2. Zugangskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
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- Eleonora Jaeger
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1 Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 Nr. 1 DSGVO Firma: Die o.g. Firma trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck zu gewährleisten. 1. Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. Alarmanlage Absicherung von Gebäudeschächten Automatische Türsicherung Biometrische Zugangssperren Chipkarten-/Transponder-Schließsystem Feuerfeste Türen Lichtschranken / Bewegungsmelder Manuelles Schließsystem Panzerglas oder Fenstervergitterung Schließsystem mit Codesperre Sicherheitsschlösser Videoüberwachung der Zugänge Werkschutz/Pförtner/Empfang mit Anmeldung Schlüsselregelung/ Schlüsselverwaltung Schlüsselprotokoll vorhanden Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal 2. Zugangskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. Login mit Benutzername + Passwort Einsatz Anti- Viren Software Einsatz VPN Technologie (Home Office) Gehäuseverriegelung/ Schloss Automatische Desktopsperre Einsatz Firewall zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräte (Mobile Device Management) Verschlüsselung Notebook/ Tablet Verschlüsselung Smartphone Verschlüsselung Datenträger BIOS Schutz (Passwort) Sperre externe Schnittstelle (USB) Login mit biometrischen Daten Intrusion Detection System, Angriffserkennung auf Computersystem Seite 1/5
2 Zuordnung Benutzerberechtigungen Passwortvergabe Anweisung manuelle Desktopsperre Richtlinie clean desk (aufgeräumter Schreibtisch) Erstellen von Benutzerprofilen Richtlinie Sicheres Passwort Richtlinie Löschen/ Vernichten 3. Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass Personen nur im Rahmen ihrer Zugriffsberechtigung auf Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei ihrer Verarbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder gelöscht werden können. Akten-Shredder (mind. DIN P-3) Externer Aktenvernichter (DIN 32757) Physische Löschung von Datenträgern Protokollierung von Zugriffen auf Daten Sichere Aufbewahrung von Datenträgern Erstellen Berechtigungskonzept Erstellen Löschkonzept Protokollierung der Vernichtung Verschlüsselung von Datenträgern Blickschutz an Monitoren Minimale Anzahl an Administratoren Passwortrichtlinien, inklusive Verwaltung von Benutzerrechten 4. Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. Verschlüsselung Einsatz von VPN Protokollierung der Zugriffe und Abrufe SSL Verschlüsselung Website Datenweitergabe in pseudonymisierter Form Dokumentation der Datenempfänger sowie Dauer der Überlassung/ Löschfrist LAN nur für Berechtigte erreichbar und nutzbar WLAN nur für Berechtigte erreichbar und nutzbar Nutzung von Signaturverfahren Persönliche Übergaben mit Protokoll Erstellen einer Übersicht von Datenträgern, Aus- und Eingang Seite 2/5
3 5. Eingabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Erstellen einer Übersicht, aus der sich ergibt, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert und gelöscht werden können Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Dokumenten, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Manuelle oder technische Protokollauswertungsroutinen/-systeme vorhanden (z.b. Meldung, wenn Datensicherung fehlgeschlagen ist) Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen Protokollauswertungsroutinen/-systeme vorhanden (z.b. Meldung, wenn Datensicherung fehlgeschlagen ist) Klare Zuständigkeit für Löschungen 6. Auftragskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbesondere Datensicherheit) schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer (z.b. durch Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) Auftragnehmer hat Datenschutzbeauftragten bestellt Wirksame Kontrollrechte gegenüber dem Auftragnehmer vereinbart laufende Überprüfung des Auftragnehmers und seiner Tätigkeiten Vertragsstrafen bei Verstößen vorherige Prüfung der und Dokumentation der beim Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags Seite 3/5
4 7. Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Feuer- und Rauchmelder Feuerlöscher Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen Serverräume nicht unter sanitären Anlagen Aufbewahrung von Datensicherung an einem sicheren, ausgelagerten Ort Hochwassergebiet: Server über der Wassergrenze Testen von Datenwiederherstellung Überspannungsschutz Klimaanlage in Serverräumen Festplattenspiegelung (RAID System) Erstellung eines Backup- & Recovery Konzepts Erstellen eines Notfallplans Getrennte Partitionen für Betriebssysteme und Daten 8. Trennungsgebot Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Logische Mandantentrennung softwareseitig Trennung von Produktiv- und Testumgebung Erstellung eines Berechtigungskonzepts Festlegung von Datenbankrechten Physikalische Trennung von Systemen/ Datenbanken/ Datenträgern Pseudonymisierte Daten- Trennung von Zuordnungsdatei und Aufbewahrung auf getrennten IT System Verschlüsselung von Datensätzen, die zu demselben Zweck verarbeitet werden Seite 4/5
5 Protokoll / (regelmäßiger Prüfstand der TOM) Geprüft am: Es besteht noch Klärungsbedarf. Ergebnisse der TOM Prüfung TOM sind für den angestrebten Schutzzweck ausreichend. Nachzuholende technische und organisatorische Maßnahmen: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: TOM: Bis zum / Datum: Unterschrift Geschäftsführung Ort, Datum Ggf. Unterschrift Mitwirkende/r Ort, Datum Seite 5/5
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