Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung

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1 Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung Landeslagebild 2014

2 Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Str Magdeburg Leitungsstab, Stabsbereich 3 Tel.: bzw Fax: bzw Praevention.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

3 Seite 3 von 19 Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB), in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung Eckdaten im Vergleich Tendenz Straftaten gegen das Leben Tatverdächtige (TV) Straftaten gegen das Leben Opfer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - TV Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Opfer Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - TV Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Opfer davon: Nachstellung - TV Nachstellung - Opfer GesB gesamt TV GesB gesamt Opfer Kindeswohlgefährdung - TV Kindeswohlgefährdung - Opfer Kindeswohlgefährdung; Landeslagebild 2014 Sachsen-Anhalt

4 Seite 4 von 19 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 5 2. Fallentwicklung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen 6 3. Tatverdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen 9 4. Opfer im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen Fallentwicklung, Tatverdächtige und Opfer bei Nachstellung (Stalking) gemäß 238 StGB Fälle, Tatverdächtige und Opfer bei Kindeswohlgefährdung - Gewalt im sozialen Nahraum gegen Kinder und Jugendliche Verteilung der Delikte im Vergleich der Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt nach Fallaufkommen Fazit 19

5 Seite 5 von Einleitung Anhand des Datenbestandes der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2014 werden statistische Befunde zu den Phänomenbereichen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB), Nachstellung (Stalking) sowie Kindeswohlgefährdung - Kinder, die von Gewalt im sozialen Nahraum betroffen sind - dargestellt. Unter GesB werden Delikte erfasst, wenn es sich bei Opfer und Täter zur Tatzeit um Ehe- oder Lebenspartner oder ehemalige Eheoder Lebenspartner gehandelt hat. Die Nachstellung (Stalking) umfasst Tatbestandshandlungen im Sinne des 238 Strafgesetzbuch (StGB). Laut Definition im Runderlass des MI LSA vom , Az.: , ist Kindeswohlgefährdung analog zu Kindesmisshandlung zu verstehen und umfasst Gewalt im sozialen Nahraum gegen Kinder und Jugendliche. Zum Zweck der Auswertung wurde in Zusammenarbeit mit dem Technischen Polizeiamt Sachsen- Anhalt (TPA) eine Einzeldatensatzrecherche für folgende Straftaten-gruppen durchgeführt: - Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Fälle von Nachstellung (Stalking) gemäß 238 StGB Dabei beziehen die Straftaten sowohl bestehende/ehemalige als auch eheliche/nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften ein. Die Opfer Tatverdächtigen-Beziehung bei der Kindeswohlgefährdung umfasst Kind/Pflegekind, Geschwister sowie Enkel. Folgende Kriterien wurden in die Datenanalyse einbezogen: - versuchte und vollendete Delikte der jeweiligen Straftatengruppe - die Anzahl der registrierten Straftaten - die Anzahl, die Altersstruktur (nach Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen unterteilt) und das Geschlecht von TV und Opfern - die Nationalität - die Tatortverteilung gemäß Straftatenanfall in den Zuständigkeitsbereichen der drei Polizeidirektionen (PDen) des Landes Sachsen-Anhalt Bei der Auswertung wurden ausschließlich aufgeklärte Straftaten berücksichtigt, um Aussagen zur Beziehung zwischen TV und Opfern zu ermöglichen. Prozentangaben sind nach der ersten Kommastelle gerundet. Daher können in der Summe Abweichungen, allerdings nur bis maximal 0,1 Prozentpunkte, auftreten.

6 Seite 6 von Fallentwicklung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen Insgesamt Fälle im Zusammenhang mit GesB sind im Jahr 2014 in der PKS registriert worden. Gegenüber dem Vorjahr (2013: 3684 Fälle) erfolgt wiederholt eine Zunahme, diesmal um 4,3 %. Die GesB bildet mit einem fast gleichgebliebenen Anteil von 2,0 % in Bezug auf die Gesamtkriminalität ( Fälle) keinen Kriminalitätsschwerpunkt (siehe Tabelle 1). Hierbei handelt es sich nicht nur um Familienstreitigkeiten oder Beziehungskonflikte, sondern um schwerwiegendes kriminelles Unrecht. In den drei untersuchten Straftatengruppen stellen Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit Fällen (2013: Fälle) das am meisten belastete Deliktfeld dar. Vor allem Körperverletzungen (2.432 Fälle), Bedrohungen (596 Fälle), Nachstellungen (466 Fälle) und auch Nötigungen (138 Fälle) wurden hierbei erfasst (siehe Tabelle 2). Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeigen mit insgesamt 94 Fällen im Vergleich zum Vorjahr einen erheblichen Anstieg um 49,2 % (2013: 63 Fälle). Am häufigsten wurden davon 63 Fälle von Vergewaltigungen und 20 Fälle von sexueller Nötigung erfasst. Die Vergewaltigungen sind von 31 auf 63 Delikte angestiegen. Im Hellfeld der GesB spielen aber sexuelle Übergriffe mit einem Anteil von 1,6 % eine untergeordnete Rolle. Im Berichtsjahr wurden 16 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert (2013: 13 Fälle), darunter drei Morde, zwölf Totschlagsdelikte und eine fahrlässige Tötung (siehe Tabelle 2). Der Anteil der Fälle Straftaten gegen das Leben GesB an allen Straftaten gegen das Leben hat sich wiederum erhöht, von 11,1 % auf 16,5 %. Eine detaillierte Auswertung ergab Folgendes: - sechs vollendete und neun versuchte Taten wurden erfasst, - in einem Fall besteht der Verdacht auf Tötung, da das Opfer spurlos verschwunden ist, - elf männliche sowie fünf weibliche TV im Alter von 18 bis 69 Jahren wurden registriert, 15 Deutsche und ein TV aus der Russischen Föderation. - Bei den Opfern handelt es sich um elf Frauen und fünf Männer im Alter von 25 bis 66 Jahren, davon in acht Fällen um Ehepartner, in sieben Fällen um Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und in einem Fall um einen ehemaligen Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. - Als Tatmotive wurden bei fünf Delikten Eifersucht (eine weibliche und vier männliche TV), bei zwei Delikten Beseitigung einer lästigen Person (zwei männliche TV), bei einem Delikt Hass und Rache (eine weibliche TV), bei einem Delikt sexuelle Gründe (ein männlicher TV) und bei fünf Delikten keine Gründe (eine weibliche und vier männliche TV) benannt.

7 Seite 7 von 19 In drei Fällen töteten sich die TV (zwei weibliche und ein männlicher) nach der Tat selbst. In zwei Fällen wurden weder Angaben zum Motiv noch zum Auslöser bzw. Anlass der Tat gemacht. Im Fall der fahrlässigen Tötung meldete ein Ehemann, dass seine Frau drei Tage vorher in der Küche umgefallen sei. Einen Arzt hatte er nicht gerufen und seine Frau in der Küche liegen gelassen. In vier Fällen erfolgten die Taten unter Alkoholeinfluss. Im Vorfeld der Tötungsdelikte war es in sechs Fällen zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Der Tatort war in allen Fällen die eigene Wohnung bzw. das Wohnhaus. Nach polizeilichen Erkenntnissen ist eine Tat angekündigt worden. In einem Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn wurde einer Geschädigten angedroht, dass sie die herbeigeführte Trennung nicht überleben würde. Der Täter beauftragte einen Bekannten mit der Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Der Bekannte nahm zum Schein den Tötungsauftrag an, teilte dies aber danach der Polizei mit. Aus Tabelle 2 ergibt sich ein Gesamtüberblick zur Fallentwicklung 2013/2014 nach Delikten in den drei untersuchten Straftatengruppen. Tab. 1: Fallentwicklung insgesamt und in den drei Straftatengruppen (GesB) Straftaten(-gruppen) Veränderung erfasste Fälle Anteil in % zum Vorjahr absolut in % Straftaten insgesamt erfasste Fälle ,3 100,0 100,0 aufgeklärte Fälle ,5 57,1 56,5 davon: Fälle GesB insgesamt ,3 2,0 1,9 Straftaten gegen das Leben ,1 0,1 0,1 Straftaten gegen das Leben GesB ,1 0,4 0,4 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit GesB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung GesB ,0 12,7 12, ,4 97,1 97, ,3 0,8 0, ,2 2,4 1,7

8 Seite 8 von 19 Tab. 2: Fallentwicklung der Delikte innerhalb der drei Straftatengruppen (GesB) Straftaten(-gruppen) Veränderung erfasste Fälle Anteil in % zum Vorjahr absolut in % Straftaten gegen das Leben ,1 0,05 0,1 davon Straftaten gegen das Leben GesB ,1 0,4 0,4 Mord ,0 0,0 0,0 davon Mord GesB ,0 0,0 0,0 Totschlag/Tötung auf Verlangen ,4 0,0 0,0 davon Totschlag/Tötung auf Verlangen GesB ,3 0,3 0,2 Fahrlässige Tötung ,7 0,0 0,0 davon Fahrlässige Tötung GesB ,0 0,0 0,0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ,3 0,8 0,7 davon Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung GesB ,2 2,4 1,7 Vergewaltigung ,5 0,1 0,1 davon Vergewaltigung GeSB ,2 1,6 0,8 sonst. sexuelle Nötigung ,9 0,1 0,1 davon sonst. sexuelle Nötigung GesB ,3 0,5 0,8 sex. Missbr. Widerstandsunfähiger ,0 0,0 0,0 davon sex. Missbr. Widerstandsunfähiger GesB ,0 0,2 0,0 Ausbeutung von Prostituierten ,0 0,0 0,0 davon Ausbeutung von Prostituierten GesB ,0 0,0 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit ,0 12,7 12,7 davon Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit GesB ,4 97,1 97,9 Raub ,1 0,7 0,6 davon Raub GesB ,0 0,7 0,6 Körperverletzung ,2 8,0 8,0 davon Körperverletzung GesB ,7 64,3 64,3 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger*, Kinderhandel ,9 0,1 0,0 davon Menschenraub, Entziehung Minderjähriger*, Kinderhandel GesB ,3 0,6 0,4 Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung/Nötigung und Bedrohung ,9 3,9 4,0 davon Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung/Nötigung und Bedrohung GesB ,6 32,6 32,2 Freiheitsberaubung ,5 0,1 0,1 davon Freiheitsberaubung GesB ,4 1,4 1,1 Nötigung ,3 1,0 1,0 davon Nötigung GesB ,4 3,6 2,5 Bedrohung ,4 2,2 2,2 davon Bedrohung GesB ,4 15,5 14,8 Nachstellung ,8 0,5 0,7 davon Nachstellung GesB ,1 12,1 13,8 *Änderung in der PKS 2012: Bei dem Delikt Entziehung Minderjähriger wurde ab dem Berichtsjahr 2012 auch der Erziehungsberechtigte, dessen Kind entzogen wurde, als Opfer erfasst.

9 Seite 9 von Tatverdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen Von den im Jahr 2014 erfassten TV wurden im Zusammenhang mit GesB registriert. Das sind 185 beziehungsweise 4,3 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil an den TV insgesamt ist auf 5,4 % gestiegen. Es handelt sich um deutsche und um 260 nichtdeutsche TV. Von den deutschen TV hatten 70 einen Migrationshintergrund. Die Altersstruktur weist Erwachsene (ab 21 Jahren) sowie 138 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) aus. Insofern ist Gewalt vorrangig in Beziehungen von Partnern im Erwachsenenalter und bei längerfristigen Beziehungen belegt. Nach wie vor werden Gewalthandlungen gegenüber (Ex-)Partnern überwiegend von Männern begangen. So sind 83,3 % der TV männlich (2014: 3.191; 2013: 3.069). Der Anteil der weiblichen TV erhöhte sich um 36 auf 651, eine Steigerung um 5,9 %. 97,1 % der TV (2014: 3.732; 2013: 3.608) sind bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit registriert worden, davon Männer (2013: 3.002) und 645 Frauen (2013: 606). Aufgrund der Addition in den Straftatengruppen ist eine Angabe der Echttäterzahl nicht möglich. In der Gruppe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 94 TV (2013: 63), alle männlich, erfasst. Bei den Straftaten gegen das Leben wurden 16 TV (2013: 13) verzeichnet, elf männliche und fünf weibliche TV. Die Tabelle 3 zeigt die grundlegenden Erkenntnisse zu den TV im Überblick.

10 Seite 10 von 19 Tab. 3: TV insgesamt und im Zusammenhang mit GesB TV Veränderung zum Anzahl Anteil in % Vorjahr absolut in % TV insgesamt ,5 100,0 100,0 männlich ,6 72,6 73,4 weiblich ,5 27,4 26,6 TV GesB ,3 5,4 5,2 männlich ,0 83,3 83,5 weiblich ,9 16,7 16,5 darunter: Heranwachsende ,2 3,6 2,9 Erwachsene ,5 96,4 97,1 nichtdeutsche TV ,2 6,8 6,8 deutsche TV ,4 93,2 93,2 anderes Geburtsland bei deutschen TV ,3 2,0 2,3 4. Opfer im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen Im Jahr 2014 wurden insgesamt Opfer von Straftaten erfasst. Bei Betroffenen (2013: 3.684) wurde ein Zusammenhang mit GesB (13,3 %) verzeichnet. Dies ist eine weitere Steigerung um 158 Personen im Vorjahresvergleich Opfer sind weiblich (2013: Opfer). Ihr Anteil an allen Opfern ist auf 81,1 % gesunken. Es wurden 726 männliche Opfer registriert, 66 mehr als im Vorjahr. Insgesamt handelt es sich um deutsche (+149) sowie 173 nichtdeutsche Opfer (+9). Am häufigsten sind Erwachsene mit einem Anteil von 92,4 % betroffen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass in den meisten Fällen Männer in bestehenden oder beendeten Beziehungen tatverdächtig und Frauen in gleichem Anteil Opfer sind. Bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit wurden die zahlreichsten Opfer erfasst. Die Tendenz ist steigend. In diesem Deliktbereich gab es Betroffene (2013: 3.608), davon sind weiblich (2013: 2.958) und 718 männlich (2013: 650). Bei der Gruppe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden stark ansteigende Opferzahlen registriert. Von 94 (+31) erfassten Opfern sind 91 weiblich (+32) und drei (-1) männlich. 16 Opfer, drei mehr als im Vorjahr, wurden bei den Straftaten gegen das Leben registriert, davon waren fünf Männer (-1) und elf Frauen (+4). Tabelle 4 zeigt die wesentlichen Merkmale zu den Opfern im Überblick.

11 Seite 11 von 19 Tab. 4: Opfer insgesamt und im Zusammenhang mit GesB Opfer Veränderung zum Anzahl Anteil in % Vorjahr absolut in % Opfer insgesamt ,7 100,0 100,0 männlich ,5 58,1 58,2 weiblich ,9 41,9 41,8 Opfer GesB ,3 13,3 12,8 männlich ,0 18,9 17,9 weiblich ,0 81,1 82,1 darunter: Heranwachsende ,7 7,6 7,3 Erwachsene ,5 92,4 92,7 deutsche Opfer ,2 95,5 95,5 nichtdeutsche Opfer ,5 4,5 4,5 5. Fallentwicklung, Tatverdächtige und Opfer bei Nachstellung (Stalking) gemäß 238 StGB Im Berichtsjahr wurden Fälle der Nachstellung (Tabelle 2) erfasst, mit erstmals sinkender Tendenz (2013: 1.308; 2012: Fälle). Davon wurden 466 Fälle im Zusammenhang mit GesB (2013: 507; 2012: 429 Fälle) registriert, was einer deutlichen Abnahme (-41) entspricht. Damit kam es bei mehr als einem Drittel der Fälle zu Bedrohungen oder körper- lichen Übergriffen. Bei der Betrachtung dieser 466 Fälle im Zusammenhang mit GesB wurden erstmalig in 23,0 % der Fälle (107) als TV ehemalige Ehepartner/Lebensgefährten und in 77,0 % der Fälle (359) Personen aus einer bestehenden, festen Beziehung festgestellt. In den Vorjahren war dieses Verhältnis immer umgekehrt proportional. Eine besondere Betrachtung finden vor allem die Fälle, die zu eskalieren drohten oder in denen sich die bereits in der Beziehung erfahrene Gewalt im Zuge der Nachstellungs- handlungen fortsetzte. Im Sinne des 238 Abs. 3 StGB (Tabelle 5) verursachte in drei Fällen (2013: zehn Fälle) der Täter durch die Nachstellungshandlungen den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen, dem Opfer nahestehenden Person. Diesbezüglich wurden drei TV (2013: elf TV) registriert, eine männlich und zwei weiblich, davon waren zwei erwachsen, eine heranwachsend und alle deutscher Herkunft. Von den drei Opfern (2013: zehn Opfer) waren eines heranwachsend sowie zwei über 21-jährig, alle weiblich (Tabelle 6).

12 Seite 12 von 19 Tab. 5: Tatverdächtige von Nachstellung 238 Abs. 3 StGB* Land Sachsen-Anhalt Trend absolut in % erfasste Fälle ,0% - davon Versuche aufgeklärte Fälle ,7% Aufklärungsquote** 100,0 90,0 + 10,0 --- insgesamt ,7% T a t v e r d ä c h t i g e - davon männlich: ,0% - davon weiblich: ,0% Kinder ( bis unter 14 Jahre ) davon männlich: davon weiblich: Jugendliche ( 14 bis unter 18 Jahre ) davon männlich: davon weiblich: Heranwachsende ( 18 bis unter 21 Jahre ) ,0% - davon männlich: davon weiblich: ,0% Erwachsene ( 21 Jahre und älter ) ,0% - davon männlich: ,0% - davon weiblich: nichtdeutsche TV *Die Delikte, welche mit dem Tod des Opfers enden und nach 238 Abs. 3 StGB strafbar sind, werden nicht unter den Straftaten gegen das Leben erfasst. **Angabe erfolgt in %-Punkten

13 Seite 13 von 19 Tab. 6: Opfer von Nachstellung 238 Abs. 3 StGB Land Sachsen-Anhalt Trend absolut in % erfasste Fälle ,0% - davon Versuche aufgeklärte Fälle ,7% Aufklärungsquote* ,0 90,0 + 10,0 - insgesamt ,0% O p f e r - davon männlich: ,0% - davon weiblich: ,0% Kinder ( bis unter 14 Jahre ) davon männlich: davon weiblich: Jugendliche ( 14 bis unter 18 Jahre ) davon männlich: davon weiblich: Heranwachsende ( 18 bis unter 21 Jahre ) ,0% - davon männlich: davon weiblich: ,0% Erwachsene ( 21 Jahre und älter ) ,0% - davon männlich: ,0% - davon weiblich: ,0% *Angabe erfolgt in %-Punkten Eine Gegenüberstellung von TV und Opfern nach Geschlecht bei Nachstellung gemäß 238 StGB (Tabellen 7 und 8) verdeutlicht eine Abnahme der absoluten Zahlen bei einem Anstieg von weiblichen TV (+10) und sinkendem Anteil männlicher TV (-51). Die gleiche Entwicklung trifft auf die Opfer zu. Die sinkende Opferzahl ist verbunden mit einer Abnahme der Anzahl von weiblichen Betroffenen (-119) und der Zunahme von männlichen Opfern (+78). Im Berichtsjahr waren 79,0 % (2013: 81,3%; 2012: 79,8 %) der TV männlich, von den Opfern 81,4 % (2013: 80,8; 2012: 80,7 %) weiblich. Untersucht man dazu die 466 Delikte der Nachstellung im Zusammenhang mit GesB (Tabelle 7), ist festzustellen, dass die Anwendung von Gewalt durch ehemalige Partner gesunken ist und erstmalig mehrheitlich von Ehepartnern, Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften bzw. Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften begangen wurde. Gleichzeitig zeigt die Auswertung bei GesB eine Erhöhung des prozentualen Anteils männlicher TV auf 88,6 % und bei Nachstellung durch ehemalige Partner auf 90,7 %.

14 Seite 14 von 19 Tab. 7: Tatverdächtige von Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Veränderung zum Anzahl TV Vorjahr Anteil in % absolut in % TV insgesamt ,0 100,0 100,0 männlich ,9 79,0 81,3 weiblich ,3 21,0 18,7 davon GesB ,1 100,0 100,0 männlich ,0 88,6 91,5 weiblich ,3 11,4 8,5 davon ehemalige Partner* ,4 100,0 100,0 männlich ,0 90,7 92,8 weiblich ,3 9,3 7,2 *ehemaliger Ehepartner, ehemaliger Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ehemaliger Partner eingetragener Lebenspartnerschaften Tab. 8: Opfer von Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Veränderung zum Anzahl Opfer Vorjahr Anteil in % absolut in % Opfer insgesamt ,7 100,0 100,0 männlich ,1 18,6 19,2 weiblich ,2 81,4 80,8 davon GesB ,1 100,0 100,0 männlich ,3 26,2 8,7 weiblich ,7 73,8 91,3 davon ehemalige Partner* ,4 100,0 100,0 männlich ,4 27,1 7,0 weiblich ,3 72,9 93,0 *ehemaliger Ehepartner, ehemaliger Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ehemaliger Partner eingetragener Lebenspartnerschaften 6. Fälle, Tatverdächtige und Opfer bei Kindeswohlgefährdung - Gewalt im sozialen Nahraum gegen Kinder und Jugendliche Seit 2010 werden im Bericht GesB Aussagen zum Phänomenbereich Kindeswohlgefährdung in Form von ausgewählten Gewalthandlungen gegen Kinder und Jugendliche, also von Minderjährigen, getroffen. Die Anzahl der zu betrachtenden Straftaten hat sich im Berichtsjahr um 22 auf 646 (2013: 624; 2012: 640) erhöht.

15 Seite 15 von 19 Entsprechend den untersuchten Straftatengruppen und im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich um sechs Straftaten gegen das Leben (0), 110 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+12) sowie 530 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (+34). In diesem Zusammenhang wurden oben genannte Straftaten zur Opfer-TV-Beziehung innerhalb der Familie ausgewertet. Es wurden insgesamt 646 Opfer (2013: 624: 2012: 640), 614 deutsch und 32 nichtdeutsch, registriert, davon waren 21 Enkel, 43 Geschwister sowie 475 Kinder bzw. Pflegekinder und in 107 Fällen wurden unkorrekte Angaben zur Opfer-TV-Beziehung getätigt. Bei den Opfern insgesamt handelt es sich um 289 Jungen (2013: 257; 2012: 259) und 357 Mädchen (2013: 367; 2012: 381). Mit einem Anteil von 55,3 % (2013: 58,8; 2012: 59,5 %) sind weibliche Opfer häufiger als männliche betroffen. Die Opferzahl insgesamt stieg auf 646 (2013:624; 2012: 640). Diese Steigerung betraf fast alle Altersgruppen. Nur bei den 0- bis unter 6-Jährigen wurde ein Rückgang um 19 Betroffene erfasst (Tabelle 9). Im Berichtsjahr wurden bei allen Altersgruppen mehr Mädchen als Jungen verzeichnet. Tab. 9: Altersgruppen der Opfer bei der Kindeswohlgefährdung Veränderung zum Altersgruppe der Anzahl Anteil in % Vorjahr Opfer absolut in % Opfer insgesamt ,5 100,0 100,0 männlich ,5 44,7 41,2 weiblich ,7 55,3 58,8 0 bis unter 6 Jahre ,0 23,7 27,6 männlich ,9 52,3 49,4 weiblich ,1 47,7 50,6 6 bis unter 14 Jahre ,4 42,6 41,0 männlich ,9 42,9 36,3 weiblich ,7 57,1 63,7 14 bis unter 16 Jahre ,1 15,6 15,7 männlich ,3 38,6 36,7 weiblich ,4 63,3 16 bis unter 18 Jahre ,4 18,1 15,7 männlich ,9 44,4 43,9 weiblich ,2 55,6 56,1

16 Seite 16 von 19 Eine Untersuchung nach Altersgruppen der TV ergab Folgendes: Zu den 646 ermittelten Straftaten von Kindeswohlgefährdung wurden 646 TV (2013: 624; 2012: 640), 429 männliche (2013: 435; 2012: 433) sowie 217 weibliche (2013: 189; 2012: 207), registriert. Darunter waren 51 nichtdeutsche TV und 68 deutsche TV, die nicht in Deutschland geboren wurden. Trotz steigender Anzahl weiblicher TV geht mit 66,4 Prozent (2013: 69,7%; 2012: 67,7%) Anteil an allen TV auch in diesen Deliktsbereichen die Gewalt größtenteils von den männlichen TV aus. 30- bis unter 40-Jährige wurden im TV-Vergleich der Altersgruppen am häufigsten registriert, gefolgt von 40- bis unter 50-Jährigen und 25- bis unter 30-Jährigen. Die Tabelle 10 zeigt die Gliederung der 646 TV in die einzelnen Altersgruppen. Tab. 10: Altersgruppen der Tatverdächtigen bei der Kindeswohlgefährdung Altersgruppen der TV Anzahl männlich weiblich 0 bis unter 14 Jahre bis unter 16 Jahre bis unter 18 Jahre bis unter 21 Jahre bis unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 60 Jahre bis unter 70 Jahre bis unter 80 Jahre Kinder und Jugendliche sind in ihrem sozialen Nahraum auch von schwerster Gewalt betroffen wurden sechs Straftaten gegen das Leben (2013: 6; 2012: 11), soviel wie im Vorjahr, erfasst. In dieser Straftatengruppe wurden im Berichtsjahr drei Fälle des Mordes, davon ein vollendeter und zwei Versuche, registriert. Gleichfalls wurden drei Fälle des Totschlags erfasst, ein vollendeter und zwei Versuche. Die Mordopfer waren zwei deutsche Kinder, davon ein vierjähriges Mädchen und ein unter einem Jahr alter Junge, sowie ein elfjähriger russischer Junge. Die drei Totschlagsopfer waren deutsche Kinder, davon ein unter einem Jahr alter Junge sowie ein gleichaltriges Mädchen. Ein weiteres Mädchen war einjährig. Bei Straftaten gegen das Leben ist im Berichtsjahr ganz überwiegend die Altersgruppe der sechs- bis unter 14-jährigen Opfer betroffen. Alle sechs TV waren Erwachsene im Alter von 19 bis 44 Jahren, drei männlich und drei weiblich. Es handelte sich um fünf deutsche Staatsangehörige und einem TV aus der Russischen Föderation.

17 Seite 17 von 19 Wesentliche Merkmale zu TV und Opfern zeigen die nachfolgenden Tabellen 11 und 12. Tab. 11: Tatverdächtige der Straftaten gegen das Leben bei der Kindeswohlgefährdung Straftaten gegen das Leben Tatverdächtige Anzahl Alter Geschlecht Staatsangeh. Geburtsland sonstiger Mord 1 22 weiblich Deutschland Deutschland sonstiger Mord 1 34 männlich Deutschland Deutschland sonstiger Mord 1 52 männlich Russische Föderation Russische Föderation Totschlag 212 StGB 1 18 weiblich Deutschland Deutschland Totschlag 212 StGB 1 34 männlich Deutschland Deutschland Totschlag 212 StGB 1 38 männlich Deutschland Deutschland Tab. 12: Opfer von Straftaten gegen das Leben bei der Kindeswohlgefährdung Straftaten gegen das Leben Opfer Anzahl Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit sonstiger Mord 1 4 weiblich Deutschland sonstiger Mord 1 0 männlich Deutschland sonstiger Mord 1 11 männlich Russische Föderation Totschlag 212 StGB 1 0 weiblich Deutschland Totschlag 212 StGB 1 0 männlich Deutschland Totschlag 212 StGB 1 1 weiblich Deutschland 7. Verteilung der Delikte im Vergleich der Polizeidirektionen des Landes Sachsen- Anhalt nach Fallaufkommen Bei den Straftaten gegen das Leben wurde ein Anstieg der Fallzahlen insgesamt registriert, wobei in der PD Sachsen-Anhalt Nord drei Fälle weniger als 2013 ermittelt wurden. In der PD Sachsen-Anhalt Ost wurde eine Erhöhung von einem auf sechs Delikte im Vorjahresvergleich erfasst. Auffällig ist der Anstieg bei der Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um ein Drittel. Der prozentuale Anteil an allen Fällen GesB ist hierbei von 1,7 % auf 2,4 % angestiegen. In der PD Sachsen-Anhalt Nord wurde ein Anstieg von 31 auf 51 Delikte festgestellt. Entgegen dem Trend wurde in der PD Sachsen-Anhalt Süd ein Absinken um zwei Fälle verzeichnet. Bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit wurde wieder ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen landesweit erfasst, obwohl in der PD Sachsen-Anhalt Ost 80 Fälle weniger als im Vorjahr registriert wurden. Die PD Sachsen-Anhalt Nord dominiert weiterhin mit Fällen und hat auch die stärksten Zuwächse (+127 Delikte) zu verzeichnen.

18 Seite 18 von 19 Die Fallzahlen bei der Nachstellung waren leicht rückläufig. Dies beruht insbesondere auf einer Abnahme bei der PD Sachsen-Anhalt Ost von 124 auf 77 Fälle (-47). Bei der Kindeswohlgefährdung hat sich die Anzahl der Delikte insgesamt erhöht. Während in der PD Sachsen-Anhalt Süd (+21 Delikte) und in der PD Sachsen-Anhalt Nord (+4 Delikte) eine Zunahme zu verzeichnen war, wurde in der PD Sachsen-Anhalt Ost ein Rückgang (-3 Delikte) registriert. Einen Überblick geben die Tabellen 13, 14 und 15. Tab. 13: Verteilung 2014 bei den Delikten der GesB und der Nachstellung Polizeidirektio nen Land Sachsen- Anhalt GesB insgesamt 2014 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte/ Straftaten gegen die persönliche Freiheit Nachstellung (Stalking) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % PD ST Nord ,3 51 2, , ,1 PD ST Ost ,9 14 2, , ,2 PD ST Süd ,3 29 2, , ,6 Sachsen- Anhalt ,4 94 2, , ,1 Tab. 14: Verteilung 2013 bei den Delikten der GesB und der Nachstellung Polizeidirektio nen Land Sachsen- Anhalt GesB insgesamt 2013 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte/ Straftaten gegen die persönliche Freiheit Nachstellung (Stalking) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % PD ST Nord ,5 31 1, , ,2 PD ST Ost ,1 16 2, , ,5 PD ST Süd ,2 16 1, , ,0 Sachsen- Anhalt ,4 63 1, , ,8

19 Seite 19 von 19 Tab. 15: Verteilung 2014 und 2013 bei dem Delikt der Kindeswohlgefährdung Polizeidirektionen Land Sachsen-Anhalt Fälle Kindeswohlgefährdung Veränderung zum Vorjahr Anteil in % absolut in % PD ST Nord ,5 43,0 43,9 PD ST Ost ,5 17,8 18,9 PD ST Süd ,1 39,2 37,2 Sachsen-Anhalt ,5 100,0 100,0 8. Fazit Die Anzahl der erfassten Straftaten im Zusammenhang mit GesB ist in den untersuchten Straftatengruppen weiter angestiegen. Insbesondere bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit wird dies ersichtlich. Auch die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeigen einen erheblichen Anstieg. Es ist zu konstatieren, dass Gewalt maßgeblich in Beziehungen von Partnern im Erwachsenenalter vorzufinden ist. Gewalthandlungen gegenüber Ex(-)Partnern werden weiterhin überwiegend von Männern begangen. Ein Abwärtstrend wurde bei der Nachstellung deutlich. Die meisten dieser erfassten Fälle gingen nicht mit GesB einher. Es kam bei ca. einem Drittel der Fälle zu Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen. Bei der Betrachtung dieser Fälle mit GesB wurde erstmalig festgestellt, dass diese mehrheitlich nicht von ehemaligen Partnern, sondern von Personen aus festen, bestehenden Beziehungen begangen worden sind. Die Fälle von Kindeswohlgefährdung sind leicht angestiegen. Diesbezüglich waren Kinder im sozialen Nahraum in sechs Fällen von Straftaten gegen das Leben betroffen, besonders die Altersgruppe der sechs- bis unter 14-Jährigen. Um langfristig die Fälle von GesB, Stalking und Kindeswohlgefährdung einzudämmen und vor allem schwerwiegende Misshandlungen oder beabsichtigte Tötungen zu verhindern, sollten polizeiliche Präventions- und Opferschutzaktivitäten im Zusammenwirken mit Netzwerkpartnern, insbesondere den Interventionsstellen, Opferschutzorganisationen sowie Staatsanwaltschaften, weiterhin intensiv betrieben werden.

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