Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR. Oktober I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR Oktober 2014 I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden 1. VINJE CYCLING GbR gilt als Reiseveranstalter für die auf der Internetseite angebotenen Touren und Leistungen zu den dort ausgeschriebenen Preisen. Im Falle des Zustandekommens eines Vertrages ist VINJE CYCLING GbR ihr Vertragspartner. Für anderweitige Leistungen als die von VINJE VEGAN ausdrücklich übernommenen Leistungen (z.b. Anund Rückreise) sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. 2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde VINJE CYCLING GbR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der VINJE CYCLING GbR, soweit sie dem Kunden vorliegen. 3. Alle Prospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von VINJE CYCLING GbR herausgegeben werden, sind für VINJE CYCLING GbR und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der VINJE CYCLING GbR gemacht wurden. 4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege ( , Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt VINJE CYCLING GbR unverzüglich den Eingang der Buchung, wobei dies noch keine Annahme des Buchungsantrages darstellt. 5. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung der VINJE VEGAN zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Die VINJE CYCLING GbR wird bei oder unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages eine Buchungsbestätigung übermitteln. Eine Verpflichtung der VINJE CYCLING GbR hierzu besteht nicht, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigene einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der VINJE CYCLING GbR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der VINJE CYCLING GbR vor. An dieses neue Angebot ist die VINJE CYCLING GbR zehn Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist der VINJE CYCLING GbR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2 II. Zahlungsbedingungen 1. VINJE CYCLING GbR darf Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Abschluss des Vertrages und nach Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, maximal jedoch in Höhe von 250,pro Person fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer IV genannten Gründen abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei VINJE CYCLING GbR. 2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl VINJE CYCLING GbR zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist VINJE CYCLING GbR berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und bei dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer IV geltend zu machen. III. Leistungen / Leistungsänderungen 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Reiseverlauf der Touren ändert, wenn örtliche Gegebenheiten (z.b. Wetter, unvorhergesehene Straßensperrungen, geänderte Öffnungszeiten) dies erfordern. Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm. 2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3. VINJE CYCLING GbR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. 4. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen. Letzteres gilt nur, wenn VINJE CYCLING GbR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise unverzüglich nach der Erklärung der VINJE CYCLING GbR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber, geltend zu machen.

3 IV. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten 1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt gegenüber VINJE CYCLING GbR schriftlich zu erklären. Die Anschrift der VINJE CYCLING GbR befindet sich am Ende der Reisebedingungen. 2. VINJE CYCLING GbR verliert den Anspruch auf den Reisepreis, wenn der Kunde zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Statt dem Reisepreis kann VINJE CYCLING GbR, soweit VINJE CYCLING GbR den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit mit dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 3. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei VINJE CYCLING GbR wie folgt berechnet: Bis 28 Tage vor Reiseantritt: 20% Ab 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30% Ab 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 50% Ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 70% Ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90% des Reispreises. Bei dieser Berechnung hat VINJE CYCLING GbR die für gewöhnlich ersparten Aufwendungen und andere gewöhnliche Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. 4. Dem Kunden steht es zu VINJE CYCLING GbR nachzuweisen, dass diese überhaupt kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von VINJE CYCLING GbR geforderte Pauschale. 5. VINJE CYCLING GbR behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall muss VINJE CYCLING GbR nachweisen, dass höhere Aufwendungen als die jeweils einschlägige Pauschale entstanden sind. Auch bei dieser Berechnung hat VINJE CYCLING GbR ihre ersparten Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistungen die gewöhnlich in Betracht kommen, zu berücksichtigen. 6. Dem Kunden wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. V. Umbuchungen 1. Bis zum Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, sich durch einen Ersatzteilnehmer ersetzen zu lassen. VINJE CYCLING GbR hat das Recht dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Als besonderes Reiseerfordernis gilt vorliegend die für die Touren erforderliche gesundheitliche und sportliche Eignung der Teilnehmer. Für den Umbuchungsaufwand berechnet VINJE CYCLING GbR pauschal 50,-. 2. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer IV zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

4 VI. Nicht in Anspruch genommene Leistung Sofern der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z.b. vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch nimmt, hat dieser keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. VINJE CYCLING GbR wird sich um die Erstattung der Aufwendungen bemühen, die durch eingeschaltete Leistungsträger entstanden sind. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. VII. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 1. Die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist hat VINJE CYCLING GbR deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder auf die entsprechenden Angaben in der Reisebeschreibung hinzuweisen. 2. Sollte eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern (d.h. mindestens 10 Rennradfahrer) für eine Reise nicht erreicht werden, so kann VINJE CYCLING GbR bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Wenn das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl feststeht, muss die Absage der Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Kunden unverzüglich mitgeteilt werden. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 3. Der Kunde ist berechtigt nach Absage der Reise von VINJE CYCLING GbR die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn VINJE CYCLING GbR ihm eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anbieten kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Absage der Reise gegenüber VINJE CYCLING GbR geltend zu machen. VIII. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 1. VINJE CYCLING GbR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung seitens VINJE CYCLING GbR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 2. VINJE CYCLING GbR behält bei einer solchen Kündigung den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen und Vorteile, die VINJE CYCLING GbR aus der anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, muss sich VINJE CYCLING GbR anrechnen lassen. IX. Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Kunde ist verpflichtet auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung von VINJE CYCLING GbR vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Reiseleitung und ihre Kontaktdaten werden die Teilnehmer spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. 2. Eine Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt einen Mangel anzuzeigen.

5 3. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von anderen Leistungsträgern sind nicht befugt und von VINJE CYCLING GbR auch nicht bevollmächtigt Mängelanzeigen entgegenzunehmen, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen VINJE CYCLING GbR anzuerkennen. 4. Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunde, die Reise aufgrund eines solchen Mangels aus wichtigem, VINJE CYCLING GbR erkennbaren Grund nicht zuzumuten, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist aber erst zulässig, wenn die Reiseleitung Vorort oder VINJE CYCLING GbR eine ihr vom Kunden bestimmte und angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung der Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von VINJE CYCLING GbR verweigert wird oder, wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 5. Beschädigungen am Gepäck oder an den Rädern sind unverzüglich der Reiseleitung von VINJE CYCLING GbR Vorort anzuzeigen. X. Beschränkung der Haftung 1. Der Kunde ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich und verpflichtet sich seine Fahrweise den Straßenund sonstigen Gegebenheiten anzupassen und sich selbst und andere nicht zu gefährden. Der Kunde verpflichtet sich bei der Teilnahme an den Fahrradtouren einen Helm zu tragen. 2. VINJE CYCLING GbR übernimmt keine Haftung für die von den Kunden mitgebrachten, eigenen Fahrräder. Der Kunde ist für die Funktionstauglichkeit seiner mitgebrachten Fahrräder allein verantwortlich und verpflichtet sich gegenüber VINJE CYCLING GbR vor dem Antritt jeder Tagestour das von ihm verwendete Fahrrad auf seine Funktionstauglichkeit zu überprüfen. 3. Der Kunde, der an den angebotenen Touren teilnimmt und nicht reine Begleitperson ist, bestätigt gegenüber VINJE CYCLING GbR, dass er gesundheitlich und sportlich in der Lage ist, an den Fahrradtouren in den Bergen als Fahrradfahrer teilzunehmen und dass diesbezüglich keine ärztliche Bedenken bestehen. 4. Die vertragliche Haftung von VINJE CYCLING GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern a. ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b. VINJE CYCLING GbR für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 5. VINJE CYCLING GbR haftet nicht für Leistungstörungen, Personenund Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Beförderungsleistungen vom oder zum Flughafen, Sportveranstaltungen, Ausflüge), sofern diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet und für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von VINJE VEGAN sind.

6 6. VINJE CYCLING GbR haftet aber für Leistungen, die die Zwischenbeförderung, die Unterbringung und die Verpflegung während der Reise beinhalten, sofern für ein Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten von VINJE CYCLING GbR ursächlich geworden ist. XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer erbrachter Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber VINJE CYCLING GbR unter der am Ende der Reisebedingungen stehenden Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 2. Die Ansprüche der Kunden nach den 651 c bis 615 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der VINJE CYCLING GbR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der VINJE CYCLING GbR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VINJE CYCLING GbR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der VINJE CYCLING GbR beruhen. 3. Alle übrigen Ansprüche nach den 651 c bis 615 f BGB verjähren in einem Jahr. 4. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. XII. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften 1. VINJE CYCLING GbR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit) vorliegen. 2. Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventueller Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die durch das Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.b. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn VINJE CYCLING GbR nicht und unzureichend informiert hat. 3. VINJE CYCLING GbR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass VINJE CYCLING GbR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

7 XIII. Rechtswahl und Gerichtsstand 1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen VINJE CYCLING GbR und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 2. VINJE CYCLING GbR kann nur an dessen Sitz verklagt werden. 3. Für Klagen von VINJE CYCLING GbR gegen einen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen von VINJE CYCLING GbR gegen Kunden bzw. Vertragspartner die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VINJE CYCLING GbR vereinbart. 4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a. wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und VINJE CYCLING GbR anzuwenden sind etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder, b. wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. XIV. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Reiseveranstalter : VINJE CYCLING Katharina und Jakob Vinje GbR Königstrasse 51, Hamburg Deutschland / Allemagne Tel. +49 (0) 40/ Fax. +49 (0) 40/ info@vinje-cycling.com Geschäftsführung: Katharina Vinje

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