik kurz gefasst VERKEHR 87/2007 Autor Luis Antonio DE LA FUENTE LAYOS Inhalt Das Wichtigste in Kürze... 1 Nationale Ergebnisse zur Mobilität im Personenverkehr.
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 148/16 10.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/981 R KOMMISSION vom 7. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren zur Konsultation
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Berichterstattung über die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße
DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.2.2011 K(2011) 909 endgültig EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 21.2.2011 zur Berichterstattung über die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße DE
MehrBESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)
L 160/6 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/896 R KOMMISSION vom 19. Juni 2018 zur Festlegung der Methoden zur Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen und zur Änderung
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 150/11 KOMMISSION
13.6.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/11 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 5. Juni 2009 über den Erlass einer gemeinsamen Sicherheitsmethode zur Bewertung der Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - j/14 Kennziffer: H ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2016 Statistik nutzen 2014 H I - j/14 Kennziffer: H1063 201400 ISSN: Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen
MehrBereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache
100064/EU XXIV. GP Eingelangt am 03/12/12 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. November 2012 (03.12) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0059 (CNS) 2011/0060 (CNS) 16878/12 JUSTCIV 344 VERMERK
MehrVerordnung (EG) Nr. 657/2007 der Kommission. vom 14. Juni 2007
Stand 12. September 2012 113 b Verordnung (EG) Nr. 657/2007 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Aufstellung von europäischen
MehrANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.10.2016 COM(2016) 620 final ANNEX 1 ANHANG des Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen
MehrBESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)
22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Oktober 2016 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Oktober 2016 (OR. en) 13051/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 3. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D047005/01 Betr.:
MehrLeitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze
Leitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze 08/06/2017 ESMA70-151-298 DE Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmungen...
MehrVorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn
Herausgegeben von Railion Deutschland AG (ehemals DB Cargo AG) Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSE und Aktueller Stand: Nachtrag 12 März 2007 TÜV-Media GmbH Verantwortlich
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument C(2014) 951 final - ANNEX 1.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Februar 2014 (OR. en) 6858/14 ADD 1 ENV 182 ENT 63 DELACT 40 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag der Generalsekretärin
MehrFünfter jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2017
Fünfter jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2017 gemäß Artikel 24, Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
5.3.2002 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 62/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 407/2002 DES RATES vom 28. Februar 2002 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
18.10.2002 L 280/37 ENTSCHEIDUNG S RATES vom 3. Oktober 2002 zur Festlegung gemäß Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates des Schemas für die Zusammenfassung der Anmeldeinformationen
MehrAN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND
Réunion commune RID/ADR/ADN Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung RID/ADR/ADN Joint Meeting RID-17001-RC 09.01.2017 Original: FR DE EN AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF UND AN DIE REGIONALEN ORGANISATIONEN,
MehrLEITLINIEN ZUR EINHEITLICHEN OFFENLEGUNG DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN DES IFRS 9 EBA/GL/2018/01 16/01/2018. Leitlinien
LEITLINIEN ZUR EINHEITLICHEN OFFENLEGUNG DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN DES IFRS 9 EBA/GL/2018/01 16/01/2018 Leitlinien zur einheitlichen Offenlegung gemäß Artikel 473a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug
Mehr01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV 0. Mai 05 V. de Referenz/Aktenzeichen: 5.5-00009 Richtlinie Zulassung von Triebfahrzeugführern
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Brüssel, 19. Dezember 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EU UND DAS EMISSIONSHANDELSSYSTEM DER EU (EU-EHS) Am 29.
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D024683/02.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 2. Januar 203 (22.0) (OR. en) 5220/3 ENV 23 ENT 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 203 Empfänger: Generalsekretariat
Mehr10027/15 AMM/ESS/ic/mfa DGD 1
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10027/15 JAI 475 DAPIX 106 CRIMORG 69 ENFOPOL 163 ENFOCUSTOM 60 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS
MehrL 86/6 Amtsblatt der Europäischen Union (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION
L 86/6 Amtsblatt der Europäischen Union 5.4.2005 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017
MehrBERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.12.2017 COM(2017) 775 final BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 70/2012 des Europäischen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 73/20 15.3.2019 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/410 R KOMMISSION vom 29. November 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Einzelheiten und die Struktur der Angaben,
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2004R0753 DE 01.01.2008 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2004 DER
MehrB VERORDNUNG (EG) Nr. 808/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft
2004R0808 DE 20.11.2009 003.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 808/2004 DES
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 9.12.2003 KOM(2003) 761 endgültig 2003/0295 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen
MehrVorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks
MehrLeitlinien und Empfehlungen
Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen zu schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedern von CCP- Kollegien ESMA CS 60747 103, rue de Grenelle 75345 Paris Cedex 07 Frankreich Tel. +33
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/1999. vom 5. November 1999
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/1999 vom 5. November 1999 über die Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 47/51
20.2.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie
MehrVerordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs.
MehrBundesrat Drucksache 625/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bundesrat Drucksache 625/13 02.08.13 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten
MehrPlenarsitzungsdokument ADDENDUM. zu dem Bericht. Rechtsausschuss. Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg A8-0154/2018
Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument 25.5.2018 A8-0154/2018/err01 ADNDUM zu dem Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik
MehrPROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI
PROTOKOLL 3 Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI Beschluss Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR),
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung
MehrRAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD)
RAT R EUROPÄISCHE U IO Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD) JUSTCIV 145 COPE 92 COC 1022 VERMERK des Vorsitzes für den Rat Nr. Komm.dok.:
Mehrgestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a,
L 198/24 VERORDNUNG (EU) 2017/1370 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 4. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates über eine einheitliche Visagestaltung DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
MehrAN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF, DIE ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND AN REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE DEM COTIF BEIGETRETEN SIND
Réunion commune RID/ADR/ADN Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung RID/ADR/ADN Joint Meeting RID-18023-RC 10.01.2019 Original: FR DE EN AN DIE MITGLIEDSTAATEN DER OTIF, DIE ASSOZIIERTEN MITGLIEDER DER OTIF UND
MehrLeitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 28/03/2018 ESMA70-151-435 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 2 2 Zweck... 4 3 Compliance-
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Mai 2008 (OR. en) 8243/08 EEE 15 STATIS 49 BUDGET 7 ECO 45 SOC 202 ENV 215 N 16 ISL 14 FL 18
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 6. Mai 2008 (OR. en) 8243/08 EEE 15 STATIS 49 BUDGET 7 ECO 45 SOC 202 ENV 215 N 16 ISL 14 FL 18 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: ENTWURF EINES
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) 13412/14 TRANS 435 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 18. September 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrStatistik kurz gefasst
Statistik kurz gefasst VIERTELJÄHRLICHE GESAMTRECHNUNGEN Erstes Quartal 2005 BIP und Verwendungskomponenten 14 0 BIP, Volumenindex, 1995=100 Eurozone, EU-25, US und Japan 13 5 WIRTSCHAFT UND FINANZEN 27/2005
MehrArtikel 1. Gegenstand
L 318/28 4.12.2015 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2246 R KOMMISSION vom 3. Dezember 2015 zu detaillierten Bestimmungen über das für das Register europäischer politischer Parteien und europäischer politischer
MehrHaftungsausschluß: dieses Dokument gibt nicht die Grundsätze oder eine Anleitung der UPOV wieder
Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen G Technischer Ausschuss Vierundfünfzigste Tagung Genf, 29 und 30. Oktober 2018 Original: englisch Datum: 24. Juli 2018 VERFAHREN ZUR ANNAHME DES
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 30.5.2000 KOM(2000) 346 endgültig 2000/0137 (CNS) 2000/0134 (CNS) 2000/0138 (CNB) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT
Mehr1. Die Kommission hat den oben genannten Verordnungsvorschlag am 29. November 2016 vorgelegt.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0368 (COD) 8025/1/17 REV 1 TRANS 139 MAR 70 CODEC 561 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat
Mehr***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Europäisches Parlament 2014-2019 Konsolidierter Legislativtext 1.6.2017 EP-PE_TC1-COD(2015)0134 ***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 1. Juni 2017 im Hinblick auf den
MehrBun d esrat Drucksache 250/1/18. E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse
Bun d esrat Drucksache 250/1/18 25.06.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse E - G - - Vk - zu Punkt der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
MehrStärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum
Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I Rechtsraum Dr. Georg Haibach Europäische Kommission, GD JUSTIZ Referat A1 Ziviljustiz 25. April 2014 Grenzüberschreitende persönliche und wirtschaftliche
MehrErster jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2013
Erster jährlicher Monitoringbericht Luxemburgs 2013 gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung
MehrVERORDNUNG (EG) Nr. 530/1999 DES RATES vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten
1999R0530 DE 07.08.2009 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 530/1999 DES
Mehr15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0360 (COD) 15414/14 JUSTCIV 285 EJUSTICE 109 COC 2225 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Ausschuss
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2007/0244(CNS) 29.11.2007 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 7. Juni 2017 (OR. en) 2015/0134 (COD) PE-CONS 20/17 VISA 154 COMIX 316 COC 719 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
MehrMai 2006 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,9% gefallen EU25 unverändert bei 8,2%
STAT/06/87 3. Juli 2006 Mai 2006 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,9% gefallen EU25 unverändert bei 8,2% In der Eurozone 1 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im Mai 2006 bei 7,9%, im Vergleich
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.5.2018 COM(2018) 249 final 2018/0117 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung
Mehrgestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1,
L 179/14 16.7.2018 VERORDNUNG (EU) 2018/974 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 4. Juli 2018 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen (kodifizierter Text) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
19.4.2017 L 103/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/699 R KOMMISSION vom 18. April 2017 über eine gemeinsame Methode für die Berechnung des Gewichts von in den einzelnen Mitgliedstaaten in den Verkehr
Mehr7099/17 ESS/mhz/mfa DGC 2A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 28. März 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0047 (NLE) 7099/17 AELE 29 EEE 8 N 10 ISL 5 FL 7 MI 199 ENV 237 ENT 59 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE
MehrVerkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 29.09.2016 Artikelnummer: 2080140147004 Ihr Kontakt
MehrVerkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 26.03.2018 Artikelnummer: 2080140157004 Ihr Kontakt
MehrErhebung zum Straßengüterverkehr
Erhebung zum Straßengüterverkehr Die elektronische Meldung mit dem neuen Excel Fragebogen Welche Vorteile bietet Ihnen der neue Excel-Fragebogen? Schnellere Eingabe Ihrer Meldung Zeitersparnis besonders
Mehr*** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 Rechtsausschuss 26.9.2014 2013/0184(NLE) *** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls
MehrProtokoll
Originaltext 0.142.393.141 Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: H I 5 - j/2017 Januar 2019 Personenverkehr mit Bussen und Bahnen in Hessen im Jahr 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
15.3.2019 L 73/105 VERORDNUNG (EU) 2019/414 R KOMMISSION vom 14. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über
MehrPositivkontrollen, Eingaben in die Kontrolldatenbank/ Verkehrsunternehmensregister durch die Polizei
Positivkontrollen, Eingaben in die Kontrolldatenbank/ Verkehrsunternehmensregister durch die Polizei Präsentationsgestaltung und Vortragender: Hubert Petz Polizeibeamter auf der Autobahnpolizeiinspektion
Mehrzu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)
EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien
MehrINTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Dreiundsiebzigste Tagung Genf, 25.
ORIGINAL: englisch DATUM: 11. Oktober 2016 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf G VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS Dreiundsiebzigste Tagung Genf, 25. Oktober 2016 SORTENBEZEICHNUNGEN
MehrWas bringt die EU VO 1370/2007?
Der neue Rechtsrahmen für den ÖPNV: Was bringt die EU VO 1370/2007? Peter FAROSS +32 2 29 59566 peter.faross@ec.europa.eu 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geschichte: 1. (EG) Nr. 1191/69 öffentliche Pflichten
MehrJanuar 2007 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,4% gesunken Quote der EU27 auf 7,5% gesunken
STAT/07/29 28. Februar 2007 Januar 2007 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,4% gesunken Quote der EU27 auf 7,5% gesunken In der Eurozone (EZ13) 1 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im Januar
MehrVERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT. Die wichtigsten Schlussfolgerungen der
EUROPÄISCHE KOMMISSION EMPL/00746/16 DE AC 827/16 Die wichtigsten Schlussfolgerungen der 347. Tagung der Verwaltungskommission SEKRETARIAT 17.10.2016 Orig.: EN VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG
MehrVORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES
Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen März 2004 Vereinte Nationen Übereinkommen über die Rechte des Kindes Verteilung ALLGEMEIN CRC/C/4 14. November 1991 DEUTSCH Original: ENGLISCH CRC AUSSCHUSS
Mehr