MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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1 MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ 67. SONDERNUMMER Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am j Stück Curriculum für das Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) Curriculum 2017 Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz. Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Internet: Offenlegung gem. 25 MedienG Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung. Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%. Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

2 Curriculum für das Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) an der Karl-Franzens-Universität Graz Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Präambel Das Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) besteht aus wissenschaftlichen Teilgebieten, deren Gegenstand die Sprachen, Literaturen und Kulturen der entsprechenden Räume der B/K/Ssprachigen Welt sind. Das Masterstudium B/K/S umfasst vier Semester. In diesem Studium ist eine Schwerpunktbildung in zwei der drei Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaft möglich. Wie diese Schwerpunktbildung erfolgt, wird im Curriculum im Einzelnen dargestellt. Folgende Abkürzungen werden verwendet: B/K/S = Bosnisch/Kroatisch/Serbisch FWF = Freies Wahlfach, Freie Wahlfächer GWF = Gebundenes Wahlfach, Gebundene Wahlfächer GERS = Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen L1 = Erstsprache (dominante Bildungssprache) PF = Pflichtfach, Pflichtfächer SS = Sommersemester WS = Wintersemester ZSS = Zweite slawische Sprache (Russisch oder Slowenisch) Weitere Abkürzungen s. u. 2 Abs. 4 (Lehrveranstaltungstypen) Der Senat hat am gemäß 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) erlassen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 (1) Zulassungsvoraussetzungen... 3 (2) Gegenstand des Studiums... 3 (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen... 3 (4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Allgemeine Bestimmungen... 5 (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten... 5 (2) Dauer und Gliederung des Studiums... 5 (3) Akademischer Grad... 6 (4) Lehrveranstaltungstypen... 6 (5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien Aufbau und Gliederung des Studiums... 7 (1) Module und Lehrveranstaltungen... 7 (2) Pflichtfächer... 7 (3) Gebundene Wahlfächer... 8 (4) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis (5) Freie Wahlfächer (6) Masterarbeit (7) Auslandsstudien und Praxis (8) Lehr- und Lernformen (9) Unterrichtssprache Seite 1

3 4 Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen (2) Sprachbeherrschungsprüfung C1 nach GERS (3) Masterprüfung (4) Wiederholung von Prüfungen (5) Anerkennung von Prüfungen (6) Abschluss und Gesamtbeurteilung In-Kraft-Treten des Curriculums Übergangsbestimmungen Anhang I: Modulbeschreibungen Anhang II: Prüfungsbeschreibungen Sprachbeherrschungsprüfung C1 nach GERS Anhang III: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern Anhang IV: Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GERS): Globalskala.. 23 Anhang V: Anerkennungslisten Seite 2

4 1 Allgemeines (1) Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß 60 Abs. 1 UG das Rektorat. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat gem. 64 Abs. 5 UG berechtigt, entsprechende Auflagen zu erteilen. Der Inhalt des Masterstudiums B/K/S baut somit auf dem Inhalt eines wissenschaftlichen Bachelorstudiums mit geeigneter fachlicher Ausrichtung gem. 64 Abs. 5 UG auf, zum Beispiel auf dem Bachelorstudium B/K/S. Ein derartiges Bachelorstudium muss einen Umfang von 180 ECTS- Anrechnungspunkten aufweisen ( 54 Abs. 3 UG). Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen. (2) Gegenstand des Studiums Gegenstand des Studiums sind die Sprachen, Literaturen und Kulturen der entsprechenden Räume der B/K/S-sprachigen Welt. Dementsprechend gliedert sich das Studium in die Fachgebiete Sprachausbildung, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft. (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen Das Masterstudium B/K/S hat als Ziel sowohl die Fortführung und Vertiefung der wissenschaftlichen Ausbildung als auch die weiterführende Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten (insbesondere im Zusammenhang mit einer oder mehreren slawischen Sprachen, Literaturen und Kulturen), die für die Ausübung der anvisierten Berufsfelder in den Bereichen Kultur, alte und neue Medien, Diplomatie, Wirtschaft u.a. relevant sind. Das Masterstudium sieht eine Schwerpunktbildung in zwei der Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft vor. Die Schwerpunktbildung erfolgt nicht zuletzt im Hinblick auf angestrebte Berufsziele, die vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen erfordern. Derartige Kenntnisse sind insbesondere bei Berufsfeldern im Bereich der Wissenschaft, der Kultur, der Medien, der Wirtschaft und der Diplomatie vonnöten. Das Masterstudium B/K/S soll folgenden allgemeinen Bildungszielen genügen: Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Organisation und Durchführung von Projekten (wissenschaftliches Projektmanagement). Befähigung zum selbstständigen, innovativen und kritischen Umgang mit der zur Verfügung stehenden Informationspalette bei der Beurteilung von fachspezifischen Fragestellungen sowie Formulierung von Projekten. Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Lebenswelt der Länder, in denen Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch gesprochen wird, die durch zumindest einen Auslandsaufenthalt vertieft werden sollte (siehe 3 Abs. 7). Rezeptive Sprachkompetenz beim Verstehen von Texten der unterschiedlichen Funktionalstile des B/K/S; produktive Kompetenz beim Verfassen von Texten. Fähigkeit zur kreativen und zielorientierten Handhabe der neuen Medien, insbesondere des Internets, zur individuellen Produktion von fremdsprachlichen und muttersprachlichen Texten zu fachspezifischen Fragen. Verständnis der Gegenwartskulturen, -literaturen und -sprachen als Resultat der Entwicklung aus früheren Epochen. Seite 3

5 Fähigkeit, die zu erlernende Kultur in bewussten Kontrast zur Spezifik der eigenen Kultur zu setzen und durch diesen Vergleich Werte wie Toleranz und Freiheit zu formulieren und zu vermitteln. Fundiertes Wissen über die spezifische Lage der slawischen Volksgruppen in Österreich. Kenntnis über sprach-, kultur- und literaturwissenschaftliche Theorien, Modelle und Methoden. Fähigkeit, das Gelernte für die sich dynamisch entwickelnden Berufsfelder zu adaptieren und sich darin selbstständig weiter zu bilden. (4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Das Masterstudium soll zu eigenständigem wissenschaftlichem Arbeiten befähigen und qualifiziert gleichermaßen zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums wie zum Einstieg in die Berufswelt. Durch die europäische Integration der slawischen Länder benötigt der Arbeitsmarkt hoch qualifizierte Arbeitskräfte, die nicht nur über gute slawische Sprachkenntnissen verfügen, sondern auch über fundiertes slawistisches und kulturspezifisches Wissen. Indem das Masterstudium die Studierenden sowohl auf eine wissenschaftliche Karriere als auch auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, wird bei der Vermittlung der wissenschaftlichen Inhalte besonderer Wert auf Praxisnähe zu verschiedenen Berufsfeldern gelegt. Das Studium bereitet auf vielfältige berufliche Einstiegsmöglichkeiten vor, so etwa in den Bereichen Kulturmanagement, Wirtschaft, Medien, Bildungswesen, Verlags- und Kommunikationswesen, Diplomatie- und Konsularbereich sowie Betreuung von MigrantInnen. Dementsprechend sind in den einzelnen Teildisziplinen nachfolgende Bereiche berufsrelevant. In der Sprachausbildung: a) eine phonologisch möglichst dem Standard entsprechende, in Tempo und Rhythmus der muttersprachlichen Verwendung nahekommende Aussprache; b) eine lexikalische und phraseologische Kompetenz im B/K/S, die es erlaubt, in der interkulturellen und Wirtschaftskommunikation als vollwertige/vollwertiger KommunikationspartnerIn angesehen zu werden; c) eine über das B/K/S hinausgehende rezeptive und produktive Sprachkompetenz, die in einem adäquaten kommunikativen sprachlichen Verhalten ihren Ausdruck findet; diese erlaubt es einem/einer AbsolventenIn der Slawistik, sich in kurzer Zeit in andere slawische Sprachen einzuarbeiten, was angesichts der zunehmenden Bedeutung zahlreicher slawischer Sprachen in den letzten Jahren (Polnisch, Slowakisch, Tschechisch, Ukrainisch, Weißrussisch, u.a.) immer häufiger gefordert wird. In der Sprachwissenschaft: a) ein metasprachliches Bewusstsein über das B/K/S, das den fremdsprachigen Slawisten/die fremdsprachige Slawistin durch theoretische Einsicht in das Medium Sprache auszeichnet; b) eine fundierte Kenntnis der Problematik der Fachsprachen (z.b. jener der Wirtschaft), sowie die Befähigung, sich mithilfe von klassischen und elektronischen Quellen (Fachwörterbücher, Darstellung von Fachsprachen in Monographien, Datenbanken u.ä.) in verschiedenste Fachsprachenbereiche einzuarbeiten; c) die Fähigkeit, dank einer historischen und vergleichenden Sprachausbildung auch jenseits des B/K/S angesiedelte sprachliche und sprachlich-kulturelle Phänomene einschätzen zu können und auf diese in fachlich abgesicherter Weise zu reagieren. In der Literaturwissenschaft: a) die Kenntnis der jeweiligen Nationalliteraturen auf dem Hintergrund der literarischen Tradition, welche die Möglichkeit bietet, Texte in B/K/S in ihrer historischen und aktuellen Relevanz und Qualität einzustufen und zu beurteilen; b) die Fähigkeit, Phänomene der Literatur mit anderen Bereichen von Gesellschaft und Kultur in Beziehung zu setzen und das in literarischen Texten enthaltene Wissen adäquat zu rezipieren; Seite 4

6 c) die Kompetenz in der interkulturellen Perspektive auf den Bereich Literatur die Erscheinungen der jeweiligen Nationalliteraturen mit übernationalen Entwicklungen in Kultur und Gesellschaft in Beziehung zu setzt und zu spezifizieren. In der Kulturwissenschaft: a) eine von Theorien geleitete und durch landes- und kulturkundliche Kenntnisse gestützte Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der bosnischen/kroatischen/serbischen Kultur; b) die Kompetenz, kulturelle Prozesse in ihrer Wechselwirkung zu sehen und dabei auch über den Bereich der bosnischen/kroatischen/serbischen Kultur hinausgehende Phänomene der slawischen Welt zu analysieren, zu beurteilen und zu vermitteln; c) elementare Kompetenz im Bereich Interkulturalität, Migration und MigrantInnenbetreuung; d) Analyse kultureller Prozesse individueller und kollektiver Identitätsbildungen unter besonderer Berücksichtigung von Auto- und Heteromodellen, Minoritäts- und Majoritätskulturen, usw. 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters. (2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Masterstudium mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist modular strukturiert. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 60 in den Pflichtfächern, 32 in den gebundenen Wahlfächern und 28 in den freien Wahlfächern. Modul PF/GWF/FWF ECTS Modul A: Sprachanalyse und Sprachpraxis PF 8 Modul B: Wissenschaftliches Arbeiten PF 6 Aus den Modulen C, D und E sind 2 Module zu wählen (Schwerpunktbildung): Modul C: Sprachwissenschaft PF 10 Modul D: Literaturwissenschaft PF 10 Modul E: Kulturwissenschaft PF 10 Aus den Modulen F bis N sind mindestens 3 Module im Ausmaß von 32 ECTS zu wählen: Modul F: Vertiefung in B/K/S GWF 8-10 Modul G: Zweite slawische Sprache (ZSS): Russisch oder Slowenisch GWF 7-10 Modul H: Sprache, Literatur und Kultur der slawischen Volksgruppen in Österreich GWF 8-13 Modul I: Erweiterung der slawistischen Sprach- und Kulturkompetenz GWF 8-12 Modul J: Migration und Interkulturalität GWF 7-10 Modul K: Medien in Theorie und Praxis GWF 7-10 Modul L: Vertiefte Methodenkompetenz: Sprach- und Textanalyse GWF 8-12 Seite 5

7 Modul M: Südosteuropa: Politik, Geschichte, Sozioökonomie GWF 7-9 Modul N: Übersetzungspraxis GWF 7-11 Sprachbeherrschungsprüfung C1 nach GERS (Anhang II) PF 2 Freie Wahlfächer FWF 28 Masterarbeit PF 20 Masterprüfung PF 4 PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach (3) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen. (4) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Kurse (KS) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten. c. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. d. Privatissima (PV) sind spezielle Forschungsseminare. e. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen. f. Konversatorien (KV) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Fragen an die Lehrenden. g. Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. h. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Masterstudiums entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Alle unter b. bis h. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (5) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien a. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt: Lehrveranstaltungstyp Teilnehmendenzahl Vorlesung (VO) keine Beschränkung Kurs (KS) 26 Seminar (SE) 18 Privatissimum (PV) 18 Arbeitsgemeinschaft (AG) 26 Konversatorium (KV) 30 Exkursion (EX) 26 Vorlesung mit Übung (VU) 36 b. Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe Seite 6

8 von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens EVSO c. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht. 3 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Module und Lehrveranstaltungen Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 120 ECTS- Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Prüfungen sind im Folgenden mit Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In der Spalte PF/GWF/FWF ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben auszuwählen. Für die Schwerpunktbildung sind aus den Modulen C, D und E zwei Module zu wählen. Aus den Modulen der gebundenen Wahlfächer (Modul F N) sind mindestens 3 Module zu wählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I. (2) Pflichtfächer Modultitel LV-Typ PF/ GWF/ FWF ECTS KStd. Modul A Sprachanalyse und Sprachpraxis PF 8 4 A.01 Morphologie und Syntax des B/K/S KS PF A.02 Mündlicher und schriftlicher Ausdruck im B/K/S: Lexik und Phraseologie KS PF Modul B Wissenschaftliches Arbeiten PF 6 3 B.01 Informationskompetenz und Recherchiertechniken fachspezifisch KV PF B.02 Wissenschaftliche Begleitung der Masterarbeit PV PF Aus den nachfolgenden Modulen C, D, E sind zur Schwerpunktbildung 2 Module zu wählen. Modul C Sprachwissenschaft PF 10 4 C.01 C.02 Ausgewählte Themen der Sprachwissenschaft (B/K/S oder allgemein-slawistisch) Sprachwissenschaftliches Seminar (B/K/S oder allgemein-slawistisch) VO/ VU empf. Sem. PF SE PF Modul D Literaturwissenschaft PF 10 4 D.01 D.02 Ausgewählte Themen der Literaturwissenschaft (B/K/S oder allgemein-slawistisch) Literaturwissenschaftliches Seminar (B/K/S oder allgemein-slawistisch) VO/ VU PF SE PF Modul E Kulturwissenschaft PF 10 4 Seite 7

9 E.01 E.02 Ausgewählte Themen der Kulturwissenschaft (B/K/S oder allgemeinslawistisch) Kulturwissenschaftliches Seminar (B/K/S oder allgemein-slawistisch) VO/ VU PF SE PF (3) Gebundene Wahlfächer Aus den gebundenen Wahlfächern (Module F N) sind mindestens drei Module zu wählen. Aus jedem der gewählten Module sind Lehrveranstaltungen im Umfang der angegebenen ECTS- Anrechnungspunkte zu absolvieren. Insgesamt müssen mindestens 32 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht werden. Eine Doppelverwendung einer in mehreren Modulen vorkommenden Lehrveranstaltung ist nicht möglich. Eine Anerkennung von bereits im Bachelorstudium absolvierten Lehrveranstaltungen ist nicht möglich. Wenn ein Modul mehr Möglichkeiten eröffnet als die für das jeweilige Modul notwendigen ECTS, kann die entsprechende Lehrveranstaltung als freies Wahlfach angerechnet werden. Modul F Vertiefung in B/K/S GWF F.01 Ausgewählte Themen der Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft (B/K/S oder allgemein-slawistisch) VO/ VU GWF F.02 Geschichte des B/K/S VU GWF F.03 Seminar zur Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft (B/K/S oder allgemeinslawistisch) SE GWF F.04 Mündlicher und schriftlicher Ausdruck im B/K/S: Stilistik KS GWF F.05 Praxis (aktive Konferenzteilnahme) GWF 4 [2.-3.] Modul G Zweite slawische Sprache (ZSS): Russisch oder Slowenisch GWF G.01 Sprachkurse der ZSS ab Niveau A1/2 1 KS GWF und aus Sprachwissenschaft G.02 Phonetik und Phonologie der ZSS VU GWF G.03 Theoretische Grammatik der ZSS VU GWF G.04 Linguistik der slawischen Sprachen VO/ VU GWF oder aus Literaturwissenschaft G.05 Literatur I der ZSS VO/ VU GWF G.06 Literatur II der ZSS VO/ VU GWF oder aus Kulturwissenschaft G.07 G.08 Realien- und Länderkunde des ZSSsprachigen Raumes Ausgewählte Themen der Kulturwissenschaft (zur ZSS oder allgemein-slawistisch) VO/ VU VO/ VU GWF GWF Modul H H.01 Sprache, Literatur und Kultur der slawischen Volksgruppen in Österreich Einführung in die Problematik der Minoritätensprachen und des Sprachkontakts VO/ VU GWF GWF Seite 8

10 H.02 H.03 H.04 H.05 H.06 Sprache, Geschichte und Kultur der Kärntner und Steirischen SlowenInnen Sprache, Geschichte und Kultur der Burgenländischen KroatInnen Sprache, Kultur und/oder Literatur der slawischen Sprachgruppen in Österreich Slowenisch 3, Polnisch oder Tschechisch ab Niveau A1/1 Exkursion zu slawischen Minderheiten in Österreich oder Praxis VU GWF VU GWF VU/ SE GWF KS GWF 2 2 [1.-2.] EX GWF [2.-4.] Modul I Erweiterung der slawistischen Sprachund Kulturkompetenz GWF I.01 Linguistik der slawischen Sprachen 1 VO/ VU GWF und I.02 Polnisch ab Niveau A1/1 KS GWF I.03 Polnisch ab Niveau A1/2 KS GWF oder I.04 Tschechisch ab Niveau A1/1 KS GWF I.05 Tschechisch ab Niveau A1/2 KS GWF oder I.06 Sprachkurs in einer weiteren slawischen Sprache ab Niveau A1/1 KS GWF I.07 Sprachkurs in einer weiteren slawischen Sprache ab Niveau A1/2 KS GWF oder I.08 Slawistische Exkursion oder Praxis EX GWF [1.-2.] Modul J Migration und Interkulturalität GWF J.01 und Slawistische Themenschwerpunkte zu Migration oder Interkulturalität 1 J.02 Slawische Kulturen/Literaturen im Vergleich oder J.03 Kulturelle Transformationsprozesse 4 J.04 oder Praxis im Bereich MigrantInnenbetreuung oder aktive Konferenzteilnahme VO/ VU/ SE VO/ VU/ SE VO/ VU/ AG GWF GWF GWF 4 2 [2.-3.] GWF 4 [2.-3.] Modul K Medien in Theorie und Praxis GWF K.01 K.02 und oder Ausgewählte slawistische Themen zu Medien 1 Praxis im Bereich Medien oder aktive Konferenzteilnahme VO/ VU/ SE GWF GWF 4 [3.-4.] Seite 9

11 K.03 Medienwissenschaftliche Lehrveranstaltung 5 VO/ VU/ SE GWF [1.-2.] Modul L L.01 Vertiefte Methodenkompetenz: Sprachund Textanalyse Theoretische und methodische Grundlagen: Fragen Hypothesen Tests L.02 Techniken der digitalen Textanalyse L.03 Texte: Modelle und Sprachgesetze GWF VU GWF VU/ SE VU/ SE GWF GWF Modul M M.01 M.02 M.03 M.04 Südosteuropa: Politik, Geschichte, Sozioökonomie Ausgewählte Themen zu Politik, Geschichte, Wirtschaft im südöstlichen Europa Seminar zu Themen des südöstlichen Europa Sprachkurs in einer weiteren südslawischen Sprache oder einer Sprache aus dem südosteuropäischen Raum ab Niveau A 1 (z.b. Griechisch, Rumänisch, Türkisch, Ungarisch) Sprachkurs in einer weiteren südslawischen Sprache oder einer Sprache aus dem südosteuropäischen Raum ab Niveau A 1/2 (z.b. Griechisch, Rumänisch, Türkisch, Ungarisch) VO/ VU GWF GWF 4 2 [2.-3.] SE GWF 5 2 [2.-3.] KS GWF 2 2 [1.] KS GWF 2 2 [2.] Modul N Übersetzungspraxis GWF N.01 Analyse- und Übersetzungstechniken (B/K/S-D oder D-B/K/S) 1 KS GWF und N.02 B/K/S: Übersetzen (Gesellschaft und Kultur) KS GWF oder N.03 B/K/S: Übersetzen (Wirtschaft und Tourismus) KS GWF oder N.04 B/K/S: Übersetzen (Wissenschaft und Technik) KS GWF oder N.05 B/K/S: Übersetzen (Gericht und Behörden) KS GWF Sprachbeherrschungsprüfung C1 nach GERS PF 2 3. Masterarbeit PF Masterprüfung PF 4 4. Freie Wahlfächer FWF 28 Anmerkungen: 1 Pflichtlehrveranstaltung; alle anderen können frei kombiniert werden. 2 ECTS-AP abhängig von der jeweils gewählten Lehrveranstaltung: AG/VO/VU 4 ECTS-AP, SE 5 ECTS-AP. Seite 10

12 3 Nur sofern Slowenisch nicht als ZSS gewählt wurde. 4 Wählbar sind thematisch passende Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot anderer Subeinheiten, z. B. des Instituts für Kulturanthropologie und Europäische Volkskunde oder des Instituts Erziehungs-und Bildungswissenschaft. 5 Wählbar sind thematisch passende Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot anderer Subeinheiten, z. B. des Zentrums für Informationsmodellierung und der Akademie für Neue Medien und Wissenstransfer. (4) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis Modul/Lehrveranstaltungstitel A B.01 B.02 C Sprachanalyse und Sprachpraxis Informationskompetenz und Recherchiertechniken fachspezifisch Wissenschaftliche Begleitung der Masterarbeit Sprachwissenschaft Voraussetzung(en) für die Anmeldung Sprachkenntnisse in der Studiensprache auf Niveau B2 Keine Absolvierung eines Seminars aus C.02 oder D.02 oder E.02; Arbeit an der Masterarbeit Sprachkenntnisse in der Studiensprache mindestens auf dem Niveau B1 D Literaturwissenschaft Sprachkenntnisse in der Studiensprache mindestens auf dem Niveau B1 E Kulturwissenschaft Sprachkenntnisse in der Studiensprache mindestens auf dem Niveau B1 F Vertiefung in B/K/S Sprachkenntnisse in der Studiensprache auf dem Niveau B2 G Zweite slawische Sprache (ZSS): Russisch oder Slowenisch Niveau A1/2 in der ZSS H Sprache, Literatur und Kultur der slawischen Volksgruppen in Österreich Keine I Erweiterung der slawistischen Sprachund Kulturkompetenz Keine J Migration und Interkulturalität Sprachkenntnisse in der Studiensprache mindestens auf dem Niveau B1 K Medien in Theorie und Praxis Keine L Vertiefte Methodenkompetenz: Sprachund Textanalyse Keine M Südosteuropa: Politik, Geschichte, Sozioökonomie Keine N Übersetzungspraxis Sprachkenntnisse in der Studiensprache und Deutsch auf dem Niveau C1 werden erwartet Sprachbeherrschungsprüfung C1 Absolvierung des Moduls A (5) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Ausmaß von 28 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Russisch, Slowenisch, anderen philologischen Studien, Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften, Allgemeiner und Angewandter Sprachwissenschaft, Transkulturelle Kommunikation, Betriebswirtschaft, Europäische Ethnologie, Frauen- und Seite 11

13 Geschlechterforschung, Geographie, Geschichte, Griechisch, Kommunikationstechnik, Kulturwissenschaft, Kunstgeschichte, Latein, Mathematik, Musikologie, Philosophie, Psychologie, Rechtswissenschaften, Soziologie, Theologie, technischen Studien, Wissenschaftstheorie. (6) Masterarbeit a. Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese umfasst 20 ECTS-Anrechnungspunkte. Das Thema der Arbeit soll im 3. Semester des Masterstudiums festgelegt werden. Es wird empfohlen, die Masterarbeit im 4. Semester zu verfassen. b. Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der beiden Bereiche, die zur Schwerpunktbildung gewählt wurden (also zwei aus den Modulen C: Sprachwissenschaft, D: Literaturwissenschaft, E: Kulturwissenschaft), zu verfassen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. c. Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen auszuwählen. d. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für den/die Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. e. Die Arbeit soll einen Umfang von Normseiten (ca bis Zeichen mit Leerzeichen) umfassen und kann entweder in deutscher Sprache oder, sofern eine Beurteilung gewährleistet ist, in B/K/S verfasst werden, wobei jeweils eine 5 bis 10-seitige Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache eingeschlossen werden muss. f. Die Beurteilungsfrist der Masterarbeit beträgt zwei Monate. (7) Auslandsstudien und Praxis a. Empfohlene Auslandsstudien: Studierenden wird empfohlen, im Masterstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 2. und 3. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von dem/der Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid). b. Empfohlene Praxis: Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Des Weiteren ist es möglich, im Rahmen der gebundenen Wahlfächer (Module F, H, I, J und K) eine studienbezogene Praxis zu absolvieren, die jeweils mit max. 4 ECTS-Anrechnungspunkten geltend gemacht werden kann. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme (Vortrag, Poster etc.) an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. In den gebundenen Wahlfächern gilt dies für die Module F, J und K. Die Praxis bzw. aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen. Bei einer berufsorientierten Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer ist dies der/die StudiendekanIn, bei einer facheinschlägigen Praxis bzw. Konferenzteilnahme im Rahmen der gebundenen Wahlfächer der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Slawistik. (8) Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (9) Unterrichtssprache Die Unterrichtssprachen sind in der Regel das Deutsche und/oder die Studiensprachen. Seite 12

14 4 Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen a. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch den/die LehrveranstaltungsleiterIn bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in 73 Abs. 1 UG bestimmten Notenskala. (2) Sprachbeherrschungsprüfung C1 nach GERS Die Sprachbeherrschungsprüfung C1 ist eine schriftliche und mündliche Fachprüfung und dient der Überprüfung der Sprachkenntnisse auf Niveau C1 nach GERS. Das Antreten zu dieser Prüfung ist erst nach Absolvierung der zwei themenzentrierten Sprachübungen des Moduls A (bzw. der entsprechenden Lehrveranstaltungen anderer anerkannter inländischer und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen) möglich, da anhand dieser Prüfung die in diesen Übungen vermittelte und eingeübte metasprachliche Reflexion überprüft wird. Eine detailliertere Beschreibung der Prüfung befindet sich unter Anhang II. (3) Masterprüfung Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Gesamtprüfung im Ausmaß von 4 ECTS- Anrechnungspunkten. Der Prüfungssenat besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zum/zur Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e PrüferIn vorzusehen. In der Regel sind als PrüferInnen die UniversitätslehrerInnen mit einer Lehrbefugnis gemäß 98 Abs. 12 bzw. 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. Die Masterprüfung besteht aus einem Prüfungsteil über das der Masterarbeit zugehörige Fach einschließlich einer Diskussion zur Verteidigung der Masterarbeit sowie einem weiteren Prüfungsteil aus einem anderen Fach. Fächer der Masterprüfung sind Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft. Die Prüfung wird zu gleichen Teilen in Deutsch und in B/K/S absolviert. Für jedes Fach ist ein/e PrüferIn vorzusehen. Die Masterprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungen aus den Pflichtfächern, den gebundenen Wahlfächern und den freien Wahlfächern des Masterstudiums positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde. Tabellarische Übersicht: Masterprüfung (4 ECTS-ANRECHNUNGSPUNKTE) Dauer mündlicher Teil: 2x30 Minuten Inhalte: Verteidigung der Masterarbeit und erweiterte Fragen; Frage zu einem weiteren Schwerpunkt. Sprache: Deutsch und B/K/S zu gleichen Teilen (Verteidigung der Masterarbeit in der jeweils anderen Sprache). Häufigkeit des Nach Bedarf. Angebots: (4) Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. Seite 13

15 (5) Anerkennung von Prüfungen Die Anerkennung von Prüfungen über Lehrveranstaltungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System ECTS). (6) Abschluss und Gesamtbeurteilung a) Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Sprachbeherrschungsprüfung, der freien Wahlfächer, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen. b) Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS- Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird. c) Zusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat bestanden zu lauten, wenn jedes Modul sowie die Masterarbeit und Masterprüfung positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie nicht bestanden zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Module sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung die Beurteilung sehr gut erteilt wurde. Die freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt. 5 In-Kraft-Treten des Curriculums Dieses Curriculum tritt mit in Kraft. (Curriculum 17W) 6 Übergangsbestimmungen (1) Studierende des Masterstudiums Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) die bei In-Kraft-Treten dieses Curriculums am dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 11W innerhalb von 6 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. (2) Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen. Der Vorsitzende des Senats: Niemann Seite 14

16 Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A Sprachanalyse und Sprachpraxis ECTS-Anrechnungspunkte 8 Strukturelle, analytische und metasprachliche Arbeit zu ausgewählten Themen aus beiden Teilgebieten des Moduls vor dem Hintergrund einer umfassenden Lektüre und intensiven Inhalte Auseinandersetzung mit komplexen zielsprachigen Texten. Sowohl in Phonetik, Orthographie, Morphologie und Syntax als auch in mündlichem und schriftlichem Ausdruck werden für das B/K/S spezifische Schwerpunkte beleuchtet. Die Studierenden sollen in allen Aspekten ihrer Sprachkompetenz Erwartete Lernergebnisse das Niveau C1 nach GERS erreichen, wobei der Verwendung des und erworbene B/K/S auf metasprachlicher Ebene eine angemessene Rolle Kompetenzen zukommen soll. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Systematisches und analytisches (Dossier-)Arbeiten zu Literatur, Fachliteratur sowie Film; zu aktuellen Radioprogrammen und TV- Diskussionen; Mitverfolgen diverser Diskurse (Politik und Boulevard) in Print- und TV-Medien. Rollenspiele, ausführliche Präsentationen/Vorträge sowohl inhaltlicher als auch metasprachlicher Natur (Sprachanalyse bezüglich Morphologie und Syntax). Mindestens einmal pro Studienjahr. Modul B Wissenschaftliches Arbeiten ECTS-Anrechnungspunkte 6 Inhalte Je nach laufenden Masterarbeiten Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Recherchierhilfe und Gestaltungshinweise beim Verfassen der Masterarbeit. Erarbeitung einer schlüssigen Darstellung der Argumentation sowie Überprüfung der wissenschaftlichen Konsistenz des Textes der Masterarbeit. Approbation des wissenschaftlichen Diskurses. Diskussionen, Präsentation laufender Projekte und/oder der Masterarbeit, Recherchen. Mindestens einmal pro Studienjahr. Modul C Sprachwissenschaft ECTS-Anrechnungspunkte 10 Vertiefende Kenntnisse der sprachwissenschaftlichen Grundlagen. Inhalte Anwendung unterschiedlicher methodologischer Ansätze in der slawistischen Sprachwissenschaft in Synchronie und Diachronie. Überblick über die wichtigsten linguistischen Teilgebiete. Meta-Analyse der Strukturen und der Grammatik der Studienrichtungssprache. Selbstständige Auseinandersetzung mit einem linguistischen Teilgebiet. Erwartete Lernergebnisse Umgang mit unterschiedlichen sprachwissenschaftlichen und erworbene Methoden. Kompetenzen Verfassen einer umfangreichen studentischen wissenschaftlichen Arbeit. Selbstständiges Einarbeiten in linguistische Teilgebiete. Kritische Reflexion linguistischer Texte. Vorträge, Präsentationen, Diskussionen, Lektüre ausgewählter Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden sprachwissenschaftlicher Literatur, selbstständiges Recherchieren zu ausgewählten linguistischen Themen, Ausarbeiten von linguistischen Thesen mit Bezug zum B/K/S oder mehreren slawischen Seite 15

17 Häufigkeit des Angebots Sprachen. Die Sprache beider Lehrveranstaltungen kann die Studiensprache und/oder das Deutsche sein. Mindestens einmal pro Studienjahr. Modul D Literaturwissenschaft ECTS-Anrechnungspunkte 10 Erarbeitung von literaturwissenschaftlichen Fragestellungen zu Epochen, Genres, AutorInnen, zur Organisation des Literaturbetriebs und anderen Themenbereichen der Inhalte Literaturwissenschaft. Reflexion unterschiedlicher Methoden und Fragestellungen der Literaturwissenschaft. Das Modul ist vorwiegend auf exemplarisches Lernen ausgerichtet. Die Studierenden sollen zum jeweiligen Thema mit dem ak- Erwartete Lernergebnisse und erworbene tuellen Wissenstand bekannt gemacht werden, sich über diesen Kompetenzen ein kritisches Urteil bilden und dieses auch in mündlicher bzw. schriftlicher Form darlegen. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Neben dem Vortrag der Lehrenden wird großer Wert auf selbstständige Lektüre, Literaturrecherche, Diskussion und das Verfassen von mündlichen Vorträgen sowie einer schriftlichen Seminararbeit gelegt. Die Sprache beider Lehrveranstaltungen kann die Studiensprache und/oder das Deutsche sein. Mindestens einmal pro Studienjahr. Modul E Kulturwissenschaft ECTS-Anrechnungspunkte 10 Behandlung ausgewählter Themen der Kulturwissenschaft, diese können kulturübergreifend sein oder spezifische historische bzw. aktuelle Erscheinungen einzelner oder Inhalte mehrerer slawischer Kulturen betreffen. Die Auseinandersetzung mit der untersuchten Kultur soll in Teilbereichen in direktem Kulturkontakt erfolgen. Das Modul ist auf exemplarisches Lernen ausgerichtet. Erwartete Lernergebnisse Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, kulturelle und erworbene Phänomene in kulturwissenschaftlichen und historischen Kompetenzen Zusammenhängen zu betrachten und die Ergebnisse ihrer Analysen nachvollziehbar zu präsentieren. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Vortrag der Lehrenden, selbstständige Recherche und Lektüre, Feldforschung, Diskussion und Präsentation eigener Arbeitsergebnisse in mündlicher und schriftlicher Form. Die Sprache beider Lehrveranstaltungen kann die Studiensprache und/oder das Deutsche sein. Mindestens einmal pro Studienjahr. Modul F Vertiefung in B/K/S ECTS-Anrechnungspunkte 8-10 Detaillierter Einblick in die Studiensprache: Aspekte der Synchronie und Diachronie, der Sprachentwicklung. Inhalte Vertiefung durch ein wissenschaftliches Seminar. Grundlagen der Stilistik. Grundlagen des akademischen Schreibens. Wissenschaftlicher Zugang zur Synchronie und Diachronie der Erwartete Lernergebnisse Studiensprache. und erworbene Aktive Beherrschung des wissenschaftlichen Stils sowie weiterer Kompetenzen Funktionalstile der Studiensprache. Lehr- und Lernaktivitäten, Je nach Lehrveranstaltungstyp Arbeit an Texten, Vertiefung durch -methoden Übungen und Referate sowie Präsentationen. Häufigkeit des Angebots Das Modul ist innerhalb von vier Semestern absolvierbar. Seite 16

18 Modul G Zweite slawische Sprache (ZSS): Russisch oder Slowenisch ECTS-Anrechnungspunkte 7-10 Vermittlung erweiterter Kenntnisse des Grundwortschatzes, der Phonetik und der Grammatik der ZSS. Schwerpunkt Sprachwissenschaft Grundlagen der Phonetik und Phonologie der ZSS. Analyse grammatikalischer Strukturen der ZSS. Übertragung der vorhandenen linguistischen Kompetenz auf eine weitere slawische Sprache. Schwerpunkt Literaturwissenschaft Überblick über die Geschichte der Literatur der ZSS von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert in ihren kulturgeschichtlichen Inhalte Zusammenhängen; exemplarische Lektüre repräsentativer literarischer Werke. Überblick über die Literatur der ZSS vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart (einschließlich exemplarischer Lektüre repräsentativer Werke) in ihren geisteskulturgeschichtlichen und kulturpolitischen Zusammenhängen. Vermittlung literaturtheoretischer Konzeptionen. Schwerpunkt Kulturwissenschaft Realien-, landes- und kulturkundliches Wissen zur ZSS. Einblick in ausgewählte Bereiche der Kultur der ZSS. Historische und gegenwartsbezogene Inhalte. Schwerpunkt Sprachwissenschaft Grundlegender Einblick in die Phonetik und Phonologie der ZSS. Meta-Analyse der Strukturen und der Grammatik der ZSS. Umgang mit unterschiedlichen sprachwissenschaftlichen Methoden. Erwartete Lernergebnisse Schwerpunkt Literaturwissenschaft und erworbene Überblickskenntnisse über die Literaturgeschichte der ZSS. Kompetenzen Exemplarische Lektüre literarischer Texte. Schwerpunkt Kulturwissenschaft Grundlegendes praktisches, faktenbezogenes und metakulturelles Wissen über die Kulturen der ZSS. Fähigkeit zur Reflexion und selbstständigen Anwendung erlernter Grundlagen. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Interaktiver Sprachunterricht; Vortrag, Präsentationen, Diskussionen, selbständige Lektüre ausgewählter fachwissenschaftlicher Literatur bzw. literarischer Texte; selbstständiges Recherchieren zu ausgewählten Themen. Mindestens einmal pro Studienjahr. Modul H ECTS-Anrechnungspunkte 8-13 Inhalte Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Sprache, Literatur und Kultur der slawischen Volksgruppen in Österreich Grundlagen der Minoritätenthematik. Anwendung von Erkenntnissen aus der sprach-, literatur- oder kulturwissenschaftlichen Ausbildung auf Sprache, Literatur oder Kultur der jeweilige(n) Volksgruppe(n). Illustration dieser Fragestellungen durch Feldforschung. Wissenschaftliches Herangehen an verschiedene Phänomene der österreichischen slawischen Volksgruppen, um im öffentlichen Diskurs abgesicherte Positionen vertreten zu können. Fähigkeit, dieses Wissen auch im Kontakt mit der Bevölkerung einzusetzen. Referate, Präsentationen und Diskussionen; Präsentation der Ergebnisse des Seminars in Form eines geeigneten Forums (öffentliche Veranstaltung, Internetauftritt). Das Modul ist innerhalb von vier Semestern absolvierbar. Seite 17

19 Modul I Erweiterung der slawistischen Sprach- und Kulturkompetenz ECTS-Anrechnungspunkte 8-12 Einführung in die für slawischen Sprachen entscheidende Kategorien wie Verbalaspekt, Aktionsart, Belebtheit sowie sonstige Besonderheiten der slawischen Sprachen. Inhalte Grundkenntnisse in einer oder zwei weiteren slawischen Sprachen. Themenbezogene Praxis oder Exkursion. Grundkenntnisse über die Grammatik einer weiteren slawischen Erwartete Lernergebnisse Sprache. und erworbene Erreichen des Niveaus A1/1 bis zu A1/2 in der Kompetenzen Sprachausbildung. Lehr- und Lernaktivitäten, Vorlesung; Sprachunterricht mit Vortrag, Gruppenarbeiten u.a. -methoden Häufigkeit des Angebots Das Modul ist innerhalb von vier Semestern absolvierbar. Modul J Migration und Interkulturalität ECTS-Anrechnungspunkte 7-10 Es werden insbesondere durch Migration ausgelöste kulturelle Transformationsprozesse behandelt und in ihren Ursachen und Folgewirkungen, in historischer und gegenwartsbezogener Perspektive und in ihren unterschiedlichen Aspekten untersucht. Im Vordergrund stehen inter- und transkulturelle Phänomene in den slawischen Sprachen und Literaturen sowie ein historischvergleichender Ansatz. Inhalte Eine Vertiefung in die Thematik kann wahlweise aus fachspezifisch-slawistischer, aber auch sozial-, erziehungs-, religions- und/oder rechtswissenschaftlicher Perspektive erfolgen. Themenbezogene Praxis oder Konferenzteilnahme. Erwerben von Fähigkeiten im Bereich Migration, kulturelle Transformationsprozesse, Kulturkontakt und vergleichende Erwartete Lernergebnisse Literaturwissenschaft. und erworbene Analysieren dieser Bereiche und deren Vielschichtigkeit. Kompetenzen Entwickeln von praktischen Anleitungen für das Handeln in interkulturellen Kontexten. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Vortrag der Lehrenden, selbstständige Recherche und Lektüre, Diskussion und Präsentation eigener Arbeitsergebnisse in mündlicher und schriftlicher Form, Absolvierung einer Praxis im Umfeld der MigrantInnenbetreuung, die wahlweise durch die aktive Teilnahme an einer einschlägigen wissenschaftlichen Konferenz oder den Besuch einer die Thematik vertiefenden LV ersetzt werden kann. Jedes 2. Studienjahr. Modul K Medien in Theorie und Praxis ECTS-Anrechnungspunkte 7-10 Ausgehend von analytisch-theoretischen Schlüsselkompetenzen im Umgang mit Medien liegt der Fokus insbesondere auf der praktischen Anwendung. Entwerfen von gemeinsamen Medienbeiträgen im Rahmen einiger Lehrveranstaltungen. Besonders empfohlen wird hinsichtlich des Erwerbs von Inhalte Schlüsselkompetenzen die Absolvierung einer Praxis bei Fernsehen, Radio oder Printmedien, die auch Vernetzungsmöglichkeiten für den Berufseinstieg bieten kann. Sowohl die theoretischen als auch die praktischen Aktivitäten lenken den Blick auf die Spezifika von Medien im slawischen Raum. Seite 18

20 Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Aneignung von kritisch-analytischem Hintergrundwissen über mediale Praxen im slawischen Raum. Aneignung von praktischer Erfahrung in der Arbeit mit Medien. Erwerb von Schlüsselkompetenzen für die medientaugliche Aufbereitung von Inhalten unter Berücksichtigung technischpraktischer Hintergründe. Sammeln von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen. Vortrag der Lehrenden, Diskussion, gemeinsame Konzeption von Medienbeiträgen, Absolvierung einer Praxis bei einem Printmedium, Radio- oder Fernsehsender, Präsentation eigener Arbeitsergebnisse, Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten, individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung selbstgewählter Fragestellungen durch den/die Lehrende/n sowie durch konstruktives Feedback aus der Gruppe. Unterrichtssprache kann Deutsch und/oder die Studienrichtungssprache sein. Jedes 2. Studienjahr. Modul L Vertiefte Methodenkompetenz: Sprach- und Textanalyse ECTS-Anrechnungspunkte 8-12 Förderung von geschärftem methodischem Bewusstsein. Erhöhung von Kompetenz im Umgang mit der Beschreibung, Interpretation und Erklärung (überwiegend) sprachlicher Texte und ihrer Strukturen. Erwerben von Kompetenzen bei der Entwicklung eigener Fragestellungen und Hypothesen für die wissenschaftlichphilologische Arbeit. Inhalte Aneignung von Verfahren, die geeignet sind, sprach-, literaturoder kulturwissenschaftliche Problemstellungen computergestützt unter Einschluss empirischer Verfahren zu lösen. Die erworbene methodische Kompetenz lässt Zusammenhänge zwischen den Fächern deutlicher werden und ermöglicht die Anwendung auf verschiedene Bereiche des Studiums. Die Lehrveranstaltungen L sind einzeln zu absolvieren, stehen jedoch in einem inneren, z.t. aufeinander aufbauenden Bezug. L.01 Bewusstmachung des Übergangs von der Beobachtung und deren Beschreibung zur Formulierung gezielter Fragestellungen und Hypothesen sowie deren Prüfung: An Beispielen aus der (eigenen) Beschäftigung mit Themen aus Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft soll vor allem die Erarbeitung von Hypothesen ( Modellbildung ) eingeübt und grundlegende, zu deren Prüfung erforderliche statistische Kompetenz erworben werden. Erwartete Lernergebnisse L.02 Methoden systematischer empirischer Textanalyse unter und erworbene Aneignung technischer (computergestützter) Verfahren der Kompetenzen Erhebung, Aufbereitung, Verwaltung und Analyse sprachlicher Daten (im Geflecht von Computerphilologie, digital humanities, Korpus- und Computerlinguistik, quantitativer Sprach- und Textanalyse, u.a.m.): Betont wird das Entdecken bzw. Auffinden textueller Muster und Strukturen sowie der Erwerb der Kompetenz, diese angemessen zu beschreiben oder auch zu visualisieren. L.03 Überführung empirischer Beobachtungen (inkl. von Mustern; s. L.02) in theoretische Modelle und Einbettung in allgemeine Sprach- und Textgesetze unter Einbeziehung der in L.01 erworbenen Kompetenzen: Der Umgang mit geeigneten statistischen Verfahren, die sich zur Prüfung der in diesem Seite 19

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