2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin
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- Helga Egger
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1 2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin Auf Grund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, Nr. 23) und der 2, 4, 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 32) beschließt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2018 die 2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin vom 19. September 2011 (veröffentlich im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 12. Oktober 2011), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin vom 22. Dezember 2015 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 30. Dezember 2015): Artikel I Änderungen des Satzungstextes Die Anlage 2 Gebührentarif wird durch die beiliegende Anlage ersetzt. Artikel II Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Fontanestadt Neuruppin, den 7. Januar 2019 gez. Golde Bürgermeister
2 Gebührentarife Tarif Nr. Leistung Gebühr 1 Abschriften und Vervielfältigungen 1.1 Abschriften a) Format DIN A 5 (schwarz/weiß), je angefangene Seite 2,40 b) Format DIN A 4 (schwarz/weiß), je angefangene Seite 4,10 c) in fremder Sprache, größeren Formaten als DIN A4 (schwarz/weiß) oder bei außergewöhnliche Personal- oder Sachaufwendungen, je angefangene Minute 0,80 d) Druck eines Luftbildes in Farbe auf DIN A4 Spezialpapier, je Seite 28,70 e) Druck eines Luftbildes in Farbe auf DIN A3 Spezialpapier, je Seite 30, Kopien und Ausdrucke a) bis Format DIN A4 (schwarz/weiß), je Seite 0,10 b) bis Format DIN A3 (schwarz/weiß), je Seite 0,40 c) doppelseitige Kopien DIN A4 (schwarz/weiß), je Blatt 0,20 d) doppelseitige Kopien DIN A3 (schwarz/weiß), je Blatt 0,80 e) bis Format DIN A4 in Farbe, je Seite 0,50 f) bis Format DIN A3 in Farbe, je Seite 1, Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien a) per , je versendeter 1,60 b) auf Datenträger, je Ausfertigung 3,40 2 Amtliche Beglaubigungen 2.1 Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen je Beglaubigung 2.2 Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen mittels Büro-Druckgeräten (einschl. Computer), Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten erstellt, je Beglaubigung 3,30 2,40 3 Auskünfte 3.1 Akteneinsicht Einsicht in Akten, Karteien, Registern und dgl., sofern keine andere Tarifzahl die Gebühren festlegt, je Fall 3.2 Schriftliche Auskünfte aus Akten, Karteien, Registern etc. a) wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann, je Fall 24,60 8,20 b) wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind, je Fall 16,40 c) wenn außergewöhnlicher zeitlicher Aufwand für die Ermittlungen notwendig ist, je angefangene halbe Stunde 24, Individuelle schriftliche Auskünfte z. B. für Marktforschung, wirtschaftliche Dispositionen, Prognosen etc. a) Aufbereitung von Auskünften aus eigenen statistischen Erhebungen, je angefangene halbe Stunde 24,60 b) zzgl. je angefangene Seite 4, Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Selbsterstellung von Abschriften etc., je Fall 12,30 1 von 2
3 Tarif Nr. Leistung Gebühr 4 Zweitausfertigungen, Ersatzausgaben a) Quittung, je Fall 1,60 b) Bescheide, je Bescheid 4,90 c) Hundesteuermarken (Ersatzausgabe), je Marke 8,60 5 Allgemeine Verwaltungsleistungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Bescheide, Ausnahmebewilligungen, schriftliche Antragsaufnahme und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene bzw. beantragte Verwaltungstätigkeit, wenn keine andere Gebühr vorgeschrieben ist 5.1 einfacher Aufwand (15 min) z. B. Sammelgruben etc., je Fall 5.2 normaler Aufwand (30 min) z. B. Veranstaltungsgebühren, Ausnahmegenehmigungen, Fällgenehmigungen etc., je Fall 5.3 besonderer Aufwand (60 min) z. B. planungsrechtliche Stellungnahmen, Bescheinigung gem. Einkommenssteuergesetz etc., je Fall 6 Bescheinigungen 6.1 Bescheinigung über öffentliche Abgaben aus früheren Jahren, je Jahr für das die Bescheinigung erstellt wird 6.2 Bescheinigung über öffentliche Lasten eines Grundstücks Erschließungs-, Ausbau-, Anschlussbeiträge 12,30 24,60 49,30 4,90 a) mit Angabe der voraussichtlichen Kosten, je Bescheinigung 24,60 b) ohne Kostenangabe, je Bescheinigung 12, Negativzeugnis a) gem. 28 Abs. 1 BauGB (Verzicht des Ausübens des Vorkaufsrechtes), je Fall 74,00 b) gem. 172 BauGB, je Fall 74, Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen a) für die Erstausfertigung, je Fall 49,30 b) für die Zweitausfertigung, je Fall 4, Bescheinigung gem. Investitionszulagengesetz je Bescheinigung 24,60 7 Sonstige Leistungen 7.1 Außen- und Ortstermine inklusive des Anfahrtsweges, je Termin 7.2 Feststellungsverfahren Wildschaden je Fall 7.3 Bestätigung Wildunfall je Fall 7.4 Notvorstand Jagdgenossenschaften je Fall 7.5 Vergabe von Hausnummern je Hausnummer 42,60 148,00 12,30 197,40 24,60 2 von 2
4 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin Auf Grund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) und der 2, 4, 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 32) beschließt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2015 die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin vom 19. September 2011 (veröffentlich im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 12. Oktober 2011): Artikel I Änderungen des Satzungstextes Die Anlage Gebührentarif wird durch die beiliegende Anlage ersetzt. Artikel II Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Fontanestadt Neuruppin, den 22. Dezember 2015 gez. Golde Bürgermeister
5 Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung: Gebührentarif Tarif Nr. Gegenstand Verwaltungsgebühr in Euro 1 Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen (Kopien & Ausdrucke) 1.1 Abschriften a) Format DIN A 5 je angefangene Seite (schwarz/weiß) 2,10 b) Format DIN A 4 je angefangene Seite (schwarz/weiß) 3,60 c) in fremder Sprache, größeren Formaten als DIN A4 oder bei außergewöhnliche Personal- oder Sachaufwendungen je angefangene 0,70 Minute (schwarz/weiß) d) je Druck eines Luftbildes in Farbe auf DIN A4 Spezialpapier 27,30 e) je Druck eines Luftbildes in Farbe auf DIN A3 Spezialpapier 29, andere Vervielfältigungen (Kopien & Ausdrucke) a) bis Format DIN A4 je Seite (schwarz/weiß) 0,10 b) bis Format DIN A3 je Seite (schwarz/weiß) 0,40 c) doppelseitige Kopien DIN A4 / DIN A3 (schwarz/weiß), je Blatt 0,20/ 0,80 d) bis Format DIN A4 je Seite in Farbe 0,50 e) bis Format DIN A3 je Seite in Farbe 0, Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der in Nummer 1 genannten Ausfertigungen, Ablichtungen und Ausdrucke a) per , für diese 1,40 b) auf Datenträger, für diesen 3,10 2 Amtliche Beglaubigungen 2.1 Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen 3, Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen, die mit Büro- Druckgeräten (einschl. Computer) hergestellt werden, und Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden je Beglaubigung 2,10 3 Akteneinsicht 3.1 Einsicht in Akten, Karteien, Registern und dgl., soweit diese nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und, wenn nicht in einer anderen Tarifzahl Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall 21, Schriftliche Auskünfte aus Akten, Karteien, Registern, und dgl., a) wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann, 7,20 je Fall b) wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind, je Fall 14, Schriftliche Auskunft zur Marktforschung, für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen a) Aufbereitung von Auskünften aus eigenen statistischen Erhebungen je 21,80 angefangene 1/2 Stunde b) zzgl. je angefangene Seite 3,60 Seite 1 von 3
6 Tarif Nr. Gegenstand Verwaltungsgebühr in Euro 4 Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird (ausschl. der Niederschrift von Rechtsbehelfen) je Antrag 14,50 5 Verwaltungstätigkeiten, Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen 5.1 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene bzw. beantragte Verwaltungstätigkeit, wenn keine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist a) einfacher Aufwand (15 min), je Fall z.b. Sammelgruben b) normaler Aufwand (30 min), je Fall z.b. Veranstaltungsgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen c) besonderer Aufwand (60 min), je Fall z.b. planungsrechtliche Stellungnahmen, Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz 10,90 21,80 43,60 6 Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Selbstherstellung von Abschriften, Auszügen etc. je Fall 10,90 7 Außentermine/ Ortstermine einschließlich des Anfahrtsweges von der Dienststelle bzw. vorhergehende Baustelle, je Außentermin 37,90 8 Zweitausfertigung einer Quittung je Fall 1,40 9 Hundesteuermarken Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken je Marke 7,60 10 Abgabenbescheid Zweitausfertigung, je Bescheid 4,30 11 Bescheinigungen 11.1 über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr 4, über öffentliche Lasten eines Grundstücks (Erschließungs-, Ausbau-, Anschlussbeiträge) a) mit Angabe der voraussichtlichen Kosten, je Bescheinigung 21,80 b) ohne Kostenangabe, je Bescheinigung 10,90 Seite 2 von 3
7 Tarif Nr. Gegenstand Verwaltungsgebühr in Euro 12 Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen a) - für die Erstausfertigung, je Fall 43,60 b) - für Zweitausfertigung, je Fall 3,60 13 Negativzeugnis gem. 28 Abs. 1 BauGB ( Verzicht des Ausübens des Vorkaufsrechtes) je Fall 65,40 14 Negativzeugnis gem. 20, 22 oder 172 BauGB je Fall 65,40 15 Erteilung einer Bescheinigung gem. Investitionszulagengesetz je Fall 21,80 16 Vergabe von Hausnummern je Hausnummer 17 Notvorstand Jagdgenossenschaften je Fall 21,80 174,60 18 Wildschaden 18.1 Feststellungsverfahren Wildschaden 130,90 je Fall 18.2 Bestätigung Wildunfall je Fall 10,90 Seite 3 von 3
8 Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin Auf Grund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), geändert durch Gesetz vom 23. September 2008 (GVBl.I/08, S.202, 207) und der 2, 4, 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I/09, S. 160) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19. September 2011 folgende Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin beschlossen: 1 Allgemeines (1) Für besondere Leistungen der Verwaltung der Fontanestadt Neuruppin (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten), die von dem Beteiligten beantragt worden sind oder ihn unmittelbar begünstigen, werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren und Auslagen erhoben. (2) Die Erhebung von Gebühren und Auslagen auf Grund anderer Rechtsvorschriften, die im Gebührentarif laut Anlage nicht enthalten sind, bleibt hiervon unberührt. 2 Gebühren (1) Die Gebühren werden auf der Grundlage des Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, festgesetzt. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander geleistet, ist für jede Verwaltungshandlung die entsprechende Gebühr zu erheben. (3) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so sind 10 bis 75 v. H. der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben. (4) Für Widerspruchsbescheide darf nur dann eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist und wenn oder soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. (5) Wird eine zuvor abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. 3 Sachliche Gebührenbefreiung Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, für die nach gesetzlicher Vorschrift Gebührenfreiheit angeordnet ist; hierzu zählen insbesondere Leistungen für a) Handlungen, die durch einen im öffentlichen Dienst stehenden Beamten, Angestellten, Arbeiter oder Versorgungsempfänger veranlasst werden und sich auf das bestehende oder frühere Dienst-, Versorgungs- oder Arbeitsverhältnis beziehen, b) Handlungen auf den Gebieten des Sozialrechts und der Jugendhilfe, c) Handlungen, die die Stundung, die Niederschlagung oder den Erlass von Gebühren betreffen, soweit sie von Amts wegen oder auf Grund eines gerechtfertigten Antrages erfolgen, d) mündliche Auskünfte e) Dienstaufsichtsbeschwerden 4 Persönliche Gebührenbefreiung Die persönliche Gebührenbefreiung ergibt sich aus den Regelungen des 5 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg. 5 Ermäßigung und Befreiung Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung
9 2 sowie Gebühren- und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der Fontanestadt Neuruppin wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen. 6 Ersatz barer Auslagen Bare Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung stehen, sind zu ersetzen, auch wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr befreit ist. Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete Einwände verursacht hat. Zu ersetzen sind insbesondere a) im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von Kommunikationstechnik und Zustellungskosten, b) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, c) Zeugen- und Sachverständigenkosten, d) die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergütungen, e) Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen. Für den Ersatz der baren Auslagen gelten die Vorschriften dieser Satzung entsprechend. 7 Stundung, Niederschlagung und Erlass Für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen auf Zahlung von Gebühren, Auslagen und sonstigen Nebenleistungen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung in Verbindung mit der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 8 Entstehung der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der Behörde, im übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Verwaltungstätigkeit. Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 9 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die Leistung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat, sowie derjenige, zu dessen Gunsten sie vorgenommen, insbesondere eine Genehmigung erteilt wird. (2) Mehrere Gebührenpflichtige einer Angelegenheit haften als Gesamtschuldner. 10 Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung Eine gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeit kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur voraussichtlichen Höhe der Kosten abhängig gemacht werden. 11 Fälligkeit Gebühren werden mit der Bekanntgabe der Gebührenentscheidung an den Gebührenschuldner fällig. 12 Erstattung Für die Erstattung sind die Bestimmungen des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. 13 Beitreibung Die Gebühren und Auslagen werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung beigetrieben.
10 3 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ersetzt zu diesem Zeitpunkt die Verwaltungsgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin vom 21. Mai 2001 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 30. Mai 2001), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2001 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 09. Januar 2002). Fontanestadt Neuruppin, den 05. Oktober 2011 i. V. Krohn Bürgermeister Anlage Gebührentarif
11 Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung: Gebührentarif Tarif Nr. Gegenstand Verwaltungsgebühr in Euro 1 Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen (Kopien & Ausdrucke) 1.1 Abschriften a) Format DIN A 5 je angefangene Seite (schwarz/weiß) 1,90 b) Format DIN A 4 je angefangene Seite (schwarz/weiß) 3,30 c) in fremder Sprache, größeren Formaten als DIN A4 oder bei außergewöhnliche Personal- oder Sachaufwendungen je angefangene 0,60 Minute (schwarz/weiß) d) Druck eines Luftbildes in Farbe auf DIN A4 Spezialpapier 26,30 e) Druck eines Luftbildes in Farbe auf DIN A3 Spezialpapier 28, andere Vervielfältigungen (Kopien & Ausdrucke) a) bis Format DIN A4 je Seite (schwarz/weiß) 0,10 b) bis Format DIN A3 je Seite (schwarz/weiß) 0,40 c) doppelseitige Kopien DIN A4 / DIN A3 (schwarz/weiß) 0,20/ 0,80 d) bis Format DIN A4 je Seite in Farbe 0,50 e) bis Format DIN A3 je Seite in Farbe 0, Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der in Nummer 1 genannten Ausfertigungen, Ablichtungen und Ausdrucke a) per 1,30 b) auf Datenträger 2,90 2 Amtliche Beglaubigungen 2.1 Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen 3, Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen, die mit Büro- Druckgeräten (einschl. Computer) hergestellt werden, und Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden je Beglaubigung 2.3 Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland 9,90 2,00 3 Akteneinsicht 3.1 Einsicht in Akten, Karteien, Registern und dgl., soweit diese nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und, wenn nicht in einer anderen Tarifzahl Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall 19, Schriftliche Auskünfte aus Akten, Karteien, Registern, und dgl., a) wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann, b) wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 13, Schriftliche Auskunft zur Marktforschung, für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen a) Aufbereitung von Auskünften aus eigenen statistischen Erhebungen je 19,80 angefangene 1/2 Stunde b) zzgl. je angefangene Seite 3,30 6,60 Seite 1 von 3
12 Tarif Nr. Gegenstand Verwaltungsgebühr in Euro 4 Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird (ausschl. der Niederschrift von Rechtsbehelfen) je Antrag 13,20 5 Verwaltungstätigkeiten, Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen 5.1 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene bzw. beantragte Verwaltungstätigkeit, wenn keine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist a) einfacher Aufwand (15 min), z.b. Sammelgruben b) normaler Aufwand (30 min), z.b. Veranstaltungsgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen c) besonderer Aufwand (60 min), z.b. planungsrechtliche Stellungnahmen, Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz 9,90 19,80 39,70 6 Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Selbstherstellung von Abschriften, Auszügen etc. je Fall 9,90 7 Außentermine/ Ortstermine einschließlich des Anfahrtsweges von der Dienststelle bzw. vorhergehende Baustelle 35,60 8 Feststellungen aus Konten und Akten, je Fall 19,80 9 Zweitausfertigung einer Quittung 1,30 10 Hundesteuermarken Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 7,00 11 Abgabenbescheid Zweitausfertigung 3,90 12 Bescheinigungen 12.1 über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr 3, über öffentliche Lasten eines Grundstücks (Erschließungs-, Ausbau-, Anschlußbeiträge) a) mit Angabe der voraussichtlichen Kosten 19,80 b) ohne Kostenangabe 9,90 Seite 2 von 3
13 Tarif Nr. Gegenstand Verwaltungsgebühr in Euro 13 Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen a) - für die Erstausfertigung 39,70 b) - für Zweitausfertigung 3,30 14 Negativzeugnis gem. 28 Abs. 1 BauGB ( Verzicht des Ausübens des Vorkaufsrechtes) 59,60 15 Negativzeugnis gem. 20, 22 oder 172 BauGB 59,60 16 Erteilung einer Bescheinigung gem. Investitionszulagengesetz 19,80 17 Vergabe von Hausnummern je Hausnummer 19,80 18 Notvorstand Jagdgenossenschaften je Fall 159,10 19 Feststellungsverfahren Wildschaden 119, Bestätigung Wildunfall 9,90 Seite 3 von 3
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