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1 Ro/Sa Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Investitionsstandort Deutschland lohnt sich, so ist überall zu lesen und zu hören. Wollen Amerikaner oder Asiaten in Europa investieren, so gehört Deutschland immer zu den Standorten der engeren Wahl. Immobilieninvestoren aus Übersee wie aus Europa finden Deutschland attraktiv, und der deutsche Staat darf sich an den internationalen Kapitalmärkten fremdfinanzieren, ohne Zinsen zahlen zu müssen. Vor einem Jahrzehnt sah das noch ganz anders aus. Das Schulbildungsniveau wurde kritisiert, das deutsche Arbeitsrecht als problematisch empfunden und überhaupt schien die Zeit des Wirtschaftswunders endgültig abgelaufen zu sein. Diese recht negative Einschätzung wurde nicht nur von den Deutschen selbst abgegeben, die ohnehin zur Selbstkritik neigen, sondern auch vom Ausland so gesehen. Wie schnell sich doch alles ändern kann. Heute werden gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen ebenso hoch gelobt wie bestens qualifiziertes Personal und die Flexibilität, auf Marktbedingungen zu reagieren. Was aber macht den wesentlichen Unterschied zu den anderen großen europäischen Industrienationen aus? Hierauf gibt es eine klare Antwort: Der Mittelstand. Während weite Teile der Öffentlichkeit den Eindruck haben, das Wirtschaftsleben würde nur aus den bekannten Konzernen bestehen, so wissen Unternehmer, dass dies nicht der Fall ist. Der weitaus größere Teil der Wirtschaftskraft, der Arbeitsplätze und letztlich der Steuereinnahmen generiert sich aus den mittelständischen Betrieben. Mittelständische Betriebe zeichnen sich durch Innovation, Flexibilität und Ertragskraft aus. In Deutschland gibt es eben nicht nur einige mittelständische Betriebe sondern tausende. Das macht den Unterschied. Zur Stärke des Mittelstandes gehört sein ständiger Wandel. Selten werden Dynastien oder Konzerne begründet. Viel öfter wandeln sich Inhaberverhältnisse. Manchmal kommen neue Gesellschafter dazu, bisweilen werden aus Managern Unternehmer und sehr viel öfter werden neue Unternehmen gegründet. Manchmal bilden sie sich aus bestehenden Unternehmen heraus, z.b. indem /-

2 / einzelne Spezialisierungen ausgegliedert werden, aber genauso oft kommt es zu echten Existenzgründungen. Solange den Deutschen nicht die Lust an Unternehmensgründungen vergeht, müssen wir uns um unsere Zukunft hierzulande keine Sorgen machen. Wir helfen Ihnen bei allem, was sich an Herausforderungen für Sie stellt. Mit freundlichen Grüßen Ihr PNHR-Redaktionsteam Anlagen News Steuer-Tipp 5 Rechts-Tipp 6 Special Finanzinfo 8 Comic 9 Neue BFH-Entscheidung in Sachen Fahrtenbuch Schutz vor Kostenfallen im Internet 34 f GewO: Das Reglement für Finanzanlagenvermittler ist endgültig fixiert Zwang zur Altersvorsorge Der Schäfer

3 07/0 Inhaltsverzeichnis Termine Juli 0 Termine August 0 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Freistellung zur Pflege eines Angehörigen kann nur einmal verlangt werden 5 Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei erfolgsabhängiger Vergütung 5 Schenkung an den Ehegatten durch Zahlungen auf ein Oder-Konto 5 Aufwendungen für Auslands-gruppenreise als Werbungskosten 6 Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst 6 Kindergeld: Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs 7 Nachweis der erforderlichen Vermietungsabsicht bei fehlender Anschlussvermietung 7 Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung 8 Farbvorgaben für Schönheitsreparaturen des Mieters sind unzulässig 8 Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung führt nicht zwangsläufig zur Gesamtnichtigkeit 9 Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt noch nicht zur Vor-steuerberichtigung 9 Vorsteuerabzug setzt eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung voraus 0 Schadensersatz bei Vorverlegung eines Rückflugs um zehn Stunden 0

4 News 07/0 Termine Juli 0 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

5 News 07/0 Termine August 0 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat. 4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. 5 In Bundesländern, in denen der ein Feiertag ist, gilt der als Fälligkeitstermin mit einer Schonfrist Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3

6 News 07/0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. 5 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6 Der Basiszinssatz verändert sich zum. Januar und. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. 7 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab : Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung bis , % 5, % 8, % 0.0. bis , % 5, % 8, % bis , % 5, % 8, % 0.0. bis , % 5, % 8, % bis ,37 % 5,37 % 8,37 % 0.0. bis , % 5, % 8, % Abs. S. BGB. 86 Abs. S. BGB. 86 Abs. BGB. 86 Abs. 3 S. BGB. 88 Abs. S. BGB. 88 Abs. S. bzw. Abs. BGB. 47 Abs. S., 3 BGB. 4

7 News 07/0 Freistellung zur Pflege eines Angehörigen kann nur einmal verlangt werden In Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern können die Beschäftigten eine Freistellung von der Arbeit verlangen, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen müssen. Sie können diese Freistellung allerdings nur einmal verlangen, und zwar für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Eine Aufteilung auf mehrere Pflegezeiträume ist grundsätzlich nicht möglich. Dies musste ein Betriebsmittelkonstrukteur erfahren, der bei seinem Arbeitgeber im Jahre 009 zunächst eine Arbeitsfreistellung für fünf Tage beantragt und gewährt bekommen hatte, danach aber weitere Freistellungen verlangte. Der Arbeitgeber stellte sich auf den Standpunkt, durch die einmalige Beantragung und Gewährung der Freistellung sei der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers erloschen, auch wenn jener die sechs Monate nicht ausgeschöpft habe. Der betreffende Arbeitnehmer klagte, verlor aber in allen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei dem betreffenden Antrag des Arbeitnehmers um ein einmaliges Gestaltungsrecht, welches auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer nur wenige Freistellungstage in Anspruch nimmt. Offen gelassen hat das Bundesarbeitsgericht dabei, ob der Arbeitnehmer seine vollen Freistellungsansprüche hätte sichern können, wenn er die Pflegezeit durch einmalige Erklärung auf mehrere getrennte Zeitabschnitte verteilt hätte. Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei erfolgsabhängiger Vergütung Die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bestimmt sich nach dem von der Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum durchschnittlich verdienten Arbeitsentgelt. Die in Abrechnungen ausgewiesenen Beträge bestimmen die Höhe des Zuschusses nur dann, wenn sie den Wert der Arbeitsleistung im Berechnungszeitraum widerspiegeln. Dementsprechend ist ein Provisionsanspruch zu berücksichtigen, wenn er im Berechnungszeitraum entstanden ist. Erfolgsabhängige Entgelte aufgrund einer Zielvereinbarung sind nur anteilig zu berücksichtigen. (Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts 3 ) Schenkung an den Ehegatten durch Zahlungen auf ein Oder-Konto Zahlungen eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) können zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen. Maßgebend ist, ob der nicht einzahlende Ehepartner nach den 3 Abs. S. i. V. m. 4 Abs. und PflegeZG. BAG, Urt. v. 5..0, 9 AZR 348/0, DB 0, S. 75, LEXinform BAG, Urt. v. 4..0, 5 AZR 439/0, DB 0, S. 864, LEXinform

8 News 07/0 Vereinbarungen der Eheleute und der Verwendung des Guthabens zur Hälfte am Kontoguthaben beteiligt ist. Je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte auf das Guthaben des Gemeinschaftskontos zugreift, um eigenes Vermögen zu schaffen, umso stärker spricht dieses Verhalten für eine Schenkung. Das Finanzamt muss anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zu seinem Ehepartner tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs ) Aufwendungen für Auslandsgruppenreise als Werbungskosten Ob ein beruflicher Anlass für eine Auslandsgruppenreise vorliegt, hängt von der fachlichen Organisation des Programms und den besonderen beruflichen Bedürfnissen der Teilnehmer ab. Wesentlich ist auch, dass es sich um einen homogenen Teilnehmerkreis handelt. Die Aufteilung von Aufwendungen für eine solche Reise in einen beruflichen und privaten Anteil richtet sich nach den hierfür von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Eine solche Trennung setzt allerdings voraus, dass es überhaupt möglich ist, Aufwendungen in einen beruflichen und privaten Anteil zu trennen. Bei einer Chinareise, bei der fast ausschließlich touristisch interessante Orte und Sehenswürdigkeiten besucht werden und die keinen unmittelbaren Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit hat, ist eine derartige Aufteilung nicht möglich. Auch wenn mit der Teilnahme an einer solchen Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird, ändert sich an dieser Beurteilung nichts. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs 3 ) Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehroder Zivildienst In Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof 4 jetzt nochmals entschieden, dass die Viermonatsregelung für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht verfassungswidrig ist. Für ein Kind, das das 8., aber noch nicht das 5. Lebensjahr vollendet hat, besteht ein Kindergeldanspruch, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Dies gilt auch für den Zeitraum zwischen einem Ausbildungsab- BFH, Urt. v. 3..0, II R 33/0, DStR 0, S. 796, LEXinform BFH, Beschl. v , GrS /06, BStBl 00 II, S. 67, LEXinform BFH, Urt. v. 9..0, VI R 3/, BFH/NV 0, S. 843, DStR 0, S. 69, LEXinform BFH, Urt. v...0, III R 5/07, LEXinform BFH, Urt. v...0, III R 4/07, DStR 0, S. 785, LEXinform BFH, Urt. v. 9..0, III R 68/0, LEXinform

9 News 07/0 schnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder eines ähnlichen Dienstes. Nach Auffassung des Gerichts ist die im Gesetz geregelte Viermonatsfrist nicht verlängerbar. Da mit Wirkung ab. Juli 0 die gesetzliche Wehrpflicht und auch der Ersatzdienst ausgesetzt wurde, hat diese Frage aktuell für solche Fälle keine Bedeutung mehr. Kindergeld: Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs Voraussetzung für die Gewährung von Kinderfreibeträgen war bis zum 3..0 u. a., dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschritten. Dabei war grundsätzlich auch der Zufluss der Einkünfte beim Kind maßgebend. Mit einem besonderen Fall hatte sich der Bundesfinanzhof zu beschäftigen: Ein Vater hatte im Jahre 003 Anteile an einer Gesellschaft auf seine beiden Kinder übertragen. Die Gesellschaft wurde zum beendet, wobei die Auseinandersetzungsguthaben von rd erst zum gezahlt wurden. Während das Finanzamt die Kinderfreibeträge für 004 nicht gewährte, verwies der Vater auf den Zufluss. Dabei hatte er allerdings nicht beachtet, dass Veräußerungsgewinne im Zeitpunkt der Veräußerung fällig waren, also noch im Jahr 004. Deshalb war den Kindern der Veräußerungsgewinn noch 004 zuzurechnen, was zur Überschreitung der Einkommensgrenzen führte. Hinweis: Die Entscheidung betrifft nur noch Altfälle. Ab 0 ist die Voraussetzung Einkommensgrenze für die Gewährung von Kinderfreibeträgen/Kindergeld nicht mehr maßgebend. Nachweis der erforderlichen Vermietungsabsicht bei fehlender Anschlussvermietung Aufwendungen für eine nach Beendigung des letzten Mietverhältnisses leerstehende Wohnung sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Entschluss zur weiteren Vermietung des Objektes endgültig gefasst und später nicht weggefallen ist. Dies ist der Fall, wenn sich der Eigentümer ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht. Den Nachweis der Vermietungsabsicht hat der Eigentümer zu führen. Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass es bei einer hochpreisigen Immobilie nicht ausreichend ist, wenn die ernsthafte Vermietungsabsicht lediglich anhand von 0 Annoncen sowie 8 geführten Vermietungsgesprächen nachgewiesen werden soll, aber kein Makler eingeschaltet wird. BFH, Urt. v...0, III R 69/09, DB 0, S. 33, LEXinform FG Hamburg, Urt. v..4.0, 6 K 57/09, (rkr.), EFG 0, S. 076, LEXinform

10 News 07/0 Um den Nachweis der Vermietungsabsicht bei fehlender Anschlussvermietung zu führen, fordert auch das Finanzgericht Köln die Einschaltung eines Maklers. Im Urteilsfall zog ein Mieter aus einer Doppelhaushälfte aus. Danach wurden vom Eigentümer Renovierungs- und Umbauarbeiten durchgeführt. Die Vermietungsbemühungen bestanden lediglich aus vier Vermietungsanzeigen im Internet. Eine Vermietung kam nicht zustande, der Eigentümer zog selbst in das Objekt ein. Diese wenigen Bemühungen reichten dem Finanzgericht Köln nicht als Nachweis für eine Vermietungsabsicht. Die Aufwendungen wurden nicht als vorweg entstandene Werbungskosten anerkannt. Der Bundesfinanzhof muss über den Kölner Fall abschließend entscheiden. Haftung eines GmbH- Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm ein Gläubiger den Geschäftsführer einer insolventen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung und Eingehungsbetrugs auf Schadensersatz in Anspruch. Dem Gläubiger stand gegen die GmbH aus einem Frachtvertrag ein Vergütungsanspruch in Höhe von zu. Bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte die GmbH FG Köln, Urt. v. 5..0, 0 K 365/09, (Revision eingelegt, Az. BFH: IX R 5/), EFG 0, S. 63, LEXinform BGH, Urt. v. 4..0, II ZR 9/0, DB 0, S. 794, LEXinform ihre Zahlungen im Wesentlichen eingestellt. Zu den offenen Verbindlichkeiten konnte der Gläubiger zwar keine näheren Angaben machen, weil der Geschäftsführer der GmbH der ihm obliegenden Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen nicht nachgekommen war. Nach Auffassung des Gerichts galten die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung aber als bewiesen, sodass der Geschäftsführer grundsätzlich den Schaden zu ersetzen hatte. Farbvorgaben für Schönheitsreparaturen des Mieters sind unzulässig Eine Farbvorgabe für Schönheitsreparaturen, die der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses auszuführen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn er bei Mietbeginn eine frisch in weiß gestrichene Wohnung übernommen hat. In dem vom Bundesgerichtshof 3 entschiedenen Fall stritten Mieter und Vermieter darüber, ob dem Mieter bei Schönheitsreparaturen eine bestimmte Farbe vorgeschrieben werden darf. Im Mietvertrag waren die Schönheitsreparaturen formularmäßig auf den Mieter übertragen worden. Ferner wurde ihm vorgegeben, in welcher Farbe die Wände, Decken und Heizkörper zu streichen sind. 3 BGH, Urt. v...0,viii ZR 05/, MDR 0, S. 454, LEXinform

11 News 07/0 Nach Ansicht des Gerichts sind die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen worden, da der Vertrag eine unwirksame Farbwahlklausel enthält. Eine Farbwahlklausel benachteilige einen Mieter nur dann nicht, wenn sie ausdrücklich für den Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe gilt und diesem noch einen gewissen Spielraum lässt. Die vereinbarte Klausel werde diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht, da sie dem Mieter während der Mietzeit einen weißen Anstrich vorgebe. Dadurch schränke die Klausel die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt seien und den Mieter unangemessen benachteilige. Für die Beurteilung der Farbwahlklausel spiele es ferner keine Rolle, dass der Mieter die Wohnung mit einem neuen weißen Anstrich übernommen habe, denn der Vermieter habe grundsätzlich kein berechtigtes Interesse daran, dem Mieter während der Mietzeit eine bestimmte Dekorationsweise vorzuschreiben oder den Gestaltungsspielraum einzuengen. Es bleibt festzuhalten: Dekorationsklauseln, die den Mieter in seiner Wohnungsgestaltung einschränken, sind unwirksam. Einzig für das Mietende sind abweichende Abreden zulässig. Die entsprechende Klausel muss aber eindeutig formuliert sein. Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung führt nicht zwangsläufig zur Gesamtnichtigkeit Wird ein Mietzins für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe vereinbart, so spricht man von einer Staffelmiete. In einer solchen Vereinbarung ist die Höhe der Miete jeweils in einem Geldbetrag anzugeben. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Parteien im Mietvertrag für die ersten zehn Jahre die einzelnen Staffelgeldbeträge aufgelistet hatten. Nach dieser Zeit sollte sich die Miete jährlich um 3 % erhöhen. Der Mieter hielt die Staffelmietvereinbarung für unwirksam, weil nach zehnjähriger Laufzeit des Vertrags keine konkreten Geldbeträge genannt wurden. Nach Ansicht des Gerichts ist die vereinbarte Staffelmiete jedoch nicht insgesamt nichtig, sondern nur für den Zeitraum, ab dem die prozentuale Erhöhung greifen sollte. Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt noch nicht zur Vorsteuerberichtigung Veräußert der Insolvenzverwalter umsatzsteuerfrei ein Grundstück, das zuvor vom Schuldner umsatzsteuerpflichtig mit Vorsteuerabzug erworben worden war, führt erst die Veräußerung zu einer Änderung der Verhältnisse. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert die tatsächliche 557a BGB. BGH, Urt. v. 5..0,VIII ZR 97/, MDR 0, S. 5, LEXinform

12 News 07/0 Verwendung nicht und führt noch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung. Der sich aus der Vorsteuerberichtigung ergebende Anspruch des Finanzamts stellt deshalb eine in voller Höhe zu bedienende Masseverbindlichkeit (und keine nur mit der Insolvenzquote zu bedienende Insolvenzforderung) dar. Die Vorsteuer ist im Fall der Veräußerung innerhalb eines 0-Jahres-Zeitraums nach Anschaffung zeitanteilig zu berichtigen. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs ) Vorsteuerabzug setzt eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung voraus Der Bundesfinanzhof hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Rechnung bzw. Gutschrift nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung enthält. Diese Anforderung erfüllt die Angabe zur Deckung Ihrer erhaltenen Vorauszahlungen in einer Gutschrift jedenfalls dann nicht, wenn nicht erkennbar ist, auf welchen Zeitraum und welche konkreten Leistungen sich die Vorauszahlungen beziehen. Schadensersatz bei Vorverlegung eines Rückflugs um zehn Stunden Bei einer einwöchigen Pauschalreise in die Türkei wurde der Rückflug am Vortag von 6:40 Uhr auf 05:5 Uhr vorverlegt. Die beiden hiervon betroffenen Reisenden bemühten sich deshalb um einen anderen Rückflug, den sie an dem vorgesehenen Rückflugtag um 4:00 Uhr antraten und selbst bezahlten. Auf Grund der Vorverlegung nahmen die Reisenden den Reiseveranstalter anschließend auf Rückzahlung des Reisepreises, Erstattung der Rücktransportkosten und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Anspruch. Der Reiseveranstalter berief sich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen er sich die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vorbehalten hatte. Der Bundesgerichtshof 3 sah in der Vorverlegung des Flugs einen Reisemangel, der die Reisenden grundsätzlich zur Selbstabhilfe berechtigte und den Reiseveranstalter zur Erstattung der mit dem selbst organisierten Rückflug entstandenen Kosten verpflichtete. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche lehnte das Gericht ab, weil die Reisenden dem Reisemangel im Wesentlichen selbst abgeholfen hatten. BFH, Urt. v , V R 4/, BFH/NV 0, S. 898, DB 0, S. 74, LEXinform BFH, Beschl. v. 0..0, XI B 80/, BFH/NV 0, S. 85, LEXinform BGH, Urt. v , X ZR 76/, Pressemitteilung 47/0, LEXinform

13 5 07/0 Neue BFH-Entscheidung in Sachen Fahrtenbuch I. Ausgangslage Sie führen ein Fahrtenbuch, um einen möglichst hohen Anteil Ihrer Kfz-Kosten steuerlich berücksichtigen zu können bzw. um im Rahmen einer Dienstwagenüberlassung nicht unter die %-Regelung zu fallen. Dann möchten wir Sie auf folgendes BFH- Urteil hinweisen: II. BFH-Urteil vom Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom (Az.: VI R 33/0) entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrt ausweisen muss. Diesen Anforderungen wird nicht entsprochen, wenn als Fahrtziel jeweils nur der reine Straßenname angegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn die fehlende Angabe anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert wird. Anders ausgedrückt, ein Fahrtenbuch gilt nur dann als ordnungsgemäß, wenn alle Fahrten im Fahrtenbuch selbst und nicht durch weitere Anlagen vollständig aufgezeichnet werden. Eine solche vollständige Aufzeichnung verlangt daher grundsätzlich alle exakten Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt im Fahrtenbuch. III. Unser Tipp Die Verwerfung eines Fahrtenbuches durch die Finanzverwaltung kann zu hohen steuerlichen Nachzahlungen führen. Um eine Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung zu vermeiden, raten wir Ihnen daher Folgendes: Führen Sie Ihr Fahrtenbuch immer zeitnah und in geschlossener Form. Denken Sie daran, neben Datum, gefahrener Strecke und Fahrtenziel auch den Namen und die Adresse des aufgesuchten Kunden/ Geschäftspartners oder den sonstigen Zweck der Fahrt anzugeben. Erst durch diese Angaben kann der berufliche Veranlassungszusammenhang eindeutig benannt werden. Ergänzende Angaben zum Fahrtenbuch oder nachträglich ergänzte Listen sind nicht zulässig.

14 Steuer-Tipp 5 07/0 Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Fahrtenbuch den steuerlichen Anforderungen genügt, nehmen wir gerne eine Überprüfung für Sie vor. Wünschen Sie ausführlichere Information zum Fahrtenbuch, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren PNHR-Berater. Information: Ihr persönlicher PNHR-Berater oder Frau StBin Sylke Meier unter

15 6 07/0 Schutz vor Kostenfallen im Internet Ausgangslage Jeder 0. Internetnutzer war laut einer Umfrage der ifas bereits davon betroffen. Fragwürdige Geschäftsmodelle, mit Hilfe derer Verbraucher im Internet durch vordergründig unentgeltliche Angebote in Kostenfallen gelockt werden, treten in den letzten Jahren immer häufiger auf. Dateien oder bestimmte Dienstleistungen werden als kostenlos angeboten, jedoch unter der Bedingung, auf dem Wege einer Anmeldung oder Registrierung persönliche Daten (insbesondere Namen und Adresse) anzugeben. Anschließend wird dann dem ahnungslosen angeblicher Käufer der versteckt angegebene Preis für die Leistung oder unbewusst eingegangene Abonnements in Rechnung gestellt. Viele Verbraucher zahlen, weil sie sich durch Mahnschreiben von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten unter Druck gesetzt fühlen. Rechtslage Der Rechtsprechung folgend hat der Bundestag jetzt gesetzlich geregelt, dass Geschäfte im Internet unwirksam sind, wenn nicht durch eine klar gekennzeichnete Schaltfläche dem Verbraucher der Abschluss eines Vertrages bewusst gemacht und über die Konditionen informiert wird. Die Beweislast liegt beim anbietenden Unternehmer. Erfordernis einer gekennzeichneten Schaltfläche Für alle im Internet gewerblich tätigen Unternehmen besteht nun die gesetzliche Verpflichtung, Verbrauchern den Eintritt in einen kostenpflichtigen Vertrag durch einen eindeutigen Hinweis auf die spätere Zahlungspflicht anzuzeigen. In der Praxis soll dies durch die Buttonlösung erreicht werden. Die Möglichkeit zu einem rechtsverbindlichen Vertragsschluss ist danach bei entgeltlichen Verträgen im Internet nur noch durch das Anklicken einer Bestellschaltfläche (Button) möglich, die mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Zahlungspflicht versehen ist. Dieser Hinweis muss den entgeltlichen Charakter des Vertrages zweifelsfrei erkennen lassen. Fehlt es an dieser Transparenz, kommt kein Vertrag zustande.

16 Rechts-Tipp 6 07/0 Gestaltungsanforderungen Ab Inkrafttreten der am vom Bundestag beschlossenen Änderung müssen zudem in unmittelbarer Verbindung mit der Schaltfläche alle für die Bestellerklärung wesentlichen Angaben von Seiten des Unternehmers in übersichtlicher Form angezeigt werden. Das umfasst im Einzelnen die Beschreibung der entgeltlichen Leistung oder Ware in ihren wesentlichen Merkmalen, zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie bei Verträgen über einen längeren Zeitraum die Mindestlaufzeit der Verpflichtung. Anwendungsbereich Diese neue gesetzliche Regelung gilt für alle Warenlieferungs- und Dienstleistungsverträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Eingeschlossen sind auch Finanzdienstleistungsverträge, für die jedoch nur der Button verpflichtend sein wird und nicht die Gestaltungsforderung für Vertragsinformationen. Fraglich ist zurzeit noch, inwieweit die Button- und Gestaltungsanforderung die Verträge betrifft, die eine Möglichkeit zur Kündigung nach Erbringung der tatsächlich kostenfreien Leistung bieten, an welche sich dann aber eine kostenpflichtige selbstständig anknüpft. Unser Tipp Lassen Sie sich von Rechnungen, Mahnungen und Androhungen nicht verunsichern. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung, ob die neue Gesetzeslage eingreift, denn nach der neuen Gesetzgebung haben sich die Aussichten für Verbraucher deutlich verbessert. Wurde der Vertragsschluss nicht durch eine klar gekennzeichnete Schaltfläche kenntlich gemacht oder Preis, sonstige Kosten und Abonnementlaufzeiten nicht angegeben, ist der Vertrag möglicherweise unwirksam. Vertreiben Sie selbst über das Internet, sollte der Internetauftritt entsprechend angepasst werden. Information: Ihr persönlicher PNHR-Berater oder Herr RA und StB Dr. Peter Jürgens unter

17 07/0 34 f der Gewerbeordnung: Das Reglement für Finanzanlagenvermittler ist endgültig fixiert. I. Allgemeines Am 5..0 wurde das am im Bundestag beschlossene Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerund Vermögensanlagenrechts vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz tritt zum in Kraft. Kernstück der Gesetzesnovelle ist die Einführung eines neuen 34 f GewO als Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung des Berufs als Finanzanlagenvermittler. Bislang war die Berufszulassung für Finanzanlagenvermittler gemeinsam mit der Zulassung für Immobilienmakler, Bauträger und Darlehensvermittler in 34 c GewO geregelt. Damit steht fest, dass die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen künftig gemäß dieser Vorschrift erlaubnispflichtig ist. II. Regelungsumfang Betroffen von den Regelungen des 34 f GewO sind künftig die Vermittlungsgeschäfte in den drei Bereichen Investmentfonds, Anteile an geschlossenen Fonds (KG-Fonds) und sonstige Vermögensanlagen. Zu den sonstigen Vermögensanlagen zählen Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, Anteile an einem Vermögen, dass der Emittent oder ein Dritter im eigenen Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen) und Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Die Erlaubnis kann auch nur für einzelne Teilbereiche beantragt werden, so dass sich auch die Deckung durch die Vermögensschadenhaftpflicht und der jeweilige Sachkundenachweis sich nur auf diese Bereiche beziehen müssen. III. Voraussetzungen der Erlaubnis / Registrierung Der 34 f GewO sieht vor, dass die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes als Finanzanlagenvermittler nur erhält, wer über geordnete Vermögensverhältnisse sowie einen guten Leumund verfügt, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann und eine Sachkundeprüfung (IHK- Prüfung) abgelegt hat. Ähnlich wie bei den Versicherungsvermittlern wird von den jeweils zuständigen Gewerbeämtern die

18 Special 07/0 Erteilung einer Erlaubnis an die Registerbehörde, also die jeweils zuständige IHK, übermittelt, die dann den Eintrag in das öffentliche EDV-basierte Register (siehe auch vornimmt. IV. Übergangsregelung - Alte-Hasen-Regelung Soweit bereits eine Erlaubnis nach 34 c GewO erteilt wurde, haben die Inhaber der Erlaubnis sechs Monate Zeit, die neue Erlaubnis nach 34 f GewO zu beantragen und sich registrieren zu lassen. Wird diese Frist versäumt, erlischt die bisherige Erlaubnis nach 34 c GewO automatisch. Eine Erlaubnis nach 34 f GewO müsste dann wie bei einem Neuantrag gestellt werden. Für Inhaber einer Erlaubnis nach 34 c GewO findet bei der Erteilung der neuen Erlaubnis nach 34 f GewO keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse statt. Allerdings muss erforderlichenfalls der Sachkundenachweis innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis zum , erbracht werden. Dies gilt nur nicht für solche Selbstständigen, die seit dem ununterbrochen aufgrund einer Erlaubnis nach dem bisherigen 34 c GewO tätig waren und lückenlos den Prüfbericht nach 6 Abs. Satz der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) bei den zuständigen Behörden vorgelegt haben. Diese sind von der Sachkundeprüfung befreit. Wer bereits jetzt eine Versicherungsvermittlererlaubnis gemäß 34 d GewO oder eine Versicherungsberatererlaubnis gemäß 34 e GewO erworben hat, hat die Möglichkeit, eine Erweiterungsprüfung für die Produktkategorie, im Rahmen derer er zukünftig tätig sein möchte, abzulegen. Eine Sachkundeprüfung muss nicht ablegen, wer bereits eine branchennahe Berufsausbildung absolviert hat, also z. B. Bankfachwirt, Fachwirte für Versicherungen oder Investment, Bank- und Sparkassenkaufleute oder Investmentfondskaufleute. Eines Sachkundenachweises bedarf ebenfalls nicht, wer ein betriebswirtschaftliches Studium in den Bereichen Bank, Versicherung oder Finanzdienstleistungen absolviert hat oder als Fachberater für Finanzdienstleistungen mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung bzw. als Finanzfachwirt mit Hochschulstudium ausgebildet ist. Die Sachkundeprüfung kann bereits ab November dieses Jahres vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 400,00. Die vorherige Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht verpflichtend, das heißt, die Prüfung kann unmittelbar abgelegt werden und darf beliebig oft wiederholt werden.

19 Special 07/0 V. Erweiterte Berufspflichten Der neue 34 f GewO sieht vor, dass der Gewerbetreibende seinen Kunden beim ersten Geschäftskontakt statusbezogene Angaben klar und verständlich schriftlich mitteilen muss. Er ist verpflichtet, vor Abschluss einer Anlagevermittlung die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers abzufragen, um feststellen zu können, welche Anlageform für den Anleger in Betracht kommt. Sollte der Anleger zu diesen Informationen nicht bereit sein, darf der Vermittler dem Anleger keine Finanzanlage vermitteln. Darüber hinaus muss der Vermittler dem Anleger Informationen zur Verfügung stellen, die eine ausreichende und hinreichend detaillierte Beschreibung der Arten und Risiken der Finanzanlagen enthalten. Außerdem müssen die Kosten und Nebenkosten, die der Anleger zu tragen hat, genau ausgewiesen sein. Dazu zählen auch Provisionen, Gebühren und sonstige Zuwendungen, die der Vermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzdienstleistungen oder bei der Beratung über Finanzanlagen von Dritten erhält. Wie bei der Versicherungsvermittlung ist auch hier ein Beratungsprotokoll anzufertigen und ein Produktinformationsblatt bzw. ausreichende Prospekte auszuhändigen. VI. Prüfungspflichten Eine bedeutsame Neuerung ist auch, dass Gewerbetreibende im Sinne des 34 f GewO auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfungsbericht bis zum 3.. des Folgejahres der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde zukommen lassen müssen. Diese Regelung gleicht der bisherigen Regelung aus der Makler- und Bauträgerverordnung, wobei die bisher von der Prüfpflicht ausgenommenen Anlageberater nun ausdrücklich mit einbezogen werden. VII. Beschäftigung von Mitarbeitern Eine wichtige Neuerung findet sich in der neuen Vorschrift für Mitarbeiter eines Finanzanlagenvermittlers. Solche Mitarbeiter eines Finanzdienstleisters, die unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirken, werden nach dem ebenfalls ihre Qualifikation nachweisen müssen. Hier geht die neue Regelung weiter als die vergleichbare Regelung für Versicherungsvermittler. Diesen Schritt hat der Gesetzgeber bewusst getan, um die Hürde für den Berufszugang zu erhöhen und seine Qualitätsvorstellungen sicherzustellen. 3

20 Special 07/0 VIII. Fazit Mit dem neuen 34 f GewO hat der Gesetzgeber erneut die Anforderungen an die Berufszulassung für Vermittler von Finanzdienstleistungen erhöht und die gesetzgeberische Intention, den grauen Kapitalmarkt schärfer zu regulieren und den Anlegerschutz zu verbessern, bestätigt. Für Vermittler, die bereits heute tätig sind und die entsprechenden Nachweise erbringen können, birgt die Vorschrift nichts wesentlich Neues. Sie können von den bestehenden Übergangsregelungen Gebrauch machen und ihre bisherige Zulassung nach 34 c GewO entsprechend umschreiben lassen. Wichtige Neuerungen sind die gesteigerten Prüfungspflichten und vor allem auch die Verpflichtung zur Qualifikation der Mitarbeiter in der Finanzanlagenvermittlung. Fragen der Berufszulassung, aber auch die Anforderungen an die künftigen Dokumentations- und Prüfungspflichten kann Ihnen Ihr PNHR-Berater beantworten. PNHR steht Ihnen auch bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen beratend oder als Prüfer im Rahmen Ihrer erweiterten Prüfungspflichten zur Seite. Information: Ihr persönlicher PNHR-Berater oder Herr RA Peter Schröder unter

21 08 07/0 Zwang zur Altersvorsorge I. Ausgangslage Ursula von der Leyen möchte alle Selbstständigen zur Altersvorsorge zwingen. Die Betroffenen aber droht das Vorhaben in Finanznöte zu bringen. Eine Internet- Petition gegen das Vorhaben hat bislang mehr als Unterzeichner gefunden. II. Für wie viele Selbstständige trifft die geplante Pflicht zur Altersvorsorge zu? Das Bundesministerium für Arbeit (BMA) schätzt, dass 3 Millionen von derzeit 4, Millionen Selbstständigen in Deutschland nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder berufsständische Versorgungswerke einzahlen. Das bedeutet aber nicht, so ein Sprecher des BMA, dass das neue Gesetz auch 3 Millionen betrifft. Das geplante Gesetz zielt vor allen Dingen auf die unter 30-jährigen ab. Für 40- bis 50-jährige sind Übergangsfristen geplant, ebenso für Existenzgründer. 40- bis 50-jährige, die bereits für das Alter vorsorgen, können sich mit entsprechenden Nachweisen von der Pflicht befreien lassen. III. Was beabsichtigt die Regierung mit der Vorsorgepflicht? Laut BMA geht es darum, Selbstständige vor Altersarmut zu bewahren und die Gesellschaft vor den daraus resultierenden Folgen. Die Altersvorsorge müsse Teil des Geschäftsmodells aller Selbstständigen sein, so das BMA. Alles andere sei ungerecht gegenüber der Solidargemeinschaft. Die Solidargemeinschaft kommt bei Altersarmut für die Grundsicherung von derzeit 680,00 auf. IV. Was wird von den Unterzeichnern der Petition kritisiert? Die Kritik richtet sich vor allem auf drei Punkte: Junge Gründer könnten abgeschreckt werden, Firmen zu gründen. Das geplante Gesetz schränke die unternehmerische Freiheit und Eigenverantwortung ein. Es könne zudem viele Selbstständige finanziell überfordern. V. Was soll die Pflicht zur Vorsorge kosten? Zurzeit kursiert in den Medien ein Betrag von 350,00 bis 400,00. Dieser Beitrag

22 Finanzinfo 08 07/0 soll einkommensunabhängig sein. Ein Sprecher des BMA äußert sich hierzu: Diese Zahl stammt nicht von uns. Es werde auch keine starren Regeln mit Festbeträgen geben. Die Vorsorgepflicht soll von der Leistungsfähigkeit der Selbstständigen abhängig sein. Je nach wirtschaftlicher Lage könne sie auch ausgesetzt oder gesenkt werden. Die Regierung plant keine Zwangsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Private Vorsorge soll möglich sein. Wir wollen größtmögliche Wahlfreiheit, so der Sprecher des BMA. Die Unternehmensberatung McKinsey ist mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Darin soll auch geklärt werden, welche Formen der Altersvorsorge anerkannt werden, zum Beispiel Lebensversicherungen und Immobilien. Bisher ist geplant, nur nicht vererbliche, nicht übertragbare und nicht beleihbare Verträge anzuerkennen. Die Alterssicherung müsse als Rente ausgezahlt werden, so ein Arbeitspapier Eckpunkte für eine Altersvorsorgepflicht für selbstständig tätige Erwerbspersonen. VI. Ausblick Im. Halbjahr 0 soll laut BMA ein Gesetzentwurf vorliegen und in 03 verabschiedet werden. Selbstverständlich halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden. Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihr PNHR- Berater-Team unter

23 9 07/0 Der Schäfer Es war einmal ein Schäfer, der in einer einsamen Gegend seine Schafe hütete. Plötzlich taucht in einer großen Staubwolke ein nagelneuer Cherokee Jeep auf und hält direkt neben ihm. Der Fahrer des Jeeps, ein junger Mann in Brioni Anzug, Cerrutti Schuhen, RayBan Sonnenbrille und YSL Krawatte, steigt aus und fragt ihn: "Wenn ich errate, wieviele Schafe Sie haben, bekomme ich dann eins?" Der Schäfer schaut den jungen Mann an, dann seine friedlich grasenden Schafe und sagt ruhig: "In Ordnung". Der junge Mann parkt den Jeep, verbindet sein Notebook mit dem Handy, geht im Internet auf eine NASA-Seite, scannt die Gegend mit Hilfe seines GPS-Satelliten- Navigationssystems, öffnet eine Datenbank und 60 Excel-Tabellen mit einer Unmenge Formeln. Schließlich druckt er einen 50- seitigen Bericht auf seinem Hi-Tech- Minidrucker aus, dreht sich zu dem Schäfer um und sagt: "Sie haben hier exakt.586 Schafe." Der Schäfer sagt: "Das ist richtig, suchen Sie sich ein Schaf aus." Der junge Mann nimmt ein Tier und lädt es in den Jeep ein. Der Schäfer schaut ihm zu und sagt: "Wenn ich Ihren Beruf errate, geben Sie mir das Tier dann zurück?" Der junge Mann antwortet: "Klar, warum nicht." Der Schäfer sagt: "Sie sind Unternehmensberater." "Das ist richtig, woher wissen Sie das?" will der junge Mann wissen. "Sehr einfach;" sagt der Schäfer, "Erstens kommen Sie hierher, obwohl Sie niemand hergerufen hat, zweitens wollen Sie ein Schaf als Bezahlung für etwas, das ich schon weiß, drittens haben Sie keine Ahnung von dem, was ich mache. Und jetzt geben Sie mir meinen Hund zurück! Quelle: Internet

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