Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus

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1 Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 9. Februar 2011 (Brem.ABl. S. 531) und - der Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie an der Universität Bremen vom 8. Februar 2012 (Brem.ABl S. 116) ergibt. Informationen über die Inhalte der einzelnen Änderungsordnungen und das Inkrafttreten der darin getroffenen Regelungen können hier nicht dargestellt werden. Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie der Universität Bremen vom 8. Februar 2012 Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung. 1 Studienumfang und Abschlussgrad (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Wirtschaftspsychologie sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern. (2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad verliehen. (1) Das Studium besteht aus: Master of Science (abgekürzt M. Sc.) 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte - dem Pflichtbereich im Umfang von 66 CP, - dem Wahlpflichtbereich im Umfang von 30 CP und - der Masterarbeit im Umfang von 24 CP. (2) Das Studium umfasst Module gemäß Anlage 1. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt Anlage 2. (3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. (5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

2 (6) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 AT MPO durchgeführt. Darüber hinaus werden Lehrveranstaltungen in den folgenden Arten durchgeführt: Workshop: Interaktive und erfahrungsbezogene Erarbeitung von Studieninhalten, bedarfsweise mit eigenverantwortlicher Vorbereitung und Durchführung durch Studierende. (7) Zu Beginn des Wintersemesters findet im Rahmen des Moduls "Einführung in die Wirtschaftspsychologie" ein Einführungsworkshop statt. Der Workshop dient der Orientierung im Studium sowie der individuellen Studienplanung. 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß 8 ff. AT MPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß 5 Absatz 8 AT MPO wird ausgeschlossen. 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß 22 AT MPO in der jeweils gültigen Fassung. 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Voraussetzung für die Teilnahme an einem der Wahlpflichtmodule 6 A - D (Forschungsfeld A - D, Teil 1) ist der Abschluss des Moduls 2 Forschungsmethoden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit bestandener Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an einem der Wahlpflichtmodule 10 A - D (Forschungsfeld A - D, Teil 2) ist der Abschluss eines der Wahlpflichtmodule 6 A - D (Forschungsfeld A - D, Teil 1) mit bestandener Prüfung. 6 Masterarbeit (1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Masterarbeit ist der Nachweis von 84 CP. (2) Für die Masterarbeit werden 24 CP vergeben.

3 (3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 18 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 6 Wochen genehmigen. (4) Die Masterarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. 7 Gesamtnote der Masterprüfung (1) Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 2 aus der Gesamtnote herausgenommen werden (2) Die Studienleistung des Kompaktkurses Psychologie und BWL im Umfang von 9 CP wird mit bestanden bzw. nicht bestanden bewertet. Diese Studienleistung fließt nicht in die Gesamtnote ein. 8 Inkrafttreten und Übergangsregelung Die Prüfungsordnung tritt nach Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. März 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie ihr Studium aufnehmen. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2010/11 ihr Studium im Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie aufgenommen haben, sofern diese nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Inkrafttreten die weitere Gültigkeit der Prüfungsordnung vom 1. Dezember 2009 beantragen. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/10 ihr Studium im Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie aufgenommen haben, auf Antrag innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Inkrafttreten. Prüfungsleistungen und Studienleistungen, die von Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/11 bzw. ab dem Wintersemester 2009/10 ihr Studium im Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie aufgenommen haben, nach der Prüfungsordnung vom 1. Dezember 2009 bereits erbracht worden sind, werden anhand einer vom Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Wirtschaftspsychologie zu beschließenden Äquivalenztabelle in Prüfungs- bzw. Studienleistungen nach der Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 überführt. Anlagen: Anlage 1: Studienverlaufsplan Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

4 Anlage 1: Studienverlaufsplan Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß 5 erforderlich sind. 2. Jahr 1. Jahr Modul 11 Internationalität 6 CP/WP Modul 7 Arbeitswissenschaften Modul 4 Arbeits- u. Organisationspsychologie 12 CP/P Modul 1 Kompaktkurs Psychologie und BWL 9 CP/P P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul Modul 12 Masterarbeit 24 CP/P Modul 8 Spezielle Methoden Modul 2 Forschungsmethoden f. Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften 9 CP/P Modul 9 Führung und Organisation Teil 2 Modul 5 Theorien der Organisation Teil 1 Modul 3 Einführung Wirtschaftspsychologie 12 CP/P Modul 10 A-D Forschungsfeld (Studienschwerpunkt) Teil 2 12 CP/WP Modul 6 A-D Forschungsfeld (Studienschwerpunkt) Teil 1 12 CP/WP

5 Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen: KZ. Titel CP LV- Form MP/TP/ KP Prüfungs- und Studienleistungen (Anzahl) Pflichtbereich 1 Kompaktkurs Psychologie und BWL 9 2 Seminare MP Prüfungsleistungen: -- Studienleistungen: 1 2 Forschungsmethoden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 9 2 Seminare MP Prüfungsleistungen: 1 3 Einführung Wirtschaftspsychologie 12 Vorlesung Seminar 4 Arbeits- und Organisationspsychologie 12 3 Seminare 6 SWS 5 Theorien der Organisation 6 3 Seminare MP Prüfungsleistungen: 1 7 Arbeitswissenschaften Seminare TP Prüfungsleistungen: 2 8 Spezielle Methoden 6 3 Seminare 6 SWS 9 Führung und Organisation 6 2 Seminare MP Prüfungsleistungen: 1 12 Masterarbeit 24 MP Prüfungsleistungen: 1 Wahlpflichtbereich 6A 6B 6C 6D 10A 10B 10C 10D Forschungsfeld A Flexibilisierung von Arbeitsund Lebenswelten, Teil 1 Forschungsfeld B Nachhaltigkeit, Teil 1 Forschungsfeld C Markt und Konsum, Teil 1 Forschungsfeld D Interkulturalität, Teil 1 Forschungsfeld A Flexibilisierung von Arbeitsund Lebenswelten, Teil 2 Forschungsfeld B Nachhaltigkeit, Teil 2 Forschungsfeld C Markt und Konsum, Teil 2 Forschungsfeld D Interkulturalität, Teil 2

6 11.1 Internationale Konferenz Work, Identity, Globalisation 6 2 Seminare KP Prüfungsleistungen: 3 Studienleistungen: Auslandsstudium oder - 6 Nach Maßgabe der anbietenden Universität praktikum MP: Modulprüfung; TP: Teilmodulprüfung; KP: Kombinationsprüfung Im Wahlpflichtbereich wird aus den Modulen 6 A - D und 10 A - D wird ein Studienschwerpunkt für das 2. und 3. Semester gewählt. Der im 2. Semester gewählte Studienschwerpunkt ist mit dem des 3. Semesters identisch. Anlage 3: Weitere Prüfungsformen - Planspielbericht: Bearbeitung einer realen Situation aus dem Bereich des Wirtschaftslebens bzw. der Arbeits- und Organisationspsychologie. Dokumentation des Verlaufs und der Ergebnisse in einem Abschlussbericht. - Forschungsantrag: Ausarbeitung eines Antrags für die Bewilligung eines Forschungsvorhabens nach DFG-Richtlinien inklusive einer ausformulierten Fragestellung, einer Darlegung des Stands der Forschung, einer theoretischen und methodischen Konzeption und Angaben zu erwartbaren Ergebnissen. - Forschungsbericht: Darstellung der Forschungsergebnisse inklusive der theoretischen Grundlagen und des methodischen Vorgehens der Erhebung und Auswertung. - mündliche Rücksprache zum Forschungsbericht. - Fallbearbeitung (schriftlich oder mündlich). - Stundenvorbereitung mit interaktiver Didaktik und schriftlicher Ausarbeitung. - Abstract zum Forschungsbericht in englischer Sprache. - Posterpräsentation zum Forschungsbericht in englischer Sprache. - Vortrag zum Forschungsbericht in englischer Sprache.

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