Fahren VFD-Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsordnung (FARPO)
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- Lilli Bretz
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1 Fahren VFD-Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsordnung (FARPO) Kathrin Laske Version 2 1
2 Allgemeine Bestimmungen: Einführung, Grundsätze, Regelungen Eingangsstufen Grundstufen Aufbaustufen Lehrstufen Sonderstufe Basisausbildung Bodenarbeit Fahrerpässe Zusatzqualifikationen Übungsleiterausbildung Pferdekunde I Junior Fahren Beifahrerunterweisung Bodenarbeit Longieren I+II Fahrerpass I+II+III Pferdekunde II Wanderfahrer Mehrspännig Fahren Land- und Forstwirtschaft Gewerbliches Fahren Übungsleiter I, Basis Übungsleiter II, Fahrtenführer Prüfer Anerkennungen Anhang VFD- Ausbildungsstätte VFD-Fahrlehrer Fahrlehrer A Anerkennung artgleicher Prüfungen Anerkennung von Prüfungen nach vorheriger FARPO Gebührentabelle Wanderfahrmeister Kathrin Laske Version 2 Fahrlehrer P Anerkennung von Ausbildern 2
3 Pferdekunde I (ggf. ohne Lehrgang 30 UE) Bodenarbeit Fahrerpass I Holzrücken Pferdekunde II Longieren I Land- und Forstwirtschaft Longieren II Fahrerpass II Wanderfahren Schnittstelle zur ARPO und Voraussetzung für Übungsleiterausbildung Fahrerpass III Gewerbliches Fahren Mehrspännig fahren Voraussetzung für Übungsleiterausbildung Ggf. Sachkundenachweis 11 Durchführungsbestimmungen Kathrin Laske Version 2 3
4 Allgemeine Bestimmungen Die Allgemeinen Bestimmungen der FARPO haben zur Fahrausbildung und -prüfung der VFD Generalgültigkeit. Die Ausführungen in den Durchführungsbestimmungen zur FARPO sind den Inhalten der FARPO nachgeschaltet. Pferde- und Ausbilderrelevanz Regeln für alle Equiden Präambel Fokus ist Wohlbefinden der Pferde, Tierschutz 1.2/1.3/1.8 Pferde dürfen nicht schwächster Punkt werden 1.13 Definition Freizeitfahrer beinhaltet gewerbliches Fahren 1.2 Materialüberprüfung durch Checklisten, Dokumentation 1.13 Peitsche, Sicherheitsausrüstung am/im Wagen 1.13 Unfälle & technische Überprüfung / Dokumentation 1.2 Unfälle & fahrerische Nachschulung / Dokumentation 1.2 Änderungsdienst zur FARPO in P&F und vfdnet Präambel Kathrin Laske Version 2 4
5 Ausbildungsrelevanz Fokus ist Wohlbefinden der Pferde, Tierschutz 1.2/1.3/1.8 Pflicht zu Vorbereitungskursen in Theorie und Praxis 1.11 Ein- und Zweispänner als Ausbildungsstandard Präambel Ein- oder Zweispänner nach Ausschreibung (Fahrerpass!) Präambel Ausbildertätigkeit nur vergleichbar oder höher delegierbar 1.12 Vorbereitungskurs und seine allg. Dokumentation 1.11 Fahrlehrgerät, Dokumentation des Lerngewinnes 1.11 Mindestanforderungen, Mindestdauer (45 Min. = 1 UE) 1.11 Kennzeichnung als Fahrschule (Ausbildung) 1.11 gleichberechtigte anerkannte Fahrstile und Fahrweisen 1.8 kein gebissloses Fahren 1.8 Belange von Behinderten 1.9 Vorleistungen zur Prüfung 1.18 Nachweis zu Erster Hilfe (16 UE) unverzichtbare Basisanforderung 1.19 reguläre Ausbildungen Dritter durch ÜL 1.12 Ausbildung der Ausbilder (Lehrstufen) 1.12 Handschuhe, Kopfbedeckung, Rückenprotektor 1.13 Peitsche, Sicherheitsausrüstung am/im Wagen 1.13 Besondere Verpflichtung der Urkunden-/Passinhaber 1.11 Kathrin Laske Version 2 5
6 Prüfungsrelevanz Fokus ist Wohlbefinden der Pferde, Tierschutz 1.2/1.3/1.8 Pferde dürfen nicht schwächster Punkt werden 1.13 gleichberechtigte anerkannte Fahrstile und Fahrweisen 1.8 kein gebissloses Fahren 1.8 Belange von Behinderten 1.9 Nachweise zu Erster Hilfe (16 UE) unverzichtbare Basisanforderungen 1.19 Prüfer, Veranstalter, Anmeldung, Ergebnis 1.14 ff Vorleistungen zur Prüfung, Zulassung 1.18 Prüfungsgebühr 1.16/1.18/Anhang Evaluierung von Prüfungsteilnehmern 1.11 Teilnehmerverfassung bei Prüfung Prüfungseinsatz von Pferden Kennzeichnung als Fahrschule (Ausbildung) 1.11 verkehrssichere Pferde und Ausrüstung Haftpflichtversicherung für Pferde 1.22 Handschuhe, Kopfbedeckung, Rückenprotektor 1.13 Peitsche, Sicherheitsausrüstung am/im Wagen 1.13 Prüfungsordnung, allg. Inhalte und Anforderungen 1.23 Rahmenbedingungen, Prüfungstermin etc Bewertung von Prüfungen 1.24 Kriterien zum Nichtbestehen 1.24 Konfliktfälle (Protokoll!) 1.25 Kathrin Laske Version 2 6
7 Einstieg in das Basiswissen rund um das Pferd; Inhalte nach 2 des Tierschutzgesetzes: Anatomie, Haltungsformen, Pflege, Sicherheit im Umgang Theorie und Praxis (ohne Fahren) Motivationsabzeichen / Jugendförderung Theorie und Praxis inkl. Fahren Der Beifahrer ist dem Gespannfahrer ein echter Partner und Helfer in Notsituationen ist er unverzichtbar. Kathrin Laske Version 2 7
8 Boden- und Longenarbeit dienen als Grundlage der vertrauensbildenden Maßnahmen und Vorbereitung zwischen Pferden und Fahrern für eine solide Fahrausbildung. Freizeitfahrer suchen bevorzugt die Natur. Sie werden sich jedoch mit ihrem Gespann immer auch im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Dort gelten sie als normale Verkehrsteilnehmer. Sie unterliegen damit den Anforderungen der StVO. Die Pferde müssen verkehrssicher sein und die Fahrzeuge technisch den Anforderungen der StVZO entsprechen. Der Fahrerpass I VFD dient als grundsätzlicher Qualifikationsnachweis. Er bestätigt die Kompetenz zum Fahren eines Gespanns in der Grundstufe und wird daher dringend als Mindestausbildung beim Fahren empfohlen. Kathrin Laske Version 2 8
9 Aufbaustufen Erweitertes Wissen der Pferdekunde: Haltungsformen, Fütterung, Besonderheiten bei Zucht- und Jungpferden, Verladen usw. Die Teilnahme an Zusatzqualifikationen steht jedem VFD-Mitglied frei. Zur Teilnahme müssen mindestens die geforderten Vorleistungen der jeweiligen Ausbildungsrichtlinie erfüllt werden. Den Teilnehmern steht in allen Aufbaustufen frei, die Prüfung nicht abzulegen. Ausgestellt wird dann lediglich eine Teilnahmebescheinigung durch den Kursleiter. Als Qualifikation gilt nur ein Prüfungszertifikat, nicht jedoch die Teilnahmebescheinigung (Haftung!). Kathrin Laske Version 2 9
10 Die FARPO (2011) Anerkennung artgleicher Prüfungen Eingangsstufen: Artgleiche Prüfungen anderer Reit- oder Fahrverbände im Bereich der Eingangsstufen und der Grundstufe Geländereiter/-fahrer können diesen VFD- Prüfungen gleichgestellt werden. z.b.: FN DFA IV / III neu FA 5 / 4 Alle anderen Stufen: Artgleiche Prüfungen anderer Reit- und Fahrverbände im Bereich aller anderen Stufen sowie der Grundstufe Wanderreiter/-fahrer ersetzen die vorgeschriebenen Lehrgänge und Unterrichtseinheiten. Die Prüfung zum angestrebten Ausbildungsziel der FARPO muss aber abgelegt werden. Kathrin Laske Version2 10
11 Fragen?!? Kathrin Laske Version 2 11
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