Eifel. aktuell. Einweihung. des Bürgerbusses der Verbandsgemeinde Arzfeld. Internet

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1 Eifel aktuell Jahrgang 39 (113) Samstag, den 20. Oktober 2012 Ausgabe 42/2012 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Einweihung des Bürgerbusses der Verbandsgemeinde Arzfeld Die Einsegnung des Bürgerbusses findet am Dienstag, 23. Oktober 2012, 15:30 Uhr am Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Arzfeld statt. Bei schlechtem Wetter findet die Einsegnung im Bauhofsgebäude statt. Programmablauf 15:30 Uhr - Begrüßung Bürgermeister Andreas Kruppert - Einsegnung Pfarrer Peter Maus - Grußworte und Übergabe der Polo-Shirts an die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer durch Herrn Michael Arens (RWE AG) - Probefahrt mit Elektro-Fahrzeugen Die Bevölkerung ist zu dieser Veranstaltung recht herzlich eingeladen. Internet

2 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE-Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Telefon 06551/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Ärztliche Bereitschaftsdienst am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler wird durchgeführt von Samstagmorgen, 08:00 Uhr, bis Montagmorgen, 08:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. Für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von Uhr bis Uhr folgende Apotheken: Samstag, 20. Oktober 2012 Einhorn-Apotheke Hauptstr. 22, Waxweiler, Tel.: 06554/93040 Sonntag, 21. Oktober 2012 Liebfrauen-Apotheke Brodenheckstr. 9a, Bitburg, Tel.: 06561/8577 Burg-Apotheke Alter Markt 9, Schönecken, Tel.: 06553/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 20./21. Oktober 2012 Tierarzt May, Pronsfeld... Tel /245 Tierärztin Milbert-Groben, Irrhausen... Tel /4236 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/ info@vg-arzfeld.de Internet: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Öffnungszeiten des Sozialamtes montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Rechtsverordnung nach 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Ortsgemeinde Daleiden am Aufgrund des 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Daleiden folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Daleiden dürfen am Sonntag, , in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 2 (1) Die Vorschriften des 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen. 4 Zuwiderhandlungen gegen die 1, 2 Abs. 1 und 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 LadöffnG geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl Teil I, S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach 21 Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach 22 Abs. 1 des Arbeitzeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. 5 Diese Rechtsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft Arzfeld, 12. Oktober 2012 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Örtliche Ordnungsbehörde Andreas Kruppert, Bürgermeister

3 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Theateraufführung des Dreiakters Der Geist im Rathaus Samstag, , ab 20:00 Uhr Sonntag, , ab 14:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Dahnen - Einlass jeweils eine Stunde vor der Aufführung bei freier Platzwahl! - VVK bei der Raiffeisenbank in Daleiden oder Kartenreservierungen unter Tel /330 Theobald Müller und Elfriede Schwarz führten bisher ein ziemlich geruhsames Leben als Beamte im Rathaus. Dies ändert sich allerdings, als Sieglinde Haselbusch als Bürgermeisterin das Ruder übernimmt. Ihr ehrgeiziges Ziel ist es, den Nachbarort einzugemeinden und Oberbürgermeisterin zu werden. Um diese Ziel zu erreichen, engagiert sie den Unternehmensberater Roland Hein, der nicht ganz uneigennützige Pläne verfolgt, da ihm eine Supermarktkette eine fette Prämie versprochen hat um an ein begehrtes Baugrundstück zu kommen. Dumm nur, dass ausgerechnet hier das denkmalgeschützte Rathaus steht. Dass dies der Wohnsitz des Gespenstes Nikolaus Nachtigall ist, der seit seinem Ableben an das Gebäude gefesselt ist, ahnt bis dahin keiner... Es freut sich auf Ihr Kommen Der Vereinsring Dahnen -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um 09:00 Uhr! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Am 25. Oktober 2012 feiert Herr Matthias Ademes, Hölzchen 1, Arzfeld, seinen 80. Geburtstag. Die Ortsgemeinde Arzfeld und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren dem Jubilar recht herzlich und wünschen ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Nutzung des Bürgerbusses Zunächst bis zum 1. Juni 2015 wird es in der Verbandsgemeinde Arzfeld einen so genannten Bürgerbus geben. Der Bürgerbus soll es vorwiegend älteren und behinderten Menschen, die keine eigene Fahrmöglichkeit haben, ermöglichen Einrichtungen des täglichen Lebens wie Einkaufsmärkte, Ärzte und anderes aufzusuchen. Der Bürgerbus steht an den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag zur Verfügung. Gefahren wird der Bürgerbus von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde. Die Beförderung ist kostenlos. Es besteht lediglich die Möglichkeit im Bus dem Projekt eine Spende zukommen zu lassen. Wer also dringende Erledigungen verrichten muss, kann sich jeweils bis zum Vortag, Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Tel.: 06550/ oder -123 melden. Hier werden dann die Touren für den nächsten Tag zusammengestellt. Fahrten mit dem Bürgerbus werden nur innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld unternommen. Für darüber hinaus gehende Erledigungen wird an die örtlichen Taxiunternehmen verwiesen oder es erfolgt eine Beförderung bis zur nächsten Linie des öffentlichen Personennahverkehrs. Ich würde mich freuen wenn dieser Beitrag zur Mobilität in der Verbandsgemeinde rege wahrgenommen würde. Sie brauchen sich nicht zu scheuen das Angebot anzunehmen. Andreas Kruppert, Bürgermeister Redaktionsschlussvorverlegung Auf Grund Allerheiligen (1. November 2012) sind die redaktionellen Textbeiträge für das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Woche 44/2012 vom 3. November 2012 bereits am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 12:00 Uhr, der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS-System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden. Es wird um Beachtung gebeten. Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld Montag bis Freitag Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 gemeinde.waxweiler@t-online.de Internet: von 09:00 bis 17:00 Uhr

4 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o.g. Öffnungszeiten Römermuseum - WALESWILERE: sh. o.g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) devonium@waxweiler.com Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 EUR (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 EUR (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2012 Weitere Informationen auch im Internet unter info und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Jubiläums-Ausstellung: Petersburger Hängung - Kunstwerke aus der Sammlung der ARTE-HALLE Welchenhausen mit Werken der Künstlerinnen und Künstler, die in den vergangenen 10 Jahren in Welchenhausen ausgestellt haben (Zeichnungen, Grafiken, Aquarelle, Skulpturen), freier Eintritt; ständig geöffnet. Informationen unter Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dauer-Präsentationen zur Regional-Geschichte sowie aktuelle Tourismus-Informationen aus der Dreiländereck-Gegend, das HLG ist ständig geöffnet, Brauchtum in der Westeifel (Dokumentation mit Fotografien aus dem Archiv des Pronsfelder Heimatforscher Joachim Schröder) Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: Waldpark Eifel in Irrhausen Hochseil-Abenteuer-Welt, Wander- und Nordic-Strecken, Erlebnisführungen, GPS-Schnitzeljagd, Angeln, verschiedene Spielplätze, mobiler Fahrradverleih, Fußball-, Zelt- und Grillplatz, Mietmobilheime, Bogenschießen, Informationen unter Tel oder Mi., Mittwochswanderung des Eifelverein OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich Fr., James Bond Abend in Binscheid 19:30 Uhr Landgasthof Haus Mannertal, Casino Royal, Reservierungen unter Telefon oder Sa., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Reipeldinger Grillhütte, Rundwanderung ca. 6 km, anschließend Herbstfest in der Grillhütte, Informationen Heinz Hoffmann, Tel oder Dieter Thommes, Tel Mi., So., Wanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e.v. 13:30 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Wanderung auf dem Irsenpfad vom Wehrbüsch bis nach Irrhausen mit Einkehrmöglichkeit, ca. 8 km, Wanderführer Alfons Pick So., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Rundwanderung ca. 8 km, anschließend Marktbesuch, Informationen: Inge Kammers und Alfred Candels, Tel :00 Uhr Herbstwanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. Treffpunkt: Bürgerhaus Waxweiler, Wanderung von Burbach durch den Wawerner Wald entlang des Steinbaches weiter zu den Weihern In der Katzenbach und zurück nach Burbach, Fahrt mit privatem PKW, Mitfahrerbeitrag: 2 Euro, Wanderführerin: Waltraud Ehlen 18:00 Uhr Binscheider Kartoffelfest Landgasthof Haus Mannertal Binscheid, Reservierungen und Informationen unter Telefon Mittwochswanderung des Eifelverein OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich 20:00 Uhr Halloweenparty in Lützkampen Festzelt, Veranstalter: Jugendverein Lützkampen e. V., Sa., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Fahrt nach Echternach, Rundwanderung um den See ca. 5 km, Informationen: Heinz Hoffmann, Tel Sa., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Rundwanderung ca. 8 km, Informationen: Inge Kammers und Alfred Candels, Tel Vorverkaufsstelle Ticket Regional neu in der Touristinformation Arzfeld zu den üblichen Öffnungszeiten Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion

5 Arzfeld Ausgabe 42/ Herzlichen Glückwunsch Die Eheleute Agnes und Jakob Bormes, Gartenstraße 11, Arzfeld, begehen am 20. Oktober 2012 das Fest der Diamantenen Hochzeit. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir mit allen Bewohnern recht herzlich und wünschen dem Jubelpaar alles Gute und Gottes Segen. Arzfeld, 20. Oktober 2012 Für die Ortsgemeinde Arzfeld Alfons Kockelmann, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld A ndreas Kruppert, Bürgermeister Bekanntmachung Am Dienstag, 23. Oktober 2012, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Beratung und Beschlussfassung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Seniorenresidenz nach 13a BauGB in der Ortsgemeinde Daleiden 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB erfolgten erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen 3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 3.3 Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß 10 BauGB 4. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 5. Auftragsvergaben 5.1 Dachsanierung Haus der Jugend 5.2 Bepflanzungsarbeiten Neubaugebiet Im Renkert 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. August 2012 Nicht öffentlicher Teil 8. Verschiedenes Walter Reichert, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister: Werner André, Tel / Seniorentag Am Sonntag, veranstaltet die Ortsgemeinde Ihren Seniorentag. Abfahrt mit dem Bus ist um Uhr in der Ortsmitte zur Kalborner Mühle. Bei einer seniorengerechten Führung wird uns die Entstehung und die Funktion (Muschelzucht) der Kalborner Mühle erklärt. Im Anschluss wird auf dem Cornelyshaff in Heinerscheid das Mittagessen serviert. Danach sind wir Gast bei der Theateraufführung Der Geist im Rathaus in Dahnen. Nach Kaffee und Kuchen treten wir die Heimreise an. Eingeladen sind alle Seniorinnen und Senioren mit Begleitung ab 65 Jahren. Anmeldungen bitte bis zum abends bei Cornelia Keilen Tel. 628 oder Werner André Tel Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

6 Arzfeld Ausgabe 42/2012 OG Eschfeld, Reiff, Roscheid, Sengerich Seniorentag Der Altentag der Ortsgemeinden Eschfeld, Reiff, Roscheid und Sengerich findet am Sonntag, 28. Oktober 2012 statt. Hierzu sind alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit Begleitung eingeladen. Treffpunkt ist ab Uhr im Saale Pütz-Leufgen in Eschfeld. Hier besteht die Gelegenheit zum gemütlichen Beisammensein mit Freunden und Bekannten bei Kaffee und Kuchen. Um Anmeldung bis zum beim jeweiligen Ortsbürgermeister wird gebeten. Jagdgenossenschaft Jucken Bekanntmachung Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Jucken gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Dienstag, 6. November 2012, 20:00 Uhr, in die Gastwirtschaft The Colibrie in Jucken eingeladen. Tagesordnung: 1. Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in 2011 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes 2. Jagdpachtangelegenheiten 3. Verschiedenes Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden Jucken, 20. Oktober 2011 Norbert Schenten, Jagdvorsteher Lascheid, Hargarten Die Pachtbedingungen liegen bis zum 10. Dezember 2012 beim unterzeichnenden Jagdvorsteher in Lascheid, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld, Zimmer 29, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Pachtbedingungen können gegen eine Gebühr von 10,00 EUR (Verrechnungsscheck oder auf Konto bei der Raiffeisenbank Westeifel, BLZ , Kto.-Nr. 350) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 29, Tel , michaela.weber@vg-arzfeld.de, angefordert werden. Nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Jagdvorsteher Günther Zahnen, Lascheid, Tel , ist auch eine Revierbesichtigung möglich. Zur Angebotsannahme ist ausschließlich die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Arzfeld zuständig. Die schriftlichen Angebote müssen bis zum 11. Dezember 2012, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift - Angebot Jagdverpachtung Lascheid / Hargarten - eingegangen sein. Die Angebotseröffnung erfolgt am 11. Dezember 2012, 20:00 Uhr, im Gemeindehaus Lascheid. Der Zuschlag bleibt vorbehalten und erfolgt binnen zwei Wochen nach dem Eröffnungstermin Lascheid / Hargarten, 10. Oktober 2012 Günther Zahnen, Jagdvorsteher Lünebach Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel / Bekanntmachung Elternversammlung des Kindergartens Lünebach Die diesjährige Elternversammlung des Kindergartens Lünebach findet am Mittwoch, 24. Oktober 2012, 20:00 Uhr, im Kindergartengebäude Lünebach mit nachstehender Tagesordnung statt: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht der Leiterin über die Kindergartenarbeit 3. Allgemeine Aussprache 4. Neuwahl des Elternausschusses 5. Ferienplan 6. Verschiedenes Im Interesse der Kindergartenarbeit werden die Erziehungsberechtigten höflichst um Teilnahme an der Versammlung gebeten Lünebach, 19. September 2012 Ortsgemeinde Lünebach Peter Lauer, Ortsbürgermeister Jagdverpachtung - Niederwildrevier - Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lascheid / Hargarten soll im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote ab dem 1. April 2013 für die Dauer von 8 Jahren neu verpachtet werden. Die Größe des Jagdbezirkes beträgt 550 ha. Der Abschussplan sah in den letzten drei Jahren folgende Abschüsse vor: Seniorentag Die Ortsgemeinde lädt alle Seniorinnen und Senioren der Ortsgemeinde ab dem 65. Lebensjahr mit Partnern am Donnerstag, zum Seniorennachmittag ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Wir starten gemeinsam um 14:00 Uhr im DGH und wollen einige gemütliche und informative Stunden verbringen. Zu Gast ist in diesem Jahr Frau Hecken von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die einen Vortrag zum Schutz vor üblen Maschen und Kostenfallen am Telefon, an der Haustür oder über Gewinnbenachrichtigungen hält. Wir würden uns über die ein oder andere Kuchenspende freuen. In diesem Fall bitte eine kurze Info unter 06559/

7 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Bekanntmachung der Satzung der Angliederungsgenossenschaft Merkeshausen vom Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Angliederungsgenossenschaft Merkeshausen. Sie hat ihren Sitz in Merkeshausen. (2) Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. 2 Mitgliedschaft (1) Der Angliederungsgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Merkeshausen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z.b. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Angliederungsgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. 3 Aufgaben (1) Die Angliederungsgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben. 4 Organe Organe der Angliederungsgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung, 2. der Jagdvorstand. 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Die Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin / der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder, 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. 6 Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3. die Wahl des Jagdvorstandes, 4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7. den Erlass und die Änderung der Satzung, 8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach 11 Abs. 7 LJG, 9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 11. das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2. LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG, soweit die nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13. das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters. 7 Vertretung einer Jagdgenossin oder eines Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. 8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln gelten unbeschriebene abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der Abstimmenden oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung oder Ausscheiden der Jagdvorsteherin

8 Arzfeld Ausgabe 42/2012 oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht i. S. des 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Wird der Jagdvorstand erst nach dem 1. April gewählt, so beginnt die Amtszeit des neuen Jagdvorstandes mit dessen Wahl und endet mit Ablauf der Amtszeit nach Satz 1. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach 13 wahr. 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder vom Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Angliederungsgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen, 2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen, 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten, 4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden ( 11 Abs. 7 LJG), 5. die Abschussvereinbarungen bzw. die Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen, 6. die Zustimmung zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen, 7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen, 8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen, 9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben. Ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens; 10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach 13 Abs. 3 LJG und 15 LJVO zu bestimmen. 14 Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat 1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben, 2. Bekanntmachungen vorzunehmen; die Bekanntmachung der genehmigten, angezeigten oder geänderten Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen, 3. die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen, 4. die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen, 5. den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist. 15 Anteil an Nutzen und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk. (2) Die nach 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen. (3) Jedes Mitglied kann gemäß 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig. 16 Auszahlung des Reinertrages (1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben. (2) Entfällt auf Mitglied ein geringerer Reinertrag als 15,00 EURO, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,00 EURO erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Umlageforderungen (1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste ( 14 Nr. 4) fällig. (2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. 19 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Angliederungsgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld.

9 Arzfeld Ausgabe 42/ Inkrafttreten Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom beschlossen worden. Die bisherige Satzung vom 11. Oktober 2001 tritt mit Wirksamwerden dieser Satzung außer Kraft. Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft Oberpierscheid - Merkeshausen, Der Jagdvorstand: Peter Bormann, Helmut Eckertz Genehmigt: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße Bitburg Bitburg, den Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel / Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Plütscheid am 1. Oktober 2012 Mitteilungen Ortsbürgermeister Johann Heltemes informierte über die Maßnahme Wanderparkplatz sowie über die Aktion der RWE Aktiv vor Ort. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2011 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Der nach 110 Abs. 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2011 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Es ergingen folgende Beschlüsse: Feststellung Jahresabschluss 2011 Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2011 erhalten. Es gab keine Beanstandungen. Der geprüfte Jahresabschluss 2011 wird gemäß 114 Absatz 1 GemO festgestellt. Entlastungserteilung Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeinde-verwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt. Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Der Ortsgemeinderat erteilt nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen über 4.463,01 EUR im Haushaltsjahr 2011 gemäß 100 GemO. Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der/die Ortsbürgermeister/in und der/die Beigeordnete/n nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied Günter Beirig. Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Verschiedenes Ratsmitglied Ewald Thelen informierte den Ortsgemeinderat über den Wegebau Ehlenzbach. Reiff, Sengerich Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Reiff / Sengerich vom Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Reiff / Sengerich Sie hat ihren Sitz in Reiff / Sengerich. (2) Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. 2 Mitgliedschaft (1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reiff / Sengerich nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z.b. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. 3 Aufgaben (1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben. 4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung, 2. der Jagdvorstand. 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Die Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin / der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat:

10 Arzfeld Ausgabe 42/ die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder, 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. 6 Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3. die Wahl des Jagdvorstandes, 4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7. den Erlass und die Änderung der Satzung, 8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach 11 Abs. 7 LJG, 9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 11. das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2. LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG, soweit die nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13. das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters. 7 Vertretung einer Jagdgenossin oder eines Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. 8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln gelten unbeschriebene abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der Abstimmenden oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung oder Ausscheiden der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht i. S. des 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Wird der Jagdvorstand erst nach dem 1. April gewählt, so beginnt die Amtszeit des neuen Jagdvorstandes mit dessen Wahl und endet mit Ablauf der Amtszeit nach Satz 1. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach 13 wahr. 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder vom Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen, 2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen, 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten, 4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbebzirks übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden ( 11 Abs. 7 LJG), 5. die Abschussvereinbarungen bzw. die Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen, 6. die Zustimmung zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen, 7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen, 8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen, 9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben. Ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens; 10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach 13 Abs. 3 LJG und 15 LJVO zu bestimmen. 14 Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat 1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben, 2. Bekanntmachungen vorzunehmen; die Bekanntmachung der genehmigten, angezeigten oder geänderten Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen,

11 Arzfeld Ausgabe 42/ die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen, 4. die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen, 5. den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist. 15 Anteil an Nutzen und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk. (2) Die nach 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen. (3) Jedes Mitglied kann gemäß 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig. 16 Auszahlung des Reinertrages (1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben. (2) Entfällt auf Mitglied ein geringerer Reinertrag als 15,00 EURO, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,00 EURO erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Umlageforderungen (1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste ( 14 Nr. 4) fällig. (2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. 19 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld. Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom beschlossen worden. Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die bisherige Satzung vom 9. Dezember 2002 tritt mit Wirksamwerden dieser Satzung außer Kraft. Der Jagdvorstand: Klaus Müller, Hilarius Habscheid, Werner Schalz Genehmigt: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße 1, Bitburg Bitburg, den Defibrilator - neuer Standort Ab sofort befindet sich der gemeindlich angeschaffte Defibrilator am Haus des Gastes neben der Kellereingangstür. Wir bitten um Beachtung! Bekanntmachung Am Montag, 22. Oktober 2012, 19:00 Uhr, findet im Schwimmbad- Café Irsch eine Sitzung des Ortsgemeinderates Waxweiler statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Bebauungsplan Unter der Mühle unter Aufhebung des Bebauungsplanes Auf der Flur 1.1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach 4 Abs. 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 1.2 Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 1.3 Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage 2. Mitteilungen 3. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2011 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO 4. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 6. Verschiedenes Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister Waxweiler, Pintesfeld Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Waxweiler Pintesfeld vom Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Waxweiler - Pintesfeld Sie hat ihren Sitz in Waxweiler - Pintesfeld. (2) Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. 2 Mitgliedschaft (1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Waxweiler - Pintesfeld nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z.b. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. 3 Aufgaben (1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben.

12 Arzfeld Ausgabe 42/ Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung, 2. der Jagdvorstand. 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Die Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin / der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder, 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. 6 Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3. die Wahl des Jagdvorstandes, 4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7. den Erlass und die Änderung der Satzung, 8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach 11 Abs. 7 LJG, 9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 11. das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2. LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG, soweit die nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13. das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters. 7 Vertretung einer Jagdgenossin oder eines Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. 8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln gelten unbeschriebene abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der Abstimmenden oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mit Hilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung oder Ausscheiden der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht i. S. des 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Wird der Jagdvorstand erst nach dem 1. April gewählt, so beginnt die Amtszeit des neuen Jagdvorstandes mit dessen Wahl und endet mit Ablauf der Amtszeit nach Satz 1. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach 13 wahr. 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder vom Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden.

13 Arzfeld Ausgabe 42/2012 (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen, 2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen, 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten, 4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden ( 11 Abs. 7 LJG), 5. die Abschussvereinbarungen bzw. die Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen, 6. die Zustimmung zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen, 7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen, 8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen, 9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben. Ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens; 10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach 13 Abs. 3 LJG und 15 LJVO zu bestimmen. 14 Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat 1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben, 2. Bekanntmachungen vorzunehmen; die Bekanntmachung der genehmigten, angezeigten oder geänderten Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen, 3. die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen, 4. die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen, 5. den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist. 15 Anteil an Nutzen und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk. (2) Die nach 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen. (3) Jedes Mitglied kann gemäß 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig. 16 Auszahlung des Reinertrages (1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben. (2) Entfällt auf Mitglied ein geringerer Reinertrag als 15,00 EURO, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,00 EURO erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Umlageforderungen (1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste ( 14 Nr. 4) fällig. (2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. 19 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld. Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom beschlossen worden. Die bisherige Satzung vom 2. Dezember 2002 tritt mit Wirksamwerden dieser Satzung außer Kraft. Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft Waxweiler - Pintesfeld, Der Jagdvorstand: Norbert Hoss, Albert Blum, Walter Bartz Genehmigt: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße Bitburg Bitburg, den Handwerkskammer Trier Anwärter auf Goldenen Meisterbrief gesucht Handwerksmeister, die im Jahre 1962 ihre Meisterprüfung im Einzugsgebiet der Handwerkskammer Trier abgelegt haben, können den Goldenen Meisterbrief erhalten. Darauf weist die Handwerkskammer Trier (HWK) hin. Die Übergabe der Urkunden erfolgt im Rahmen der Delegiertenversammlungen der Kreishandwerkerschaften Trier-Saarburg am 8. November in Saarburg (Stadthalle) und MEHR - Mosel-Eifel-Hunsrück-Region am 10. November in Wittlich (Hotel Lindenhof). Alle Anwärter auf den Goldenen Meisterbrief sind aufgerufen, sich bei den Kreishandwerkerschaften in Trier unter Tel und in Prüm unter Tel zu melden. Sie erhalten anschließend eine Einladung zu der jeweiligen Veranstaltung.

14 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Motorsägenkurse für Privatwaldbesitzende in Rheinland-Pfalz (freie Plätze im 4. Quartal/2012) Auch in 2013 werden vom Waldbauverein-Prüm e.v. Motorsägenkurse für Privatwaldbesitzer mit Unterstützung von Kursname Zielgruppe Landesforsten organisiert. MS Basis (für Brennholz-Selbstwerber und für Teilnehmer, die später den Spezialkurs MS Privatwald besuchen wollen) MS Privatwald (aufbauend auf dem Kurs MS-Basis Teilnahmevoraussetzung ist der Kurs MS- Basis) Privatwaldbesitzende in Rheinland-Pfalz, deren Lebenspartner sowie direkte Verwandtschaft (eingetragene Lebenspartnerschaft, Ehepartner, Eltern, Geschwister, Kinder, Schwiegerkinder, Enkel), soweit sie entsprechende Arbeiten für den Waldbesitzer durchführen. Brennholz-Selbstwerber Inhalte Grundlagen der Arbeitssicherheit Wartung und Pflege der Motorsäge Aufarbeitung von liegendem Holz Dauer/Termine Teilnahmevoraussetzungen für Privatwald- Besitzer für Brennholz- Selbstwerber Organisator/ Veranstalter/Trainer Veranstaltungsort Nachweis/ für Förderung Privatwaldund Besitzer Kostenerstattung Kursgebühren für Brennholz- Selbstwerber für Privatwald- Besitzer für Brennholz- Selbstwerber Mitgliedschaft im Waldbauverein-Prüm e.v. Kontaktadresse für Privatwald- Besitzer und Brennholz- Selbstwerber 1 Tag (werktags, Samstag ausgenommen) Termine werden von uns nach Feststellung des Schulungsbedarfs vorgeschlagen Aufbauend auf dem Kursinhalt von MS Basis Arbeitssicherheit bei Fällungsarbeiten Theorie und Praxis der Fällung und Aufarbeitung unter einfachen Verhältnissen (bzgl. Hangneigung, Baumstärke, Bestandesstruktur) in Laub- und Nadelholz 2 Tage (werktags, Samstag ausgenommen) Termine werden von uns nach Feststellung des Schulungsbedarfs vorgeschlagen 3 Tage (für Teilnehmer die beide Lehrgänge belegen wollen) der Zielgruppe angehörend Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Mitgliedschaft im Waldbauverein Prüm e.v. (Erwerbung der Mitgliedschaft siehe unten) Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung; vollständige persönliche Schutzausrüstung; eigene Motorsäge Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung; vollständige persönliche Schutzausrüstung; eigene Motorsäge Waldbauverein Prüm e.v. / Forstamt Prüm / vom Forstlichen Bildungszentrum als Trainer zertifizierte Forstwirtschaftsmeister oder Forstwirte Wascheid-Zamescheid, in der Nähe der Ausbildungsstätte des Forstamtes Prüm Spezifizierte Teilnahmebescheinigung, die Spezifizierte Teilnahmebescheinigung. als Nachweis der geforderten Sachkunde zur Die Waldbauvereine erhalten für die nicht gewerblichen Aufarbeitung von Durchführung der Kurse Fördermittel. liegendem Holz in PEFC- und FSCzertifizierten Betrieben von allen staatl. Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt wird. Die Waldbauvereine erhalten für die Durchführung der Kurse Fördermittel. Spezifizierte Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der geforderten Sachkunde zur nicht gewerblichen Aufarbeitung von liegendem Holz in PEFC- und FSCzertifizierten Betrieben von allen staatl. Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt wird. 66,05 / Person 138,38 / Person bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen werden 75% der Nettogebühren(ohne Mwst.) vom Land Rheinland-Pfalz übernommen, sowie 18,-- Erstattung, für jeden Lehrgangstag, per Überweisung durch die Berufsgenossenschaft) Eigenanteil zahlbar per Überweisung vor Lehrgangsbeginn 87,45 / Person Zahlbar per Überw. vor Lehrgangsbeginn 1,50 / Jahr je angefangener ha (Mindestbeitrag 3,00 / Jahr) für Waldbesitzer incl. Waldbrandversicherung und die Zeitschrift Der Waldbesitzer (3x jährlich) 3,00 / Jahr für Nichtwaldbesitzer Waldbauverein Prüm e.v., Tettenbusch 10, Prüm Tel.: , FAX: Info@waldbauverein-pruem.de Internet: Anmeldeschluss Freitag 26. Okt. 2012

15 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Förderverein der katholischen Kindertagesstätte St. Maria Magdalena Arzfeld e.v. Am Mittwoch, , 19:30 Uhr findet in der Kindertagesstätte Arzfeld eine Mitgliederversammlung des Fördervereins der katholischen Kindertagesstätte St. Maria Magdalena Arzfeld e.v. statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Kassenprüfer 3. Entlastung des Vorstandes 4. Neuwahlen 5. Verschiedenes Alle Mitglieder und alle die Mitglied werden möchten, besonders die Eltern der Kinder der Kindertagesstätte sind herzlich eingeladen. Eifel-Gymnasium Neuerburg Schulkonzert Die Schülerschaft des Eifel-Gymnasiums Neuerburg lädt zum musikalischen Abend am Donnerstag, dem 18. Oktober 2012, im Atrium der Schule ein. Chor, Big Band, Streicherensemble und viele Solisten möchten Ihnen einen abwechslungsreichen Abend darbieten. Beginn der Veranstaltung ist um Uhr (nicht um Uhr (!!), wie ursprünglich angekündigt). Förderverein Grundschule Bleialf e.v. Spielzeug-Basar Am Sonntag , findet von Uhr in der Grundschule Bleialf ein Spielzeug-Basar statt. Weihnachten steht vor der Tür! Stöbern Sie im Kinderzimmer, Keller und Dachgeschoss und machen Sie Platz für neue Geschenke oder kommen Sie zum Einkaufen vorbei und unterstützen den Förderverein der Grundschule Bleialf. Wir verkaufen für Sie Spielsachen, Kinderfahrzeuge, Bücher, CD s. 15% vom Erlös kommen dem Förderverein zugute. Anmeldung und weitere Infos / 8040 (Sandra Hoffmann). Für Kaffee und Kuchen sowie Getränke ist gesorgt. Der Erlös dieses Tages findet Verwendung für geplante Projekte im laufenden Schuljahr. Staatliches Eifel-Kolleg Neuerburg Abitur für Erwachsene voll im Trend! Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich für den Vorkurs, der am 1. Februar 2013 starten wird, anzumelden. Junge Erwachsene mit Berufsreife (ehemals Hauptschulabschluss) können diesen Vorkurs besuchen. Er dauert ein halbes Jahr und im August 2013 können die Absolventen dann in die einjährige Einführungsphase überwechseln. Diese wird fortgeführt mit einer zweijährigen Qualifikationsphase, und die Ausbildung endet schließlich mit dem Abitur bzw. nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase mit der Fachhochschulreife. Junge Erwachsene mit Mittlerer Reife (heute auch als qualifizierter Sekundarabschluss I bezeichnet), die zusätzlich zwei Jahre Berufsausbildung oder Berufstätigkeit bzw. anrechenbare Zeiten mit Arbeitslosigkeit oder Tätigkeiten in der Familie (Kindererziehung, Pflege von Familienangehörigen) nachweisen können, können im August 2013 direkt in die Einführungsphase aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, können direkt in die zweijährige Qualifikationsphase aufgenommen werden. Dabei bietet das Kolleg auch jungen Menschen mit Migrationshintergrund die Chance, erfolgreich zum Abitur zu gelangen. Ihnen werden bei Bedarf zusätzliche sprachliche Fördermaßnahmen angeboten. Die Studierenden werden in Neuerburg von Lehrkräften des Eifel- Gymnasiums unterrichtet, einer Schule mit modernsten Unterrichts- und Fachräumen, die alle einen Internetzugang aufweisen und die in der Regel mit interaktiven Whiteboards ausgestattet sind. Darüber hinaus bietet die Schule mit ihren Sportstätten, mit einer modern ausgestatteten Sporthalle, einem Hallenbad sowie Fitnessund Krafträumen beste Bedingungen für sportliche und freizeitliche Betätigungen. Den Kollegiaten stehen eigene Pausen-, Lern- und Aufenthaltsräume zur Verfügung und sie können in einem eigenen Bereich der Internate wohnen. Gern beraten wir Sie auch persönlich im Gespräch oder per info@eifel-kolleg.de. Nutzen Sie außerdem unsere Informationsabende zum Eifel-Kolleg, die auf unserer Webseite ( oder über die Presse rechtzeitig angekündigt werden. Am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012 findet um Uhr im Raum 108 der nächste Informationsabend zum Eifel-Kolleg statt. Alle Interessierten, die im Jahr 2013 das Kolleg in Neuerburg besuchen möchten, sind herzlich dazu eingeladen. Förderverein Regino-Gymnasium Prüm e. V. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, dem 7. November 2012, findet um Uhr im Kapitelsaal des Regino-Gymnasiums in Prüm die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Arbeit durch Ihre Teilnahme und vielleicht auch durch Anregungen unterstützen würden! Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schatzmeisters 3. Bericht der Kassenprüferinnen 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahlen 6. Verschiedenes Anträge und Vorschläge zu Tagesordnungspunkt 6 reichen Sie bitte schriftlich möglichst bis zum im Sekretariat des Regino- Gymnasiums z. H. der 1. Vorsitzenden oder per an Foerderverein@regino-gym.de ein. Alle Vereinsmitglieder sind zu der Versammlung ganz herzlich eingeladen. Es ergehen keine persönlichen Einladungen. Bitte seien Sie dabei, damit wir gemeinsam die Schulzeit für unsere Kinder bereichern können! Pfarreiengemeinschaft Arzfeld für die Pfarreien Arzfeld-Dahnen-Daleiden- Dasburg-Eschfeld-Großkampenberg-Harspelt- Irrhausen-Lichtenborn-Lützkampen-Olmscheid- Preischeid-Üttfeld/Binscheid Bitte informieren Sie sich über die Zeiten der Rosenkranzgebete im Pfarrbrief! Donnerstag, Preischeid Uhr hl. Messe Sevenig Rosenkranzgebet anschl. hl. Messe Freitag, Jucken Uhr Rosenkranzgebet anschl. hl. Messe Leidenborn Uhr Rosenkranzgebet anschl. hl. Messe Samstag, Arzfeld Uhr Dankamt zur Diamantenen Hochzeit Lichtenborn Uhr Vorabendmesse Dahnen Uhr hl. Messe Eschfeld Uhr Vorabendmesse Irrhausen Uhr hl. Messe Sonntag, Olmscheid Uhr Sonntagsmesse Preischeid Uhr hl. Messe Harspelt Uhr Sonntagsmesse mit Dankamt zur Goldenen Hochzeit Daleiden Uhr Wortgottesdienst Binscheid Uhr Bruderschaftsandacht Dienstag, Lützkampen Uhr Erntedankmesse gestaltet von der Kita und Grundschule Lützkampen Daleiden Uhr hl. Messe Dahnen Uhr Kirchengemeindeverbandssitzung

16 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Mittwoch, Eschfeld Rosenkranzgebet anschl. hl. Messe Lichtenborn Uhr Rosenkranzgebet anschl. hl. Messe Dahnen Uhr hl. Messe Binscheid Uhr Pfarrgemeinderatssitzung Gesprengte Ketten die Mission der Trinitarier Das Musical Gesprengte Ketten Die Mission der Trinitarier ist eine grenzüberschreitende Kooperation zwischen dem Centre de Pastorale des Jeunes, Region Norden und der Pfarreiengemeinschaft Neuerburg. Die Uraufführung unter der Regie von Florian Burg entsteht gemeinsam mit vielen Profis und starken Partnern aus den Spielorten Mettendorf und Vianden. Der Komponist Christopher Meux leitet das symphonische Orchester. Die Gesamtleitung hat Werner Michels. Das Musical spielt in Algier um das Jahr Dem großen Dey, Herrscher der weißen Stadt, werden neue Sklaven vorgeführt. Es sind europäische Matrosen, die von Korsaren im Mittelmeer geraubt wurden. Unter den Gefangenen sind auch der junge Michel aus Vianden und die englische Adelige Elisabeth. Michel erwartet ein ungewisses Schicksal als Sklave. Manche müssen in die Steinbrüche müssen, andere arbeiten in den Werkstätten, Läden und Lagern, manche erhalten sogar Geld und auch im Palast gibt es Sklaven. In ihrem Viertel, dem Banjo, bilden sie eine eigene Gesellschaft verschiedener Nationalitäten und Konfessionen. Währenddessen zwingt man Elisabeth, zum Islam zu konvertieren, um in den Harem des Deys zu kommen. Doch nicht jeder im Serail sieht die Ankunft der neuen Gespielin gerne. Rettung könnten auch die Mönche des Ordens der Trinitarier bringen, deren Wirken sich von der Region Vianden und Mettendorf bis nach Nordafrika erstreckt. Wenn sie einen ordentlichen Preis zahlen, können sie Gefangene freikaufen. Retten dürfen sie aber nur Christen. Vor dem Hintergrund historischer Begebenheiten entspinnt sich in Gesprengte Ketten Die Mission der Trinitarier ein Drama um Heimat und Identität, um Liebe und Verzweiflung, das manche das Leben kosten wird. Die Vorstellungen sind am Samstag, :00 Uhr und 19:30 Uhr Sonntag :00 Uhr in Mettendorf und Samstag, :00 Uhr und 20:00 Uhr Sonntag, :00 Uhr in Vianden. Karten sind erhältlich bei Hubor& Hubor in Mettendorf Tel.: und dem Pfarrbüro Großkampenberg Tel.: Für das Pfarrbüro Großkampenberg bitte die Büroöffnungszeiten beachten: Dienstags von Uhr und Freitags von Uhr sowie im Internet unter www. Ticket-regional.de Mitwirkende sind u.a. Elisabeth - Danièle Patz; Suraija - Barbara Spoo; Dey - Volker Dörffel; Michel - Jeff Mack; ebenso die Kinderchöre aus Nusbaum und Bettingen. Unterstützt wird das Projekt von RWE, Lotto - Rheinland-Pfalz, Islek ohne Grenzen und der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Pfarreiengemeinschaft Bleialf Samstag, Lünebach: Uhr Vorabendmesse Brandscheid: Uhr Vorabendmesse Auw: Uhr Vorabendmesse Sonntag, Winterspelt: Uhr Hochamt Habscheid: Uhr Hochamt Sellerich: Uhr Hochamt Pronsfeld: Uhr Hochamt Bleialf: Uhr Hochamt anlässlich der Verabschiedung von Herrn Pastor Kneißl Öffnungszeiten der Katholisch-öffentlichen Bücherei St. Matthäus Daleiden sonntags mittwochs von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Lichtenborn Verpachtung von Kirchenland Die Kath. Kirchengemeinde Lichtenborn, St. Servatius verpachtet das Kirchenland in den Gemarkungen Lichtenborn. Die öffentliche Verpachtung findet statt am Montag, um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Lichtenborn. Zu dieser Verpachtung sind alle bisherigen Pächter sowie alle Landwirte aus der Gemeinde Lichtenborn zugelassen. Pfarreiengemeinschaft Schönecken-Waxweiler für die Pfarreien Waxweiler, Lambertsberg, Ringhuscheid Samstag, 20. Oktober Uhr Waxweiler-Altenheim - Vorabendmesse Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Uhr Waxweiler - Vorabendmesse Sonntag, 21. Oktober Uhr Lambertsberg - Hochamt Uhr Ringhuscheid - Hochamt Uhr Waxweiler-Altenheim - Evangelischer Gottesdienst Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Uhr Ringhuscheid - Rosenkranzgebet Montag, 22. Oktober Uhr Uppershausen - Rosenkranzgebet Uhr Krautscheid - Rosenkranzgebet Uhr Plütscheid - Rosenkranzgebet Uhr Waxweiler - Rosenkranzgebet Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Dienstag, 23. Oktober Uhr Berkoth - Rosenkranzgebet Uhr Krautscheid - Rosenkranzgebet Uhr Philippsweiler - Rosenkranzgebet Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Uhr Ringhuscheid - Rosenkranzgebet Mittwoch, 24. Oktober Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Donnerstag, 25. Oktober Ringhuscheid - Seniorennachmittag der Pfarrei St. Martin Ringhuscheid im Haus Islek Höhe, Tel.: Uhr Berkoth - Rosenkranzgebet Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Uhr Ringhuscheid -Eucharistiefeier mit Bußgottesdienst Freitag, 26. Oktober Uhr Bellscheid - Rosenkranzgebet Uhr Lambertsberg - Rosenkranz Uhr Philippsweiler - Rosenkranzgebet Uhr Waxweiler - Herz-Jesu-Alten-und-Pflegeheim Rosenkranz Uhr Oberpierscheid - Rosenkranzgebet Uhr Plütscheid - Eucharistiefeier mit Bußgottesdienst Katholische Öffentliche Bücherei im Dechant-FaberHaus: Öffnungszeiten: Sonntag von bis Uhr Dienstag von bis Uhr Evangelische Kirchengemeinde Prüm Samstag, Uhr: Konfirmandenunterricht Uhr: Krippenspielprobe Wenn du Weihnachten in der Eifel verbringst, laden wir dich herzlich ein, an unserem diesjährigen Krippenspiel mitzuwirken. Es soll an Heiligabend, um Uhr aufgeführt werden. Die Proben dazu finden statt: jeweils samstags von Uhr. Wenn du Interesse hast, dann melde dich bitte bei uns. Sonntag, Uhr: Gottesdienst in Prüm Uhr: Gottesdienst in Waxweiler mit Abendmahl Dienstag, Uhr: Chorprobe Donnerstag, Uhr: Singkreis Freitag, Uhr: Stufen des Lebens - Kurseinheit 3 Öffnungszeiten der Bibliothek: Sonntag nach dem Gottesdienst bis Uhr Für weitere Informationen: Pfarrer Clemens Ruhl, Hillstraße 15, Prüm Tel. (06551) 2250, Fax (06551) 2361, pruem@ekkt.de Besuchen Sie unsere neue Webseite:

17 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Prüm Sonntag, Mantelsonntag Uhr: Aktionsstand für die Gemeinde und Weihnachten im Schuhkarton auf dem Hahnplatz Mittwoch, Uhr: Gebetsabend Auskunft: Pastor D. Staudinger, Tel / Kolpingstraße 3 Besuchen Sie uns im Internet: Hinweis: Am 31. Oktober laden wir zum vierten Mal zu HalloKing, unserem Lobpreisabend mit Liedern, Gedanken und Gebet in das Konvikt, Haus der Kultur, in Prüm ein. Das diesjährige Thema lautet Ewigkeit. Beginn ist um Uhr - der Eintritt ist frei, um eine Spende zugunsten eines missionarischen Projekts in Indien wird gebeten. Herzliche Einladung! Weitere Informationen: Gottesdienste der Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R., Bitburg Sonntag, Uhr Gästegottesdienst Mittwoch, Uhr Gottesdienst Jehovas Zeugen Arzfeld Sonntag, Uhr Vortrag: Wie solltest du Gott dienen? Uhr Bibelversbetrachtung Epheser 6:11 Freitag, Uhr Bibellesen Hosea Kap. 1-7 u. Besprechung Uhr Schulung in biblischen Darbietungen Samstag, Uhr Gespräche mit der Bevölkerung SG Daleiden/Dasburg-Dahnen/Arzfeld Die Mannschaften der SG Daleiden/Dasburg-Dahnen/Arzfeld bestreiten am kommenden Wochenende folgende Spiele: 1. Mannschaft Kreisliga A Am Sonntag, um Uhr in Nusbaum gegen SG Geichlingen 2. Mannschaft Kreisliga C Kreispokal: Am Mittwoch, um 20:00 Uhr in Rittersdorf gegen SV Rittersdorf Am Sonntag, um Uhr in Dasburg gegen SV Mehlental 3. Mannschaft Kreisliga D Am Sonntag, um Uhr in Dasburg gegen SG Geichlingen III Damenmannschaft Am Samstag, um Uhr in Daleiden gegen SV Zeltingen-Rachtig JSG Daleiden/Dasburg-Dahnen/Arzfeld Die Mannschaften der JSG bestreiten am kommenden Wochenende folgende Meisterschaftsspiele: A-Junioren: Am Freitag, um 19:30 Uhr in Geichlingen gegen JSG Geichlingen B-Junioren: Am Samstag, um 16:00 Uhr in Arzfeld gegen JSG Prüm-Enz II C-I-Junioren: Am Samstag, um 16:00 Uhr in Oberweis gegen JSG Baustert Am Sonntag, um 10:30 Uhr in Daleiden gegen JSG Badem C-II-Junioren (9er): Am Samstag, um 16:45 Uhr in Jünkerath gegen JSG Stadtkyll II (7er) D-Junioren: Am Samstag, um 16:00 Uhr in Geichlingen gegen JSG Geichlingen D-Juniorinnen: Am Samstag, um 13:30 Uhr in Daleiden gegen MSG Nusbaum E-I-Junioren: Am Samstag, um 15:00 Uhr in Arzfeld gegen JSG Watzerath II E-II-Junioren: Am Samstag, um 15:00 Uhr in Lützkampen gegen JSG Großkampen F-Junioren: Am Samstag, um 16:45 Uhr in Nimshuscheid gegen JSG Lasel-Feuerscheid FSV Eschfeld Die Mannschaften des FSV Eschfeld bestreiten am Wochenende folgende Spiele: Meisterschaft: 1. Mannschaft Kreisklasse B 2 Sonntag, um 14:30 Uhr in Eschfeld gegen SG Lasel 2. Mannschaft Kreisklasse D 3 Sonntag, spielfrei Kreispokal Achtelfinale: Am Freitag, um 20:00 Uhr in Eschfeld gegen SV Neunkirchen II SG Großkampen/Lützkampen/Üttfeld Bezirksliga West: Sonntag, , 14:45 Uhr in Godenforf SG Ralingen - SG Großkampen/L/Ü I Busabfahrt: Leidenborn, Ortsmitte: 12:20 Uhr Üttfeld, Sportplatz: 12:30 Uhr Kreisliga C - 2: Sonntag, , 14:30 Uhr in Burbach SG Lasel-Feuerscheid II - SG Großkampen/L/Ü II Kreisliga D - 3: Sonntag, , 12:30 Uhr in Fließem SG Nattenheim II - SG Großkampen/L/Ü III JSG Großkampen/Lützkampen/Üttfeld/Eschfeld/ Winterspelt/Habscheid/Bleialf A-Junioren: Mittwoch, , 19:00 Uhr in Winterspelt JSG Großkampen/L/Ü/E/W/H/B - JSG Wallersheim B-Junioren: Donnerstag, , 19:30 Uhr in Winterspelt JSG Großkampen/L/Ü/E/W/H/B - JSG Baustert C-Junioren: Samstag, JSG Großkampen/L/Ü/E/W/H/B spielfrei JSG Großkampen/Lützkampen/Üttfeld/Eschfeld E-Junioren: Samstag, , 15:00 Uhr in Lützkampen JSG Großkampen/L/Ü/E - JSG Daleiden II F-Junioren: Samstag, , 16:00 Uhr in Eschfeld JSG Großkampen/L/Ü/E - JSG Ringhuscheid Sportclub Irrhausen Der Tischtennisverein trägt am kommenden Wochenende folgendes Meisterschaftsspiel aus: Samstag, den um Uhr im DGH Schwirzheim 1. Kreisklasse Eifel: TTC Schwirzheim 3 - SC Irrhausen 1 Wir laden Sie als Zuschauer ganz herzlich zum Besuch ein. Weitere Infos über über den gesamten TT-Spielbetrieb stehen im Internet unter: ttvr.click-tt.de oder der Internetseite der Ortsgemeinde Irrhausen zur Einsichtnahme. SG RAP 1. Mannschaft (Kreisliga B-2) Samstag, um 19:00 Uhr gg. SG Kyllburg II in Kyllburg Sonntag, um 14:30 Uhr gg. FSV Eschfeld in Ringhuscheid

18 Arzfeld Ausgabe 42/ Mannschaft (Kreisklasse C-2) Sonntag, um 14:30 Uhr gg. FC Karlshausen in Karlshausen Sonntag, um 12:30 Uhr gg. SG Lünebach II in Ringhuscheid 3. Mannschaft (Kreisklasse D-3) Sonntag, um 14:30 Uhr gg. TuS Mötsch II in Ammeldingen Samstag, um 18:30 Uhr gg. SG Großkampen III in Großkampen JSG Ringhuscheid-Ammeldingen- Karlshausen-Neuerburg-Philippsweiler B-Junioren Sa., , 17:30 Uhr in Karlshausen gegen JSG Deudesfeld C Junioren Sa., , 14:30 Uhr in Darscheid gegen JSG Mehren D-I Junioren Sa., , 16:00 Uhr in Ringhuscheid gegen JSG Bleialf D-II Junioren Sa., , 15:00 Uhr in Karlshausen gegen JSG DIST E- Junioren Sa., , 15:00 Uhr in Ringhuscheid gegen JSG Watzerath Mi., , 18:00 Uhr in Kyllburg gegen JSG Badem F Junioren Sa., , 16:00 Uhr in Eschfeld gegen JSG Großkampen S.G. Lambertsberg/Waxweiler/Plütscheid Die Seniorenmannschaften der SG L W P bestreiten am kommenden Wochenende folgende Meisterschaftsspiele: Samstag, 20. Oktober Mannschaft S.G. Lambertsberg/Waxweiler/Plütscheid - S.G. Lünebach II 19:00 Uhr in Waxweiler (Hart) Sonntag, 21. Oktober Mannschaft F.C. Bitburg - S.G. Lambertsberg/Waxweiler/Plütscheid 17:00 Uhr in Bitburg (Rasen) 2. Mannschaft S.G. Lambertsberg/Waxweiler/Plütscheid - S.G. Densborn II 14:30 Uhr in Waxweiler (Hart) JSG Lünebach - Pronsfeld - Watzerath Die Juniorenmannschaften der JSG Lünebach / Pronsfeld/Watzerath bestreiten am Wochenende folgende Meisterschaftsspiele: A - Junioren Samstag, um 17:30 Uhr in Biersdorf (Rasenplatz) JSG Nattenheim - JSG Watzerath B - Junioren Samstag, um 17:30 Uhr in Lünebach JSG Watzerath - JSG Badem E-Junioren I Samstag, um 15:00 Uhr in Ringhuscheid (Rasenplatz) JSG Ringhuscheid - JSG Watzerath E-Junioren II Donnerstag, um 18:00 Uhr in Watzerath (Pokalspiel) JSG Watzerath II - FC Bitburg Samstag, um 15:00 Uhr in Arzfeld JSG Daleiden - JSG Watzerath II F-Junioren Samstag, um 16:00 Uhr in Neidenbach (Rasenplatz) JSG Neidenbach - JSG Watzerath SV Lünebach Die Seniorenmannschaften der SG Lünebach / Pronsfeld bestreiten am Wochenende folgende Meisterschaftsspiele: 1. Mannschaft Kreisliga A Sonntag, um Uhr in Lünebach SG Lünebach I - SG Neidenbach I 2. Mannschaft Kreisliga C II Sonntag, um Uhr in Lünebach SG Lünebach II - SG Oberbettingen 3. Mannschaft Kreisliga D II Samstag, um Uhr in Waxweiler SG Lambertsberg III - SG Lünebach III J.S.G. Waxweiler/Lambertsberg/Plütscheid Die Jugendmannschaften der JSG W L P bestreiten am kommenden Wochenende folgende Pokalspiele: Samstag, 20. Oktober 2012 A - Jugend (SG mit Lünebach/Pronsfeld/Watzerath) JSG Nattenheim - JSG Waxweiler 17:30 Uhr in Biersdorf (Rasen) B - Jugend (SG mit Lünebach/Pronsfeld/Watzerath) JSG Badem - JSG Waxweiler 17:30 Uhr in Lünebach (Rasen) C - Jugend JSG Waxweiler - F.C. Bitburg II 16:00 Uhr in Waxweiler (Hart) E - Jugend JSG Lasel - JSG Waxweiler 16:00 Uhr in Burbach (Rasen) F 1- Jugend JSG Lasel - JSG Waxweiler Spielfrei F2 2 - Jugend JSG Lasel - JSG Waxweiler 16:00 Uhr in Nimshuscheid (Rasen) S.G. Waxweiler/Lambertsberg/Plütscheid Die Damenmannschaft der SG W L P bestreitet am kommenden Wochenende folgendes Meisterschaftsspiel: Sonntag, 21. Oktober 2012 SV Ehrang - S.G. Waxweiler/Lambertsberg/Plütscheid 16:30 Uhr in Ehrang-Heide (Kunstrasen) FC Karlshausen Sonntag, (Kreisliga D) FC Karlshausen II - SG Winterspelt III um Uhr in Karlshausen (Kreisliga C) FC Karlshausen I - SG Ringhuscheid II um Uhr in Karlshausen Projektchor PRO CANTO Arzfeld und Umgebung 2006 Konzerthinweis Speicher Nach den bisherigen Abstimmungen wiederholt der Projektchor PRO CANTO sein Impulskonzert am Sonntag, 11. November 2012, Uhr, in der Pfarrkirche Speicher. Die Proben hierzu finden statt am: Freitag, , Uhr, Pfarrkirche Speicher Sonntag, , Uhr, Pfarrkirche Speicher Weitere Infos erteilt Chorleiter Walter Klar unter 06550/1781 oder 0171/ Eifelverein OG Arzfeld e.v. Wandern auf dem Irsenpfad Am Sonntag, , bietet der Eifelverein OG Arzfeld eine Wanderung auf dem Irsenpfad vom Wehrbüsch bis nach Irrhausen mit Einkehrmöglichkeit an. Wanderführer ist Alfons Pick. Die Wanderstrecke beträgt 8 km. Treffpunkt ist um 13:30 Uhr auf dem Dorfplatz in Arzfeld. Anschließend geht es mit Privat-Pkw zum Startpunkt der Wanderung. Landfrauenverband Arzfeld Stopp der Lebensmittelverschwendung Die Landfrauenverbände widmen sich in diesem Jahr als Schwerpunktthema der überall um sich greifenden Lebensmittelverschwendung. Im Durchschnitt wirft ein deutscher Haushalt jährlich Waren im Wert von 400 EUR weg. Daher widmen sich die Arzfelder, Neuerburger und DLR diesem brandaktuellen Thema am um 14:30 Uhr in der Stadthalle in Neuerburg. In der Veranstaltung gibt es viele praktische Tipps für die Restverwertung. Bitte ein Gedeck für Kostproben mitbringen. Es wird eine Kostenumlage erhoben. Anmeldungen unter Tel.: 06556/ Gäste sind willkommen.

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22 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Sammler sucht Antiquitäten, Pelze, alte Uhren und Musikinstrumente, Silber und altes Spielzeug. Zahle sehr gut und bar. Telefon: / oder: / Farbe macht gute Laune!!! TAGESSEMINARE Wie bringe ich es richtig rüber? Methodische Umsetzungshilfen für Ihren Ausbildungsalltag Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Führungstraining für Gruppenund Teamleiter Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Perfekte Büroorganisation weniger Chaos, mehr System Termin: 29. und , je 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 320 Ein gesundes Unternehmen profitiert von gesunden Mitarbeitern Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Akkreditive in der Praxis von A Z Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Beurteilungs- und Zielvereinbarungsgespräche Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Rechtssicher ausbilden rechtliche und praktische Umsetzungshilfen für Ihren Ausbildungsalltag Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Rhetorik für Frauen Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Änderungen zum Jahreswechsel Termin: , 9:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG Ausbildung der Ausbilder Crash (Vollzeitmaßnahme) Beginn: Zeiten: , 90 UStd montags bis freitags, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 440 Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in Beginn: 3.12., 648 Ustd. Zeiten: montags/mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr: FREMDSPRACHEN Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch Beginn: Zeiten: , 270 Ustd. dienstags/donnerstags, 18:00 bis 20:30 Uhr Gebühr: Business English Basic Level Beginn: , 60 Ustd. Zeiten: montags, 18:00 bis 20:30 Uhr Gebühr: 390 GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Metall in Kooperation mit dem ÜAZ Wittlich Vorkurs Beginn: , 80 UStd. Zeiten: samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr Gebühr: 410 RECHNUNGSWESEN Grundlagen der Buchführung Beginn: , 80 UStd. Zeiten: montags/mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr: 440 inklusive Unterlagen Grundlagen der Steuerlehre Beginn: , 60 UStd. Zeiten: montags/mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr: 355 inklusive Unterlagen Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene in Theorie und Praxis Beginn: Zeiten: , 80 UStd. montags/mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr: 460 inklusive Unterlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Theorie und Praxis Beginn: , 60 UStd. Zeiten: montags/mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr Gebühr: 375 inklusive Unterlagen EDV SEMINARE Daten aus verschiedenen Datenquellen nutzen, sowie Mehrfachoptionen und Simulationen Termin: , 8 UStd. Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 170 Daten professionell mit Pivot-Tabellen und Filtern auswerten Termin: , 8 UStd. Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 Excel-Automatisierung mit VBA und Makros Grundlagen - Teil 1 Termin: , 8 UStd. Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 Excel-Automatisierung mit VBA und Makros Grundlagen - Teil 2 Termin: , 8 UStd. Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 190 TOURISMUS Kultur- und Weinbotschafter (ehemals Wein-Erlebnis-Begleiter) Termin: Zeiten: Gebühr: , 122 Ustd. donnerstags, 18:00 bis 21:15 Uhr an 5 Samstagen Exkursionen von 8:00 bis 18:00 Uhr TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER Informationsabend für Existenzgründer: Wie mache ich mich selbstständig? Termin: , Trier und , Daun Zeiten: je 17:30 bis 19:30 Uhr Gebühr: je 20 (inkl. Seminarunterlagen) Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan? Termin: und Zeiten: je 14:00 bis 17:30 Uhr Gebühr: je 90 (inkl. Stellungnahme der Agentur für Arbeit) Ansprechpartnerinnen: Hildegard Großmann Tel.: 0651/ Marika Lengler Tel.: 0651/ Petra Roth Tel.: 0651/ Linda Blassing Tel.: 0651/

23 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Venen-Aktionstage Oktober 2012 Volkskrankheit Venenschwäche - werden Sie jetzt aktiv, damit Sie lange fit auf den Beinen bleiben. Mit dem Venentest zur Früherkennung, vielen gesunden Veneninfos und den Stütz- und Kompressionsstrümpfen von Belsana. Reservieren Sie sich Ihren persönlichen Messtermin in Ihrem Kompetenzzentrum für Venen! Gesund auf den Beinen - mit Ihrer Enztal Apotheke! SB Markt A. Hoffmann nah & gut Angebote gültig vom bis Karlshausen - Tel.: 06564/2422 Hackfleisch halb & halb 1 kg 3,99 Cordon bleu bratfertig 1 kg 5,99 Schweinerollbraten a. d. Schulter 1 kg 3,99 Rinderbeinscheibe 1 kg 4,99 Hinterschinken gekocht 100 g 0,89 Leberwurst- oder Blutwurst-Rolle 100 g 0,59 Bonbell Butterkäse 60% F. i. Tr. 100 g 1,19 Bananen HKl. 1 1 kg 0,99 Deutschland Kopfsalat HKl. 1 Stück 0,49 Hela Ketchup (1 l = 2,24) 800 ml 1,79 Wagner Steinofen Pizza (1 kg= 6,22-5,24) g 1,99 Zott Sahnejoghurt (100 ml = 0,29) 150-g-Becher 0,44 Sonntags haben wir von 8.00 bis Uhr geöffnet!!!!! Feiern Sie mit uns: am ab Uhr Neueröffnung Gaymühle Rodershausen Telefon +49(0) G! ACHTUNG! C ACH V TU T VORVERLEGUNG des Anzeigenschlusses in der KW 44 wegen ALLERHEILIGEN, Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Freitag, dem auf Donnerstag, den Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung

24 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Reservistenkameradschaft Arzfeld Die Reservistenkameradschaft Arzfeld lädt ihre Mitglieder am Freitag, zur monatlichen Versammlung ein. Treffpunkt: Lumpis Ferienbahnhof Beginn: 20:00 Uhr Themen: Allgemeine Informationen Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Alle Reservisten der Bundeswehr sind herzlich eingeladen. Spielgemeinschaft Dahnen-Dasburg Weihnachtsmarkt in Dasburg am 8./ 9. Dezember 2012 Vorankündigung Der traditionelle Weihnachtsmarkt findet am zweiten Advent, 8./ 9. Dezember 2012, auf der Burg in Dasburg statt. Interessierte, die den Weihnachtsmarkt beschicken möchten, werden gebeten, sich mit Patrick Kremer, Tel.: 06550/376, in Verbindung zu setzen. Akita - Inu Do e.v. Niederprüm Kampfsportangebote für Kinder: - Inyo-Ryu Karate: Di. u. Do. - Brazilian Jiu Jiutsu / Judo 6-12 Jahre: Mi. u. Fr. - Brazilian Jiu Jiutsu / Judo 2,5-5 Jahre: Fr. - Thaiboxen: Mi. u. Fr. Fitness- und Kampfsportangebote für Erwachsene: - Kettlebell - Boxen - Thaiboxen - Brazilian Jiu Jiutsu / Judo - MMA Infos unter: oder Handy Seminarprogramm im DRK-Bildungswerk Eifel e.v. Erste Hilfe Ausbildungen Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber Samstag, 20. Oktober 2012, 09:00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Samstag, 27. Oktober 2012, 09:00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Samstag, 3. November 2012, 09:00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Erste Hilfe Grundausbildung Sa./So., 20./21. Oktober 2012, 09:00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Arzfeld Erste Hilfe am Kind Montag, 22. Oktober 2012, 09:00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Speicher Anmeldung bitte unter der DRK-Hotline Einstein, Zweistein, Dreistein - Lernen mit (hoch-) begabten Kindern Es gibt mehr Kinder mit höheren Begabungen als man meinen mag. Ihr Problem ist, dass es Lehrern und Eltern oft zu spät auffällt. Im Unterricht sind sie oft unterfordert und es kommt zu Auffälligkeiten, die oft falsch interpretiert werden. In diesem Kurs sollen Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren mit intellektuellen Anreizen der verschiedensten Arten die Möglichkeit bekommen, ihren Begabungen selbst auf die Spur zu kommen. Samstag, 20. Oktober 2012 von 11:30 bis 13:00 Uhr im Atelier Kirchhoff in Baustert Anmeldung und Information unter Mädchen Frauen Meine Tage Dieses Projekt ist ein preisgekröntes Projekt, in dem Mädchen im Alter von Jahren spannend, spielerisch und unkonventionell vieles über die beginnenden Veränderungen in ihrem Körper und ihrem Zyklus lernen. Samstag, 3. November 2012 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Bitburg Limbourgs Garten, Anmeldung und Information unter Ätherische Öle, hilfreich und lindernd bei Kopfschmerzen Samstag, 24. November 2012 von 13:30 bis 15:30 Uhr in der DRK- Rettungswache Masholder Anmeldung und Information unter Informationsabend: Entspannung mit Klang Mittwoch, 14. November 2012 von 19:00 bis 21:00 Uhr in den Praxisräumen von Walburga Dimmer, Trierer Straße 30, Bitburg. Anmeldung und Information unter Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Essen und Trinken in Kindertagesstätten: Lebensmittel bedarfsgerecht auswählen Am 25. Oktober 2012 findet das Tagesseminar Lebensmittel bedarfsgerecht auswählen am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel in Bitburg, Brodenheckstraße 3 statt. Beginn des Seminars ist 9.30 Uhr und Ende ca Uhr. Im Seminar werden die allgemeinen Grundsätze der vollwertigen Kinderernährung (einschließlich der Ernährung der Unter-3-Jährigen) erläutert. Anschließend werden auf Basis des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder die Empfehlungen für die Lebensmittelauswahl und Speiseplangestaltung vorgestellt und diskutiert. Anhand einer Checkliste wird ein Speiseplan bewertet. Gerne kann hierzu ein eigener 4-Wochenspeiseplan mitgebracht werden. Mit dieser Veranstaltung startet die fünfteilige Seminarreihe Essen und Trinken in Kindertagesstätten. Die einzelnen Seminare ergänzen sich, können aber auch sehr gut unabhängig voneinander besucht werden. Die Kosten für Seminarunterlagen und Verpflegung betragen 20 Euro je Teilnehmer. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel / oder dlr-eifel@dlr.rlp.de. Anmeldeschluss ist der Eifelverein Bleialf-Schneifel Auf dem Eifelsteig Der Eifelverein Bleialf-Schneifel lädt ein zur Streckenwanderung»Auf dem Eifelsteig«am Sonntag, den 21. Oktober Treffpunkt der Wanderer ist der Marktplatz Bleialf um 9.00 Uhr. Anschl. Fahrt mit PKW nach Gerolstein. Die anspruchsvolle Wanderung über 17 km mit Rucksackverpflegung führt von Gerolstein über die Munterley mit der Buchenlochhöhle, der Büschkapelle bis nach Neroth mit seinem Mausefallenmuseum. Rückfahrt mit Taxibus. Fahrtkosten für Mitfahrer: Erwachsene 3,50 EUR, Kinder 1,75 EUR. Wanderführer ist Georg Hahn, Bleialf, Telefon Kreismusikjugend Bitburg-Prüm Seminar Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit Die Kreismusikjugend Bitburg-Prüm veranstaltet am Samstag, ein Seminar zum Thema Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit. Beginn ist um Uhr im Konvikt in Prüm. Es werden u.a. die Fragen geklärt, wie ich die Aufsichtspflicht erfülle oder wer haftet. Anmeldungen bitte bis zum an Melanie Heinen, Tel. 0177/ oder per heinenmelanie@aim.com Katholische Erwachsenenbildung Fachstelle Prüm Persönlichkeits- und Sozialkompetenztraining Am startet in Prüm ein fünfteiliges Training (jeweils ein halber Tag) zur besseren Selbstwahrnehmung und zum Bewusstwerden der eigenen Fähigkeiten und Grenzen. Die persönliche Selbstwirksamkeit wird erhöht und es gelingt zunehmend dem inneren Bild zielführend zu folgen. Teilnehmen kann jede/r Interessierte. Die Teilnahme ist kostenlos - Anmeldung erforderlich. Träger: Katholische Erwachsenenbildung - Fachstelle Prüm, info@keb-westeifel.de, 06551/ Feldenkrais - Kurs Am 18. Oktober startet ein achtteiliger Feldenkrais-Kurs. Feldenkrais hilft Menschen jeden Alters Bewegungsabläufe zu verbessern und Lebensqualität zu steigern. Teilnehmer/innenbeitrag: Euro 36. Träger der Maßnahme ist die Katholische Erwachsenenbildung der Pfarreiengemeinschaft Neuerburg. Anmeldungen sind zu richten an: Yvonne Thome, 06566/8718. Landfrauenverband Neuerburg - Frauen im Neuerburger Land - Kochvorführung in Mettendorf Am Dienstag, , findet in der Küche der Grundschule Mettendorf um Uhr eine Kochvorführung unter Leitung von Frau Kauth statt. Das diesjährige Thema lautet: Kulinarische Leckerbissen aus Feld und Garten. Anmeldungen bei Gisela Mettel, Tel Zu allen Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen.

25 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Skatclub Pik 7 Ralingen Der Skatclub Pik 7 Ralingen lädt alle Skatfreundinnen und Skatfreunde am Freitag, den 19. Oktober 2012 in das Gasthaus Mares nach Newel ein. Beginn ist um Uhr Das Startgeld beträgt 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Jugendliche und wird vollständig in Sachpreisen ausgespielt. Theatergruppe KNORKS Fëscher s Rud an Flënten Hermann Heiterer Schwank in 3 Akten Gespielt wird am: Samstag, , 20:30 Uhr Sonntag, , 14:30 Uhr Sonntag, , 20:00 Uhr in der Gaytalhalle in Körperich Der Kartenvorverkauf mit Platzreservierung im Kaufhaus Theisen Nah und Gut in Obersgegen (für alle Vorstellungen). Volkshochschule Prüm Vor Mittag aktiv! Zeichnen und Malen vor der Natur 8 x 4 Unterrichtsstunden, mittwochs, Uhr ab Oktober Gitarrentreff für Ehemalige 2 Doppelstunden, montags, Uhr am 29. Oktober und 26. November Aqua-Fit - Fit im Wasser 8 Zeitstunden, mittwochs Uhr ab 17. Oktober Kurstermine Oktober/November Rhetorik - Frauenkurs Tagesseminar (9 Unterrichtsstunden), samstags, Uhr am 17. November Gitarre für Fortgeschrittene I 6 Doppelstunden, montags, Uhr ab 22. Oktober Gitarre für Fortgeschrittene IV 6 Doppelstunden, montags, Uhr ab 22. Oktober Gitarre für Fortgeschrittene V 5 Doppelstunden, donnerstags, Uhr ab 25. Oktober Gitarrentreff: Singend in den Abend 5 Doppelstunden, donnerstags, Uhr ab 25. Oktober Kinder-Gitarrenkurs - Teil 6 6 Zeitstunden, dienstags, Uhr ab 23. Oktober Kinder-Gitarrenkurs - Teil 12 5 Zeitstunden, freitags, Uhr bzw Uhr ab 26. Oktober Lust auf Salsa? 5 Doppelstunden, dienstags, Uhr ab Oktober Figuren und Dekorationsartikel aus Pappmaché entwerfen und bemalen 2 Tage, samstags, Uhr am 27. Oktober und 10. November Goldschmieden nach eigenem Entwurf - Schwerpunkt Silberverarbeitung 1 x 6 Unterrichtsstunden plus 1 x 10 Unterrichtsstunden, freitags, Uhr und samstags, Uhr am 9./10. November Hüte, Taschen, Armstulpen - kreieren mit handgefertigtem Filz 9 Zeitstunden, samstags, Uhr am 27. Oktober Klosterkunst und Hexenwissen: Der Zauber fast vergessener Pflanzen 4 x 3 Unterrichtsstunden, mittwochs, Uhr ab Ende Oktober Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene 10 Doppelstunden, montags, Uhr ab 22. Oktober Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene 10 Doppelstunden, freitags, Uhr ab 19. Oktober Fitness für Frauen (in Pronsfeld) 8 Abende, donnerstags von Uhr ab 19. Oktober in der Turnhalle Pronsfeld Aerobic/Step-Aerobic - für Anfänger und Fortgeschrittene - 10 Zeitstunden, donnerstags, Uhr ab 18. Oktober Gemüseküche im Herbst und Winter 2 x 4 Unterrichtsstunden, mittwochs, Uhr im Oktober Spanisch II 25 Doppelstunden, freitags, Uhr ab 19. Oktober Einführung in die Benutzung eines PCs - nur für Frauen 8 x 2 Zeitstunden, mittwochs,, Uhr ab 17. Oktober Einführung in Power-Point Teilnahmevoraussetzung: Windows-Grundkenntnisse 5 x 4 Unterrichtsstunden, freitags, Uhr ab November 3D-CAD mit Inventor - Basiskurs 10 x 4 Unterrichtsstunden, dienstags, Uhr ab 30. Oktober Betriebliches Rechungswesen: Buchführung I - Grundlehrgang 20 Doppelstunden, dienstags und freitags, Uhr ab Mitte November Vorbereitungslehrgang zum Bilanzbuchhalter / zur Bilanzbuchhalterin - in Kooperation mit der IHK Trier Unterrichtsstunden (ca. 3 Jahre), samstags, Uhr ab 12. Januar 2013 Ein unverbindlicher, kostenfreier Informationsabend für alle Interessentinnen und Interessenten findet statt am Donnerstag, 8. November 2012, Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung: Volkshochschule Prüm, Tiergartenstraße. 54, Prüm Telefon: 06551/ (Montag bis Freitag, Uhr) vhs@vg-pruem.de, Internet: Verein Trennung was nun? e.v. Wege der Trennung - Gericht oder nicht? Inzwischen gibt es vielfältige Erfahrungen, dass gütliche Trennungen und Scheidungen für die Beteiligten mehr finanzielle Sicherheit, Lebensqualität, Zukunftsorientierung und vor allem für die Kinder weniger Leid bedeutet. Der Verein Trennung was nun? e.v. und die VHS Stadt-Land Wittlich bieten bis ins Frühjahr 2013 sechs Veranstaltungen zum Thema Trennung und Scheidung an. Die Informationsreihe, jeweils am zweiten Donnerstag im Monat, möchte über die einzelnen in der Trennung betroffenen Bereiche informieren und die Folgen von Trennung und deren rechtlichen Aspekte beleuchten. Am Donnerstag, den 18. Oktober, Uhr im Haus Jonassen, Dreis, Freie Reichstraße 50, wird die Veranstaltungsreihe fortgesetzt mit dem Thema: Trennen - was nun? Gericht oder nicht?. Verschiedene Wege stehen offen, der übliche Weg ist es sich die notwendigen Regelungen vor Gericht entscheiden zu lassen. Das Familienrecht sieht aber andere Möglichkeiten vor. So können die einzelnen Regelungen auch selbst getroffen werden. Das Verfahren der Mediation bietet hier Hilfe. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren werden angesprochen. Referenten sind der Fachanwalt für Familienrecht und Mediator, Klaus Schildgen, Bitburg, und Ursula Wollscheid, Mediatorin aus Klausen. Alle Interessierte und Betroffene sind eingeladen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die VHS-Kursgebühr von 5 Euro kann vor der Veranstaltung gezahlt werden. Information: Aloys Leyendecker, Piesport, tel FWG Ortsgemeinde Arzfeld Bürgergespräch Ein Bürgergespräch findet am Sonntag, 28. Oktober 2012 ab Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Arzfeld statt. Wir wollen die Arbeit der Freien Wähler in der Ortsgemeinde Arzfeld transparenter gestalten und mehr Bürgernähe erreichen. Wir bieten Information zu aktuellen Themen und nehmen Ihre Anregungen und Ideen gerne bei einem gemütlichen Frühschoppen auf. Machen Sie mit! Reden Sie mit! Gestalten Sie mit! Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Mitwirken. Verlagsmitteilungen Eintracht Trier am Freitag, 19. Oktober, 19 Uhr, gegen den 1. FC Kaiserslautern II Jugend forsch bei beiden Klubs Kleines Südwestderby am kommenden Freitag, 19. Oktober, ab 19 Uhr, im Trierer Moselstadion: Dann trifft die Eintracht auf die Zweitliga-U23 des 1. FC Kaiserslautern. Ebenso wie der SVE sind auch die kleinen Roten Teufel im Mittelfeld der Regionalliga-Südwest-Tabelle zu finden. Deshalb und aufgrund der vielen hart umkämpften Duelle beider Teams in der

26 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Vergangenheit ist auch diesmal mit einem engen Spielausgang zu rechnen. Wir wollen nichts mehr, als unseren Fans den zweiten Heimsieg in dieser Saison bescheren, betont Kapitän Fouad Brighache. Deshalb können die Zuschauer am Freitag von der ersten Minute an ein Match mit hohem Einsatz und viel Eintracht-Power erwarten. Beim FCK sollte man genau aufpassen, wer so alles mitwirkt: Viele Talente, die zum Beispiel am 28. April beim 1:3 im Moselstadion im Dress des FCK II mitgewirkt hatten, haben inzwischen Profiluft schnuppern können - nämlich Willi Orban (sogar schon vorher), Denis Linsmayer, Steven Zellner und Hendrik Zuck. Zudem stehen mit Dominique Heintz und Julian Derstroff noch zwei weitere Akteure in Reihen des Zweitligateams, die vor wenigen Monaten noch in der U23 gespielt haben. Ähnlich wie bei den Lauterern gibt es auch bei der Eintracht in dieser Saison schon einige Talente zu nennen, die es geschafft haben, aus den eigenen Reihen in die Erste vorzustoßen: Die vor der Runde aufgerückten Christoph Anton (laboriert seit Ende August an einem doppelten Bänderriss im Fuß), Burak Sözen, Christopher Spang und zuletzt im Auswärtsspiel beim KSV Hessen Kassel (2:0) auch der noch-a-jugendliche Kevin Heinz wurden in den vergangenen Wochen bereits von Cheftrainer Roland Seitz berücksichtigt. Dienstältester Eintrachtler ist weiterhin der ebenfalls in der SVE- Jugend ausgebildete Michael Dingels. SVE gegen FCK II: Nachwuchsarbeit wird bei beiden Klubs mehr denn je groß geschrieben und schlägt sich auch oben nieder. A A K Telefon-Service bis Autohaus Dambach Verkauf von Neu- u. Gebrauchtwagen Wankelstraße 2, Bitburg Z Kommunale Kitas sind steuerpflichtig Städte und Gemeinden in Deutschland müssen laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom für kommunale Kitas Körperschaftsteuer zahlen. Die Einrichtungen unterlägen als Betriebe gewerblicher Art genauso der Steuerpflicht wie private Betreiber. Die Entscheidung des BFH wird erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Kleinkinderbetreuung haben. Trotz großer Ausbauanstrengungen sind viele Kommunen noch weit davon entfernt, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige erfüllen zu können, der am in Kraft tritt. Nach Ansicht des GStB besteht dringend Handlungsbedarf, um den weiteren Kita-Ausbau nicht zu gefährden. Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen darf. Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Dornbusch" der Fa. Kausen GmbH. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Bestattungen Stefan Bong Bestattermeister und Fachgeprüfter Bestatter Tag und Nacht Sonn- und feiertags Erledigung aller Formalitäten Bestattungsvorsorge Tel.: Arzfeld Mobil: Hauptstraße 3 Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "affetto" Islek ohne Grenzen. Wir bitten unsere Leser um beachtung! IHR ANSPRECHPARTNER Heinz Neisemeyer Ich berate Sie gerne! Mobil: 0151 / Tel / h.neisemeyer@wittich-foehren.de Werben Sie in Ihren Mitteilungsblättern Anzeigenwerbung Sonderbeilagen Privat- und Geschäftsanzeigen Christina Berscheid - Verkaufsinnendienst Telefon: / Fax: / c.berscheid@wittich-foehren.de IHR Erfolg ist UNSER Anspruch!

27 Arzfeld Ausgabe 42/2012 Herzlichen Dank sage ich allen Gratulanten, die mir zu meinem 70. Geburtstag mit Glückwünschen und Geschenken eine große Freude bereitet haben. Hermann Strahnen Daleiden, im Oktober 2012 Großer Krammarkt am Mittwoch, in Neuerburg Wohnung zu vermieten: Philippsweiler ca. 60 m 2, 3 ZKB, im Obergeschoss des Dorfgemeinschaftshauses Philippsweiler, PKW-Abstellplätze, Öl-Zentralheizung, Kaltmiete: 250, Auskunft erteilt: Ortsbürgermeister Peter Bormann, Philippsweiler, Tel / Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Andreas Kootz, Tel / Weideland in arzfeld und näheren Umgebung für 2 Pferde langfristig zu pachten gesucht 1 2 Hektar, zahlen bis 100,- pro Morgen. Tel / od /

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38 Arzfeld Ausgabe 42/2012 HAUS- UND KÜCHENMESSE Super Messe- Angebote REDUZIERT! 10% und viele Ausstellungsstücke bis zu 60% 30% Samstag, 20. Oktober: von 9-18 Uhr! Kochvorführung Es erwarten Sie leckere Köstlichkeiten zum Probieren! Weihnachtsbäckerei Glas-Gravur-Aktion GRATIS! Beratertag Große Küchen- Sonderaktionen! Besuchen Sie unsere Schreinerei- Ausstellung! ÖFFNUNGSZEITEN: Mo. - Sa. von 9-18 Uhr! Jeden Di. und Do. bis 20 Uhr! G E I C H L I N G E N Möbelhaus Thiex GmbH Hauptstraße 32 D Geichlingen Tel. +49 (0) /

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