Nr Jahrgang Januar 2019

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1 Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr Jahrgang Januar 2019 Inhalt Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Kanalsanierung...1 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten...2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Tischlerarbeiten...2 EU-Bekanntmachung; Spezialtiefbauarbeiten...2 Amtliche Bekanntmachung; Planfeststellungsverfahren...2 Amtliche Bekanntmachung; Hundeanleinzone...3 Eintragungsbekanntmachung; Rettet die Bienen...4 Interessenbeurkundungsverfahren; Sanierung Bodenplatte Skatepark...4 Informationsveranstaltungen der Weiterführenden Schulen in Erlangen...4 Informationsveranstaltung des Ohm-Gymnasiums...6 Informationsveranstaltung; staatl. Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach Höchstadt a. d. A...6 Verkauf von Angelkarten für den Dechsendorfer Weiher...6 Erlanger Augustmarkt...7 Vollzug der Bayerischen Bauordnung, Gleiwitzer Straße...7 Sitzungskalender...7 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Grabenlose Kanalsanierung 2019 Eltersdorf, Burgberg Die Stadt Erlangen, vertreten durch den Entwässerungsbetrieb, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A Leistungen für die Grabenlose Kanalsanierung 2019 Eltersdorf, Burgberg an leistungsfähige Unternehmer zu vergeben. Angaben nach 12 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE), Werner-von-Siemens- Straße 61, Erlangen, Telefon oder 2345, Fax , entwaesserungsbetrieb@ stadt.erlangen.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Erlangen, Stadtteil Eltersdorf, Burgberg und Abschnitte im Stadtgebiet f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Kanalsanierung mittels Schlauchliner (UV- und Warmwasserhärtung) - DN 150, ca. 20 m Schlauchliner, UV-Härtung - DN 200, ca. 393 m Schlauchliner ca. 210 m, UV-Härtung ca. 183 m, Warmwasserhärtung - DN 300, ca m Schlauchliner ca m, UV-Härtung ca. 77 m, Warmwasserhärtung - DN DN 200, ca. 115 m Schlauchliner, Warmwasserhärtung - DN 350, ca. 228 m Schlauchliner, UV-Härtung - DN 400, ca. 790 m Schlauchliner, UV-Härtung - DN 500, ca. 636 m Schlauchliner ca. 527 m, UV-Härtung ca. 109 m, VE Harz + UV-Härtung - DN 600, ca. 566 m, UV-Härtung - EI 750 / 500, ca. 31 m, UV-Härtung - EI 900 / 600, ca. 402 m, UV-Härtung - ca. 323 Anschlüsse öffnen - ca. 323 Anschlüsse einbinden - ca. 322 Lineranbindungen mit Edelstahlmanschette - ca. 32 Haltungen (DN ) mit diversen partiellen Reparaturen (Injektions-, Verpress- oder Spachtelverfahren sowie Edelstahlmanschetten) g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Verbesserung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden unter: ab , Submissionsstelle der Stadt Erlangen im Gebäudemanagement (GME), EG, Zimmer 011, Schuhstraße 40, Erlangen, Telefon , Fax , submissionsstelle@stadt.erlangen.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 15,00 Euro Zahlungsweise: Barzahlung oder Verrechnungsscheck Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m) Teilnahmeantrag: entfällt n) Ablauf der Angebotsfrist: am um 10:00 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Submissionsstelle der Stadt Erlangen im Gebäudemanagement (GME), EG, Zimmer 011, Schuhstraße 40, Erlangen p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Eröffnungstermin: am um 10:00 Uhr Ort: Submissionsstelle der Stadt Erlangen im Gebäudemanagement (GME), EG, Zimmer 011, Schuhstraße 40, Erlangen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte r) geforderte Sicherheiten: ab einer Auftragssumme von mehr als Euro (ohne Umsatzsteuer) für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme und für Mängelansprüche 2 % der Brutto- Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: - 16 VOB/B - Nr. 4 Besondere Vertragsbedingungen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. u) Nachweis der Eignung - Nachweis der technischen Leis - tungsfähigkeit, insbesondere der/die: Nachweis des RAL Gütezeichens, Gruppe S für das einbauende Unternehmen, sowie die DIBt-Zulassung für die angebotenen Verfahren. Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers mit Referenzen. - Erklärung und Nachweise gem. 6a Abs. 2 und 6b Abs. 1 VOB/A Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eig-

2 2 Bekanntmachungen Nr. 1 / nung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter: und liegt den Vergabeunterlagen bei. v) Ablauf der Bindefrist: , 24:00 Uhr w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung v. Mittelfranken, Promenade 27, Ansbach Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Art der Leistung: Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Ausführungsfrist: von bis Eröffnungstermin: um 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: Gebühr Ausschreibungsunterlagen: 13,00 Euro Ort der Leistung: Erlangen, Erweiterung der Hauptfeuerwache an der Äußeren Brucker Straße 32 Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Erlangen, Amt für Gebäudemanagement, Rathausplatz 1, Erlangen, Tel , Telefax , submissionsstelle@stadt.erlangen.de Hinweis: Der vollständige Bekanntmachungstext ist unter unter Stadtverwaltung/Ausschreibungen zu finden. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Art der Leistung: Tischlerarbeiten Fens - ter, Außentüren und Sonnenschutzarbeiten Ausführungsfrist: von bis Eröffnungstermin: um 10:45 Uhr Ablauf der Bindefrist: Gebühr Ausschreibungsunterlagen: 10,00 Euro Ort der Leistung: Erlangen, Neubau Bürger- und Vereinshaus, Kriegenbrunner Str. 25 Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Erlangen, Amt für Gebäudemanagement, Rathausplatz 1, Erlangen, Tel , Telefax , submissionsstelle@stadt.erlangen.de Hinweis: Der vollständige Bekanntmachungstext ist unter unter Stadtverwaltung/Ausschreibungen zu finden. Veröffentlichung einer Bekanntmachung I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Erlangen, Schuhstr. 40, Erlangen, Telefon , Fax , submissionstelle@stadt.erlangen.de nähere Auskünfte und Auskünfte zur Anforderung von Unterlagen Vergabeplattform: oder EU-Amtsblatt: II.1.1 Absendung der EU-Bekanntmachung am: II.1.2 Bezeichnung des Auftrages: Kultur- und BildungsCampus KuBiC Frankenhof Generalsanierung und Erweiterung Spezialtiefbauarbeiten Vergabenummer 3023 II.1.3 Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen Ort der Ausführung: Erlangen Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn (MDK-km 48,66), den Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen (MDK-km 41,05) und die Errichtung eines Bodenzwischenlagers Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Würzburg, Wörthstraße 19, Würzburg Telefon: (juristisch) 3600P MDK/ (technisch) Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn (MDK-km 48,66), Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen (MDK-km 41,05) und die Errichtung eines Bodenzwischenlagers in Kriegenbrunn Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Stand - ort Würzburg vom P MDK/111 für den Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn, für den Ersatzneubau der Sparschleuse Erlangen und die Errichtung eines Bodenzwischenlagers in Kriegenbrunn, nebst den dazugehörenden, festgestellten Planunterlagen. I. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Würzburg hat gemäß 14, 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472) geändert worden ist, in Verbindung mit 74 f. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 102), das durch Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, den Planfeststellungsbeschluss für die o. g. Vorhaben erlassen. Gemäß 74 Absatz 4 Satz 2 VwVfG ist eine Ausfertigung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Beschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. II. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit von Dienstag, bis Montag, (jeweils einschließlich) während der Dienststunden zur Einsicht aus: a. Im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Erlangen, Gebbertstraße 1, Erlangen 3. Stock Zimmer 338 am Montag, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich Montag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr b. Im Bauamt der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, Möhrendorf, 1. Stock, Zimmer 18 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr c. In der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Würzburg, Zimmer Nr. 302, Wörthstraße 19, Würzburg nach vorheriger Absprache unter Telefon bzw Der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen steht darüber hinaus ab dem im Internet unter folgender Adresse zur Einsichtnahme zur Verfügung: Docs/Planfeststellungsverfahren/DE/60 0_MDK_Kriegenbrunn.html. Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ( 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG). III. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der Auslegungsfrist der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt. Im Auftrag gez. Werner (Assessorin) STADT ERLANGEN - Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Achtung! Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 2 vom , ist der

3 Nr. 1 / Amtliche Bekanntmachung Mit Urteil vom , Az. 14 N und 14 N , hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden: Art. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schutz Bekanntmachungen von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung) vom ist insoweit unwirksam, als in der Landschaftsschutzkarte für den Bereich südlich der südlichen Grenze des Europäischen Vogelschutzgebietes DE Regnitz- und Unteres Wie- senttal mit roter Schraffur eine Hundeanleinzone eingetragen ist. Die Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht ( 47 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz Verwaltungsgerichtsordnung VwGO ). Der neue Geltungsbereich der Hundeanleinzone 3 ergibt sich aus der Landschaftsschutzkarte (Maßstab 1:10.000), siehe auch die beigefügte Anlage. Sie wird bei der Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen (untere Naturschutzbehörde), verwahrt und kann während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

4 4 Bekanntmachungen Nr. 1 / Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren - Kurzbezeichnung: Rettet die Bienen! vom 31. Januar bis 13. Februar Die Stadt Erlangen bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: Zentrale Eintragungsstelle, Rathaus, 1. OG, Zimmer 117, barrierefrei Montag, Dienstag und Donnerstag bis Uhr Mittwoch und Freitag bis Uhr Rathaus, EG, Infotresen, barrierefrei Mittwoch, 06. u bis Uhr Donnerstag, bis Uhr Mobile Eintragungsstelle Bürgerpalais Stutterheim, Marktplatz 1, Erdgeschoss Innenhof Barrierefrei über den Nebeneingang in der Hauptstraße (neben Café Bassanese) Samstag, und , bis Uhr Frauenaurach, Schule, Keplerstr. 1, Eingangshalle Süd ü. Lehrerparkplatz, barrierefrei Donnerstag, , Büchenbach, Heinrich-Kirchner- Schule, Dompropststr. 6, barrierefrei Montag, , Eltersdorf, Schule, Tucherstraße 16, nicht barrierefrei Dienstag, , Dechsendorf, Schule, Campingstr. 32, Aula, barrierefrei Mittwoch, , Tennenlohe, Schule, Enggleis 6, nicht barrierefrei Montag, , Bruck, Max-und-Justine-Elsner- Schule, Sandbergstraße 1-5, barrierefrei Dienstag, , Alterlangen, Hermann-Hedenus- Grundschule, Schallershofer Str. 20, barrierefrei Mittwoch, , 2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich in einem beliebigen Eintragungsraum im Stadtgebiet Erlangen eintragen. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen. 3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. 4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden. 5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 108 d des Strafgesetzbuchs). 6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist im Bürgeramt der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Erlangen, EG, Infotheke, während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden. Erlangen, 21. Dezember 2018 STADT ERLANGEN Im Auftrag Thomas Ternes Berufsmäßiger Stadtrat Interessensbekundungs - verfahren zur Sanierung Bodenplatte Skatepark Donato-Polli-Straße Kurzbeschreibung: Bodenplatte: Die Bodenplatte am Skatepark Donato-Polli-Straße in Erlangen-Büchenbach weist zahlreiche Löcher und Risse auf. Zur Verbesserung der Oberfläche soll die gesamte Bodenplatte mit einer Spachtelmasse mit Epoxid behandelt werden. Bestehende Löcher sollen dabei mit Bürsten und Wasser gereinigt/ausgekratzt werden und mit Epoxidharz verfüllt werden. Skate-Elemente: Auch an den Elementen zeigen sich Ausbrüche und Risse. Diese sollen mit dem gleichen Verfahren bearbeitet wer - den. Zu sanierende Fläche: ca. 312 m Anforderungen: Fachfirmen mit Erfahrung in der Sanierung von Betonplatten. Wünschenswert wäre Erfahrung in der Sanierung von Skateparks. Interessenten werden aufgefordert, bis 31. Januar 2019 ein Angebot sowie einschlägige Referenzen einzureichen. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Spielplatzbüro der Stadt Erlangen: Amt für Soziokultur, Stintzing str. 46, Erlangen, Tel , Mail: spielplatzbuero@stadt.erlangen.de Weiterführende Schulen in Erlangen Für Rückfragen stehen Ihnen die nachfolgend genannten Schulleitungen oder das Schulverwaltungsamt unter der Tel.-Nr zur Verfügung. Informationsblatt für das Schuljahr 2019/2020 Informationsveranstaltungen Folgende Schulen führen Veranstaltungen durch, in denen die Erziehungsberechtigten über Übertrittsmöglichkeiten informiert und beraten werden: Gymnasien Tag Datum/Uhrzeit Raum/Ort Staatl. Albert-Schweitzer-Gymnasium, Dompfaffstraße 111, Tel.: Dienstag, , 19:00 Uhr Turnhalle Staatl. Christian-Ernst-Gymnasium, Langemarckplatz 2, Tel.: Dienstag, , 19:00 Uhr Großer Hörsaal des biochemischen Instituts (gegenüber dem Schulhof) u. in der Aula des CEG - Beratung zur Wahl des Pflicht-Instrumentes, Mittwoch , 14:30 Uhr, Aula, Musikräume Staatl. Emmy-Noether-Gymnasium, Noetherstraße 49 b, Tel.: Donnerstag , 18:30 Uhr Aula Staatl. Gymnasium Fridericianum, Sebaldusstraße 37, Tel.: Samstag, , 10:00 Uhr Aula Städt. Marie-Therese-Gymnasium, Schillerstraße 12, Tel.: Mittwoch, , 18:00 Uhr Turnhallen Staatl. Ohm-Gymnasium, Am Röthelheim 6, Tel.: Donnerstag, , 18:30 Uhr Sporthalle Staatl. Emil-von-Behring-Gymnasium, Buckenhofer Straße 5, Spardorf, Tel.: Dienstag, , 18:30 Uhr Aula Realschulen / Städt. Wirtschaftsschule Staatl. Realschule am Europakanal, Schallershofer Straße 18, Tel.: Dienstag, , 19:00 Uhr Sporthalle am Europakanal (Eurohalle) Staatl. Werner-von-Siemens-Realschule, Elise-Spaeth-Straße 7, Tel.: Donnerstag, , 18:00 Uhr Sporthalle Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark, Artilleriestr. 25, Tel.: Mittwoch, , 19:00 Uhr Aula Mittelschulen Eichendorff-Mittelschule, Bierlachweg 11, Tel.: Mittwoch, , 19:00 Uhr Aula Hermann-Hedenus-Mittelschule, Schallershofer Str. 20, Steigerwaldallee 19 (Dependance), Tel.: Donnerstag, , 19:00 Uhr Aula in der Steigerwaldallee 19 Ernst-Penzoldt-Mittelschule, Buckenhofer Str. 5, Spardorf, Tel.: Dienstag, , 19:00 Uhr Pausenhalle Fachoberschule / Berufsoberschule Staatl. Fachoberschule - Vorklasse, Drausnickstr. 1 c, Tel.: Mittwoch, , 17:30 Uhr Schule, Raum K06/K07 Staatl. Fachoberschule, Drausnickstr. 1 c, Tel.: Montag, , 19:00 Uhr Redoutensaal Staatl. Berufsoberschule, Drausnickstr. 1 c, Tel.: Mittwoch, , 19:00 Uhr Schule, Raum K06/K07 Anmeldetermine Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder in der nächstgelegenen Schule in Erlangen anzumelden, sofern es mehrere Schulen dieser Art gibt. Bei dem Besuch einer auswärtigen Schule, deren Schulart auch in Erlangen vertreten ist, können die Schüler/innen nicht mit einer kostenfreien Beförderung rechnen. Weitere Angaben zur Kostenfreiheit des Schulweges sind auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt.

5 Nr. 1 / Bekanntmachungen 5 Zur Anmeldung sind bei allen Schulen vorzulegen: a) Übertrittszeugnis (Original) b) Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (Original + Kopie) c) bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtsbeschluss Es wird um Verständnis gebeten, dass unter Umständen ein Schülerausgleich innerhalb gleichartiger Gymnasien und der Realschulen erfolgt, wenn die Aufnahmekapazität nach Abschluss der Nachmeldungen überschritten ist. Gymnasien; Für die nachfolgenden Gymnasien gilt: Albert-Schweitzer-Gymnasium 14:30 bis 18:00 Uhr Christian-Ernst-Gymnasium 14:30 bis 18:00 Uhr (inkl. Musikberatung) Gymnasium Fridericianum 15:00 bis 18:00 Uhr Marie-Therese-Gymnasium 08:00 bis 18:00 Uhr Ohm-Gymnasium 15:00 bis 18:00 Uhr Emil-von-Behring-Gymnasium 15:00 bis 18:00 Uhr Emmy-Noether-Gymnasium Gebundene Ganztagsform Für die Gebundene Ganztagsform: Mo., ; 14:30-18:00 Uhr Voranmeldung bis erforderlich! Weitere Anmeldetage: (für beide Formen): 08./ : 08:00-16:00 Uhr : 08:00-10:00 Uhr Normalform Für die Normalform: Di., ; 14:30-18:00 Uhr Realschulen Werner-von-Siemens-Realschule Mo., Do., , 08:00 bis 16:00 Uhr Fr., , 08:00 bis 12:00 Uhr Realschule am Europakanal Mo., Di., , 08:00 bis 16:00 Uhr (Hauptanmeldezeit in der Anmeldewoche) Mi., Do., , 08:00 bis 16:00 Uhr Fr., , 08:00 bis 12:00 Uhr Mittelschulen Eichendorffschule Mo., Fr., Uhrzeiten siehe Homepage: Ernst-Penzoldt-Schule Mo., Fr., Hermann-Hedenus-Schule Mo., Fr., Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark Mo., Fr., Täglich 08:30 Uhr 12:30 Uhr (letzter Anmeldetag: Fr., ) Mo Do : 14:00 17:00 Uhr - (für Mittelschüler in die 2-, 3-, 4- und 5-stufige Wirtschaftsschule ist das Zwischenzeugnis mitzubringen) (Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und das Original-Zwischenzeugnis der Mittelschule mit) - (für Gymnasiasten und Realschüler bei Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis) (Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und das Original-Zwischenzeugnis mit) Fachoberschule Mo., Fr., Mo. bis Fr.: 09:30 11:30 Uhr und 13:30 15:30 Uhr Im Sekretariat der Schule, Zimmer 114, Drausnickstr. 1 c, Erlangen Berufsoberschule Mo., Fr., Mo. bis Fr.: 09:30 11:30 Uhr und 13:30 15:30 Uhr Im Sekretariat der Schule, Zimmer 114, Drausnickstr. 1 c, Erlangen Virtuelle Berufsoberschule Bayern Nähere Informationen sind im Internet unter zu erhalten. Probeunterricht / Aufnahmeprüfung Gymnasien (Näheres ist einem Merkblatt bei der Anmeldung zu entnehmen) , 08:00 bis 12:00 Uhr Der Probeunterricht wird für alle Gymnasien vom am Gymnasium Fridericianum durchgeführt. Realschulen Werner-von-Siemens-Realschule , 08:00 11:35 Uhr Der Probeunterricht findet an der Werner-von-Siemens-Realschule bzw. an der Realschule am Europakanal statt. Realschule am Europakanal , 08:00 11:35 Uhr Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark , 08:00 12:00 Uhr Der Probeunterricht findet an der Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark statt. Fachoberschule und Berufsoberschule Mittwoch, Eignungsprüfung Fachoberschule/ Berufsoberschule Aufnahmeprüfung Vorklasse BOS Hinweis: Für Schülerinnen und Schü - ler, die wegen Erkrankung am festgesetzten Probeunterricht nicht teilnehmen können, muss ein amts ärztliches Attest unverzüglich der jeweiligen Herkunftsschule zugeleitet werden. Nach - träglich angegebene Gründe oder nachträglich ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden. Nur bei Vorliegen des amtsärztlichen Attests kann der Probeunterricht zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Diese Nachholtermine sind bei den jeweiligen Schulen abzufragen. Stadt Erlangen, Schulverwaltungsamt Zimmer Nr. 304 Michael-Vogel-Straße 1 d Erlangen Tel , Fax Öffnungszeiten bitte beachten! Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr 14:00 Uhr 18:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr 14:00 Uhr Kostenfreiheit des Schulweges Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkos- tenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Diese gelten für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei-, vier- bzw. fünfstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie an Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr bzw. Berufsvorbereitungsjahr) öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind. Die Beförderungspflicht besteht "zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule", dies ist die Pflichtschule (= Sprengelschule) - keine Gastschüler- die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind (durch Zuweisung des Staatlichen Schulamtes oder durch den Mittelschulkoordinator) diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit geringstem Beförderungsaufwand erreichbar ist. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Beförderungspflicht besteht, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 mit 4 mehr als zwei Kilometer bzw. ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt (es wird der Weg gemessen, der zu Fuß zurückgelegt wird, nicht der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad etc.) oder wenn eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers nachgewiesen wird (Schwerbehindertenausweis, in Ausnahmefällen amtsärztliches Gutachten) wenn der Schulweg als besonders gefährlich oder besonders beschwerlich anerkannt ist (z.b. wenn Gehsteige und andere verkehrssichernde Anlagen fehlen oder abgelegene und einsame Wege abseits von Wohngebieten liegen) Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien und Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Fachoberschulen und Berufsoberschulen haben einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, soweit die Kosten der notwendigen Beförderung eine Familienbelastungsgrenze in Höhe von derzeit 440,00 (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) pro Schuljahr übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze gilt nicht pro Schüler/in, sondern für alle Schüler/innen einer Familie. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (gesetzliche

6 6 Bekanntmachungen Nr. 1 / Ausschlussfrist) beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einzureichen. Dasselbe gilt bei Berufsschülern in Teilzeitunterricht. Die Kosten werden ohne Abzug der Eigenbeteiligung erstattet bzw. es wird eine kostenfreie Schülerbeförderung gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen oder die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Dies ist durch einen entsprechenden Nachweis vom August vor Schulbeginn zu belegen. Bei Antragstellung im laufenden Schuljahr wird ein Nachweis von dem Monat vor Antragstellung benötigt. Erstattungsfähig sind nur die Originalfahrbelege. WICHTIG! Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als drei Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule)! Bei der Kollegstufe des Gymnasiums treten bei der Entscheidung, welches Gymnasium nächstgelegen ist, die Kernfächer der bisherigen Ausbildungsrichtung als Leistungsfächer an die Stelle der Ausbildungsrichtung. Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ist entweder im Sekretariat der Schule, im Schulverwaltungsamt oder im Internet, (Schulverwaltungsamt Allgemeine Schulverwaltung) erhältlich. Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind ggf. die notwendigen Nachweise beizulegen (z.b. Kindergeldnachweis, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.). Der ausgefüllte Antrag soll an der Schule abgegeben werden. Die Angaben werden von der Schule bestätigt und der Antrag wird an das Schulverwaltungsamt zur Entscheidung weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass die kostenfreie Schülerbeförderung nur auf Antrag genehmigt werden kann. Das heißt, Wertmarken können Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung ausgegeben werden. Grundsätzlich wird die Beförderung durch den öffentlichen Personennahverkehr dur chgeführt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Erlangen erhalten kostenfreie Schülermonatsmarken für das jeweils beginnende bzw. laufende Schuljahr (ab Antragstellung max. 11 Einzelmonatsmarken). Die Wertmarken werden, sofern die Anträge zeitgerecht (bei Schuleinschreibung) gestellt werden, am Ende der Sommerferien über die Erlanger Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Nach den Ferien werden die Wertmarken noch bis Ende September in den Erlanger Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Werden Anträge nach diesem Ausgabetermin gestellt, sind diese direkt beim Schulverwaltungsamt Erlangen einzureichen. Dasselbe gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb von Erlangen besuchen. In diesen Fällen ist eine persönliche Abholung der Wertmarken im Schulverwaltungsamt Erlangen zwingend erforderlich. Die Stadt Erlangen erfüllt die Verpflichtung zur kostenfreien Schülerbeförderung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Andere Verkehrsmittel (spezieller Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) können nur anerkannt werden, soweit dies zwingend notwendig oder wirtschaftlicher ist. Kosten für eine PKW- Benutzung werden nur ersetzt, wenn die PKW-Benutzung vorher genehmigt wurde. Der Antrag hierfür ist bereits zu Schuljahresbeginn bei der Stadt Erlangen Schulverwaltungsamt einzureichen. Umzug / Schulwechsel Bei Umzug oder Schulwechsel sind die von der Stadt Erlangen zur Verfügung gestellten kostenfreien Schülermonatskarten zurückzugeben. Andernfalls werden die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Um zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht, ist ein neuer Antrag zu stellen. Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet! Ohm-Gymnasium Erlangen Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Einladung zum Informationsabend zum Übertritt in unsere 5. Klassen Am Donnerstag, dem 07. Februar 2018 findet um Uhr am Ohm-Gymnasium Erlangen, Am Röthelheim 6, Erlangen, eine Informationsveranstaltung zur Wahl der Ausbildungsmöglichkeiten statt. Dazu laden wir alle interessierten Eltern mit Ihren Kindern ganz herzlich ein. Das Ohm-Gymnasium ist ein naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium. Eine fundierte fachliche Bildung wird mit einem hohen pädagogischen Anspruch verbunden. Jede Schülerin und jeder Schüler soll unabhängig von der Herkunft erfolgreich lernen und die individuellen Begabungen entfalten können. Die Schule legt Wert auf eine gute Gemeinschaft sowie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Schulfamilie. Mögliche Sprachenfolgen sind im sprachlichen Zweig: Englisch-Französisch-Spanisch bzw. Französisch-Englisch-Spanisch oder Englisch-Latein- Spanisch, im naturwissenschaftlichen Zweig: Englisch-Französisch, Französisch-Englisch oder Englisch-Latein mit verstärkt Chemie, Physik und Informatik. Besonderheiten: Französisch als erste Fremdsprache sowie die Möglichkeit, gleichzeitig das deutsche und das französische Abitur zu erwerben (AbiBac); Medienreferenzschule mit Tabletklassen. Das Ohm-Gymnasium ist eine Schule ohne Rassismus Schule mit Courage. Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach Höchstadt a. d. A. Staatliche Berufsfachschulen für Er - näh rung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege in Höchstadt a. d. Aisch Einladung zum Informationsabend Die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt laden alle interessierten Eltern und Schüler, die vor der Berufswahlentscheidung stehen, am Donnerstag, den 24. Januar 2019, Uhr, in das Staatliche Berufliche Schulzentrum in Höchstadt, Tilman-Riemenschneider- Str. 3, Höchstadt a.d.aisch zu einem Informationsabend ein. Die Veranstaltung findet in der Aula statt. Die Schulleitung und die Lehrkräfte informieren über Ausbildung, Berufschancen und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Berufen - Helfer/in und Assistent/in für Ernährung und Versorgung - Hauswirtschafter/in - Kinderpfleger/in - Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in Darüber hinaus informieren wir über das zusätzliche Unterrichtsangebot der Berufsschule plus, einer Möglichkeit innerhalb von drei Jahren parallel zur Berufsausbildung die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Informationsmaterial und Anmeldeformulare sind ab sofort über das Sekretariat der Schule (Tel /63520, Fax /635240) oder im Internet unter der Adresse (Verwaltung/Formulare/Berufsfachschule Höchstadt a. d. A.) erhältlich. Verkauf von Angelkarten für den Dechsendorfer Weiher Ab dem Jahr 2019 bietet das Sportamt der Stadt Erlangen ein neues Freizeitangebot an. Es können Angelkarten für den Dechsendorfer Weiher erworben werden, welcher die Jahre zuvor vom Bezirksfischereiverein Erlangen gepachtet wurde. Jetzt steht dieser zum Angeln der Allgemeinheit zur Verfügung. Hierzu wurde in den vergangenen Monaten der Fischbestand erhöht, es befinden sich im 37 ha großen Dechsi Fische wie Karpfen, Graskarpfen, Barsche, Zander, Hechte, Schleien und Waller. Der Preis je Saisonkarte bis beträgt 150 Euro. Mit der Saisonkarte bestehen keinerlei Verpflichtungen wie bei einer Vereinszugehörigkeit mit z. B. Arbeitsstunden abzuleisten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bis spätestens beim Sportamt der Stadt Erlangen unter Angabe Ihrer Adresse an, per sportamt@ stadt.erlangen.de oder per Telefon: 09131/ Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte, den Betrag bis spätestens zu überweisen. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich. Die Ausgabe der Karten erfolgt am Dechsendorfer Weiher, Campingstr. 80 am Dienstag, von 13:00-18:00 Uhr und am Donnerstag, von 8:00-13:00 Uhr.

7 Nr. 1 / Bekanntmachungen 7 Erlanger Augustmarkt 15. bis 22. August 2019 Der Erlanger Augustmarkt am Schloßplatz ist seit dem 17. Jahrhundert eine feste Institution in Erlangen. Am Wochenende wird der Markt außerdem durch das bunte und gut besuchte Marktplatzfest bereichert. Aufbau-, Abbau- und Verkaufszeiten: Aufbautag 14. August 2019 Verkauf Montag bis Freitag 9:00 bis 18:30 Uhr Verkauf Samstag 9:00 bis 20:00 Uhr Verkauf Sonntag 11:00 bis 20:00 Uhr Abbautag 23. August 2019 Haushaltswaren, heimische Handwerkserzeugnisse und Produkte des Kunstgewerbes prägen das vielfältige Angebot auf dem Markt. Möglich ist aber auch der Verkauf von Kleidung, Schmuck oder kulinarischen Spezialitäten. In beschränktem Ausmaß werden ebenso Imbiss- und Ausschankbetriebe zugelassen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung sehr freuen. Bewerbungen für den Erlanger Augustmarkt sind bis spätestens 28. Februar 2019 ausschließlich mit dem Bewerbungsformular (Download unter und den ergänzenden Unterlagen an die Stadt Erlangen, Liegenschaftsamt, Nägelsbachstraße 40, Erlangen zu richten. Der Eingang von Bewerbungen wird nicht bestätigt. Nach Fristablauf bei der Stadt Erlangen eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Zulassungen mit Warensortiment, Standplatz etc. erfolgen per Bescheid durch das Liegenschaftsamt. Eine Gewähr, dass die Durchführung der Veranstaltung tatsächlich und zur angegebenen Zeit stattfindet, wird nicht übernommen. Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz. Das Liegenschaftsamt behält sich ausdrücklich vor, Einschränkungen und Auflagen hinsichtlich der Standgröße und des Sortiments vorzunehmen. Vollzug der Bayer. Bauordnung Für das Bauvorhaben Bau einer Etagenwohnanlage bestehend aus 3 Baukörpern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Gleiwitzer Straße, Gemarkung: Erlangen, Flurstück: Tfl. aus 1946/136" wurde mit Bescheid vom eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen VV erteilt. Die Baugenehmigung wird hiermit gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung bekannt gemacht. Die Planunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten im Bauaufsichtsamt, Gebbertstr. 1, Zimmer 223, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a) Schriftlich oder zur Niederschrift Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach, Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach b) Elektronisch Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ( zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Erlangen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - In dem hier einschlägigen Rechtsbereich wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung grundsätzlich eine Verfahrensgebühr fällig. Sitzungskalender Weitere Informationen: ratsinfo.erlangen.de Montag, : Seniorenbeirat Dienstag, : Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb Mittwoch, : Haupt-, Finanz- u. Personalausschuss Donnerstag, : Stadtrat Dienstag, : Umwelt-, Verkehrs- u. Planungsausschuss Werkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat Die amtlichen Seiten Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Stadt Erlangen Herausgeber: Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt, Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 1, Erlangen Redaktion: Dr. Christofer Zwanzig (verantwortlich) Suzana Milanovic Auflage: 400 Stück Erscheinungsweise: 14-tägig Gedruckt erhältlich: Rathaus (Infotresen), Volkshochschule (Friedrichstraße 19), Stadtbibliothek (Marktplatz 1), Sparkasse Hauptfiliale (Hugenottenplatz 5), Tourist-Information (Goethestraße 21a) Außerdem kann das Amtsblatt als Newsletter per abonniert werden. Anmeldung unter presse@stadt.erlangen.de Aktuelle und vergangene Ausgaben finden Sie zudem im Internet unter Druck: Druckhaus Haspel Erlangen, Inh. M. Haspel Willi-Grasser-Straße 13a, Erlangen, Telefon , Telefax Gedruckt auf 100% Recycling-Altpapier Redaktionsschluss für Ausgabe 2/2019: Donnerstag, 17. Januar 2019, 11:00 Uhr

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