F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g. der Stadt Neukirchen-Vluyn vom

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1 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom , geändert durch Satzungen vom , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

2 F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g der Stadt Neukirchen-Vluyn vom geändert durch Satzung vom , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Gebührentatbestand Für die Benutzung von der Stadt verwalteter Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für besondere Leistungen werden von der Stadt zur teilweisen Deckung der Kosten nach 6 Abs. 2 KAG Friedhofsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zu dieser Satzung gehörenden Gebührentarif. 2 Gebührenmaßstab Maßstab für die Gebührenerhebung sind Art und Größe der Grabstätte und die Benutzung der Friedhofseinrichtungen. (1) Die Gebühren hat zu zahlen, 3 Gebührenpflichtige a) wer die Benutzung oder Leistung beantragt, b) wer Leistungen in Anspruch nimmt, c) wer nach bürgerlichem Recht die Beerdigungskosten zu tragen hat, d) wer sich der Stadt gegenüber entsprechend verpflichtet hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 4 Entrichtung der Gebühren Die Gebühren werden von der Stadt durch Gebührenbescheid festgesetzt und angefordert. Sie werden sofort nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides oder der Genehmigung fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. 5 Zurücknahme oder Änderung von Anträgen Wird ein Antrag auf Benutzung eines Friedhofs oder dessen Einrichtungen zurückgenommen oder geändert, ist eine Gebühr entsprechend den von der Stadt erbrachten Leistungen zu zahlen.

3 HINWEIS Ratsbeschluss Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung Amtsblatt Nr. 25/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 25/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 22/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 17/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 19/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 19/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 16/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 23/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 23/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 18/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 14/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 16/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 21/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 17/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 15/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 13/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 11/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 15/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 14/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 14 / vom Änderung Amtsblatt Nr. 17 / vom Änderung Amtsblatt Nr. 15/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 20/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 14/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 17/ vom

4 25. Änderung Amtsblatt Nr. 14/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 18/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 15/ vom Änderung Amtsblatt Nr. 15/ vom

5 Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn 1. Verleihungsgebühren 1.1 Reihengrabstätten Je Grabstelle werden erhoben: für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 365,00 EUR für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 934,00 EUR 1.2 Wahlgrabstätten Je Grabstelle werden erhoben: 1.2 für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 2.335,00 EUR 1.3 Urnengrabstätten Je Urnengrab werden erhoben: bei Urnenreihengrabstätten 274,00 EUR bei Urnenwahlgrabstätten an bevorzugter Stelle 1.362,00 EUR 1.4 Aschenstreufeld / Aschengrabfeld Je Asche werden erhoben: bei Aschenstreufeld 110,00 EUR bei Aschengrabfeld 97,00 EUR 2. Gebühren für den Wiedererwerb oder der Verlängerung des Nutzungsrechtes 2.1 für Wahlgrabstätten je Grabstätte und Jahr für Verstorbene, 93,00 EUR 2.2 für Urnenwahlgrabstätten je Jahr 54,00 EUR 3. Grabbereitungsgebühren 3.1 Reihengrabstätten Bestattung von Verstorbenen in einer Reihengrabstätte, die bei ihrem Ableben das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten Bestattungen freitags nach 11 Uhr von Verstorbenen in einer Reihengrabstätte, die bei ihrem Ableben das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten Bestattungen samstags von Verstorbenen in einer Reihengrabstätte, die bei ihrem Ableben das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 179,00 EUR 423,00 EUR 479,00 EUR

6 3.1.4 Bestattung von Verstorbenen in einer Reihengrabstätte, Bestattungen freitags nach 11 Uhr von Verstorbenen in einer Reihengrabstätte, Bestattungen samstags von Verstorbenen in einer Reihengrabstätte, 458,00 EUR 702,00 EUR 758,00 EUR 3.2 Wahlgrabstätten Bestattung von Verstorbenen in einer Wahlgrabstätte, Bestattung freitags nach 11 Uhr von Verstorbenen in einer Wahlgrabstätte, 687,00 EUR 931,00 EUR Bestattung samstags von Verstorbenen in einer Wahlgrabstätte, 987,00 EUR 3.3 Urnengrabstätten Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte 46,00 EUR Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte freitags nach 11 Uhr 192,00 EUR Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte samstags 234,00 EUR Bestattung in einer Urnenwahlgrabstätte 223,00 EUR Bestattung in einer Urnenwahlgrabstätte freitags nach 11 Uhr 369,00 EUR Bestattung in einer Urnenwahlgrabstätte samstags 411,00 EUR 3.4 Aschenstreufeld / Aschengrabfeld Bestattung im Aschenstreufeld 75,00 EUR Bestattung im Aschenstreufeld freitags nach 11 Uhr 156,00 EUR Bestattung im Aschenstreufeld samstags 188,00 EUR Bestattung im Aschengrabfeld 46,00 EUR Bestattung im Aschengrabfeld freitags nach 11 Uhr 192,00 EUR Bestattung im Aschengrabfeld samstags 234,00 EUR 4. Ausgrabungsgebühren, Umbettung 4.1 Ausgrabung von Verstorbenen die bei ihrem Ableben das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 4.2 Ausgrabung von Verstorbenen 537,00 EUR 1.374,00 EUR

7 4.3 Ausgrabung einer Urne 46,00 EUR 4.4 Für jede Ausgrabung sind die Kosten für Nebenarbeiten, wie Versetzung von Grabmalen, Beseitigung von Beschädigungen an Nachbargräbern usw. je angefangener Stunde zu bezahlen mit: 50,00 EUR 4.5 Bei Umbettungen sind die Gebühren für die Ausgrabung, die Verleihungsgebühren für eine Wahlgrabstätte und die Grabbereitungsgebühren für die neue Grabstätte zu entrichten. 5. Gebühren für die Genehmigung 5.1 zur Errichtung eines Grabmals 55,00 EUR 5.2 zur Errichtung einer Grabplatte 41,00 EUR 5.3 zur Errichtung einer Grabeinfassung und sonstiger baulicher Anlagen 27,00 EUR 5.4 zur Zulassung von Gewerbetreibenden 8,00 EUR 6. Gebühren für die Benutzung 6.1 der Feierhalle 176,00 EUR 6.2 der Leichenhalle, je angefangenen Tag 32,00 EUR 6.3 des Kühlraumes, je angefangenen Tag 10,00 EUR 6.4 Unterstellen einer Urne, je angefangenen Tag 5,00 EUR 6.5 der Kleinorgel je Trauerfeier (ohne Organist) 10,00 EUR 7. Gebühren für sonstige Leistungen 7.1 Grabpflegearbeiten für anonyme Reihengrabstätten pro Jahr 38,00 EUR für anonyme Urnenreihengrabstätten pro Jahr 7,60 EUR für Rasenreihengräber mit Stele pro Jahr für Rasenurnenreihengräber mit Stele pro Jahr für Rasenreihengräber mit Grabplatte pro Jahr 51,00 EUR 10,20 EUR 57,00 EUR für Rasenurnenreihengräber mit Grabplatte pro Jahr 11,40 EUR 7.2 Bei Verzicht / Entzug auf Reihengrab- oder Wahlgrabstätten 50,00 EUR je belegter Grabstelle und Jahr

8 7.2.2 auf Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten 22,80 EUR je belegter Grabstelle und Jahr 7.3 Übrige Leistungen 7.3 übrige Leistungen, die nach der Friedhofssatzung erforderlich bzw. von Bürgern gefordert werden, sind je angefangener Stunde zu bezahlen mit: 50,00 EUR

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