Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen K 01/2014

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4 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Reglement 2014 vom ADAC Nordrhein mit Reg.-Nr. K 01/2014 am genehmigt Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 1 von 16

5 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Veranstaltungstermine WAKC / ADAC Kart Festival Erftlandring Kerpen WAKC - 1 MSC Langenfeld e.v. im ADAC Sabine Fischer, Hardt 76, Langenfeld Tel.: 02173/929211, Fax: 02173/929212, Mobil: 0170/ msc-langenfeld@t-online.de, (Erftlandring, Kerpen-Manheim) 24./ ADAC Kartrennen Bork WAKC - 2 MSC Bork e.v. im ADAC Jürgen Hieke, Waltroper Straße 10, Selm-Bork Tel.: 02592/61700, Fax: 02592/62590, Mobil: 0172/ info@msc-bork.de, (Beule Kart Motodrom, Hagen) 14./ ADAC Saarland Kartrennen WAKC - 3 VG Kartrennen Saar ADAC Saarland e.v./msc Uchtelfangen e.v. im ADAC Sportabteilung, Untertürkheimer Str , Saarbrücken Tel.: 0681/ , Fax: 0681/ sport@srl.adac.de, (Saarlandring, Uchtelfangen) 12./ ADAC/ACR Kartrennen Hahn WAKC - 4 AC Rübenach e.v. im ADAC Rüdiger Best, Helfensteinstraße 42, Eitelborn Tel.: 02620/ , Mobil: 0177/ ruediger.best@gmx.de, (Hunsrückring, Hahn) 16./ ADAC Kartrennen Wittgenborn WAKC - 5 MSC Wittgenborn e.v. im ADAC Uwe Jäger, Waldensberger Straße 57, Wittgenborn Tel.: 06053/600181, Fax: 06053/600182, Mobil: 0171/ info@msc-wittgenborn.de, (Vogelsbergring, Wittgenborn) 13./ ADAC/KCT Kartrennen Liedolsheim WAKC - 6 Kart Club Trier e.v. im ADAC Norbert Rösch, Kreuzstraße 2, Ingelheim Tel.: 06130/941858, Fax: 06130/941858, Mobil: 0152/ lothringer@t-online.de, (Kartbahn, Liedolsheim) ADAC Kart-Bundesendlauf 2014, Templin ADAC Berlin Brandenburg e.v. Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 2 von 16

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7 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup - WAKC 2014 Gültig ab Die nachstehenden ADAC-Regionalclubs veranstalten als höchstes westdeutsches Prädikat im ADAC Kart- Clubsport den Westdeutschen ADAC Kart Cup, nachfolgend WAKC genannt: - ADAC Hessen-Thüringen e.v., Frankfurt am Main, - ADAC Mittelrhein e.v., Koblenz, - ADAC Nordrhein e.v., Köln, - ADAC Saarland e.v., Saarbrücken, - ADAC Westfalen e.v., Dortmund. 1. GRUNDLAGEN DES WETTBEWERBS Es gelten die Bestimmungen Art.1 des Kart-Clubsport-Reglements! Der WAKC wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt, denen sich alle Fahrer durch ihre Einschreibung unterwerfen: - Kart-Clubsport-Reglement, - Beschlüsse und Bestimmungen des ADAC, - Reglement des WAKC und eventuell zu erlassende Zusatzbestimmungen/ Änderungen/ Ergänzungen des WAKC, - Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter der einzelnen Wertungsläufe, - Umweltrichtlinien des DMSB - Deutscher Motor Sport Bund (siehe Falls in diesem WAKC Reglement nichts anderes geregelt wird, gelten die Bestimmungen des Kart- Clubsport-Reglements. 2. BESTIMMUNGEN UND REGELUNGEN FÜR DIE VERANSTALTER Es gelten die Bestimmungen Art.2 des Kart-Clubsport-Reglements! 2.1 Serienausschreiber Die ADAC-Regionalclubs ADAC Hessen-Thüringen, ADAC Mittelrhein, ADAC Nordrhein, ADAC Saarland und ADAC Westfalen bilden die Veranstaltergemeinschaft WAKC. Die Federführung des WAKC hat der ADAC Nordrhein e.v. Sport und Ortsclubbetreuung c/o Ingo Müller Luxemburger Strasse Köln Telefon / Fax ingo.mueller@nrh.adac.de Internet Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 3 von 16

8 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen 2.2 Veranstaltungen - Wertungsläufe Kerpen MSC Langenfeld Rheinland e.v. im ADAC (Nordrhein) Hagen MSC Bork e.v. im ADAC (Westfalen) Uchtelfangen VG ADAC Saarland e.v. (Saarland) Hahn AC Rübenach e.v. im ADAC (Mittelrhein) Wittgenborn ADAC Hessen- Thüringen e.v. (Hessen-Thüringen) Liedolsheim Kart-Club Trier e.v. im ADAC (Mittelrhein) Noch Offen Siegerehrung WAKC Permanente Sportwarte Der WAKC setzt bei allen Veranstaltungen zum Westdeutschen ADAC Kart Cup einen permanenten Rennleiter, mindestens zwei permanente Techniker für die Technische Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme/ - Prüfung der Karts und einen permanenten Schiedsrichter ein, um eine einheitliche Anwendung und Umsetzung des Reglements und der Bestimmungen sicherzustellen. 3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR FAHRER UND KART, BEKLEIDUNGSVORSCHRIFTEN UND FAHRER-SICHERHEITSAUSRÜSTUNG 3.1 Die Fahrer müssen folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllen: - Mindestalter für die betreffende Kart-Klasse (s.art. 5 Kart Clubsport Reglement) - Inhaber einer gültigen Kart-Fahrerlizenz (mind. Nat. Lizenz Stufe C) des DMSB - Deutscher Motor Sport Bund, Gastfahrer können für die Teilnahme an den WAKC Veranstaltungen eine DMSB C-Lizenz bei der betreffenden Veranstaltung erwerben. Ausländische Teilnehmer ohne deutschen Wohnsitz können für die Teilnahme an den WAKC- Veranstaltungen einen Veranstaltungsausweis des DMSB, bei der betreffenden WAKC- Veranstaltung erwerben. Teilnehmer mit Fahrerlizenzen/ -ausweisen anderer Länder sind im WAKC nicht zugelassen! Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter) sind bei den WAKC Veranstaltungen grundsätzlich teilnahmeberechtigt, erhalten aber keine Punkte für die WAKC- Jahreswertung. Die in den WAKC eingeschriebenen Teilnehmer haben Vorrang gegenüber Gaststartern zur Teilnahme an den Veranstaltungen. 3.2 Das eingesetzte Kart muss folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllen: Es gelten die Bestimmungen des Art.6 Kart-Clubsport-Reglement! 3.3 Bekleidung und Fahrer-Sicherheitsausrüstung: Es gelten die Bestimmungen des Art.6.2 Kart-Clubsport-Reglement! 4. EINSCHREIBUNG UND EINSCHREIBEGEBÜHR ANMELDUNG/ NENNUNG UND NENNGELD/ TEILNAHMEGEBÜHR FÜR DIE VERANSTALTUNGEN/ PERMANENT- TICKETS 4.1 Einschreibung und Einschreibegebühr Eine Wertung für den WAKC erfolgt nur für eingeschriebene Fahrerinnen und Fahrer, deren Einschreibegebühr bezahlt ist, ab dem Zeitpunkt der Einschreibung! Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 4 von 16

9 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Die Einschreibung in den WAKC erfolgt an den ADAC Nordrhein e.v. in Köln und muss bis zum schriftlich erfolgen! Der WAKC behält sich vor, auch noch Einschreibungen anzunehmen, die bis zur zweiten Veranstaltung und/ oder während der zweiten Veranstaltung eingegangen sind. Die Anzahl der Einschreibungen ist in allen WAKC- Klassen auf maximal 36 Teilnehmer je Klasse begrenzt! Die Einschreibungen werden in der Reihenfolge ihres Zahlungseingangs bearbeitet/ berücksichtigt. Beachte: Eine Einschreibung in die ADAC Kart Masters gilt nicht gleichzeitig als Einschreibung in den WAKC. Die Einschreibung in den WAKC muss eigenständig an den ADAC Nordrhein erfolgen! Eine Qualifikation für den ADAC Kart-Bundesendlauf erfolgt nur für eingeschriebene Teilnehmer des WAKC, die an mindestens 4 WAKC Veranstaltungen teilgenommen haben! Die Einschreibegebühr in den Westdeutschen ADAC Kart Cup - WAKC beträgt bis zum = 100,-, nach dem = 150,-. Die Einschreibegebühr ist mit der Angabe des Zahlungsgrundes: Einschreibegebühr Fahrername auf das nachstehende Konto zu überweisen: Bank: Sparkasse Köln Bonn Kontoinhaber: ADAC Nordrhein e.v., Köln Bankleitzahl: IBAN: DE Kontonummer: BIC: COLSDE oder Eine Bearbeitung der Einschreibung und die Zuteilung einer WAKC- Startnummer erfolgt nur, nach dem Eingang der Einschreibegebühr. Über die endgültige Zulassung von Teilnehmern im WAKC entscheidet das zuständige Gremium der den WAKC bildenden ADAC-Regionalclubs ADAC Hessen-Thüringen, ADAC Mittelrhein, ADAC Nordrhein, ADAC Saarland und ADAC Westfalen. 4.2 Anmeldung/ Nennung und Nenngeld/ Teilnahmegebühr für die Veranstaltungen Es gelten die Bestimmungen des Art.4 Kart-Clubsport-Reglement! Das Nenngeld (Teilnahmegebühr) für jede WAKC Veranstaltung beträgt 90,- je Fahrer/in bis zum Anmeldungs-/ Nennungsschluss der betreffenden Veranstaltung. Bei verspätet eingehenden Anmeldungen/ Nennungen beträgt das Nenngeld (Teilnahmegebühr) 110,- für die betreffende Veranstaltung! Die Kosten (Gebühren) für die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abfall, u.a.) bei den WAKC- Veranstaltungen sind von den Teilnehmern, wenn nicht anders in der örtlichen Ausschreibung geregelt, direkt an den jeweiligen Betreiber der betreffenden Kartbahn gem. dessen Vorgaben zu entrichten! 4.3 Permanenttickets Als Zugangsberechtigung für die entsprechenden Bereiche (Vorstart, Startaufstellung, Boxen/ Reparaturzone, u.a.) bei den WAKC Veranstaltungen erhalten die eingeschriebenen Teilnehmer permanente Tickets. Die Tickets gelten nur für die jeweils aufgedruckte Klasse. Die Tickets sind bei allen WAKC Veranstaltungen von den Fahrerinnen und Fahrern und ihren Helfern und Mechanikern immer und überall deutlich sichtbar zu tragen. Jeder eingeschriebene Fahrer/in erhält folgende Permanenttickets: 1x Fahrer 1x Mechaniker A 2x Mechaniker B Die Permanenttickets werden rechtzeitig vor der ersten WAKC Veranstaltung ausgegeben und sind auch für den ADAC Kart-Bundesendlauf gültig! Bei Missbrauch der Tickets und bei Ausschluss aus dem WAKC werden die Tickets eingezogen. Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 5 von 16

10 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen 5. AUSGESCHRIEBENE KARTKLASSEN UND FAHRER-MINDESTALTER Es gelten die Bestimmungen Art.5. des Kart-Clubsport-Reglements! Im WAKC werden die nachstehend aufgeführten ADAC Clubsport-Kartklassen ausgeschrieben: Klasse ADAC Bambini-light = (Waterswift light+ Gazelle ) ADAC Bambini ADAC World Formula light ADAC World Formula + RK1 ADAC X30 Junior ADAC X30 Senior ADAC 125 ( alle 125 Motoren, außer X30 ) ADAC 125 Junior ( alle 125 Motoren, außer X30 ) ADAC Getriebe ADAC Getriebe Gentlemen ADAC KF Junior ( KF3 ) Alter ab 8* 14 Jahre ab 10* 14 Jahre ab 8* 14 Jahre ab 10* Jahre ab 12* 16 Jahre ab 15* Jahre ab 15* Jahre ab 12* 16 Jahre ab 15* Jahre ab 30* ab 12* 16 Jahre mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) mit Kart-Fahrerlizenz des DMSB (mind. Nat. Lizenz Stufe C) * Es gilt die Jahrgangsregelung, d.h. Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr Der WAKC behält sich vor, bei WAKC Veranstaltungen einzelne Klassen zusammen in einem Training / Rennen starten zu lassen, jedoch mit getrennter Wertung, für die Tageswertung und für die WAKC- Gesamtwertung. Beachte: In den Klassen 125 erfolgt bei mindestens 3 Startern einer bestimmten Serie (z.b. Rotax usw.) eine separate Wertung. Die Klassen 125 und World Formula light, sind wegen geringer Beteiligung in 2013, beim Bundesendlauf 2014 nicht vorgesehen. Der WAKC behält sich vor: - bei zu geringen Teilnehmerzahlen ausgeschriebene Klassen nicht durchzuführen, - ggfs. ausgeschriebene Klassen zusammenzulegen, - ggfs. weitere Klassen auszuschreiben, - ggfs. Sonderwertungen auszuschreiben, 6. ALLGEMEINE TECHNISCHE BESTIMMUNGEN Es gelten die Bestimmungen des Art.6 Kart-Clubsport-Reglement! Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 6 von 16

11 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen 6.1 Technische Bestimmungen Für die ausgeschriebenen WAKC Kartklassen gelten die nachstehenden Technischen Bestimmungen: ADAC Bambini light gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC-Bambini light ADAC Bambini gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC Bambini ADAC World Formula light gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC World Formula light ADAC World Formula + RK1 gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC World Formula + RK1 ADAC X30 Junior gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC X30 Sen + Jun ADAC X30 Senior gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC X30 Senioren ADAC 125 gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC 125 ADAC Getriebe / Gentlemen gem. Techn. Bestimmungen des ADAC für die ADAC Getriebe/Gentlemen ADAC 125 Junior gem. Techn. Bestimmungen der Serien z.b. Rotax usw. ADAC KF Junior ( KF3 ) gem. Techn. Bestimmungen DMSB / CIK 6.2 Mindestgewichte Es gelten die Bestimmungen des Art.6. Kart-Clubsport-Reglement! Für die ausgeschriebenen WAKC Kartklassen gelten die nachstehenden Mindestgewichte: ADAC Bambini light 108 kg ADAC Bambini 111 kg ADAC World Formula light 115 kg ADAC World Formula 144 kg bzw. 147 kg für Kart + Fahrer ohne Sicherheitssitz ADAC RK1 144 kg bzw. 147 kg für Kart + Fahrer ohne Sicherheitssitz ADAC X30 Junior 145 kg ADAC X30 Senior 162 kg ADAC kg Zusatzgewicht max. 15 kg ADAC 125 Junior 145 Kg ADAC Getriebe 175 kg ADAC Getriebe Gentlemen 180 kg ADAC KF Junior ( KF3 ) 145 kg Bei freiwilliger Verwendung eines Kart-Sicherheitssitz für Fahrer ab 13 Jahren gilt in den jeweiligen Klassen ein Gewichts-Bonus von 3 kg! (s. Art.6.1 des Kart Clubsport Reglements) 6.3 Zugelassenes Material Für die einzelne WAKC Veranstaltung (Zeittraining/ Pflichttraining und zwei Rennen) sind zugelassen: Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Klasse Chassis Motor Slickreifen Regenreifen ADAC Bambini light Satz* frei ADAC Bambini Satz* frei ADAC World Formula light Satz* frei ADAC World Formula Satz* frei ADAC RK Satz* frei ADAC X30 Junior Satz* frei ADAC X30 Senior Satz* frei ADAC Satz* frei ADAC 125 Junioren Satz* frei ADAC Getriebe / Gentlemen Satz* frei ADAC KF Junior ( KF3 ) Satz* frei * + zusätzlich 1 Ersatzreifen für Vorder- oder Hinterachse Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 7 von 16

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13 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Die vorgenannten Teile müssen durch die Technische Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme gekennzeichnet/ markiert werden. Für das freie Training ist in allen Klassen nur das Chassis zugelassen, das für die Veranstaltung von der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme abgenommen wurde. Im Zeittraining und in den zwei Rennen ist nur gekennzeichnetes/ markiertes Material zugelassen - Die Kennzeichnung/ Markierung des bei der Veranstaltung verwendeten Chassis erfolgt während der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme der betreffenden Klasse am jeweiligen Veranstaltungstag. - Die Kennzeichnung/ Markierung des/ der bei der Veranstaltung verwendeten Motor/ Motoren erfolgt in der Regel während der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme, spätestens jedoch bis 1 Stunde vor Beginn des offiziellen Zeittrainings/ Pflichttrainings der betreffenden Klasse am jeweiligen Veranstaltungstag. - Die Kennzeichnung/ Markierung der zugelassenen Reifen erfolgt grundsätzlich während der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme. - Die Kennzeichnung/ Markierung des evtl. benötigten Ersatz- Slick- Reifen muss vor dessen Gebrauch im Zeittraining oder einem der zwei Rennen erfolgen. Die weitere Verwendung eines Ersatz- Slickreifens ist danach nicht mehr zulässig. Für die Durchführung der Kennzeichnung/ Markierung ist ausschließlich jeder Fahrer/in selbst verantwortlich! Sollte vor dem Zeittraining ein gekennzeichnetes/ markiertes Teil defekt sein, so kann ein anderes Teil nachgezeichnet / nachmarkiert werden. Das defekte Teil muss jedoch bei der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme hinterlegt werden. Sollten im Laufe der Veranstaltung in den Klassen ADAC Bambini light, ADAC Bambini, ADAC X30 Junior, ADAC X30 Senior, ADAC 125, ADAC 125 Junior, ADAC KF Junior (KF3) und ADAC-Getriebe / Gentlemen, beide abgenommenen (gekennzeichneten/ markierten) Motoren, eines Teilnehmers defekt werden, sind beide defekten Motoren der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme vorzuführen. Nach Überprüfung und Bestätigung des Defekts beider Motoren durch die Technische Fahrzeugkontrolle/ - Abnahme, und mit Zustimmung des Rennleiters der betreffenden Veranstaltung, kann unter Aufsicht der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme die Reparatur eines Motors erfolgen! Der Umfang der Reparaturarbeiten beschränkt sich hierbei auf Zylinderkopf, Kolben und Laufbuchse nebst zugehöriger Dichtungen. Der reparierte Motor wird anschließend wieder durch die Technische Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme gekennzeichnet/ markiert. Die Reparatur eines Motors ist nur einmal möglich! An allen Motoren müssen entsprechende Bohrungen mit mindestens 3,5 mm Durchmesser vorhanden sein, damit Zylinderkopf, Zylinder, ggfs. auch das Kurbelgehäuse, als eine Einheit gekennzeichnet/ markiert (ggfs. verplombt) werden kann. Für die Kennzeichnung/ Markierung (ggfs. Verplombung) sind, bei bestimmten Motoren, zur Befestigung des Zylinderkopfes längere Muttern mit je einer Bohrung von mind. 3,5 mm Durchmesser zu verwenden. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass eine Verplombung der Motoren möglich ist. Sollte im Laufe der Veranstaltung in den Klassen ADAC World Formula light,adac World Formula und ADAC RK1 der abgenommene (gekennzeichnete/ markierte) Motor eines Teilnehmers defekt werden, ist der defekte Motor umgehend der Technischen Fahrzeugkontrolle / -Abnahme vorzuführen. Nach Überprüfung und Bestätigung des Defekts durch die Technische Fahrzeugkontrolle / -Abnahme, und mit Zustimmung des Rennleiters der betreffenden Veranstaltung, kann ein ordnungsgemäßer Ersatz-Motor (mit einer gültigen Original-Plombe!) verwendet werden. Der Ersatz-Motor wird anschließend wieder durch die Technische Fahrzeugkontrolle / -Abnahme gekennzeichnet/ markiert. Die Verwendung eines Ersatz-Motors bzw. die Reparatur eines Motors ist nur einmal möglich! Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 8 von 16

14 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Eine weitere Verwendung von Ersatz-Motoren oder weitere Motorreparaturen, und auch der Rücktausch eines Motors ist nicht zulässig! 6.4 Kraftstoff Es gelten die Bestimmungen des Art.6. Kart-Clubsport-Reglement! Es ist ausschließlich Einheitskraftstoff der Marke Aral ultimate in allen WAKC Kartklassen vorgeschrieben. Dieser Kraftstoff ist an allen öffentlichen Aral-Tankstellen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen. Dem Kraftstoff darf in allen Zweitaktklassen ausschließlich ein Schmiermittel beigemengt werden, welches in der gültigen CIK/ FIA- Liste (siehe CIK/ FIA- Reglement) aufgeführt ist. Wird bei einem Teilnehmer ein Vergehen gegen den vorgeschriebenen Einheitskraftstoff festgestellt, erfolgt ein Ausschluss von der Wertung für die gesamte betreffende WAKC Veranstaltung! 6.5 Zugelassene Reifen Es gelten die Techn. Bestimmungen der jeweiligen Klassen! In den ausgeschriebenen WAKC Kartklassen sind die nachstehend aufgeführten Reifen vorgeschrieben bzw. zugelassen: ADAC Bambini light Slickreifen Dunlop SL3 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Dunlop KT3 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC Bambini Slickreifen Dunlop SL3 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Dunlop KT3 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC World Formula light Slickreifen Dunlop SL3 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Dunlop KT3 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC World Formula + ADAC RK1 Slickreifen Dunlop SL6 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Dunlop KT13 W12 + KT14 W13 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC X30 Junior Slickreifen Komet R1M vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Komet R1W vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC X30 Senior Slickreifen Komet R1M vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Komet R1W vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC 125 Junior Slickreifen Komet R1M vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Komet R1W vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 9 von 16

15 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen ADAC 125 Senior Slickreifen Komet R1M vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: Komet R1W vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC Getriebe / Gentlemen Slickreifen VEGA GT1 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: VEGA W5 CIK vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x ADAC KF Junior ( KF3 ) Slickreifen VEGA GT1 vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Regenreifen: VEGA W5 CIK vorne: 10.0 x hinten: 11.0 x Transponder Es gelten die Bestimmungen des Art.6.1 Kart-Clubsport-Reglement! Die offizielle Zeitmessung bei allen WAKC Veranstaltungen erfolgt ausschließlich mittels Transponderzeitnahme. Die Benutzung des Transponders ist ab dem ersten freien Training Pflicht. Verlorene oder beschädigte Transponder müssen vom Fahrer ersetzt werden! Die Transponder werden den Teilnehmern bei allen WAKC Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Als Sicherheitsleistung für die bei den WAKC Veranstaltungen ausgegebenen Transponder wird bei der Einschreibung in den WAKC von den eingeschriebenen Teilnehmern eine Kaution in Höhe von 150,- in Form einer Einzugsermächtigung verlangt! Die Einzugsermächtigung ist der Einschreibung beizufügen. Für Gastfahrer bei einer WAKC Veranstaltung stellt der betreffende Veranstalter eine eigene Regelung bezüglich der Sicherheitsleistung (Transponderkaution) auf. 6.7 Vorgeschriebene Startnummern Alle eingeschriebenen Fahrer des WAKC erhalten permanente Startnummern, die für alle WAKC- Veranstaltungen gültig sind. Die Startnummernvergabe erfolgt durch den WAKC, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt ist. 7. DOKUMENTENPRÜFUNG/ PAPIER-ABNAHME TECHNISCHE FAHRZEUGKONTROLLE/ -ABNAHME/ -ENDKONTROLLE PRÜFUNG DER KARTS Es gelten die Bestimmungen der Art.4 und 7 Kart-Clubsport-Reglement! Die Technische Kontrolle/-Abnahme erfolgt vor jeder WAKC Veranstaltung. In Abstimmung mit dem Rennleiter, wird eine Endkontrolle / Schlussprüfung von mindestens drei Karts je Klasse (incl. Ausrüstung) auf Übereinstimmung mit dem Reglement (z.b. Motor, Vergaser, Chassis, Reifen, Kraftstoff, u.a. ) vorgenommen Bei einem abgewiesenen Einspruch kann das Kart im Rahmen der regulären Nachuntersuchung überprüft werden. 8. DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNGEN FAHRERBESPRECHUNG, FREIES TRAINING, ZEITTRAINING, RENNEN Es gelten die Bestimmungen der Art Kart-Clubsport-Reglement! 8.1 Fahrerbesprechung Es gelten die Bestimmungen des Art.8.1 Kart-Clubsport-Reglement! Bei allen WAKC Veranstaltungen wird eine Fahrerbesprechung durchgeführt. Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 10 von 16

16 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen 8.2 Freies Training Bei allen WAKC Veranstaltungen wird ein freies Training von mindestens 10 Minuten Dauer für jede Klasse durchgeführt. Zur Teilnahme am freien Training sind nur die Fahrer/innen zugelassen, die eine Dokumentenprüfung/ Papier-Abnahme absolviert haben, und deren Karts und Fahrerausrüstung (Bekleidung) von der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme abgenommen wurden. Das Chassis muss gem. vorstehendem Art.6.4 (WAKC Reglement) beim freien Training gekennzeichnet sein. Die Motoren und Reifen müssen beim freien Training nicht gekennzeichnet sein. 8.3 Zeittraining Es gelten die Bestimmungen des Art.8 Kart-Clubsport-Reglement! Zur Teilnahme am Zeittraining/ Pflichttraining sind nur die Fahrer/innen zugelassen, die eine Dokumentenprüfung/ Papier-Abnahme absolviert haben, und deren Karts und Fahrerausrüstung (Bekleidung) von der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme abgenommen wurden. Sämtliches verwendetes Material (Chassis, Motoren, Reifen) muss beim Zeittraining gekennzeichnet sein. 8.4 Rennen Es gelten die Bestimmungen des Art.8 Kart-Clubsport-Reglement! Bei allen WAKC Veranstaltungen werden 2 Rennen gefahren. Die Renndistanz beträgt pro Rennen: - für ADAC Bambini light + ADAC Bambini + ADAC World Formula light ca. 12 km - für ADAC World Formula + ADAC RK1 ca. 14 km - für ADAC X30 Junior + ADAC KF Junior (KF3) + ADAC 125 Junior ca. 16 km - für ADAC X30 Senior + ADAC ADAC Getriebe / Gentlemen ca. 18 km 8.5 Startaufstellung für die Rennen Es gelten die Bestimmungen der Art.8 Kart-Clubsport-Reglement! Die Startaufstellung für das Rennen-1 bei den WAKC Veranstaltungen erfolgt auch bei vorgenommenen Klassenzusammenlegungen, immer nach den erzielten schnellsten Zeiten der Teilnehmer aus dem Zeittraining. Eine klassenweise Startaufstellung für das Rennen-1 bei den WAKC Veranstaltungen erfolgt nicht. 8.6 Start/ Startart Es gelten die Bestimmungen des Art.8.11 Kart-Clubsport-Reglement! 8.7 Vorstart Es gelten die Bestimmungen des Art.8.8 Kart-Clubsport-Reglement! Bei allen WAKC Veranstaltungen wird die Einfahrt/ der Zugang zum Vorstartbereich 5 Minuten vor der vorgesehenen Startzeit eines Rennens (nicht freies Training) geschlossen! 9. WERTUNG 9.1 Tageswertung bei der WAKC Veranstaltung Für die Tageswertung (Pokalwertung) in der betreffenden Klasse werden bei den WAKC- Veranstaltungen nach den offiziellen Rennergebnissen für jedes Rennen (1+2) Punkte wie folgt vergeben: Platz Punkte Jeder weitere Platz erhält 1 Punkt. Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 11 von 16

17 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Für die Tageswertung (Pokalwertung) in der betreffenden Klasse werden die Wertungspunkte aus den beiden Rennen addiert. Die sich daraus ergebende Gesamtpunktzahl ergibt die Tageswertung/ das Tagesergebnis für die betreffende Klasse bei der Veranstaltung. Gaststarter werden für die Tageswertung wie eingeschriebene WAKC- Teilnehmer gewertet! Der / die Fahrer/in mit der höchsten Gesamtpunktzahl in der betreffenden Klasse ist der Sieger / die Siegerin der betreffenden Klasse, usw. Bei Punktgleichheit (ex-aequo) entscheidet das bessere Ergebnis im Zeittraining. In jeder Klasse werden bei den WAKC Veranstaltungen für mindestens die ersten 35% der Platzierten in der Tageswertung Pokale ausgegeben. Die Ausgabe weiterer Preise / Sachpreise ist möglich und bleibt jedem Veranstalter überlassen. 9.2 Gesamtwertung WAKC Für die Gesamtwertung in der betreffenden Klasse des WAKC werden nach den offiziellen Rennergebnissen für jedes Rennen bei den WAKC Veranstaltungen Punkte nach folgender Formel vergeben: ( Starter in der Klasse Platz ) x ,5 Starter in der Klasse Eine Punktevergabe erfolgt nur für diejenigen Fahrer/innen, die mindestens 75% der Distanz des führenden Fahrzeugs zurückgelegt haben. Fahrer, die nicht im WAKC eingeschrieben sind (Gaststarter), zählen zwar als Starter mit, erhalten aber keine WAKC-Punkte. Eingeschriebene WAKC-Teilnehmer rücken in der Ergebnisliste nicht auf und erhalten entsprechend ihrer tatsächlichen Platzierung im Ergebnis WAKC-Punkte. Um in der Jahreswertung berücksichtigt zu werden, müssen die Teilnehmer/innen in den WAKC eingeschrieben sein und Ergebnisse von mindestens 6 Rennen vorliegen. Von den 12 Rennen der 6 WAKC Veranstaltungen werden maximal die besten 10 Rennergebnisse gewertet! Folglich können Streichergebnisse von max.2 Rennen herangezogen werden! Ein Ausschluss von der Wertung, kann nicht als Streichergebnis gewertet werden! Wenn eine WAKC Veranstaltung aus bestimmten Gründen abgebrochen und vorzeitig beendet werden muss gilt folgende Regelung: - Wenn nicht alle bei der betreffenden Veranstaltung vorgesehenen WAKC- Klassen das Zeittraining/ Pflichttraining fahren konnten erfolgt keine Wertung bei der betreffenden WAKC Veranstaltung (= 0 Punkte)! - Wenn nicht alle bei der betreffenden Veranstaltung vorgesehenen WAKC- Klassen das Rennen 1 fahren konnten erfolgt eine Wertung gemäß dem Ergebnis des Zeittraining/ Pflichttraining bei der betreffenden WAKC Veranstaltung (= nur 1x Punkte)! - Wenn nicht alle bei der betreffenden Veranstaltung vorgesehenen WAKC- Klassen das Rennen 2 fahren konnten erfolgt eine Wertung gemäß dem Ergebnis des Rennen 1 bei der betreffenden WAKC- Veranstaltung (= nur 1x Punkte)! Wenn aus bestimmten Gründen weniger als die vorgesehenen 6 WAKC Veranstaltungen bzw.12 Rennen zur Austragung kommen, werden immer nur die besten 10 Rennergebnisse gewertet. Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 12 von 16

18 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Klassensieger/in des WAKC in der betreffenden Klasse ist der/die Fahrer/in mit der höchsten Gesamt- Punktzahl. Bei Punktegleichheit (ex-aequo) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für den WAKC durchgeführten Rennen. Sofern dann noch Punktegleichheit besteht, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Rennen. Die drei erstplatzierten Fahrer/in der ausgeschriebenen/ betreffenden Klasse erhalten bei der Jahres- Siegerehrung Pokale, wenn mindestens fünf Fahrer/in in dieser ausgeschriebenen/ betreffenden Klasse gewertet sind. Gesamtsieger/in des WAKC ist der/ die Fahrer/in mit der höchsten Gesamt-Punktzahl aller Klassen. Er/Sie erhält bei der Jahres-Siegerehrung den WAKC- Wanderpokal mit einer Replika und den Titel Gesamtsieger Westdeutscher ADAC Kart Cup - WAKC. Bei Punktegleichheit (ex-aequo) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für den WAKC durchgeführten Rennen. Sofern dann noch Punktegleichheit besteht, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Rennen. Die Gesamtwertung/ Jahreswertung des WAKC wird nach der letzten Veranstaltung auf der Internetseite des WAKC unter veröffentlicht. Die Jahres-Siegerehrung des WAKC findet am Ende des Jahres (siehe Termine) statt. 9.3 Preisgeld in der Gesamtwertung / Jahreswertung WAKC Im WAKC ist ein Preisgeld von mindestens ,- ausgeschrieben. In jeder ausgeschriebenen Klasse wird ein Preisgeld an 30% der in der Gesamtwertung / Jahreswertung befindlichen eingeschriebenen Fahrer/innen gezahlt (ab 0,5 aufgerundet). Es werden nur Preisgelder ab 20,- Euro ausgezahlt. Die Höhe des Preisgeldes wird in Abhängigkeit der von dem/der jeweiligen Fahrer/in eingefahrenen Punkte in der Gesamtwertung/ Jahreswertung nach folgender Formel ermittelt: - Wert eines Punktes = Preisgeldsumme Gesamtpunktzahl ( von 30 % der Fahrer in Wertung aller Klassen ) 9.4 Ausschluss aus dem WAKC Bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement des WAKC, die Technischen Bestimmungen und erlassene Sonder- und Zusatzbestimmungen des WAKC, bei grober Unsportlichkeit und ungebührlichem Verhalten kann je nach Schwere des Vergehens ein Ausschluss aus der WAKC- Wertung erfolgen. Der Ausschluss eines Fahrers/einer Fahrerin aus dem WAKC obliegt dem zuständigen Gremium (Sportleiter oder deren Vertreter) der den WAKC bildenden ADAC-Regionalclubs ADAC Hessen- Thüringen, ADAC Mittelrhein, ADAC Nordrhein, ADAC Saarland und ADAC Westfalen. 10.STRAFEN Es gelten die Bestimmungen des Art.10 Kart-Clubsport-Reglement! Ein Technischer Regelverstoß wird grundsätzlich mit Ausschluss von der Wertung bestraft. Hinweis: In besonderen Fällen kann der Fahrer, als Lizenznehmer des DMSB, auch vom Sportgericht des DMSB - Deutscher Motor Sport Bund bestraft bzw. zusätzlich bestraft werden (beachte Lizenzantrag DMSB- Fahrerlizenz)! Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 13 von 16

19 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen 11.Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 12.Versicherungen Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 13.HAFTUNGSAUSSCHLUSS Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 14.FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DES FAHRZEUGEIGENTÜMERS Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 15.ÄNDERUNGEN DER REGLEMENTS UND DER AUSSCHREIBUNG(EN) ABSAGE/ ABBRUCH/ VORZEITIGE BEENDIGUNG EINER VERANSTALTUNG Siehe auch DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe Die Entscheidung über einen Abbruch und vorzeitige Beendigung einer WAKC Veranstaltung obliegt den bei der betreffenden Veranstaltung anwesenden Kartreferenten der den WAKC bildenden ADAC- Regionalclubs ADAC Hessen-Thüringen, ADAC Mittelrhein, ADAC Nordrhein, ADAC Saarland und ADAC Westfalen zusammen mit dem Rennleiter, dem Leiter der Streckensicherung und dem Veranstalter der betreffenden Veranstaltung. 16.SIEGEREHRUNG Es gelten die Bestimmungen des Art.16 Kart-Clubsport-Reglement! Die Teilnahme an den Siegerehrungen bei den WAKC Veranstaltungen ist für alle WAKC- Teilnehmer sportliche Pflicht. Die Teilnahme an der Jahres-Siegerehrung des WAKC ist für die platzierten und zu ehrenden WAKC- Teilnehmer sportliche Pflicht. Pokale und Preisgeld erhalten nur die W AKC- Teilnehmer, die an der Jahres-Siegerehrung des W AKC persönlich teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Jahres-Siegerehrung des WAKC hat sich der Teilnehmer / Fahrer bei der WAKC- Federführung und / oder -Koordination rechtzeitig abzumelden! Teilnehmer und Fahrer die der Jahres-Siegerehrung des WAKC unentschuldigt fernbleiben erhalten keine Pokale und kein Preisgeld! 17.SCHIEDSGERICHT Es gelten die Bestimmungen des Art.17 Kart-Clubsport-Reglement! 18.EINSPRÜCHE Es gelten die Bestimmungen des Art.18 Kart-Clubsport-Reglement! 19.UMWELTBESTIMMUNGEN, ANTI-DOPING, UNERLAUBTE WERBUNG UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 20.BESONDERE BESTIMMUNGEN 20.1 WAKC Werbung Der WAKC behält sich Werberechte auf dem Kart (Frontspoiler, Seitenkästen, Bereich der Startnummern) sowie auf dem Fahreranzug vor. Das ordnungsgemäße Anbringen der Werbung wird bei der Technischen Kontrolle/ -Abnahme überprüft. Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 14 von 16

20 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen 20.2 Veranstalterverpflichtung Die Veranstalter der WAKC- Wertungsläufe erkennen diese Regelungen unwiderruflich an und verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung des Kart-Clubsport-Reglements und dieses WAKC- Reglements Teilnehmerverpflichtung Die Teilnehmer/ Fahrer am WAKC erkennen diese Regelungen mit Abgabe ihrer Einschreibung/ Anmeldung/ Nennung unwiderruflich an und verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung des Kart- Clubsport-Reglements und dieses WAKC-Reglements sowie der Technischen Bestimmungen für die ADAC-/ WAKC- Kartklassen. Die Teilnehmer (Fahrer) nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene Gefahr an den WAKC Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug/ Kart verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Haftungsausschluss bedeutet, dass der Teilnehmer (Fahrer/in), dem/ der die schädigende Handlung zur Last fällt, die anderen Beteiligten und Vertragsparteien intern von der Haftung freizustellen hat. Die Teilnehmer (Fahrer/innen), bei Minderjährigen auch deren gesetzliche Vertreter (Eltern, Sorgeberechtigte), willigen mit der Abgabe ihrer Einschreibung/ Anmeldung/ Nennung ein, dass der WAKC die in der Einschreibung/ Anmeldung/ Nennung erhobenen Daten für die Vertragsabwicklung, Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten und von Bildern und Filmen (auch im Internet), Übermittlung an die Veranstalter und den ADAC, und für statistische Zwecke verwenden darf Fahrerlager bei den Veranstaltungen Jedem Teilnehmer/in steht eine maximale Fläche von 25 m² im Fahrerlager zu. Darüber hinausgehender Platzbedarf ist nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich. Im Fahrerlager ist maximal 1 Rüstfahrzeug (PKW, Anhänger, Transporter, Lkw, Bus, oder andere Fahrzeuge) zulässig. Wohnwagen, Wohnmobile und weitere PKW, Anhänger, Transporter, Lkw, Busse, oder andere Fahrzeuge können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Veranstalters im Fahrerlager zusätzlich abgestellt werden. Das Fahren mit Fahrzeugen (z.b. Quads, Mini- Bikes, Mofas, Mopeds, Roller, Skooter, Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe, Inlineskater, oder andere) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände darf nur im Schritttempo und mit größtmöglicher Vorsicht erfolgen. Fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge dürfen nur von Fahrern, die im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind, gefahren werden. Tiere sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände anzuleinen. Zuwiderhandlungen können vom Veranstalter ohne besonderes Strafverfahren mit einer Geldbuße von 100,- geahndet werden. Weitere Verstöße führen zum Verweis von der Veranstaltung durch den Veranstalter und können dem Rennleiter zur weiteren Bestrafung gemeldet werden ADAC Kart-Bundesendlauf Der ADAC Kart-Bundesendlauf ist das Finale der ADAC Kart-Regionalserien Norddeutscher ADAC Kart Cup (NAKC), Ostdeutscher ADAC Kart Cup (OAKC), Süddeutscher ADAC Kart Cup (SAKC) und Westdeutscher ADAC Kart Cup (WAKC) und wird vom auf der Kartbahn in Templin ausgetragen. Die besten Teilnehmer aus diesen vier ADAC-Regionalserien qualifizieren sich für die Teilnahme am ADAC Kart-Bundesendlauf. Beim ADAC Kart-Bundessendlauf werden die ADAC- Gesamtsieger einer jeden Klasse ermittelt. Im WAKC qualifizieren sich für die betreffenden und beim ADAC Kart-Bundesendlauf zur Austragung kommenden Klassen, die besten (eingeschriebenen) Teilnehmer, die an mindestens 4 WAKC Veranstaltungen teilgenommen haben! Als teilgenommen gilt ein Start in mindestens einem Wertungslauf der betreffenden WAKC- Veranstaltung! Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 15 von 16

21 Hessen-Thüringen Mittelrhein Nordrhein Saarland Westfalen Weitere Regelungen siehe Bestimmungen des ADAC für den ADAC Kart-Bundesendlauf. Der ADAC und die ADAC Kart-Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC behalten sich Änderungen der Bestimmungen für den ADAC Kart-Bundesendlauf vor! Reglement Westdeutscher ADAC Kart Cup 2014 Seite 16 von 16

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23 Technische Bestimmungen 2014 ADAC Bambini + Bambini light Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Für die Klasse ADAC Bambini gelten daher die aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Motor Bambini - IAME Parilla Waterswift 2-Takt-Motor, wassergekühlt, Hubraum 60 ccm, DMSB Homologation Nr. KM 33/11 gem. DMSB-Bambini Reglement Art. 3.5 Bambini light - IAME Parilla Waterswift nach DMSB Homologation Nr. KM 33/11, jedoch mit zusätzlicher Reduzierung von 16,5 mm im Auspuffkrümmer - IAME Parilla Gazelle 2 Takt Motor, luftgekühlt, Hubraum 60 ccm, gem.dmsb Homologation Nr. KM 29/07 Chassis - Es gelten die Technischen Bestimmungen gem. Art.6.1 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. - Abweichende Bestimmungen für Bambini-Chassis bis 2007: - Radstand (Abstand von Mitte Vorderachse zu Mitte Hinterachse) = maximal 950 mm, - Gesamtbreite Vorderachse (incl. Räder) = maximal 950 mm, - Gesamtbreite Hinterachse (incl. Räder) = mindestens 1120 mm und maximal 1180 mm, - Durchmesser der Hauptrohre des Rahmens = maximal 30 mm. - Vollstahlachse mit 25 mm Durchmesser oder Hohlachse mit 30 mm Durchmesser und mindestens 5 mm Wandstärke. - Hinterachse mindestens zweifach gelagert. - Der Durchmesser der Spurstangen der Lenkung muss mindestens 8 mm betragen und an den Enden ein Gewinde von mindestens M8 aufweisen. Sicherungsmuttern sind vorgeschrieben. Technik - Es gilt das DMSB Bambini Reglement Art und 3.13 Reifen - Slickreifen VA: Dunlop SL x HA: Dunlop SL x Regenreifen VA: Dunlop KT x Gewicht HA: Dunlop KT x Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: Bambini = 111 kg Bambini light = 108 kg Die Verwendung von Titan, Kohlefaser, Verbundwerkstoffen und Magnesiumteilen am gesamten Kart (Ausnahme: Sitz, Aluminium- Magnesium-Motorbock und Aluminium-Magnesium-Felgen) ist verboten. Technische Bestimmungen ADAC Bambini und Bambini light 2014

24 Technische Bestimmungen 2014 ADAC World Formula light Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Für die Klasse ADAC World Formula light gelten daher die aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Motor - Verplombter Einzylinder-4-Takt-OHV-Motor Briggs & Stratton World Formula, luftgekühlt, Model , Typ 8101, 8102, 8103, 8104, 8105, gem. CIK/ FIA-Homologationsblatt Nr. 01/FM/09. Die Motorleistung ist/ wird von Briggs & Stratton mittels anderer Nockenwelle reduziert. Der Motor ist/ wird von Briggs & Stratton bzw. von den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern verplombt! - Mit Briggs & Stratton-Motorpass! Der Motorpass dient dem lückenlosen Nachweis der durchgeführten Arbeiten am Motor und muss bei jeder Instandsetzung/ Reparatur/ Revision/ Wartung u.ä. Briggs & Stratton bzw. den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern vorgelegt werden. Der Motorpass ist bei der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme einer Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen! - Hubraum 200 ccm ±5% (=210 ccm). - Leistung ca. 9 PS. - Aufladung ist verboten. - Vergaser serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Alle Einspritz-Systeme und/ oder das Zerstäuben von anderen Mitteln, außer Kraftstoff, sind verboten. - Der Anbau/ Einbau und die Verwendung einer Kurbelgehäuse-Belüftung/ Entlüftung (Briggs & Stratton-Teile- Nr ) und/ oder einer Kraftstoff-Überdruck-/ Rücklaufleitung zwischen Vergaser und Tank ist zulässig. - Zündanlage PVL Digital Elektronic Part-No mit Briggs & Stratton-Teile-Nr (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). - Drehzahl maximal U/min ±50 U/min - Zündkerze Champion RG4HC oder Champion RH4HC serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Ebenfalls zulässig sind baugleiche Zündkerzen anderer Hersteller. - Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf, darf nicht entfernt werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d.h. der Motor muss angelassen werden können! Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden. - Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Die optionale Verwendung der originalen Briggs & Stratton-Kupplungsfedern grün, rot, gelb oder orange (Briggs & Stratton-Teile-Nr ) ist zulässig. - Auspuffschalldämpfer (Auspuff) gemäß ClK/ FIA-Standard (92 db/a): Es ist nur der Auspuffschalldämpfer (Auspuff) vom Typ HJS-Nr (HJS-Zeichnung-Nr ) der Firma HJS zulässig. - Ansauggeräuschdämpfer: Es ist nur der Original-Luftfilter mit der Briggs & Stratton-Teilenummer zulässig. Zusätzlich darf der Regenschutz mit der Briggs & Stratton-Teilenummer verwendet werden. - Der Motor mit seinen Anbauteilen (Vergaser, Ansauggeräuschdämpfer, Zündanlage, Kupplung, Auspuff, etc.) darf nur in serienmäßigem Original-Zustand (wie von Briggs & Stratton geliefert) eingesetzt werden! Technische Bestimmungen ADAC World Formula light Seite 1 von 2

25 Dies bedeutet, dass jegliche Änderungen, Bearbeitungen und Optimierungen (z.b. das Glätten und Polieren von Teilen, das Bearbeiten von Oberflächen, das Abtragen und/ oder das Aufbringen von Material, u.a.), sowie das Anpassen von Motor- und Motoranbauteilen nicht zulässig ist! Somit sind auch nachträgliche Anpassungen und Bearbeitungen an die im Homologationsblatt angegebenen Toleranzmaße und die Verwendung von Übermaßteilen (Kolben, u.a.) verboten! Bei Instandsetzungen und/ oder Reparaturen des Motors dürfen nur originale Serienteile (keine Übermaßteile) verwendet werden! Hinweis: Die in dem betreffenden Homologationsblatt angegebenen Toleranzmaße betreffen ausschließlich die Serienfertigung der Motoren bei Briggs & Stratton. Notwendige Instandsetzungen und Reparaturen von Ventilen und Ventilsitzen an World Formula light- Motoren dürfen nur gem. der Reparaturvorgaben von Briggs & Stratton von den autorisierten Händlern durchgeführt werden. Chassis - Es gelten die Technischen Bestimmungen gem. Art. 6.1 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Bestimmungen für Bambini-Chassis bis 2007: - Radstand (Abstand von Mitte Vorderachse zu Mitte Hinterachse) = maximal 950 mm, - Gesamtbreite Vorderachse (incl. Räder) = maximal 950 mm, - Gesamtbreite Hinterachse (incl. Räder) = mindestens 1120 mm und maximal 1180 mm, - Durchmesser der Hauptrohre des Rahmens = maximal 30 mm. Bestimmungen für Bambini-Chassis ab 2008: - Gesamtbreite Hinterachse (incl. Räder) = mindestens 1120 mm und maximal 1180 mm, - vorgeschriebenes Material: magnetischer Stahl. - Der Durchmesser der Hauptrohre des Rahmens darf maximal 30 mm (oder 1¼ Zoll) betragen. - Magnetische Hinterachse: - Vollstahlachse mit 25 mm Durchmesser oder Hohlachse mit 30 mm Durchmesser und mindestens 5 mm Wandstärke. - Hinterachse mindestens zweifach gelagert. - Der Durchmesser der Spurstangen der Lenkung muss mindestens 8 mm betragen und an den Enden ein Gewinde von mindestens M8 aufweisen. Sicherungsmuttern sind vorgeschrieben. Reifen - Slickreifen VA: Dunlop SL x HA: Dunlop SL x Regenreifen VA: Dunlop KT x HA: Dunlop KT x Maximal zulässige Felgenbreite auf der Vorderachse = 120 mm (Maulweite). - Maximal zulässige Felgenbreite auf der Hinterachse = 150 mm (Maulweite). Gewicht - Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: 115 kg Die Verwendung von Titan, Kohlefaser, Verbundwerkstoffen und Magnesiumteilen am gesamten Kart (Ausnahme: Sitz, Aluminium- Magnesium-Motorbock und Aluminium-Magnesium-Felgen) ist verboten Technische Bestimmungen ADAC World Formula light Seite 2 von 2

26 Technische Bestimmungen 2014 ADAC World Formula + ADAC RK1 Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Für die Klasse ADAC World Formula und die Klasse ADAC RK1 gelten daher die vorstehend aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen. Motor - Der Motor mit seinen Anbauteilen (Vergaser, Ansauggeräuschdämpfer, Zündanlage, Kupplung, Abgaskrümmer bis zum Auspuff, etc.) darf nur in serienmäßigem Original-Zustand, wie von B&S oder RK1 ausgeliefert, eingesetzt werden! - Dies bedeutet, dass jegliche Änderungen, Bearbeitungen und Optimierungen (z.b. das Glätten und Polieren von Teilen, das Bearbeiten von Oberflächen, das Abtragen und/ oder das Aufbringen von Material, u.a.), sowie das Anpassen von Motor- und Motoranbauteilen und der Elektronik nicht zulässig ist! Somit sind auch nachträgliche Anpassungen und Bearbeitungen an die im Datenblatt angegebenen Toleranzmaße und die Verwendung von Übermaßteilen (Kolben, u.a.) verboten! - Bei Instandsetzungen und/ oder Reparaturen des Motors dürfen nur originale Serienteile ( keine Übermaßteile ) verwendet werden! - Die in dem betreffenden Datenblättern angegebenen Toleranzmaße betreffen ausschließlich die Serienfertigung der Motoren. - Motor World Formula - Verplombter Einzylinder-4-Takt-OHV-Motor Briggs & Stratton World Formula, luftgekühlt, Model , Typ 8101, 8102, 8103, 8104, 8105, gem. CIK/ FIA-Homologationsblatt Nr. 01/FM/09. Der Motor ist/ wird von Briggs & Stratton bzw. von den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern verplombt! - Briggs & Stratton-Motorpass Der Motorpass dient dem lückenlosen Nachweis der durchgeführten Arbeiten am Motor und muss bei jeder Instandsetzung/ Reparatur/ Revision/ Wartung u.ä. Briggs & Stratton bzw. den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern vorgelegt werden. Der Motorpass ist bei der Technischen Fahrzeugkontrolle/ -Abnahme unaufgefordert vorzulegen! - Hubraum 200 ccm ±5% (=210 ccm). - Leistung ca. 15 PS. - Aufladung ist verboten. - Vergaser serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Alle Einspritz-Systeme und/ oder das Zerstäuben von anderen Mitteln, außer Kraftstoff, sind verboten. - Der Anbau/ Einbau und die Verwendung einer Kurbelgehäuse-Belüftung/ Entlüftung (Briggs & Stratton-Teile- Nr ) und/ oder einer Kraftstoff-Überdruck-/ Rücklaufleitung zwischen Vergaser und Tank zulässig. - Zündanlage PVL Digital Elektronik Part-No mit Briggs & Stratton-Teile-Nr ( wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). - Drehzahl maximal U/min ± 50 U/min - Zündkerze Champion RG4HC oder Champion RH4HC serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Ebenfalls zulässig sind baugleiche Zündkerzen anderer Hersteller. - Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Die optionale Verwendung der originalen Briggs & Stratton-Kupplungsfedern grün rot gelb oder orange (Briggs & Stratton-Teile-Nr ) ist zulässig. - Auspuffschalldämpfer (Auspuff) gemäß ClK/FIA-Standard (92 db/a): Es ist nur der Auspuffschalldämpfer (Auspuff) vom Typ HJS-Nr (HJS-Zeichnung-Nr ) der Firma HJS zulässig. Technische Bestimmungen ADAC World Formula + ADAC RK Seite 1 von 3

27 - Ansauggeräuschdämpfer: Es ist nur der Original-Luftfilter mit der Briggs & Stratton-Teilenummer zulässig. Zusätzlich darf der Regenschutz mit der Briggs & Stratton-Teilenummer verwendet werden. - Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf, darf nicht entfernt werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d.h. der Motor muss angelassen werden können! Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden. Notwendige Instandsetzungen und Reparaturen von Ventilen und Ventilsitzen an World Formula Motoren dürfen nur gem. der Reparaturvorgaben von Briggs & Stratton von den autorisierten Händlern durchgeführt werden. Motor RK1 Verkauf und Betreuung: HV Racing, Friedrichshafen, Tel.: , Mail: HV-Racing@t-online.de, Web: DK Kartshop, Egelsbach, Tel.: , Mail: vertrieb@dk-kartshop.de, Web: MS-Karting.de, Radebeul, Tel.: , Mail: kontakt@ms-karting.de, Web: ms-karting.com AK Racing, Garching (s.unten) Motorrevision und Verplombung erfolgt nur über die Firma AK Racing Peter Wendl, Robert-Bosch-Str.19, Garching-b.München, Tel.:089/ , Fax:089/ , info@ak-racing.de - Verplombter Einzylinder-4-Takt-Motor RK1, luftgekühlt. - Hubraum 150 ccm - Leistung ca. 15 PS. (10kW) - Nur zulässig mit der Original 5-Punkt Werksverplombung für Deutschland ( rote NKP-Plombe + Nr. ) - Zu jedem ordnungsgemäß verplombten Motor wird ein Motorpass ausgeliefert. Dieser ist unaufgefordert bei der Technischen Abnahme vorzulegen. - Aufladung ist verboten. - Vergaser serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert). Vergaserdüsen sind freigestellt. - Alle Einspritz-Systeme und/ oder das Zerstäuben von anderen Mitteln, außer Kraftstoff, sind verboten. - Zündanlage ( wie von RK1 mit dem Motor geliefert). - Drehzahl maximal U/min - Zündkerze NGK 1275 CR8E bzw. RK serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert). - Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert). - Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert). - Die Verwendung der serienmäßigen Kupplungsglocke mit 13ner Ritzel (Nr. RK und RK A) sowie von serienmäßigen Kupplungsfedern (Nr. RK A (V2), RK A (rot), RK W (weiß)) ist vorgeschrieben. - Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gemäß Datenblatt Nr. RK (V2 low, wie von RK1 mit dem Motor geliefert, 89 db/a) ist zugelassen. - Ansauggeräuschdämpfer: Es ist nur der Original-Luftfilter Nr. RK A) verwendet werden. Zusätzlich darf ein Regenschutz verwendet werden. Die Funktionsweise des Original-Luftfilters darf nicht verändert werden. - Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf, darf nicht entfernt werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d.h. der Motor muss angelassen werden können! Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden. Technische Bestimmungen ADAC World Formula + ADAC RK Seite 2 von 3

28 Chassis ADAC World Formula + ADAC RK1 - Es gelten die Technischen Bestimmungen gem. Art. 6.1 des gültigen Kar-Clubsport Reglements - Radstand (Abstand von Mitte Vorderachse zu Mitte Hinterachse) = mind. 101 cm und max. 107 cm, - Spurweite = mindestens 2/3 des verwendeten Radstandes, - Gesamtlänge (ohne Frontspoiler und Heckauffahrschutz) = maximal 182 cm, - Gesamtbreite (incl. Räder) = maximal 140 cm. - Stabilisatoren sind nicht zulässig. - Serienmäßige (original) und demontierbar (verschraubt) am Chassis angebrachte Stabilisatorrohre müssen demontiert werden. Serienmäßige (original) und nicht demontierbar (verschweißt) am Chassis angebrachte Stabilisatorrohre sind zulässig. - vorgeschriebenes Material: magnetischer Stahl. - Toleranz für lineare Abmessungen: +/- 5 mm; für Winkel: +/- 1º - Chassisrohre (6 Hauptrohre) mit maximal 32 mm Durchmesser und 2 mm Wandstärke (mit den Bautoleranzen des Herstellerlandes oder gemäß ISO 4200). - Magnetische Hinterachse ( Hohlachse ) mit maximal 50 mm Außen-Durchmesser. - Maximal 3 Lager und Lagerböcke für Hinterachse. - Einteilige Achsschenkel mit einem Bolzendurchmesser von maximal 12 mm ± 0,1 mm. - Achsschenkelaufnahme mit Einstellmöglichkeit für Nachlauf und Sturz mittels nur einem Exzenter. Reifen - Slickreifen VA: Dunlop SL x HA: Dunlop SL x Regenreifen VA: Dunlop KT13 W x HA: Dunlop KT13 W x Auch zulässig: Dunlop KT14 W13 - Maximal zulässige Felgenbreite auf der Vorderachse = 130 mm (Maulweite). - Maximal zulässige Felgenbreite auf der Hinterachse = 210 mm (Maulweite). Gewicht - Das Mindestgewicht ( Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung ) beträgt: 144 kg mit Sicherheitssitz bzw. 147 kg ohne Sicherheitssitz - Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1 des Kart Clubsport Reglements.) Die Verwendung von Titan, Kohlefaser, Verbundwerkstoffen und Magnesiumteilen am gesamten Kart (Ausnahme: Sitz, Aluminium- Magnesium-Motorbock und Aluminium-Magnesium-Felgen) ist verboten. Technische Bestimmungen ADAC World Formula + ADAC RK Seite 3 von 3

29 Technische Bestimmungen 2014 ADAC X30 Senior + X30 Junior Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Für die Klasse ADAC X30 und ADAC X30-Junior gelten daher die aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Motor Siehe auch Kart Masters Reglement Art Der Motor muss dem DMSB- Homologationsblatt KM 32/11 inklusive dazugehöriger Nachträge entsprechen. Der Motor mit seinen Anbauteilen (Vergaser, Ansauggeräuschdämpfer, Zündanlage, Kupplung, Auspuff, etc.) darf nur in serienmäßigem Original-Zustand (wie von IAME ausgeliefert) eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass jegliche Änderungen, Bearbeitungen und Optimierungen (z.b. das Glätten und Polieren von Teilen, das Bearbeiten von Oberflächen, das Abtragen und/oder das Aufbringen von Material, u.a.) sowie das Anpassen von Motor- und Motoranbauteilen nicht zulässig sind. Somit sind auch nachträgliche Anpassungen und Bearbeitungen an die im Homologationsblatt angegebenen Toleranzmaße verboten. Bei Instandsetzungen und/oder Reparaturen des Motors dürfen nur originale Serienteile des homologierten IAME X30-Motor verwendet werden. Dem Teilnehmer unterliegt im Zweifelsfalle die Nachweispflicht dass die verwendeten Teile Original IAME-Teile sind. Einlass-Membrane: Es sind ausschließlich folgende Membrane zulässig, welche mit der Gravur IAME gekennzeichnet sind: - die serienmäßig von IAME mit dem Motor ausgelieferten Membrane aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) oder - von IAME als X30-Ersatzteil angebotene Membrane aus kohlefaserverstärktem Kunststoff (CFK) mit einer Mindestdicke von 0,21 mm. Zylinderfußdichtung: Es sind nur die Originaldichtungen von IAME in der Stärke 0,20 mm und 0,40 mm zulässig. Es darf nur eine Zylinderfußdichtung verwendet werden. Thermostat: Die Verwendung des von IAME für diesen Motor gelieferten Serien-Thermostats ist optional, d.h. es darf auch weggelassen werden. Es ist nur die Original-Zündanlage Selettra Digitale K (max U/min) gemäß DMSB-Homologation KM 32/11 zulässig. Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batteriebox, Kabelsatz, Zündschlüssel/Starterknopf, darf nicht entfernt oder durch ein Fremdfabrikat ausgetauscht werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Die Batterie muss den aktuell gültigen DMSB-Bestimmungen oder den Angaben im Homologationsblatt entsprechen. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d.h. der Motor muss angelassen werden können. Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden. Die Marke der Zündkerze ist frei gestellt, die Ausführung der Zündkerze muss dem CIK Artikel (inkl. Anhang 7) entsprechen. Die IAME-Lehren ATT.035 (Kolben, Vergaser, Kupplungsglocke) sowie ATT.025/1 (Zylinderkopf) und ATT.025/2 (Steuerkanten) werden zur Überprüfung der Regelkonformität der aufgeführten Teile verwendet. Technische Bestimmungen ADAC X30 Senior + ADAC X30 Junior Seite 1 von 2

30 Die Verwendung der im Homologationsblatt aufgeführten Siebe für den Ansauggeräuschdämpfer ist optional. Hinweis: Die in dem betreffenden Homologationsblatt angegebenen Toleranzmaße betreffen ausschließlich die Serienfertigung der Motoren bei IAME. X30 Junior Auspuff: Es ist ausschließlich der von IAME gelieferte Original Krümmer für die Klasse ADAC X30 Junior mit einer Auslassreduzierung auf Ø 29 mm zulässig. Chassis Es gelten die Technischen Bestimmungen gem. Art.6.1 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Reifen Slickreifen VA: Komet R.T. K1M 10.0 x HA: Komet R.T. K1M 11.0 x Regenreifen VA: Komet R.T. K1W 10.0 x HA: Komet R.T. K1W 11.0 x Gewicht Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: ADAC X30 Senior ADAC X30 Junior 162 kg 145 kg Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). Technische Bestimmungen ADAC X30 Senior + ADAC X30 Junior Seite 2 von 2

31 Technische Bestimmungen 2014 ADAC Getriebe + ADAC Getriebe Gentlemen Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Für die Klasse ADAC Getriebe und ADAC Getriebe Gentlemen gelten daher die vorstehend aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Teilnehmer - ADAC Getriebe ab 15 Jahre Jahrgangsregelung - ADAC Getriebe Gentlemen ab 30 Jahre Jahrgangsregelung Motor - Einzylinder-2-Takt-Motor, wassergekühlt, mit Getriebe, gem. CIK/ FIA-Reglement Art.12 (KZ2 bzw. ehem. ICC 2006)! - Hubraum maximal 125 ccm. - Es ist nur der Vergaser Dell Ortho VHSH 30 (gem. CIK/ FIA - Technical Drawing No. 7) zugelassen. - Getriebe mit mindestens 3 und maximal 6 Gängen. Getriebebetätigung ausschließlich mechanisch per Hand. Servo-Unterstützung und Systeme zur Zündunterbrechung sind verboten! Chassis - Es gelten die Technischen Bestimmungen gem. Art.6.1 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Reifen - Slickreifen VA: Vega GT x HA: Vega GT x Regenreifen VA: Vega W5 CIK 10.0 x HA: Vega W5 CIK 11.0 x Gewicht - Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: 175 kg ADAC Getriebe 180 kg ADAC Getriebe Gentlemen - Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Art. 6.1 des Kart Clubsport Reglements). Technische Bestimmungen ADAC Getriebe + ADAC Getriebe Gentlemen Seite 1

32 Technische Bestimmungen 2014 ADAC 125 Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich gelten die von den jeweiligen Motoren-Herstellern für die betreffenden Motoren herausgegebenen technischen Datenblätter und/oder gültige oder ursprünglich gültige DMSB/ CIK/ FIA-Homologationsblätter für die eingesetzten Motoren. Für die Klassen ADAC 125 gelten daher die vorstehend aufgeführten technischen Datenblätter und/ oder Homologationsblätter und die vorstehend aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Motor - 2-Takt-Motor, luft- oder wassergekühlt, mit Direktantrieb (ohne Getriebe), gem. technischem Datenblatt des betreffenden Herstellers und/ oder DMSB/ CIK/ FIA-Homologationsblatt! - Hubraum maximal 125 ccm. - Zugelassen sind sogen. TaG-Motore (Touch and Go) ausgenommen IAME X30 Motoren. - KF-Rennmotoren gem. Techn. Reglement der CIK/ FIA mit Homologation für die CIK/ FIA -KF- Rennklassen sind nicht zugelassen! - Zugelassen sind auch ehem. 2-Takt-Motoren ICA-100, mit maximal 100 ccm Hubraum, gem. dem ehem. Art.10 (Intercontinental A) des Technischen Reglement der CIK/ FIA (Karting Technical Regulations) 2009! - Vergaser serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/ FIA-homologiert. Einspritz-Systeme und/ oder Aufladung sind verboten! - Zündanlage serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/ FIA-homologiert. - Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/ FIA-homologiert. - Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/ FIA-Standard mit maximal 95 db/a! - Ansauggeräuschdämpfer serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/ FIA-Standard. Technik - Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) sind erlaubt. Chassis - Es gelten die Technischen Bestimmungen gem. Art, 6.1 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Technische Bestimmungen ADAC Seite 1 von 2

33 Reifen Das Reifenfabrikat kann in den einzelnen Serien abweichen Slickreifen VA: Komet R.T. K1M 10.0 x HA: Komet R.T. K1M 11.0 x Regenreifen VA: Komet R.T. K1W 10.0 x HA: Komet R.T. K1W 11.0 x Gewicht - Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: 165 kg - Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). - Das max. zulässige Ballastgewicht darf 15 kg nicht überschreiten, das gilt nicht für IcA 100 und Rotax Max. Technische Bestimmungen ADAC Seite 2 von 2

34 Technische Bestimmungen 2014 ADAC 125 Junioren Gültig ab Stand Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art.6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglement. Zusätzlich gelten die von den jeweiligen Motoren-Herstellern für die betreffenden Motoren herausgegebenen technischen Datenblätter und/ oder gültige oder ursprünglich gültige DMSB/ CIK/ FIA-Homologationsblätter für die eigesetzten Motoren. Für die Klassen ADAC 125 Junioren gelten daher die vorstehend aufgeführten technischen Datenblätter und/ oder Homologationsblätter und die vorstehend aufgeführten Reglements mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Motor - 2-Takt-Junior-Motor, luft- oder wassergekühlt, mit Direktantrieb (ohne Getriebe), gem. technischem Datenblatt des betreffenden Herstellers und/oder DMSB / CIK / FIA-Homologationsblatt. - Hubraum maximal 125 ccm. - Zugelassen sind sogenannte TaG- Junior- Motore (Touch and Go) ausgenommen IAME X30 Junior Motoren - KF Junior (KF3) Rennmotoren gem. Techn. Reglement der CIK/ FIA mit Homologation für die CIK/ FIA KF-Rennklassen sind nicht zugelassen! - Zugelassen sind auch ehem. 2-Takt-Motoren ICA-100 Junior, mit maximal 100 ccm Hubraum, gem. dem ehem. Art.11 (Intercontinental A Junioren) des Technischen Reglement der CIK/ FIA (Karting Technical Regulations) 2009! - Vergaser serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/ FIA-homologiert. Einspritz-Systeme und /oder Aufladung sind verboten! - Zündanlage serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/ FIA-homologiert. - Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/ FIA-homologiert. - Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/ FIA- Standard mit maximal 95 db/a! - Ansauggeräuschdämpfer serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/ FIA- Standard. Technik - Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) sind verboten! Chassis - Es gelten die Technischen Bestimmungen gem.art.6.1 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements Technische Bestimmungen_ADAC -125 Junioren Seite 1 von 2

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36 Reifen Das Reifenfabrikat kann in den einzelnen Serien abweichen - Slickreifen VA: Komet R.T. K1M 10.0 x HA: Komet R.T. K1M 11.0 x Regenreifen VA: Komet R.T. K1W 10.0 x HA: Komet R.T. K1W 11.0 x Gewicht - Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: 145 kg - Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). Technische Bestimmungen_ADAC -125 Junioren Seite 2 von 2

37 DMSB-registered Lithium Ion battery Stand: Lithium Metall und Lithium Ionen Batterien dürfen ab dem im Kartsport nur verwendet werden, wenn sie in nachstehender Liste aufgeführt sind und das Label der DMSB-registered Lithium Ion battery tragen. Hersteller von Batterien oder deren Generalimporteure (mit Genehmigung des Batterieherstellers) können den Antrag zur Aufnahme bei der DMSB- Geschäftsstelle stellen ( Lfd-Nr. DMSB- Registrierungsnummer Marke Hersteller Typ Höhe [mm] Technische Daten (mechanisch) Breite [mm] Länge [mm] Gewicht [g] Technische Daten (elektrisch) Kapazität [mah] Spannung [V] 1 RLB /13 Aliant ELSA Solutions srl X ,2 2 RLB /13 Aliant ELSA Solutions srl X ,2 3 RLB /13 Aliant ELSA Solutions srl X ,2 4 RLB /13 Speed Kart Products RKB Elektronik AG LiFePO4 4S1P 5 RLB /13 NVISION SHENZHEN GREPOW BATTERY CO.,LTD X 4s ,8 136, ,8 395, ,8-16,8 Die vorstehende Liste ist eine offene Liste, welche durch Veröffentlichung im DMSB- Vorstart jederzeit ergänzt werden kann.

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39 Kart Clubsport Reglement 2014 Stand: Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen / Präambel 2 Veranstaltung / Veranstalter 3 Teilnehmer 4 Nennungen / Nenngeld / Nennungsschluss 4.1 Nennung 4.2 Nenngeld 4.3 Nennungsschluss 5 Klasseneinteilung 6 Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung 6.1 Technische Bestimmungen 6.2 Persönliche Schutzausrüstung 7 Dokumenten- und Technische Abnahme 7.1 Dokumentenabnahme 7.2 Technische Abnahme 8 Durchführung der Veranstaltung 8.1 Fahrerbesprechung / Verlassen des Fahrerlagers 8.2 Allgemeine Sicherheit, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln 8.3 Flaggenzeichen / Startampel 8.4 Freies Training 8.5 Zeittraining / Qualifying 8.6 Rennen 8.7 Renndistanz 8.8 Vorstart / Startaufstellung 8.9 Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) 8.10 Formationsrunde 8.11 Start 8.12 Fehlstart 8.13 Fremde Hilfe / Reparaturzone 8.14 Neutralisation / Unterbrechung und Fortführung des Rennens 8.15 Beendigung des Rennens, Parc Fermé und Nachkontrolle 9 Wertung 10 Wertungsstrafen 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 12 Versicherungen 13 Haftungsausschluss 14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers 15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 16 Preise / Siegerehrung 17 Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen 17.1 Sachrichter / Sportwarte 17.2 Schiedsgericht 17.3 Strafen 18 Einsprüche 19 Besondere Bestimmungen 19.1 Umwelt 19.2 Anti-Doping 19.3 Allgemeine Bestimmungen Kart Clubsport Reglement Seite 1 von 12

40 Kart Clubsport Reglement Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen / Präambel Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen dieses Clubsport-Reglements gelten für die Durchführung von Clubsport-Kartrennen und sollen für die Teilnehmer und für die Veranstalter einen einheitlichen und geregelten Veranstaltungsablauf sicherstellen. Bei Veranstaltungen, die für eine Kart-Rennserie gewertet werden, gelten zusätzlich die Bestimmungen und Regelungen der betreffenden Rennserie. Clubsport-Kartrennen sind lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe auf einer permanenten Kart- Rennstrecke, die unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen und Regelungen durchgeführt werden. der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe diesem Kart Clubsport Reglement den DMSB Umweltrichtlinien den Anti-Doping Bestimmungen der NADA (NADC) den Serienbestimmungen inkl. Änderungen und Ergänzungen den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter inkl. Änderungen und Ergänzungen Bei Verweisen auf das DMSB Kart-Reglement gelten nur die jeweils aufgeführten Artikel. Alle Befugnisse der Sportkommissare im Sinne des DMSB Kart-Reglements gehen im Kart- Clubsport auf den Rennleiter über. Clubsport-Kartrennen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht des DMSB. 2 Veranstaltung / Veranstalter In der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen. Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB- Mitgliedsorganisation genehmigt. Clubsport-Kartrennen dürfen nur auf Kartbahnen / Rennstrecken mit einer gültigen DMSB Rennstreckenlizenz Kart des DMSB und / oder einer Rennstreckenlizenz der CIK / FIA durchgeführt werden. Bei einem Clubsport-Kartrennen muss von Beginn bis zum Ende der Veranstaltung ständig mindestens ein (1) Arzt und mindestens ein (1) RTW gem. DIN mit entsprechend ausgebildeter Besatzung anwesend sein. Das nächstgelegene Krankenhaus mit Notfallaufnahme sollte über die Durchführung der Veranstaltung informiert werden. Der Rennleiter / Veranstaltungsleiter hat für die Organisation und Durchführung eines Clubsport- Kartrennens nach den Bestimmungen und Regelungen dieses Kart-Clubsport-Reglements Sorge zu tragen und sollte über ausreichende Erfahrung in der Organisation, Leitung und Durchführung von Kartrennen (Rundstreckenrennen) verfügen. Aufgaben und Pflichten, z.b. für die Bereiche Streckensicherheit, Streckensicherung, Technische Kontrolle, Überprüfung der Karts, Zeitnahme, Ermittlung und Auswertung der Ergebnisse, u.ä., sollten vom Rennleiter / Veranstaltungsleiter auf weitere geeignete Personen in der Veranstaltungsorganisation übertragen werden. Kart Clubsport Reglement Seite 2 von 12

41 Kart Clubsport Reglement Teilnehmer Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem, fairen Verhalten verpflichtet. Sie müssen sich das Handeln oder Unterlassen ihrer Hilfspersonen (Mechaniker, Teammitglieder usw.) zurechnen lassen. Sie haben sich gegenüber dem DMSB, den DMSB- Mitgliedsorganisationen, Veranstaltern und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den Interessen des Motorsports schaden könnte. Jede Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln kann zu einer Strafe führen. Zugelassen für Clubsport-Veranstaltungen in Deutschland sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sind, zudem auch nicht lizensierte ausländische Teilnehmer mit Clubsport- Veranstaltungsausweis des DMSB. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht möglich. Der Veranstalter kann, ohne dass die sportrechtliche Verantwortung übertragen wird, Teamnamen, Sponsornamen oder Clubnamen in die offiziellen Publikationen aufnehmen. Der Fahrer startet sportrechtlich unter eigener Bewerbung. 4 Nennungen / Nenngeld / Nennungsschluss 4.1 Nennung Nennungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der Startnummer zustande. Die Nennung für eine Veranstaltung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben und muss im Original mit den erforderlichen Unterschriften vorliegen. Der Veranstalter hat das Recht eine Nennung abzulehnen. Bei Veranstaltungen die zu einer Kart- Rennserie gewertet werden, ist die Ablehnung einer Nennung mit dem zuständigen Serienausschreiber / -koordinator abzustimmen. Der Nennungsvertrag verpflichtet den Fahrer an der Veranstaltung unter den in der Veranstaltungsausschreibung und den in diesem Kart-Clubsport-Reglement genannten Bedingungen teilzunehmen. Kann der Fahrer aus einem von ihm unverschuldeten Grund (z.b. Krankheit, Unfall, Verlegung der Veranstaltung) nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er dies dem Veranstalter sofort mitzuteilen. 4.2 Nenngeld Das Nenngeld ist grundsätzlich mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Die Höhe des Nenngeldes ist in der Ausschreibung der Veranstaltung geregelt. Weitergehende Details können auch in den Serienbestimmungen enthalten sein. 4.3 Nennungsschluss Der Nennungsschluss wird vom Veranstalter festgelegt und in der Ausschreibung veröffentlicht. 5 Klasseneinteilung In den jeweiligen Altersgruppen ist die Durchführung der nachfolgenden Kartklassen empfohlen: Kart Clubsport Reglement Seite 3 von 12

42 Kart Clubsport Reglement 2014 Altersgruppe: Empfohlene Kartklassen: Fahreralter * Einsteiger kleines Chassis Bambini light, World Formula light, Rotax Micro Max, 8-14 Jahre VT160 bis VT270 Bambini, Rotax Mini Max Jahre Einsteiger großes Chassis World Formula, RK1, VT400 ab 10 Jahren Junioren X30 Junior, Rotax Junior Max, KF3, 125 Junior Jahre Senioren X30 Senior, Rotax Max, KF2, Getriebe, VT250, 125 Senior ab 15 Jahren * Es gilt die Jahrgangsregelung, d.h. Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr Das Mindestalter für Getriebeklassen beträgt 15 Jahre (Jahrgangsregelung) Die Zulassung weiterer Kartklassen kann nur über den zuständigen Trägerverband und mit Zustimmung des AK Clubsport erfolgen. 6 Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung 6.1 Technische Bestimmungen Die Technischen Bestimmungen für die betreffenden Kartklassen werden unter Beachtung der nachfolgenden Punkte vom jeweiligen Dachverband erstellt. Es gelten die nachfolgenden technischen Bestimmungen, sowie die technischen Bestimmungen und Datenblätter der jeweiligen Kartklasse. Sollten für die jeweilige Kartklasse keine Technischen Bestimmungen im Sinne des Kart- Clubsports vorliegen, so ist es auch möglich, nach bestehenden Bestimmungen des DMSB/CIK zu fahren. Der Veranstalter / Serienausschreiber legt in der jeweiligen Veranstaltungs- / Serienauschreibung fest, welche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die Karts dürfen nur in einem technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der Veranstaltung eingesetzt werden und müssen, ab dem Zeitpunkt der Technischen Abnahme, während der gesamten Veranstaltung den Technischen Bestimmungen entsprechen. a) Mindestgewicht und Ballast Die in den Technischen Bestimmungen der jeweiligen Kartklasse angegebenen Mindestgewichte gelten für das rennfertige Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung und müssen zu jedem Zeitpunkt während einer Veranstaltung eingehalten werden. Es ist erlaubt, das Gewicht des Karts durch ein oder mehrere Ballastgewichte anzupassen. Des weiteren gilt Artikel C.3.2.c des DMSB Kart-Reglements. b) Chassis In allen Clubsport-Kartklassen sind nur Chassis zugelassen, die von CIK/FIA/FMK/DMSBanerkannten Chassis-Herstellen in Serie gefertigt werden oder wurden und die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-Reglements entsprechen. Kart Clubsport Reglement Seite 4 von 12

43 Kart Clubsport Reglement 2014 c) Karosserie Für die Karts in allen Clubsport-Kartklassen sind Karosserieteile (Frontspoiler, Frontschild und Seitenkästen) vorgeschrieben, die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements entsprechen. Die Befestigung der Karosserieteile muss gemäß den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements erfolgen. Die Seitenkästen dürfen unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt - nach oben über die Linie hinausragen, welche den höchsten Punkt der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit dem höchsten Punkt der hinteren Räder verbindet - nach außen über die Linie hinausragen, welche die Außenseiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder verbindet Bei Regenrennen dürfen die Seitenkästen nach außen nicht über die Linie, welche durch die Außenseiten der Hinterräder verläuft, hinausragen. - nach innen weiter als 20mm von der Linie hineinragen, welche die Außenseiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder verbindet d) Heckauffahrschutz In allen Clubsport-Kartklassen ist die Verwendung eines Kart-Heckauffahrschutz (Heckstoßstange) vorgeschrieben, der den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-Reglements entspricht. Der Heckauffahrschutz muss, von hinten gesehen, die Reifen-Laufflächen abdecken. Der Heckauffahrschutz darf die Gesamtbreite der Hinterachse inkl. der Räder nicht überschreiten. e) Kettenschutz In allen Kartklassen ist ein wirksamer Kettenschutz vorgeschrieben (siehe auch CIK-Reglement Artikel 2.9). f) Bremsen In allen Clubsport-Kartklassen müssen die Bremsen fußbetätigt, hydraulisch und gleichzeitig mindestens auf beide Hinterräder wirken. In den Getriebe-Klassen müssen die Bremsen gleichzeitig auf alle vier Räder wirken, mit einem jeweils unabhängigen Vorderachs- und Hinterachskreislauf. Karbon-Bremsscheiben sind verboten. Die Bremsbetätigung, d.h. die Verbindung zwischen dem Pedal und dem Bremszylinder, muss doppelt ausgeführt sein. Falls ein Bowdenzug verwendet wird, muss dieser einen Mindestdurchmesser von 1,8 mm aufweisen und mittels einer Klemmschelle fixiert sein. Bei allen Karts, bei denen die Bremsscheibe über den unteren Rahmenrand des verwendeten Chassis hinausragt ist ein wirksamer Bremsscheibenschutz anzubringen. Vorderrad Bremsen sind erst ab der Altersgruppe Senioren (ab 15 Jahren) zulässig. g) Sicherheitslenksäule / -lenkung In den Kartklassen der Altersgruppe Einsteiger mit kleinem Chassis ist die Verwendung einer Kart- Sicherheitslenksäule oder einer Kart-Sicherheitslenkung (Deformationselement) mit DMSB- Homologation vorgeschrieben. h) Sicherheitssitz Für alle Fahrer der Altersgruppe Einsteiger kleines Chassis sowie für alle Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis ist die Verwendung eines Kart- Sicherheitssitzes mit erhöhter Rückenlehne gemäß den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen des DMSB (Ausnahme: KS-002/04, Hersteller HVT) vorgeschrieben. Kart Clubsport Reglement Seite 5 von 12

44 Kart Clubsport Reglement 2014 Bei freiwilliger Verwendung eines Sicherheitssitzes in den Klassen der Altersgruppen Junioren und Senioren sowie bei Fahrern ab 13 Jahren in den Klassen der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis gibt es einen Gewichtsbonus von 3 kg. i) Geräuschbestimmungen Es gilt Artikel C.5 des DMSB Kart-Reglements. j) Kraftstoff und Schmieröl Zur Kontrolle können zu jeder Zeit während einer Veranstaltung Kraftstoffproben entnommen werden. Des Weiteren gilt Artikel C.4 des DMSB Kart-Reglements. k) Reifen und Felgen Bei Clubsport-Kartrennen dürfen nur die in den Technischen Bestimmungen und Reglements der Kart-Rennserien für die betreffende Klasse vorgeschriebenen Reifen verwendet werden. In allen Clubsport-Kartklassen, ausgenommen Klassen der Altersgruppen Einsteiger müssen bei der Verwendung von Slick-Reifen die Felgen der Vorder- und Hinterräder eine Reifensicherung mit mindestens 3 Bolzen an jeder Felgenaußenseite aufweisen. In allen Clubsport-Kartklassen dürfen Felgen aus den Werkstoffen Stahl, Aluminium, Magnesium, oder deren Legierungen, verwendet werden. Eine nachträgliche spanabhebende Bearbeitung der Felgenoberfläche (außerhalb der Serienfertigung) ist nicht zulässig. Der Felgendurchmesser beträgt in allen Kartklassen maximal 5 Zoll. l) Pedalkonsolen Die Verwendung von Pedalkonsolen zur besseren Erreichbarkeit von Brems- und Gaspedal ist zulässig. Wenn Pedalkonsolen verwendet werden, müssen immer zwei Pedalkonsolen verwendet werden, je eine für das Gaspedal und eine für die Betätigung der Bremse. Die Pedalkonsolen müssen sicher befestigt sein und den Füßen sicheren Halt geben. Über die Zulässigkeit der Pedalkonsolen entscheidet die Technische Abnahme bei der Prüfung der Karts. m) Kameras Die Verwendung einer (1) Kamera ist unter folgenden Bedingungen zulässig: Die Kamera muss am Frontschild angebracht sein. Es sind nur verschraubte Befestigungen zulässig (kein Klettband o.a.). Die Kamera und die zugehörige Halterung müssen dem Technischen Kommissar vorgeführt und vor der Verwendung von diesem freigegeben werden. Das Gesamtgewicht der Kamera inklusive Halter und Batterien darf 350g nicht überschreiten. Andere Kamerasysteme, egal welcher Art, am Kart oder am Fahrer (Helm, Overall, etc.) sind im Kart-Clubsport nicht zulässig. n) Transponderbefestigung Es gilt Artikel C.3.2.h des DMSB Kart-Reglement. bzw. bei kleinen Chassis der Artikel 3.3.F des DMSB Bambini-Reglements. 6.2 persönliche Schutzausrüstung Für die Teilnahme an Clubsport-Kartrennen ist folgende Fahrerausrüstung vorgeschrieben: - Schutzhelm (Integralhelm), mit wirksamem Augenschutz, zugeschnallt, mit anerkannter und gültiger Norm des DMSB oder der CIK/FIA. Weiterhin sind auch Schutzhelme gem. der DMSB- oder der CIK/FIA- Normen bzw. -Standards mit Stand 2009 zulässig. Kart Clubsport Reglement Seite 6 von 12

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46 Kart Clubsport Reglement Kartsport-Fahrer-Overall gem. den Bestimmungen der CIK/FIA (auch mit abgelaufener Homologation) - Karthandschuhe, welche die Hände komplett bedecken - Kartschuhe oder feste Schuhe, welche bis über die Knöchel reichen - Sicherheitsweste, möglichst mit Zulassung des DMSB oder der CIK/FIA - Halskrause (Nackenstütze). Das Tragen einer Sicherheitsweste ist in allen Kartklassen für alle Fahrer bis 15 Jahre (15.Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das Tragen einer Sicherheitsweste empfohlen. Das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) ist in allen Kartklassen für alle Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) empfohlen. 7 Dokumenten- und Technische Abnahme Die Dokumenten- und Technische Abnahme sind Bestandteil einer jeden Veranstaltung. In der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung werden Art und Umfang sowie der Zeitpunkt der Abnahmen definiert. Erst nach erfolgreicher Dokumenten- und Technischer Abnahme erfolgt eine Zulassung zum Start. Über eine Nichtzulassung zum Start entscheidet in erster Instanz der Rennleiter. Gegen die Nichtzulassung zum Start hat ein Teilnehmer die Möglichkeit innerhalb von 30 Minuten beim Schiedsgericht Widerspruch einzulegen. Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild auf keinem Fall dem Ansehen des Motorsports schaden. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der Rennleiter. 7.1 Dokumenabnahme Zur Dokumentenabnahme haben die Teilnehmer vorzulegen: - gültige Fahrerlizenz (mind. Nat. Lizenz Stufe C) des DMSB - Das im original ausgefüllte und unterschriebene Nennformular 7.2 Technische Abnahme Es gilt Artikel B.3.2 (Technische Abnahme) des DMSB Kart-Reglements 8 Durchführung der Veranstaltung Die zugelassene Anzahl der Karts/Fahrer an den Trainings und Rennen ergibt sich aus dem Streckenabnahme-Protokoll oder der Rennstreckenlizenz. 8.1 Fahrerbesprechung / Verlassen des Fahrerlagers Ist eine Fahrerbesprechung vorgesehen, sind die Fahrer verpflichtet, daran von Anfang bis Ende teilzunehmen. In dieser Fahrerbesprechung werden die Fahrer über Besonderheiten der Veranstaltung informiert. Die Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme wird mit einer Geldbuße von Euro 50,- durch den Veranstalter belegt. Will ein Teilnehmer vor Aushang des endgültigen Ergebnisses seines Rennens die Veranstaltung verlassen, so hat er sich bei der Rennleitung abzumelden. 8.2 Allgemeine Sicherheit, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln Es gilt Artikel B.4 des DMSB Kart-Reglements. 8.3 Flaggenzeichen / Startampel Es gilt Artikel B.5 des DMSB Kart-Reglements. Kart Clubsport Reglement Seite 7 von 12

47 Kart Clubsport Reglement Freies Training Es gilt Artikel B.7 des DMSB Kart-Reglements. 8.5 Zeittraining / Qualifying Es gelten die Artikel B.8.a, B.8.c und B.8.d des DMSB Kart-Reglements. 8.6 Rennen Zu den Rennen sollte grundsätzlich nur zugelassen werden, wer am Zeittraining der betreffenden Klasse teilgenommen hat. Hat ein Fahrer nicht am Zeittraining teilgenommen, ist er für die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zunächst nicht qualifiziert. Über die Zulassung von nicht qualifizierten Teilnehmern entscheidet der Rennleiter. 8.7 Renndistanz Bei Clubsport-Kartrennen wird die Anzahl der Rennen und die Renndistanz (Rundenzahl oder Zeitdistanz) durch das Reglement der betreffenden Kart-Rennserie oder durch die Veranstaltungsausschreibung festgelegt. Die Renndistanz sollte als Rundenzahl angegeben werden. Bei Clubsport-Kartrennen können die Rennen auch über eine Zeitdistanz durchgeführt werden. Die Renndistanz wird dann als Zeitwert (in Minuten oder Stunden) angegeben. Für Clubsport-Kartrennen werden die nachfolgenden Renndistanzen empfohlen: Altersgruppe: Renndistanz: Einsteiger kleines Chassis ca. 12 km Einsteiger großes Chassis ca. 14 km Junioren ca. 16 km Senioren ca. 18 km Langstreckenrennen: Ein Langstreckenrennen ist ein Clubsport-Kartrennen, welches deutlich über die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Renndistanzen hinausgeht oder länger als 30 Minuten dauert oder wenn in dem Rennen Fahrerwechsel oder Kartwechsel vorgesehen sind. 8.8 Vorstart / Startaufstellung Bei Klassenzusammenlegungen wird eine Startaufstellung gem. der Reihenfolge der erzielten schnellsten Zeiten der Teilnehmer empfohlen (keine klassenweise Aufstellung). Des Weiteren gelten die Artikel B.9.a und B.9.b des DMSB Kart-Reglements. 8.9 Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) Vor der Formationsrunde kann, nach Vorgabe durch den Rennleiter, eine Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) gefahren werden Formationsrunde Es gilt Artikel B.10 des DMSB Kart-Reglements. Jede weitere Formationsrunde sollte von der vorgesehenen Renndistanz abgezogen werden Start Es gilt Artikel B.11 des DMSB Kart-Reglements. Kart Clubsport Reglement Seite 8 von 12

48 Kart Clubsport Reglement 2014 In Ausnahmefällen kann das Startzeichen mit der Nationalflagge gegeben werden Fehlstart Es gilt Artikel B.12 des DMSB Kart-Reglements Fremde Hilfe / Reparaturzone Es gilt Artikel B.13 des DMSB Kart-Reglements Neutralisation / Unterbrechung und Fortführung des Rennens Es gilt Artikel B.14 des DMSB Kart-Reglements Beendigung des Rennens, Parc Ferme, Nachkontrolle Es gilt Artikel B.15 des DMSB Kart-Reglements. 9 Wertung Der genaue Wertungsmodus für den Wettbewerb wird in der jeweiligen Serienbestimmung bzw. Ausschreibung festgelegt. Des Weiteren gilt Artikel B.16 des DMSB Kart-Reglements. 10 Wertungsstrafen Verstöße gegen dieses oder das jeweils gültige Serienreglement können vom Rennleiter der Veranstaltung ohne Einhaltung eines besonderen Verfahrens bestraft werden. Die Strafen müssen den Umständen des Verstoßes angemessen sein. Diese Bestrafungen sind Teil der dem Rennleiter zustehenden organisatorischen Regelungsbefugnisse und werden während der Veranstaltung durch Anzeigen der Strafe, und/ oder durch Zeitzuschlag im Ergebnis, und/ oder durch Änderung des Ergebnisses bekannt gemacht. Unter besonderen Umständen kann der Rennleiter auch eine geringere als die vorgesehene Strafe aussprechen oder auch keine Bestrafung aussprechen. Der Rennleiter sollte das Schiedsgericht über festgesetzte Strafen informieren. Strafen des Rennleiters sind: - Ermahnung - Verwarnung - Zeitstrafe - Geldstrafe (bis zu 125 ) - Änderung der Startposition (= Zurücksetzung in der Startaufstellung) - Nichtwertung von Trainingsrunden (= schnellste Rundenzeit/en im Zeittraining) - Nichtwertung von Trainingssitzungen (= Zeittraining komplett) - Nichtwertung von Rennen - Ausschluss von der Wertung - Nichtzulassung zum Start - Verbot der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung Geldstrafen sind (als Spenden) an eine der folgenden gemeinnützigen Institutionen gemäß Ausschreibung zu entrichten: - ADAC Stiftung Sport - AvD e.v. - DMV e.v. Kart Clubsport Reglement Seite 9 von 12

49 Kart Clubsport Reglement ADMV e.v. - dmsj Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine Spendenquittung kann hierfür nicht ausgestellt werden. Folgende Verstöße sollten grundsätzlich mit einer Nichtwertung des betroffenen Teilnehmers geahndet werden: - Nichtvorliegen oder Wegfall von Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen - Umgehung der Dokumentenabnahme - Umgehung der Technische Abnahme - Verweigerung der Technischen Nachkontrolle - Teilnahme am Rennen ohne Erfüllung der Qualifikationsbedingungen - Fremde Hilfe, sofern sie nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich war - Nichtbeachten der Fahrvorschriften und Verhaltensregeln - Nichtbeachten der Flaggenzeichen, insbesondere der Gelben Flaggen - Behinderung beim Überholen - Unerlaubtes Bewegen des Karts entgegen der Fahrtrichtung - Verlassen der Rennstrecke (Abkürzen) mit allen vier Rädern mit Wettbewerbsvorteil - Unsportliches, unfaires, illoyales Verhalten Der Veranstalter kann in der Veranstaltungsausschreibung weitere Strafen festlegen. Eine vom Rennleiter verfügte Bestrafung kann vom Schiedsgericht nach einem ordnungsgemäß eingelegtem Einspruch überprüft werden (siehe Artikel18). 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 12 Versicherungen Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 13 Haftungsausschluss Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 16 Preise / Siegerehrung Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Fahrer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, haben keinen Anspruch auf Aushändigung der Preise. In der Ausschreibung ist der Zeitpunkt der Siegerehrung festzulegen. Kart Clubsport Reglement Seite 10 von 12

50 Kart Clubsport Reglement Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen 17.1 Sachrichter / Sportwarte Der Veranstalter setzt Sportwarte ein, die als Sachrichter fungieren. Sportwarte der Streckensicherung können auch Sachrichter sein. Es wird empfohlen, vor dem Start einer Veranstaltung eine namentliche Liste der Sachrichter zu veröffentlichen. Sofern nicht anders festgelegt, wird für bestimmte Funktionen (z.b. Rennleiter, Technischer Kommissar, Mitglieder des Schiedsgerichtes usw.) der Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten empfohlen. Die exakte Handhabung über den Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten obliegt der jeweils genehmigenden Sportabteilung Schiedsgericht Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu besetzen ist, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Rennleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein. Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Rennleiter. Die Auslegung der Bestimmungen des Kart-Clubsport-Reglements ist dem Schiedsgericht vorbehalten Strafen Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe und Artikel 10 dieses Reglements. 18 Einsprüche Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts oder die Wertung sind bis spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung / Aushang des Ergebnisses an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar. Proteste und Berufungen im Sinne des DMSB-Sportgesetzes, des ISG der FIA und der Rechtsund Verfahrensordnung des DMSB sind nicht zulässig. Einsprüche sind kostenpflichtig. Die Gebühr für den Einspruch beträgt 100,- und ist dem Einspruch beizufügen. Einsprüche ohne beigefügte Gebühr werden vom Schiedsgericht nicht bearbeitet. Gebühren von zurückgewiesenen Einsprüchen verfallen und sind an eine der unter Artikel 10 aufgeführten Institutionen zu überweisen. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, wird die Einspruchsgebühr zurückerstattet. Sammeleinsprüche mehrerer Fahrer gemeinsam, oder gegen mehrere Fahrer gleichzeitig, oder gegen einen Fahrer und den Veranstalter gleichzeitig, sind nicht zulässig. Bei Einsprüchen gegen die Technik eines Karts oder eines Motors, die zur Überprüfung des Einspruchs Demontagearbeiten an dem Kart oder Motor erforderlich machen, kann vom Schiedsgericht ein zusätzlicher Geldbetrag für die zu erwartenden Demontagekosten festgesetzt werden. Der vom Schiedsgericht festgesetzte Demontagekostenvorschuss ist sofort nach der Bekanntgabe / Mitteilung der Kosten und in voller Höhe von dem Fahrer der den Einspruch eingelegt hat zu zahlen. Wird der Demontagekostenvorschuss nicht sofort gezahlt, wird der Einspruch zurückgewiesen und die Einspruchsgebühr verfällt. Kart Clubsport Reglement Seite 11 von 12

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52 Kart Clubsport Reglement 2014 Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein: - mit der Angabe von Veranstaltungsname/ -titel und -datum - mit der betreffende Kartklasse - mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt - mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der Einspruch richtet - mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs (gegen was oder wen) - mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhalts bzw. des Vorwurfs - und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters (Eltern, Sorgeberechtigten) 19 Besondere Bestimmungen 19.1 Umwelt Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe Anti-Doping Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe Allgemeine Bestimmungen Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung und deren Ablauf erteilt nur der Rennleiter oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter verbindliche Auskünfte. Die Dachverbände behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit Änderungen und / oder Ergänzungen an diesem Kart-Clubsport-Reglement vorzunehmen. Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Kart-Clubsport-Reglements werden auf den entsprechenden Internetseiten der Dachverbände oder auf den Internetseiten der Kart-Rennserien oder durch Aushang bei den Veranstaltungen bekanntgemacht und sind ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichungen gültig. Ausnahmen und Abweichungen von diesem Kart-Clubsport-Reglement sind bei Clubsport- Kartrennen mit dem entsprechenden zuständigen Dachverband abzustimmen. Mit der Federführung beauftragt: ADAC Saarland e.v. Kart Clubsport Reglement Seite 12 von 12

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