Betriebliche Verbundausbildung
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- Adrian Kaufer
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1 Betriebliche Verbundausbildung Kooperationsvertrag IHK Werkstoffprüfer/in Metalltechnik Zwischen DGZfP Ausbildung und Training GmbH Max-Planck-Straße Berlin im folgenden DGZfP genannt und XXX im folgenden Ausbildungsbetrieb genannt wird für 1 (einen) Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen. Die Daten des/der Auszubildenden sind in Anlage 1 aufgelistet. Sind die Daten des/der Auszubildenden noch nicht bekannt, so werden diese der DGZfP bis spätestens 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Seite 1 von 6
2 1. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb und DGZfP bei der theoretischen und berufspraktischen Ausbildung sowie der betrieblichen Praxisphasen beim Ausbildungsbetrieb von Auszubildenden zum IHK Werkstoffprüfer/in Metalltechnik. Die DGZfP handelt im Auftrag des Ausbildungsbetriebes als Koordinator der berufstheoretischen und -praktischen Ausbildung, die in Zusammenarbeit mit der Siemens Professional Education (SPE) Berlin und der Werner-von-Siemens- Berufsschule durchgeführt wird. 2. Vertragslaufzeit Ausbildungsbeginn für das Ausbildungsjahr 2007 ist der Der Vertrag basiert auf einer Ausbildungszeit von 3,5 Jahren und hat eine Laufzeit von 42 Monaten. Abweichungen von dieser Vertragslaufzeit wegen z.b. vorzeitigen Auslernens, eventueller Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses oder sonstiger Gründe, sind nachfolgend geregelt. Die Vertragslaufzeit ändert sich dann für jeden Auszubildenden entsprechend. Der Vertrag beginnt, wenn seitens der DGZfP bis Ende Juli 2008 eine schriftliche Zusage abgegeben wird, dass die geforderte Mindestteilnehmerzahl von 17 Auszubildenden erreicht wird. 3. Leistungsumfang Die DGZfP erbringt zusammen mit ihrem Kooperationspartner Siemens SPE Berlin und der staatlich anerkannten Werner-von-Siemens-Werkberufsschule in Berlin auf der Grundlage des bestehenden Berufsbildungsgesetzes ( 3 des Berufsausbildungsvertrages gemäß Abs. 3 und Abs. 4 BBiG) und der jeweils gültigen sachlichen und zeitlichen Gliederung die berufspraktische Ausbildung (45 Wochen in Berlin bei Werner-von-Siemens-Werkberufsschule), die ZfP-Ausbildung (14 Wochen in Berlin bei der DGZfP), den fachtheoretischen Berufsschulunterricht bis zum Prüfungstermin (ca. 42 Wochen, die Wochenanzahl ist abhängig vom durch die IHK festzulegenden Prüfungstermin, bei SPE in Berlin). Der Leistungsumfang für die Ausbildung zum IHK Werkstoffprüfer/in Metalltechnik umfasst die in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/zur Werkstoffprüferin aufgeführten Ausbildungsinhalte. In Ergänzung des fachpraktischen- und fachtheoretischen Unterrichts im Ausbildungszentrum der Siemens SPE Berlin findet bei der DGZfP die Qualifizierung und Zertifizierung in der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung nach DIN EN 473 statt. Sie umfasst die Stufe 1 im Verfahren Ultraschallprüfung (UT) und die Stufen 1 und 2 in den Verfahren Durchstrahlungsprüfung (RT), Magnetpulverprüfung (MT), Eindringprüfung (PT) und Sichtprüfung (VT). Ergänzend erfolgt die Qualifikation im Strahlenschutz für Prüfer (SP) gemäß StrSchVo und RöV. Seite 2 von 6
3 4. Vergütung Der Preis von berufspraktischer Ausbildung (45 Wochen), ZfP-Ausbildung (14 Wochen) und fachtheoretischem Berufsschulunterricht (ca. 42 Wochen) gemäß dem in Pkt. 1 aufgeführten Leistungsumfang für eine 3,5-jährige Ausbildungszeit beträgt ,00 je Auszubildenden. Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen des Ausbildungsbetriebes sind anhand einer vorliegenden Bescheinigung der Regierung von Oberbayern nach 4 Nr. 21 a Buchstaben bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Preis gilt für die Laufzeit des Vertrages unverändert. Die Rechnungsstellung erfolgt wie folgt: a. Kaution von 3 Ausbildungsmonaten (2.358,00 Euro pro Auszubildenden) bis spätestens 10. August 2008; b. Monatliche Vorauszahlung jeweils zum Monatsanfang in Höhe von 786,00 Euro pro Auszubildenden, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug; c. Die Kaution (siehe Punkt a.) wird zum Ende der Ausbildung verrechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung eines Auszubildenden fallen die Kosten anteilig für die kommenden drei Ausbildungsmonate (Kaution) an. 5. Zusatzleistungen Als Zusatzleistungen über die vereinbarten Ausbildungsleistungen gemäß Pkt. 1 hinaus sind in dem Gesamtpreis folgende Leistungen der SPE Berlin bzw. DGZfP enthalten: Aufwendungen für die integrierte Werkberufsschule in Berlin Sozialpädagogisches Seminar von 5 Tagen Essenszuschüsse für die verbilligte Essenseinnahme im Kasino der Siemens AG während der Berufsschul- und Fachausbildung und der WISTA-Kantine in Berlin- Adlershof während der ZfP-Ausbildung In den genannten Preisen sind nicht enthalten: Ausbildungsvergütung, inkl. Lohnnebenkosten Reisekosten, Spesen und Übernachtungskosten der Auszubildenden Sachkosten, die der Ausbildungsbetrieb aufgrund gesetzlicher Vorschriften erbringen muss, z.b. IHK-Gebühren Betreuung der Auszubildenden in den betrieblichen Praxisphasen Aufwendungen für Bewerberauswahlverfahren und Einstellung Arbeits- und Schutzkleidung Zusätzlich benötigte Qualifikationen und Lerninhalte, die über die vereinbarten Inhalte der festgelegten Ausbildungswochen beim Ausbildungsbetrieb hinausgehen, können vereinbart werden. Die dafür benötigte Ausbildungszeit geht zu Lasten der Seite 3 von 6
4 betrieblichen Praxisphasen Diese Zusatzleistungen werden gesondert berechnet und vorab individuell nach Art, Umfang und Preis schriftlich vereinbart. 6. Kündigung Da Leistungen mit mehrjähriger Laufzeit Gegenstand des Vertrages sind, so z.b. im Bezug auf begonnene Ausbildungsverhältnisse, ist der Vertrag während der Laufzeit nicht ordentlich kündbar. Eine Kündigung wegen vorsätzlicher, bzw. grob fahrlässiger Verletzung im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehender Pflichten, bleibt hiervon unberührt. Die erste Partei hat der zweiten Partei vor Aussprache der Kündigung einen angemessenen Zeitraum zur Vertragserfüllung einzuräumen und die Art des Verstoßes, sowie die Aufforderung zur Behebung schriftlich vorzulegen. Liegen während der Ausbildungszeit bei der DGZfP, der Werner-von-Siemens- Werkberufsschule oder der Siemens SPE Berlin Gründe vor, die eine Kündigung eines Auszubildenden rechtfertigen, so kann der Auszubildende nach Zustimmung des Ausbildungsbetriebes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Stimmt der Ausbildungsbetrieb dem beabsichtigten Ausschluss des Auszubildenden nicht zu, kann die Leistungserbringung für den jeweiligen Auszubildenden zum folgenden Monatsende durch die DGZfP gekündigt werden. Werden auf Wunsch des Ausbildungsbetriebes bestellte Leistungen annulliert, so endet die Leistungserbringung der DGZfP und ihrer Kooperationspartner für den entsprechenden Auszubildenden und die DGZfP kann Ersatz in Höhe der entstandenen Kosten, höchstens jedoch für drei weitere Ausbildungsmonate (pro Auszubildenden) verlangen. 7. Sonstige Bestimmungen Bei einer längerfristigen Erkrankung eines Auszubildenden muss mit der DGZfP ein Termin und der Umfang einer Nachschulung sowie die evtl. entstehenden Kosten für den erhöhten Aufwand abgestimmt werden. Diese Regelung gilt auch für andere berechtigte Gründe, z.b. bei einem längeren Auslandseinsatz, der durch den Ausbildungsbetrieb veranlasst wurde. Für die Entschädigung von Unfällen ist die Berufsgenossenschaft des Ausbildungsbetriebes zuständig ( 539, Absatz 1, Ziffer 1 in Verbindung mit 648 RVO). Als Ausbildungsbeauftragte für das zwischenbetriebliche Ausbildungsverhältnis wird seitens der DGZfP Frau Wessel Tel.: 030 / benannt. Der Ansprechpartner im Ausbildungsbetrieb ist: Herr/Frau Tel.: (bitte eintragen) Seite 4 von 6
5 8. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin. 10. Unterschriften Berlin, den XX. XX 2008 DGZfP Ausbildung und Training GmbH Unterschrift Ralf Holstein XXX Unterschrift XXX Seite 5 von 6
6 ANLAGE 1 Daten des/der Auszubildenden: Lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße) 1 ACHTZEHN Jan Braungardtstraße Adelsdorf 2 3 Seite 6 von 6
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