LEISTUNGSVERZEICHNIS Lang- und Kurztexte

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1 Lang- und Kurztexte Bauvorhaben : Gewerk : Auftraggeber : Stadt Radevormwald - der Bürgermeister - Hohenfuhrstraße Radevormwald Bearbeiter : Zentrale Vergabestelle Telefon : / zentrale.vergabestelle@radevormwald.de Ausschreibung vom : Ausführungsfrist : Submissionstermin : :00:00 Angebotsabgabe an: Zentrale Vergabestelle Zuschlagsfrist: Bieter: Angebotssumme netto : EUR......% MWSt : EUR... Angebotssumme brutto : EUR...% Nachlass : EUR... (sofern gewährt) Angebotsendsumme : EUR Es werden...% Skonto bei Zahlung binnen... Werktagen gewährt. Seitens der vergebenden Stelle werden angebotene Skonti im Zuge der Angebotswertung nur dann berücksichtigt, wenn für diese eine Zahlungsfrist von wenigstens 10 Werktagen gewährt wird. Stand: von 8

2 INHALTSVERZEICHNIS zum Umfang: Grubenausfuhr 2016 OZ Ebene Seite 1 Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen und 65 Sammelgruben 3 Stand: von 8

3 Vorbemerkungen zur Ausschreibung über die Entsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen Im Hinblick auf die der Stadt Radevormwald nach 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit 46 Abs. 1 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (LWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung obliegende Abwasserbeseitigungspflicht und die Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) Ausfuhrsatzung - in der zur Zeit gültigen Fassung, beabsichtigt die Stadt Radevormwald, sich zur Entsorgung der Grubeninhalte von Kleinkläranlagen und Sammelgruben eines Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Dieser Erfüllungsgehilfe muss eine Fachfirma sein, die die technischen Voraussetzungen nachweist, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Auftrag der Stadt Radevormwald sicherzustellen. Das nachstehende Angebot soll die Grundlage für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages sein. Das anliegende Vertragsmuster mit Kündigungsfrist, Preisgleitklausel, Haftung usw. ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Vor Auftragsvergabe muss das in Frage kommende Unternehmen den Nachweis erbringen, dass der Unternehmer und seine Bediensteten die entsprechenden Kenntnisse hinsichtlich Wartung, Unterhaltung sowie Funktion der zu entsorgenden Anlagen haben. Darüber hinaus müssen Kenntnisse über die Behandlung und Beseitigung des Abwassers und des Klärschlamms vorhanden sein. Im Stadtgebiet von Radevormwald befinden sich zurzeit 277Kleinkläranlagen und 65 Sammelgruben (einschließlich zu sanierender Anlagen). Von den vorhandenen 277 Kleinkläranlagen werden derzeit 194 Anlagen nach Vorgabe der Stadt in Zusammenarbeit mit den Wartungsfachdiensten entsorgt. 60 Anlagen werden einmal jährlich entsorgt, 12 Anlagen zweimal im Jahr und 3 Anlagen alle zwei Jahre. Bei 8 Kleinkläranlagen erfolgt eine Eigenentsorgung durch Landwirte und Verwertung des anfallenden Klärschlamms im landwirtschaftlichen Betrieb. Die vorhandenen 65 Abwassersammelgruben werden Stand: von 8

4 nach Bedarf entsorgt. Derzeit werden 10 Anlagen zweimal im Jahr entsorgt, 7 Anlagen viermal im Jahr, 13 Anlagen sechsmal im Jahr, 22 Anlagen monatlich, 1 Anlage siebzehnmal im Jahr und 7 Anlagen alle 2 Wochen.5 Häuser sind derzeit unbewohnt. Änderungen bezüglich der Entleerungshäufigkeit sind möglich. Die Jahresabfuhrmenge beträgt ca cbm. Davon entfallen ca cbm auf abflusslose Gruben und ca cbm auf Kleinkläranlagen. Mehr- oder Mindermengen/a führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise. Bedingt durch noch ausstehende Kanalbaumaßnahmen wird sich die Anzahl der zu entsorgenden Grundstücksentwässerungseinrichtungen um ca. 19 Anlagen reduzieren. Gleichfalls kommt es zu einer entsprechenden Reduzierung der anfallenden Jahresabfuhrmenge. Durch zu erwartende Sanierungen der Grundstücksentwässerungseinrichtungen, die sich auf die Ausfuhrhäufigkeit der Anlagen niederschlagen, wird die anfallende Jahresabfuhrmenge zukünftig ebenfalls reduziert. Die Abschlagstelle für Fäkalien befindet sich am Regenüberlaufbecken Mermbach (RÜB Mermbach), Dahlienstr. in Radevormwald. Alle Fäkalien, die aus dem Stadtgebiet gemäß dem beiliegenden Vertrag entsorgt werden, dürfen nur an dieser Stelle abgeschlagen werden. Die Entfernung der Grundstücksentwässerungsanlagen zur Abschlagstelle liegt ca. zwischen 2 und 15 km Luftlinie. Ein aktuelles Grubenkataster wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Der Unternehmer meldet der Stadt alle Unregelmäßigkeiten und Mängel an den Grundstücksentwässerungsanlagen, die ihm bei der Abfuhr bekannt werden. Besteht der Verdacht auf unerlaubte Fremdstoffe in den Fäkalien, muss die Abfuhr verweigert werden. Die Abfuhr kann in einem solchen Falle nur nach Prüfung und Freigabe durch die Stadt erfolgen. Für jede entleerte Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Leistungsschein in 3-facher Ausfertigung mit folgenden Angaben auszustellen (Vordrucke werden von der Stadt zur Verfügung gestellt): 1. Name und Anschrift des Grundstückseigentümers und ggf. eines anderen nach 12 der Ausfuhrsatzung Berechtigten, 2. Abfuhrstelle, 3. die tatsächlich aufgenommene Menge der Fäkalien, 4. Grubenart: Kleinkläranlage/Abwassersammelgrube, 5. Unterschrift des Grundstückseigentümers bzw. eines anderen nach 12 der Ausfuhrsatzung Berechtigten, 6. Unterschrift des ausführenden Unternehmers, 7. Fahrzeugkennzeichen, Stand: von 8

5 Je eine Ausfertigung des Leistungsscheines erhalten: 8. Grundstückseigentümer oder anderer Berechtigter nach 12 der Ausfuhrsatzung, 9. Stadt Radevormwald Technisches Bauamt/Tiefbau, 10. Unternehmer. Der Vertragsunternehmer hat monatlich eine Liste über die erfolgten Abfuhren mit folgenden Angaben zu erstellen (erfolgt zusammen mit Rechnungslegung): - Grubenstandort (alphabetisch geordnet), - Eigentümer - ggf. anderer nach 12 der Ausfuhrsatzung Berechtigter - entsorgte Kubikmeter (bis auf eine Nachkommastelle genau z. B. 4,2 cbm ) - Datum der Entsorgung, - Grubenart (Kleinkläranlage/Abwassersammelgrube). Die für die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen eingesetzten Saug- /Spülwagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und mit Messvorrichtungen ausgerüstet sein, die das Ablesen des abgesaugten Inhaltes in Kubikmeter pro Entwässerungsanlage ermöglichen. Sammelabfuhren mehrerer Gruben in einem Saugwagen sind nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Maßgeblicher Wert für die an der Fäkalienabschlagstelle abgegebene Menge ist der durch den dortigen induktiven Durchflussmesser gemessene Wert (Die Ausdrucke des IDM sind mit den Entsorgungsnachweisen der Stadt vorzulegen.). Die Fahrzeugkennzeichen der zum Einsatz kommenden Saug-/Spülwagen müssen der Stadt bekannt gegeben werden. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt über die Stadt. Eine Änderung des Abrechnungszeitraumes behält sich die Stadt vor. Preisgleitklausel: Die angebotenen Einheitspreise gelten als Festpreise. Auf diese Preise wird die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Die Erhöhung von Nebenkosten wie Fahrgelder, Trennungsentschädigungen und Erschwerniszulagen berechtigt den Auftragnehmer nicht zu Zusatzforderungen. Ändert sich aufgrund eines anerkannten Lohntarifvertrages der Stundenlohn für das eingesetzte Personal (beweispflichtig ist der Auftragnehmer), kann der Auftragnehmer eine Änderung der angebotenen Einheitspreise beantragen. Die Änderung darf jedoch nur dem Anteil der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten am Stand: von 8

6 Gesamtpreis entsprechen. Im Angebot ist anzugeben, wie viel % des Preises auf die Lohn- und Lohnnebenkosten entfallen. Eine Preisänderung ist spätestens bis zum des laufenden Jahres zu beantragen. Die angebotenen Einheitspreise können erstmalig zum geändert werden. - Ende der Vorbemerkungen - Grundposition Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen. Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen. Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Pauschalpreis pro Kleinkläranlage bei jährlich mindestens einmaliger Entleerung oder Entleerung nach Vorgabe der Verwaltung 1 St Grundposition Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen. Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen. Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Pauschalpreis wie Pos. 1.1 für regelmäßige Zusatzentsorgung 1 St Grundposition Entsorgung der Inhalte aus 65 Sammelgruben (abflusslosen Gruben). Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Entsorgung der Inhalte aus 65 Sammelgruben (abflusslosen Gruben). Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Pauschalpreis je cbm für Gruben über 5 cbm 1 St Stand: von 8

7 Grundposition Entsorgung der Inhalte aus 65 Sammelgruben (abflusslosen Gruben). Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Entsorgung der Inhalte aus 65 Sammelgruben (abflusslosen Gruben). Die Entleerungshäufigkeit ergibt sich aus den Pauschalpreis je Grube bis 5 cbm 1 St 1 Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen und 65 Sammelgrub Summe: Stand: von 8

8 OZ Zusammenstellung Gesamtbetrag in EUR 1 Entsorgung von 277 Kleinkläranlagen und 65 Sammelgrube Summe + 19 % MwSt. Bruttosumme Grubenausfuhr % Nachlass (sofern gewährt) Angebotsendsumme Es werden...% Skonto bei Zahlung binnen... Werktagen gewährt. Seitens der vergebenden Stelle werden angebotene Skonti im Zuge der Angebotswertung nur dann berücksichtigt, wenn für diese eine Zahlungsfrist von wenigstens 10 Werktagen gewährt wird. ( Stempel und Unterschrift ) (Datum ) Stand: von 8

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