Die Dokumente zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten an der Technischen Universität Ilmenau
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1 BASICplus II Lehrgestaltung und Organisatorische Aspekte Lutz, C. Die Dokumente zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten an der Technischen Universität Ilmenau Dokumente zur Anrechnung innerhalb der Erprobung des berufsbegleitenden ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiums im Projekt BASICplus, Umsetzungsmodul BAplus Erläuterung Für die Anrechnungspraxis existiert ein qualitätsgesichertes Standardverfahren als standard operating procedure (SOP) = Verfahrensanweisung. Die Anrechnung von bereits erworbenen Leistungen, Kompetenzen und Fertigkeiten wird somit gemäß der sogenannten Verfahrensanweisung Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten durchgeführt (Anlage 1). Diese ist im QM-Handbuch der Universität dokumentiert (Doc-No. ). Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene können bis zur Hälfte der für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte auf ein Hochschulstudium der TU Ilmenau angerechnet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Geltende Voraussetzungen für den Hochschulzugang sind gegeben, die sind gleichwertig zu denen auf den Studiengang anzurechnenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen, anzurechnende sind aktuell vorhanden und ausreichende Nachweise und Belege für die anzurechnenden werden vom Studierenden vorgelegt. Die Dokumentation der Anrechnungsszenarien erfolgt mit einem Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten (Anlage 2) und der zugehörigen Anlage Übersicht über die außerhochschulisch erworbenen (Anlage 3). Mit der Erstellung der Übersicht setzt sich der Studierende mit seinen bereits erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten auseinander, indem er diese mit den Lehrinhalten des Moduls / Faches, die in den Modultafeln der TU Ilmenau dokumentiert sind, vergleicht. Für alle Studierenden sind diese Modultafeln im Intranet der Hochschule einsehbar. Der Anrechnungsantrag mit den zugehörigen Nachweisen der erbrachten Lehrinhalte, der zeitliche Umfang der Ausbildung und die Abschlussnote werden der Studienorganisation oder ggf. dem Prüfungsamt vorgelegt. Nach positiver Stellungnahme des zuständigen Lehrenden bzw. Prüfers und Beschlusses des Prüfungsausschusses wird die Leistung des Moduls / Faches in der Prüfungsverwaltungsdatenbank verbucht und die Dokumente in der Prüfungsakte des Studierenden verwahrt. Anlagen Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten 3. Übersich der außerhochschulischen erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten 1 2
2 BASICplus II Lehrgestaltung und Organisatorische Aspekte Projektleitung Prof. Jürgen Petzoldt, Prorektor für Bildung Technische Universität Ilmenau, Ehrenbergstraße 29, Ilmenau Ansprechpartner Claudia Lutz, Studienorganisation im Projekt BASICplus Technische Universität Ilmenau, Zentralinstitut für Bildung, Langewiesener Straße 32, Ilmenau Hinweise Die Verfasser erlauben sich, bei weiblichen und männlichen Personen die männliche oder neutrale Anrede (z.b. Teilnehmer, Mitarbeiter, Studierende/r) zu nutzen. Die nicht genannte weibliche Anredeform ist jeweils eingeschlossen. Copyright: Sämtliche Inhalte (Text, Graphik, Daten u.a.) des vorliegenden Dokuments werden im Open Access Modus veröffentlicht. Sämtliche Inhalte (Text, Graphik, Daten u.a.) des vorliegenden Dokuments sind urheberrechtlich geschützt ( by TU Ilmenau). Eine Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der üblichen Zitation unter Nennung der veröffentlichten Quelle gestattet. Förderhinweis: Diese Publikation entstand im Rahmen des Projekts BASICplus Realisierung einer offenen Studienplattform für die berufsbegleitende und durchgängige Aus- und Weiterbildung in den Ingenieurfächern. Das Projekt wird aus Mitteln des Förderwettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen aus dem Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Länder im Rahmen der gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung gefördert (1. Förderphase, Laufzeit August 2014 Januar 2018, FKZ: 16OH21017). 2 2
3 1 Zweck 2 Geltungsbereich 3 Zuständigkeiten 4 Vorgehensweise/Beschreibung 4.1 Voraussetzungen für die Anrechnung 4.2 Pauschales Anrechnungsverfahren 4.3 Individuelles Anrechnungsverfahren 5 Auszug aus dem Deutschen Qualifikationsrahmen Lebenslanges Lernen (DQR) 6 Mitgeltende Unterlagen 7 Anlagen Verwendete Abkürzungen: DQR - Deutscher Qualifikationsrahmen Lebenslanges Lernen PO - Prüfungsordnung SG - Studiengang StO - Studienordnung Seite 1
4 1 Zweck Die Verfahrensanweisung erläutert die Voraussetzungen und das Vorgehen bei der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Studium an der Technischen Universität Ilmenau. 2 Geltungsbereich Die Verfahrensanweisung gilt für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Bachelor- oder Masterstudium. 3 Zuständigkeiten Antragstellender Studierender: - organisiert einen Beratungstermin zur Vorprüfung - stellt im Vorfeld der Beratung alle Unterlagen zusammen, die außerhochschulisch erworbene belegen - erstellt nach der Beratung durch den Prüfungsausschuss eine Übersicht der außerhochschulisch erworbenen - stellt einen Bezug zwischen den Lernergebnissen der außerhochschulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und den Lernergebnissen des Moduls/Fachs her, für welches die Anrechnung beantragt wird - stellt die in der Beratung benannten Unterlagen und Zertifikate für den Prüfungsausschuss bereit - beantragt die Anrechnung außerhochschulisch erworbener separat für jedes Modul/Fach - sichert die Aktualität der anzurechnenden - steht für ein Gespräch mit dem Modul-/Fachverantwortlichen zur Verfügung Modul-/Fachverantwortlicher: - nimmt nach Aufforderung durch den Prüfungsausschuss Stellung zur beantragten Anrechnung, indem er die Erfüllung der Kriterien prüft (falls nötig nach Anhörung des Antragstellers) und anhand der Niveaustufen des DQR eine Einstufung des Niveaus der anzurechnenden vornimmt Prüfungsausschuss: - berät den antragstellenden Studierenden vor der Antragstellung zum Anrechnungspotenzial - prüft den Antrag auf Anrechnung Seite 2
5 - holt die Stellungnahme des Modul-/Fachverantwortlichen ein - würdigt die Stellungnahme des Modul-/Fachverantwortlichen - beschließt über die Anrechnung - erteilt dem antragstellenden Studierenden einen Bescheid über den Beschluss, mit Rechtsbehelfsbelehrung 4 Vorgehensweise/Beschreibung 4.1 Voraussetzungen für die Anrechnung Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene können bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte auf ein Hochschulstudium der TU Ilmenau angerechnet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 1. geltende Voraussetzungen für den Hochschulzugang sind gegeben (der Studierende ist an der TU Ilmenau immatrikuliert) 2. anzurechnende sind gleichwertig zu den Studien-/Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen 3. anzurechnende sind aktuell vorhanden 4. Nachweise und Belege für liegen vor 4.2 Pauschales Anrechnungsverfahren Die pauschale Anrechnung konkreter auf ein bestimmtes Studium an der TU Ilmenau regelt die jeweilige StO. 4.3 Individuelles Anrechnungsverfahren Die individuelle Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgt auf der Grundlage eines Antrags und der vom antragstellenden Studierenden vorgelegten Nachweise, welche durch den betreffenden Studierenden beim Prüfungsausschuss einzureichen sind. Die Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn sich der antragstellende Studierende bereits im Prüfungsverfahren des Moduls/Fachs befindet, für welches die Anrechnung angestrebt wird. Es obliegt dem antragstellenden Studierenden, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen. Nach erfolgter Anrechnung außerhochschulisch erbrachter auf eine bestimmte Studien-/Prüfungsleistung kann diese Studien-/Prüfungsleistung nicht erneut erbracht werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn lediglich eine anteilige Anrechnung auf die Leistungspunkte des Moduls/Fachs erfolgt ist. Seite 3
6 Das individuelle Anrechnungsverfahren erfolgt in den nachfolgend beschriebenen Schritten. a) Beratung und Vorprüfung Auf der Grundlage der betreffenden Modul-/Fachbeschreibungen des Studienganges, für welche die Anrechnung angestrebt wird, berät der zuständige Prüfungsausschuss den antragstellenden Studierenden. Ziel der Beratung ist die Feststellung des Anrechnungspotenzials. Die Module/Fächer mit Anrechnungspotenzial werden ermittelt und die im Anrechnungsverfahren benötigten Nachweise werden benannt. b) Antrag Für die Module/Fächer mit Anrechnungspotenzial erstellt der Studierende eine Übersicht, die dem Prüfungsausschuss als Entscheidungsgrundlage dient. Die Übersicht liefert eine Gegenüberstellung seiner Kompetenzen mit den Lernergebnissen der Module/Fächer des Studiums. Die erforderlichen Nachweise werden durch den Studierenden zusammengestellt. Sie umfassen Unterlagen bzw. Zertifikate, welche belegen, dass der Studierende die Lernergebnisse erreicht hat, die in dem jeweiligen Modul/Fach, für das die Anrechnung beantragt wird, erzielt werden. Es muss ein Rückschluss auf das Niveau der möglich sein. Für jedes Modul/Fach, für das eine Anerkennungsprüfung durchgeführt werden soll, ist eine separate Übersicht zu erstellen, in welcher die zu den Lernergebnissen des Moduls/Fachs in Beziehung gesetzt werden, d. h. es ist so konkret wie möglich für die einzelnen Lernergebnisse des Moduls/Fachs darzustellen, welche gleichwertigen diesen entsprechen. Diese sind durch entsprechende Belege nachzuweisen. Die durch den Studierenden erzielten Lernergebnisse müssen auf einem Niveau mit den Lernergebnissen des Moduls/Fachs liegen. Die aufgeführten Lernergebnisse sollen sich auf aktuell vorhandene beziehen. Die erstellte Übersicht wird zusammen mit dem Antrag und den erforderlichen Nachweisen beim Prüfungsausschuss des SG eingereicht. Der Prüfungsausschuss kann weitere Nachweise in einer gegebenen Frist anfordern. c) Prüfung und Entscheidung Der Prüfungsausschuss nimmt unter Einbeziehung des Modul-/Fachverantwortlichen (für dessen Modul/Fach die Anrechnung beantragt wird) eine Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie des Anrechnungspotenzials vor. Er entscheidet unter Berücksichtigung der inhaltlichen Übereinstimmung, des Niveaus und des Umfangs über die Gleichwertigkeit der anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ergeht ein Bescheid (einschl. Hinweis auf Widerspruchsrecht und Rechtsbehelfsbelehrung) an den antragstellenden Studierenden. Seite 4
7 5 Auszug aus dem Deutschen Qualifikationsrahmen Lebenslanges Lernen (DQR) Seite 5
8 6 Mitgeltende Unterlagen a) Ordnung zum Qualitätsmanagement der TU Ilmenau b) QM-Handbuch der TU Ilmenau c) Rahmenvorgaben für Studium und Lehre der TU Ilmenau d) Qualitätskriterien für den Bereich Studium und Lehre der TU Ilmenau e) PO-AB f) StO, PO des SG g) DQR 7 Anlagen Alle Anlagen/Vorlagen sind auf den Internetseiten des Qualitätsmanagements der TU Ilmenau abgelegt: a) Antragsformular b) Übersicht der des Studierenden Seite 6
9 Alle Informationen zum Anrechnungsantrag werden an Ihr persönliches - Postfach an der TU Ilmenau gesendet. Bitte prüfen Sie Ihr -Postfach mindestens 14-täglich! Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten (Bitte im zuständigen Prüfungsamt abgeben!) Der erste Abschnitt wird durch den antragstellenden Studierenden bearbeitet. Matrikelnummer Nachname Vorname Fakultät Studiengang/angestrebter Abschluss Telefonnummer Hiermit beantrage ich die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Studien-/Prüfungsleistung: im Modul/Fach; Modul-/Fachnummer: im Studiengang/angestrebter Abschluss: an der TU Ilmenau. Ich versichere, dass ich über die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge und alle Angaben korrekt sind. Ilmenau, den Die nachfolgenden Abschnitte werden durch die Fakultät bearbeitet. des Studierenden Stellungnahme des Modul-/Fachverantwortlichen (bitte ankreuzen, wenn gegeben): Prüfung der Anrechnungskriterien: Anzurechnende sind gleichwertig zu den Studien-/ Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen. Anzurechnende sind aktuell vorhanden. Nachweise und Belege für liegen vor. Ich empfehle die Anrechnung der aufgeführten Kenntnisse und Fähigkeiten für das genannte Modul/Fach als Studien-/Prüfungsleistung (ohne Note). ja nein Anzahl der angerechneten Leistungspunkte (bitte einsetzen) 1 : Ilmenau, den des Modul-/Fachverantwortlichen 1 Es kann auch eine anteilige Anrechnung auf die Leistungspunkte des Moduls/Fachs erfolgen. Formularentwurf vom
10 Beschluss des Prüfungsausschusses: Bezogen auf den oben aufgeführten Antrag wird der Empfehlung des Modul-/Fachverantwortlichen gefolgt. ja nein Wenn nein : Begründung des Beschlusses: Die nachgewiesenen werden für folgendes Modul/Fach angerechnet: Modul-/Fachbezeichnung Modul-/Fachnummer Die nachgewiesenen können nicht für folgendes Modul/Fach angerechnet werden. Modul-/Fachbezeichnung Modul-/Fachnummer Ilmenau, den des Prüfungsausschussvorsitzenden
11 Übersicht der außerhochschulisch erworbenen Bezug zu den Nachweis Lernergebnissen des (beigefügt) Moduls/Fachs Erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (Beschreibung relevanter Tätigkeiten sowie der in diesem Kontext erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten). mit der Nummer.
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