Mediadaten markenartikel
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- Sara Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 Mediadaten 2016 Okea - Fotolia
2 MARKENARTIKEL ist das Fachmagazin für Markenführung herausgegeben vom Markenverband e.v., Berlin. Der MARKENARTIKEL berichtet praxisorientiert und fundiert über Unternehmen und stellt in Porträts und Interviews deren Markenführungsstrategien und Managementkonzepte vor. Hinzu kommen Hintergrundberichte und Interviews zu den Bereichen Markenrecht sowie Handel. Gastbeiträge aus Forschung und Lehre runden das Themenspektrum ab. Die festen Ressorts Markenführung, Handel, Recht und Service werden durch monatliche Schwerpunktthemen ergänzt (siehe Termine+Themen). Das ansprechende und moderne Design sowie die hochwertige Papierqualität unterstreichen den hohen Anspruch, dem sich MARKENARTIKEL verschrieben hat. Christian Köhler (l.), Hauptgeschäftsführer Markenverband, und Franz-Peter Falke, Präsident Markenverband, bei der Jahrestagung 2015 in Berlin
3 markenartikel ist die Pflichtlektüre der Auftraggeberseite Im Markenverband, in der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und im VKE (Kosmetikverband) sind mehr als 400 Markenartikelunternehmen organisiert, die über bedeutende Marken führen. Allein die über 100 OWM-Mitgliedsfirmen investieren jährlich mehr als 8,5 Milliarden Euro in Kommunikation und Werbung! markenartikel erreicht monatlich über Entscheider in Geschäftsführung, Marketing und Produktmanagement der Markenartikelunternehmen. Als Medium des Markenverbandes und Sprachrohr der Marke ist markenartikel dort monatliche Pflichtlektüre!
4 Empfänger-Analyse 53 % Markenartikelunternehmen 14,9 % Meinungsbildner aus Politik/Verbänden 13,0 % Werbe- und Mediaagenturen 5,4 % Medien 4,7 % Marktforschung/Unternehmensberatung 3,9 % Universitäten/Hochschulen 3,0 % Anwälte und Kanzleien 1,9 % Handel 0,2 % Sonstige Auflagen-Analyse Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt Druckauflage verbreitete Auflage
5 ausgabe Erscheinungs- A anzeigen- Druck- Nr. termin Themen schluss unterlagen 1-2/ Mediaplanung / Werbewirkung Sport-Marketing 3/ FMCG Zeitungen Best Brands / Packaging und Verpackungsdesign, drupa Hörfunk-Marketing, Radio Advertising Summit 2016 Marktforschung, BVM-Kongress / Dialogmarketing TV-Marketing, Screenforce Day / Video Games-Marketing Mobile-Marketing Bewegtbild 7/ VKE-Treff Luxus-Marketing 8/ Hörfunknutzung, ma Radio Sommer Content-Marketing Messen und Events 9/ Werbeartikel Kinder- u. Jugend-Marketing, KidsVA 2016 Online-Marketing, dmexco / Jahrestagung des Markenverbandes, 22. September in Berlin Marktforschung, Research & Results / OWM-Fachtagung, 17. November in Berlin / Markenschutz Stand:
6 Print-Werbung Anzeigen-Preisliste Nr. 39, gültig seit 1. Januar 2016 Format 4c 1/1 Seite 5.390,- 1/2 Seite 3.590,- Umschlagseite 6.150,- Doppelseite 8.790,- Beilagen zzgl. Handlingkosten Gewicht bis 50 g 3.290,- bis 100 g 3.590,- bis 150 g 3.890,- bis 200 g 4.190,- bis 250 g 4.490,- Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres Malstaffel mengenstaffel 3 Anzeigen 3 % 3 Seiten 5 % 6 Anzeigen 5 % 6 Seiten 10 % 9 Anzeigen 10 % 9 Seiten 15 % 12 Anzeigen 15 % 12 Seiten 20 % Nachlässe werden nach der jeweils günstigsten Staffel gegeben. Anzeigenformate Breite x Höhe in mm Anschnitt Beschnittzugabe 3-5mm je Außenkante Satzspiegel Satzspiegel Anschnitt 1/1 Seite 180 x x 297 1/2 Seite quer 165 x x 140 1/2 Seite hoch 85 x x 297 Doppelseite 420 x 297 Sonderformate und Sonderwerbeformen auf Anfrage 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 210 x 297 mm 210 x 140 mm 107 x 297 mm 180 x 273 mm 165 x 130 mm 85 x 273 mm Druckunterlagen Hochauflösende PDF-Datei (abgespeichert für Druckvorstufe) auf einem Datenträger oder per (bitte jeweils mit farbverbindlichem Proof). Lieferanschrift für Beilagen + Werbemittel Lehmann Offsetdruck GmbH, Gutenbergring 39, Norderstedt, Fon: 040/ , Liefervermerk markenartikel Nr....
7 Online-Werbung Superbanner Skyscraper Leistungswerte über Visits/Woche* über Unique User/Woche* über PI/Woche* (*lt. etracker-webanalyse / Jahresdurchschnitt, Stand Oktober 2015) Content-Ad Layer Werbemittel 1. Position z.b. Banner Hockeystick (Superbanner+Skyscraper) 820 x x 600 Online Preisliste Nr. 6, gültig seit 1. Januar 2016, Wochenpreise in Euro (zzgl. USt.) Homepage Format (Pixel) Tarif Halfsize-Banner (Sidebar) 234 x ,- Banner 468 x ,- Superbanner 820 x ,- Content-Ad 300 x ,- Layer 400 x ,- Skyscraper 120 x ,- Wide Skyskraper 160 x , ,- Half Page Ad 300 x ,- Wallpaper 4.350,- Werbemitttel 1. Position +10% Aufschlag Weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage möglich. Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres ab 4 Wochenschaltungen 5 % ab 10 Wochenschaltungen 10 % ab 20 Wochenschaltungen 15 % ab 30 Wochenschaltungen 20 % Spezifikationen: Alle Werbemittel für die Homepage können als gif, jpg, flash oder html angeliefert werden. Datenlieferung spätestens 2 Werktage vor Schaltbeginn. Kapazität: < 200 KB
8 -Newsletter Kopf-Banner Werbemittel 1. Position z.b. Banner Der Markenartikel-Newsletter erscheint 2x wöchentlich (Di.+Do.) und erreicht über Abonnenten (Stand Okober 2015) Online Preisliste Nr. 6, gültig seit 1. Januar 2016, Wochenpreise in Euro (zzgl. USt.) Newsletter Format Preise Advertorial max. Höhe ,- Banner 468 x ,- Kopf-Banner 468 x ,- Content-Ad 300 x ,- Werbemitttel 1. Position +10% Aufschlag Advertorial Content-Ad Sonderwerbeformen Exclusive Newsletter (Ihre News an die markenartikel-newsletter-empfänger) Breaking News (pro Quartal) (Sondermeldungen - Presenting) Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres ab 4 Wochenschaltungen 5 % ab 10 Wochenschaltungen 10 % ab 20 Wochenschaltungen 15 % ab 30 Wochenschaltungen 20 % 1.425, ,- Spezifikationen: Werbemittel für den Newsletter können nur im jpg- oder gif- Format angeliefert werden. Daten für die Textanzeige bitte als Word-Dokument. Datenlieferung spätestens 2 Werktage vor Schaltbeginn. Kapazität: < 200 KB Banner Textanzeige Die Markenartikel-App gibt es für iphone/ipad ebenso wie für Android-Geräte. Werbemöglichkeiten und Tarife auf Anfrage.
9 Ihre Ansprechpartner im Verlag Anzeigenleitung Jens Jansen Fon +49/40/ Fax +49/40/ Chefredakteur Peter Strahlendorf Fon +49/40/ Fax +49/40/ Anzeigendisposition Silke Reyher-Timmann Fon +49/40/ Fax +49/40/ Chefin vom Dienst Vanessa Göbel Fon +49/40/ Fax +49/40/ Vertriebsleitung Angelika Schmidt Fon +49/40/ Fax +49/40/ Redaktion Torsten Schöwing Fon +49/40/ Fax +49/40/ Vertriebsmarketing Birgit Jessen Fon +49/40/ Fax +49/40/
10 Herausgeber: Markenverband e.v., Unter den Linden 42, Berlin, Verleger Peter Strahlendorf New Business Verlag GmbH & Co. KG Nebendahlstraße 16, Hamburg (Postfach , Hamburg) Fon +49/40/ Fax +49/40/ Internet markenartikel Jahrgang: 78/2016 Druckauflage: Erscheinungsweise monatlich Doppelausgabe: Januar/Februar Druck- und Bindeverfahren Bogenoffset, Farbanzeigen nach Euroskala, Format DIN A4, Lumbeck-Heftung Bezugspreis Jahresabo 120,- Euro (inkl. Versand, zzgl. Umsatzsteuer) Bankverbindungen Hamburger Sparkasse IBAN: DE BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Commerzbank IBAN: DE BIC/SWIFT: COBADEFFXXX Zahlungsmodalitäten nach Erscheinen netto, 2 % Skonto wird nur bei Vorkasse gewährt, wenn ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Mittlervergütung Werden die Anzeigenaufträge von einer durch den Kunden beauftragte Agentur erteilt, wird die übliche Mittlervergütung von 15 % gewährt.
11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Berechnung der Abgabemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,seines gesetzlichen Vetreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tätsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v.h., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v.h., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v.h., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v.h. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogzusendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Bewahrt der Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so geschieht dies maximal für drei Monate. 20. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres. 21. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
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