Anlagen II.38 bis II.48 zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang 1506

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1 Teil c Inhaltsverzeichnis Seite Fakultätsübergreifende Ordnungen: Anlagen II.38 bis II.48 zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang 1506 Anlage III.1 zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengang 1574 Anlage III.2 zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengang 1576 Anlage III.2 zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengang 1579

2 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1506 Anlage II.38 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Russisch I. Fachspezifische Studienziele Absolventinnen und Absolventen des Studienfachs Russisch sollen das Russische auf einem hohen, auch für den Schulunterricht in der Fremdsprache geeigneten Niveau beherrschen. Sie sollen sich umfangreiche Kenntnisse über die Struktur und Geschichte des Russischen sowie über die russische Kultur und Literatur erarbeitet haben. Sie sollen zur linguistischen Analyse sprachlicher Daten sowie zur literaturwissenschaftlichen Analyse und Deutung literarischer Texte, insbesondere auch lyrischer Texte, fähig sein. Das dazu erforderliche Instrumentarium sollten sie beherrschen und benennen können. II. Modulübersicht 1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt 6 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. a. Pflichtmodule Es müssen folgende zehn Module im Umfang von insgesamt 57 C erfolgreich absolviert werden: (Liegen keine oder nur geringe (geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) Sprachkenntnisse im Russischen vor, so muss das Propädeutikum Sprachpraxis Russisch (B.Russ.120) vorab erfolgreich absolviert werden; es kann im Rahmen des Optionalbereichs eingebracht werden.) B.Russ.101 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens ( / 2 SWS) B.Russ.102 Basismodul Russistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Russ.103 Basismodul Russistische Literaturwissenschaft ( / 6 SWS) B.Russ.104 Aufbaumodul Russistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Russ.105 Aufbaumodul Russistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) B.Russ.121 Sprachpraxismodul Russisch I ( / 6 SWS) B.Russ.122 Sprachpraxismodul Russisch II ( / 6 SWS) B.Russ.123 Sprachpraxismodul Russisch III ( / 6 SWS) B.Russ.124 Sprachpraxismodul Russisch IV ( / 6 SWS) B.Russ.125 Sprachpraxismodul Russisch V ( / 6 SWS) Die Module B.Russ.101 und B.Russ.102 sind Orientierungsmodule. b. Wahlpflichtmodule Es muss eines der folgenden Wahlpflichtmodule im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Russ.161 Vertiefungsmodul Russistische Linguistik ( / 4 SWS)

3 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1507 B.Russ.162 Vertiefungsmodul Russistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) c. Fachdidaktik Russisch und nichtschulische Vermittlungskompetenz Durch Absolvierung des Moduls B.Russ.118 werden weitere erworben. 2. Studienangebot in Profilen des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs Lehramtbezogenes Profil Studierende des lehramtbezogenen Profils müssen folgendes Wahlpflichtmodul im Umfang von 6 C erfolgreich absolvieren: B.Russ.118 Fachdidaktik Russisch und nichtschulische Vermittlungskompetenz ( / 2 SWS) 3. Studienangebot im Optionalbereich Studierende des Studienfachs Russisch, die ihr Studium mit keinen oder nur geringen (geringer als Niveau A1 des GER) Sprachkenntnissen des Russischen aufnehmen, müssen vor dem Besuch der Sprachpraxismodule im Kerncurriculum folgendes Wahlmodul im Umfang von 11 C erfolgreich absolvieren: B.Russ.120 Propädeutikum Sprachpraxis Russisch (11 C / 11 SWS) 4. Studienangebot im Bereich Schlüsselkompetenzen Folgende Wahlmodule können von Studierenden aller Studiengänge bzw. -fächer im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden. Eine Anrechnung bereits im Kerncurriculum oder in den Profilen zu absolvierender Module bzw. Teilmodule ist nicht möglich: B.Russ.101 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens ( / 2 SWS) B.Russ Einführung in die russistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Russ Abriss zur Geschichte der russischen Sprache ( / 2 SWS) B.Russ.103 Basismodul Russistische Literaturwissenschaft ( / 6 SWS) B.Russ.104 Aufbaumodul Russistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Russ.105 Aufbaumodul Russistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) B.Russ.161 Vertiefungsmodul Russistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Russ.162 Vertiefungsmodul Russistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) III. Beleg-Empfehlungen für den Bereich Schlüsselkompetenzen Die Studierenden sind frei, im Bereich der Schlüsselqualifikationen aus den Lehrveranstaltungsangeboten der Universität auszuwählen. Besonders sinnvoll sind Lehrveranstaltungen mit Bezug zu Russland. Nachdrücklich hingewiesen wird auf das Angebot des Lehrstuhls für Osteuropäische Geschichte, wo mindestens 9 Anrechnungspunkte erworben werden sollten.

4 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1508 IV. Fachspezifische Prüfungsformen Neben den nach den Bestimmungen der APO zulässigen Prüfungsleistungen können folgende fachspezifische Prüfungsleistungen vorgesehen werden: Protokoll. Ein Protokoll gibt wesentliche Inhalte einer Lehrveranstaltung wieder: Begriffsbestimmungen, Kernaussagen, kurze und prägnante inhaltliche Klärungen von Algorithmen, Prozeduren, Techniken usw. Es hält außerdem ggf. offen gebliebene Fragen fest. Im Protokoll werden wichtige Namen, ggf. auch Jahreszahlen und/oder Zeiträume genannt. Durch das Protokoll erwerben die Studierenden die Fähigkeit, substanzielle Inhalte herauszufiltern und in geeigneter Form (schriftlich, elektronisch) aufzuzeichnen. Abgleich der Protokolle unter den Studierenden wie auch Kommentare seitens der Lehrenden sind möglich. Die Protokolle können somit vervollständigt werden und einen größeren Grad an Adäquatheit erlangen. Ein Protokoll sollte nicht mehr als drei Seiten (A4) umfassen. V. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Studienfach Russisch ist der Nachweis von wenigstens 51 C aus dem Kerncurriculum. VI. Wiederholung von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung Eine Wiederholung von bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung ist nicht möglich; die Bestimmung des 16 a Abs. 3 Satz 2 APO bleibt unberührt. VII. Studium im Ausland / Studienrelevanter Auslandsaufenthalt Den Studierenden wird empfohlen, den studienrelevanten Auslandsaufenthalt in einem Staat, in dem Russisch Amtssprache ist, im 5. Fachsemester durchzuführen und in diesem Rahmen einen geeigneten Sprachkurs zu absolvieren, der im Rahmen des Moduls B.Russ.124 Sprachpraxismodul Russisch IV angerechnet werden kann.

5 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1509 VIII. Exemplarische Studienverlaufspläne 1. Studienfach Russisch in Kombination mit Studienfach Deutsche Philologie/Deutsch (Lehramtbezogenes Profil) Sem. Σ C* 1. Σ 32 C 2. Σ 30 C 3. Σ 30 C 4. Σ 3 5. Σ 32 C 6. Σ 30 C Σ 181 C BA-Fach Russisch (6 +) BA-Fach Deutsche Philologie/Deutsch (6+) Optionalbereich (10 C) Erziehungswissenschaften (20 C) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Russ.120 B.Russ.101 B.Russ.102 B.Ger.01-1 Propädeutikum Techn. des wiss. Arb. Basis Russist. Ling. Einführung in die Sprachpraxis (Orientierung) (Orientierung) Germanistik 1.1 Russisch (Orientierung) (Wahl) (Protokoll) (Protokoll) 11 C (Klausur) B.Russ.121 Sprachpraxismodul Russisch I (Klausur) B.Russ.122 Sprachpraxismodul Russisch II (Klausur) B.Russ.123 Sprachpraxismodul Russisch III (Klausur) B.Russ.124 Sprachpraxismodul Russisch IV (Klausur) B.Russ.125 Sprachpraxismodul Russisch V (Klausur) B.Russ.103 Basis Russist. Lit. (mündl. + Klausur) B.Russ.105 Aufbau Russist. Lit. (Hausarb.) B.Russ.104 Aufbau Russist. Ling. (Klausur) B.Russ.118 Fachdidaktik Russisch und nichtschulische Vermittlungs-kompetenz (Hausarb. + Praktikumsbericht) Bachelorarbeit B.Russ.161 Vert. Russist. Ling. (Referat + Hausarb.) B.Ger.01-2 Einführung in die Germanistik 1.2 (Orientierung) B.Ger.02-1 Literaturwissenschaft Historische und systematische Perspektiven B.Ger.02-3 Sprachwissenschaft Historische und systematische Perspektiven B.Ger.03-2a Mediävistik Text, Medien, Kultur B.Ger.03-3b Sprachwissenschaft Sprache, Medium und Gesellschaft B.Ger.02-2 Mediävistik Historische und systematische Perspektiven B.Ger.03-1b Literaturwissenschaft Text, Medien, Kultur B.Ger.05 Fachdidaktik Deutsch B.Erz.1 Einführung in die Schulpädagogik (Klausur) B.Erz.30 Orientierungspraktikum (Portfolio) B.Erz.20 Schulpraktikum (Praktikumsbericht) 6 (+) (+) 6 (+) 10 C (+ 1 C) 20 C

6 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite Studienfach Russisch in Kombination mit Studienfach Spanisch/Hispanistik (Lehramtbezogenes Profil) Sem. Σ C* 1. Σ 3 2. Σ 31 C 3. Σ 25 C 4. Σ 32 C 5. Σ 3 6. Σ 27 C Σ 181 C B.Russ.101 Techn. des wiss. Arb. (Orientierung) (Protokoll) BA-Fach Russisch (6 +) BA-Fach Spanisch/Hispanistik (6+) B.Spa.101 Basismodul Sprachpraxis (Orientierung) B.Spa.102 Basismodul Sprachwiss. Optionalbereich (10 C) Erziehungswissenschaften (20 C) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Russ.20 B.Russ.102 B.Spa.104 Propädeutikum Basis Russist. Ling. Basismodul Sprachpraxis (Orientierung) Landes-wiss. Russisch (Wahl) (Protokoll) 11 C (Klausur) B.Russ.121 Sprachpraxismodul Russisch I (Klausur) B.Russ.122 Sprachpraxismodul Russisch II (Klausur) B.Russ.123 Sprachpraxismodul Russisch III (Klausur) B.Russ.124 Sprachpraxismodul Russisch IV (Klausur) B.Russ.125 Sprachpraxismodul Russisch V (Klausur) B.Russ.103 Basis Russist. Lit. (mündl. + Klausur) B.Russ.105 Aufbau Russist. Lit. (Hausarb.) Bachelorarbeit B.Russ.104 Aufbau Russist. Ling. (Klausur) B.Russ.118 Fachdidaktik Russisch und nichtschulische Vermittlungskompetenz (Hausarb. + Praktikumsbericht) B.Russ.162 Vert. Russist. Lit.wiss. (Referat) B.Spa.201 Aufbaumodul Sprachpraxis I B.Spa.205 Aufbaumodul Sprachpraxis II 5 C B.Spa.105 Einf. in die Fachdidaktik der roman. Sprachen B.Spa.103 Basism. Literaturwiss. B.Spa.202 Aufbaumodul Sprachwiss. 7 C B.Spa.203 Aufbaum. Literaturwiss. B.Spa.204 Aufbaum. Landeswiss. B.Erz.1 Einführung in die Schulpädagogik (Klausur) B.Erz.30 Orientierungspraktikum (Portfolio) B.Erz.20 Schulpraktikum (Praktikumsbericht) 6 (+) (+) 6 (+) 10 C (+ 1 C) 20 C

7 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1511 Anlage II.39 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Skandinavistik I. Fachspezifische Studienziele Studierende des Studienfaches Skandinavistik sollen sich eine umfassende Übersicht über die Inhalte, Methoden und Probleme des Faches verschaffen, aktive und passive Kenntnisse skandinavischer Sprachen erwerben und in ausgewählten Bereichen die fachwissenschaftlichen Kenntnisse so vertiefen, dass sie in der Lage sind, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sollen über umfangreiche Kenntnisse über Sprachen, Literaturen und Kulturen, zu Geschichte und Gesellschaft Skandinaviens verfügen und grundlegende literatur- und kulturwissenschaftliche Begriffe, Theorien und Methoden kennen und anwenden können. Im Kerncurriculum (6) sollen Grundkenntnisse über die spezifischen Gegenstände und Methoden der beiden Fachgebiete Ältere Skandinavistik und Neuere Skandinavistik sowie vertiefte Kenntnisse in einem der beiden Gebiete erworben werden. Ziel ist ferner, eine der drei Sprachen Dänisch, Norwegisch oder Schwedisch aktiv sicher zu beherrschen und über passive Kenntnisse in den übrigen skandinavischen Sprachen, einschließlich des Altnordischen, zu verfügen. Innerhalb des Optionalbereichs sollen im fachwissenschaftlichen Profil (1) über das Kerncurriculum hinausgehend vertiefte Kenntnisse in dem anderen Fachgebiet, eingehendere aktive und passive Sprachkompetenz sowie spezielle landeskundliche Kenntnisse erworben werden. Im Berufsfeldbezogenen Profil (1) sollen die Absolventinnen und Absolventen über die aktive Kompetenz in einer skandinavischen Sprache (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch) oder über Grundkenntnisse in einer dieser Sprachen und im Altnordischen verfügen. Spätere berufliche Tätigkeitsfelder für Skandinavistinnen und Skandinavisten eröffnen sich vor allem im Verlags- und Bibliothekswesen, im Bereich der Medien, in Unternehmen mit Kontakt nach Skandinavien, in Museen und Sammlungen, in der Wissenschaftsverwaltung sowie in der Fremdsprachenvermittlung und im Tourismus, aber auch in Kulturinstitutionen und an den Hochschulen. Dies sollte bei der Wahl des zweiten Fachs und des Profils im Professionalisierungsbereich berücksichtigt werden. II. Empfohlene Vorkenntnisse Die Kenntnis einer skandinavischen Sprache ist keine Voraussetzung für die Aufnahme des Fachstudiums. Empfohlen sind jedoch gute Englischkenntnisse sowie die Kenntnis einer zweiten Fremdsprache. Grundkenntnisse in allgemeiner Grammatik sind für den Spracherwerb (vor allem der historischen Sprachstufen) von Vorteil. Außerdem sollte Erfahrung in der Auseinandersetzung mit literarischen Texten, mit historischen Themen und mit theoretischen Fragestellungen vorhanden sein, wie sie beispielsweise im Literatur- und Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe erworben werden kann.

8 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1512 III. Modulübersicht 1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 6 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. a. Pflichtmodule Es müssen folgende fünf Module im Umfang von insgesamt 3 erfolgreich absolviert werden: B.Ska.101 Einführung in die Skandinavistik I ( / 4 SWS) B.Ska.102 Einführung in die Skandinavistik II ( / 4 SWS) B.Ska.201 Ältere Skandinavistik I (7 C / 4 SWS) B.Ska.301 Neuere Skandinavistik I (7 C / 4 SWS) B.Ska.500 Skandinavische Literatur und Kulturgeschichte (7 C / 2 SWS) Das Modul B.Ska.101 ist Orientierungsmodul. b. Wahlpflichtmodule Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 3 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. aa. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.202 Ältere Skandinavistik II (A) ( / 4 SWS) B.Ska.302 Neuere Skandinavistik II (A) ( / 4 SWS) bb. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.411 Basismodul Dänisch ( / 10 SWS) B.Ska.412 Basismodul Norwegisch ( / 10 SWS) B.Ska.413 Basismodul Schwedisch ( / 10 SWS) Die Module B.Ska.411, B.Ska.412 und B.Ska.413 sind Orientierungsmodule. cc. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch ( / 8 SWS) B.Ska.422 Aufbaumodul Norwegisch ( / 8 SWS) B.Ska.423 Aufbaumodul Schwedisch ( / 8 SWS) dd. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.441 Dänische Sprache ( / 2 SWS) B.Ska.442 Norwegische Sprache ( / 2 SWS) B.Ska.443 Schwedische Sprache ( / 2 SWS)

9 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1513 ee. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden. B.Ska.451 Dänische Literatur ( / 3 SWS) B.Ska.452 Norwegische Literatur ( / 3 SWS) B.Ska.453 Schwedische Literatur ( / 3 SWS) B.Ska.461 Dänische Kultur ( / 2 SWS) B.Ska.462 Norwegische Kultur ( / 2 SWS) B.Ska.463 Schwedische Kultur ( / 2 SWS) 2. Studienangebot in Profilen des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs a. Fachwissenschaftliches Profil Studierende des Studienfaches Skandinavistik können zusätzlich zum Kerncurriculum das fachwissenschaftliche Profil studieren. Dazu müssen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: aa. Es muss folgendes Modul im Umfang von 5 C erfolgreich absolviert werden: B.Ska.600 Wissenschaftliche Diskussion (5 C / 4 SWS) bb. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.203 Ältere Skandinavistik II (B) ( / 4 SWS) B.Ska.303 Neuere Skandinavistik II (B) ( / 4 SWS) Das Modul B.Ska.203 kann nur belegt werden, wenn im Rahmen des Kerncurriculums das Modul B.Ska.302 absolviert wird; das Modul B.Ska.303 kann nur belegt werden, wenn im Rahmen des Kerncurriculums das Modul B.Ska.202 absolviert wird. cc. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von 5 C erfolgreich absolviert werden: B.Ska.440 Skandinavische Sprachen und Landeskunde (5 C / 2 SWS) B.Ska.450 Skandinavische Sprachen und Landeskunde - kontrastiv (5 C / 3 SWS) b. Berufsfeldbezogenes Profil Das Studiengebiet Skandinavistik bietet zwei Modulpakete für Studierende anderer Studienfächer an, die innerhalb des berufsfeldbezogenen Profils nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden können. aa. Modulpaket Skandinavische Sprachen Es müssen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: i. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.411 Basismodul Dänisch ( / 10 SWS)

10 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1514 B.Ska.412 B.Ska.413 Basismodul Norwegisch ( / 10 SWS) Basismodul Schwedisch ( / 10 SWS) ii. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch ( / 8 SWS) B.Ska.422 Aufbaumodul Norwegisch ( / 8 SWS) B.Ska.423 Aufbaumodul Schwedisch ( / 8 SWS) bb. Modulpaket Skandinavistik für Nichtskandinavisten Es müssen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden: i. Es muss folgendes Modul im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.103 Grundzüge der Skandinavistik ( / 6 SWS) ii. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Ska.411 Basismodul Dänisch ( / 10 SWS) B.Ska.412 Basismodul Norwegisch ( / 10 SWS) B.Ska.413 Basismodul Schwedisch ( / 10 SWS) B.Ska.414 Basismodul Isländisch (/ 8 SWS) c. Profil studium generale Studierende aller Studienfächer können im Rahmen des Profils studium generale folgende Wahlmodule absolvieren: B.Ska.101 Einführung in die Skandinavistik I ( / 4 SWS) B.Ska.102 Einführung in die Skandinavistik II ( / 4 SWS) B.Ska.103 Grundzüge der Skandinavistik ( / 6 SWS) B.Ska.201 Ältere Skandinavistik I (7 C / 4 SWS) B.Ska.202 Ältere Skandinavistik II (A) ( / 4 SWS) B.Ska.203 Ältere Skandinavistik II (B) ( / 4 SWS) B.Ska.301 Neuere Skandinavistik I (7 C / 4 SWS) B.Ska.302 Neuere Skandinavistik II (A) ( / 4 SWS) B.Ska.303 Neuere Skandinavistik II (B) ( / 4 SWS) B.Ska.411 Basismodul Dänisch ( / 10 SWS) B.Ska.412 Basismodul Norwegisch ( / 10 SWS) B.Ska.413 Basismodul Schwedisch ( / 10 SWS) B.Ska.414 Basismodul Isländisch (/ 8 SWS) B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch ( / 8 SWS) B.Ska.422 Aufbaumodul Norwegisch ( / 8 SWS)

11 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1515 B.Ska.423 B.Ska.424 B.Ska.440 B.Ska.441 B.Ska.442 B.Ska.443 B.Ska.450 B.Ska.451 B.Ska.452 B.Ska.453 B.Ska.461 B.Ska.462 B.Ska.463 B.Ska.500 B.Ska.600 Aufbaumodul Schwedisch ( / 8 SWS) Aufbaumodul Isländisch ( / 4 SWS) Skandinavische Sprachen und Landeskunde (5 C / 2 SWS) Dänische Sprache ( / 2 SWS) Norwegische Sprache ( / 2 SWS) Schwedische Sprache ( / 2 SWS) Skandinavische Sprachen und Landeskunde - kontrastiv (5 C / 3 SWS) Dänische Literatur ( / 2 SWS) Norwegische Literatur ( / 2 SWS) Schwedische Literatur ( / 2 SWS) Dänische Kultur ( / 2 SWS) Norwegische Kultur ( / 2 SWS) Schwedische Kultur ( / 2 SWS) Skandinavische Literatur und Kulturgeschichte (7 C / 2 SWS) Wissenschaftliche Diskussion (5 C / 4 SWS) 3. Studienangebot im Bereich Schlüsselkompetenzen Folgende Wahlmodule können von Studierenden aller Studiengänge bzw.-fächer im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen des Profils studium generale absolviert wurden: B.Ska.103 Grundzüge der Skandinavistik ( / 6 SWS) B.Ska.411 Basismodul Dänisch ( / 10 SWS) B.Ska.412 Basismodul Norwegisch ( / 10 SWS) B.Ska.413 Basismodul Schwedisch ( / 10 SWS) B.Ska.414 Basismodul Isländisch ( / 8 SWS) B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch ( / 8 SWS) B.Ska.422 Aufbaumodul Norwegisch ( / 8 SWS) B.Ska.423 Aufbaumodul Schwedisch ( / 8 SWS) B.Ska.424 Aufbaumodul Isländisch ( / 4 SWS) B.Ska.441 Dänische Sprache ( / 2 SWS) B.Ska.442 Norwegische Sprache ( / 2 SWS) B.Ska.443 Schwedische Sprache ( / 2 SWS) B.Ska.451 Dänische Literatur ( / 2 SWS) B.Ska.452 Norwegische Literatur ( / 2 SWS) B.Ska.453 Schwedische Literatur ( / 2 SWS) B.Ska.461 Dänische Kultur ( / 2 SWS)

12 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1516 B.Ska.462 Norwegische Kultur ( / 2 SWS) B.Ska.463 Schwedische Kultur ( / 2 SWS) Folgende Wahlmodule können nur von Studierenden der Skandinavistik absolviert werden: B.Ska 460 Praktikum Skandinavistik (/ 2 SWS) B.Ska.470 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (/ 2 SWS) IV. Beleg-Empfehlungen für den Bereich Schlüsselkompetenzen Empfohlen wird neben der zu erlernenden Skandinavischen Sprache, noch eine weitere skandinavische Sprache zu erlernen oder aber eine andere Fremdsprache. Erweiterte Kompetenzen in den Literatur- und Kulturwissenschaften wie auch in Geschichte sind von Nutzen. V. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Studienfach Skandinavistik ist der Nachweis von 4 aus folgenden Modulen: B.Ska.101 Einführung in die Skandinavistik I ( / 4 SWS) B.Ska.102 Einführung in die Skandinavistik II ( / 4 SWS) B.Ska.201 Ältere Skandinavistik I (7 C / 4 SWS) B.Ska.301 Neuere Skandinavistik I (7 C / 4 SWS) B.Ska.411 Basismodul Dänisch ( / 10 SWS) oder B.Ska.412 Basismodul Norwegisch ( / 10 SWS) oder B.Ska.413 Basismodul Schwedisch ( / 10 SWS) B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch ( / 8 SWS) oder B.Ska.422 Aufbaumodul Norwegisch ( / 8 SWS) oder B.Ska.423 Aufbaumodul Schwedisch ( / 8 SWS) VI. Wiederholung von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung Eine Wiederholung von bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung ist nicht möglich; die Bestimmung des 16 a Abs. 3 Satz 2 APO bleibt unberührt. VII. Besondere Bestimmungen zur Notenbildung Bei der Berechnung der Note für das Fachstudium Skandinavistik sowie der Gesamtnote des Bachelorabschlusses bleibt eines der Module B.Ska.201 und B.Ska.301 nach Wahl der oder des Studierenden unberücksichtigt. Sofern Studierende ihr Wahlrecht nach Satz 1 nicht wahrnehmen, wird nur das besser bewertete der genannten Module bei der Notenbildung berücksichtigt, bei gleich lautender Bewertung das Modul B.Ska.301.

13 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1517 VIII. Studium im Ausland Ein Studium im Ausland dient dem erweiterten und verbesserten Spracherwerb und bietet darüber hinaus einen Einblick in die skandinavische Kultur. Das Skandinavische Seminar verfügt über Erasmus Kooperationen mit mehreren Universitäten in allen skandinavischen Ländern. Ein Auslandsaufenthalt wird dringend empfohlen.

14 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1518 Exemplarische Studienverlaufspläne 1. Studienfach Skandinavistik (mit fachwissenschaftlichem Profil) in Kombination mit Studienfach Deutsche Philologie/Deutsch Sem. Σ C* 1. Σ 2 2. Σ 31 C 3. Σ 3 4. Σ 31 C 5. Σ 2 6. Σ 2 Σ 180 C B.Ska.101 Einführung in die Skandinavistik I (Orientierungsmodul) BA-Fach Skandinavistik (6) B.Ska.411 Basismodul Dänisch (Orientierungsmodul) BA-Fach Deutsche Philologie/Deutsch (6) Fachwissenschaftliches Profil (1) Bereich Schlüsselkompetenzen (1) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Ger.01-1 Einführung in die Germanistik (Orientierungsmodul) B.Ska.201 Ältere Skandinavistik I 7 C B.Ska.301 Neuere Skandinavistik I 7 C B.Ska.302 Neuere Skandinavistik II B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch B.Ska.441 Dänische Sprache B.Ska 461 Dänische Kultur B.Ska.102 Einführung in die Skandinavistik II B.Ska.500 Skandinavische Literatur und Kulturgeschichte 7 C Bachelorarbeit B.Ger.01-2 Einführung in die Germanistik B.Ger.02-1 Literaturwissenschaft - Hist. u.syst. Perspektiven B.Ger.02-3 Sprachwissenschaft - Hist. und system. Perspektiven B.Ger.03-2b Vertiefungsmodul Mediävistik B.Ger.03-3b Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft 6 B.Ger.02-2 Mediävistik - Hist. und system. Perspektiven B.Ger.04 Außerschulische Wissensvermittlung (Wahlpflic ht) B.Ger.03-1a Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft B.Ska.203 Ältere Skandinavistik II B.Ska.440 Skand. Sprachen u. Landeskunde (Wahlpfl.) 5 C B.Ska.600 Wissenschaftliche Dikussion" 5 C 6 (+) 6 3 B.AegKo.26 Einführung in die ägyptische Geschichte B.Frz.104 Basismodul Landeswissenschaft 5 C SK.DaF-Tr-1 Interkulturelles Kompetenztraining

15 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1519 Sem. Σ C* 1. Σ 2 2. Σ 31 C 3. Σ 30 C 4. Σ 2 5. Σ 32 C 6. Σ 3 2. Studienfach Skandinavistik in Kombination mit Studienfach Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie Profil studium generale BA-Fach Skandinavistik (6) B.Ska.411 Basismodul Dänisch (Orientierungsmodul) B.Ska.101 Einführung in die Skandinavistik I (Orientierungsmodul) BA-Fach Kulturanthropologie/ Europäische Ethnologie (6) Professionalisierungsbereich/ Schlüsselkompetenzen (1 +1) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.KAEE.01 B.KAEE.02 Grundlagen der Kulturhistorische Methoden KA/EE und (Orientierungsmodul) Hermeneutik (Pflichtmodul) B.Ska.102 Einführung in die Skandinavistik II B.Ska.201 Ältere Skandinavistik I 7 C B.Ska.301 Neuere Skandinavistik I 7 C B.Ska.302 Neuere Skandinavistik II B.Ska.421 Aufbaumodul Dänisch B.Ska.441 Dänische Sprache BA-Arbeit B.Ska.500 Skandinavische Literatur und Kulturgeschichte 7 C B.Ska 451 Dänische Literatur Wahlpflicht B.KAEE.03 Methoden der Feldforschung (Pflichtmodul) B.KAEE.05 Klassische und vergleichende Forschungsfelder und Fachgeschichte der KA/EE (Pflichtmodul) B.KAEE.08 Forschungsfelder der KA/EE (Pflichtmodul) B.KAEE.06 Themen und Theorievertiefung der KA/EE (Pflichtmodul) B.KAEE.04 Kulturtheorie (Pflichtmodul) B.KAEE.07 Praxisfelder der KA/EE (Pflichtmodul) B.Ska.413 Basismodul Schwedisch B.Ska.423 Aufbaumodul Schwedisch Σ 180 C 6 (+) SK.DaF-Tr-1 Interkulturelles Kompetenztraining B.AegKo.26 Einführung in die ägyptische Geschichte B.Frz.104 Basismodul Landeswissenschaft 5 C

16 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1520 Anlage II.40 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Slavische Philologie I. Fachspezifische Studienziele Absolventinnen und Absolventen des Studienfachs Slavische Philologie haben sich mit den Literaturen, Kulturen und Sprachen der slavischen Völker auseinandergesetzt. Dabei haben sie sich mit mindestens einer slavischen Literatur, Kultur und Sprache vertieft befasst. Sie haben sich das Instrumentarium für die linguistische Analyse sprachlicher Daten und die literaturwissenschaftliche Analyse und Deutung literarischer Texte angeeignet. Sie haben sich mit der Struktur und Geschichte slavischer Sprachen vertraut gemacht sowie die Geschichte und das Gattungssystem slavischsprachiger Literaturen kennengelernt. Sie haben mindestens eine slavische Sprache neu erlernt. II. Modulübersicht 1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 6 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. a. Pflichtmodule Es müssen folgende acht Module im Umfang von insgesamt 4 erfolgreich absolviert werden: B.Slav.101 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens ( / 2 SWS) B.Slav.102 Basismodul Slavistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Slav.103 Basismodul Slavistische Literaturwissenschaft ( / 2 SWS) B.Slav.104 Aufbaumodul I Slavistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Slav.105 Aufbaumodul I Slavistische Literaturwissenschaft ( / 6 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) B.Slav.108 Landeswissenschaften ( / 6 SWS) Die Module B.Slav.101, B.Slav.102 und B.Slav.103 sind Orientierungsmodule. b. Wahlpflichtmodule Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind aus den folgenden Wahlpflichtmodulen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 1 zu absolvieren: B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III ( / 6 SWS) B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II ( / 6 SWS)

17 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1521 B.Slav.133 B.Slav.141 B.Slav.142 B.Slav.151 B.Slav.152 B.Slav.161 B.Slav.162 B.Slav.171 B.Slav.172 Sprachpraxismodul Polnisch III ( / 6 SWS) Sprachpraxismodul Tschechisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Tschechisch II ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bulgarisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bulgarisch II ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch II ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Ukrainisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Ukrainisch II ( / 9 SWS) aa. Vor dem Absolvieren von Modulen der Sprachpraxis werden ggf. vorhandene Sprachkenntnisse durch die zuständige Lektorin oder den zuständigen Lektor eingestuft. bb. Module, deren Lernziele aufgrund der Einstufung nach Buchstaben aa. bereits erreicht wurden, können nicht absolviert werden. Es sind in diesem Falle und im erforderlichen Umfang (max. 1) Sprachpraxis-Module einer anderen slavischen Sprache zu absolvieren. cc. Im Modulen der Sprachpraxis werden auch im slavischsprachigen Ausland absolvierte Sprachkurse angerechnet. dd. Wird Sprachpraxis Russisch oder Polnisch gewählt und die Vorkenntnisse in der gewählten Sprache sind geringer als Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, so muss zuvor das entsprechende Propädeutikum (B.Slav.120 bzw. B.Slav.130) absolviert werden. Propädeutika können im Professionalisierungsbereich (Bereich Schlüsselkompetenzen) eingebracht werden. 2. Studienangebot in Profilen des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs Fachwissenschaftliches Profil Studierende im Studienfach Slavische Philologie können zusätzlich zum Kerncurriculum das fachwissenschaftliche Profil studieren. Dazu müssen fachwissenschaftliche Module im Umfang von sowie ein sprachpraktisches Modul mit Bezug auf eine zweite zu erlernende slavische Sprache (also nicht dieselbe Sprache, die als einzige slavische Sprache im Kerncurriculum absolviert wird) im Umfang von nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. Bei der Wahl von Russisch oder Polnisch als zweite zu erlernende Sprache gilt: 1. Liegen keine oder sehr geringe (geringer als A1) Vorkenntnisse in der gewählten Sprache vor, ist zuvor zu dieser Sprache das Propädeutikum (B.Slav.120 bzw. 130) zu absolvieren. 2. Liegen in der gewählten Sprache Vorkenntnisse vor, die höher sind, als die zu ihr angebotenen konsekutiven Stufen der Curricula voraussetzen, dann kann zu dieser Sprache das Korrektivmodul (B.Slav.124 oder 134) absolviert werden.

18 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1522 a. Fachwissenschaftliche Module Es müssen folgende zwei Module im Umfang von insgesamt erfolgreich absolviert werden: B.Slav.191 Vertiefungsmodul Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.192 Vertiefungsmodul Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) b. Sprachpraktisches Modul Es muss eines der folgenden Module im Umfang von erfolgreich absolviert werden: B.Slav.193 Vertiefungsmodul Sprachpraxis ( / 6 SWS) B.Slav.124 Korrektive Sprachpraxis Russisch ( / 3 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch ( / 2 SWS) 3. Studienangebot im Bereich Schlüsselkompetenzen a. Folgende Wahlmodule können von Studierenden aller Studiengänge bzw. -fächer im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden; eine Anrechnung bereits im Kerncurriculum oder in den Profilen zu absolvierender Module bzw. Teilmodule ist nicht möglich: B.Slav.101 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens ( / 2 SWS) B.Slav Einführung in die slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav Abriss zur Geschichte der slavischen Sprachen ( / 2 SWS) B.Slav.103 Basismodul Slavistische Literaturwissenschaft ( / 2 SWS) B.Slav.104 Aufbaumodul I Slavistische Linguistik ( / 6 SWS) B.Slav.105 Aufbaumodul I Slavistische Literaturwissenschaft ( / 6 SWS) B.Slav.106 Aufbaumodul II Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) B.Slav.107 Aufbaumodul II Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) B.Slav Südosteuropakompetenz ( / 2 SWS) B.Slav Ostmitteleuropakompetenz ( / 2 SWS) B.Slav Osteuropakompetenz ( / 2 SWS) B.Slav.124 Korrektive Sprachpraxis Russisch ( / 3 SWS) B.Slav.127 Russisch für Hörer aller Fakultäten ( / 8 SWS) B.Slav.129 Wirtschaftsrussisch ( / 4 SWS) B.Slav.130 Propädeutikum Sprachpraxis Polnisch ( / 9 SWS) B.Slav.131 Sprachpraxismodul Polnisch I ( / 6 SWS) B.Slav.132 Sprachpraxismodul Polnisch II ( / 6 SWS) B.Slav.133 Sprachpraxismodul Polnisch III ( / 6 SWS) B.Slav.134 Korrektive Sprachpraxis Polnisch ( / 2 SWS) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I ( / 9 SWS)

19 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1523 B.Slav.142 B.Slav.151 B.Slav.152 B.Slav.161 B.Slav.162 B.Slav.171 B.Slav.172 B.Slav.191 B.Slav.192 Sprachpraxismodul Tschechisch II ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bulgarisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bulgarisch II ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Bosnisch-Kroatisch-Serbisch II ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Ukrainisch I ( / 9 SWS) Sprachpraxismodul Ukrainisch II ( / 9 SWS) Vertiefungsmodul Slavistische Linguistik ( / 4 SWS) Vertiefungsmodul Slavistische Literaturwissenschaft ( / 4 SWS) b. Die folgenden Wahlmodule können nur von Studierenden des Studienfachs Slavische Philologie absolviert werden: B.Slav.120 Propädeutikum Sprachpraxis Russisch (11 C / 11 SWS) B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I ( / 6 SWS) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II ( / 6 SWS) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III ( / 6 SWS) III. Beleg-Empfehlungen für den Bereich Schlüsselkompetenzen Die Studierenden sind frei, im Bereich der Schlüsselqualifikationen aus den Lehrveranstaltungsangeboten der Universität auszuwählen. Besonders sinnvoll sind Lehrveranstaltungen mit Bezug zu Osteuropa. Nachdrücklich hingewiesen wird auf das Angebot des Lehrstuhls für Osteuropäische Geschichte, wo mindestens 9 Anrechnungspunkte erworben werden sollten. IV. Fachspezifische Prüfungsformen Neben den nach den Bestimmungen der APO zulässigen Prüfungsleistungen können folgende fachspezifische Prüfungsleistungen vorgesehen werden. 1. Ein Protokoll gibt wesentliche Inhalte einer Lehrveranstaltung wieder: Begriffsbestimmungen, Kernaussagen, kurze und prägnante inhaltliche Klärungen von Algorithmen, Prozeduren, Techniken usw. Es hält außerdem ggf. offen gebliebene Fragen fest. Im Protokoll werden wichtige Namen, ggf. auch Jahreszahlen und/oder Zeiträume genannt. Durch das Protokoll erwerben die Studierenden die Fähigkeit, substanzielle Inhalte herauszufiltern und in geeigneter Form (schriftlich, elektronisch) aufzuzeichnen. Abgleich der Protokolle unter den Studierenden wie auch Kommentare seitens der Lehrenden sind möglich. Die Protokolle können somit vervollständigt werden und einen größeren Grad an Adäquatheit erlangen. Ein Protokoll sollte nicht mehr als drei Seiten (A4) umfassen.

20 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite Ein Portfolio ist eine Sammlung von Essays zu landeskundlichen Themenstellungen im Umfang von vier Seiten (A4) pro Nationalkultur (insgesamt max. 24 Seiten), die in einer Mappe bzw. auf einer CD-Rom dokumentiert werden und welche unter Anleitung durch die zuständigen Dozenten sowie auf der Grundlage einschlägiger Fachliteratur erstellt werden. V. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Studienfach Slavische Philologie ist der Nachweis von wenigstens 51 C aus dem Kerncurriculum. VI. Wiederholung von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung Eine Wiederholung von bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung ist nicht möglich; die Bestimmung des 16 a Abs. 3 Satz 2 APO bleibt unberührt. VII. Studium im Ausland Den Studierenden wird empfohlen, einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt zu absolvieren, und zwar in einem Staat, in dem eine der studierten slavischen Sprachen Amtssprache ist. Als Zeitpunkt für diesen Auslandsaufenthalt wird das 5. Fachsemester empfohlen bzw. das Semester nach Abschluss des Bachelormoduls Sprachpraxis (B.Slav.121, 131, 141, 151, 161 oder 171).

21 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1525 VIII. Exemplarische Studienverlaufspläne 1. Studienfach Slavische Philologie (mit Fachwissenschaftlichem Profil) in Kombination mit Studienfach Deutsche Philologie Sem. Σ C* 1. Σ 3 2. Σ 32 C 3. Σ 27 C 4. Σ 3 5. Σ 32 C BA-Fach Slavische Philologie (6) BA-Fach Deutsche Philologie (6) Fachwissenschaftliches Profil (1) Bereich Schlüsselkompetenzen (1) Modul Modul Modul Modul Modul Fachwiss. Vert. Modul B.Slav.102 Basis Slav. Ling. (Orientierung) (Protokoll) B.Slav.121 Sprachpraxismodul Russisch I (Klausur) B.Slav.122 Sprachpraxismodul Russisch II (Klausur) B.Slav.123 Sprachpraxismodul Russisch III (Klausur) B.Slav.103 Basis Slav. Lit. (Orientierung) (Klausur) B.Slav.104 Aufbau I Slav. Ling. (Klausur) B.Slav.101 Techn. des wiss. Arb. (Orientierung) (Protokoll) B.Slav.107 Aufbau II Slav. Lit. (Hausarb.) B.Slav.105 Aufbau I Slav. Lit. (mündl. + Klausur) B.Slav.106 Aufbau II Slav. Ling. (Referat + Hausarb.) B.Slav.108 Landeswissenschaft (Portfolio) B.Ger.01-1 Einführung in die Germanistik 1.1 (Orientierung) B.Ger.01-2 Einführung in die Germanistik 1.2 (Orientierung) B.Ger.02-1 Literaturwissenschaft Hist. u. syst. Perspektiven B.Ger.02-3 Sprachwissenschaft Historische und systematische Perspektiven B.Ger.03-2a Mediävistik Text, Medien, Kultur B.Ger.02-2 Mediävistik Hist. u. syst. Perspektiven B.Ger.03-1b Literaturwissenschaft Text, Medien, Kultur B.Ger.04 Außerschulische Wissensvermittlung B.Slav.191 Vert. Slav. Ling. (2 Ref. + Hausarb.) B.Slav.192 Vert. Slav. Lit. (mündl. + Referat) 6. B.Slav.193 (= 141) B.Ger.03-3b Σ 2 Vertief.modul Sprachwissenschaft Sprachpraxis Bachelorarbeit Sprache, Medium und (= Tschechisch I) Gesellschaft (Wahl) (Klausur) [ohne Intensivkurs] Σ 181 C 6 (+) 6 37 C B.Slav.130 Propädeutikum Sprachpraxis Russisch (Wahl) 11 C (Klausur) SK.IKG-ZQ.73 Praxisstudien Sprach- und Kulturverm. Unterricht (Wahl)

22 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite Studienfach Slavische Philologie (mit Fachwissenschaftlichem Profil) in Kombination mit Studienfach Finnisch-Ugrische Philologie Sem. Σ C* 1. Σ 2 2. Σ 2 3. Σ 31 C 4. Σ 31 C 5. Σ 31 C 6. Σ 30 C Σ 180 C Professionalisierungsbereich / Schlüsselkompetenzen (3) BA-Fach Slavische Philologie (6) BA-Fach Finnisch-Ugrische Philologie (6) Modul Modul Modul Modul Modul Fachwiss. Vert. Modul B.Slav.101 Techn. des wiss. Arb. (Orientierung) (Protokoll) B.Slav.141 Sprachpraxismodul Tschechisch I (Klausur) B.Slav.142 Sprachpraxismodul Tschechisch II (Klausur) Bachelorarbeit B.Slav.102 Basis Slav. Ling. (Orientierung) (Protokolll B.Slav.104 Aufbau I Slav. Ling. (Klausur) B.Slav.107 Aufbau II Slav. Lit. (Hausarb.) B.Slav.103 Basis Slav. Lit. (Orientierung) (Klausur) B.Slav.105 Aufbau I Slav. Lit. (mündl. + Klausur) B.Slav.106 Aufbau II Slav. Ling. (Referat + Hausarb.) B.Slav.108 Landeswissenschaft (Portfolio) B.Fin.03c Sprachbeherrschung I: Ungarisch B.Fin.06c Sprachbeherrsch. II: Ungarisch B.Fin.09 Sprachpraxis B.Fin.04 Landeskunde B.Fin.08a Sprachkontakte B.Fin.05 Kleine Sprache B.Fin.01 Grundlagen der Finnougristik I (Orientierungsmodul) B.Fin.02 Grundlagen der Finnougristik II B.Fin.07 Historische Lautlehre / Morphologie B.Fin.03a Sprachbeherrschung I: Estnisch B.Slav.193 (=131) Vertief.modul Sprachpraxis (= Polnisch I) (Wahl) (Klausur) B.Slav.191 Vert. Slav. Ling. (2 Ref. + Hausarb.) B.Slav.192 Vert. Slav. Lit. (mündl. + Referat) 6 (+) 6 3 SK.AS.KK-3a Kommunikative Kompetenz: Theorie der Argumentation (Wahl) SK.AS.WK-10 Lernstrategien (Wahl) 121 B.Slav.152 Sprachpraxismodul Bulgarisch II (Wahl) (Klausur) SK.AS.KK-26 Kommunikative Kompetenz; Freie Rede (Wahl)

23 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1527 Anlage II.41 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Soziologie I. Fachspezifische Studienziele Ziel des Studienfaches ist die Vermittlung der für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse und der Fähigkeit, die zentralen Zusammenhänge des Fachs zu überblicken und grundlegende wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Die Vermittlung von fundierten Grundlagenkenntnissen der Soziologie sowie deren Methoden zielt darauf, Kompetenzen in der Formulierung soziologischer Fragestellungen, in der Analyse sozialer Probleme und Phänomene und in der Anwendung der wichtigsten soziologischen Methoden zu erwerben. Diese Qualifikationen ermöglichen den Einstieg in verschiedene Berufsfelder (Presse, Massenmedien, Öffentlichkeitsarbeit, Tätigkeiten im Verbandswesen, in der Weiterbildung und in der außerschulischen Jugendbildung und Jugendhilfe, im Feld der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie im Personalwesen von Unternehmen und Organisationen). Sie bereiten auch auf einen weiteren wissenschaftlichen Abschluss vor. II. Modulübersicht 1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 6 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich werden. a. Pflichtmodule Es müssen folgende sieben Module im Umfang von insgesamt 45 C erfolgreich absolviert werden: B.Soz.10 Einführung in die Soziologie ( / 4 SWS) B.MZS.03 Einführung und Praxis der empirischen Sozialforschung ( / 6 SWS) B.MZS.11 Statistik I (/4 SWS) B.MZS.12 Statistik II (Wirtschafts- und Sozialstatistik) (/4 SWS) B.MZS.14 Statistik IV (Computergestützte Datenanalyse) (/2 SWS) B.Soz.13 Einführung in die soziologische Theorie (/4 SWS) B.Soz.20 Einführung in die Sozialstrukturanalyse moderner Gesellschaften ( / 4 SWS) Das Modul B.Soz.10 ist Orientierungsmodul. b. Wahlpflichtmodule Es müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 21 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden. aa. Es müssen zwei der folgenden Module im Umfang von insgesamt 1 erfolgreich absolviert werden, und zwar entweder die Module B.Soz.15a und B.Soz.15b, die Module B.Soz.16a und B.Soz.16b oder die Module B.Soz.17a und B.Soz.17b:

24 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1528 B.Soz.15a B.Soz.15b B.Soz.16a B.Soz.16b B.Soz.17a B.Soz.17b Einführung in die Soziologie der Arbeit und des Wissens (/4 SWS) Soziologie der Arbeit und des Wissens- Vertiefung (/2 SWS) Einführung in die Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates I (/4 SWS) Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates II- Vertiefung (/2 SWS) Einführung in die Kultursoziologie (/4 SWS) Kultursoziologie- Vertiefung (/2 SWS) bb. Es muss eines der folgenden Module im Umfang von 5 C erfolgreich absolviert werden; das Modul B.Soz.05ab kann dabei nicht zusätzlich zu den Modulen B.Soz.15a und B.Soz.15b, das Modul B.Soz.06ab nicht zusätzlich zu den Modulen B.Soz.16a und B.Soz.16b, das Modul B.Soz.07ab nicht zusätzlich zu den Modulen B.Soz.17a und B.Soz.17b belegt werden: B.Soz.05ab Einführung in die Soziologie der Arbeit und des Wissens (5 C/4 SWS) B.Soz.06ab Einführung in die Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtstaates (5 C/4 SWS) B.Soz.07ab Einführung in die Kultursoziologie (5 C/4 SWS) 2. Studienangebot in Profilen des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs a. Fachwissenschaftliches Profil Studierende des Studienfaches Soziologie können zusätzlich zum Kerncurriculum das fachwissenschaftliche Profil studieren. Dazu müssen wenigstens zwei der folgenden Module im Umfang von insgesamt wenigstens 1 erfolgreich absolviert werden (Das Modul B.Sowi.111 kann nicht belegt werden, wenn bereits eines der Module B.Sowi.1 oder B.Sowi.11 absolviert wurden; das Modul B.MZS.4ab kann nicht belegt werden, wenn bereits das Modul B.MZS.4 belegt wurde.); Module/Veranstaltungen, die bereits im Rahmen des Kerncurriculums absolviert wurden, können nicht im Rahmen des Profils eingebracht werden: B.Erz.100 Grundlagen der Erziehungswissenschaft (/6 SWS) B.Erz.200 Pädagogische Professionalität und Handlungsfelder (/4 SWS) B.Erz.300 Sozialisation und Differenz (/4 SWS) B.Erz.400 Bildungsforschung (/4 SWS) B.MZS.02 Seminar Praxis der empirischen Sozialforschung (/2 SWS) B.MZS.02c Vertiefung zur Praxis der empirischen Sozialforschung (/ 2 SWS) B.MZS.13 Statistik III (Multivariate Analysemodelle) (/4 SWS) B.MZS.4 Forschungsübung zur quantitativen Sozialforschung (/6 SWS) B.MZS.4ab Seminar Forschungsübung zur quantitativen Sozialforschung (/2 SWS)

25 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1529 B.MZS.4c Vertiefende Forschungsübung zur quantitativen Sozialforschung (/2 SWS) B.MZS.5 Forschungsübung zur qualitativen Sozialforschung (/ 6 SWS) B.Pol.2 Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte (10 C/4 SWS) B.Pol.300 Vergleichende Analyse Politischer Systeme (10 C/4 SWS) B.Pol.4 Einführung in die internationale (10 C/4 SWS) B.Sowi.1 Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten (2 C/ 2 SWS) B.Sowi.11 Textarten im Studium der Sozialwissenschaften (/2 SWS) B.Sowi.111 Akademisches Schreiben und wissenschaftliches Arbeiten (/ 4 SWS) B.Sowi.2 Wissenschaft und Ethik (/ 2 SWS) B.Sowi.200 Spezielle Gegenstandsbereiche und Theorien der Sozialwissenschaften (/4 SWS) B.Soz.14 Ausgewählte soziologische Theorien zur Vertiefung (/ 4 SWS) B.Soz.14b Moderne soziologische Theorien und ihre Forschungsperspektiven ( / 3 SWS) B.Soz.14c Analyse moderner Theorieentwicklungen in der Soziologie ( / 3 SWS) B.Soz.15a Einführung in die Soziologie der Arbeit und des Wissens (/4 SWS) B.Soz.15b Soziologie der Arbeit und des Wissens Vertiefung (/2 SWS) B.Soz.15c Soziologie der Arbeit und des Wissens Vertiefung (/2 SWS) B.Soz.16a Einführung in die Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates I (/4 SWS) B.Soz.16b Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates II Vertiefung (/2 SWS) B.Soz.16c Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates Vertiefung (/2 SWS) B.Soz.17a Einführung in die Kultursoziologie (/4 SWS) B.Soz.17b Kultursoziologie Vertiefung (/2 SWS) B.Soz.17c Kultursoziologie Vertiefung (/2 SWS) B.Spo.29 Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Sports (5 C/3 SWS) B.Spo.30 Sport, Medien und Ökonomie (/2 SWS) b. Berufsfeldbezogenes Profil Studierende des Studienfaches Soziologie können zusätzlich zum Kerncurriculum das berufsfeldbezogene Profil studieren. Dazu müssen wenigstens zwei der folgenden Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt wenigstens 1 erfolgreich absolviert werden (Das Modul B.MZS.4ab kann nicht belegt werden, wenn bereits das Modul B.MZS.4 belegt wurde.): B.MZS.4 Forschungsübung zur quantitativen Sozialforschung (/6 SWS) B.MZS.4ab Seminar Forschungsübung zur quantitativen Sozialforschung (/2 SWS)

26 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1530 B.MZS.4c Vertiefende Forschungsübung zur quantitativen Sozialforschung (/2 SWS) B.MZS.5 Forschungsübung zur qualitativen Sozialforschung (/ 6 SWS) B.MZS.6 Interpretative Erhebungs- und Auswertungsmethoden (/ 2 SWS) B.Sowi.2 Wissenschaft und Ethik (/ 2 SWS) SQ.Sowi.13 Praxis der Sozialwissenschaften (/2 SWS) SQ.Sowi.14 Berufsfelder zwischen Theorie und Praxis (/4 SWS) SQ.SoWi.15 Praktika in einschlägigen Bereichen (10 C/2 SWS) SQ.Sowi.16 Praxiskurs: Bewerben als SozialwissenschaftlerIn (/4 SWS) SQ.SoWi.25 Praktika in einschlägigen Bereichen (/2 SWS) SQ.SoWi.5 Praktika in einschlägigen Bereichen (/2 SWS) 3. Studienangebot im Bereich Schlüsselkompetenzen Folgendes Wahlmodul kann von Studierenden des Studienfachs Soziologie auch im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden: B.Sowi.2 Wissenschaft und Ethik (/2 SWS) III. Beleg-Empfehlungen im Bereich Schlüsselkompetenzen Den Studierenden wird empfohlen, im Professionalisierungsbereich (Schlüsselkompetenzen) die unter Nr. II. 3. aufgeführten Angebote der Soziologie, der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie die Angebote der ZESS zu nutzen. IV. Fachspezifische Prüfungsformen Neben den nach den Bestimmungen der APO zulässigen Prüfungsleistungen können folgende fachspezifische Prüfungsleistungen vorgesehen werden: 1. Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text. (max. 2 Seiten) 2. Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest. (max. 2 Seiten) 3. Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Seminars gestellt werden. In einem Essay soll eine spezif i- sche Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. (max. 6 Seiten) 4. Moderation: Die Moderation einer Seminarsitzung bedarf einer intensiven Vorbereitung auf die jeweilige Seminarsitzung. Aufgabe ist es, die Seminarsitzung zu strukturieren, indem Diskussionsbeiträge und andere Seminarbeiträge zusammengetragen und bei Bedarf zusammengefasst werden.

27 Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 21 c Seite 1531 V. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Studienfach Soziologie ist der Nachweis von 55 C aus dem Fachstudium Soziologie. VI. Besondere Bestimmungen zur Notenbildung Bei der Berechnung der Gesamtnote bleiben auf Antrag der oder des Studierenden Module des Fachstudiums Soziologie im Umfang von bis zu, und des Optionalbereichs, wenn das Fachwissenschaftliche oder das Berufsfeldbezogene Profil im Studiengebiet Soziologie belegt wurde, im Umfang von bis zu, unberücksichtigt, indem die bestandenen benoteten Modulprüfungen jeweils in eine unbenotete Modulprüfung umgewandelt werden; der Antrag muss spätestens vor Ausgabe des Prüfungszeugnisses gestellt werden; alternativ kann der Antrag einmalig vor einem Wechsel der Hochschule gestellt werden; der Antrag kann nur einmal gestellt und nach Umsetzung im Prüfungsverwaltungssystem nicht mehr zurück genommen werden. VII. Überschneidungen im Fachstudium zweier Studienfächer Ist ein Modul Teil des Fachstudiums beider studierten Studienfächer, so darf es nur einmal absolviert werden. Dies gilt auch, wenn unterschiedliche Varianten eines Moduls im Fachstudium beider Studienfächer erfolgreich absolviert werden, mit der Maßgabe, dass diejenige Variante zu absolvieren ist, der die höhere Zahl von Anrechnungspunkten zugewiesen ist. Die hierdurch erworbenen Anrechnungspunkte können ausschließlich für eines der beiden Studienfächer berücksichtigt werden; um die für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengangs erforderlichen Anrechnungspunkte im Umfang von wenigstens 6 je Studienfach zu erwerben, muss die oder der Studierende in dem Studienfach, für das die Anrechnungspunkte nicht berücksichtigt wurden, ein weiteres fachwissenschaftliches Modul oder mehrere weitere fachwissenschaftliche Module wenigstens im Umfang des insoweit unberücksichtigten Moduls erfolgreich absolvieren. Im Fach Soziologie stehen dazu noch nicht absolvierte Module aus dem Fachwissenschaftlichen Profil zur Verfügung. VIII. Übergangsbestimmungen Die Bestimmung nach Nr. VI ist auch auf alle Studierenden dieses Studienfaches anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits immatrikuliert waren.

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