Reform der Bachelor-Studiengänge
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- Gregor Schmitz
- vor 5 Jahren
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1 Reform der Bachelor-Studiengänge Einige zentrale Vorgaben Max. 5 Leistungsüberprüfungen pro Semester (über alle Fächer) Richtgröße der Module: 10 2 Leistungspunkte Semesterwochenstunden: 44 Ausnahme: praktikumsintensive Fächer Module sollen unabhängig voneinander belegt werden können Ausnahme: Sicherheitsaspekte Vereinheitlichung der Prüfungszeiten Studentische Beteiligung am Reformprozess
2 Reform des B.Ed. in Chemie: Wesentliche Änderungen Anpassung des Studienverlaufsplans Zugangsvoraussetzungen für Module (soweit sicherheitstechnisch vertretbar) abgeschafft Anzahl der Prüfungen reduziert Leistungsüberprüfungen insges Studienleistungen einteilig 5 1 Studienleistungen zweiteilig 0 1 Modulprüfungen (MP) einteilig 4 5 Modulprüfungen (MTP) zweiteilig 4 1 Aktive Teilnahme (AT) an Praktika und Seminaren muss vor Beginn der Lehrveranstaltung definiert werden kein Prüfungscharakter z.b. kurze Kolloquien, Protokolle, Übungsaufgaben, kurzer Vortrag
3 Entscheidung für neue Prüfungsordnung: was ist zu tun Studierende, die bereits eingeschrieben sind, werden von den Änderungen der Prüfungsordnung und den damit verbundenen fachspezifischen Anhängen nicht automatisch erfasst, haben aber das Recht, einen Wechsel auf die jeweilige revidierte Prüfungsordnung zu beantragen, wenn ihnen dies für sie persönlich von Vorteil erscheint. Studierende, die sich für einen Wechsel zu der neuen Prüfungsordnung, die zum Sommersemster 2012 in Kraft treten wird, entscheiden, müssen diese Entscheidung zwischen dem 20. Dezember 2011 und 13. Februar 2012 fällen (Ausschlussfrist).
4 Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung Wenn Sie sich für den Wechsel der Prüfungsordnung entscheiden, müssen Sie diese Entscheidung durch einen Antrag schriftlich fixieren. Dazu füllen Sie ein Formular aus, welches Sie auf der Homepage des HPL unter Formulare, Downloads ( finden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann entweder in den Briefkasten des HPL (Johann- Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 4) eingeworfen oder mit der Post (Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL), Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz) geschickt werden. Bei der Zusendung auf dem Postweg ist darauf zu achten, dass der Antrag am im HPL eingegangen sein muss (Eingangsstempel zählt, nicht Poststempel). Bitte werfen Sie den Antrag nicht in den Briefkasten des Landesprüfungsamtes im Johann-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 3 ein. Die Erklärung kann nicht per Mail zugesandt werden!
5 Wichtige Hinweise 1. Wenn Sie einen Wechsel auf die revidierte Prüfungsordnung beantragen, bezieht sich dieser Wechsel auf die gesamte Modulstruktur des Faches und nicht bloß auf einzelne Module. 2. Wenn Sie den Wechsel auf die revidierte Prüfungsordnung für ein Studienfach beantragen, müssen Sie auch in dem je anderen Studienfach in B.Ed.-Studiengang auf die zu diesem Zeitpunkt aktuellste (ggf. ebenfalls revidierte) Prüfungsordnung wechseln. Die Wahrnehmung des Optionsrechts hat jeweils die Folge einer Einschreibung in den zu diesem Zeitpunkt jeweils aktuellsten Fachanhang aller betroffenen Fächer. Dies gilt ggf. auch für ein Fach, das an der ersten Revisionsphase teilnahm und in dem seinerzeit auf einen Wechsel verzichtet wurde. 3. Ein einmal ausgeübtes Wahlrecht ist unwiderruflich. Die Wahl kann nicht rückgängig gemacht werden. 4. Das Wahlrecht, das sich aus der aktuellen Revisionsphase ergibt, kann nur von Studierenden ausgeübt werden, die mindestens eines der Fächer studieren, das an der aktuellen Revision beteiligt ist! 5. Die Erklärung ist bis zum abzugeben (Ausschlussfrist). Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die alte Prüfungsordnung im betreffenden Fach weiter.
6 Wechsel der Prüfungsordnung Studienbeginn WS 11/12 SS 12 PO Chemie alt /Fach X alt PO Chemie alt /Fach X alt PO Chemie alt /Fach X alt PO 1 Chemie alt /Fach X neu PO 1 Chemie alt /Fach X neu PO 2 Chemie neu /Fach X neu
7 Studienverlaufsplan Semester Module LP Module LP Module LP LP Semester 1 M1 AAC LP Jahr V 7 Ü M2 AAC2 7 M4 OC S 1 P 6 V 6 Ü 1 3 M5 OC2 9 M3 FD V 3 Ü 1 P 5 S M6 PC1 V 4 Ü 2 5 M6 PC1 6 M3 FD1 P 5 7 M7 FD P 6 S 1 6 M8 AUC S 2 4 M7 FD S/Ü 4 P 6 Bachelorarbeit 10 10
8 Änderungen in den Modulen Module 1 und 2 (AC) SL: Klausur Ü AAC1 MP: AAC1 (7 LP) SL: Prakt. AAC2 MP: AAC2 (10 LP) MP mündlich (45 min) oder schriftlich (120 min) Regelsemester 1 (VL+Ü), 2 (Prak+Sem) SL: Klausur Ü AAC1 AT: Prakt. AAC2 MP: AAC1+AAC2 (17 LP) modulübergreifend, mündlich, 45 min Regelsemester 1 (VL+Ü), 2 (Prak+Sem) Zugangsvoraussetzung für M2: MP: AAC1 SL: Klausur Ü AAC1
9 Änderungen in den Modulen Modul 3 (Fachdidaktik 1) MTP: Sem. FD1 (2 LP) MTP mündlich (30 min) oder schriftlich (120 min) MP: Sem. + Prakt. FD1 (7 LP) Demoexperiment (Kombinierte praktische, mündliche und schriftliche Prüfung, 45 Min) MTP: Prakt. FD1 (5 LP) Demoexperiment Regelsemester 3 (Sem), 4 (Prakt) Regelsemester 3 (Sem), 4 (Prakt) Zugangsvoraussetzung für M3: Sem.: Modul 1 Prakt.: Modul 2 Prakt.: AT Prakt. AAC2
10 Änderungen in den Modulen Module 4 und 5 (OC) MP: VL + Ü OC1 (7 LP) SL: VL + Ü OC1 2 Klausuren (jeweils 120 min) 2 Klausuren (jeweils 120 min) oder mündlich (45 min) SL: Ü OC2 SL: Prakt. OC1 MP: OC2 (10 LP) MP mündlich (45 min) oder schriftlich (180 min) Regelsemester 1 (VL+Ü), 3 (VL+Ü), 4 (Prakt.) AT: Ü OC2 AT: Prakt. OC1 MP: OC1+OC2 (16 LP) modulübergreifend, mündlich (45 min) oder schriftlich (120 min) Regelsemester 2 (VL+Ü), 3 (VL+Ü+Prakt.) Zugangsvoraussetzung für M5: Module 2 und 4 Prakt.: Prakt. zu Modul 2, SL zu Modul 4
11 Änderungen in den Modulen Modul 6 (PC) MTP: VL + Ü PC1 (5 LP) Klausur (180 min) SL: Prakt. PC MTP: Prakt. + Sem. (8 LP) MTP mündlich (45 min) oder schriftlich (180 min) Regelsemester 5 (VL+Ü), 6 (S+Pr) MTP: VL + Ü PC1 (6 LP) Klausur (120 min) AT: Prakt. PC MTP: Prakt. + Sem. (7 LP) MTP mündlich (45 min) oder schriftlich (120 min) Regelsemester 4 (VL+Ü), 5 (S+Pr) Zugangsvoraussetzung für M6: keine keine
12 Änderungen in den Modulen Modul 7 (Fachdidaktik 2) MTP: Sem. FD2 (2 LP) MTP mündlich (30 min) oder schriftlich (120 min) MP: Sem. + Prakt. FD2 (8 LP) Demoexperiment (Kombinierte praktische, mündliche und schriftliche Prüfung, 180 min) MTP: Prakt. FD2 (6 LP) Demoexperiment Regelsemester 4 (Sem.), 5 (Prakt.) Regelsemester 4 (Sem.), 5 (Prakt.) Zugangsvoraussetzung für M7: Sem.: Modul 3 Prakt.: Modul 5 Prakt.: AT Prakt. OC1 (M5)
13 Änderungen in den Modulen Modul 8 (Alltags und Umweltchemie) MP: Sem. + Ü. AuC (3 LP) MP mündlich (30 min) oder schriftlich (120 min) MP: Sem. + Ü. AuC (4 LP) MP mündlich (45 min) oder schriftlich (120 min) Regelsemester 3 Regelsemester 6 Zugangsvoraussetzung für M8: Module 1 und 4 keine
14 Ergebnisse einer Studierendenbefragung I Modul 4: Organische Chemie 1 Das Modul besteht aus einer Vorlesung im 2. Semester (4 SWS + 1 SWS Übungen) und wird mit einer Klausur als Studienleistung abgeschlossen. Abzustimmen ist über folgenden Punkt: 1.a) Es gibt nur eine zweistündige Klausur über den gesamten Stoff. 6% 1.b) Es finden wie bisher zwei zweistündige Klausuren statt, der Umfang des zu 94% bewältigenden Stoffes wird dadurch in Portionen aufgeteilt.
15 Ergebnisse einer Studierendenbefragung II Modul 6: Physikalische Chemie 1 Das Modul besteht aus einer Vorlesung im 4.Semester (3 SWS + 1 SWS Übungen), und einem darauf aufbauenden Praktikum im 5.Semester (11 12 Versuche). Der für das Praktikum benötigte Stoff aus der Vorlesung wird in einem Blockseminar (Dauer: insgesamt 8h!) vor Praktikumsbeginn nochmals kurz wiederholt. Vorlesung und Praktikum werden jeweils mit einer Prüfung (Vorlesung: Klausur, Praktikum: Kolloquium oder Klausur) abgeschlossen. Abzustimmen ist über folgende beiden Punkte: 2.a) Die Klausur nach der Vorlesung soll als Modulteilprüfung zählen, und somit mit 6/13 Credits in die Modulnote eingehen. 72% oder 2.b) Die Klausur nach der Vorlesung soll lediglich als Studienleistung zählen. Somit zählt die Modulabschlussprüfung nach dem Praktikum komplett 13 Credits, als kumulative Prüfung des gesamten über 2 Semester gehenden Moduls. 28%
16 Ergebnisse einer Studierendenbefragung III Modul 6: Physikalische Chemie 1 3.a) Vor Zulassung zum Praktikum ist die Kenntnis des theoretischen Stoffes durch Bestehen der zur Vorlesung gehörenden Klausur (Studienleistung oder Modulteilprüfung, s.2.) nachzuweisen. 33% oder 3.b) Für die Zulassung zum Praktikum genügt die regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung. oder 17% 3.c) Die Zulassung zum Praktikum erfolgt, soweit genug Plätze vorhanden sind, ohne Einschränkung, es wird jedoch die (erfolgreiche) Teilnahme an der Vorlesung unbedingt empfohlen. Studenten mit erfolgreicher und/oder regelmäßiger Teilnahme an der Vorlesung werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. 50%
4. Chemie. Pflichtlehrveranstaltungen: 51 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 0 SWS
4. Chemie A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse gemäß 2 (2) 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2
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