6 Konkurrenzen und Spieltermine. 6 Konkurrenzen und Spieltermine

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1 Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz ALT 6 Konkurrenzen und Spieltermine Die Mannschaftswettbewerbe in den Verbands- und Oberligen werden in den folgenden Konkurrenzen und an den folgenden Spielterminen ausgetragen. Dabei entsprechen die Altersangaben dem Lebensalter, das bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, vollendet sein muss. Konkurrenz Spieltag Spielbeginn Damen, Herren, Da30, He30 Da40, He40, Da50, He50, Da55, He55 Sonn- und Feiertags 10:00 Uhr Samstags 13:30 Uhr Sonntag 14:00 Uhr 14:00 Uhr oder im Einvernehmen Herren 60 an einem Wo- chentag vor dem vorgegebenen Spieltag 13:30 Uhr um Herren 65 Mittwochs 11:00 Uhr Herren 70 Montags 11:00 Uhr Damen 60 Montags 14:30 Uhr Herren 75 Freitags 11:00 Uhr Änderungen der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz für die Saison 2018/2019 NEU (ab ) 6 Konkurrenzen und Spieltermine Die Mannschaftswettbewerbe in den Verbands- und Oberligen werden in den folgenden Konkurrenzen und an den folgenden Spielterminen ausgetragen. Dabei entsprechen die Altersangaben dem Lebensalter, das bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, vollendet sein muss. Konkurrenz Spieltag Spielbeginn Damen, Herren, Da30, He30 Da40, He40, Da50, He50, Da55, He55 Herren 60 NEU: Damen 60 Herren 65, NEU: Damen 65 Sonn- und Feiertags 10:00 Uhr Samstags Sonntag 14:00 Uhr oder im Einvernehmen an einem Wochentag vor dem vorgegebenen Spieltag um Mittwochs 13:30 Uhr 14:00 Uhr 13:30 Uhr 11:00 Uhr Herren 70 Montags 11:00 Uhr Damen 60 Montags 14:30 Uhr Herren 75 Freitags 11:00 Uhr Seite 1 von 9

2 Bei allen Alterskonkurrenzen, deren Spieltage auf Sonn- oder Feiertagen verlegt werden müssen oder durch den Spielplan ausnahmsweise an diesen Tagen vorgegeben sind, ist Spielbeginn 10:00 Uhr. Bei allen Alterskonkurrenzen, deren Spieltage auf Sonn- oder Feiertagen verlegt werden müssen oder durch den Spielplan ausnahmsweise an diesen Tagen vorgegeben sind, ist Spielbeginn 10:00 Uhr. Seite 2 von 9

3 9 Neutralisation 8.1 In den Konkurrenzen ab Damen 30 und ab Herren 40 werden Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt, wenn sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen: a) in Deutschland geboren wurden und dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachweisen. b) ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen und seit mindestens fünf Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein eines Landesverbandes des DTB. 8.2 In allen Konkurrenzen (bis maximal zur Oberliga) werden Spieler, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt, wenn Sie eine der folgenden unbefristeten Aufenthaltstitel des Bundesinnenministeriums nachweisen können: Niederlassungserlaubnis Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Neutralisation ist von dem Verein, dem der Ausländer oder Staatenlose angehört, schriftlich bei der zuständigen spielleitenden Stelle jedes Jahr neu bis zum des Jahres (für Nachmeldungen bis des Jahres mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,- pro Spieler) zu beantragen. Dem formlosen Antrag sind die Unter- 9 Neutralisation 8.1 In den Konkurrenzen ab Damen 30 und ab Herren 40 werden Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt, wenn sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen: a) in Deutschland geboren wurden und dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachweisen. b) ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen und seit mindestens fünf Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein eines Landesverbandes des DTB. 8.2 In allen Konkurrenzen (Jugend, Aktive und Senioren) bis maximal zur Oberliga werden Spieler, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt, wenn Sie eine der folgenden unbefristeten Aufenthaltstitel des Bundesinnenministeriums nachweisen können: Niederlassungserlaubnis Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Neutralisation ist von dem Verein, dem der Ausländer oder Staatenlose angehört, schriftlich bei der zuständigen spielleitenden Stelle jedes Jahr neu bis zum des Jahres (für Nachmeldungen bis des Jahres mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,- pro Spieler) zu beantragen. Dem formlosen Antrag sind die Unter- Seite 3 von 9

4 lagen zum Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen (Bestätigung durch Einwohnermeldeamt) beizufügen. Die Genehmigung der Neutralisation durch die zuständige spielleitende Stelle ist Voraussetzung für die Zulassung des Spielers zur namentlichen Mannschaftsmeldung und wird durch das Kürzel ga (gleichgestellter Ausländer) zusätzlich zur eigentlichen Staatsangehörigkeit kenntlich gemacht (Beispiel: BRA/gA). lagen zum Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen (Bestätigung durch Einwohnermeldeamt) beizufügen. Die Genehmigung der Neutralisation durch die zuständige spielleitende Stelle ist Voraussetzung für die Zulassung des Spielers zur namentlichen Mannschaftsmeldung und wird durch das Kürzel ga (gleichgestellter Ausländer) zusätzlich zur eigentlichen Staatsangehörigkeit kenntlich gemacht (Beispiel: BRA/gA). Seite 4 von 9

5 13 Mannschaftsaufstellung 1. Jede Mannschaft besteht entsprechend der Vorgabe der spielleitenden Stellen aus 6 Einzelspielern und 3 Doppelpaaren bzw. aus 4 Einzelspielern und 2 Doppelpaaren In allen Spielklassen ab Damen 30 und ab Herren 40 müssen pro Wettkampf (sowohl in den Einzeln als auch in den Doppeln) mindestens 4 Spieler (bei 4er-Mannschaften mindestens 3 Spieler) mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Spieler, die gemäß 9.8 neutralisiert sind, eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind die Spielklassen von Jugendlichen gem. 9.8 der WSpO In jedem Wettkampf (Einzel und Doppel) der Damen, Herren und Herren 30 in allen Spielklassen darf für eine Mannschaft nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. 3. Die Mannschaftsaufstellung hat in der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung ( 9.9), die mit dem Status endgültig in TORP veröffentlicht ist, zu erfolgen. Die von Punkt 1 bis 6 (bei Vierermannschaften 1 bis 4) gemeldeten Spieler dürfen ausschließlich nur in der 1. Mannschaft, nicht in einer unteren Mannschaft spielen. Dasselbe gilt analog von Position 7 bis Mannschaftsaufstellung 1. Jede Mannschaft besteht entsprechend der Vorgabe der spielleitenden Stellen aus 6 Einzelspielern und 3 Doppelpaaren bzw. aus 4 Einzelspielern und 2 Doppelpaaren. 2. NEU: An jedem Spieltag darf für eine Mannschaft nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt. Ausgenommen hiervon sind die Spielklassen von Jugendlichen gem. 9.8 der WSpO. 2.1 In allen Spielklassen ab Damen 30 und ab Herren 40 müssen pro Wettkampf (sowohl in den Einzeln als auch in den Doppeln) mindestens 4 Spieler (bei 4er-Mannschaften mindestens 3 Spieler) mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Spieler, die gemäß 9.8 neutralisiert sind, eingesetzt werden. 2.2 In jedem Wettkampf (Einzel und Doppel) in allen Spielklassen darf für eine Mannschaft nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. 3. Die Mannschaftsaufstellung hat in der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung ( 9.9), die mit dem Status endgültig in TORP veröffentlicht ist, zu erfolgen. Die von Punkt 1 bis 6 (bei Vierermannschaften 1 bis 4) gemeldeten Spieler dürfen ausschließlich nur in der 1. Mannschaft, nicht in einer unteren Mannschaft spielen. Dasselbe gilt analog von Seite 5 von 9

6 (bei Vierermannschaften 5 bis 8) für die zweite Mannschaft, von Position 13 bis 18 (bei Vierermannschaften 9 bis 12) für die dritte Mannschaft usw. Sind in der Mannschaftsmeldung ab Damen 30 und ab Herren 40 in allen Spielklassen zwischen den Plätzen 1 bis 6, 7 bis 12, 13 bis 18 usw. (bei 4er Mannschaften entsprechend 1 bis 4, 5 bis 8 usw.) jeweils weniger als vier deutsche Spieler gemäß 13 (2.1) gemeldet (bei 4er Mannschaften drei), muss die entsprechende Anzahl der nachfolgenden deutschen und ausländischen Spieler der jeweils höheren Mannschaft zugerechnet werden, bis jeweils die vier deutschen Spieler erreicht sind. Sie haben für die nachfolgenden Mannschaften dann keine Spielberechtigung. 4. Hat ein Spieler innerhalb der gleichen Alterskonkurrenz mehr als zweimal in einer ranghöheren Mannschaft gespielt, dann hat er keine Spielberechtigung mehr für untere Mannschaften dieser Altersklasse. Ausgenommen hiervon sind Jugendmannschaften. 5. Fallen Einzelspieler aus, rücken Spieler entsprechend der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung nach, wobei es unerheblich ist, an welcher der nachfolgenden Positionen sie gemeldet sind. Position 7 bis 12 (bei Vierermannschaften 5 bis 8) für die zweite Mannschaft, von Position 13 bis 18 (bei Vierermannschaften 9 bis 12) für die dritte Mannschaft usw. Sind in der Mannschaftsmeldung ab Damen 30 und ab Herren 40 in allen Spielklassen zwischen den Plätzen 1 bis 6, 7 bis 12, 13 bis 18 usw. (bei 4er Mannschaften entsprechend 1 bis 4, 5 bis 8 usw.) jeweils weniger als vier deutsche Spieler gemäß 13 (2.1) gemeldet (bei 4er Mannschaften drei), muss die entsprechende Anzahl der nachfolgenden deutschen und ausländischen Spieler der jeweils höheren Mannschaft zugerechnet werden, bis jeweils die vier deutschen Spieler erreicht sind. Sie haben für die nachfolgenden Mannschaften dann keine Spielberechtigung. Sofern auf den Positionen 1-6 bzw. 1-4 auf der Mannschaftsmeldung zwei Spieler ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU gemeldet sind, so sind erst die Spieler ab Position 8 bzw. ab Position 6 in der zweiten Mannschaft spielberechtigt. 4. Hat ein Spieler innerhalb der gleichen Alterskonkurrenz mehr als zweimal in einer ranghöheren Mannschaft gespielt, dann hat er keine Spielberechtigung mehr für untere Mannschaften dieser Altersklasse. Ausgenommen hiervon sind Jugendmannschaften. NEU 4. Fallen Einzelspieler aus, rücken Spieler entsprechend der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung nach, wobei es unerheblich ist, an welcher der nachfolgenden Positionen sie gemeldet sind. Seite 6 von 9

7 6. Die in den Doppelspielen eingesetzten Spieler erhalten Platzziffer von 1 bis 6. Diese ergeben sich nach der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung. Bei der Aufstellung der Doppel darf die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares nicht größer sein als die des folgenden. 7. Ein Spieler darf am gleichen von der spielleitenden Stelle ursprünglich festgelegten Spieltermin nicht in zwei Mannschaften spielen. Dies gilt nicht für Spiele, die witterungsbedingt nicht begonnen bzw. abgebrochen wurden. Bei Einsatz eines vorverlegten Spiels ist der Spieler am festgelegten Spieltermin nicht mehr für eine andere Mannschaft spielberechtigt. 8. Spieler, die mehr als einmal altersklassenübergreifend in den Oberligen oder einer höheren Spielklasse eingesetzt wurden, verlieren ihre Spielberechtigung für Mannschaften, die unterhalb der höchsten Spielklasse der Bezirksligen liegen. Ausgenommen hiervon sind Jugendspieler. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird gemäß 19,5 verfahren. NEU 5. Die in den Doppelspielen eingesetzten Spieler erhalten Platzziffer von 1 bis 6. Diese ergeben sich nach der Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung. Bei der Aufstellung der Doppel darf die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares nicht größer sein als die des folgenden. NEU 6. Ein Spieler darf am gleichen von der spielleitenden Stelle ursprünglich festgelegten Spieltermin nicht in zwei Mannschaften spielen. Dies gilt nicht für Spiele, die witterungsbedingt nicht begonnen bzw. abgebrochen wurden. Bei Einsatz eines vorverlegten Spiels ist der Spieler am festgelegten Spieltermin nicht mehr für eine andere Mannschaft spielberechtigt. NEU 7. Spieler, die mehr als einmal altersklassenübergreifend in den Oberligen oder einer höheren Spielklasse eingesetzt wurden, verlieren ihre Spielberechtigung für Mannschaften, die unterhalb der höchsten Spielklasse der Bezirksligen liegen. Ausgenommen hiervon sind Jugendspieler. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird gemäß 19,5 verfahren. Seite 7 von 9

8 23 Disziplinarische Verstöße 1. Für die Mannschaftswettbewerbe gilt die Disziplinarordnung des DTB in Verbindung mit dieser Wettspielordnung und die Rechtsund Verfahrensordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz. 2. Begehen Mannschaften oder deren Mitglieder während einer sportlichen Veranstaltung Verstöße gegen den sportlichen Anstand, so kann die zuständige spielleitende Stelle Maßnahmen gemäß 7 der Rechts- und Verfahrensordnung des TV Rheinland-Pfalz aussprechen. 24 Einspruch 1. Gegen die Entscheidung der zuständigen spielleitenden Stelle gemäß 22 und 23 kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe das für den zuständigen Verband für Einsprüche zuständige Gremium über die jeweilige Geschäftsstelle angerufen werden. 2. Die Bekanntgabe der Protestentscheidung gilt als erfolgt am Tage des Eingangs bei einem Vorstandsmitglied (auch Mitglied des erweiterten Vorstands) des Vereins oder bei dem betroffenen Spieler. 3. Mit Einlegung des Einspruchs ist eine Bearbeitungsgebühr von 150,- an die zuständige Geschäftsstelle zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist zur Einlegung des Einspruchs, wird dieser als unzulässig zurückgewiesen. Führt der Einspruch zum Erfolg, so wird die eingezahlte Gebühr zurückerstattet. 23 Einspruch (alt 24) 1. Gegen die Entscheidung der zuständigen spielleitenden Stelle gemäß 22 und 23 kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe das für den zuständigen Verband für Einsprüche zuständige Gremium über die jeweilige Geschäftsstelle angerufen werden. 2. Mit Einlegung des Einspruchs ist eine Bearbeitungsgebühr von 150,- an die zuständige Geschäftsstelle zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist zur Einlegung des Einspruchs, wird dieser als unzulässig zurückgewiesen. Führt der Einspruch zum Erfolg, so wird die eingezahlte Gebühr zurückerstattet. 3. Die Bekanntgabe der Protestentscheidung gilt als erfolgt am Tage des Eingangs bei einem Vorstandsmitglied (auch Mitglied des erweiterten Vorstands) des Vereins oder bei dem betroffenen Spieler. 4. Das für den Einspruch zuständige Gremium hat spätestens einen Monat nach Eingang des Rechtsmittels die Entscheidung hierüber zu treffen. Sie sind den Vereinen und Sportwarten bekanntzugeben. 24 Disziplinarische Verstöße (alt 23) Begehen Mannschaften oder deren Mitglieder im Zusammenhang mit Mannschaftswettbewerben, die nach dieser Wettspielordnung durchgeführt werden, Verstöße gegen den Seite 8 von 9

9 4. Das für den Einspruch zuständige Gremium hat spätestens einen Monat nach Eingang des Rechtsmittels die Entscheidung hierüber zu treffen und nach 24 Abs. 2 WSpO den Vereinen und Sportwarten bekanntzugeben. sportlichen Anstand oder gegen die Ehre und das Ansehen der mit dem Tennissport befassten Personen, so sind diese von der zuständigen spielleitenden Stelle innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Kenntnis dem Präsidenten des Landesverbandes anzuzeigen. Seite 9 von 9

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