ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

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1 ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN 1. Allgemeine Anfrderungen Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, direkt der bei Beauftragung vn Dienstleistern indirekt die gesetzlichen Anfrderungen, die anerkannten Regeln der Technik - insbesndere die Vrgaben des Eichrechtes bzw. des zuständigen Eichamtes - und die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten. Das Errichten, Erweitern der Verändern vn elektrischen Anlagen und Gasanlagen ist durch einen in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installateurs auszuführen. Der Messstellenbetreiber hat einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. De Messstellenbetreiber hat eine Registrierung seiner Marktrlle beim BDEW nachzuweisen. Die zugeteilte Marktpartneridentifikatinsnummer ist bei jedem Datenaustausch zu nennen. Die Technischen Anschlussbedingungen, darüber hinaus geltende Regelungen des Netzbetreibers und die Technischen Mindestanfrderungen werden den aktuellen Bestimmungen und Erfrdernissen laufend angepasst. Die aktuelle Veröffentlichung erflgt auf der Internetseite unter der Adresse Technische Einrichtungen zur Absperrung der Messeinrichtung, zur Spannungs- der Druckabsicherung, zur Druck- der Mengenregelung und zum Schutz der Gaszähler (vrgeschalteter Erdgasfilter) sind ebenfalls ausgenmmen. Alle Zählpunktbezeichnungen werden grundsätzlich vm Netzbetreiber festgelegt. Es sind nur in Deutschland geeichte Zähler zum Einsatz zu bringen. Der Messstellenbetreiber ist dafür verantwrtlich, dass nach Ein-, Aus-, Umbau, Wartung der Instandsetzung der Messeinrichtung ffene Anlagenteile abgedeckt und gegen unbeabsichtigtes Berühren entsprechend gesichert werden. Die Messeinrichtung ist gegen unberechtigte Energieentnahmen und Manipulatinsversuche zu schützen. Die Plmbierungsvrschriften des Netzbetreibers sind einzuhalten. Der Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer einschließlich der zu Grunde liegenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bleiben unberührt. Der Netzbetreiber behält sich den Zugang zur Messstelle aus Gründen der Betriebssicherheit und Kntrlle zu jeder Zeit vr. Er kann den Anschluss aus Gründen der Betriebssicherheit jederzeit Sperren bzw. vm Netz trennen. Hierüber hat der Netzbetreiber den Messstellenbetreiber und ggf. den Messdienstleister unverzüglich zu infrmieren. Um Gefahren abzuwehren kann diese Meldung auch nach Durchführung der Tätigkeiten geschehen. Es ist sicherzustellen, dass dem Netzbetreiber jederzeit ein qualifizierter Ansprechpartner beim Messstellenbetreiber zur Verfügung steht. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 1 vn 15 Stand:

2 Der Netzbetreiber kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Dem Netzbetreiber sind im Zusammenhang mit dem Ein-, Aus- und Umbau vn Messeinrichtungen vllständige Einbauberichte für Zähler und Zusatzgeräte gemäß Netzbetreibervrgaben, Übersichtszeichnungen bei Messstellen mit Wandleranlage und - sweit es sich um ein beim Netzbetreiber nicht als "bevrzugt einzusetzende Messeinrichtung" benanntes Gerät handelt - pr eingesetztem Fabrikat ein Satz Datenblätter der eingebauten Geräte (Wandler, Zähler, Übertragungseinrichtung etc.) in digitaler Frm zu übergeben. Führen Wartung- der Instandsetzungsarbeiten zu einem Ausfall vn Messwerten, s ist dies dem Netzbetreiber zu melden. Die Erstinbetriebnahme eines Hausanschlusses bis zur ersten Trenneinrichtung vr dem Zähler erflgt ausschließlich durch den Netzbetreiber der dessen Beauftragten. Eine Wiederinbetriebnahme des Hausanschlusses nach Ein-, Aus-, Umbau, Wartung der Instandsetzung der Messeinrichtung erflgt durch den Messstellenbetreiber. 2. Allgemeine Anfrderungen an Messeinrichtungen Die Dimensin der Messeinrichtungen ist s zu wählen, dass eine einwandfreie Messung des Energieverbrauchs sichergestellt wird. Es gelten insbesndere das VDN-Lastenheft "Elektrnische Elektrizitätszähler" und das die DVGW- Arbeitsblatt G 689 Entwurf "Technische Mindestanfrderungen an die Gasmessung". Der Messstellenbetreiber muss auf Nachfrage einen entsprechenden Nachweis über die Betriebsfähigkeit der angebrachten Geräte gegenüber dem Netzbetreiber erbringen. Der Messstellenbetreiber ist beim Ein- der Umbau einer Messeinrichtung an die sich aus dem jeweiligen Netznutzungs- der Lieferverhältnis ergebenden Vrgaben (z.b. Verbrauchsgrenzen, Zählverfahren), die der Netzbetreiber veröffentlicht, gebunden. Der Messstellenbetreiber hat die Messstelle eindeutig zu kennzeichnen. Der Messstellenbetreiber hat den Anschlussnutzer darüber zu infrmieren, welcher Marktpartner im Ntfall zu infrmieren ist. Aufwände, die durch Ntruf an den falschen Beteiligten ( 20 Störungsbeseitigung) entstehen, werden dem verursachenden Marktpartner in Rechnung gestellt. Der Messstellenbetreiber an einem Zählpunkt, der in das PLC-System (PwerLIneCmmunicatin-System) des Netzbetreibers eingebunden ist, hat dafür Srge zu tragen, dass durch den Wechsel des Messstellenbetreibers der den Ein-, Aus- der Umbau einer Messeinrichtung keine Störung der Unterbrechung des PLC-Systems hervrgerufen wird. Entsprechende Maßnahmen sind mit dem Netzbetreiber im Vrfeld abzustimmen. Sllen abweichende als die nachstehend aufgeführten technischen Geräte einsetzt werden, s ist dies dem Netzbetreiber im Vrfeld anzuzeigen. Der Messstellenbetreiber legt entsprechende Baupläne ffen und unterweist den Netzbetreiber im Umgang mit den technischen Geräten. Diese Unterweisung ist unabdinglich, um die Sicherheit des Netzbetriebs insbesndere im Störungsfall zu gewähren. Befindet der Netzbetreiber die technischen Geräte für seine Anfrderung entsprechend, s sind sie in die Liste der zugelassenen Messeinrichtungen" aufzunehmen. Verweigerungen begründet und dkumentiert der Netzbetreiber schriftlich gegenüber dem Messstellenbetreiber. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 2 vn 15 Stand:

3 3. Technische Mindestanfrderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsversrgungsnetz 3.1 Allgemeines Diese Auflistung regelt die technischen Mindestanfrderungen an Strmmesseinrichtungen vn Messstellenbetreibern nach 21 b EnWG. Diese Anlage gilt auch bei Durchführung vn Umbauten an bestehenden Strmmesseinrichtungen durch Betreiber vn Messeinrichtungen 21 EnWG. Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen bzw. eine Herstellerknfrmitätserklärung im Sinne der MID aufweisen Der Messstellenbetreiber sichert dem Netzbetreiber die Eichgültigkeit der eingesetzten Messgeräte zu. Der Messstellenbetreiber hat den Einbau der Messeinrichtung gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu erbringen. Über den Einbau ist ein technisches Einbauprtkll zu erstellen. In diesem ist zu vermerken: der Zählertyp die Eichgültigkeitsdauer / letztes Jahr der Eichung der/die Einbaustände und eventuellen Zusatzeinrichtungen (Messwandler, Tarifschaltgeräte, etc.) Eigentumsvermerk (inkl. Eigentumsnummer) Zählerpunktbezeichnung Diese Auflistung ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. 3.2 Steuereinrichtungen Ergibt sich eine Tarifierung im Rahmen der Netznutzung, s ist diese Anfrderung vm Messstellenbetreiber zu berücksichtigen. Im Netzgebiet der kmmt eine Tnfrequenzrundsteueranlage (TRA) mit einer Trägerfrequenz vn 217 Hz zum Einsatz. Es stehen flgende Schaltprgramme zur Verfügung: 42 Tarifschaltung im allgemeinen Tarif (HT/NT 22:00 Uhr 06:00 Uhr) 50 Freigabe Speicherheizung mit 8h Aufladezeit 3 Sperrheizanlagen mit 3x2h Sperrung innerhalb vn 24h Weitere Steuerprgramme auf Anfrage. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind weiter Anfrderungen umzusetzen. 3.3 Messtechnische Anfrderungen Es gelten die Anfrderungen gemäß VDN-Richtlinie MeteringCde 2006 in Bezug auf die Wirkleistungs- bzw. Wirkarbeitserfassung. Messeinrichtungen sind s zu dimensinieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet. Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlage haben der DIN Zählerplätze swie den für das Netzgebiet des Netzbetreibers geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007 Hessen, Handbuch für Elektrinstallateure) zu entsprechen. Bei der Dimensinierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH-Schalter), swies zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, swie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen bis 60 A beträgt der Nennstrm des Zählers höchstens 10 A. Bei Wandlern sind mindestens die Leistungsstufen 75 A, 150 A, 300 A, 600 A, A (Niederspannung) und 25 A, 50 A, 100 A, 200 A, 300 A, 400 A (Mittelspannung) zu berücksichtigen. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 3 vn 15 Stand:

4 Die Dimensinierung vn Messeinrichtungen in Mittelspannung und höher ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 3.4 Anfrderungen an Betriebsmittel im Netz Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anfrderungen des Netzbetreibers entsprechen und vn ihm freigegeben sind. Flgende Werte sind einzuhalten: Niederspannungs-Strmwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrm (I th ): Bemessungs-Stßstrm ((I dyn ): 100 ka 60 I n Grenzwerte für Übertemperatur Islierklasse E (75K) Mittelspannungs-Strmwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrm (I th ): Bemessungs-Stßstrm (I dyn ): 2,5 I th Grenzwerte für Übertemperatur Islierklasse E (75K) Mittelspannungs-Spannungswandler: 100 I n, mind. 16 ka Bemessungs-Spannungsfaktr: 1,9 U N (8h), 1,2 U N (dauernd) Sllen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen Anfrderungen genügen der vm Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Ksten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen. 3.5 Liste der zugelassenen Messeinrichtungen Standardlastprfilzähler für Wirkarbeit ( z.b. Actaris, Landis&Gyr, DZG) der vergleichbare Zähler mit innenstaatlicher Bauartzulassung bzw. Knfrmitätserklärung gemäß MID Standartlastprfilzähler f. Wirkarbeit mit Maximumerfassung der Leistung (z.b. EMH DMTZ) Lastgangzähler EMH LZQL Datenmdem zur Zählerfernauslesung Elster DM 100 Niederspannungsstrmwandler (z.b. Ritz EKSO / EMKDS) Mittelspannungskmbiwandler (z.b. Ritz EKGBEI / EKGBEA) 3.6 Technische Mindestanfrderungen an die Messeinrichtung Lastprfilmesseinrichtungen (Kunden mit Arbeitszählern) Standardzähler für Wirkarbeit 3x230/400 V, 10(60) A, KI 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler) 3x230/400 V, 5(100) A, KI 2.0, 6/1 (VK/NK) (elektr. Zähler) 3x230/400 V, 5 A, KI 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler) Lastgangmesseinrichtungen Im Flgenden werden Empfehlungen für die technische Auslegung der eingesetzten Gerätetechnik definiert Anfrderung an den Messsatz Für Anlagen > kwh/a wird der Funktinsumfang Lastgangmesseinrichtung gefrdert. Als Mindestanfrderung in Bezug auf die Wirkarbeit- und Wirkleistungserfassung gelten die Festlegungen in der VDN- Richtlinie MeteringCde Der Aufbau des Messsatzes erflgt auf einem Wechselgrundplattensystem zum Einbau einem Messschrank. In Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 4 vn 15 Stand:

5 begründeten Einzelfällen kann der Einbau in einem vrhandenen und geeigneten Schaltschrank des Anschlussnehmers erflgen Anfrderung an die Kmmunikatinseinrichtungen Zur Sicherstellung eines reibungslsen und kstengünstigen Datenaustausches mit dem Netzbetreiber sind die verwendeten Geräte und die Parametrierungen vr Inbetriebnahme der Anlage abzustimmen, um die Kmpatilibität mit dem Zählerfernablesungssystem des Netzbetreibers zu gewährleisten. Zur Anbindung an das ZFA-System des Netzbetreibers ist ein Mdem vm Typ Elster DM 100 vrzusehen. Die Übertragung erflgt im Transparentmdus. Es ist ein analger durchwahlfähiger Festnetzanschluss seitens des Anlagenbetreibers bereitzustellen Anfrderung an Lastgangzähler Es gelten neben dem VDN-Lastenheft Elektrnische Lastgangzähler flgende Festlegungen: Datenübertragung mit CS-Schnittstelle, Baud Mde C, Prtkll IEC (IEC 1107) Frmat der Zählernummer: 8 Stellig Datumsfrmat: TT.MM.JJJJ Uhrzeitfrmat: HH.MM.SS Für flgenden Zählertyp ist die Kmpatibilität zur Zählerfernauslesung der (NZR) gewährleistet. Vr dem Einsatz anderer Zählertypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei den Stadtwerken Hünfeld GmbH zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die bei den Stadtwerken Hünfeld GmbH im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuelle Auslesung vr Ort getestet. Die Ksten für die Prüfung und eine eventuell ntwendige Systemerweiterung sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Lastgangzähler Hersteller: EMH Typ: LZQJ 3.7 Anfrderung an Wandler Niederspannungsstrmwandler Ausführung als Aufsteckwandler hne als Wandlersatz mit Blckklemmen Ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 Geeicht Mit Spannvrrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter Mit eindeutiger Bezeichnung der Sekundäranschlüsse Mit plmbierbarer Abdeckung der Sekundäranschlüsse Das Leistungsschild muss mindestens flgende Angaben ausweisen: Hersteller, Baufrm und Fabriknummer Primärer und sekundärer Vermessungsstrm (Übersetzung) Genauigkeitsklasse Überstrm-Begrenzungsfaktr Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrm Bemessungsfrequenz Bemessungs-Islatinspegel Mittelspannungsstrmwandler Ausführung als Stützerstrmwandler für Innenraum Ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 Geeicht Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 5 vn 15 Stand:

6 Mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse Sekundärklemmkasten Das Leistungsschild muss mindestens flgende Angaben ausweisen: Hersteller, Baufrm und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrm (Übersetzung) Genauigkeitsklasse Überstrm-Begrenzungsfaktr Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrm Bemessungsfrequenz Bemessungs-Islatinspegel Mittelspannungsspannungswandler Ausführung als Spannungswandler für Innenraum Ausgelegt und geprüft nach VIN VDE 0414, Teil 2 Geeicht Mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse Sekundärklemmkasten Das Leistungsschild muss mindestens flgende Angaben ausweisen: Hersteller, Baufrm und Fabriknummer Primärer- und sekundärer Bemessungsstrm (Übersetzung) Genauigkeitsklasse Überstrm-Begrenzungsfaktr Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrm Bemessungsfrequenz Bemessungs-Islatinspegel Mittelspannungskmbiwandler Ausführung für Innenraum Bis 200 A Anschluss über Außenknus für Kabelstecker gem. DIN Teil 4 Ab 200 A Anschluss über Innenknus für Kabelstecker gem. DIN Geeicht Mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse Sekundärklemmkasten Das Leistungsschild muss mindestens flgende Angaben ausweisen: Hersteller, Baufrm und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrm (Übersetzung) Genauigkeitsklasse Überstrm-Begrenzungsfaktr Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrm Bemessungsfrequenz Bemessungs-Islatinspegel Erfrderliche Auslegung: Gerät Spannung / Leistung Gruppierung Klasse Spannungswandler: Mittelspannung Klasse 0,2, 30 VA Strmwandler: Mittelspannung Klasse 0,5S, FS5, 10 VA Niederspannung Klasse 0,5S, 5 VA Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 6 vn 15 Stand:

7 4. Technische Mindestanfrderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasversrgungsnetz Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen sind unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vrzunehmen. Zu diesen zählen insbesndere: Technische Anschlussbedingungen Gas-Niederdrucknetz (TAB) EWG-Richtlinie MIT (Measuring Instrumentals Directive) PTB (Physikalisch-Technisch-Bundesanstalt) Anfrderungen PTB-A 7.64 Messgeräte für Gas, i,v.m. PTB-TR G8, G9 und G13 PT-A 50.7 Anfrderungen an elektrnische und Sftware gesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas und Wasser und Wärme DVGW-Arbeitsblätter G600, G685 und G200, Kapitel 5.6 DIN 3374 hinsichtlich der HTB-Anfrderungen Metering Cde in der jeweils geltenden Fassung. Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Messstelle sind neben den einschlägigen gesetzlichen Vrschriften, den Nrmen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik die technischen Anfrderungen dieser Anlage zu beachten. Vm Netzbetreiber veröffentlichte weitergehende Anfrderungen sind zu berücksichtigen. Der Messstellenbetreiber und Messdienstleister stellt sicher, dass dem Netzbetreiber an der Messstelle alle Vraussetzungen zur Messung der abrechnungsrelevanten Größen dauerhaft und sicher zur Verfügung stehen. 4.1 Gasbeschaffenheit Das Gasversrgungsnetz der besteht aus einem Ortsnetz, das über Netzkpplungspunkte mit dem Netz des vrgelagerten Netzbetreibers verbunden ist. Das Gasnetz der ist dem Martkgebiet H-Gas; Wingas Transprt GmbH zugerdnet. Über die Netzkpplungspunkte wird das Versrgungsgebiet mit H-Gas versrgt. Damit freigesetztes Erdgas bemerkbar ist, wird das Gas mit Tetra-Hydrtiphen in einer Knzentratin vn mindestens 15 mg/m³ driert. Bei Haushaltskunden wird das Erdgas am Übergabepunkt mit einem Effektivdruck vn 22 mbar +- 2 mbar bereitgestellt. 4.2 Messtechnische Anfrderungen Sfern nicht anders geregelt, ist der Netzbetreiber grundsätzlich für das erfrderliche Regelgerät und dessen Betrieb verantwrtlich. Der Messdruck wird, sfern nicht anders vereinbart, durch den Netzbetreiber vrgegeben Der Aufstellungsrt der Messeinrichtung muss zugängig, belüftet, beleuchtet, witterungsgeschützt und trcken sein. Bei Aufstellung im Freien sind die Anfrderungen durch gleichwertige Maßnahmen zu erfüllen (z. B. Schutzart durch Gehäuse). Die Einhaltung der zulässigen Umgebungs- und Betriebstemperaturen der Messeinrichtung (insbesndere bei Messanlagen mit e- lektrnischen Messgeräten in Schrankanlagen) und snstigen Anfrderungen an den Aufstellungsrt ist sicherzustellen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gemäß Herstellerangaben den Anfrderungen des Aufstellungsrtes genügen. Die erfrderlichen Wand- und Mntageabstände (z. B. für Zählerwechsel) sind einzuhalten. In entsprechenden Einbausituatinen ist zusätzlich ein Umfahr- und Abreißschutz zur Sicherung gegen Beschädigungen sicherzustellen. In Gebäuden mit whnähnlicher Nutzung ist der Schallschutz besnders zu beachten (Raumschall-, Körperschallübertragung bei Trennwänden). Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 7 vn 15 Stand:

8 Die Messeinrichtung ist entsprechend gegen unberechtigte Energieentnahmen und Manipulatinsversuche zu schützen (z. B. durch Plmbierung, passiver Manipulatinsschutz, Türschlss). Als weitere Anfrderungen ist die Rückwirkungsfreiheit der Messeinrichtungen auf die Gesamtanlage, die Frderung des Explsinsschutzes, des Ptentialausgleiches u. a. ist zu beachten Entsprechend den gültigen Eichvrschriften und Gesetzen sind im geschäftlichen Verkehr nur zugelassen und geeichte Mess- und Messzusatzgeräte für abrechnungsrelevanten Zwecke gestattet. Der Messstellenbetreiber ist allein verantwrtlich für die Einhaltung der Eichvrschriften seiner Zähler. Für evtl. Fehler bei der Eichung haftet der Messstellenbetreiber. Ksten, die durch die Verletzung der Eichfristen beim Netzbetreiber entstehen, können dem Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Dies können Gerichtsksten (Kunde, Messstellenbetreiber, Persnalksten, Verwaltungsksten, Frderungsausfallksten, etc.) sein. Bei ffensichtlichen Verstößen gegen die Eichvrschriften ist der Netzbetreiber berechtigt, den Messstellenbetreiber in seinem Netzgebiet auszuschließen. Die Ksten für die dann ntwendige Umrüstung der Zähleranlagen trägt der Messstellenbetreiber. 4.3 Technische Mindestanfrderungen an Messeinrichtungen Bei der Planung und dem Betrieb vn Messeinrichtungen sind neben den einschlägigen gesetzlichen Vrschriften, Nrmen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik die technischen Anfrderungen der Anlage zu beachten. Die flgenden Abschnitte der Anlage ergänzen die DVGW Arbeitsblätter G 488, G 492 und die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers Bei Einbauten entsprechend DVGW G 600 (Installatin in Whnhäusern der vergleichbaren Gebäuden) ist die erhöhte thermische Belastbarkeit des Gaszählers und des Zubehöres (z. B. Dichtungen) sicherzustellen. Die Gastemperatur am Gaszähler sllte im Bereich vn +5 bis + 40 C liegen Bei Dauerreihenschaltung sllen zwei verschiedene Messgerätearten nach Tabelle 1 eingesetzt werden. Bei Einsatz der Gaszähler in Dauerreihenschaltung ist der für die Abrechnung vrgesehene Gaszähler eindeutig festzulegen. Durch eine Dauerreihenschaltung sllen die Messergebnisse ständig verglichen werden können. 4.4 Gas-Messeinrichtungen Im Versrgungsgebiet der werden flgende Zähler eingesetzt: G4 und G6 G10 und G16 G25 G40 Balgengaszähler, 2-Stutzenführung Anschlussgröße R1 Außengewinde Zähl werk 5 Stellen vr und 3 Stellen nach dem Kmma Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung Anschlussgröße R 1 ½ Außengewinde Zählwerk 6 Stellen vr und 2 Stellen nach dem Kmma Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung Anschlussgröße R2 Außengewinde Zählwerk 6 Stellen vr und 2 Stellen nach dem Kmma Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung mit Flansch DN 80 PN 10 Anrdnung vertikal Zählwerk 6 Stellen vr und 2 Stellen nach dem Kmma >G40 Drehklben-/Turbinenradzähler EG 1:20. Außer in Snderfällen ist die Durchflußrichtung links rechts der ben unten. Zählwerkskpf 9-stelliges Zählwerk außerhalb des mit Gas gefüllten Raumes Jeder Drehklben-/Turbinenradzähler muss vr Verunreinigung durch ein Feinsieb der einen Filter vm Messstellenbetreiber geschützt werden. Weiterhin müssen alle Messgeräte über eine DVGW-Zulassung und eine gültige Eichung verfügen. Bei Anlagen über 300 kw Leistung empfehlen wir, dass sich der Messstellenbetreiber mit unserer Technik in Verbindung setzt. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 8 vn 15 Stand:

9 4.4.1 Die Auswahl des geeigneten Gaszählers hat nach Tabelle 1 zu erflgen. Die Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen und mit dem Netzbetreiber und dem Betreiber der Gas-Messanlage abzustimmen. Standarddruckstufe ist DP 16 bar (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Zur Inbetriebnahme sind dem Netzbetreiber Kpien der erfrderlichen Prüfzeugnisse über die durchgeführte Druck- und Festigkeitsprüfung nach DIN EN zu übergeben (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Tabelle 1 Richtwerte zur Gasgeräteauswahl für neue Gas-Messanlagen Messgerät Baugröße Messbereich Druckbereich Balgengaszähler G 65 1:160 ND (BGZ) Drehklbengaszähler G 16 bis G 40 1 : 100 ND (DKZ) Drehklbengaszähler G 65 bis G : 100 MD/HD (DKZ) Turbinenradgaszähler (TRZ) G 65 1: 20 MD/HD Bei der Messgeräteauswahl ist die ntwendige Versrgungssicherheit zu beachten. In Einzelfällen kann dies zu Abweichungen vn Tabelle 1 führen Liste der zugelassenen Messeinrichtungen Balgengaszähler (z. B. Firma Elster, Firma RMG) Drehklbengaszähler (z. B. Firma Elster, Firma RMG) Turbienenradzähler (z. B. Firma Elster, Firma RMG) Gaszähler Balgengaszähler Alle eingesetzten Balgengaszähler müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vrschriften, der DIN EN 1359, den allgemein anerkannten Regeln der Technik swie dieser Anlagen genügen. In Ergänzung zur DIN EN 1359 gilt für alle Balgengaszähler: Die Balgengaszähler sind in Anschlussausführung und Nennweite entsprechend den Vrgaben des Netzbetreibers einzubauen Drehklbengaszähler Alle eingesetzten Drehklbengaszähler müssen in ihrer Ausführung den amtlichen Vrschriften, des DIN EN 12480, den allgemein anerkannten Regeln der Technik swie dieser Anlage genügen. Alle Drehklbengaszähler müssen über eine Zulassung nach EU-Druckgasrichtlinie (PED) verfügen. In Ergänzung zur DIN EN gilt für alle Drehklbengaszähler. Die Drehklbengaszähler sind in Anschlussführung und Nennweite entsprechend den Vrgaben des Netzbetreibers einzubauen. Beim Werkstff für die Gehäuse der Drehklbengaszähler ist DIN zu beachten. Als Fehlergrenze bei der Eichung wird die Hälfte der Eichfehlergrenzen empfhlen. Es werden zwei separate Impulsgeber im Zählwerkskpf mit Reedgeber (NF) swie ein Encderzählwerk empfhlen. Die Drehklbengaszähler sind mit zwei im Gehäuse integrierten Tauchhülsen vrzusehen. Die Eichung hat mit den Tauchhülsen zu erflgen Turbinenradzähler Alle eingesetzten Turbinenradzähler müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vrschriften, der DIN EN 12261, den allgemein anerkannten Regeln der Technik swie dieser Anlagen genügen und entsprechend ihres Einsatzes über Zulassung nach EU- Druckgerätrichtlinie (PED) verfügen. In Ergänzung zur DIN EN gilt für alle Turbinenradgaszähler: Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 9 vn 15 Stand:

10 Beim Einsatz vn Turbinenradgaszählern sind die Anfrderungen der Technischen Richtlinie PTB G 13 zu beachten. Als Gesamtlänge der Turbinenradgaszähler zwischen Ein- und Auslaufanschlüssen, hne die erfrderlichen Ein- und Auslaufstrecken, gilt verbindlich 3 DN. Die Turbinenradgaszähler sind grundsätzlich für die Einbaulage hrizntaler Durchfluss, universell einstellbar nach links der rechts, vrzusehen. Bezüglich der Gehäusewerkstffe sind die Anfrderungen der DIN zu beachten. Als Fehlergrenzen bei der Eichung ist die Hälfte der Eichfehlergrenzen einzuhalten. Ab einem Betriebsdruck größer 4 bar ist der Einsatz vn Turbinenradgaszählern nur mit einer Hchdruckprüfung nach PTB-Prüfregelung Bd. 30 zulässig. Die Hchdruckprüfung ist beim Netzbetreiber vrgegebenen Prüfdruck auf einem Prüfstand, welcher dem deutschniederländischen Bezugsniveau angeglichen ist, vrzunehmen. Prüfstand und Termin sind s frühzeitig bekannt zu geben, dass dein Beauftragter des Netzbetreibers auf dessen Ksten an der Hchdruckprüfung teilnehmen kann. Die Justage des Zählers erflgt einvernehmlich. Das Prtkll der HD-Prüfung ist mitzuliefern. Der HD-Messbereich ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Diese Regelungen gelten für Nacheichungen entsprechend. Als Fehlergrenzen bei der Hchdruckeichung ist die Hälfte der Eichfehlergrenzen einzuhalten Lastganggaszähler Bei einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung größer 500 kw und einem Jahresenergieverbrauch größer kwh muss eine Lastgangzählung zur Messung der Arbeit in 60- Minuten-Intervallen eingebaut werden. Ein Lastganggaszähler ist die Kmbinatin aus Gaszähler, Mengenumwerter und Zusatzeinrichtung (registrierende Leistungsmessung) Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen Ab einem Messdruck vn 50 mbar ist der Einsatz vn Mengenumwertern durch den Messstellenbetreiber zu prüfen und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Alle eingesetzten Mengenumwerter mit integriertem Datenspeicher und alle Zusatzeinrichtungen zum Einsatz in Messanlagen für Erdgas müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vrschriften, der DIN EN 12405, den anerkannten Regeln der Technik swie dieser Anlage genügen. Als Fehlergrenzen bei der Eichung ist die Hälfte der Eichfehlergrenzen einzuhalten. Die Anfrderungen der Gasnetzzugangsverrdnung (GasNZV) zum Einbau vn Leistungs- bzw. Lastgangmessungen sind einzuhalten In Ergänzung zur DIN EN gelten für elektrnische Mengenumwerter die in den nachflgenden Absätzen enthaltenen Regelungen: Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einen Messumfrmer für Druck und Temperatur zu bestehen. Die Umwertung hat als Funktin vn Druck, Temperatur und der Abweichung vm idealen Gasgesetz zu erflgen (Zustandsmengenumwertung). Bei der Auswahl des K-Zahl-Berechnungsverfahrens sind die aus der Gasbeschaffenheit resultierenden Anfrderungen des DVGW Arbeitsblattes G 486 zu beachten. Dies kann entweder durch fest eingestellte K-Zahlen der durch die Berechnung der K-Zahl im Mengenumwerter geschehen Wird die K-Zahl berechnet, erflgt dies anhand der Gasbeschaffenheit mit einer geeigneten Gleichung als Funktin vn Druck und Temperatur. Die zur Berechnung der K-Zahl benötigten Werte der Gasbeschaffenheit müssen für Brenngase der 1. und 2. Familie nach EN 437 prgrammierbar sein der als Live-Daten über ein geeignetes Datenprtkll zur Verfügung gestellt werden können. Der Druckmessumfrmer ist als Abslutdruckaufnehmer auszuführen Der Messbereich der Gastemperatur ist vn -10 bis + 60 C vrzusehen, die Herstellerangaben sind zu beachten Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen müssen bei Erfrdernis für den Einsatz in der für den Aufstellungsraum ausgewiesenen Ex-Zne zugelassen sein. Die ntwendige Zulassung nach ATEX ist dem Netzbetreiber vr Inbetriebnahme vrzulegen. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 10 vn 15 Stand:

11 Zusatzeinrichtungen zur Speicherung vn Lastprfilen müssen zulassen sein. Es muss sichergestellt sein, dass in der Zusatzeinrichtung die gesetzliche Zeit abgebildet wird. Die Speichertiefe bei stündlicher Speicherung muss den gesetzlichen Anfrderungen entsprechen. Die Zählerstände sllten einsehbar sein. Bei einem Einsatz vn Datenspeichern ist es ntwendig, dass die Daten mit Gas-X-kmpatibelen Schnittstellenprtkllen abrufbar sind. Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung der PTB mit Plmbenplänen und die zur Geräteauslesung erfrderliche Sftware bereitzuhalten Die Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen über nachstehende Schnittstellen verfügen: Optische Schnittstelle nach IEC 1107 für Parametrierung und Auslesung (MDEkmpatibel) RS 232 / 485 Kmmunikatinsschnittstelle für den Mdem-Anschluss (wahlweise analg, ISDN, GSM der GPRS) Schnittstelle entsprechend DVGW G 485 Je nach Einsatz der Geräte ist es ntwendig, dass die Daten mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind. Die Übertragungsprtklle sind dazu ffen zulegen Flgende Infrmatinen werden für die Zählerfernauslesung benötigt: Kmplette Mdem-Typenbezeichnung Mdem-Nummer Telefnnummer Mengenumwerter-Typ Mengemumwerternummer Mengenumwerterpasswrt ggf. DSFG-Passwrt Liste der zugelassenen Geräte Mengenumwerter: Actaris Crus Mdemtypen: Enercm ENC 280 Actaris Sparclinie II Datenerfassungsgeräte: -- Für die Mengenumwerter und Mdemtypen ist die Kmpatibilität zur Fernauslesung des Netzbetreibers (NZR) gewährleistet. Vr dem Einsatz anderer Mengenumwerter- und Mdemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit der Mengenumwerter und des Mdems über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung. Die Ksten für die Prüfung und eine eventuell ntwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen Gasbeschaffenheitsmessung Die technischen Mindestanfrderungen bei Gasbeschaffenheitsmessung sind im Einzelfall mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 11 vn 15 Stand:

12 5. Geschäftsprzesse, Fristen und Datenumfang Bis zum Zeitpunkt einer Festlegung durch die Bundesnetzagentur der einer branchenweiten Regelung durch die Verbände gelten nachflgende Regelungen im Verteilnetz des Netzbetreibers. Sie basieren grundsätzlich auf den Beschlüssen der Bundesnetzagentur BK , BK swie BK , sweit diese für den Messstellenbetrieb sinnvll anwendbar sind. Weiterhin wurden die Geschäftsprzesse in Anlehnung an die VDN-Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM, Kapitel 7 in der Fassung vn 11/2007) beschrieben. Der Messstellenbetreiber nimmt die Marktrlle als neuer der alter Messstellenbetreiber (MSB alt / MSB neu) für die Messstelle eines Anschlussnutzers wahr. Für die Dauer vn einem bestätigten Beginntermin bis zu einem bestätigten Endtermin rdnet der Netzbetreiber die Messstelle unabhängig vn den unter den Messstellenbetreibern zu regelnden Eigentumsverhältnissen an der Messeinrichtungen genau einem Messstellenbetreiber zu. Die Klärung vn Knfliktsituatinen zwischen Messstellenbetreibern ist Aufgabe der Messstellenbetreiber. Der Verteilnetzbetreiber ist hiervn ausgenmmen. Grundsätzlich, wenn nicht anders vermerkt, gelten die Fristen aus BK , BK und BK Damit ist der planmäßige Messstellenbetreiberwechsel mit einem Mnat Vrlauf vr dem geplanten Wechsel des Messstellenbetreibers möglich (Fristenmnat). Abweichend davn ist ein Beginn des Messstellenbetriebs und eine Beendigung des Messstellenbetriebs innerhalb des laufenden Mnats bei Einzug, Umzug und Auszug bzw. bei Erstinstallatin der Stilllegung der Messeinrichtung möglich. Die Datenfrmate für den Datenaustausch rientieren sich ebenfalls an den Vrgaben der GPKE/GeLi (MSCONS, UTILMD) - insbesndere im Hinblick auf die Messwertübermittlung. Übergangsweise wird statt UTILMD ein CSV-Übergangsfrmat zur An-/Abmeldung, Stammdatenübermittlung, Störungsmeldung etc. angebten. Eine entsprechende Musterdatei zur ausschließlichen Verwendung stellt der Netzbetreiber zur Verfügung. Nachflgend ist die Przessabwicklung des Messstellenbetriebs beschrieben. Przessübersicht: Przess Sender Empfänger Frist Inhalt/Frmat Beginn Messstellenbetrieb MSB (Neu) VNB Spätestens einen Mnat vr dem beabsichtigten Dienstleistungsbeginn Rückmeldung durch den VNB: unverzüglich, jedch spätestens bis zum Ablauf des 15. Werktags des Fristenmnats Strn Beginn Messstellenbetrieb Unverzüglich bis zur Bestätigung der Anmeldung Ende Messstellenbetrieb MSB (Alt) VNB Unverzüglich, jedch spätestens bis zum Ablauf des 10 Werktags vr dem geplanten Dienstleistungsende. Rückmeldung durch den VNB: unverzüglich, jedch spätestens bis zum Ablauf des 10. Werktags nach Eingang der Abmeldung..csv-Übergangsfrmat (Inhalte der Nachricht sind als Muss-Felder deklariert) Strn Ende Messstellenbetrieb Unverzüglich bis zur Bestätigung der Abmeldung Störungsmeldung (MSB) MSB VNB unverzüglich Störungsmeldung (VNB) VNB MSB unverzüglich Ende Störungsmeldung (MSB) MSB VNB unverzüglich Ende Störungsmeldung (VNB) VNB MSB unverzüglich Messwertübermittlung MSB VNB im Rahmen der GPKE / GeLi-Fristen gemäß MSCONS Stammdatenaustausch MSB VNB im Rahmen der GPKE / GeLi-Fristen csv-übergangsfrma (Inhalte der Nachricht sind als Muss-Felder deklariert)t Der genaue Datenumfang, der zur Abwicklung der vrstehenden Przesse erfrderlich ist, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 12 vn 15 Stand:

13 Datenumfang Messstellenbetrieb Versender VNB MSB MSB MSB VNB MSB VNB MSB VNB MSB VNB/MSB VNB/MSB M = Mussfeld Empfänger MSB VNB VNB VNB MSB VNB MSB VNB MSB VNB MSB/VNB MSB/VNB Transaktinsgrund MSB1 MSB2 MSB3 MSB4 MSB5 MSB6 MSB7 MSB8 MSB9 MSB10 MSB11 MSB12 Nr. Feldtitel Wert Beschreibung 1 Vrgangsnummer Numerisch Vrgangsnummer generiert der Absender M M M M M M M M M M M M 2 Referenznummer Numerisch entspricht bei der Antwrt der Vrgangsnummer M 3 Transaktinsgrund Alphanumerisch MSB1 bis MSB12 M M M M M M M M M M M M 4 Vrgang Alphanumerisch Einbau, Ausbau, Wechsel der Messeinrichtung M M M 5 Zählpunktbezeichnung Alphanumerisch Vllständige Zählpunktbezeichnung des Zählpunktes nach Vrgabe des M M M M M M M M M M M M 6 Messstellenbetreiber Alphanumerisch ILN-Nummer des Messstellenbetreibers M M M M M M M M M M M M 7 Anschlussnehmer Name Alphanumerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 8 Anschlussnehmer Vrname Alphanumerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 9 Anschlussnehmer Straße Alphanumerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 10 Anschlussnehmer HausnummerAlphanumerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 11 Anschlussnehmer Zusatz Alphanumerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 12 Anschlussnehmer PLZ Numerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 13 Anschlussnehmerr Ort Alphanumerisch falls Entnahmestelle abweichend vn der Adresse des Anschlussnutzers M M M 14 Anschlussnutzer Name Alphanumerisch M M M 15 Anschlussnutzer Vrname Alphanumerisch M M M 16 Anschlussnutzer Straße Alphanumerisch M M M 17 Anschlussnutzer Hausnummer Alphanumerisch M M M 18 Anschlussnutzer Zusatz Alphanumerisch M M M 19 Anschlussnutzer PLZ Numerisch M M M 20 Anschlussnutzer Ort Alphanumerisch M M M 21 Sparte Numerisch 01 = Strm / 02 = Gas M M M 22 Zählernummer Alphanumerisch vllständige Identifikatinsnummer nach Vrgabe des Verteilnetzbetreibers M M M M M M M M M M 23 Messart Alphanumerisch registrierende Leistungsmessung, Arbeitszähler M M M Anschlussspannungsebene, - NS/MS/HS, ND/MD/HD 24 druckstufe Alphanumerisch M M M Messspannungsebene, - NS/MS/HS, ND/MD/HD 25 druckstufe Alphanumerisch M M M 26 Kundengruppe Alphanumerisch SLP, RLM (wird vm Verteilnetzbetreiber mit der Bestätigung vrgegeben) M M M 27 Gerätetyp Alphanumerisch Arbeitszähler, Lastgangzähler, Wandler, Mengenumwerter, Kmmunikatinseinrichtung M M M 28 elektrnisch auslesbar Alphanumerisch ja/nein M M M 29 Ablesezeitpunkt TT.MM.JJJJ, hh:mm Datum, Uhrzeit Zählerablesung ( Einbau, Ausbau, Wechsel der Messeinrichtung M 30 Zählerstand Numerisch Wert Zählerablesung (Einbau, Ausbau, Wechsel der Messeinrichtung) M 31 Einheit Alphanumerisch Einheit Zählerablesung (Einbau, Ausbau, Wechsel der Messeinrichtung) M 32 Multiplikatinsknstante Numerisch Zählerknstante (Einbau, Ausbau, Wechsel der Messeinrichtung) M 33 Messart Alphanumerisch Selbstablesung, Ablesung vr Ort, Schätzung M 34 Ableseturnus TT.MM.JJJJ Datum (wird vm Verteilnetzbetreiber mit der Bestätigung vrgegeben) 35 Ende der Eichfrist TT.MM.JJJJ Datum Analg zum Lieferantenwechsel, z.b. E15 = Zustimmung hne Krrekturen 36 Antwrt zum Vrgang Alphanumerisch E10 = Ablehnung "Lieferadresse" nicht identifizierbar M 37 Bemerkungen zum Vrgang Alphanumerisch Freitext zur Ergänzung der Meldung 38 Beginn Messstellenbetrieb TT.MM.JJJJ Datum Beginn Messstellenbetrieb M M 39 Ende Messstellenbetrieb TT.MM.JJJJ Datum Ende Messstellenbetrieb M M 40 Snstiges Alphanumerisch Zusätzliche Infrmatinen; wichtig bei Störung M M M M M M Bestandsliste Beginn Messstellenbetrieb Ende Messstellenbetrieb Stammdatenänderung (MSB) Stammdatenänderung (VNB) Störungsmeldung (MSB) Störungsmeldung (VNB) Ende Störungsmeldung (MSB) Ende Störungsmeldung (VNB) Messwertübermittlung Strn Antwrt Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 13 vn 15 Stand:

14 6. Regelwerke Neben den gesetzlichen Anfrderungen und den spezifischen Anfrderungen des Netzbetreibers sind insbesndere nachflgende Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung sind zu beachten: VDEW-Lastenheft Elektrnische Elektrizitätszähler VDEW-Technische Richtlinie "Parallelbetrieb vn Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU", VDEW VDEW-Technische Richtlinie "Parallelbetrieb vn Eigenerzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz des EVU", VDEW VDEW-Technische Richtlinie "Bau und Betrieb vn Übergabestatinen zur Versrgung vn Kunden aus dem Mittelspannungsnetz" VDEW-Richtlinien für den Anschluss rtsfester Schalt- und Steuerschränke im Freien an das Niederspannungsnetz der EVU VDEW-Netzregeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen - Distributin Cde Metering Cde DIN EN Schaltuhren für Tarif- und Laststeuerung Zeitgesetz vm (geändert am ) DIN EN 1359 DIN EN 1776 DIN EN DIN EN DIN EN DIN EN DIN PTB TR G 13 PTB-Prüfregel Bd. 30 DVGW G 485 DVGW G 486 DVGW G 488 DVGW G 491 Gaszähler; Balgengaszähler Erdgasmessanlagen - Funktinale Anfrderungen Metallische Erzeugnisse - Arten vn Prüfbescheinigungen Gaszähler; Turbinenradgaszähler Gaszähler; Elektrnische Zustandsmengenumwerter Gaszähler; Drehklbengaszähler Bauteile in Anlagen der Gasversrgung Einbau und Betrieb vn Turbinenradgaszählern Hchdruckprüfung vn Gaszählern Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) Realgasfaktren und Kmpressibilitätszahlen vn Erdgasen; Berechung und Anwendung Anlagen für die Gasbeschaffenheitsmessung Planung, Errichtung, Betrieb Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 14 vn 15 Stand:

15 DVGW G 492 DVGW G 495 Gas-Messanlagen für einen Betriebsdruck bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung Gasanlagen Instandhaltung DVGW G 600 Technische Regeln für Gas-Installatinen, DVGW-TRGI 1986/1996 DVGW G 685 Gasabrechnung DVGW G 687 (Entwurf) Technische Mindestanfrderungen an die Gasmessung DVGW G 689 (Entwurf) Technische Mindestanfrderungen an den Messstellenbetrieb Gas DVGW G 2000 Mindestanfrderungen bezüglich Interperabilität und Anschluss an Gasversrgungsnetze Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 15 vn 15 Stand:

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