Hygiene in Pflegeeinrichtungen

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1 Aus-, Fort- und Weiterbildung Hygiene 2015 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Fortbildung von Pflegefachkräften zu staatlich geprüften Hygienebeauftragten

2 Impressum Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart Tel Fax Ansprechpartner: Dorothee Böhm Tel August 2014 Bildnachweis: Alexander Raths - Fotolia.com

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Hygiene in Pflegeeinrichtungen Grundkurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs Allgemeine Hinweise Allgemeine Geschäftsbedingungen Lageplan Teilnahmevoraussetzungen Fortbildungsablauf Hinweise zur Facharbeit Prüfungstermine Prüfungsordnung (Auszug)...19

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5 1 Vorwort Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) führt im Jahr 2015 Fortbildungen für Pflegefachkräfte aus Pflegeeinrichtungen und ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe durch. Ziel der Lehrgänge ist es, Pflegefachkräfte durch die Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen zu befähigen, in Pflegeeinrichtungen an der Weiterentwicklung der Hygiene und Infektionsprävention intensiv mitzuwirken. Das LGA orientiert sich an der im Jahr 2012 überarbeiteten Leitlinie Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Der Ausbildungsplan wird in sechs 1-wöchigen Kursen mit je 40 Unterrichtseinheiten und einer Klausur am Kursende umgesetzt. Die Kurse sind als Seminare mit Teilnehmern geplant (ausgenommen Aufbaukurs 3 und 4) und finden in den Räumen des LGA statt. Nach Absolvierung der sechs Kurse, des Praktikums und der Erstellung der Facharbeit findet die mündliche Abschlussprüfung statt. Nach deren Bestehen wird die Erlaubnis zum Führen der zusätzlichen Berufsbezeichnung "staatlich geprüfter Hygienebeauftragter für Pflegeeinrichtungen oder staatlich geprüfter Hygienebeauftragter für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe erteilt. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 5

6 2 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Grundkurs Termin Planung Voraussetzungen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und eine mindestens einjährige Berufsausübung in einer Pflegeeinrichtung oder einer ambulanten Einrichtung der Behindertenhilfe Lehrgangsinhalte Einführung in die Hygiene, gesetzliche Grundlagen Grundlagen der Mikrobiologie Hygienisches Verhalten bei therapeutischen Maßnahmen Hygienemaßnahmen bei speziellen Infektionskrankheiten Hygiene- und Desinfektionspläne für Pflegeeinrichtungen Instrumentenaufbereitung und Sterilgutlagerung Hygiene in Küchen Personal- und Patientenhygiene Hausreinigung, Reinigung und Desinfektion Recyclingmöglichkeiten und Abfallentsorgung Bettenaufbereitung Einführung in die Schädlingskunde Tierhaltung in Pflegeeinrichtungen Teilnahmegebühr , ,- 6 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

7 3 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs 1 Termin Planung Voraussetzung Grundkurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen Lehrgangsinhalte Hygiene bei pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen Inhalation, Atemtherapie Pflege eines Beatmungspatienten Hygienische Aspekte bei Blasenkatheterisierung Aufbereitung von Pflegeutensilien Hygiene- und Desinfektionspläne Desinfektionsmittellisten Händehygiene Lebensmittelhygiene Umgang mit Keimträgern (MRSA, Ausscheidern usw.) Verhalten bei Krätzeausbruch Arbeitsschutz in der Altenpflege Haftungsrechtliche Probleme (mit Falldiskussion) Spezielle Problematik in der ambulanten Pflege Teilnahmegebühr , ,- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 7

8 4 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs 2 Termin Planung Voraussetzungen Grundkurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen und Aufbaukurs 1 Lehrgangsinhalte Einführung in die Mikrobiologie Grundlagen der Bakteriologie, Virologie, Mykologie und Parasitologie Gewinnung und Versand von Untersuchungsmaterial Infektionskrankheiten, nosokomiale Infektionen sowie deren Epidemiologie, Übertragung, Bekämpfung und Prävention Teilnahmegebühr , ,- 8 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

9 5 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs 3 Termine oder Für Aufbaukurs 3 gilt: Eine endgültige Zusage und Einteilung zu diesem Kurs erfolgt Ende Februar 2015 Bitte beide Termine vormerken! Planung oder Bitte beide Termine vormerken! Teilnehmerzahl 12 Personen Voraussetzungen Grundkurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen und Aufbaukurs 1 Lehrgangsinhalte Grundlagen der Kommunikation Gesprächsführung Vortragstechnik Didaktik Teilnahmegebühr , ,- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 9

10 6 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs 4 Termine oder Für Aufbaukurs 4 gilt: Eine endgültige Zusage und Einteilung zu diesem Kurs erfolgt Ende Februar 2015 Bitte beide Termine vormerken! Planung oder Bitte beide Termine vormerken! Teilnehmerzahl 14 Personen Voraussetzungen Grundkurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen und Aufbaukurs 1 Lehrgangsinhalte Grundlagen Hardware, Software PC-Anwendung Textverarbeitung (z. B. Erstellung eines Hygieneplans) Tabellenkalkulation (z. B. Berechnung von Dosiertabellen) Power Point Informationsbeschaffung aus dem Internet Teilnahmegebühr , ,- 10 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

11 7 Hygiene in Pflegeeinrichtungen Aufbaukurs 5 Termin Planung Voraussetzungen Grundkurs Hygiene in Pflegeeinrichtungen und Aufbaukurs 1 Lehrgangsinhalte Hygienische Aspekte beim Umbau Arbeits-, Berufs-, Bereichs- und Schutzkleidung in Pflegeeinrichtungen Begehung durch das Gesundheitsamt Infektionen und Infektionserfassung Einführung in die Statistik Umgang mit dementen Bewohnern Dekubitusprophylaxe Wäschehygiene Sondenernährung Arbeitsmedizinische Aspekte in der Altenpflege Teilnahmegebühr , ,- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 11

12 8 Allgemeine Hinweise Der Unterricht beginnt montags um 9 00 Uhr und an allen anderen Tagen um 8 15 Uhr. Unterrichtsende ist um Uhr. Das Unterrichtsende an Freitagen ist meist um Uhr. Anmeldung Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG 91.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung Nordbahnhofstr Stuttgart Tel Fax Kerstin.Dallmann@rps.bwl.de Formlos schriftlich, gerne auch per oder Fax. Der schriftlichen Anmeldung sind die folgenden Unterlagen beizulegen: Lebenslauf mit Lichtbild Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Kopie der Urkunde) Nachweis über mindestens 1-jährige Berufstätigkeit (z. B. Zeugniskopien) Kostenübernahmeerklärung Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine verbindliche Bestätigung. Arbeitsunterlagen zum Seminar werden vom LGA zur Verfügung gestellt. 12 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

13 Veranstaltungsort Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart Unterkunft Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Teilnehmer selbst sorgen. Das LGA darf auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (LHO) keine Bewirtung anbieten. Zur Mittagszeit wird ein Brötchenservice anwesend sein. Ein Kaffee-, Kaltgetränke- und Snackautomat zur Selbstversorgung ist ebenfalls vorhanden. Weitere Auskünfte Stuttgart Marketing GmbH Rotebühlplatz 25, Stuttgart Tel Fax Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 13

14 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Bei allen Veranstaltungen handelt es sich um Seminare mit begrenzter Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine Rechnung über die Teilnehmergebühren, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Spätestens bei Rechnungserhalt wird die Anmeldung verbindlich. Die Gebühren sind unter Angabe des Rechnungsempfängers, der Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens spätestens bis zum Fälligkeitsdatum auf das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Werden die Gebühren nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, fallen vom Tage nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach 247 BGB an. Die Bezahlung der Teilnehmergebühren in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte kann nicht akzeptiert werden. Eine Absage als Teilnehmer ist kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt oder ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist ebenfalls kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen, vorzeitigem Abbruch oder Fernbleiben ohne Absage sind die Gebühren in voller Höhe fällig. Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung. In diesem Falle besteht für das LGA nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnehmergebühren, auf deren Höhe sich jede weitere Haftung des LGA beschränkt. Die Benennung der Dozenten obliegt dem LGA. Verschiebungen oder Änderungen im Programmablauf sind nicht immer auszuschließen. 14 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

15 10 Lageplan Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart ab Hauptbahnhof Stuttgart: S-Bahnlinien S4, S5, S6 Richtung Marbach, Bietigheim oder Weil der Stadt Haltestelle Nordbahnhof Stadtbahnlinie U12 Richtung Hallschlag Haltestelle Nordbahnhof Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 15

16 11 Teilnahmevoraussetzungen für die Fortbildung zum Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen Voraussetzung zur Teilnahme an der Fortbildung: ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Heilerziehungspfleger und der Nachweis einer mindestens einjährigen Berufsausübung in einer Pflegeeinrichtung. Voraussetzung zur Teilnahme an den Aufbaukursen 2 bis 5 ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs und am Aufbaukurs 1. Die Aufbaukurse 2 bis 5 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Teilnehmer, die an einer anderen, vergleichbaren Weiterbildungsstätte Kurse mit Erfolg besucht haben, können zugelassen werden, wenn das Stoffangebot des Kurses mit dem der Leitlinie der DGKH vergleichbar ist. 16 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

17 12 Fortbildungsablauf Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen Die Fortbildung kann in einem Zeitraum von drei Jahren absolviert werden. Theoretischer Teil Grundkurs Aufbaukurs 1 Aufbaukurs 2 Aufbaukurs 3 Aufbaukurs 4 Aufbaukurs 5 Summe 1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche 6 Wochen Nach jedem Fortbildungsabschnitt findet eine schriftliche Leistungskontrolle statt (mit Ausnahme des Aufbaukurses 4). Praktischer Teil Praktikum 2 Wochen Das 2-wöchige Praktikum kann in Abschnitten von jeweils 1 Woche geleistet werden. Das Praktikum muss unter Anleitung einer/s Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen oder einer Hygienefachkraft durchgeführt werden. Der Praktikumsbetreuer bestätigt dies schriftlich. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 17

18 13 Hinweise zur Facharbeit Als Teil der schriftlichen Prüfung gilt die Facharbeit. In dieser Facharbeit stellt die/der angehende Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen in einem selbstgewählten Sachgebiet (Thema) unter Beweis, über das erforderliche Maß an Fähigkeiten zur selbständigen Bearbeiten eines sachbezogenen Themas zu verfügen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Fähigkeit vorhanden ist, ein gewähltes Thema klar zu erfassen und selbständig zu bearbeiten, fachbezogene Denkweisen und Arbeitsformen anzuwenden, zur Ausarbeitung erforderliche Literatur bzw. notwendiges Material zu beschaffen, den Stoffinhalt sinnvoll zu gliedern, die Ergebnisse in angemessenem Umfang darzustellen, die Ergebnisse sprachlich einwandfrei und für den Leser verständlich zu formulieren, richtig und einheitlich zu zitieren und der Arbeit eine korrekte äußere Form zu geben. Die Facharbeit muss maschinengeschrieben sein und sollte einen Umfang von ungefähr 10 DIN-A4 Seiten haben. Sie ist in 3-facher Ausfertigung spätestens 4 Wochen vor der mündlichen Abschlussprüfung einzureichen. 18 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

19 14 Prüfungstermine 2015 Prüfungstermin Letzter Anmelde- und Abgabetermin Prüfungstermin Letzter Anmelde- und Abgabetermin Nach der Anmeldung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen zur Prüfung (die Facharbeit in 3-facher Ausfertigung, außerdem die Praktikumsnachweise) erhält der Prüfling rechtzeitig die Angabe des genauen Prüfungstermins und -orts in der Einladung zur Prüfung. 15 Prüfungsordnung (Auszug) Fortbildung Hygiene in Pflegeeinrichtungen am Landesgesundheitsamt Baden- Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart Ziel der Fortbildung (1) Die Fortbildung zu Hygienebeauftragten soll Pflegefachkräfte, die über einen Berufsabschluss, der Voraussetzung für einen Einsatz als Pflegefachkraft nach dem SGB XI ist und mindestens 1- jährige Berufserfahrung verfügen, befähigen, in Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe, an der Umsetzung von Hygienestandards und bei der Infektionsprävention mitzuwirken. Fortgebildete Heilerziehungspfleger sollen die Aufgaben von Hygienebeauftragten nur in ambulanten Pflegeeinrichtungen wahrnehmen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 19

20 (2) Die/der staatlich geprüfte Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen oder die/der staatlich geprüfte Hygienebeauftragte(r) für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe hat im Einvernehmen mit dem Träger bzw. der Leitung der Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung der Behindertenhilfe folgende Aufgaben wahrzunehmen. 1. Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention durch - regelmäßige Begehung aller Bereiche der Pflegeeinrichtung, insbesondere der Pflegestationen - Überwachung der Pflegetechniken z. B. Körperpflege, Verbandwechsel, Umgang mit Urindrainagen und Gefäßkathetern, parenterale Ernährung und andere Arbeitsabläufe z. B. bei Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen, bei der Reinigung, bei der Speisen- und Wäscheversorgung sowie bei der sonstigen Ver- und Entsorgung - Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung von Hygieneplänen nach 36 IfSG und von Arbeitsplänen nach hygienischen Gesichtspunkten 2. Mitwirkung bei der Erkennung von nosokomialen Infektionen durch - Aufzeichnung der Daten bezüglich nosokomialer Infektionen (z. B. Häufigkeit, Art der Erkrankungen, Erreger, Antibiotikawirksamkeit, Lokalisierung auf bestimmte Bereiche). Dabei soll der Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen Einsicht in die klinischen Unterlagen nehmen bzw. Informationen von den Ärzten und dem Pflegepersonal einholen, soweit sie für die Erkennung von Infektionen von Bedeutung sind. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sollen ihm zugänglich sein 20 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

21 - Erstellung von Infektionsstatistiken und deren Auswertung als Grundlage für epidemiologische Erkenntnisse - Mitarbeit bei epidemiologischen Untersuchungen 3. Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle 4. Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokominalen Infektionen durch allgemeine und bereichsspezifische Beratung. 5. Schulung und praktische Anleitung des Personals; hierzu gehören auch Hinweise auf einschlägige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik 6. praktische Anleitung von in der Weiterbildung befindlichen Hygienebeauftragten für Pflegeeinrichtungen 7. Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalartikel, medizintechnische Geräte, Ver- und Entsorgungsverfahren) 8. Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen Form, Dauer und Gliederung der Fortbildung Die Fortbildung erfolgt als berufsbegleitender Lehrgang mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie mit einer in den Lehrgang eingegliederten praktischen Mitarbeit in den künftigen Aufgabenbereichen. Beim praktischen Einsatz muss der Fortbildungsauftrag gewahrt bleiben. Der Lehrgang kann maximal über eine Dauer von 3 Jahre besucht werden. Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an der jeweils neuesten Fassung der Leitlinie Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), solange keine anderweitige gesetzliche Regelung getroffen ist. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 21

22 Prüfung Gliederung der Prüfung Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer abschließenden mündlichen Prüfung. Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus den Klausuren, die nach jedem Ausbildungsabschnitt zu erbringen sind. Die Klausuren können im Antwort-Auswahl-Verfahren, als Fragen-Arbeit mit frei zu formulierenden Antworten, in Berichtsform zu vorgegebenen Themen oder kombiniert durchgeführt werden; der Facharbeit. Diese wird von der Weiterbildungsstätte vorgegebenen oder zu einem aus den Lehrfächern frei gewählten Thema erstellt. Die Facharbeit muss schriftlich abgefasst sein und soll einen Umfang von 10 bis 15 DIN-A 4- Seiten haben. Die Klausuren finden an der jeweiligen Weiterbildungsstätte jeweils am letzten Tag der Ausbildungsabschnitte nach 8 Abs. 1 Nr. 1 statt. Mündliche Abschlussprüfung Die mündliche Abschlussprüfung findet beim LGA statt. Die Weiterbildungsteilnehmer haben beim Prüfungsausschuss des LGA spätestens einen Monat vor dem angekündigten Prüfungstermin einen Antrag auf Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung zu stellen und folgende Unterlagen vorzulegen: die Klausuren nach 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 8 die Facharbeit nach 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 10 in 3-facher Ausfertigung den Nachweis über die Absolvierung der geforderten Praktika. 22 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

23 In der mündlichen Abschlussprüfung hat der Prüfungsteilnehmer mit Beispielen anhand seiner Facharbeit grundlegende und spezifische Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene in Pflegeeinrichtungen nachzuweisen, soweit sie für die Tätigkeit einer Hygienebeauftragten nötig sind. Die mündliche Abschlussprüfung wird in Gruppen mit maximal fünf Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten. Zeugnis, Bescheid Über das Bestehen der Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer vom Landesgesundheitsamt ein Zeugnis. Urkunde Wer die Prüfung bestanden hat erhält vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg eine Urkunde mit der Fortbildungsbezeichnung "Staatlich geprüfte Hygienebeauftragte für Pflegeeinrichtungen" oder "Staatlich geprüfter Hygienebeauftragter für Pflegeeinrichtungen" oder im Falle einer Ausbildung in Heilerziehungspflege die Bezeichnung "Staatlich geprüfte Hygienebeauftragte für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe" oder "Staatlich geprüfter Hygienebeauftragter für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe". Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 23

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