Verrechnungsätze ab 2017 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
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- Gotthilf Böhmer
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1 Verrechnungsätze ab 2017 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
2 Wohlfühlen ist einfach. sparkasse-nuernberg.de Wenn man einen Immobilienpartner hat, der von Anfang bis Eigentum an alles denkt. Mehr Infos in Ihrer Sparkasse oder unter sparkasse-nuernberg.de. s Sparkasse Nürnberg Die Ansprechpartner des Maschinen- und Betriebshilfsring 1. Vorsitzender: Andreas Geistmann Kitzengasse 1, Leinburg-Diepersdorf, Tel / Vorsitzender: Erwin Appel Alfalter 3, Vorra, Tel.: 09152/8534 Ausschuß: Heinz Lämmermann, Deckersberg Helmut Maußner, Weigenhofen Gisela Morner, Viehhofen Jörg Mortler, Dehnberg Georg Niedermayer, Germersberg Bernd Prögel, Prosberg Erwin Rupprecht, Oberwellitzleithen Martin Singer, Henfenfeld Martin Stiegler, Steinensittenbach Beirat: Günther Felßner, BBV - Kreisobmann, Günthersbühl Michael Bernet, Kersbach Reiner Rupprecht, Schwarzenbach Jürgen Stephan, Heldmannsberg Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle: Marc Wild Tel.: 09151/ Christopher Bär Tel.: 09151/ Manfred Utz, Vertrieb GmbH Telefon über Geschäftsstelle Maschinen- und Betriebshilfsring Maschinenring Franken GmbH Aussenstelle Nürnberger Land Am Schloß 14 Am Schloß Henfenfeld Henfenfeld Tel: 09151/ Tel: 09151/ Fax: 09151/ Fax: 09151/ mr.nuernbergerland@mr-franken.de 2 3
3 Beachten Sie: Inhaltsverzeichnis Seiten 1. Den Verrechnungssätzen sind normale Verhältnisse zugrunde gelegt. Bei Arbeitserschwernissen ( z.b. starke Hanglage, Lagergetreide) sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und auf dem Arbeitszettel zu vermerken. 2. Soweit Maschinen und Geräte ohne Bedienungsmann ausgeliehen werden, sind sie nach der Arbeit sofort dem Besitzer in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben; außerdem ist ein Zuschlag bis zu 20 % möglich. 3. In den Verrechnungssätzen ist ein Treibstoffpreis von brutto 1,10 enthalten. (Nicht enthalten sind Kosten für z.b. Spritzmittel, Düngemittel, Saatgut usw.) 4. Nur bei selbstfahrenden Maschinen, z.b. SF-Mähdrescher, und Komplettverfahren verstehen sich die Sätze einschließlich Fahrer. 5. Für kleine Flächen können Zuschläge erhoben werden. 6. Die Verrechnungssätze gelten nur für die Abrechnung zwischen Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Maschinenring. Bei Landschaftspflegemaßnahmen und Arbeiten im kommunalen und gewerblichen Bereich sind erhebliche Zuschläge erforderlich. Kennziffer 000 Arbeitskraft Schlepper Transport 7 Kennziffer 100 Bodenbearbeitungsgeräte 10 Kennziffer 200 Düngung, Bestellung, Pflege 11 Kennziffer 300 Futterbau und Strohernte 17 Kennziffer 400 Körnerernte und Aufbereitung 21 Kennziffer 500 Hackfruchternte 22 Kennziffer 700 Forst 22 Kennziffer 900 Hofmaschinen, Hilfsmittel Die empfohlenen Verrechnungssätze des MR - Nürnberger Land sind rechtlich gänzlich unverbindlich und als empfohlener Richtpreis zu verstehen. Die Verrechnungssätze sind Bruttopreise, also incl. MwSt. 4 Bild 1 Seite: prudkov - stock.adobe.com 5
4 Dieselverbrauchstabelle leichte mittlere schwere Schlepper PS von - bis Arbeit Arbeit Arbeit ,50 3,50 5, ,00 5,00 7, ,00 6,00 8, ,00 7,50 10, ,00 9,00 12, ,50 11,00 16, ,00 12,00 18, ,00 14,00 20, ,00 18,00 23, ,50 19,00 24, ,00 20,00 25, ,00 25,00 28, ,00 28,00 32,00 Arbeitskraft Betriebshilfe Hilfskräfte bis zu 20% weniger! 000 Arbeitskraft Bedienung eig. Maschine Std. 11, Betriebshilfe sozial Std. 18,72 je nach LSV - Satz 004 Arbeitskraft wirtschaftlicher Einsatz Std. 12, W Arbeitskraft Forst Std. 13,50 15, S Arbeitskraft Stallarbeit Std. 12,50 15, B Arbeitskraft Bauaushilfe Std. 12,50 15,00 Schlepper Hinterrad ohne Diesel Preis ohne Diesel Zuschlag bei Erschwernissen! kw 40 PS (36 45) Std. 6,80 Schnellläufer kw 50 PS (46 55) Std. 7,50 für Transporte über 10 km kw 60 PS (56 65) Std. 9,00 einfach=10 % Zuschlag; kw 75 PS (66 80) Std. 10,50 Empfeh kw 90 PS (81 95) Std. 12,00 lung Schlepper im Soloverleih + 20 % Schlepper Allrad ohne Diesel Reichenschwand - Forstarbeiten - Walzen von Mais- und Grassilage - Transport von Mais, Gras und Hackgut - Substratausbringung mit Schleppschuh kw 50 PS (46 55) Std. 9, kw 60 PS (56 65) Std. 11, kw 75 PS (66 80) Std. 13, kw 90 PS (81 95) Std. 15, kw 100 PS (96 110) Std. 16, kw 120 PS ( ) Std. 19, kw 140 PS ( ) Std. 21, kw 180 PS ( ) Std. 26, kw 210 PS ( ) Std. 28, kw 240 PS ( ) Std. 33, über 191 kw Std. 35,00 Für Preis mit Diesel bitte Dieselverbrauchstabelle auf Seite 6 benützen! 6 7
5 Für alle, die Großes bewegen wollen. Unsere Leistungen rund um Technik und Energie. Technik Land- und Forsttechnik Melk- und Kühltechnik Gebrauchtmaschinen Fach- und Forstbedarf Ersatzteile und Zubehör Landwirtschaftsreifen Kommunal- und Gewerbetechnik BayWa AG Technik Houbirgstraße Hersbruck Telefon Telefax Energie Heizöl Diesel Schmierstoffe Mineralöltechnik Tankstellen Ökogas und -strom Energie Angerstraße Schwabach Telefon Telefax Landwirtschaftliche Lohnarbeiten Singer Gewerbe GbR > > Pressen Quader-, Mulchquader, Rund- und Silageballen > > Mäharbeiten mit Aufbereiter und Schwadablage > > Silagetransport mit Ladewagen, ASW und Mulde > > Silowalzen mit Radlader u. Schlepper mit 3m Schiebeschild > > Tebbe Miststreuer Soloverleih o. Komplettverfahren > > Gülleausbringung mit Schwanenhals und Schleppschuhverteiler > > Forstarbeiten mit Winde und Rückewagen, Rückezug und Astsäge Hauptstr. 2a Henfenfeld Tel.: 0171/ standorte Ladegeräte 035 Stapler Std. 13,00 ohne Diesel 036 Teleskoplader Std. 30,00 ohne Diesel 037 Hoftrac Std. 15,00 ohne Diesel 038 Radlader bis 10 to Std. 28,50 ohne Diesel 040 Radlader bis 20 to Std. 48,00 ohne Diesel 043 Frontlader hydraulisch Std. 6,00 mit Arbeitsgerät 044 Ballenzange Std. 4, Heckplanierschild Std. 3, Schneepflug Std. 9,00-18, Mini-Bagger Std. 23, Mini-Bagger mit Meissel Std. 29, Bagger je nach Größe Std. 40,00-60,00 ohne Fahrer mit Diesel Transport 061 Tieflader Tag 50, Kipper to/std. 0, Kipper mit Druckluft to/std. 0, Kipper m. Silieraufbau to/std. 1, Muldenkipper m. Silieraufbau to/std. 1, Abschiebewagen to/std. 1, An- und Abfahrtskosten nach Vereinbarung 070 Transporte aller Art nach Vereinbarung 071 Silagetransport mit Mulde Std. 55,00-70,00 komplett 071 Silagetransport mit Abschiebewagen Std. 70,00-95,00 komplett 090 Pkw-Anhänger Std. 5, Viehanhänger-Pkw Std. 7, PKW km 0,30 8 9
6 100 Bodenbearbeitungsgeräte* Primärbodenbearbeitung 102 Volldrehpflug ha 30, Volldrehpflug mit Steinsicherung ha 32, Packer zum Pflug ha 5, Frontpacker ha 5, Untergrundlockerer einscharig Std. 8, Wippscharlockerer, einscharig Std. 16, Schichtengrubber ha 25,00 Sekundärbodenbearbeitung 119 Schälgrubber mit Nachläufer ha 15,00-17, Schälgrubber mit Nachläufer (Horsch etc.) ha 20,00-23, Kurzgrubber - Kreiselegge ha 32, Ackerfräse schwer ha 31,00 Werkzeugverschleiß Zuschläge von 20 % Vario 10% Aufschlag je weitere Schar 4,00 je weitere Schar 8,00 10 cm Arb.br. 1,00 / Std 143 Kreiselegge mit Stabwalze ha 24, Kreiselegge mit Packerwalze ha 28, Scheibenegge schwer ha 22, Kurzscheibenegge ha 22, Zinkenrotor ha 24, Wiesenegge ha 5, Saatbettkombination m. Walzenkrümler ha 12,00 Sekundärbodenbearbeitung 163 Cambridge- o. Crosskillwalze ha 7, Cambridge- o. Crosskillwalze hydr. klappbar u. m. Fahrgestell ha 9, Steinsammelmaschine Std. n.vb. 180 Dränage-Spülgerät Std. n.vb. 181 Dränagemaschine lfm n.vb. 182 Grabenfräse lfm n.vb. 190 Bodenprobenziehgerät Probe 2, Mineralische Düngung 200 Schleuder- oder Pendelstreuer ha 5, Schleuderstreuer mit autom. Dosierung ha 6, Granulatstreuer ha 4, Schneckenkornstreuer ha 3, Großflächenstreuer dt 0, Fuhrwerkswaage Wieg. 5,00 Organische Düngung siehe VSKZ 280 Agrardienstleistungen Jochen Mortler Obere Eisenstraße 7a Lauf Tel: Fax: jochen.mortler@t-online.de Agrarservice Jörg Mortler oder je dt 1,- = Leer- u. Vollwiegung Dehnberg Lauf Tel: Fax: Mobil: j.mortler@pesika.de * Bei allen Bodebearbeitungsgeräten beziehen sich die Preise auf einen Arbeitsgang
7 12 fistersimonshofen Landwirtschaftlicher Dienstleister Heu- und Strohernte: Großpackenpresse CLAAS Quadrant 2200 RC Ballenmaß 0,7 m x 1,2 m, Länge bis 3,0 m Schneidwerk mit 0, 6, 13,25 Messern Großpackenpresse CLAAS Quadrant 3200 FC FineCut mit bis zu 51 Messern Ballenmaß 0,7 m x 1,2 m, Länge bis 3,0 m Baggerverleih: 5 to Neuson Minibagger Löffelgrößen: 120 cm, 60cm, 40cm und Energieholzgreifer Silageernte: Press-Wickelkombination McHale Fusion 2 Rundballen 1,25 m x 1,25 m mit/ohne Schneidwerk Getreide- und Rapssaat: Doppelscheibensäkombination Pöttinger 3m Normal- und Feinsaat möglich Mulch- und Direktsaatgeeignet Gerhard Pfister Nußleitenweg Lauf Simonshofen Mobil: 0175/ oder 0160/ Ihr kompetenter Partner in der Region für: Ihr kompetenter o Saatgut Partner o Dünger in der Region o Pflanzenschutz für: o Getreide o Futtermittel o Saatgut o o Arbeitskleidung Dünger o Pflanzenschutz o Landw. Betriebsmittel o Getreide o Futtermittel o Alles für den Garten o Arbeitskleidung o ÖKO-Saatgut o Landw. Betriebsmittel Unsere Standorte: o Alles für den Garten o ÖKO-Saatgut Hersbruck, Bahngelände 10, Tel / Fax 09151/ Unsere Berg-Meilenhofen, Standorte: Bruckäcker 5-7, Tel / Fax 09189/ Hersbruck, Bahngelände 10, Tel / Fax 09151/ Berg-Meilenhofen, Bruckäcker 5-7, Tel / Fax 09189/ Sä- und Legemaschinen 229 Drillmaschine mechanisch ha 10, Drillmaschine pneumatisch ha 11, Fräsdrillkombination m. Packer ha 36, Grasdurchsämaschine ha 36, Scheibendrillmaschine ha 12, Kreiseleggendrillkombination ha 35, Zinkenrotordrillmaschine ha 35, Direktsägerät ha 30,00 z.b.john Deere, Amazone, DeereDeere,Amazone 239 Direktsägerät-Bestellkombination ha 43,00 z.b. Dutzi,, Horsch 240 Einzelkornsägerät Rüben ha 18, Einzelkorn - Rübenmulchsaat ha 25, Rüben-Mulchsaat komplett ha 65, Einzelkornsägerät Mais ha 20, Einzelkornsäger. Mais mit Reihendüng ha 23, Mulchsägerät Mais ha 30, Einzelkornsägerät Sonnenblumen ha 25,00 und sonstige Saaten 246 Einzelkornsägerät Raps ha 25, Kartoffellegemaschine vollautomatisch ha 43,00 Hack- und Pflegegeräte 262 Hackstriegel hydr. klappbar ha 10, Hackgerät für Mais ha 18,50 13
8 Pflanzenschutz 270 Pflanzenschutzspritze ha 12, ha 14, SF-Spritze ha 25, Dochtstreichgerät Schlepperanbau ha 7,50 Tag 35, Dochtstreichgerät handgeführt Tag 15, Rotowiper (Arbeitsbreite 6 m) Tag 55,00 Service der begeistert! Landtechnik Jederzeit in der Erntezeit! Zentrale Lauterhofen: Standort Grampersdorf: Standort Wieselrieth: Industriestraße 14, Lauterhofen Im Schlott12, Beilngries Wieselrieth 24, Leuchtenberg / / / Öffnungszeiten: Mo - Fr: 7:00-17:00 Uhr Sa: 8:00-12:00 Uhr Nur in der Saison Web: info@dob-landtechnik.de Außerhalb der Öffnungszeiten: Lauterhofen Service-Nummer: 0160 / Grampersdorf Service-Nummer: 0170 / Wieselrieth Service-Nummer: 0170 / Ersatzteile Service-Nummer: 0160 / Organische Düngung Pflanzenschutz mit Unterblatteinrichtung 281 Schleudertankwagen cbm 0, Güllezubringfaß cbm 0, Güllepumpstation mit Cutter cbm 0, Zubringfaß mit Pumpe bzw. Cutter cbm 0, Vakuumtankwagen cbm 0, Pumpentankwagen cbm 1,10-1, Pumpentankwagen mit Schleppschlauch cbm 1, Pumpentankwagen mit Schleppschuh cbm 2, Gülleseparieranlage Std. n.vb. 290 Stallmiststreuer to u. Fuhre 1,10-1, Kompoststreuer to u. Fuhre 1,10-1,40 evtl. Zuschlag bei großen Entfernungen je nach Feldentfernung evtl. Zuschlag bei großen Entfernungen ab Hof + 0,26 / cbm Bei Stallmiststreuer zul. Ges.-Gewicht beziehen; bei Soloverleih 1,50 je to und Fuhre SF-Güllefahrzeug mit Schleppschlauch cbm nach Vereinbarung SF-Güllefahrzeug mit Schleppschuh cbm nach Vereinbarung SF-Grubber-Einarbeitung cbm nach Vereinbarung 14 15
9 Kfz + Landtechnik e.k. ( ) 216 Brandstraße 10 Offenhausen Meisterbetrieb der Kfz-Innung 300 Futterbau und Strohernte Mäh- und Wendegeräte 301 Balkenmähwerk ha 10, Kreiselmähwerk ha 13, Motormäher ha 9, Kreiselmähwerk mit Aufbereiter ha 20, SF-Mäher ha 35,00-50, Kreiselzettwender ha 8, Kreiselschwader ha 8, Großschwader ha 11,50 o. nach Vereinbarung E. Schwarm GmbH Stöppach Kirchensittenbach Tel.: 09151/ Fax: 09151/96741 Holzhäckseln mit Kran Holzspalten mit Baggerspalter Pressen und Wickeln 320 Hochdruck-Presse Ballen 0, HD-Presse mit Ballenschleuder Ballen 0,65 322A Rundballen-Presse 1,2 x 1,2 m Ballen 6,00 6,50 Preise jeweils 323A Rundballen-Presse 1,2 x 1,5 m Ballen 7,00-8,00 Komplettpreise mit Schlepper, 324A Rundballen-Presse 1,2 x 1,8 m Ballen 8,00-9,00 Diesel, Ak und Garn, Zuschläge bei Silage und Schneidwerk jew. je 0,50 325A Quaderballen Dürrgut Ballen 7,50-8,50 Ballenmaß 200x70 325A Quaderballen Dürrgut mit Schneidwerk Ballen 8,00 9,50 Ballenmaß 200x70 325M Mulchquaderballen Ballen 10,50-12,50 Ballenmaß 200x70 328A Ballenwickler Ballen 7,50-8,50 Komplettpreise 328P Rundballen Press-Wickelgerät Ballen 14,00-16, Ballenzange Ballen 0,
10 Hermann Herrgott qualif. Klauenpfleger Pechhofen 2b Neuendettelsau Ständig für Sie erreichbar unter Tel./ Fax: 09874/ Häcksler 341 Maishäcksler einreihig Std. 22, Maishäcksler zweireihig Std. 30, Maishäcksler dreireihig Std. 40, Maishäcksler reihenunabhängig Std. 50,00 3 m Arbeitsbreite SF Häcksler komplett 345 SF - Feldhäcksler f. Silomais ha o. Diesel SF - Feldhäcksler f. Gras Std o. Diesel Ganzpflanzensilage ha Siloblockschneider/Silokamm Gras cbm 1,35 bei Silomais 1,00 /cbm 356 Fahrsilo-Fräse cbm 1,60 bei Silomais 1,00 /cbm 357 Silo-Breitverteiler Tag 35,00 oder 8,00 /Std. 360 Kettenförderer u. Förderband lfm+std. 0, Zubringerband f. Fördergeräte Std. 2, Abladegebläse Std. 3, Abladegebläse mit Annahmetrog Std. 4, Abladegebläse cbm 0,50 Bezogen auf tats. Gesamtfassungsvermögen Ladewagen des Aufbaus; Zuschlag f. Rotor 0,03 / cbm 380 Ladewagen Dürrgut cbm 0, Ladewagen m. Kurzschnitt cbm 0, Erntewagen mit Kurzschnitt und Dosierung cbm 0,80 Abladedosierung Fuhre 20,00 35,00 Fuhre 19,
11 400 Mäh- und Druschgeräte Kleinere Flächen mit Zuschlägen 403 SF - Mähdrescher ha 125,00-145, SF - Mähdrescher mit Häcksler ha 130,00-155, SF - MD/Erbsen ha 135,00-155, SF - MD/Bohnen ha 135,00-155, SF - MD/Sonnenblumen ha 135,00-155, SF - MD mit Rapsschneidwerk ha 135,00-155, SF - Maisdrescher ha 150,00-180, Mulchgerät ha 25,00-30, Strohhäcksler (für 3-Punkt - Anbau) ha 20, Körnergebläse Std. 5, Saug-Druck-Gebläse Std. 20, Körnerschnecke, je lfm Std. 0,30 Kühnhofener Str Hersbruck-Altensittenbach Tel / Aufbereitung 441 Getreidetrocknung dt n. VB 442 Maistrocknung dt n. VB 445 Propionssäuregerät (f. Körner) dt 0, Maismuser oder Mühle dt n. VB 451 Getreidebelüftungsgebläse Std. n. VB 453 Strohmühle Std. 30, Mahl- u. Mischanlage fahrbar dt n. VB 470 Saatgutreinigungsmaschine komplett dt n.vb. 471 Beizgerät dt 2, CCM Komplett ha 220,
12 500 Hackfruchternte Kartoffelerntegeräte 506 Kartoffelvollernter 1-reihig mit Bunker Std. 85, Kartoffelvollernter 2-reihig mit Bunker Std. 100,00 Futter- und Zuckerrübenerntegeräte 560 SF - Zuckerrübenvollernter 6 reihig ha 380,00 komplett 700 Forstarbeiten 710 Rückewagen mit Kran Std , Lkw m. Ladekran (Langholz) Std. n.vb. 713 Langholzwagen für Schlepper Std. 15, Langholzwagen für Schlepper Fuhre 15,00 Komplett /Std. 734 Forstrodegeräte Std, n. VB 736 Planierschild Std. 4, Holzspalter mit Spaltkeil oder - kreuz Std. 9,50 Ster 2,25 oder Tag 35, Holzschneidespalter Std. 30,00 Ster 5, Holzhäcksler Handbeschickt Std. 35, K Holzhäcksler mit Kran Std komplett 755 Holzeinschlag fm n. VB 757 Forstschädlingsbekämpfung fm n. VB. 758 Rückensprühgerät Std. 5, Forstmulchgerät Std. n. VB 770 Zaunabbaugerät lfm n. VB 775 Wurzelstockfräse Std. n. VB 715 Holzrücken fm n.vb. 717 Seilwinde Std. 7, Rückezange hydraulisch Std. 5,00 oder 25,00 /Tag 719 Seilwinde mit Funksteuerung Std. 9, Schäl- u. Spitzmaschine Std. 17,00 Motorsägen 726 leicht Std. 5, mittel Std. 6,50 einschl. Treibstoff 728 schwer Std. 7, Hochentaster Std. 7, Motorsense Std. 7,50 einschl. Treibstoff 732 Pflanzmaschine für Forstpflanzen Stück n. VB 22 23
13 900 Hofmaschinen 901 Rührmixer mit elektr. Antrieb Std. 13, Rührmixer f. Zapfw.-Antrieb Std. 11,00 Spaltenmixer Tag Tauchschneidpumpe, elektr. Antrieb elektrisch cbm 0, Tauchschneidpumpe, Zapfw.-Antrieb cbm 0, Zapfwellenpumpe Std. 5, Förderband, je lfm. Std. 0, Kalkspritze - Druckluft Tag 20,00 Sonstige Hofmaschinen oder 5,00 Tag / lfm. 940 Heckcontainer Std. 3, Klauenpflege Tier 10,00 12,00 komplett 944 Enthornungsgerät Tier 1, Elektrische Viehschere Tier 2, Schafschur Tier n.vb komplett 947 Futtermischwagen cbm n. VB 9471 Futterfräsmischwagen cbm n. VB 9472 SF - Futtermischwagen n. VB 948 Hebestand für Großvieh Tag n. VB. 916 Betonmischer Tag 15, Betonmischer Dreipunktanbau 200 Je 100l 1 ; Tag 20,00 ltr. je 200 ltr. Fassungs-Vermögen +0,50 mit Fülle. 920 Rüttelschiene cbm 0, E-Hammer Std. 3,00 ohne Werkzeug 922 Bau-Kompressor mit Werkzeug Std. 18,00 ohne Diesel 926 Kreissäge mit E-Motor Std. 4, Flaschenrüttler Std. 5, Heuwehrgerät Std. n. VB 935 Kehrmaschine Anbau oder gezogen Std. 8, Tauchpumpe Tag 15,00 Notstromaggregat kva/h 0, SF-Hubarbeitsbühne Std. n. VB 939 Pfahlrammbock Std. 10,
14 Komplettverfahren 071B Silagetransport ab 140 PS u. 20 cbm Std. 55,00-70,00 071B Silagetransport ASW komplett Std. 70,00-95,00 102A Pflügen mit Volldrehpflug ha 75,00-95,00 120A Grubbern mit Nachläufer ha 55,00-75,00 236A Getreidesaat mit Kreiselegge ha 70,00-95,00 242A Maissaat ha 55,00 243A Maissaat nit Reihendüngung ha 60,00-65,00 270A Pflanzenschutz ha 25,00 Landwirtschaftliche Dienstleistungen Helmut Maußner Moritzbergweg Lauf a.d.p mobil: Wir bieten an: Häckseln von Gras und Mais mit einem Selbstfahrhäcksler Claas Jaguar 940, Mais 8-reihig, Gras 3m Pick up dreschen im Lohn mit einem New Holland Mähdrescher CS 540, 5,2m Miststreuer im solo Verleih, Bergmann 14 to mit Breitsstreuwerk Rückenwagen im solo Verleih, Unterreiner 12 to mit 6,7m Kran 302A Mähen mit Front- u. Heckmähw. 6-7m Std. 80,00 oder /ha 319A Schwaden mit Großschwader (2-Kreisel) Std. 45,00-50,00 oder /ha 320A HD-Pressen Ballen 0,45 322A Rundballen 1,20 x 1,20 m Dürrgut Ballen 6,00-6,50 323A Rundballen 1,50 x 1,20 m Dürrgut Ballen 7,00-8,00 324A Rundballen 1,80 x 1,20 m Dürrgut Ballen 8,00-9,00 325A Quaderballen 1,20 x 0,80 x 2,00 Dürrg. Ballen 7,50-9,50 328A Ballen wickeln Ballen 7,50-8,50 328P Pressen und Wickeln RB 1,20 x 1,20 m Ballen 14,00-16, SF Häcksler Mais ha SF Häcksler Gras Std A Mulchen Std. 65,00 Alle Komplettpreise verstehen mit incl. Schlepper, Mann und Diesel
15 28 Maschinenkosten selbst kalkulieren und vergleichen! Jeder Praktiker kann mit Hilfe der Prozentmethode die jährlichen Kosten seiner eigenen Maschine ziemlich genau berechnen. Dazu benötigt er keine besonderen Kenntnisse außer dem Anschaffungspreis (A) der Maschine und deren jährlichen Einsatzumfang. Auf Grund der praktischen Erfahrung weiß jeder Praktiker, dass folgende Kostenpositionen zu berücksichtigen sind: Jährliche Abschreibung: (Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsjahre) 8-12 % v. A. Zinssatz: (Sparzins b. Eigenmittel, Zinskosten bei Fremdmittel) 6-10 % v.a:2 = 3 5 % v. A. Unterbringungskosten: (Maschinenhalle) 1-2 % v. A. Versicherungskosten: (bei selbstfahrenden Maschinen) 1-2 % v. A. Jährliche Festkosten insgesamt in % vom Anschaffungspreis % Für eine genaue Kalkulation unterstützt Sie Ihre MR-Geschäftsstelle. - Transport mit Fliegl ASW 21 to - Pressen v.großpacken + Finecut 50 Messer - Pressen von Rund-u. Silageballen - Mähen mit Aufbereiter 9m auf Schwad - Lohndreschen 5,80 m - Verleih von Mistreuer Tebbe (10 u. 16 to) - Rücke- und Baumfällarbeiten - Winterdienst - sonstige landwirtschaftliche Lohnarbeiten - Silowalzen + Frontlader o. 5 m Schiebeschild - Maschinenverleih Satzung des Maschinen- und Betriebshilfsrings Nürnberger Land e. V. (Beschlossen am , Eingetragen am ) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Nürnberger Land e.v. Er hat seinen Sitz in Henfenfeld. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet des Landkreises Nürnberger Land. 2. Der Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Vereinsregister. 3. Der Verein ist Mitglied beim Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e.v. (im Folgenden KBM e.v.) 2 Vereinszweck 1. Zweck des Vereins ist es, im Sinne des Gesetzes zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft vom in der jeweils geltenden Fassung insbesondere a) den rationellen Einsatz der Landtechnik und des Betriebshilfsdienstes in den Mitgliedsbetrieben im Rahmen der partnerschaftlichen überbetrieblichen Zusammenarbeit der Voll-, Zu-, und Nebenerwerbsbetriebe zu fördern und zu organisieren, b) bei Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft mit Maschinen und Arbeitskräften mitzuwirken und auch in sozialen Notfällen Arbeitsaushilfen zu vermitteln c) bei Bedarf Mitglieder bei der Vermittlung von Fremdenzimmern zu unterstützen, d) an der Erfüllung des KBM e.v. aus der von diesem mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten geschlossenen Vereinbarung zur Durchführung der zwischenbetrieblichen Betriebsaushilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft vom mitzuwirken. 29
16 30 2. Der Verein kann rechtlich selbständige gewerbliche Einrichtungen gründen oder sich daran beteiligen und durch diese zur Sicherung der bayerischen Landwirtschaft -Tätigkeiten im Sinne des Art. 10 Abs. (2) Buchst. c) LwFöG und weitere Tätigkeiten soweit diese nicht die Erfüllung des Vereinszwecks in Ziffer 1 gefährden - sowie Aufgaben im Sinne von Absatz 1 auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages wahrnehmen lassen. 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt keinerlei Gewinnabsichten, eigenwirtschaftliche oder Erwerbszwecke. 2. Die Mitglieder erhalten weder Ausschüttung noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern a) Aktive Mitglieder des Vereins können - Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, - die Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes sind, der sich im Tätigkeitsbereich des Vereins befindet; - die Inhaber von landwirtschaftlichen Lohnunternehmen sind, deren Betrieb sich im Tätigkeitsbereich des Vereins befindet; - Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen werden, soweit diese auch im Bereich der Landwirtschaft, Landschaftspflege, Grünflächenpflege tätig sind b) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die sich nicht direkt am Vereinsleben beteiligen, jedoch den Verein finanziell bei seiner Zielverfolgung unterstützen. c) Ehrenmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Der Erwerb der Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch Ernennung. Über die Ernennung beschließt der Gesamtvorstand. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben jedoch ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder. 2. Die Aufnahme in den Verein ist durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. 3. Wird der Antrag auf Aufnahme nicht innerhalb von 20 Tagen durch den Beschluss des Geschäftsführenden Vorsandes abgelehnt, gilt er als angenommen. Der Ablehnungsbeschluss ist dem Antragsteller/ der Antragstellerin schriftlich zuzuleiten. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbeschlusses Beschwerde zur Mitgliederversammlung einlegen. Wird die Monatsfrist nicht eingehalten, ist der Ablehnungsbeschluss unanfechtbar. 5 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind gehalten, die Ziele des Vereins zu fördern, sowie die Satzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane einzuhalten. Insbesondere haben sie: 1. Maschinen- und Betriebshilfeeinsätze über den Verein verrechnen zu lassen, 2. den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein sowie gegenüber den Mitgliedern welche Arbeit geleistet haben, pünktlich nachzukommen, 3. ein Bankkonto zu benennen, über das die Last- und Gutschriften für die geleisteten Arbeiten abgewickelt werden können. Die näheren Regelungen hierzu trifft der Vorstand. 31
17 1. Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt 6 Beendigung der Mitgliedschaft b) durch Tod, bei Personenvereinigungen und juristischen Personen durch Auflösung oder Verlust ihrer Rechtsfähigkeit, c) durch Ausschluss 2. Der Austritt ist dem Gesamtvorstand gegenüber schriftlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres zu erklären. 3. Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur zulässig, wenn es seine ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten gröblich verletzt. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Gesamtvorstandes kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muß binnen einer Frist von 1 Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses an den Gesamtvorstand gerichtet werden. Wird die Monatsfrist versäumt, ist der Ausschließungsbeschluss unanfechtbar. Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Gesamtvorstand c) der Geschäftsführende Vorstand 7 Organe des Vereins 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitglieder wirken an der Gestaltung und Entwicklung des Vereins durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit. Die Beschlussfassung erfolgt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Mitgliederversammlung ist als oberstes Organ des Vereins zuständig für: a) die Wahlen des Geschäftsführenden Vorstands ($ 10) und der weiteren Gesamtvorstandsmitglieder ( 9), sowie gegebenenfalls für die vorzeitige Abberufung der Vereinsorgane oder einzelner Mitglieder, b) die Beschlussfassung über Anträge nach 4 Abs. 3 Satz 3 (Ablehnung der Aufnahme) und 6 Abs. 3 Satz 2 (Ausschluss), c) die Festsetzung der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge, d) die Aufstellung von Richtlinien zur Durchführung des Maschineneinsatzes, e) die Genehmigung des Jahresabschlusses, des Haushaltsvoranschlages und die Entlastung des Vorstandes und des Gesamtvorstandes f) Satzungsänderungen, g) Die Auflösung des Vereins. 2. Bei Wahlen und Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Abstimmungen werden in der Regel offen, Wahlen geheim durchgeführt. 3. Für Beschlüsse der Mitgliederversammlung gelten folgende Bestimmungen: a) Die Auflösung des Vereins oder der Austritt aus dem KBM kann von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder beschlossen werden. Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, weil weniger als zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind, so ist innerhalb von vier Wochen zum gleichen Zweck eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die mit Dreiviertel-Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt
18 b) Für Satzungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Sie bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des KBM. c) Für die Wahl des/der Vorsitzenden und seines/ ihres Stellvertreters bzw. seiner/ ihrer Stellvertreterin ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Wird dies nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang nötig, bei dem der gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei der Wahl der weiteren Gesamtvorstandsmitglieder ( 9 (1) c), gilt als gewählt, wer die meisten Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereint. Eine Sammelabstimmung ist hier zulässig. d) Für alle sonstigen Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 4. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, möglichst im ersten Quartal des Jahres einzuberufen. 5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom/ von der Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder die Einberufung von einem Viertel der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom/ von der Vorsitzenden verlangt wird. 6. Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter der Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Woche einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Dies setzt eine informelle Bekanntgabe des Termins, mindestens drei Wochen vor diesem, voraus. 7. Zu jeder Mitgliederversammlung ist das KBM e.v. einzuladen. 8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Protokollieren und von dem Versammlungsleiter/ der Versammlungsleiterin und dem Protokollführer/ der Protokollführerin zu unterzeichnen. 1. Der Gesamtvorstand besteht aus: a) der/dem Vorsitzenden des Vereins, 9 Der Gesamtvorstand b) seinem/ ihrem Stellvertreter bzw. seiner/ ihrer Stellvertreterin c) bis zu neun weiteren Gesamtvorstandsmitgliedern. d) Dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin ( 11) oder einem Vertreter/einer Vertreterin der mit der Geschäftsführung beauftragten Gesellschaft. e) Bis zu drei weiteren vom Gesamtvorstand berufenen Personen f) Einer von der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes bestellten Person als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied. 2. Die gewählten Mitglieder des Gesamtvorstandes müssen ausübende Land- oder Forstwirte/ innen sein und dem Verein angehören. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 3. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes nach (1) a), b), c) und f) werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 4. Der Gesamtvorstand hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der Satzung nicht der Mitgliederversammlung, der/ dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführenden Vorstand oder dem/ der Geschäftsführer/ in vorbehalten sind. Im Übrigen hat der Gesamtvorstand insbesondere folgende Aufgaben: a) die Aufstellung des Jahresvoranschlages, b) die Prüfung der Jahresrechnung, c) die Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern d) die Festlegung der jährlichen Ziele und Arbeitsschwerpunkte, 34 35
19 36 e) die Abstimmung der Fortbildungsmaßnahmen f) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung 5. Der gesamtvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung geladen sind und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend ist. 6. Der Gesamtvorstand ist nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens zwei seiner stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen. 7. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Unkosten, welche ihnen durch die Tätigkeit im Verein erwachsen, werden ersetzt. Als Grundlage hierzu dient das bayerische Reisegesetz. 8. Der Gesamtvorstand kann zu seinen Beratungen weitere Personen beiziehen. Diese haben jedoch kein Stimmrecht. 10 Der Geschäftsführende Vorstand 1. Der Geschäftsführende Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt Im Innenverhältnis ist der/ die stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des/ der Vorsitzenden befugt, den Verein zu vertreten und die dem/ der Vorsitzenden zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen. Weiteres Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand ist der/die Geschäftsführer/ in. Der/die Geschäftsführer/in verfügt jedoch über kein Vertretungs- und Stimmrecht. 2. Dem/ der Vorsitzenden obliegt insbesondere: a) die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, der Beiratssitzungen und der Sitzungen des Gesamtvorstandes. b) Der Vollzug der von der Mitgliederversammlung und dem Gesamtvorstand gefassten Beschlüsse. c) Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern 3. Der/die Vorsitzende wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die Aufgrund einer Beanstandung durch das Registergericht erforderlich werden, in eigener Zuständigkeit gegenüber dem Registergericht zu erledigen, um die Eintragungsfähigkeit des Vereins und von Satzungsänderungen herbeizuführen. 4. Der/ die Vorsitzende und sein(e)/ ihr(e) Stellvertreter/in werden von der Mitgliederversammlung gewählt. 9 Abs. 2 gilt im Übrigen sinngemäß. 5. Der Geschäftsführende Vorstand nach 26 BGB ist zuständig für Personalfragen und für den Erlass näherer Regelungen zu 5 (3). 11 Geschäftsführung 1. Der Verein bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben eines/einer hauptberuflichen Geschäftsführers/in. Dieser/diese wird vom KBM im Benehmen mit dem Gesamtvorstand des Vereins angestellt. Der Verein beteiligt sich an der Finanzierung des/der Geschäftsführers/in nach den Richtlinien des KBM. Diese Grundsätze gelten auch, wenn bei Bedarf vom KBM weitere Kräfte zur Unterstützung des/ der Geschäftsführers/in angestellt werden. 2. Die Tätigkeit des/der hauptberuflichen Geschäftsführers in und der weiteren vom KBM angestellten Kräfte erfolgt nach der Geschäftsordnung des KBM im allgemeinen und der des Vereins im besonderen. 12 Beiträge 1. Die Mitglieder haben angemessene Beiträge zu leisten. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt, wobei insbesondere die Richtlinien des KBM zu beachten sind. 37
20 38 2. Beiträge sind von einem Bankkonto des Mitglieds abzubuchen. Eine Abbuchungsvollmacht ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 13 Verwendung des Vereinsvermögens Bei Auflösung des Vereins findet eine Liquidation statt. Das Vereinsvermögen ist unter Zustimmung und Aufsicht des KBM in einer den Zwecken des Vereins entsprechenden Weise zu verwenden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 14 Geschäftsjahr 15 Kassenprüfung 1. Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungsprüfer/ innen, die nicht dem Gesamtvorstand angehören dürfen. Diese haben das Rechnungswesen des Vereins insbesondere Kasse und Belege, zu überprüfen. Die Rechnungsprüfer/ innen haben einen schriftlichen Prüfbericht abzufassen und dem Gesamtvorstand vorzulegen. Der Bericht ist von einem der Rechnungsprüfer/ innen in der nächsten Mitgliederversammlung bekanntzugeben. 2. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, haben die Rechnungsprüfer/ innen den Gesamtvorstand und das KBM unverzüglich zu benachrichtigen. 16 Haftung 1. Für Verbindlichkeiten des Vereins, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haftet nur das Vereinsvermögen. 2. Irgendeine Haftung des Vereins, die sich aus der Nachbarschaftshilfe ergeben könnte, ist soweit rechtlich möglich ausgeschlossen. 3. Für alle Verschleißschäden an Maschinen und Geräten haftet der Halter bzw. Eigentümer, für alle übrigen Schäden haftet derjenige, der den Schaden zu vertreten hat. 4. Betriebshelfer/innen haften, soweit rechtlich zulässig, nicht für Schäden, die sie dem Einsatzbetrieb zufügen. 5. Alle Mitglieder sind verpflichtet, eine ausreichende Betriebs- und private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 17 Vereinsschiedsgericht 1. Über Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und dem Verein, die ihre Grundlage in der Mitgliedschaft oder Tätigkeit des Vereins haben, entscheidet anstelle des ordentlichen Gerichts das Vereinsschiedsgericht. Dem Schiedsgericht obliegt insbesondere die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit von Ausschlüssen aus dem Verein. 2. Das Vereinsschiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende wird vom zuständigen Landwirtschaftsamt berufen. Er muss die Befähigung zum Richteramt haben. Jede Partei benennt einen Beisitzer. Mitglieder des Vorstandes und Ausschusses sind vom Schiedsrichteramt ausgeschlossen. 3. Für das Verfahren und die Entscheidung des Vereinsschiedsgerichtes gilt die vom KBM e.v. beschlossene Schiedsgerichtsordnung. Ergänzend gelten die allgemeinen Grundsätze der Schiedsgerichtsbarkeit. 4. Vor Einleiten des Schiedsgerichtsverfahren muss der Kläger eine Schiedskommission anrufen. Diese besteht aus drei Mitgliedern, die vom Geschäftsführenden Vorstand berufen werden. Die Schiedskommission versucht in einem formlosen Verfahren auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. 39
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