Anlage II.40 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Slavische Philologie
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- Nicolas Weiner
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1 Anlage II.40 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Slavische Philologie I. Fachspezifische Studienziele Absolventinnen und Absolventen des Studienfachs Slavische Philologie haben sich mit den Literaturen, Kulturen und Sprachen sowie mit den sozialen Gegebenheiten der slavischsprachigen Völker auseinandergesetzt. Dabei haben sie sich mit mindestens einer Literatur, Kultur, Sprache und Gesellschaft des slavischsprachigen Raumes vertieft befasst. Sie haben sich das Instrumentarium für die linguistische Analyse sprachlicher Daten und die literaturwissenschaftliche Analyse und Deutung literarischer Texte angeeignet. Sie haben sich mit der Struktur und Geschichte slavischer Sprachen vertraut gemacht sowie die Geschichte und das Gattungssystem slavischsprachiger Literaturen kennengelernt. Sie haben mindestens eine slavische Sprache neu erlernt. II. Modulübersicht 1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 6 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. a. Pflichtmodule Es müssen folgende fünf Module im Umfang von insgesamt 2 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.101 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens B.Slav.102 Basismodul Slavistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Slav.103 Basismodul Slavistische Literaturwissenschaft ( / 2 SWS) B.Slav.104 Aufbaumodul I Slavistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Slav Grundkurs literarische Verfahren, Gattungen und Epochen ( / 4 SWS) Die Module B.Slav.101, B.Slav.102 und B.Slav.103 sind Orientierungsmodule. b. Studienschwerpunkte Es müssen Module im Umfang von insgesamt mindestens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus einem der nachfolgenden Studienschwerpunkte erfolgreich absolviert werden. aa. Studienschwerpunkt Slavistik Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.
2 i. Wahlpflichtmodule A Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 21 C erfolgreich absolviert werden: B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) B.Slav.108 Landeswissenschaften (9 C / 6 SWS) ii. Wahlpflichtmodule B Es muss eines der folgenden Wahlpflichtmodule im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2a Weiterführende Textanalysen zur russischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2b Weiterführende Textanalysen zur polnischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2c Weiterführende Textanalysen zur tschechischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2d Weiterführende Textanalysen zur bulgarischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2e Weiterführende Textanalysen zur bosnisch-kroatischserbischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2f Weiterführende Textanalysen zur ukrainischen Literatur ( / 2 SWS) iii. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch III [B1] B.Slav.151 Sprachpraxismodul Bulgarisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch III [B1] B.Slav.161 Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch III [B1] B.Slav.171 Sprachpraxismodul Ukrainisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch III [B1]
3 α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstabe α bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. Es sind in diesem Falle und im erforderlichen Umfang (max. 18 C) Sprachpraxis-Module einer anderen slavischen Sprache zu absolvieren. γ. Propädeutika Russisch und Polnisch Wird Sprachpraxis Russisch oder Polnisch gewählt, und sind die Vorkenntnisse in der gewählten Sprache geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, so muss zuvor das entsprechende Propädeutikum Sprachpraxis (B.Slav.120 bzw. 130) erfolgreich absolviert werden. Die Propädeutika können im Professionalisierungsbereich (Bereich Schlüsselkompetenzen) eingebracht werden. bb. Studienschwerpunkt Russistik/Russlandstudien Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Für alle Module gilt, dass inhaltlicher Bezug zur russischen Nationalliteratur, Sprache bzw. Landeskunde gegeben sein muss. i. Fachwissenschaft Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2a Weiterführende Textanalysen zur russischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) ii. Regionalkompetenz Osteuropa Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 9 C erfolgreich absolviert werden, wobei die Inhalte der Module B.Slav.109 und B.Slav.182a Bezug zu Osteuropa aufweisen müssen: B.Slav Osteuropakompetenz B.Slav.109 Ostmittel-/Südost-/Osteuropaspezifische Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) iii. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.124 Korrektive Sprachpraxis Russisch [C2] ( / 3 SWS)
4 α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstabe α bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. In diesem Falle sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Sprachpraxis- Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch [C2] ( / 3 SWS) B.Slav.171 Sprachpraxismodul Ukrainisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch III [B1] B.Fin.03a Sprachbeherrschung I: Estnisch (8 C / 8 SWS) B.Fin.06a Sprachbeherrschung II: Estnisch (8 C / 7 SWS) B.Fin.03b Sprachbeherrschung I: Finnisch (8 C / 8 SWS) B.Fin.06b Sprachbeherrschung II: Finnisch (8 C / 7 SWS) B.Fin.03c Sprachbeherrschung I: Ungarisch (8 C / 8 SWS) B.Fin.06c Sprachbeherrschung II: Ungarisch (8 C / 7 SWS) B.Rom.301 Rumänisch I B.Rom.302 Rumänisch II B.Tur.21 Grundlagen des Türkeitürkischen I (9 C / 6 SWS) B.Tur.22 Grundlagen des Türkeitürkischen II (9 C / 6 SWS) B.Ira.101 Einführung in das Neupersische (9 C / 4 SWS) B.Ira.102 Neupersische Sprachübung I (9 C / 4 SWS) SK.FS.ZH-A1-1 Chinesisch Grundstufe I - A1.1 ( / 4 SWS) SK.FS.ZH-A1-2 Chinesisch Grundstufe II - A1.2 ( / 4 SWS) SK.FS.ZH-A2-1 Chinesisch Grundstufe III - A2.1 ( / 4 SWS) γ. Propädeutikum Russisch Wird Sprachpraxis Russisch gewählt, und sind die Vorkenntnisse im Russischen geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, so muss zuvor das Propädeutikum Sprachpraxis Russisch (B.Slav.120) erfolgreich absolviert werden. Das Propädeutikum kann im Professionalisierungsbereich (Bereich Schlüsselkompetenzen) eingebracht werden.
5 cc. Studienschwerpunkt Polonistik/Polenstudien Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Für alle Module gilt, dass inhaltlicher Bezug zur polnischen Nationalliteratur, Sprache bzw. Landeskunde gegeben sein muss. i. Fachwissenschaft Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2b Weiterführende Textanalysen zur polnischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) ii. Regionalkompetenz Ostmitteleuropa Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 9 C erfolgreich absolviert werden, wobei die Inhalte der Module B.Slav.109 und B.Slav.182a Bezug zu Ostmitteleuropa aufweisen müssen: B.Slav Ostmitteleuropakompetenz B.Slav.109 Ostmittel-/Südost-/Osteuropaspezifische Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) iii. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch [C2] ( / 3 SWS) α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstaben i. bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. In diesem Falle sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Sprachpraxis-Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch III [B1] B.Slav.171 Sprachpraxismodul Ukrainisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch II [A2+] ( / 6 SWS)
6 B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch III [B1] γ. Propädeutikum Polnisch Wird Sprachpraxis Polnisch gewählt, und sind die Vorkenntnisse im Polnischen geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, so muss zuvor das Propädeutikum Sprachpraxis Polnisch (B.Slav.130) erfolgreich absolviert werden. Das Propädeutikum kann im Professionalisierungsbereich (Bereich Schlüsselkompetenzen) eingebracht werden. dd. Studienschwerpunkt Bohemistik/Tschechienstudien Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Für alle Module gilt, dass inhaltlicher Bezug zur tschechischen Nationalliteratur, Sprache bzw. Landeskunde gegeben sein muss. i. Fachwissenschaft Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2c Weiterführende Textanalysen zur tschechischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) ii. Regionalkompetenz Ostmitteleuropa Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 9 C erfolgreich absolviert werden, wobei die Inhalte der Module B.Slav.109 und B.Slav.182a Bezug zu Ostmitteleuropa aufweisen müssen: B.Slav Ostmitteleuropakompetenz B.Slav.109 Ostmittel-/Südost-/Osteuropaspezifische Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) iii. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch III [B1] α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstabe α bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. In diesem Falle sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Sprachpraxis- Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I [A2] ( / 6 SWS)
7 B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch [C2] ( / 3 SWS) B.Slav.171 Sprachpraxismodul Ukrainisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch III [B1] γ. Propädeutika Polnisch Wird Sprachpraxis Polnisch gewählt, und sind die Vorkenntnisse im Polnischen geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, so muss zuvor das Propädeutikum Sprachpraxis Polnisch (B.Slav.130) erfolgreich absolviert werden. Das Propädeutikum kann im Professionalisierungsbereich (Bereich Schlüsselkompetenzen) eingebracht werden. ee. Studienschwerpunkt Bulgaristik/Bulgarienstudien Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Für alle Module gilt, dass inhaltlicher Bezug zur bulgarischen Nationalliteratur, Sprache bzw. Landeskunde gegeben sein muss. i. Fachwissenschaft Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2d Weiterführende Textanalysen zur bulgarischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) ii. Regionalkompetenz Südosteuropa Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 9 C erfolgreich absolviert werden, wobei die Inhalte der Module B.Slav.109 und B.Slav.182a Bezug zu Südosteuropa aufweisen müssen: B.Slav Südosteuropakompetenz B.Slav.109 Ostmittel-/Südost-/Osteuropaspezifische Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) iii. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.151 Sprachpraxismodul Bulgarisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch III [B1] α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft.
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9 β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstabe α bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. In diesem Falle sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Sprachpraxis- Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.161 Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch III [B1] B.Gri.12 Neugriechisch I B.Gri 13 Neugriechisch II B.Gri 14 Neugriechisch III B.Gri 15 Neugriechisch IV B.Rom.301 Rumänisch I B.Rom.302 Rumänisch II B.Tur.21 Grundlagen des Türkeitürkischen I (9 C / 6 SWS) B.Tur.22 Grundlagen des Türkeitürkischen II (9 C / 6 SWS) ff. Studienschwerpunkt Bosnien-Kroatien-Serbienstudien Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Für alle Module gilt, dass inhaltlicher Bezug zur bosnisch-kroatisch-serbischen Nationalliteratur, Sprache bzw. Landeskunde gegeben sein muss. i. Fachwissenschaft Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2e Weiterführende Textanalysen zur bosnisch-kroatischserbischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) ii. Regionalkompetenz Südosteuropa Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 9 C erfolgreich absolviert werden, wobei die Inhalte der Module B.Slav.109 und B.Slav.182a Bezug zu Südosteuropa aufweisen müssen: B.Slav Südosteuropakompetenz B.Slav.109 Ostmittel-/Südost-/Osteuropaspezifische Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) iii. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.161 Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch III [B1]
10 α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstabe α bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. In diesem Falle sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Sprachpraxis- Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.151 Sprachpraxismodul Bulgarisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch III [B1] B.Fin.03c Sprachbeherrschung I: Ungarisch (8 C / 8 SWS) B.Fin.06c Sprachbeherrschung II: Ungarisch (8 C / 7 SWS) B.Rom.301 Rumänisch I B.Rom.302 Rumänisch II g. Studienschwerpunkt Ukrainistik/Ukrainestudien Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 4 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Für alle Module gilt, dass inhaltlicher Bezug zur ukrainischen Nationalliteratur, Sprache bzw. Landeskunde gegeben sein muss. ga. Fachwissenschaft Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.105-2f Weiterführende Textanalysen zur ukrainischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) gb. Regionalkompetenz Osteuropa Es müssen folgende Module im Umfang von insgesamt 9 C erfolgreich absolviert werden, wobei die Inhalte der Module B.Slav.109 und B.Slav.182a Bezug zu Osteuropa aufweisen müssen: B.Slav Osteuropakompetenz B.Slav.109 Ostmittel-/Südost-/Osteuropaspezifische Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) gc. Sprachpraxis Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.171 Sprachpraxismodul Ukrainisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch III [B1]
11 α. Einstufung durch den Lektor Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. β. Vorkenntnisse Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstabe α bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. In diesem Falle sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Sprachpraxis- Module im Umfang von insgesamt wenigstens 18 C erfolgreich zu absolvieren: B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.124 Korrektive Sprachpraxis Russisch [C2] ( / 3 SWS) B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch [C2] ( / 3 SWS) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch III [B1] γ. Propädeutika Russisch und Polnisch Wird Sprachpraxis Russisch oder Polnisch gewählt, und sind die Vorkenntnisse in der gewählten Sprache geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, so muss zuvor das entsprechende Propädeutikum Sprachpraxis (B.Slav.120 bzw. 130) erfolgreich absolviert werden. Die Propädeutika können im Professionalisierungsbereich (Bereich Schlüsselkompetenzen) eingebracht werden. 2. Studienangebot in Profilen des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs Fachwissenschaftliches Profil Studierende im Studienfach Slavische Philologie können zusätzlich zum Kerncurriculum das fachwissenschaftliche Profil studieren. Dazu müssen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein fachwissenschaftliches Modul und ein sprachpraktisches Modul mit Bezug auf eine zweite zu erlernende slavische Sprache (also nicht dieselbe Sprache, die als einzige slavische Sprache im Kerncurriculum absolviert wird) erfolgreich absolviert werden. Die folgenden vier Kombinationen sind zulässig: 1) B.Slav.191a und B.Slav.193a; 2) B.Slav.191b und B.Slav.193b; 3) B.Slav.192a und B.Slav.193a; 4) B.Slav.192b und B.Slav.193b. Bei der Wahl von Russisch oder Polnisch als zweite zu erlernende Sprache gilt: Liegen keine oder sehr geringe (geringer als A1) Vorkenntnisse in der gewählten Sprache vor, ist zuvor zu dieser Sprache das Propädeutikum (Modul B.Slav.120 bzw. 130) zu absolvieren. B.Slav.191a Vertiefungsmodul Slavistische Linguistik (12 C/4 SWS) B.Slav.191b Vertiefungsmodul Slavistische Linguistik (/2 SWS)
12 B.Slav.192a Vertiefungsmodul Slavistische Literaturwissenschaft (12 C/4 SWS) B.Slav.192b Vertiefungsmodul Slavistische Literaturwissenschaft (/2 SWS) B.Slav.193a Vertiefungsmodul Sprachpraxis (/6 SWS) B.Slav.193b Vertiefungsmodul Sprachpraxis (12 C/12 SWS) 3. Studienangebot im Bereich Schlüsselkompetenzen a. Wahlmodule für Studierende des Studienfachs Slavische Philologie Die folgenden Wahlmodule können von Studierenden des Studienfachs Slavische Philologie im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden: B.Slav.105-2a Weiterführende Textanalysen zur russischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2b Weiterführende Textanalysen zur polnischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2c Weiterführende Textanalysen zur tschechischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2d Weiterführende Textanalysen zur bulgarischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2e Weiterführende Textanalysen zur bosnisch-kroatischserbischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.105-2f Weiterführende Textanalysen zur ukrainischen Literatur ( / 2 SWS) B.Slav.120 Propädeutikum Sprachpraxis Russisch [A1+] (11 C / 11 SWS) B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.180 Auslandsexkursion nach Südost-/Ostmittel-/Osteuropa ( / 3 SWS) B.Slav.182a Projekt Slavistik (Erstprojekt) B.Slav.182b Projekt Slavistik (Zweitprojekt) B.Slav.182c Projekt Slavistik (Drittprojekt) b. Wahlmodule für Studierende aller Studiengänge und -fächer Folgende Wahlmodule können von Studierenden aller Studiengänge bzw. -fächer im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden; eine Anrechnung bereits im Kerncurriculum oder in den Profilen zu absolvierender Module bzw. Teilmodule ist nicht möglich: B.Slav.101 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens B.Slav Einführung in die slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav Abriss zur Geschichte der slavischen Sprachen B.Slav.103 Basismodul Slavistische Literaturwissenschaft ( / 2 SWS) B.Slav.104 Aufbaumodul I Slavistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Slav Grundkurs literarische Verfahren, Gattungen und Epochen ( / 4 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) B.Slav Südosteuropakompetenz B.Slav Ostmitteleuropakompetenz
13 B.Slav Osteuropakompetenz B.Slav.124 Korrektive Sprachpraxis Russisch [C2] ( / 3 SWS) B.Slav.127 Russisch für Hörer aller Fakultäten [A2] (8 C / 8 SWS) B.Slav.128 Russisch für Rechtswissenschaftler [C2] ( / 4 SWS) B.Slav.129 Wirtschaftsrussisch [C2] ( / 4 SWS) B.Slav.130 Propädeutikum Sprachpraxis Polnisch [A1] (9 C / 9 SWS) B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I [A2] ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III [B1] ( / 6 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch [C2] ( / 2 SWS) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch III [B1] B.Slav.151 Sprachpraxismodul Bulgarisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bulgarisch III [B1] B.Slav.161 Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch III [B1] B.Slav.171 Sprachpraxismodul Ukrainisch I [A1+] (9 C / 9 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch II [A2+] ( / 6 SWS) B.Slav Sprachpraxismodul Ukrainisch III [B1] B.Slav.184 ECL-Vorbereitungskurs ( / 2 SWS) B.Slav.191a Vertiefungsmodul Slavistische Linguistik (12 C/4 SWS) B.Slav.191b Vertiefungsmodul Slavistische Linguistik (/2 SWS) B.Slav.192a Vertiefungsmodul Slavistische Literaturwissenschaft (12 C/4 SWS) B.Slav.192b Vertiefungsmodul Slavistische Literaturwissenschaft (/2 SWS) B.Slav.193a Vertiefungsmodul Sprachpraxis (/6 SWS) B.Slav.193b Vertiefungsmodul Sprachpraxis (12 C/12 SWS) III. Beleg-Empfehlungen für den Bereich Schlüsselkompetenzen Die Studierenden sind frei, im Bereich der Schlüsselqualifikationen aus den Lehrveranstaltungsangeboten der Universität auszuwählen. Besonders sinnvoll sind Lehrveranstaltungen mit Bezug zu Osteuropa. Nachdrücklich hingewiesen wird auf das Angebot der Professur für Osteuropäische Geschichte, wo mindestens 9 C erworben werden sollten.
14 IV. Fachspezifische Prüfungsformen Neben den nach den Bestimmungen der APO zulässigen Prüfungsleistungen können folgende fachspezifische Prüfungsleistungen vorgesehen werden: 1. Ein Protokoll gibt wesentliche Inhalte einer Lehrveranstaltung wieder: Begriffsbestimmungen, Kernaussagen, kurze und prägnante inhaltliche Klärungen von Algorithmen, Prozeduren, Techniken usw. Es hält außerdem ggf. offen gebliebene Fragen fest. Im Protokoll werden wichtige Namen, ggf. auch Jahreszahlen und/oder Zeiträume genannt. Durch das Protokoll erwerben die Studierenden die Fähigkeit, substanzielle Inhalte herauszufiltern und in geeigneter Form (schriftlich, elektronisch) aufzuzeichnen. Abgleich der Protokolle unter den Studierenden wie auch Kommentare seitens der Lehrenden sind möglich. Die Protokolle können somit vervollständigt werden und einen größeren Grad an Adäquatheit erlangen. Ein Protokoll sollte nicht mehr als drei Seiten (A4) umfassen. 2. Ein Portfolio ist eine Sammlung von Essays zu landeskundlichen Themenstellungen im Umfang von vier Seiten (A4) pro Nationalkultur (insgesamt max. 24 Seiten), die in einer Mappe bzw. auf einer CD-Rom dokumentiert werden und welche unter Anleitung durch die zuständigen Dozenten sowie auf der Grundlage einschlägiger Fachliteratur erstellt werden. 3. Eine Sprachkompetenzprüfung bezieht sich auf alle vier Sprachfertigkeiten (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen). Sie besteht aus einem mündlichen Teil (Sprechen und Hörverstehen; ca. 15 Min.) und einem schriftlichen Teil (Textredaktion, Grammatik, Wortschatz, ggf. Übersetzung 90 Min.). 4. In einem Reisetagebuch führen die Studierenden aus, wie sie ihre Auslandsexkursion (oder Teile davon) persönlich erlebt und verarbeitet haben, welche Ereignisse ihnen besonders wichtig erschienen und welche Eindrücke sie gewonnen haben. Insbesondere stellen sie auch dar, welchen fachlichen Gewinn sie aus der Exkursion gezogen haben (Kenntnisse zu Gesellschaft, Kultur, Literatur, Sprache). Ein Reisetagebuch umfasst maximal Zeichen (inkl. Leerzeichen). 5. Ein Bericht enthält die Rahmenbedingungen (Motivation, Ziele etc.) des jeweiligen Projekts, dessen Planung, Verlauf, Durchführung und Ergebnisse, gesammelte Erfahrungen und eventuelle Schwierigkeiten im Umfang von maximal Zeichen (inkl. Leerzeichen). V. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Studienfach Slavische Philologie ist der Nachweis von wenigstens 51 C aus dem Kerncurriculum. VI. Bachelorarbeit Das Thema der Bachelorarbeit ist mit Bezug zu dem nach Ziffer II. Nr. 1.b. gewählten Studienschwerpunkt zu wählen.
15 VII. Wiederholung von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung Eine im ersten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Modulprüfung zu den Modulen B.Slav ( Grundkurs literarische Verfahren, Gattungen und Epochen ) sowie B.Slav.105-2a, 105-2b, 105-2c, 105-2d, 105-2e und 105-2f (Weiterführende Textanalysen zur jeweiligen Nationalliteratur) kann jeweils einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden. Durch die Wiederholung kann keine Verschlechterung der Note eintreten. Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt erfolgen. VIII. Studium im Ausland Den Studierenden wird empfohlen, einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt zu absolvieren, und zwar in einem Staat, in dem eine der studierten slavischen Sprachen Amtssprache ist. Als Zeitpunkt für diesen Auslandsaufenthalt wird das 5. Fachsemester empfohlen bzw. das Semester nach Abschluss des Bachelormoduls Sprachpraxis (B.Slav.121, 131, 141, 151, 161 oder 171).
16 IX. Exemplarische Studienverlaufspläne 1. Studienfach Slavische Philologie mit Studienschwerpunkt Slavistik (mit Fachwissenschaftlichem Profil) in Kombination mit Studienfach Deutsche Philologie Sem. Σ C 1. Σ 3 BA-Fach Slavische Philologie (6) BA-Fach Deutsche Philologie (6) Fachwissenschaftliches Profil (18 C) Bereich Schlüsselkompetenzen (18 C) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Slav.102 Basis Slav. Ling. (Orientierung) B.Slav.103 Basis Slav. Lit. (Orientierung) B.Ger.01-1 Einführung in die Germanistik 1.1 (Orientierung) 12 C B.Slav.120 Propädeutikum Sprachpraxis Russisch (Wahl) 11 C 2. Σ 28 C B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I B.Slav.104 Aufbau I Slav. Ling. B.Slav Grundkurs lit. Verfahren B.Ger.01-2 Einführung in die Germanistik 1.2 (Orientierung) 12 C 3. Σ 31 C B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II B.Slav.101 Techn. des wiss. Arb. (Orientierung) B.Slav.106 Aufbau II Slav. Ling. B.Slav.105-2f Wf. Textanalysen ukr. Lit. B.Ger.02-1 Literaturwissenschaft Hist. u. syst. Perspektiven B.Ger.02-2 Mediävistik Hist. u. syst. Perspektiven 4. Σ 25 C 5. Σ 31 C B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III B.Slav.107 Aufbau II Slav. Lit. B.Slav.108 Landeswissenschaft 9 C B.Ger.02-3 Sprachwissenschaft Historische und systematische Perspektiven B.Ger.03-2a Mediävistik Text, Medien, Kultur 9 C B.Ger.03-1b Literaturwissenschaft Text, Medien, Kultur B.Slav.193a (=141) Vertief.modul Sprachpraxis (= Tschechisch I) (Wahl) SK.IKG-ZQ.73 Praxisstudien Sprachund Kulturverm. Unterricht (Wahl) 8 C 6. Σ 3 Σ 181 C Bachelorarbeit 12 C B.Ger.03-3b Sprachwissenschaft Sprache, Medium und Gesellschaft B.Ger.04 Außerschulische Wissensvermittlung B.Slav.192a Vert. Slav. Lit. 12 C 6 (+12 C) 6 18 C 19 C
17 2. Studienfach Slavische Philologie mit Studienschwerpunkt Bohemistik (mit Fachwissenschaftlichem Profil) in Kombination mit Studienfach Finnisch-Ugrische Philologie Sem. Σ C 1. Σ 28 C 2. Σ 31 C 3. Σ 29 C 4. Σ 29 C 5. Σ 30 C 6. Σ 3 Σ 180 C BA-Fach Slavische Philologie (6) BA-Fach Finnisch/Ugrische Philologie (6) Fachwissenschaftliches Profil (18 C) Bereich Schlüsselkompetenzen (18 C) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Slav.101 Techn. des wiss. Arb. (Orientierung) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I 9 C B.Slav.102 Basis Slav. Ling. (Orientierung) B.Slav.104 Aufbau I Slav. Ling. B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch II B.Slav.107 Aufbau II Slav. Lit. B.Slav Sprachpraxismodul Tschechisch III Bachelorarbeit 12 C B.Slav.103 Basis Slav. Lit. (Orientierung) B.Slav Grundkurs lit. Verfahren B.Slav.106 Aufbau II Slav. Ling. B.Slav.105-2c Wf. Textanalysen tsch. Lit. B.Slav Ostmitteleuropakompetenz B.Slav.109 OME-spez. Thematiken B.Slav.182a Projekt Slavistik B.Fin.03c Sprachbeherrschung I: Ungarisch 8 C B.Fin.06c Sprachbeherrsch. II: Ungarisch 8 C B.Fin.09 Sprachpraxis 8 C B.Fin.04 Landeskunde B.Fin.08a Sprach-kontakte B.Fin.05 Kleine Sprache B.Fin.01 Grundlagen der Finnougristik I (Orientierungsmodul) 8 C B.Fin.02 Grundlagen der Finnougristik II 8 C B.Fin.07 Historische Lautlehre / Morphologie B.Fin.03a Sprachbeherrschung I: Estnisch 8 C B.Slav.192a Vert. Slav. Lit. [PS 1 von 2] B.Slav.193a (=171) Vertief.modul Sprachpraxis (= Ukrainisch I) (Wahl) B.Slav.192a Vert. Slav. Lit. [PS 2 von 2] 6 (+12 C) 6 3 SK.AS.KK-03a Kommunikative Kompetenz: Theorie der Argumentation (Wahl) SK.AS.WK-10 Lernstrategien (Wahl) B.Slav.152 Sprachpraxismodul Bulgarisch II (Wahl) 9 C SK.AS.KK-26 Kommunikative Kompetenz: Freie Rede (Wahl)
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