Pauschalen Unbeschwertes Reisen für Aktive und Genießer Weinerlebnis, Wandern und Radfahren DEUTSCHLANDS GRÖSSTE ROTWEINLANDSCHAFT

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1 Pauschalen 2017 Unbeschwertes Reisen für Aktive und Genießer Weinerlebnis, Wandern und Radfahren DEUTSCHLANDS GRÖSSTE ROTWEINLANDSCHAFT Mit Spezial-Pauschalen zum 1

2 Stand: Januar 2017 Fotos: Neckar-Zaber-Tourismus e.v., Chris Knickerbocker, anzock photography, Thomas Rathay, Claudia Fy, u.a. Auflage Stück Z.-Leonbronn Z.-Ochsenburg Z.-Michelbach ZABERFELD Eppingen E.-Kleingartach B.-Haberschlacht PFAFFENHOFEN H E U C H E L B E R G GÜGLINGEN G.-Frauenzimmern Z A B E R B.-Neipperg BRACKENHEIM Badesee Ehmentsklinge Weiler a.d.z. Sternenfels CLEEBRONN Zaberquelle Badesee Katzenbach G.-Eibensbach MICHAELSBERG AD KARLSRUHE S T R O M B E R G AD HOCKENHEIM Mannheim AK WALLDORF AS Bruchsal Basel A5 Frankfurt/Heidelberg Bruchsal Berghausen A8 AS Wiesloch/ Rauhenberg Stetten a.h. B.-Stockheim Eppingen Illingen Schwaigern B.-Dürrenzimmern B.-Botenheim Heidelberg Mosbach AS Sinsheim- Steinsfurt A6 AS Sinsheim Gemmingen N.-Nordhausen B.-Meimsheim Bönnigheim NORDHEIM B.-Hausen a.d.z. Schwaigern HEILBRONN Nordheim AS Stuttgart- Zuffenhausen STUTTGART LAUFFEN A.N. AS Ludwigsburg- Nord LUDWIGSBURG HEILBRONN N E C K A R NECKARWESTHEIM STUTTGART Güglingen Brackenheim Lauffen a.n. AS Ilsfeld Pfaffenhofen Bönnigheim Neckarwestheim Zaberfeld Cleebronn Bretten AS Mundelsheim Erlebnispark Kirchheim a.n. Maulbronn Tripsdrill A81 Bietigheim AS Karlsruhe- Durchlach KARLSRUHE AS Pforzheim-West Vaihingen PFORZHEIM AS Pforzheim- Ost AS Heimsheim AS Bad Rappenau Bad Wimpfen AS Heilbronn- Neckarsulm Würzburg ca. 1 km AK WEINSBERG Nürnberg Herzlich Willkommen! Sich um nichts kümmern müssen, das ist Urlaub. Unsere Pauschalangebote sind dafür perfekt geeignet. Von der Übernachtung bis zum passenden Rahmenprogramm haben wir alles für Sie vorbereitet. Ob genussvolles Weinwochenende oder aktive Wanderwoche gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche ein. Kommen Sie auf Entdeckungstour in Deutschlands größte Rotweinlandschaft. Wir freuen uns auf Sie! AD LEONBERG AK STUTTGART München / Singen Neckar-Zaber-Tourismus e.v. Im Rondell Heilbronner Str Brackenheim Tel Fax: info@neckar-zaber-tourismus.de 2 3

3 Wein-Wochenende im Zabergäu Weinerlebnis mit Spiel, Spaß und Genuss Weinschmecker willkommen! Wahre Gaumenfreuden und exquisite Weine erwarten Sie bei Ihrer kulinarischen Reise durch Deutschlands größte Rotweinlandschaft. Rund um den Wein geht es auch beim Wengertergolf, ein sportlich-spaßiges Golf-Event der besonderen Art. Knacken Sie den Platzrekord? Nach 18 Loch verwöhnt Sie Sabine Sick mit hausgemachtem Kuchen in ihrem Hof-Café. Im DZ 175,00 Im EZ 205,00 Buchbar zur Golfsaison von April-Oktober Anreisetag: Freitag Verfügbarkeit auf Anfrage In vertrauter Runde Kunterbunte Weinauszeit für Kleingruppen Wir laden Sie ein zu einer genussvollen Auszeit mit Freunden oder Familie. Auf dem Programm stehen jede Menge Gaumenkitzler. Dem Thema Wein begegnen Sie auf Ihrer kleinen Genussreise auf ganz unterschiedliche Art. Erkunden Sie seine Herkunft bei den Führungen durch Keller und Weinberge und genießen Sie das Endprodukt in vollendeter Form als Württemberger im Glas. Nahrung für den Geist liefern Stadtführung und Museumsbesuch. Kat. A Im DZ 205,00 Hotel Im EZ 235,00 Kat. B Im DZ 184,00 Gästehaus Im EZ 214,00 Buchbar ganzjährig ab 6 Personen Anreisetag: Freitag Verfügbarkeit auf Anfrage 2 Übernachtungen mit Frühstück im Gasthaus Hotel Adler in Brackenheim-Botenheim oder Hotel Restaurant Herzogskelter in Güglingen 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen 18 Loch Spielspaß und Weinwissen beim Wengertergolf Einkehr im Hof-Café mit Begrüßungssecco, Kaffee und einem Stück Kuchen Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder Römermuseum Güglingen Informationsmaterial und Wandervorschläge für die Region 2 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel oder im Gästehaus 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen Kellerführung und Weinprobe im Weingut Weinerlebnisführung mit 3er Weinprobe und Snack Stadtführung Prickelndes Kaffeekränzchen mit Secco, Kaffee und Kuchen Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder ins Römermuseum Güglingen 4 5

4 Wandern, wo der Wein wächst Wandern ohne Gepäck (4 Wandertage) Naturnahe Laubwälder auf den Nordhängen und sonnenverwöhnte Weinlagen auf den Südhängen prägen Deutschlands größte Rotweinlandschaft. In harmonischem Zusammenspiel von Natur und Kultur entstand so eine abwechslungsreiche Szenerie nicht spektakulär und grandios, eher besinnlich und beschaulich. Vier Tage lang Weinlandschaft zum Wohlfühlen. Weinschmecker willkommen! Im DZ 199,00 Im EZ 259,00 Optional: Zusatznacht in Lauffen 37,00 Buchbar ganzjährig ab 2 Personen Verfügbarkeit auf Anfrage Landschaft mit Leichtigkeit Mit dem E-Bike über Strom- und Heuchelberg Laubwälder, Weinberge, Flusstäler und Obstwiesen bilden die Kulisse für diese Radtour. Eine Reise durch Deutschlands größte Rotweinlandschaft, durch sanft geformtes Kulturland mit einer reichen Geschichte, herrlichen Weinen und südlichem Flair. Die Leichtigkeit ist Ihr Begleiter: Ihr Gepäck wird transportiert und das E-Bike unterstützt Sie, die vielseitige, anmutige und zuweilen spektakuläre Landschaft des Naturparks Stromberg-Heuchelberg bequem zu erkunden. Im DZ 255,00 Im EZ 315,00 mit eigenem Rad Leih-E-Bike auf Anfrage Buchbar ab 2 Personen von April-Oktober Verfügbarkeit auf Anfrage 4 Übernachtungen mit Frühstück Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft Begrüßungssecco Kartenmaterial und Reiseunterlagen GPS-Leihgerät Tourablauf: Anreise nach Lauffen a.n., Lauffen-Bönnigheim-Botenheim (ca. 16 km), Botenheim-Cleebronn-Güglingen (ca. 16 km), Güglingen-Stockheim-Haberschlacht- Neipperg-Dürrenzimmern (ca. 14 km), Dürrenzimmern-Nordhausen-Nordheim- Lauffen (ca. 13 km). 4 Übernachtungen mit Frühstück in ausgezeichneten und fahrradfreundlichen Betrieben Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft Begrüßungssekt Eintritt UNESCO Weltkulturerbe Kloster Maulbronn 3er Weinprobe GPS-Leihgerät Kartenmaterial und Reiseunterlagen kostenloser Parkplatz während der Tour Tourverlauf: Güglingen-Nordheim-Eppingen-Maulbronn- Güglingen. Mit eigenem Rad ist der Startpunkt frei wählbar. Zusatznacht möglich. 6 7

5 Poetisch-Spritziges Weinwochenende Rund um Friedrich Hölderlin und den Lauffener Wein Seliges Land! Kein Hügel in dir wächst ohne den Weinstock (Friedrich Hölderlin) Der Geburtsort des Dichters Friedrich Hölderlin, malerisch im sonnenverwöhnten Neckartal gelegen, ist bekannt für seine ausgezeichneten Weine. Natur und Wein gehen in Lauffen eine besonders fruchtbare Verbindung ein - geistige Genüsse gepaart mit den besten Lauffener Tropfen bescheren allen Literatur- und Weinliebhabern ein Wochenende für alle Sinne. 2 Übernachtungen im Gästehaus Kraft inklusive reichhaltigem Frühstücksbüffet mit vielen regionalen Produkten 6er Weinprobe mit Hölderlin-Vesperteller in der Lauffener Weingärtnergenossenschaft Führung zum Kunstwerk Hölderlin im Kreisverkehr von Peter Lenk und durchs Hölderlinzimmer mit kleinem Einblick in die Stadtgeschichte Geführter lyrisch-spritziger Weinspaziergang unter dem Motto Zeilenweise von Hölderlin bis Gernhardt inklusive 5er Weinprobe (1x Sekt, 4x Wein) Material zur individuellen Besichtigung des Römischen Gutshofs Im DZ 139,00 Im EZ 169,00 Buchbar Mai bis Oktober ab 6 Personen. Anreise täglich Verfügbarkeit auf Anfrage Abenteuer und Action mitten im Grünen Spannende Tage u. Nächte zwischen Wäldern u. Wiesen Tage und Nächte voller Spannung und Abenteuer erwarten Sie zwischen Wäldern und Wiesen. Schlafen im Schäferwagen und frühstücken in der Wildsau-Schenke - hier wird alles zum Erlebnis. Stürzen Sie sich im Erlebnispark Tripsdrill mit Karacho in die Katapult-Achterbahn - eine der über 100 originellen Attraktionen. Erholung verspricht ein Spaziergang im Wildparadies mit seinen rund 40 verschiedenen Tierarten. Verpassen Sie auf keinen Fall die Flugvorführung der majestätischen Greifvögel. Am nächsten Tag tauchen Sie ein in die Alltags- und Götterwelt der Römerzeit, gehen im Naturparkzentrum Zaberfeld auf Entdeckungstour und erforschen die Zaberfelder Wasserwelt. Preise: Erw. und Jugendliche ab 12 Jahre pro Person ab 119,50 Kinder (4-11 Jahre) pro Person ab 59,50 Bei Belegung 2 Erw. und 2 Kinder Buchbar ab 2 Personen während der ÖZ des Erlebnisparks Tripsdrill: 8. April bis 5. November 2017, Verfügbarkeit auf Anfrage. 2 ÜN im Schäferwagen mit Frühstücksbuffet Eintritt ins Wildparadies an allen Aufenthaltstagen 1 x Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill 1 x Eintritt ins Römermuseum Güglingen 1 x Eintritt ins Naturparkzentrum Zaberfeld 1 x Wassererlebnisbox pro Familie 8 9

6 Ihre Gastgeber für das Württemberger Wein-Kultur-Festival 2017 Den WeinSüden Württemberg entdecken Landpension Kohler Brackenheim-Dürrenzimmern EZ 6 DZ 5 FeWo Zwischen Stuttgart und Heidelberg liegt Deutschlands Rotweinregion Nr. 1. Wer die reizvolle Gegend im Frühling 2017 besucht, kann sich mit dem Württemberger Wein-Kultur-Festival auf ein besonderes Schmankerl freuen. Vom 30. April bis 31. Mai 2017 dreht sich in Württemberg bei den mehr als 100 Veranstaltungen bereits zum dritten Mal alles um den süffigen Rebensaft, um kulinarische und kulturelle Leckerbissen. Gästehaus Kraft Lauffen a. N info@gaestehaus-kraft.de 6 EZ 22 DZ Kurzurlaub im Frühjahr 2017 planen Auch in der Neckar-Zaber-Region wird dem weinaffinen Urlauber in diesem Zeitraum ein prall gefülltes Veranstaltungsprogramm geboten. Die Highlights haben wir zu attraktiven Komplettangeboten für Ihren Kurzurlaub zusammengefasst. Wählen Sie auf den folgenden Seiten Ihr Lieblingsangebot oder stellen Sie sich Ihren Aufenthalt individuell aus der Veranstaltungsübersicht zusammen. Alle Veranstaltungen, Reiseangebote und Gastgeber unter Der Neckar-Zaber-Tourismus e.v. tritt im Rahmen des Württemberger Wein-Kultur-Festivals nur für die in dieser Broschüre aufgeführten Pauschalen als Reiseveranstalter auf. Bahn.Bus.Taxi So kommen Sie trotz Weingenuss unbeschwert von A nach B. Ihre Fahrplanauskunft für Bus und Bahn: Bahnhof Lauffen a.n. Bahnhof Nordheim Taxi Gabriel Brackenheim-Güglingen Tel info@taxi-gabriel.de Leintal Taxi Leingarten Tel Tel leintal-taxi@arcor.de Taxi Carrara Lauffen a.n. Tel Tel

7 Tatort Weinkeller: mit ChrisTine Urspruch dem Genuss-Geheimnis auf der Spur Brackenheimer Leckerbissen Donnerstag, 27. April bis Sonntag, 30. April 2017 Diese Reise verbindet Kultur und Genuss, Vergangenheit und Gegenwart, Ankunft und Aufbruch. Sie lernen die Hölderlinstadt Lauffen kennen, erkunden die Geburtsstadt von Theodor Heuss und verwöhnen Ihren Gaumen mit regionalen Leckerbissen und Württemberger Weinen. Ob in der Weinstube, direkt am Neckar oder beim Besuch historischer Keller - wir in Württemberg halten für nette Gäste immer ein Gläschen bereit. Im DZ 239,00 Im EZ 285,00 Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich. Ihr Gastgeber ist das Gästehaus Kraft, mitten in den Weinbergen in Lauffen am Neckar. Freitag, 5. Mai bis Sonntag, 7. Mai 2017 Dieses Wochenende führt Sie in die Brackenheimer Lagen, zu regionalen Weinen und kulinarischen Schmankerln. Lernen Sie den berühmtesten Sohn der Stadt kennen. Der 1. Bundespräsident Theodor Heuss wurde 1884 in der Lemberger-Metropole Brackenheim geboren und ließ seinen Lieblingswein gerne auch zu offiziellen Anlässen servieren. Die Liebe zum Wein teilen auch Ihre Gastgeber, die sowohl Pension als auch Weinbau mit viel Herzblut betreiben. Preis pro Person: Im DZ 119,00 Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich. Ihr Gastgeber ist die Landpension Kohler in Brackenheim-Dürrenzimmern - die ideale Unterkunft zum Entspannen. 3 Übernachtungen mit Frühstück 2 Übernachtungen mit Frühstück Donnerstag, 27. April Musikalische Lesung von ChrisTine Urspruch u. Christian Segmehl Menschen auf Reisen Geschichten von unterwegs Freitag, 28. April Städtle und Burgführung in Lauffen am Neckar Kostüm- u. Weinführung Stadtbüttel Hillers Loui und Mariele vom Dorf : Geschichten und Anekdoten bei Wein und Imbiss 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen Freitag, 5. Mai Weinerlebnisführung nach Wahl: Wein - Sensorik - Kulinarik oder Theodor Heuss und der Wein - von bodenständig bis exzellent Samstag, 6. Mai Besuch Theodor Heuss Museum Prickelndes Kaffeekränzchen mit Secco, Kaffee und Kuchen Samstag, 29. April Weinkulturspaziergang Kellerkinder in Brackenheim mit Weinprobe in Kellern aus verschiedenen Jahrhunderten Besuch Theodor Heuss Museum Prickelndes Kaffeekränzchen mit Secco, Kaffee und Kuchen Tipp: Samstag, 29. und Sonntag, 30. April 360 Württemberg - Tag der offenen Weingüter Wertgutschein zum (W)Einkauf beim Weinkonvent Dürrenzimmern, direkt neben Ihrer Unterkunft Tipp: An allen Tagen geöffnet: Spargelbesen in Grötzingers Bauernschänke in Brackenheim-Dürrenzimmern Sonntag, 7. Mai: Abschuss beim Spargelfest der Weingärtner Cleebronn-Gügllingen 12 13

8 Veranstaltungsübersicht für die Neckar-Zaber-Region Datum Uhrzeit Veranstaltung Details Veranstalter Ort Do :00 ChristTine Urspruch & Christian Segmehl Menschen auf Reisen - Geschichten von unterwegs Muskalische Lesung mit dem Tatort-Star Stadt Lauffen a.n., bühne frei Lauffen a.n. Fr :30-13:00 Rundgang im Weinberg mit Verkostung Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg Müllers Weingut im Auerberg Nordheim Fr :00-15:30 Hillers Loui und Mariele vom Dorf Historischer Spaziergang und Wein Andrea Täschner, Beate Schiefer Lauffen a.n. Sa :30-12:30 Kellerkinder Weinkulturspaziergang Regine Sommerfeld Brackenheim So :00 Kelterparty Brackenheim Live-Musik, Weine, Sekt und Snacks WG Stromberg-Zabergäu Brackenheim So :00 Kult-Weinprobe mit Picknick Weinprobe mit selbst mitgebrachtem Vesper WG Stromberg-Zabergäu Bönnigheim Mo :00-18:00 Weinfrühling Stromberg & Zabergäu Weinfest m. Kellerführungen u. Verköstigung WG Stromberg-Zabergäu Brackenheim & Bönnigheim Do :30-21:30 La vie en Rosé Themenprobe und Fingerfood Weinkonvent Dürrenzimmern Brackenheim Fr :30-13:00 Rundgang im Weinberg mit Verkostung Sektempfang, Infos u. Vesper im Weinberg Müllers Weingut im Auerberg Nordheim Fr :30 Wein - Sensorik - Kulinarik Weinwanderung mit Ein- und Ausblicken und Weinprobe Wolfgang Keimp Brackenheim Fr :00 Theodor Heuss und der Wein - von bodenständig bis exzellent Literarischer Weinspaziergang Regine Sommerfeld Brackenheim So :30-17:30 Planwagenfahrt mit dem "Rothen Theo" Unterwegs 5er Weinprobe und Vesper WG Stromberg-Zabergäu Brackenheim So :00 Spargelfest Feine Spargelgerichte und Spitzenweine WG Cleebronn-Güglingen eg Cleebronn Mi :00-22:30 Sunset - Moonrise Planwagenfahrt in den Sonnenuntergang, dazu Weine und Fingerfood Regine Sommerfeld Fr :30 Fisch + Wein Großes Fischbuffet und leckere Weine Müllers Weingut im Auerberg Nordheim Brackenheim Fr :00 Burgenland meets Württemberg Moderierte Vergleichsweinprobe Schlosshotel Liebenstein, Weingut Kistenmacher-Hengerer Heilbronn Sa :30-13:00 Rundgang im Weinberg mit Verkostung Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg Müllers Weingut im Auerberg Nordheim So :00 Wein-Wagen-Geschichte(n) erleben und er-fahren -Tour Planwagenfahrt mit 5 Kostbarkeiten Katzenbeisser Carrus Lauffen a.n. So :00-17:30 Prickelnde Kräuterwanderung Mit Sekt, Secco und kräutigen Snacks WG Stromberg-Zabegäu Brackenheim 14 15

9 Veranstaltungsübersicht für die Neckar-Zaber-Region Datum Uhrzeit Veranstaltung Details Veranstalter Ort So :00-20:00 Vorlese trifft Spätlese Weinerlebnisführung mit Weingeschichten und Proben Heidi Brose-Schilling Brackenheim Do :00 Märchen im Burgturm: Vom Wein Märchen vom Wein für Erwachsene Stadt Lauffen a.n. Lauffen a.n. Fr :30-13:00 Rundgang im Weinberg mit Verkostung Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg Müllers Weingut im Auerberg Nordheim Fr :00 Wem kommt nicht Liebe Spanisch vor? Spanischer Obernabend Stadt Lauffen a. N., bühne frei... Lauffen a.n. Fr Sa :00 16:00 Käsbergfest Weinfest mit der längsten Tafel des Neckartals Lauffener Weingärtner Mundelsheim Fr :00 DüZi in Weiß Weiße Kleider - weiße Weine Weinkonvent Dürrenzimmern Brackenheim Fr :00-22:00 Grill & Chill - Grillkochkurs Grillen mit Holzkohle, Gas, Smoker in Bio-Qualität WG Stromberg-Zabergäu Bönnigheim So :00 Hillers Loui und Mariele vom Dorf Historischer Spaziergang und Wein Andrea Täschner, Beate Schiefer Lauffen a. N. Do bis So Lauffener Literaturtage 2017 Literaturveranstaltungen zum Thema "Reisen und fremde Kulturen" Stadt Lauffen a. N. Lauffen a. N. Do :00 Böcklerfest Hoggetse auf dem Böckler Lauffener Weingärtner Mundelsheim Do , Sa :30-13:00 Rundgang im Weinberg mit Verkostung Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg Müllers Weinstube im Auerberg Nordheim Sa :00-21:00 Ein Abend mit Sankt Michael und Herzog Christoph Weinen Fahrt mit dem St. Michaels Express Rosemarie Seyb Cleebronn Mi :00-17:00 Mönchsbergtour Weinerlebnisführung m. Weinprobe u. Handvesper Susanne Müller Brackenheim 16 17

10 Reisebedingungen für Pauschalangebote des Neckar-Zaber-Tourismus e.v. Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie nachstehend Reisender genannt - mit dem Neckar-Zaber-Tourismus e.v. - nachstehend NZT - abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der NZT. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des NZT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der NZT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ( 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht Die Buchung des Kunden kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem NZT den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie der vorliegenden Reisebedingungen verbindlich an Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestä-tigung des NZT beim Kunden zu Stande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der NZT dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Die Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Buchung kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2. Leistungen Die vom NZT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Sämtliche Zahlungen des Kunden sind erst nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß 651k Abs. 1 zahlungsfällig. Ein Sicherungsschein ist nicht zu übergeben, a) wenn die Reiseleistungen keine Übernachtung einschließen, die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis pro Person 75,- nicht übersteigt, b) wenn die Reiseleistungen keine Beförderung vom Wohnsitz des Kunden zum Reiseort beinhalten und in der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung angegeben ist, dass die Gesamtzahlung des Reisepreises nach Erbringung aller Reiseleistungen zum Reiseende zahlungsfällig ist Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Kunden) beim NZT ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises Die Restzahlung, oder - soweit in der Buchungsbestäti-gung/Rechnung angegeben ist, dass keine Anzahlung gefordert wird - der Gesamtreisepreis sind, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim NZT Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der NZT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der NZT, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen Der NZT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berück-sichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 4.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem NZT nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet Der NZT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der NZT nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der NZT einen solchen Anspruch geltend, so ist der NZT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweiti- gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom NZT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der NZT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den NZT zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 6.1. Der Kunde / Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem NZT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde / Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem NZT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der NZT, bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom NZT oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl 7.1. Der NZT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den NZT muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) Der NZT hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) Der NZT ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt des NZT später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der NZT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den NZT diesem gegenüber geltend zu machen Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück. 8. Haftungsbeschränkung 8.1. Die vertragliche Haftung des NZT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der NZT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Der NZT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des NZT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). Die Haftung des NZT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt. 9. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 9.1. Für Kunden / Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem NZT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den NZT ausschließlich an seinem Sitz verklagen Für Klagen des NZT gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NZT vereinbart Reiseveranstalter ist: Neckar-Zaber-Tourismus e.v. Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Schiek und die Geschäftsführerin Sabine Hübl Heilbronner Straße 36, Brackenheim, Tel , Fax info@neckar-zaber-tourismus.de Brackenheim, im Januar

11 1 Unsere Pauschalen: Wein-Wochenende im Zabergäu In vertrauter Runde Wandern, wo der Wein wächst Landschaft mit Leichtigkeit Poetisch-Spritziges Wochenende Abenteuer und Action im Grünen Spezial-Pauschalen zum Württemberger Wein-Kultur-Festival: Tatort Weinkeller: mit ChrisTine Urspruch dem Genuss-Geheimnis auf der Spur Brackenheimer Leckerbissen Info und Buchung: Feste feiern Wein genießen Veranstaltungen DeutschlanDs grösste rotweinlandschaft Essen & Trinken Regionale Küche Ausflugslokale und Biergärten Spezialitäten-Restaurants und Cafés DEUTSCHLANDS GRÖSSTE ROTWEINLANDSCHAFT Neckar-Zaber-Tourismus e.v. Heilbronner Str Brackenheim Tel , Fax

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