10. LANDESORCHESTER- WETTBEWERB 2019

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1 10. LANDESORCHESTER- WETTBEWERB 2019 mit Vorentscheid zum Deutschen Orchesterwettbewerb 2020 Foto: Pavel Losevsky/fotolia Metzingen & Dettingen 1

2 Der Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg 2019 mit Vorentscheid zum 10. Deutschen Orchesterwettbewerb 2020 wird getragen und durchgeführt vom Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. in Kooperation mit der Stadt Metzingen, der dort ansässigen Musikschule und der Stadt Dettingen und wird unterstützt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. 2

3 INHALT 3» Inhalt 4» Herzlich Willkommen 5» Trägerschaft und Durchführung 6» Teilnahmebedingungen 9» Teilnahmebeitrag Wertungskategorien und Pflichtwerke Besetzung Programmgestaltung für: 10» Kategorie A1 Sinfonieorchester 11» Kategorie A2 Jugendsinfonieorchester 12» Kategorie A3 Kammerorchester 13» Kategorie A4 Jugendkammerorchester 14» Kategorie B1 Blasorchester 15» Kategorie B2 Jugendblasorchester 16» Kategorie B3 Blechbläserensembles 17» Kategorie B4 Posaunenchöre 18» Kategorie C1 Zupforchester 19» Kategorie C2 Gitarrenensembles 20» Kategorie C3 Jugendgitarrenensembles 21» Kategorie D1 Akkordeonorchester 22» Kategorie D2 Jugendakkordeonorchester 23» Kategorie E Big Bands 24» Kategorie F1 Offene Besetzungen 25» Kategorie F2 Offene Besetzungen Jugendkategorie 26» Jury und Bewertung 27» Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb 27» Termine 28» Literatur-Auswahllisten 29» Anmeldung 30» Hinweis zur Erhebung von personenbezogenen Daten 31» Anmeldeunterlagen 3

4 HERZLICH WILLKOMMEN, liebe Teilnehmer*innen beim Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg 2019! Foto: Johannes Wilske Die Amateurmusikszene in Baden-Württemberg ist neben Bayern nicht nur deutschlandweit einzigartig, ja sie sucht sogar weltweit ihresgleichen und dies in Qualität und Quantität gleichermaßen. Ich habe mich daher intensiv dafür eingesetzt, dass die Amateurmusik in Baden-Württemberg auf die UNESCO-Liste der immateriellen Kulturgüter gesetzt wird und freue mich, dass wir von Seiten des Deutschen Musikrats zumindest in Teilen auch Erfolg hatten, indem die Amateurmusikszene in Deutschland aufgenommen wurde. Hier in Baden-Württemberg sind weit mehr als die Hälfte aller Akkordeonorchester in Deutschland beheimatet, die Blasorchesterdichte hier ist fast sprichwörtlich, und auch im Zupforchesterbereich sind wir, gemeinsam mit dem Saarland, führend. Insofern stehen die Vorzeichen gut, dass auch der Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg 2019 wieder ein ganz besonderer sein wird und unsere Orchester nicht nur landes-, sondern auch bundesweit außerordentlich erfolgreich sein werden. Der Landesorchesterwettbewerb findet nur alle vier Jahre statt und ist sozusagen das Gipfeltreffen der baden-württembergischen Amateurorchesterszene. Die Gewinner dürfen sich zu Recht als bestes Orchester der jeweiligen Kategorie in Baden-Württemberg bezeichnen und haben die Möglichkeit, am Deutschen Orchesterwettbewerb teilzunehmen, der 2020 in Bonn stattfinden wird. Daneben hat die Teilnahme noch viele positive Aspekte: Jedes Orchester steigert seine Leistung während der Vorbereitungszeit auf den Wettbewerb enorm. Auch das Vorspiel selbst bietet neben dem Konzertieren eine weitere hervorragende Möglichkeit, das eigene Können unter Beweis zu stellen und wertvolle Impulse für die Arbeit zu gewinnen. Die Begegnung mit anderen Orchestern, den Musiker- und Dirigentenkolleg*innen ist immer eine Bereicherung. Allen teilnehmenden Musiker*innen wünsche ich gutes Gelingen, bleibende Eindrücke und viel Freude beim Einstudieren ihres Wettbewerbsprogramms. Prof. Dr. Hermann Wilske Präsident des Landesmusikrats Baden-Württemberg 4

5 TRÄGERSCHAFT Der Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg 2019 mit Vorentscheid zum 10. Deutschen Orchesterwettbewerb 2020 wird getragen und durchgeführt vom Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. und wird unterstützt durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. DURCHFÜHRUNG Der Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg findet vom November 2019 in Metzingen und Dettingen statt. Folgende Kategorien sind ausgeschrieben: Kategorie A1 Sinfonieorchester Kategorie A2 Jugendsinfonieorchester Kategorie A3 Kammerorchester Kategorie A4 Jugendkammerorchester Kategorie B1 Blasorchester Kategorie B2 Jugendblasorchester Kategorie B3 Blechbläserensembles Kategorie B4 Posaunenchöre Kategorie C1 Zupforchester Kategorie C2 Gitarrenensembles Kategorie C3 Jugendgitarrenensembles Kategorie D1 Akkordeonorchester Kategorie D2 Jugendakkordeonorchester Kategorie E Big Bands Kategorie F1 Offene Besetzungen Kategorie F2 Offene Besetzungen Jugendkategorie Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die einzelnen Kategorien besondere Bestimmungen, die den entsprechenden Abschnitten dieser Ausschreibung entnehmbar sind. Die Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich. 5

6 TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Teilnahmeberechtigt am 10. Landesorchesterwettbewerb 2019 sind alle Orchester, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Baden-Württemberg haben und mindestens seit dem kontinuierlich arbeiten. Später gegründete Orchester können wir auf Antrag zulassen, wenn sie nicht den Charakter eines Auswahlorchesters haben. 2. Teilnahmeberechtigt sind nur Orchester, welche die in den Kategorien genannte Besetzungsstärke 1 aufweisen und deren Mitglieder Amateur*innen sind. Die Teilnahme von Personen, die keine Amateur*innen sind, ist im Rahmen der für die einzelnen Kategorien festgelegten Obergrenzen möglich, muss aber für jeden Einzelfall bei der Meldung zum Landesauswahlverfahren namentlich dokumentiert werden. Auch in kurzfristigen Ausnahmefällen können wir eine Überschreitung dieser Obergrenze nicht genehmigen. Nicht als Amateur*innen gelten für diesen Wettbewerb Personen, die als Berufsmusiker*innen oder als Instrumentallehrer*innen tätig sind und im Amateurorchester das gleiche (oder ein artverwandtes) Instrument spielen. Berufsmusiker*innen oder Instrumentallehrer*innen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, gelten nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Amateur*innen im Sinne dieser Ausschreibung. die bereits vor dem Instrumentalunterricht 2 auf dem von ihnen im Wettbewerb gespielten Instrument 3 an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe erhalten haben. 4 Wird nach Abschluss des Instrumentalunterrichts 2 an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe keine Tätigkeit als Berufsmusiker*in oder Instrumentallehrer*in ausgeübt, so gelten die betreffenden Personen nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Amateur*innen im Sinne dieser Ausschreibung 5. Die Orchesterleiter*innen können Berufsmusiker*innen sein und werden bei der Berechnung des Nicht-Amateur*innen-Anteils nicht berücksichtigt. In den Wertungsgruppen für Jugendorchester kann nur mitspielen, wer nach dem 1. Juni 1998 geboren ist. 6 1 es gilt die Anzahl der Mitwirkenden ohne Dirigent*in 2 es zählen sowohl Haupt- als auch Nebenfachinstrumente 3 oder einem artverwandten Instrument wie z. B. Violine/Viola, Klarinette/Saxophon, Trompete/Flügelhorn u. Ä. 4 Jungstudent*innen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gelten als Amateur*innen.

7 3. Ausgeschlossen sind überregionale Orchester und Auswahlorchester. Die Entscheidung darüber, wann ein Orchester als überregional anzusehen ist, trifft der Beirat in Rücksprache mit den Landesmusikräten und Fachverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines Orchesters. Dabei werden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt: Regelmäßigkeit der Probenarbeit Wohnsitz der Orchestermitglieder (Größe des Einzugsgebietes) Dauer der Zugehörigkeit der nicht ortsansässigen Mitglieder Landesorchester und Landesjugendorchester sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 4. Mit der Anmeldung erklären sich die Orchestervertreter im Namen ihrer Mitglieder damit einverstanden, dass Teilnehmer*innenlisten am Wertungsort ausgehängt werden. 5. Jedes Orchester kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z. B. Blechbläser*innen aus einem Blasorchester als Blechbläserensemble) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig. Einzelne Orchestermitglieder können nur dann mit mehreren Orchestern teilnehmen, wenn dies laut Zeitplan organisatorisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Mehrfachteilnahme besteht nicht. 6. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen vom Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. zugelassen werden. Eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen schriftlichen Antrag, der vom Veranstalter bearbeitet und entschieden wird. Diesen Ausnahmeantrag müssen Sie bereits mit der Anmeldung stellen. Orchester, die eine Ausnahme beantragen, können nicht zusätzlich die Obergrenze der Nicht-Amateur*innen-Beteiligung voll ausschöpfen. 7. Die Orchester verpflichten sich, mit der Anmeldung je zwei Partituren ihrer Vortragswerke einzusenden (Pflichtwerke liegen vor). Das Orchester erhält seine Partituren nach der Veranstaltung zurück. 7

8 8. Der Teilnahmebeitrag beläuft sich pro Orchester auf 100. Dieser muss spätestens bis 1. Juli 2019 auf dem Konto des Landesmusikrats Baden-Württemberg eingegangen sein und wird bei Nichtantreten bzw. Abmeldung nicht erstattet. 9. Fahrtkosten gehen zulasten der Orchester. Reisekostenzuschüsse können nicht gewährt werden. 10. Mit der Anmeldung erklärt das Orchester sein Einverständnis mit Aufnahmen, Sendungen und Online-Stellungen als Podcast oder Stream on Demand durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf die Veranstalter beider Wettbewerbsebenen (Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V., Deutscher Musikrat ggmbh) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen sind während der Wertungsvorspiele nicht gestattet. 11. Entscheidungen des Landesmusikrates Baden-Württemberg e. V. und der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die Teilnahmebedingungen an. 12. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung insgesamt sind vorbehalten. Bild: caifas/fotolia Anlässlich des 250. Geburtsjahres von Ludwig van Beethoven wurden Kompositionsaufträge vergeben, die einen starken Bezug zu Beethoven aufweisen. So werden alle Sparten der Amateurmusik angeregt, sich mit dem Werk Beethovens zu beschäftigen. Jedes Orchester muss die Partitur und die Stimmen für den Landeswettbewerb (oder für jedes andere Konzert) käuflich erwerben; nur das Werk von Carlo Domeniconi steht kostenfrei zur Verfügung und kann beim Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. als PDF-Datei angefordert werden. 8

9 TEILNAHMEBEITRAG Der Teilnahmebeitrag beläuft sich pro Orchester auf 100. Der Betrag ist bis zum 1. Juli 2019 auf folgendes Konto zu überweisen: Landesmusikrat Baden-Württemberg Sparkasse Karlsruhe IBAN DE Verwendungszweck: Landesorchesterwettbewerb Foto: rubchikova/fotolia WERTUNGSKATEGORIEN UND PFLICHTWERKE 9

10 Kategorie A1 Sinfonieorchester mit mindestens 40 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Es sind nur Originalkompositionen zugelassen. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. PFLICHTWERK: Raptus die Freiheit des Beethoven, Enjott Schneider Ries & Erler 10 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

11 Kategorie A2 Jugendsinfonieorchester mit mindestens 40 Mitwirkenden 1 Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Es sind nur Originalkompositionen zugelassen. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. PFLICHTWERK: Raptus die Freiheit des Beethoven, Enjott Schneider Ries & Erler 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 11

12 Kategorie A3 Kammerorchester Streichorchester oder Streichorchester mit kleinem Bläsersatz mit mindestens 15 und höchstens 39 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. PFLICHTWERK: Ferne Begegnung. Trois Adieux für Ludwig van B. für Kammerorchester, Dr. Charlotte Seither Bärenreiter (kann dort per Mail bestellt werden; nach Überweisung der Kosten wird das Werk als PDF zum Download bereitgestellt) 12 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

13 Kategorie A4 Jugendkammerorchester Streichorchester oder Streichorchester mit kleinem Bläsersatz mit mindestens 15 und höchstens 39 Mitwirkenden 1 Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. PFLICHTWERK: Ferne Begegnung. Trois Adieux für Ludwig van B. für Kammerorchester, Dr. Charlotte Seither Bärenreiter (kann dort per Mail bestellt werden; nach Überweisung der Kosten wird das Werk als PDF zum Download bereitgestellt) 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 13

14 Kategorie B1 Blasorchester in Harmoniebesetzung mit mindestens 40 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt inkl. des Pflichtwerks mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren. PFLICHTWERK: Schattengänge (2018), Marco Pütz Bronsheim Music, Niederlande 14 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

15 Kategorie B2 Jugendblasorchester in Harmoniebesetzung mit mindestens 35 Mitwirkenden 1 Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt inkl. des Pflichtwerks mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren. PFLICHTWERK: Wer ist Elise? 4 Szenen für Blasorchester, Johannes Stert Partitur ist über den Landesmusikrat Baden-Württemberg als PDF zu beziehen. 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 15

16 Kategorie B3 Blechbläserensembles mit mindestens 10 Mitwirkenden und max. 16 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Blechbläserensemble trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Werke für Soloinstrumente mit Blechbläserensemble sind nicht zugelassen. Alle Werke müssen mit mindestens 10 Mitwirkenden vorgetragen werden. PFLICHTWERK: Opus 20 Mix (für 4 Trompeten, Horn, 4 Posaunen und Tuba), Jürgen Pfiester Edition Strube 16 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

17 Kategorie B4 Posaunenchöre Mit mindestens 12 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jeder Posaunenchor trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter eine Komposition des 20./21. Jahrhunderts. Werke für Soloinstrumente mit Posaunenchor sind nicht zugelassen. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. Teilnahmeberechtigt sind Posaunenchöre an Kirchen, Schulen, Musikschulen oder in anderer/freier Trägerschaft. Übergemeindliche Posaunenchöre sind zugelassen, sofern sie nicht überregional zusammengesetzt sind. PFLICHTWERK: Divertimento für Blechbläser, Stefan Mey Edition Strube 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 17

18 Kategorie C1 Zupforchester mit mindestens 16 Mitwirkenden 1 Wertungsgruppe a) Zupforchester Wertungsgruppe b) Jugendzupforchester Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen in Jugendzupforchestern, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt neben dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes dienen (z. B. Generalbassinstrumente). PFLICHTWERK: Remember the Forgotten, Franziska Henke Joachim-Trekel-Verlag 18 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

19 Kategorie C2 Gitarrenensembles mit mindestens 12 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Ensemble trägt neben dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes dienen (z. B. Generalbassinstrumente). Zugelassen sind auch Oktav-, Terz- und Quintbassgitarren. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. PFLICHTWERK: Divertimento mit Beethoven, Carlo Domeniconi Partitur und Stimmen sind über den Landesmusikrat Baden-Württemberg als PDF zu beziehen. 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 19

20 Kategorie C3 Jugendgitarrenensembles mit mindestens 12 Mitwirkenden 1 Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Ensemble trägt neben dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes dienen (z. B. Generalbassinstrumente). Zugelassen sind auch Oktav-, Terz- und Quintbassgitarren. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. PFLICHTWERK: Divertimento mit Beethoven, Carlo Domeniconi Partitur und Stimmen sind über den Landesmusikrat Baden-Württemberg als PDF zu beziehen ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

21 Kategorie D1 Akkordeonorchester mit mindestens 16 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei konzertante Kompositionen (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden. Die in der Partitur vorgesehenen Tutti-Stellen dürfen nicht solistisch gespielt werden. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Neben der Standardbesetzung sind folgende Zusatzinstrumente zugelassen: Basso mit oder ohne elektronische Verstärkung und elektronische Bassinstrumente Electronium Weitere elektronische Instrumente, Pauken und Schlagzeug, soweit sie in der Originalpartitur vorgesehen sind. Die Instrumente dürfen nicht über ein Mischpult gesteuert werden. PFLICHTWERK: Meditationen und Allegro in D, Lutz Stark Bellmann-Musikverlag 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 21

22 Kategorie D2 Jugendakkordeonorchester mit mindestens 16 Mitwirkenden 1 Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei konzertante Kompositionen (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden. Die in der Partitur vorgesehenen Tutti-Stellen dürfen nicht solistisch gespielt werden. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Neben der Standardbesetzung sind folgende Zusatzinstrumente zugelassen: Basso mit oder ohne elektronische Verstärkung und elektronische Bassinstrumente Electronium Weitere elektronische Instrumente, Pauken und Schlagzeug, soweit sie in der Originalpartitur vorgesehen sind. Die Instrumente dürfen nicht über ein Mischpult gesteuert werden. PFLICHTWERK: Meditationen und Allegro in D, Lutz Stark Bellmann-Musikverlag 22 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

23 Kategorie E Big Bands mit mindestens 12 Mitwirkenden 1, davon mindestens 6 Bläser*innen Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Teilnahmeberechtigt sind Big Bands aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme bei den Bläser*innen darf nur einfach besetzt sein. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Erkenntnisstand als Jazz oder vorwiegend jazzgeprägt definierbar sein. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Stücke unterschiedlichen Charakters vor. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung der Big Bands entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solist*innen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Big Bands dieselbe Mikrofonanlage zur Verfügung mit folgender Ausstattung: Mikrofonabnahme des Flügels bis zu vier Mikrofone für Solist*innen und zum Klangausgleich (z. B. Flöten) Monitoranlage Für die Bedienung der P.A.-Anlage steht ein/e Tontechniker*in zur Verfügung. Es steht den Orchestern frei, eine/n eigene/n Tontechniker*in einzusetzen. Ein Konzertflügel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörigen Verstärker sind von den Orchestern mitzubringen. PFLICHTWERK: A Birthday Song for Ludwig van, Mike Herting Partitur und Stimmen sind über den Landesmusikrat Baden-Württemberg als PDF zu beziehen. 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 23

24 Kategorie F1 Offene Besetzungen mit mindestens 12 Mitwirkenden 1 Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Diese Kategorie ist offen für alle Orchester und Ensembles, die eine eigenständige, von den Kategorien A E abweichende Besetzung und Literatur haben. Unvollständige Besetzungen der Kategorien A E sind nicht zugelassen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Chor-Besetzungen sind nicht zugelassen. Einzel(Sing-)stimmen sind als integraler Bestandteil des Ensembles zugelassen. Tanz-Ensembles sind nicht zugelassen. Computer, Sequenzer etc. sind nicht zugelassen. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Ensembles entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solist*innen ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen

25 Kategorie F2 Offene Besetzungen Jugendkategorie mit mindestens 12 Mitwirkenden 1 Mitwirkende nach dem 1. Juni 1998 geboren Der Anteil der Nicht-Amateur*innen im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen, die vor dem 1. Juni 1998 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 2 Diese Kategorie ist offen für alle Orchester und Ensembles, die eine eigenständige, von den Kategorien A E abweichende Besetzung und Literatur haben. Unvollständige Besetzungen der Kategorien A E sind nicht zugelassen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Chor-Besetzungen sind nicht zugelassen. Einzel(Sing-)stimmen sind als integraler Bestandteil des Ensembles zugelassen. Tanz-Ensembles sind nicht zugelassen. Computer, Sequenzer etc. sind nicht zugelassen. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Ensembles entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solist*innen. 1 ohne Dirigent*in 2 siehe Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen 25

26 JURY Die Bewertung der Orchester erfolgt in jeder Kategorie durch eine Fachjury. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diesen Zeitpunkt hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin in Bezug auf die Punktevergabe und Äußerungen einzelner Jurymitglieder. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. BEWERTUNG Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: a) technische Ausführung: Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation b) künstlerische Ausführung: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Werktreue, Stiltreue, Orchesterklang Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt. Die Jury bewertet die Leistung der Orchester mit Prädikaten und Punkten wie folgt: Prädikat Punkte mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 25,0 bis 23,0 mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 22,9 bis 21,0 mit gutem Erfolg teilgenommen 20,9 bis 16,0 mit Erfolg teilgenommen 15,9 bis 11,0 teilgenommen 10,9 bis 1,0 In jeder ausgeschriebenen Kategorie können 1., 2. und 3. Preise vergeben werden. Es besteht keine Verpflichtung, alle Preise zu vergeben. Eine Teilung bzw. Mehrfachvergabe von Preisen liegt im Ermessen der Jury und des Landesmusikrats Baden-Württemberg e. V. Jedes Orchester erhält eine Urkunde; in ihr wird das Prädikat und ggf. der zuerkannte Preis in der jeweiligen Kategorie bestätigt. 26

27 WEITERLEITUNG ZUM DEUTSCHEN ORCHESTERWETTBEWERB Der Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. leitet das Orchester mit der höchsten Punktierung aus der jeweiligen Kategorie zum 10. Deutschen Orchesterwettbewerb 2020 weiter. Pro Kategorie kann ein Orchester zum Deutschen Orchesterwettbewerb gemeldet werden, wenn es das Prädikat mit sehr gutem Erfolg teilgenommen erreicht hat. Darüber hinaus kann der Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. nach Jurybeschluss die Zulassung weiterer besonders geeignet erscheinender Orchester unter Angabe einer Reihenfolge beantragen (Optionsorchester). Sind die finanziellen und räumlichen Ressourcen des Bundeswettbewerbs mit den Festmeldungen nicht ausgeschöpft, kann der Beirat zusätzlich Optionsorchester zulassen. Orchester, die von ihrem Bundesland zum 10. Deutschen Orchesterwettbewerb (Bundeswettbewerb) gemeldet wurden, erhalten ihre Zulassung unverzüglich nach Abschluss des Zulassungsverfahrens des Beirates Deutscher Orchesterwettbewerb, spätestens aber bis zum 1. Januar TERMINE Anmeldeschluss für den Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg ist der 1. Juni Der Landesorchesterwettbewerb findet vom November 2019 in Metzingen und Dettingen statt. Der Deutsche Orchesterwettbewerb findet vom Mai 2020 in Bonn statt. 27

28 LITERATUR-AUSWAHLLISTEN Zur Vorbereitung des Wettbewerbs stellt der Deutsche Musikrat in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden Anregungen zur Literaturauswahl zusammen, die die Orchester bei der Auswahl des Programms für den Orchesterwettbewerb unterstützen sollen. Die in dieser Literaturliste aufgeführten Werke geben einen Hinweis auf Art und Qualität der Kompositionen, die im Wettbewerbsprogramm erwartet werden. Die Wahl von Vortragswerken, die nicht in den Anregungen zur Literaturauswahl enthalten sind, ist selbstverständlich möglich. Auch über den Wettbewerb hinaus sollen die Anregungen zur Literaturauswahl Hilfen zur Auswahl von wertvoller und für Amateurorchester geeigneter Literatur geben. Die Auswahllisten stehen unter zum Download bereit. Foto: bidaya /fotolia 28

29 ANMELDUNG Die Anmeldungen schicken Sie bitte mit dem beiliegenden Anmeldeformular bis zum 1. Juni 2019 an den: Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. Ortsstraße Karlsruhe Telefon: Telefax: weber@lmr-bw.de Web: Anmeldungen, die nach dem 1. Juni 2019 eingehen, können nicht berücksichtigt werden (es gilt der Poststempel). Foto: peter-pryharsk/unsplash 29

30 HINWEIS ZUR ERHEBUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN gemäß Art. 13 DSGVO Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Landesorchesterwettbewerbs Baden-Württemberg die im Anmeldeformular abgefragten Daten zum Zwecke der Organisation und Durchführung verarbeitet, übermittelt und genutzt werden. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme am Landesorchesterwettbewerb aufgenommene Fotos, Musik-, Ton- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung des Wettbewerbs und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesmusikrates und der den Wettbewerb durchführenden Träger und Organisatoren auf Landes und Bundesebene erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten und Fotos sowie Musik-, Ton- und Filmaufnahmen können auch online (z. B. Internet, ), offline (z. B. Printmedien, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z. B. Radio) zu Zwecken der Werbung für den Wettbewerb, zur Kommunikation und zur Dokumentation des Wettbewerbs sowie zur Organisation des Wettbewerbs veröffentlicht werden. Die erhobenen Daten werden ausschließlich an offizielle Partner zur Verwendung im obenstehenden Umfang übermittelt; dies sind die Träger und Organisatoren des Wettbewerbs auf Landes- und Bundesebene, sowie die Förderer und Medienpartner des Wettbewerbs. Dieses Einverständnis gilt für alle Wettbewerbsebenen. Die datenschutzrechtliche Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die im Rahmen des aktuellen Wettbewerbs gespeicherten Daten werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Im Falle eines Widerspruchs werden die Daten unverzüglich gelöscht, womit eine Teilnahme entfällt. 30

31 ANMELDUNG LANDESORCHESTERWETTBEWERB 2019 Anmeldung zum Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg 2019 mit Vorentscheid zum Deutschen Orchesterwettbewerb 2020 für Amateurorchester. Hiermit melde ich das Orchester / das Ensemble zum Landesorchesterwettbewerb Baden-Württemberg 2019 mit Vorentscheid zum Deutschen Orchesterwettbewerb 2020 in folgender Kategorie an (bitte ankreuzen) Kategorie A1 Sinfonieorchester Kategorie A2 Jugendsinfonieorchester Kategorie A3 Kammerorchester Kategorie A4 Jugendkammerorchester Kategorie B1 Blasorchester Kategorie B2 Jugendblasorchester Kategorie B3 Blechbläserensembles Kategorie B4 Posaunenchöre Kategorie C1 Zupforchester Kategorie C2 Gitarrenensembles Kategorie C3 Jugendgitarrenensembles Kategorie D1 Akkordeonorchester Kategorie D2 Jugendakkordeonorchester Kategorie E Big Bands Kategorie F1 Offene Besetzungen Kategorie F2 Offene Besetzungen Jugendkategorie 31

32 Name und Anschrift des Leiters / der Leiterin Name/Vorname Straße/Nummer PLZ/Ort Telefon Fax Unterschrift des künstlerischen Leiters / der künstlerischen Leiterin Unterschrift des Orchesteransprechpartners / der Orchesteransprechpartnerin (sofern abweichend) Mit ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (Seite 30) zur Kenntnis genommen haben, und Sie versichern die Richtigkeit aller Angaben, insbesondere bezüglich des Alters und der Berufsbezeichnung. Anmeldeschluss 1. Juni 2019 (Poststempel). Senden Sie Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen an: Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. Ortsstraße Karlsruhe Telefon Fax weber@lmr-bw.de Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur mit unterschriebenem Anmeldeformular und nach Eingang des Teilnahmebeitrags verbindlich ist. Ihre Anmeldung muss enthalten: Anmeldebogen mit Unterschrift Wettbewerbsprogramm (siehe nächste Seite) per Post, Fax oder eingescannt als Aufstellung der Orchestermitglieder per an: weber@lmr-bw.de (siehe Excel-Tabelle der Anmeldeunterlagen) 32

33 Wettbewerbsprogramm Komponist Titel Satzbez. Dauer Verlag Komponist Titel Satzbez. Dauer Verlag 33

34 Komponist Titel Satzbez. Dauer Verlag Komponist Titel Satzbez. Dauer Verlag Komponist Titel Satzbez. Dauer Verlag 34

35 Der Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. vertritt den Deutschen Musikrat auf Länderebene. WIR sind die Stimme von 1,6 Millionen Menschen und WIR setzen uns dafür ein, dass Jung und Alt Musik MACHEN können. Denn ob Klassik, Jazz, Pop, Welt- oder Volksmusik ohne MUSIK ist alles nichts. Auch SIE können einen Beitrag für die Musik im Land leisten. Unterstützen Sie die Arbeit des Landesmusikrats Baden-Württemberg e. V. mit Ihrer Spende! IBAN: DE BIC: SOLADEST600 Stichwort: Musik verleiht Flügel Herausgeber: Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. Ortsstraße Karlsruhe Telefon Telefax BESUCHEN SIE UNS IM NETZ! Landesmusikrat Baden-Württemberg Landesmusikrat Baden-Württemberg e.v. 35

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