Infektionsschutz. Fortbildungsangebote Für Mitarbeitende, Leitungen und Vertretungen der Träger von pädagogischen Einrichtungen.
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- Tristan Fuhrmann
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1 Vorwort Infektionsschutz Tiere, Natur & Fortbildungsangebote 2017 Für Mitarbeitende, Leitungen und Vertretungen der Träger von pädagogischen Einrichtungen Kinder, Jugendliche und sich selbst vor Infektionen und Krankheit zu schützen, ist das Anliegen aller, die die Verantwortung für sie tragen. In Schulen, Jugendhäusern, Kinder- und Jugendfarmen, Kindertageseinrichtungen, Krippen etc. sind dies die Mitarbeiter/innen, Leitungen und Träger. Für diese Aufgabe benötigen sie nicht allein ein gesundes Bewusstsein für Sauberkeit. Das Wissen um mikrobiologische Erreger, die weder zu sehen, zu riechen noch zu schmecken sind, ist bedeutsam. Noch grundlegender ist es, die Maßnahmen zu kennen, die bei Infektionsgefahr durchzuführen sind. Im Infektionsschutzgesetz befasst sich der Abschnitt 6 im Besonderen mit dem Infektionsschutz in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut, gefördert und gebildet werden. Das regional zuständige Gesundheitsamt unterstützt pädagogische Einrichtungen gerne bei seiner Umsetzung. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) greift den Wissensbedarf von Verantwortlichen in pädagogischen Praxisfeldern auf. In unseren Fortbildungen informieren wir Sie über die verschiedenen Infektionserreger sowie die Wege und Verhinderung ihrer Übertragung. Verständlich und praxisnah werden Sachkenntnisse zum Infektionsschutz vermittelt. Dabei werden die Besonderheiten der pädagogischen Einrichtung und Angebote berücksichtigt.
2 Infektionsschutz in pädagogischen Einrichtungen für Mitarbeiter/innen, Leitungskräfte, Trägervertreter/innen in der Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Sonderpädagogik, Kindertagesbetreuung, etc. Termine der eintägigen Fortbildung: Dienstag, Mittwoch, Dienstag, Lehrgangsinhalte: 1. Rechtlicher Hintergrund: - Allgemeiner Infektionsschutz in pädagogischen Einrichtungen, - Schutz der Kinder und Jugendlichen vor spezifischen Infektionen, - Arbeitsschutz: Infektionsprävention für Mitarbeiter/innen (insbesondere Schwangere), - Rechtliche Verantwortung für die Hygiene in den Einrichtungen. 2. Ursachen einer Infektion: - Wirkung und Wachstum von Mikroorganismen, - Unterscheidung von Bakterien, Viren, infektiösen Pilzen, Endo- und Ektoparasiten, - Bedeutung des körpereigenen Immunsystems für die Abwehr von Infektionserregern. 3. Infektionen in der Einrichtung: - Darstellung ausgewählter Erreger, die im pädagogischen Bereich relevant sind: Symptome, Wirkung, Vermehrung und Verbreitungswege, - Maßnahmen und Verhaltensregeln im Infektionsfall, - Informationsweitergabe an das Gesundheitsamt, die Mitarbeiter/innen, Eltern und die Kinder/Jugendlichen. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 3 4. Präventivmaßnahmen: - Standardhygiene: Reinigung, Desinfektion, (Warum? Was? Womit? Wann? Wie?), - Händewaschen und -desinfizieren (Wer? Womit? Wann? Wie und wie lange?), - Richtiges Husten und Niesen, - Impfschutz für Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter/innen, - Beschaffung/Entsorgung von (un)hygienischen Gegenständen, - Umgang mit Lebensmitteln. 5. Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne: - Unterscheidung der Pläne, ihrer Inhalte und Funktionen, - Rechtliche Verantwortung für den Hygieneplan und seine Umsetzung, - Aktualisierung der Pläne, - Schulung/Compliance: Wie gewinne ich meine Kolleginnen und Kollegen für die Umsetzung? 6. Begehung durch das Gesundheitsamt: - Warum und wie oft findet sie statt? - Wie ist sie vorzubereiten? - Worauf wird bei der Begehung geachtet? - Beispiele für No-go und Best-of, - Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Teilnahmegebühr: 85,- 4 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
3 Tiere, Natur und Infektionsschutz für Mitarbeiter/innen im pädagogischen Bereich Termine der eintägigen Fortbildung: Mittwoch, Donnerstag, Lehrgangsinhalte: 1. Einführung: - Rechtlicher Hintergrund zum Infektionsschutz in pädagogischen Einrichtungen, - Infektionsschutz für Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen. 2. Tiere in der Pädagogik: - Tiere in der Einrichtung: vom Goldfisch bis zum Pferd, - Infektionsgefahren durch Tiere in der Einrichtung, - Regelungen zum Umgang mit und zur Pflege von Tieren, - Darstellung der Maßnahmen im Hygieneplan. 3. Pädagogik in der Natur: - Wald- und Wiesenbewohner von ganz klein bis ganz groß: von der Ameise bis zum Hirsch, - Infektionsgefahren durch Tiere in der Natur: Zecken, Fliegen, Stechmücken etc., - Weitere Infektionsgefahren, z.b. durch Pflanzen, Früchte und Gewässer, - Schutzmaßnahmen im Gelände, z.b.: Wie kann ich den Körper schützen? - Wie gehe ich mit Unfällen im Gelände um (zum Beispiel beim Wespenstich)? - Darstellung der Maßnahmen in der Arbeitsanweisung. Teilnahmegebühr: 85,- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 5 Infektionsschutz für Kinder/Jugendliche mit Behinderung für Mitarbeiter/innen in Schulen und Einrichtungen mit behinderten Kindern/Jugendlichen Termine der eintägigen Fortbildung: Mittwoch, Mittwoch, Infektionen in der Einrichtung: - Stellenwert der Hygiene in der Einrichtung, - Bedeutung des Immunsystems für die Infektionsabwehr des Individuums, - Alltagsgestaltung bei ständigen und temporären Infektionen in der Einrichtung, - Leben in Gemeinschaft mit Keimträgern und Ausscheidern, Umgang mit antibiotikaresistenten Erregern, - Kommunikation von Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen mit dem Gesundheitsamt, den Mitarbeitern, den Eltern und Kindern / Jugendlichen. 2. Aufbereitung von Gegenständen und Flächen: - Was ist neben der Reinigung zusätzlich zu desinfizieren? (Wie? Wie oft? Womit?) - Was muss steril sein? - Umgang mit Einwegprodukten. 3. Schutzkleidung und -ausrüstung: - Was ist bei welcher Aufgabe zu tragen? - Richtiges An- und Ablegen von Schutzkleidung, - Reinigung und Aufbewahrung der Schutzutensilien, - Compliance: Vor- und Nachteile der Schutzausrüstung. Die zusätzliche Teilnahme am Kurs Infektionsschutz in pädagogischen Einrichtungen wird sehr empfohlen! Teilnahmegebühr: 85,- 6 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
4 Allgemeine Informationen 1. Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und weitere Interessierte sind ebenfalls herzlich eingeladen, an den Fortbildungen teilzunehmen. 2. Die maximale Teilnehmer(innen)zahl beträgt 25 Personen. 3. Die Schulung beginnt jeweils um 8:15 Uhr und endet um 16:30 Uhr. 4. Alle Kurse finden in Räumen des LGA in Stuttgart statt (siehe Lageplan Seite 10). Wegen des Parkplatz-Mangels wird die Anreise mit den ÖPNV empfohlen. Wir sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die wenigen vorhandenen Parkplätze sind kostenpflichtig (Tagesticket 7,20 ). 5. Die Seminarunterlagen sind im Preis enthalten und werden zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie Schreibutensilien mit. 6. Bitte beachten Sie, dass das LGA aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (LHO) keine Bewirtung anbieten darf. Zur Mittagszeit wird ein Brötchenservice zur Verfügung stehen; Kaffee-, Kaltgetränke- und Snackautomaten zur Selbstversorgung sind ebenfalls vorhanden. Anmeldung Bitte richten Sie Ihre Anmeldung formlos schriftlich, gerne auch per an: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG 91.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung Elisabeth Tschub Nordbahnhofstr Stuttgart Tel Fax Anmelden können Sie sich auch über unsere Homepage unter der Rubrik Veranstaltungen/Hygiene für Berufsgruppen und Einrichtungen. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch die Anschrift des Rechnungsempfängers an. Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine verbindliche Anmeldebestätigung. 7. Auskünfte bzgl. Unterkünfte erhalten Sie bei: Stuttgart Marketing GmbH, Rotebühlplatz 25, Stuttgart Tel Fax Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 7 8 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Bei allen Veranstaltungen handelt es sich um Seminare mit begrenzter Teilnehmer(innen)zahl. Die Teilnehmenden erhalten nach Anmeldung neben der Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Spätestens bei Rechnungserhalt wird die Anmeldung verbindlich. Die Gebühren sind unter Angabe der Rechnungsanschrift, der Rechnungsnummer und des Teilnehmer(innen)namens spätestens bis zum Fälligkeitsdatum auf das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Werden die Gebühren nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, fallen vom Tage nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach 247 BGB an. Die Bezahlung der Teilnahmegebühren in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte kann nicht akzeptiert werden. Lageplan Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart ab Hauptbahnhof Stuttgart: S-Bahnlinien S4, S5, S6 Richtung Marbach, Bietigheim oder Weil der Stadt, Haltestelle: Nordbahnhof Stadtbahnlinie U12 Richtung Hallschlag, Haltestelle: Nordbahnhof Eine Absage als Teilnehmer/in ist kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt oder ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist ebenfalls kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen, vorzeitigem Abbruch oder Fernbleiben ohne Absage sind die Gebühren in voller Höhe fällig. Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung. In diesem Falle besteht für das LGA nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnahmegebühren, auf deren Höhe sich jede weitere Haftung des LGA beschränkt. Die Benennung der Referierenden obliegt dem LGA. Verschiebungen oder Änderungen im Programmablauf sind nicht immer auszuschließen. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 9 10 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
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