Einweihung Grenzrosen

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1 Eifel aktuell Jahrgang 43 (113) Samstag, den 4. Juni 2016 Ausgabe 22/2016 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Einweihung Grenzrosen von links: Joseph Maraite (Bürgermeister Burg Reuland), Andreas Kruppert (Bürgermeister VG Arzfeld), Emile Eicher (Bürgermeister Clervaux) Foto: Alice Enders, Weiswampach Am Sonntag, 22. Mai 2016, wurden vor der Georges-Wagner-Brücke am Dreiländerpunkt bei Ouren die drei Säulen mit den Grenzrosen feierlich enthüllt und eingeweiht: Es waren viele Besucher dabei, darunter auch die kleinen und großen Teilnehmer, die voriges Jahr die Säulen für die Grenzrosen-Skulpturen gemauert hatten. Internet

2 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Jugendarbeit Bereitschaftsdienst Verbandsgemeindewerke Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm KNE-Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer für die Wasserversorgung des Eifelkreises Telefon 06551/ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Prüm St. Joseph Krankenhaus Prüm Kalvarienberg Prüm...Tel. : Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Nordalle 1, Trier... Tel.: 0651/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ(0,14 /Min.) Mobilfunknetz: PLZ(max. 0,42 /Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 4. Juni 2016 Adler-Apotheke, Hahnstr. 3, Prüm, Tel.: 06551/2300 BEDA-Apotheke Saarstr. 33, Bitburg, Tel.: 06561/ Sonntag, 5. Juni 2016 Eifel-Apotheke, Denkmalstr. 2, Bitburg, Tel.: 06561/5311 Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 4./5. Juni 2016 Tierärztin Hessing, Lützkampen... Tel / Tierarzt Przontka, Waxweiler... Tel /1585 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Fachkraft für Jugendarbeit Sprechstunde Bei Fragen rund um die Themen Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, Jugendräume oder Freizeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Sprechstunden der Fachkraft für Jugendarbeit können individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Terminabsprache an: Marc Spiekermann Tel.: 06551/ Fax: 06551/ Handy: m.spiekermann@caritas-westeifel.de AWO Ortsverein Bitburg e.v. Action Camp nur für Jungs Du wolltest schon immer mal verrückte Experimente durchführen, die man sonst nur bei YouTube sieht? Mal ein Wochenende mit Freunden im Wald wohnen? Mal 3 Tage draußen sein und was erleben? Dann bist du mit dieser Freizeit bei uns genau richtig! Von Freitag bis Sonntag werden unsere Actionbetreuer dich mit in den Wald nehmen. Ihr werdet im Zelt wohnen und euch größtenteils selber versorgen. Wo es hingeht? Das bleibt erst mal unser Geheimnis, kurz vor Reisebeginn erfahrt ihr, wo wir euch im Eifelkreis treffen werden und dann heißt es 3 Tage Action, Spannung und Explosionen! Leistungen - Unterkunft im Zelt - Vollverpflegung bei Mithilfe inkl. aller Getränke - Freizeitleitung und pädagogische Betreuung - Freizeitprogramm Überblick Ort: XXX - Zeltlager Alter: Jahre Termin: Preis: 100,- (Mitglieder 90,- ) Weitere Infos gibt es bei Kinderlachen-Eifel unter und per unter info@jugendreisen54.de Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: /974-0 Telefaxnummer: / info@vg-arzfeld.de Internet:... montags bis freitags... 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags, dienstags und mittwochs... 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags... 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Außenstelle in Waxweiler (Haus des Gastes, Tourist-Info, Devonium und Römermuseum) Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 gemeinde.waxweiler@t-online.de Montag, Dienstag und Freitag:...09:00 bis 12:00 Uhr und...13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag:...09:00 bis 12:00 Uhr Samstag:...10:00 bis 12:00 Uhr Sonntag:...14:00 bis 17:00 Uhr (Diese Öffnungszeiten gelten auch für die Museen in Waxweiler)

3 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Die Freiwillige feuerwehr Preischeid lädt herzlich zur kirmes ein! Wir richten am 4./ 5. Juni 2016 die Kirmes in Preischeid beim Dorfgemeinschaftshaus aus. Beginn ist um 20:00 Uhr für musikalische Unterhaltung und das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Am Samstagabend wird der Maibaum versteigert. Der Kirmessonntag beginnt um 10:00 Uhr mit dem Frühschoppen.

4 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um 9:00 Uhr! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 4. Juni Juni 2016 feiern folgende Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Willi Bursch, Arzfeld, geb. am 4. Juni 1923 Wilhelm Leick, Lichtenborn, geb. am 8. Juni Jahre 91 Jahre Luxemburger Str Arzfeld Tel Fax ti@islek.info Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von bis Uhr Samstags geschlossen Bürgerbus Sie gehören zum Kreis älterer oder in der Mobilität eingeschränkter Menschen? Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld Anmeldung: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Tel.: 06550/ oder 06550/ Hund zugelaufen In Lierfeld ist am 26. Mai 2016 ein schwarz/brauner Mischling (Rüde) zugelaufen. Das Tier ist kastriert, nicht registriert und trägt kein Halsband. Der Hundebesitzer wird gebeten, sich mit der Tierpension Tannenhof in Wallersheim in Verbindung zu setzen. Tel.: 06558/ Arzfeld, den Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Museen Devonium in Waxweiler Eine Welt vor vierhundert Millionen Jahren... begeben Sie sich auf eine Zeitreise lauschen Sie in eine fremde, ferne Welt. Ausstellungen Informationen unter: Römermuseum - WALESWILERE in Waxweiler wie DEVONIUM - Eingang über Haus des Gastes P O I s Informationen unter: Kreuz-Museum in Lünebach am Café Kreuze aus drei Jahrhunderten Vergangenheit Kultur Religion Öffnungszeiten: Samstag/Sonntag von 14:00 bis 18:00 Uhr Information und Gruppenanmeldung unter: Tel Museum in der Wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Das Museum ist rund um die Uhr 24 Stunden lang geöffnet. Der Eintritt ist frei. Informationen unter: oder Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dokumentation über das Brauchtum in der Westeifel, Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: durchgehend geöffnet Pfarrkirche St. Luzia in Eschfeld In den Jahren hat Pfarrer Christoph März an Wänden und Gewölbe eine aufgeschlagene Bibel gemalt. Informationen unter: Tel Eifelzoo in Lünebach Tiere hautnah erleben! Auf qm Zoogelände finden Sie über 400 Tiere aus aller Welt. Informationen unter: Tel Waldpark Eifel in Irrhausen Hochseil-Abenteuer-Welt, Wander- und Nordic-Walking Strecken, verschiedene Spielplätze, Fußball-, Zelt- und Grillplatz, Mietmobilheime, Informationen unter Tel oder Weitere Informationen auch im Internet unter und können Sie auch gern Ihre Veranstaltungen melden: ti@islek.info

5 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Veranstaltungen im Impressum: ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2016 Sa., Rundwanderung 14:00 Uhr Daleiden, Treffpunkt: Marktplatz Der Eifelverein OG Daleiden-Dasburg lädt ein! Fahrt nach Echternach, Rundwanderung um den See, ca. 6 km, anschl. Einkehr im Seerestaurant. Ihr Wanderführer: Heinz Hoffmann, Tel Sa., Kirmes in Leidenborn mit 30-jährigem Jubiläum der FZM Leidenborn ab 17:00 Uhr Musik mit DJ Ossi ab 22:30 Uhr LIVE-Musik mit Haystack, im Anschluss Musik mit DJ Filou und So., ab 17:00 Uhr - Kirmesausklang So., Tageswanderung mit Christine und Angelika 10:30 Uhr Waxweiler, Treffpunkt: Parkplatz beim Bürgerhaus Auf den Höhen zwischen Nimstal und Prümtal Wanderstart am Sportplatz in Holsthum, Wanderstrecke ca. 15 km (leicht) Abfahrt beim Parkplatz Bürgerhaus mit privatem PKW, Mitfahrerbetrag 3,50. Wanderführerinnen: Christine Kimmlingen und Angelika Berger, Tel Mi., Mittwochswanderung 14:00 Uhr Waxweiler, Treffpunkt: Wartehalle am Kanal Der Eifelverein OG Waxweiler lädt ein! Kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Ihre Wanderführer sind: Thekla Fandel und Fred Leibrich Sa., Vogelstimmenwanderung 07:00 Uhr Sportplatz Philippsweiler Die Pfarrei lädt alle Interessierten zur Vogelstimmenwanderung ein. Die Wanderung führt uns durch den Stiftungswald bis zur Napoleonseiche im Roßbachwald bei Mauel. Auf dem freien Platz um das Naturdenkmal zelebriert Pfarrer Georg Müller gegen 08:00 Uhr eine heilige Messe, anschl. gibt es ein leckeres Frühstück! Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Auto direkt zur Napoleonseiche (in Mauel am Hubertushof vorbei) zu fahren. Sa., Impulskonzert 19:00 Uhr Pfarrkirche Olmscheid Projektchor Pro Canto Arzfeld und Umgebung 2006 kann in diesem Jahr auf sein 10-jähriges Bestehen zurückblicken. Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz () vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Amtliche Bekanntmachungen: übriger redaktioneller Teil: Anzeigenteil: Bürgermeister Andreas Kruppert Dietmar Kaupp Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Internet und info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sa., JOA, AICH WELL! EIFEL-MARATHON Das atemberaubende Lauferlebnis in der Südeifel 17:00 bis 19:00 Uhr - Startnummernausgabe 18:00 Uhr - Nudelparty So., :00 bis 09:00 Uhr - Startnummernausgabe 07:00 Uhr - Marathonfrühstück 09:00 Uhr - Start in Waxweiler 16:00 Uhr - Zielschuss für alle Läufer - Siegerehrung 09:15 Uhr - geführte Wanderung, Startpunkt am Bürgerhaus 09:50 Uhr - Start Halbmarathon mit Dudelsacktruppe 11:00 Uhr Meter Kinder-Staffellauf. Der Erlös aus den Startgeldern geht zu 100% an ein Kinderprojekt So., Bücherflohmarkt 12:00 18:00 Uhr Lambertsberg, Dorfgemeinschaftshaus Der Förderverein der Gemeinde Lambertsberg e.v. lädt ein zum Bücherflohmarkt im Dorfgemeinschaftshaus. Am Sonntag, den , von Uhr bis Uhr können Sie in Büchern aller Art stöbern. DVD s mit tollen Filmen gibt es auch. Bei selbst gebackenen Torten und einem leckeren Kaffee können Sie gern einige Leseproben vornehmen. Alle Bücher und DVD s werden zugunsten des Fördervereins und damit der Gemeinde für nur 1 Euro pro Stück verkauft. Wir freuen uns auf Sie! So., Rundwanderung 13:30 Uhr Arzfeld, Treffpunkt: Dorfplatz Die Eifelverein OG Arzfeld lädt ein! Rundwanderung auf dem Rundweg Nr. 7, Sevenig/Our. 10 km. Weitere Informationen erhalten Sie bei Manfred Schoden, Tel Sa., Der historische Postweg-Tag 09:00 Uhr Arzfeld, Gemeindehaus 500 Jahre Postweg - Arzfeld - Asselborn - Michamps Zum Anlass des 500-jährigen Postvertrages von 1516 organisieren die Gemeinde Wincrange und die Verbandsgemeinde Arzfeld zusammen mit den Naturparken Our und Südeifel, den drei Postverwaltungen (Luxemburg, Deutschland, Belgien) und den jeweiligen Philatelisten-Vereinigungen eine länderübergreifende Jubiläumsveranstaltung. - Sonderpoststellen mit Sonderstempeln, Ausstellungen, Bildvorträge, Buchvorstellung - Gratis Postbustouren zwischen Arzfeld und Asselborn mit Begegnung des Postreiters auf der Dasburg - Bewirtung und Musik - Einführungen in die History-Wanderungen und...und...und... Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und abo@wittich-foehren.de

6 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Sa., Rundwanderung 14:00 Uhr Daleiden, Treffpunkt: Marktplatz Der Eifelverein OG Daleiden-Dasburg lädt ein! Fahrt nach Harspelt, Rundwanderung ca. 8 km, anschl. Einkehr. Ihre Wanderführer an diesem Tag: Inge Kammers & Alfred Candels, Tel So., Frühsommerwanderung mit Johann Uhr Waxweiler, Treffpunkt: Parkplatz beim Bürgerhaus Rundwanderung auf alten Bergbaupfaden entlang des Alfbachtales (und drei weiteren Bächen) bei Bleialf, Wanderstrecke ca. 14 km (leicht), Abfahrt beim Parkplatz Bürgerhaus mit privatem PKW, Mitfahrerbetrag 2,00. Wanderführer: Johann Jakobs, Tel So., SÜD-EIFEL-TOUR Radfahrer, Inlineskater und Wanderer erleben zur SüdeifelTour die schöne Kulturlandschaft von Enz und Prüm bis zur Sauermündung an der deutsch-luxemburgischen Grenze mit tollen gastronomischen Angeboten und vielseitigen Aktionen autofrei. Es ist die 12. Auflage der bekannten Veranstaltung. Die SüdeifelTour ist der größte Raderlebnistag in der Region. Die Strecke reicht von Arzfeld über Neuerburg, Sinspelt, Metten bis nach Enzen. Insgesamt werden über 15 Aktionsstellen in den beteiligten 7 Gemeinden angeboten. Die kulinarischen Angebote sind in jedem Jahr äußerst vielfältig und lassen keine Wünsche offen. Leichte Radlermenüs sind genauso zu haben, wie Original-Eifeler Spezialitäten. Die Erfrischungsstationen sind bei Lumpis Ferienbahnhof und am ehemaligen Bahnhof Neurath. Hier lädt die FzM Starfighter Neurath um 18:00 Uhr zum Dämmerschopen ein. Dazu gibt s jede Menge Kinderanimation und Musik. Landschaftlich reizvoll ist die gesamte Strecke und in den kleinen Gemeinden gibt einiges zu sehen und zu bestaunen. Besondere Highlights sind aber sicherlich die beiden Tunnelanlagen auf dem Enztalradweg zwischen Neuerburg und Arzfeld. Die ausrichtenden Verbandsgemeinden Arzfeld und Südeifel mit ihren beteiligten Gemeinden, Vereinen und gastronomischen Betrieben freuen sich auf alle Besucher. Lassen Sie sich hier an der Station in Arzfeld von der Vereinsgemeinschaft mit Leckereien verwöhnen. Weitere Informationen unter: Mi., Mittwochswanderung 14:00 Uhr Waxweiler, Treffpunkt: Wartehalle am Kanal Der Eifelverein OG Waxweiler lädt ein! Kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Ihre Wanderführer sind: Thekla Fandel und Fred Leibrich Unsere europäischen Nachbarn Luxemburg und Belgien Arzfeld Ortsbürgermeister: Peter Antweiler, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Arzfeld Am Montag, 6. Juni 2016, findet um 20:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Arzfeld statt. Sitzungsort: Gemeindehaus 1. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechtes gemäß 25 BauGB Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 3. Verschiedenes 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 5. Verschiedenes Arzfeld, 25. Mai 2016 gez. Peter Antweiler, Ortsbürgermeister Dackscheid Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel /595 Sitzung des Ortsgemeinderates Dackscheid Am Donnerstag, 9. Juni 2016, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Dackscheid statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude Dackscheid, 25. Mai 2016 gez. Matthias Knauf, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Dahnen Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 20:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Dahnen statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Dahnen, 25. Mai 2016 gez. Peter Philippe, Ortsbürgermeister

7 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Daleiden Ortsbürgermeister: Herbert Maus, Tel / Dasburg Ortsbürgermeisterin: Beate Bormann, Tel / Postagentur und Tourist-Info Daleiden Die Tourist-Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel.: 06550/929508, Fax: 06550/929509, T-Info@Daleiden.de Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info montags bis samstags von 09:30 bis 11:00 Uhr und am Nachtmittag dienstags und donnerstags von 14:30 bis 16:00 Uhr Haus Golland in Daleiden Buchungsanfragen bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644 Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden Am Montag, 6. Juni 2016, findet um 20:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Daleiden, 25. Mai 2016 gez. Herbert Maus, Ortsbürgermeister Urlaubsvertretung Ortsbürgermeisterin Beate Bormann befindet sich vom bis einschließlich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete, Thorsten Heiles. Sitzung des Ortsgemeinderates Dasburg Am Montag, 6. Juni 2016, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Dasburg statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Dasburg, 25. Mai 2016 gez. Beate Bormann, Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Dasburg für das Haushaltsjahr Der Ortsgemeinderat Dasburg hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dez (GVBl.S.477), folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt EUR EUR EUR auf EUR der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für 2016 von bisher 0 Euro auf 0 Euro festgesetzt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

8 Arzfeld Ausgabe 22/ Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von ,00 EUR erhöht um 3.750,00 EUR auf ,00 EUR 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht verändert. 6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden nicht verändert. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,76 Euro Korrekturbuchung Eigenkapital ,92 Euro Jahresfehlbetrag ,42 Euro Eigenkapital zum ,42 Euro Jahresfehlbetrag Ergebnishaushalt ,42 Euro Eigenkapital zum ,00 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,19 Euro Eigenkapital zum ,81 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,11 Euro Eigenkapital zum ,70 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,58 Euro Eigenkapital zum ,12 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,59 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum ,53 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum ,53 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushaltvoraussichtliches Eigenkapital zum ,00 Euro ,53 Euro Dasburg, Beate Bormann, Ortsbürgermeisterin Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 97 (2) öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß 97 (2) vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus Arzfeld, Andreas Kruppert, Bürgermeister Eilscheid Ortsbürgermeister: Lothar Pütz, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Eilscheid Am Donnerstag, 9. Juni 2016, findet um 20:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Eilscheid statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters Eilscheid, 25. Mai 2016 gez. Lothar Pütz, Ortsbürgermeister Eschfeld Ortsbürgermeister: Peter Marx, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Eschfeld Am Montag, 6. Juni 2016, 19:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Eschfeld statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Eschfeld, 25. Mai 2016 gez. Peter Marx, Ortsbürgermeister Förderverein Eschfeld 2015 e. V. Der Förderverein Eschfeld 2015 e. V. wurde gegründet, um gemeinnützige Belange in der Ortsgemeinde Eschfeld zu unterstützen bzw. aktiv zu gestalten. Im Rahmen des diesjährigen Musikfestes des Musikvereins Eschfeld wird sich der Förderverein sonntags ( ) an einem Informationsstand präsentieren und interessierte Bürgerinnen und Bürger über den Förderverein informieren. Euscheid Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Euscheid Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Euscheid statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude Euscheid, 25. Mai 2016 gez. Rainer Probst, Ortsbürgermeister Großkampenberg Ortsbürgermeister: Bertram Ademes, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg statt. Sitzungsort: ehemalige Schule Großkampenberg, 25. Mai 2016 gez. Bertram Ademes, Ortsbürgermeister

9 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Hargarten Ortsbürgermeister: Ulrich Kockelmann, Tel / Irrhausen Ortsbürgermeister: Norbert Groben, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Hargarten Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hargarten statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude Hargarten, 25. Mai 2016 gez. Ulrich Kockelmann, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Harspelt Am Donnerstag, 9. Juni 2016, 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Harspelt statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude Harspelt, 25. Mai 2016 gez. Nikolaus Arens, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister: Klaus Dingels, Tel /297 Sitzung des Ortsgemeinderates Herzfeld Am Dienstag, 7. Juni 2016, 20:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herzfeld statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters Tgesordnung: Herzfeld, 25. Mai 2016 gez. Klaus Dingels, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Irrhausen Am Montag, 6. Juni 2016, findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Irrhausen statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Irrhausen, 25. Mai 2016 gez. Norbert Groben, Ortsbürgermeister Jucken Ortsbürgermeister: Franz-Josef Metz, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Jucken Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 20:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jucken statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 2. Nachwahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 6. Verschiedenes Jucken, 25. Mai 2016 gez. Franz-Josef Metz, Ortsbürgermeister Kesfeld Zweiter Beigeordneter Roland Kotz, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Kesfeld Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 17:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kesfeld statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 2. Bildung eines Wahlvorstandes 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s 4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s ersten Beigeordneten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 6. Verschiedenes 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Verschiedenes Kesfeld, 25. Mai 2016 gez. Roland Kotz, Beigeordneter

10 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Ortsbürgermeister: Albert Zimmermann, Tel /654 Lambertsberg Ortsbürgermeisterin: Maria Oest-Bartholome, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Kickeshausen Am Montag, 6. Juni 2016, 19:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kickeshausen statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters Kickeshausen, 25. Mai 2016 gez. Albert Zimmermann, Ortsbürgermeister Kinzenburg Ortsbürgermeister: Leo Richter, Tel /660 Sitzung des Ortsgemeinderates Kinzenburg Am Mittwoch, 15. Juni 2016, 19:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kinzenburg statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters Kinzenburg, 25. Mai 2016 gez. Leo Richter, Ortsbürgermeister Krautscheid Ortsbürgermeister: Peter Pusch, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Krautscheid Am Montag, 13. Juni 2016, 20:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Krautscheid statt. Sitzungsort: ehemalige Schule Ringhuscheid Krautscheid, 25. Mai 2016 gez. Peter Pusch, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Lambertsberg Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lambertsberg statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Lambertsberg, 25. Mai 2016 gez. Maria Oest-Bartholome, Ortsbürgermeisterin Förderverein der Gemeinde Lambertsberg e.v. Bücherflohmarkt Der Förderverein der Gemeinde Lambertsberg e.v. lädt ein zum Bücherflohmarkt im Dorfgemeinschaftshaus. Am Sonntag, den , von Uhr bis Uhr können Sie in Büchern aller Art stöbern. DVD s mit tollen Filmen gibt es auch. Bei selbst gebackenen Torten und einem leckeren Kaffee können Sie gern einige Leseproben vornehmen. Kaltgetränke gibt es natürlich auch. Alle Bücher und DVD s werden zugunsten des Fördervereins und damit der Gemeinde für nur 1 Euro pro Stück verkauft. Wir freuen uns auf Sie! Lascheid Ortsbürgermeisterin: Helga Berg, Tel /675 Sitzung des Ortsgemeinderates Lascheid Am Mittwoch, 15. Juni 2016, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lascheid statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Lascheid, 25. Mai 2016 gez. Helga Berg, Ortsbürgermeisterin Lauperath Ortsbürgermeister: Roland Erschfeld, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Lauperath Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lauperath statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus

11 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Lauperath, 25. Mai 2016 gez. Roland Erschfeld, Ortsbürgermeister Leidenborn Ortsbürgermeister: Hermann Schwalen, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Leidenborn Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Leidenborn statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Leidenborn, 25. Mai 2016 gez. Hermann Schwalen, Ortsbürgermeister Lichtenborn Ortsbürgermeister: Alois Leick, Tel /624 Lichtenborn im SWR Fernsehen Porträt der Hauptstraße am 2. Juni 2016 in der Landesschau Rheinland-Pfalz Schon seit mehreren Jahren sendet das SWR Fernsehen in der Reihe Hierzuland liebevolle Ortsporträts. Ein sechseinhalb Minuten langer Beitrag über Lichtenborn läuft am Donnerstag, den , ab Uhr innerhalb der Landesschau Rheinland-Pfalz. Sitzung des Ortsgemeinderates Lierfeld Am Dienstag, 7. Juni 2016, 18:30 Uhr, findeteine Sitzung des Ortsgemeinderates Lierfeld statt. Sitzungsort: Grillhütte Lierfeld, 25. Mai 2016 gez. Heinz Müsch, Ortsbürgermeister Lünebach Ortsbürgermeister: Albert Tautges, Tel /1225, Mobil 0170/ Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach statt. Sitzungsort: Pfarrheim Lünebach 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 2. Nachwahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss 3. Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 5. Verschiedenes 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 7. Verschiedenes Lünebach, 25. Mai 2016 gez. Albert Tautges, Ortsbürgermeister Lützkampen Ortsbürgermeister: Manfred Schoden, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Lichtenborn Am Donnerstag, 9. Juni 2016, 19:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lichtenborn statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Lichtenborn, 25. Mai 2016 gez. Alois Leick, Ortsbürgermeister Gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus Das nächste gemütliche Beisammensein aller Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Lützkampen und Umgebung findet nochmals am Freitag, 10. Juni 2016, ab 20:00 Uhr im DGH Lützkampen statt. Alle sind herzlich eingeladen. Sitzung des Ortsgemeinderates Lützkampen Am Donnerstag, 9. Juni 2016, findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lützkampen statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus

12 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Lützkampen, 25. Mai 2016 gez. Manfred Schoden, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister: Ewald Hermes, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Manderscheid Am Donnerstag, 9. Juni 2016, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Manderscheid statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters, Manderscheid Manderscheid, 25. Mai 2016 gez. Ewald Hermes, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Mauel Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Mauel statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Mauel, 25. Mai 2016 gez. Walter Fuchs, Ortsbürgermeister Merlscheid Ortsbürgermeister: Thomas Schier, Tel /441 o. 0175/ Sitzung des Ortsgemeinderates Merlscheid Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 17:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Merlscheid statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude Merlscheid, 25. Mai 2016 gez. Thomas Schier, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Niederpierscheid Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Niederpierscheid statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Niederpierscheid, 25. Mai 2016 gez. Matthias Schares, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Oberpierscheid Am Montag, 13. Juni 2016, findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberpierscheid statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Oberpierscheid, 25. Mai 2016 gez. Peter Bormann, Ortsbürgermeister Olmscheid Ortsbürgermeister: Johann Weires, Tel /603 Sitzung des Ortsgemeinderates Olmscheid Am Dienstag, 7. Juni 2016, 19:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Olmscheid statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Olmscheid, 25. Mai 2016 gez. Johann Weires, Ortsbürgermeister

13 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Pintesfeld Ortsbürgermeister: Thomas Wirtz, Tel. 0151/ Sitzung des Ortsgemeinderates Pintesfeld Am Donnerstag, 9. Juni 2016, 19:30 Uhr findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Pintesfeld statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters Pintesfeld, 25. Mai 2016 gez. Thomas Wirtz, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Plütscheid Am Montag, 13. Juni 2016, 17:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Plütscheid statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Plütscheid, 25. Mai 2016 gez. Johann Heltemes, Ortsbürgermeister Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Plütscheid vom 11. Februar 2016 Der Gemeinderat Plütscheid hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz () sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: Friedhofssatzung 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit 8 Särge 9 Grabherstellung 10 Ruhezeit 11 Umbettungen 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten 13 Reihengrabstätten 13a Gemischte Grabstätten 14 Wahlgrabstätten 15 Urnengrabstätten 15a Urnenrasengrabstätten 16 Ehrengrabstätten 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften 19a Gestaltung der Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften 20 Errichten und Ändern von Grabmalen 20a Standsicherheit der Grabmale 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 22 Entfernen von Grabmalen 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten 24 Vernachlässigte Grabstätten 8. Leichenhalle 25 Benutzen der Leichenhalle 9. Schlussvorschriften 26 Alte Rechte 27 Haftung 28 Ordnungswidrigkeiten 29 Gebühren 30 Inkrafttreten 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahloder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnen- Reihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

14 Arzfeld Ausgabe 22/ Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter sechs Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. 4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitliche Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27. Oktober 2009, GVBl. S. 335, abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (5) Abgebaute Denkmale, Einfassungen, Fundamente und Platten sind von den entsprechenden Gewerbetreibenden in jedem Fall mitzunehmen und zu deren Last bis zum Wiederaufbau zwischen zu lagern bzw. zu entsorgen. Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden, vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR.-Handwerk-Verordnung vom (BGBl. I S. 3075) und auf die 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15 Abs. 4. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Reihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,40 m lang, 0,40 m hoch und im Mittelmaß 0,40 m breit sein. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden grundsätzlich vom Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofs-verwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. Die Herstellung in Nachbarschaftshilfe bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern ( 14 Abs. 2) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.

15 Arzfeld Ausgabe 22/2016 (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, als Rasengrabstätten (Wahlgrab) nur auf ausgewiesenen speziellen Grabfeldern d) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. (2) Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bzw. Urne eingesetzt werden (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. 13 a Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber ( 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach 15 Abs. 3. (3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um den Zeitraum bis zum Ablauf der Ruhezeit nach Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben. (3) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (4) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (5) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 5 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (8) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (9) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) in Urnenwahlgrabstätten, c) in Urnengrabstätten (Wahlgrab), d) in Wahlgrabstätten bis zu 2 Aschen in einstelligen und bis zu 4 Aschen in mehrstelligen. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. (4) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (5) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 15 a Urnenrasengrabstätten (1) Die Urnenrasengrabstätten werden angelegt als - Wahlgrabstätten für Urnen (2) In jeder Rasenwahlgrabstätte dürfen maximal 2 Urnenbeisetzungen erfolgen. 14 gilt entsprechend. (3) Die Grabstätten sind mit folgenden Maßen angelegt: Länge: 1,00 m, Breite: 0,70 m (4) Die Grabstätten sind durch die Nutzungsberechtigten innerhalb von sechs Wochen nach der Beisetzung von jeglichem Grabschmuck zu räumen. Sie werden vom Friedhofsträger eingeebnet und eingesät. (5) Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Nutzungszeit vom Friedhofsträger oder vom Beauftragten des Friedhofsträgers durchgeführt. (6) Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch steinerne Namenstafeln in der Größe von 40 cm x 40 cm und einer Stärke von mindestens 5 cm. Diese Namenstafeln dürfen nicht mit erhabenen Buchstaben und Zahlen versehen sein und sind vom Nutzungsberechtigten innerhalb von sechs Wochen nach der Beisetzung dem Friedhofsträger zu überlassen. Die Namenstafeln werden vom Friedhofsträger eingebaut und nach Ende der Nutzungszeit entfernt.

16 Arzfeld Ausgabe 22/2016 (7) Außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheiligen bis Ostern) sind einfacher Grabschmuck sowie Grableuchten erlaubt. Diese sollen unterhalb der Namensplatte aufgestellt werden. In der Vegetationszeit sind die Rasengräber von jeglichem Grabschmuck und Grableuchten freizuhalten. (8) Ein genereller Rechtsanspruch für das Anlegen von Rasengräbern besteht nicht. Die Anlegung von Rasengräbern ist nur auf speziell ausgewiesenen Grabfeldern möglich. Sollten besondere Umstände oder rechtliche Vorgaben die Bestattung in Rasengräbern nicht zulassen, erfolgt die Bestattung nach den Vorschriften der Friedhofssatzung in normalen Reihen- oder Wahlgräbern. 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften ( 19) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ( 19a) eingerichtet. (2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. (2) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Höhe der Grabmäler soll einheitlich 1,20 m nicht überragen. Bei der Wahl der Farben ist die Einordnung in die Farbenharmonie des Friedhofes geboten. Aufdringliche Farben im Material werden zur Aufstellung nicht zugelassen. Es ist nicht gestattet, Steinzeichen mit Ölfarben zu streichen. Ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung aufgestellte und den Vorschriften nicht entsprechende Grabmäler können auf Kosten der Verpflichteten entfernt werden. 19a Gestaltung der Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Die Gestaltung der Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften richtet sich nach 15a der Friedhofssatzung. 20 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. 20a Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde/ Stadt ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 22 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 22 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.

17 Arzfeld Ausgabe 22/ Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 25 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.b. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 26 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung verliehenen Nutzungsrechte bleiben bestehen. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 27 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofssowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 28 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen für Grabmale nicht einhält ( 19 u. 15a), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 20), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 22 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 20, 20a, 21 und 23), 10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 23 Abs. 6), 11. Grabstätten vernachlässigt ( 24), 12. Die Leichenhalle entgegen 25 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 29 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung/Haushaltssatzung zu entrichten. 30 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die derzeit geltende Friedhofssatzung außer Kraft. Plütscheid, 1. Juni 2016 Johann Heltemes, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen. Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Plütscheid vom 11. Februar 2016 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz () und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungsgebühren erhoben. 2 Reihengrabstätten Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung 150,00 3 Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Einzelgrabstätte 150,00 bb) eine Doppelgrabstätte 300,00 cc) je weitere Grabstätte 150,00 b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchstabe a) bei späteren Bestattung je Jahr für aa) eine Einzelgrabstätte 2,00 bb) eine Doppelgrabstätte 4,00 cc) je weitere Grabstätte 2,00 c) Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit nach Buchstabe a) und b) für aa) eine Einzelgrabstätte 50,00 bb) eine Doppelgrabstätte 100,00 cc) je weitere Grabstätte 50,00 3a Verleihung von Nutzungsrechten an Urnenrasengrabstätten a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für ein Urnenrasengrab 150,00 b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a) bei späteren Bestattung je Jahr 5,00

18 Arzfeld Ausgabe 22/ Ausheben und Schließen der Gräber sowie Umbettungen Für das Ausheben und Schließen der Gräber durch Beauftragte des Friedhofsträgers wir eine Unkostenpauschale entsprechend den Durchschnittsaufwendungen der im vorangegangenen Jahr durchgeführten Bestattungen bzw. Umbettungen erhoben. Der jeweils zu erhebende Betrag wird in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde jährlich festgesetzt. 5 Benutzung der Leichenhalle Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 5 Tagen 15,00 für jeden weiteren Tag 7,50 b) einer Urne bis zu 5 Tagen 15,00 für jeden weiteren Tag 7,50 6 Übrige Kosten Die übrigen nicht durch die Überlassung von Nutzungsrechten, Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber sowie für die Benutzung der Leichenhalle gedeckten Kosten werden jährlich als Gebühren von den Grabnutzungsberechtigten der Grabstätten nach 13, 13a, 14 und 15 der Friedhofssatzung nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben. Zum Aufwand zählen auch die kalkulatorischen Kosten nach dem KAG. Umlagemaßstab ist die Summe aller Grabstätten - Frontlängen, die anteilmäßig auf die Nutzungsberechtigten bezogen werden. Die Ortsgemeinde ist berechtigt, jährliche Vorauszahlungen für den Unterhaltungsaufwand des laufenden Jahres zu erheben. Der Vorauszahlungsbetrag wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt. Die angeforderte Vorauszahlung wird bei der endgültigen Veranlagung der Gebühr für den Veranlagungszeitraum angerechnet. Überzahlte Vorauszahlungen werden verrechnet. Mehrbeträge sind nachzuzahlen. Für im Bereich des Urnenrasengrabfeldes anfallende Pflegeleistungen einschließlich der kalkulatorischen Kosten nach dem KAG wird von den Nutzungsberechtigten nach 15a der Friedhofssatzung eine einmalige Gebühr in Höhe von 600 erhoben. Diese Gebühr umfasst den Aufwand des gesamten Zeitraumes des Nutzungsrechtes. 7 Gebührenschuldner 1. Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofssatzung sind: a) bei Erstbestattungen die Personen, die nach 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller; b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 2. Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch a) der Antragsteller, b) diejenige Person, die sich zur Tragung der Kosten schriftlich verpflichtet hat. 3. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 8 Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 9 Anwendung des Kommunalabgabengesetzes Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gilt im Übrigen das Kommunalabgabengesetz. 10 Inkrafttreten (1) Die Gebührensatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom nebst Änderung vom außer Kraft. Plütscheid, 1. Juni 2016 Johann Heltemes, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen. Sitzung des Ortsgemeinderates Preischeid Am Montag, 6. Juni 2016, 17:30 Uhr, findeteine Sitzung des Ortsgemeinderates Preischeid statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus. Preischeid, 25. Mai 2016 gez. Martin Klaesges, Ortsbürgermeister Reiff Ortsbürgermeister: Thomas Müller, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Reiff Am Montag, 6. Juni 2016, 20:00 Uhr, findeteine Sitzung des Ortsgemeinderates Reiff statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters. Reiff, 25. Mai 2016 gez. Thomas Müller, Ortsbürgermeister Reipeldingen Ortsbürgermeister: Gommarus Oest, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Reipeldingen Am Montag, 6. Juni 2016, 18:30 Uhr, findet eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reipeldingen statt. Sitzungsort: Grillhütte. 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 2. Nachwahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss

19 Arzfeld Ausgabe 22/ Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 6. Verschiedenes Reipeldingen, 25. Mai 2016 gez. Gommarus Oest, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Sengerich Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 17:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Sengerich statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sengerich, 25. Mai 2016 gez. Rudolf Heck, Ortsbürgermeister Sevenig Ortsbürgermeister: Helmut Nelles, Tel /707 Sitzung des Ortsgemeinderates Sevenig Am Montag, 6. Juni 2016, findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Sevenig statt. Sitzungsort: Mehrzweckgebäude. Sevenig, 25. Mai 2016 gez. Helmut Nelles, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Strickscheid Am Dienstag, 7. Juni 2016, 20:30 Uhr, findeteine Sitzung des Ortsgemeinderates Strickscheid statt. Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters. Strickscheid, 25. Mai 2016 gez. Albert Thiex, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Üttfeld Am Dienstag, 7. Juni 2016, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Üttfeld statt. Sitzungsort: ehemalige Schule Binscheid. Üttfeld, 25. Mai 2016 gez. Horst Zils, Ortsbürgermeister Waxweiler Ortsbürgermeister: Manfred Groben Tel / Anmeldung der Kinder in der Kindertagesstätte Waxweiler für das Kindergartenjahr 2016/2017 Die Erweiterung der Kindertagesstätte Waxweiler wird im Herbst abgeschlossen. Ab dem stehen der Einrichtung weitere Plätze für zweijährige Kinder zur Verfügung. Außerdem können einjährige Kinder betreut werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Eltern bereits jetzt die Kinder anzumelden, die im dem Kindergartenjahr 2016/2017 die Kindertagesstätte Waxweiler besuchen möchten. Anmeldungen bitte bis an die Kindertagesstätte Waxweiler, Tel /896.

20 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Der Energieberater hat am Donnerstag, den von Uhr Sprechstunde im Rathaus in Bitburg, Rathausplatz. Voranmeldung unter: In Gerolstein hat der Energieberater am Donnerstag, den von Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Kyllweg 1, Voranmeldung unter 06591/ Pfarreiengemeinschaft Arzfeld für die Pfarreien Arzfeld-Dahnen-Daleiden-Dasburg- Eschfeld-Großkampenberg-Harspelt- Irrhausen-Lichtenborn-Lützkampen-Olmscheid-Preischeid-Üttfeld/ Binscheid Samstag, Großkampenberg Uhr Dankamt zur Goldenen Hochzeit Olmscheid Uhr Vorabendmesse Preischeid Uhr Hochamt zur Kirchweihe Lichtenborn Uhr Festmesse zur Eröffnung des ewigen Gebetes anschließend Gebetstunde für alle. Feierlicher Abschluss mit Eucharistischem Segen. Sonntag, Dasburg Uhr Sonntagsmesse Großkampenberg Uhr Gräbersegnung anschl. Hochamt zur Kirmes Anschließend herzliche Einladung zum Kirmeskonzert im Pfarrhausgarten in Großkampenberg nach der Festmesse. Der MV St. Hubertus lädt ein. Arzfeld Uhr Sonntagsmesse Dasburg Uhr Taufe Montag, Preischeid Uhr Requiem anschl. Gräbersegnung Mittwoch, Eschfeld Uhr hl. Messe Donnerstag, Daleiden Uhr hl. Messe Freitag, Großkampenberg Uhr Festhochamt Kath. öffentl. Bücherei St. Matthäus Daleiden Öffnungszeiten: Sonntag von 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 16:30 bis 18:00 Uhr Wir freuen uns auf regen Besuch! KÖB Katholsiche Öffentliche Bücherei St. Matthäus Daleiden, im Haus Islek Öffnungszeiten: Donnerstag: Uhr Sonntag: Uhr Hallo liebe Bücher- und Lesefreunde.... von Zeit zu Zeit möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren welche Bücher Neu in unserem Bestand sind und für Sie zum Ausleihen bereitstehen. Wir hoffen Sie bald einmal bei uns begrüßen zu können. Ihr Büchereiteam Belletristik/Krimi: Jörg Maurer: Föhnlage - Hochsaison - Schwindelfrei ist nur der Tod - Charlotte Link: Die Betrogene - Jonas Jonasson: Mörder Anders und seine Freunde nebst... - Die Analphabetin die Rechnen konnte - Dora Heldt: Böse Leute - Harlan Coben: Ich schweige für Dich - Sebastian Fitzek: Passagier 23 - Volker Klüpfel: In der ersten Reihe sieht man Meer - Jan Weiler: Im Reich der Pubertiere - Nele Neuhaus(Löwenberg): Sommer der Wahrheit - Müller/vomVenn: Kühe schubsen und noch viele mehr.. Hörbücher: Girard: Verdorbenes Blut Almschädt: Kalter Grund Kyle: Broken und noch viele mehr... Sachbuch: Peter Wohlleben: Das geheime Leben der Bäume - Giulia Enders: Darm mit Charme - Weber s Grillbibel - Günther Thömmes: So braut Deutschland. und noch viele mehr... Kinder-/Jugendbuch: Alice Pantermüller: Mein Lotta-Leben. Bde John Kinney: Gregs Tagebuch. Bd John Green: Das Schicksal ist ein mieser Verräter - Ulrich Hub: An der Arche um Acht. und noch viele mehr... Bücherkorb zum Thema Schulanfang und Schulübergang Leih dir was mit vielen Büchern für Kinder und Ratgebern für Eltern Spendenkonto für Buch-Neuanschaffungen: IBAN DE Pfarreiengemeinschaft Bleialf Samstag, Watzerath Uhr Brautamt und Trauung Samstag, Lünebach Uhr Vorabendmesse Sonntag, Habscheid Uhr hl. Messe Bleialf Uhr Hochamt Pronsfeld Uhr Hochamt Winterspelt Uhr Taufe Sonntag, Habscheid Uhr hl. Messe Bleialf Uhr Hochamt Pronsfeld Uhr Hochamt Winterspelt Uhr Taufe Dienstag, Habscheid Uhr Rosenkranz Lünebach Uhr hl. Messe Mittwoch, Habscheid Uhr hl. Messe im Altenheim Donnerstag, Watzerath Uhr hl. Messe Pfarreiengemeinschaft Schönecken-Waxweiler Samstag, 4. Juni 2016, Unbeflecktes Herz Mariä Uhr Waxweiler Brautamt der Brautleute Linda Smeets und Michael Backes, Schlossheck 10. Sonntag im Jahreskreis Samstag, 4. Juni 2016, Herz Mariä Uhr Waxweiler Altenheim Vorabendmesse Uhr Lambertsberg Vorabendmesse Uhr Lasel Vorabendmesse Sonntag, 5. Juni 2016,10. Sonntag im Jahreskreis Uhr Schönecken Hochamt Uhr Waxweiler Hochamt Uhr Niederlauch Hochamt Uhr Ringhuscheid Hochamt Uhr Waxweiler Taufe des Kindes Greta Regina Peters Montag, 6. Juni 2016, 10. Woche im Jahreskreis hl. Norbert v. Xanten Uhr Plütscheid Eucharistiefeier Uhr Plütscheid Krankenkommunion Frau Rauen Uhr Lambertsberg Krankenkommunion Frau Rauen Uhr Schönecken Krankenkommunion Frau Rauen von-hersel-straße, Graf-Heinrich-Straße Uhr Schönecken Krankenkommunion Frau Rauen Alter Markt, Berliner Straße Uhr Seiwerath Krankenkommunion Frau Rauen Dienstag, 7. Juni 2016, 10. Woche im Jahreskreis Uhr Prüm Dekanatskonferenz mit Weihbischof Dr. Dieser Uhr Feuerscheid Seniorentreff im Dorfgemeinschaftshaus Uhr Schönecken Pfarrheim Seniorenzeit

21 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Heute: Grillsaison wird eröffnet, Spiele, usw Uhr Lasel Seniorentreff im Dorfgemeinschaftshaus Uhr Lauperath Eucharistiefeier Uhr Dingdorf Eucharistiefeier Mittwoch, 8. Juni 2016, 10. Woche im Jahreskreis, hl. Medard Uhr Waxweiler Altenheim Eucharistiefeier Uhr Mauel Krankenkommunion Frau Rauen Uhr Seiwerath Eucharistiefeier Donnerstag, 9. Juni 2016, 10. Woche im Jahreskreis, hl. Ephräm der Syrer Uhr Wawern Seniorennachmittag 60-PLUS Uhr Dackscheid Eucharistiefeier Uhr Uppershausen Eucharistiefeier Freitag, 10. Juni 2016, 10. Woche im Jahreskreis Uhr Feuerscheid Eucharistiefeier Uhr Oberhersdorf Eucharistiefeier Uhr Ringhuscheid Pfarrhaus Bibel - Glauben teilen Pfarrei St. Johannes der Täufer Waxweiler Naturerlebnis und Glaubenszeugnis Vogelstimmenwanderung durch den Stiftungswald Die Pfarrei lädt alle Interessierten am Samstag, 11. Juni 2016, zur Vogelstimmenwanderung ein. Treffpunkt ist um 07:00 Uhr am Sportplatz in Philippsweiler. Dort beginnt die einstündige Wanderung durch den Stiftungswald der Gerhard-Faber-Stiftung. Ziel ist die Napoleonseiche, deren Namensgeber der französische Kaiser Napoleon Bonaparte war. Der Baum steht im Roßbachtal bei Mauel. Auf dem freien Platz um das uralte Naturdenkmal zelebriert Pfarrer Georg Josef Müller gegen 8 Uhr eine heilige Messe. Anschließend wird ein Frühstück gereicht. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Auto direkt zur Napoleonseiche (in Mauel am Hubertushof vorbei) zu fahren. Ev. Kirchengemeinde Prüm Sonntag, Uhr Gottesdienst in Prüm Freitag, Uhr Christoph Spengler & Band in der Ev. Kirche Prüm Aus Fremden können Freunde werden - Sinniges, Widersinniges Hintergründiges und Balladen zu einem aktuellen Thema. Musik zum Mitsingen, Zuhören und Nachdenken. Der Eintritt ist frei. Für weitere Informationen: Pfarrer Clemens Ruhl, Hillstraße 15, Prüm Tel. (06551) 2250, Fax (06551) 2361, pruem@ekkt.de Ev.-freikirchliche Gemeinde Prüm Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst und anschließend gemeinsames Mittagessen Mittwoch, Uhr Beta-Kurs in Prüm Donnerstag, Uhr Bibellesetreff für Frauen in Schloßheck (Infos: Ulrike Proll, Tel /900944) Freitag, Uhr Café International - ein Begegnungstreff für Asylsuchende und Helfer Auskunft: Pastor D. Staudinger, Tel / Kolpingstraße 3, Prüm Besuchen Sie uns im Internet: Jehovas Zeugen Arzfeld Sonntag Uhr Vortrag Wer ist wie Jehova, unser Gott? Uhr Bibelversbetrachtung Hebräer 6:12 Thema: Gott freut sich über unseren Glauben und unsere Treue Freitag Uhr Vertraue auf Jehova und tue Gutes Uhr Bibellesen Psalm Kapitel Was erfahre ich aus den gelesenen Kapiteln über Jehova? Uhr Bibelstudium Thema: Was können wir von Maria über Demut lernen? Besuchen Sie unsere Internetseite Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R., Bitburg Gottesdienste in dieser Woche Sonntag, 5. Juni 2016: 09:30 Uhr Mittwoch, 8. Juni 2016: 20:00 Uhr Sportclub Irrhausen Jahreshauptversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ganz herzlich ein für Samstag, den 4. Juni 2016 um Uhr ins Gasthaus Im Pfenn in Irrhausen. 1. Eröffnung und Begrüßung des Vorsitzenden. 2. Berichte der Geschäftsführerin, des Jugendwartes, der Damenwartin und des Kassenprüfers 3. Aussprache über die Berichte. 4. Entlastung des Vorstandes. 5. Neuwahl des Vorstandes und des Kassenprüfer. 6. Saisonvorbereitung und Mannschaftmeldungen Herrenmannschaften. 7. Planungen des künftigen Jugendspielbetriebes. 8. Verschiedenes Anträge sind bis 1. Juni 2016 schriftlich an den Vorsitzenden zu stellen. Es wäre schön, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können. Sportfest Plütscheid Juni 2016 Danke für 25 Jahre SG L/P/O Freitag, Kleinfeldturnier der Betriebsmannschaften BM Billen / BM Eifel Finanzen / BM Trappen Altherren-Turnier AH LPO / AH Lasel / AH Koosbüsch Samstag, Uhr Spiel der C-Jugend JSG W/L/P Uhr Spiel der Damenmannschaft Uhr KZM Kleinfeldturnier FZM Euscheid - FZM Neuheilenbach - FZM Hersdorf - Bergmeister Lambertsberg - FZM Mauel - Zoom Waxweiler - FZM Oberlauch - FZM Feuerscheid - FZM Legends - FZM Nimshuscheid - FZM Chicago Rodershausen Sonntag, Uhr Bambini-Eifel-Cup 2016 Gruppe 1: JSG Nimstal, JSG Prüm, JSG Neidenbach, JSG Rittersdorf, JSG Lambertsberg/Plütscheid/Waxweiler Gruppe 2: JSG GLÜ, JSG Arzfeld (Titelverteidiger), JSG Weinsheim, KFC Amel, KFC Weywertz Uhr Frühschoppenkonzert MV Plütscheid/Lambertsberg mit Mittagstisch, anschließend Kuchenbuffet Uhr Spiel der F-Jugend JSG W/L/P Uhr Spiel der E-Jugend JSG W/L/P Uhr Spiel der D-Jugend JSG W/L/P Uhr Spiel der 1. Mannschaft SG L/P/O Uhr Turnier: FZM Krummenacker, Weinsheim III, FZM Ehlenz Musik//DJ-TEAM VON LT-VERANSTALTUNGSTECHNIK

22 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Anzeige aus der Region für die Region Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Gepflegtes, helles Haus, zentral, ruhig 3 ZKB, Waschküche, Keller, G-WC, PKW-Stellplatz, vorzugsweise möbliert in Neuerburg zu vermieten, 450 KM Tel.: , Mo. bis Sa. ab Uhr Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage der Fa. Teppichhaus Prüm. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Ein neues Heim finden Sie bei IMMOBILIENWELT Beilagenhinweis IHR ANSPRECHPARTNER Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilage der Fa. Schmitz - Landfleischerei. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Heinz Neisemeyer Ich berate Sie gerne! Mobil: 0151 / Tel / h.neisemeyer@wittich-foehren.de XXXX Ferienwohnung Iris Kiefer Medardusstraße Mettlach-Nohn Tel. (06868) i.kiefer@t-online.de Modern eingerichtete, abgeschlossene Komfort-Ferienwohnung für 2-4 Personen, 70 qm. Separater Eingang, Diele, Wohnraum mit offener Küche, 2 Schlafzimmer, Designer- Duschbad. Teilüberdachte Terrasse mit unverbautem Blick bis Frankreich und Luxembourg, Grillplatz. Sehr ruhige Lage. Parkplatz direkt vor der Wohnung. Keine Kurtaxe! Werben Sie in Ihren Mitteilungsblättern Anzeigenwerbung Sonderbeilagen Privat- und Geschäftsanzeigen Vermietung der Ferienwohnung ab 5 Übernachtungen Preis für 2 Personen 40,- für jede weitere Person 10,- Ihr Erfolg ist unser Anspruch!

23 Arzfeld Ausgabe 22/2016

24 Arzfeld Ausgabe 22/2016 SG Pronsfeld/Lünebach A-Klasse Relegation Spiel , 14:30 Uhr, SV Schleid- SG Prümer Land/Wallersheim in Schleid Spiel , 20:00 Uhr, Verlierer Spiel 1 - SG Lünebach Spielort ist bei Niederlage von Schleid im ersten Spiel in Lünebach. Ansonsten findet das Spiel in Prüm statt. Spiel , 14:30 Uhr, Sieger Spiel 1 - SG Lünebach Spielort bei Sieg von SV Schleid in Spiel 1, ist Lünebach. Bei Sieg von Prüm in Spiel 1, findet Spiel 3 in Prüm statt. S.V. Eifelland Waxweiler Die Seniorenmannschaft des S.V. Eifelland Waxweiler nimmtam kommenden Wochenende an der Kreismeisterschaft der D-Klassen teil. Sonntag, 5. Juni 2016 Spielort: Kirchweiler Teilnehmer: S.V. Eifelland Waxweiler FC Kirchweiler II SG Schneifel-Stadtkyll III SG Prüm-Enz II Spielplan: 13:30 Uhr Stadtkyll III - Prüm-Enz II 14:00 Uhr Stadtkyll III - SV Waxweiler 14:30 Uhr Kirchweiler II - SV Waxweiler 15:00 Uhr Krichweiler II - Stastkyll III 15:30 Uhr SV Waxweiler - Prüm-Enz II 16:00 Uhr Kirchweiler II - Prüm-Enz II Projektchor PRO CANTO Arzfeld und Umgebung 2006 Konzerthinweis Impulskonzert Deep Peace Pfarrkirche St. Josef, Olmscheid Samstag, 11. Juni 2016, Uhr Beweggründe zum Thema und Leitsatz Es ist unbestritten, dass unsere Welt in großen Teilen auf dem Kopf steht. Die Gründe hierfür sind vielfältig und allgegenwärtig. Wir erleben zunehmend Gewalt, Armut, Flucht, Not, Hetze und ähnlich gelagerte Widrigkeiten, die uns nach unserer Auffassung alle gemeinsam angehen und dem wir uns nicht verschließen dürfen. Unser christliches Menschenbild als Grundlage allen Handelns unterstreicht dies in besonderer Weise. Wir sind alle gemeinsam aufgerufen, mögliche Hilfe zu geben. Wir stehen im Wort. Alle Schwierigkeiten im breiten Spektrum der leidigen Geschehnisse und der menschlichen Tragödien führen verstärkt dazu, dass die Menschheit sich überwiegend nach einem friedlichen Zusammenleben sehnt. Wir werden in unserer kleinen Gemeinschaft die Welt nicht in Gänze verändern können. Aber wir können diesen Wunsch in lokaler Gemeinsamkeit untermauern und unsere Bitten in Wort und Musik ausdrücken. Deshalb stellen wir unsere diesjährigen Aktivitäten unter das Thema Frieden und bewerben unsere Konzerte mit dem Leitsatz Deep Peace. Wir hoffen sehr, dass viele Zuhörerinnen und Zuhörer diese Überlegungen und Beweggründe teilen, sich im Innersten damit identifizieren können und diesen Wunsch über und mit unserer Musik entsprechend demonstrieren. Wir freuen uns über viele Besucherinnen und Besucher. Eifelverein Ortsgruppe Arzfeld e.v. Radtour Der Eifelverein Ortsgruppe Arzfeld e.v. lädt für Sonntag, 5. Juni 2016, zu einer Radtour ein. ein. Die Tour startet um Uhr vom Dorfplatz Arzfeld aus und führt über den Radweg nach Üttfeld, von dort über Masthorn und entlang des Tierparkes zum Cafe 1900 in Lünebach, wo wir eine Rast einlegen. Anschließend fahren wir über den Radweg zurück nach Arzfeld. Wanderung Für Sonntag, 12. Juni 2016, laden wir zu einer Wanderung über den Rundweg Nr. 7 des Naturparkes Südeifel im Raum Sevenig (Our) ein. Wir starten um Uhr vom Dorfplatz Arzfeld aus mit Privatfahrzeugen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich zu einer Teilnahme eingeladen. Volksliedersingen in Leidenborn Am Donnerstag, dem 9. Juni 2016 findet der letzte Volksliedertreff vor der Sommerpause im Haus Geiben in Leidenborn statt, und zwar am Nachmittag um Uhr. Wer einen gemütlichen Nachmittag in geselliger Runde und mit musikalischer Begleitung erleben möchte, ist herzlich willkommen. Weitere Informationen unter 06559/343. Eifelverein Waxweiler Wanderung auf den Höhen zwischen Nimstal und Prümtal Der Eifelverein Waxweiler lädt alle Wanderfreunde zu einer Wanderung am Sonntag, dem 5. Juni 2016, ein. Die Tageswanderung führt vom Sportplatz in Holsthum über die Höhen zwischen Nimstal und Prümtal. Die Wanderstrecke beträgt ca. 15 km und ist leicht zu gehen. Wanderführerinnen sind Christine Kimmlingen und Angelika Berger. Abfahrt zur Wanderung ist um Uhr beim Parkplatz am Bürgerhaus mit privatem PKW. Mitfahrerbetrag: 3,50 Musikverein Olmscheid-Jucken Musikalischer Nachmittag für musikbegeisterte Jugend Der Musikverein Olmscheid-Jucken lädt herzlich zu einem musikalischen Nachmittag ein. Zunächst trägt die Jugendgruppe des Musikvereins einige Stücke vor, anschließend wollen wir die einzelnen Instrumente vorstellen und die notwendigen Voraussetzungen zum Erlernen eines Instrumentes erläutern. Die Instrumente können auch gerne unter fachlicher Anleitung ausprobiert werden. Alle Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich willkommen. Zur Abrundung der Veranstaltung bieten wir Getränke, Kaffee und Kuchen an. Falls Interesse besteht, dann freut sich die Jugendleiterin Euch am Samstag, den 11. Juni 2016 um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Olmscheid zu empfangen. Bei Interesse freuen wir uns auf eine Rückmeldung bis Donnerstag, den 9. Juni 2016 bei Franz Metz oder telefonisch unter 0176/ Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel 3. Grünland- und Futterbautag Am Mittwoch, 8. Juni 2016 findet in Steinborn der 3. Grünlandund Futterbautag des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Eifel statt. Die Veranstaltung beginnt um Uhr im Gemeindehaus in Steinborn und endet ca. um Uhr auf den Versuchsfeldern des DLR Eifel. Die Teilnehmergebühr beträgt 15 pro Person (inkl. Mittagsimbiss und Getränke). Eine Anmeldung ist erforderlich im Internet unter oder Tel bis zum Vormittags finden Vorträge zu den Themen: Futterverluste vom Mähen bis zum Trog, Voraussetzungen für Weidehaltung, Effizienzsteigerung beim Wirtschaftsdüngereinsatz und Steigerung der XP-Gehalte vom Grünfutter statt. Zudem stellt sich das Projekt Gesundheitsmonitoring Rind RLP vor. Die Fördermöglichkeiten von Gülleausbringtechnik und Abstandsauflagen bei der Ausbringung von Gülle werden kurz erläutert.

25 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Ab Uhr werden mit Unterstützung des Maschinen- und Betriebshilfsring Bitburg-Prüm auf den Versuchsflächen des DLR Eifel in Steinborn verschiedene bodennahe Gülleausbringtechniken gezeigt und ihre Vor- und Nachteile von Praktikern und einem Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erläutert. Eifelverein Bleialf-Schneifel In die blühende Lüneburger Heide Zur Blütezeit der Heide lädt der Eifelverein Bleialf-Schneifel zu einer Wander- und Erlebnisreise in die Lüneburger Heide ein. Vom 29. August bis 4. September 2016 erleben die Wanderer auf geführten Routen die schönsten und eindrucksvollsten Heidegebiete, Moore und Wälder, während die Nichtwanderer mit einheimischer Reiseleitung per Bus und Pferdekutsche die Heide kennen lernen sowie die Städte Lüneburg, Celle und Hamburg besuchen. Auf der Hinreise Besuch des Weltvogelparks Walsrode, auf der Rückreise Mittagsrast in Hameln. Einige Plätze - auch für Nichtmitglieder - sind noch frei. Informationen und Anmeldung bei Wanderwart Georg Hahn, Tel oder DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e. V. Seminarprogramm Erste Hilfe Ausbildungen Anmeldung und weitere Kurstermine unter oder Die Kurstermine für das gesamte Jahr stehen bereits fest; Sprechen Sie uns an! - Ausbildung Rotkreuzkurs Mittwoch, 29. Juni 2016, 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Montag, 24. Oktober 2016, 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Rotkreuzkurs (mit Sehtest) Samstag, 2. Juli 2016, 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Samstag, 16. Juli 2016, 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Erste Hilfe am Kind Samstag, 12. November 2016, 08:30 bis 16:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg - Fortbildung (Alle 1-2 Jahre) Fortbildung in Erste Hilfe Montag, 13. Juni 2016, 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Samstag, 18. Juni 2016, 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Familienbildungsprogramm Anmeldung und Information: Manuela Neyses, Tel oder manuela.neyses@bildungswerk.drk.de Spiel- und Kontaktgruppe für Kinder von 1 bis 3 Jahren mit ihren Eltern in Bitburg, Prüm und nun auch neu in Bleialf Die Spiel- und Kontaktgruppe ist ein familienbegleitendes Angebot für Eltern. Die Gruppen geben Kindern ab einem Jahr die Gelegenheit, neue Umwelterfahrungen zu sammeln, ohne die schützende Nähe der Eltern zu entbehren. An folgenden Tagen werden Kurse angeboten: dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils in der Zeit von Uhr. Wir laden Sie gerne zu einer Schnupperstunde ein! Musikgarten in Bitburg & Bollendorf ein Angebot der DRK- Familienbildungsstätte für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren mit ihren Eltern Bereits kleine Kinder staunen über Bewegungen, Echospiele und Instrumentalspiel und imitieren diese begeistert nach. Mit Glöckchen, Rasseln, Klanghölzern, Rhythmikspielen und tänzerischen Elementen stärkt der Musikgarten diese Neigung und fördert das Sprech- und Hörverhalten. Die Familienbildungsstätte des Deutschen Roten Kreuzes Bitburg bietet nun schon seit einigen Jahren den Musikgarten in Bitburg an. Seit vergangenem Jahr wird auch in Bollendorf eine Gruppe durchgeführt. In Bitburg trifft sich eine Gruppe montags von Uhr; in Bollendorf jeden Mittwoch von Uhr. Kath. Erwachsenenbildung Westeifel Analphabeten in Deutschkursen Kursleitende, Sprachvermittelnde und Interessierte sind eingeladen zu einer eintägigen Fortbildung am Samstag, dem in Kyllburg. Die Veranstaltung beginnt um Uhr und endet ca Uhr. Referentin ist Johanna Brylka (LAG anderes lernen e.v., Mitautorin von Fachliteratur und Alphabetisierungsfachkraft). Geboten werden Informationen, Tipps, Methoden und Materialien zur (besseren) Förderung von Analphabeten in der Sprachvermittlung. Die Veranstaltung findet statt in Trägerschaft der Katholischen Erwachsenenbildung. Für Kursleitende und Ehrenamtliche der KEB und des Caritasverbandes ist die Teilnahme (inkl. Kursgebühr und Verpflegung)kostenfrei. Andere Teilnehmende können für 30 Euro mitmachen. Anmeldung erforderlich: info@keb-westeifel.de, 06551/ Christen begegnen Muslimen Menschen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, wissen oft recht wenig über den Glauben der Menschen, denen sie in diesem Zusammenhang begegnen. Bei dieser Informationsveranstaltung wird der Islam behandelt. Referent ist Matthias Neff von der Ökumenekommission des Bistums Trier. Teilnehmen können alle Interessierten. Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Westeifel. Termin: Veranstaltungsort: Kyllburg. Beginn/Ende: bis Uhr. Anmeldung ist erforderlich: info@keb-westeifel.de, 06551/ Eltern-Kind-Gruppenleitungen Am 1.7. beginnt ein Ausbildungskurs zur Eltern-Kind-Gruppenleitung (EKP). Insgesamt umfasst die Qualifikation drei Freitagabende (01.07./02.09./30.09.)und zwei ganze Samstage (02.07./03.09.). Die Teilnehmenden werden geschult in Psychologie des Kleinkindes, Kleinkindmotorik, Religionspädagogik und Kursgestaltung. Danach können die Absolventinnen Gruppenleitungen übernehmen und erhalten dafür ein Honorar. Besonders im Raum Daun, Bitburg und Birgel werden Kursleitungen gesucht, aber auch an etlichen anderen Orten. Kursort: Prüm. Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Westeifel in Kooperation mit der Katholischen Familienbildungsstätte in Bitburg. Kursgebühr: 120 Euro. Für Anmeldungen und Informationen wenden sich Interessierte an: Petra Nickel, 06591/980079, petra.nickel70@web.de VHS Prüm Kurstermine Juni: Charisma - eine gewinnende Ausstrahlung durch das gewisse etwas Ein Seminar für Frauen, die selbst aktiv mitgestalten und aus sich heraus strahlen (oder dies wollen) - privat, beruflich und auch im sozialen und politischen Umfeld. Die Teilnehmerinnen werden ihre persönlichen Wirkungsmittel und - möglichkeiten kennen und einschätzen lernen.

26 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Damit FRAU in der Öffentlichkeit präsent & authentisch wirkt, gibt es wertvolle Erkenntnisse und Tipps Das Seminar wird aus Landesmitteln zur Förderung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann bezuschusst. Tagesseminar am Samstag, 18. Juni, Uhr (incl. Pause) Golf - Grundkurs für Einsteiger In Zusammenarbeit mit der Golfanlage Lietzenhof, Burbach, finden von Frühjahr bis Herbst Schnupperkurse statt. Leihschläger und Übungsbälle sind in der Kursgebühr enthalten. 6 x sonntags, Uhr ab 12. Juni Minibridge Im Einsteigerkurs werden die Spielregeln und einfache Spieltechniken dieses faszinierenden Spiels schrittweise vermittelt. 8 x dienstags, Uhr ab Juni Tanzkurs für Fortgeschrittene Die Standardtänze gehören schon zum festen Repertoire. Jetzt kommen die neuen modernen Tänze dazu. Es macht einfach Spaß etwas zu beherrschen, was nicht jeder kann. 6 x mittwochs, 18:30-20:00 Uhr ab 1. Juni (in Olzheim) Wecke den Künstler in Dir - Leinwandbilder modern, trendy und künstlerisch gestalten Verschiedenen Techniken, Grundkenntnisse der Farbtheorie und Gestaltung sowie Kenntnisse über das abstrakte oder auch realistische Malen werden vermittelt. Tages-Workshop am Samstag, 4. Juni, Uhr (1/2 Std. Pause) Tanz Dich fit! (in Schönecken) Line-Dance, Round und internationale Folklore sorgen für Kondition, Training der grauen Zellen und gute Stimmung. 5 x montags, Uhr ab 6. Juni Fleischlos grillen Auch mit Fisch und Gemüse lassen sich gemütliche Grillabende gestalten. Alternativen zu gegrilltem Fleisch werden vorgestellt, Anregungen gegeben. 1 Abend, mittwochs, Uhr im Juni Bildungs- und Lerngeschichten - Fortbildung für Erzieher/Erzieherinnen Bildungs- und Lerngeschichten entstehen durch die Beobachtung von Kindern in alltäglichen Situationen. Sie erfassen sowohl den Kontext der kindlichen Handlungen als auch die Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen. Mit Hilfe der Bildungsund Lerngeschichten können sich die pädagogischen Fachkräfte untereinander sowie mit den jeweiligen Kindern und deren Eltern austauschen. Dieser Austausch soll dazu beitragen, die Stärken der Kinder besser zu verstehen und ihre Lernprozesse zu fördern. In dem Projekt Bildungs- und Lerngeschichten steht deshalb nicht die Frage im Vordergrund, ob Kinder über konkrete Fertigkeiten verfügen, die sie ihrem jeweiligen Alter entsprechend beherrschen sollten. Vielmehr geht es darum, einen Blick hinter diese Fertigkeiten zu werfen und allgemeinere Kompetenzen und Fähigkeiten zu erfassen, die für die Bildungsprozesse der Kinder von Bedeutung sind. Dieses Weiterbildungsangebot eröffnet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätten die Möglichkeit, ihre berufliche Praxis weiter zu entwickeln sowie neue Perspektiven für ihr berufliches Handeln zu finden. 8 x 8 Unterrichtsstunden, wochentags nach Plan, Uhr ab 5. Oktober Weitere Informationen und Anmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle Sprechstunde CDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder bietet für die Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises bei Fragen, Anregungen oder Gesprächswünschen Bürgersprechstunden nach Vereinbarung an. Terminanfragen richten Sie einfach Telefon-Nr.: 030 / oder patrick.schnieder@bundestag.de. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www. patrick-schnieder.de SPD Kreisverband Bitburg-Prüm SPD Landtagsabgeordneter Nico Steinbach Der SPD-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Nico Steinbach bietet eine Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung im SPD-Bürgerbüro, Westpark 2, Eingang B, in Bitburg an. Eine Terminabsprache ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr unter Tel. Nr oder per Mail an nico. steinbach@spd-eifelkreis.de möglich. Informationen über aktuelle politische Themen und die Kreispolitik finden Sie auch auf JUSOS Politisch interessierte Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene haben die Möglichkeit die Jusos im Eifelkreis per jusos. eifelkreis@gmail.com zu kontaktieren, um Informationen über deren Aktivitäten und Veranstaltungen zu erhalten. Sprecher der Eifel-Jusos sind Paul Heckemanns und Manuel Krämer. Sprechstunde der SPD Bundestagsabgeordneten Die SPD-Generalsekretärin Katarina Barley, MdB bietet Sprechstunden nach Vereinbarung unter oder per Mail unter katarina.barley@bundestag.de an. Freies WLAN in Gemeinden und Städten - Verbesserungen in Sicht Der GStB begrüßt die Überlegungen der Koalitionsfraktionen, von der Störerhaftung im Telemediengesetz abzusehen und so bestehende Rechtsunsicherheiten beim Angebot von öffentlichen WLAN-Netzen zu beseitigen. Immer mehr Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz setzen auf für die Nutzer kostenfreien Internetzugang. Dies ist nicht nur für den örtlichen Tourismus interessant, sondern kann zur Belebung der Innenstädte und Stärkung der örtlichen Wirtschaft beitragen. Auch Einrichtungen wie Bibliotheken, Rathäuser oder der ÖPNV können so attraktiver werden. Bislang ist die Rechtslage mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen und unterschiedlicher Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Wenn die Änderungen im Wirtschaftsausschuss beschlossen werden, könnte der Deutsche Bundestag das Gesetz voraussichtlich noch im Mai beschließen. CDU Kreisverband Bitburg-Prüm Sprechstunde mit Michael Billen Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Michael Billen (Kaschenbach), bietet Sprechstunden nach Vereinbarung in der CDU-Geschäftsstelle in Bitburg, an. Terminabsprache unter Tel.-Nr oder Fax-Nr Kontaktaufnahme und Terminanfragen sind auch über die Internetadresse michael-billen.de möglich. MARIENHAUS MVZ, Standort Neuerburg Chirurgische Praxis Dr. Ingvo Müller Wir machen Urlaub vom bis Ab sind wir wieder für Sie da!

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36 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Klassik-Crossover-Programm Die Macht der Gefühle Neue Philharmonie Frankfurt Auszüge aus Teil I Ennio Morricone The Extasy of Gold Giacomo Puccini La Bohéme: Arien und Duett Ennio Morricone Once Upon A Time In The West Giacomo Puccini Tosca: Arien Ennio Morricone Gabriel s Oboe Giacomo Puccini Turandot: Arien Ennio Morricone The Good, the Bad and the Ugly Ein musikalisches Panorama der Extraklasse wie The Last Night of the Proms Auszüge aus Teil II John Williams Harry Potters Wondrous World Andrew Lloyd Webber Don t Cry For Me Argentina John Miles Music Mendelssohn Die Hebriden Queen Who Wants To Live Forever Ron Goodwin Miss Marple The Beatles Hey Jude The Beatles/Joe Cocker With A Little Help From My Friends Edward Elgar Pomps & Circumstances Nr. 1 Adele Skyfall Deep Purple Smoke on the Water Brillant-Feuerwerk und viele weitere Überraschungen. 20. August 2016 Steinbruch Juchem in Niederwörresbach/Gerach Bestellen Sie jetzt Ihre Tickets in der gewünschten Kategorie Telefon steinbruch-open-air.de

37 Arzfeld Ausgabe 22/2016 Mobiler Friseur Familienanzeigen Haare zu Hause schneiden lassen! Terminabsprache unter: in Ihrem Mitteilungsblatt Friseurmeisterin Petra Propson Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de Daleiden Handel Handwerk Dienstleistungen von A BIS Z Liebe baut Brücken vom Ich zum Du, vom irdischen zum überirdischen Ufer. einen Blick Ihre regionalen Partner auf Begleitend an Ihrer Seite >> B >> Beerdigung auf Ihrem heimischen Friedhof sowie Wald- und Seebestattungen Gerlindes Flowershop Arzfeld Tel / Tag und Nacht erreichbar: Blumen Kränze Gestecke Schönecken Hinter Isabellen 2 Tel Wallersheim An der Kirche 8 Tel wittich.de/anzeigen Erfolg Bildung Beruf Zukunft Bestattungen Stefan Bong Stellen Anzeigenannahme / Bestattermeister und Fachgeprüfter Bestatter Tag und Nacht Sonn- und feiertags Erledigung aller Formalitäten Bestattungsvorsorge Wir suchen Mitarbeiter/in Tel.: Mobil: für Küche und Service ab sofort. Voll- und Teilzeit. Tel Arzfeld Hauptstraße 3 Schloss-Hotel Kruft Bitburger Str Neuerburg Staatliches Eifel-Gymnasium Neuerburg Köchin/Koch Die Besoldung erfolgt nach TV-L. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, spätere Festeinstellung nicht ausgeschlossen. Fachkräfte mit Großküchenerfahrung und Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung werden bevorzugt. Ihr/Ihm obliegt die Leitung der Küche sowie die Anleitung und Arbeitseinteilung der Küchenhilfen in Abstimmung mit der Wirtschaftsleiterin. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens an: Staatliches Eifel-Gymnasium Neuerburg, Pestalozzistraße 19-25, Neuerburg oder online unter: schule@eifel-gymnasium.de Vermittlung bitte! Die aktuellen Stellenangebote helfen ihnen dabei! Pronsfeld 06556/845 Foto: Michael Horaczek, pro-photo.de Wegen längerfristiger Erkrankung unseres Küchenleiters suchen wir ab sofort als Krankheitsvertretung für unsere Internatsküche eine/einen Detlef Pflipsen Fachgeprüfter Bestatter Es ist schwierig, in schweren Stunden an alle und an alles zu denken. Die Trauerdanksagung in ihrem Mitteilungsblatt hilft Ihnen, beim Danken keinen zu vergessen.

38 Arzfeld Ausgabe 22/2016 FÜHRUNG UND MANAGEMENT Moderation & kollegiale Beratung in Gruppen Termine: , 09: Uhr Kosten: 195 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Termine: , und Zeiten: 09: Uhr Kosten: 490 Die gesunde Führungskraft Termin: Zeiten: 09: Uhr Kosten: 390 Qualitätsmanager/in (IHK) Termine: Infoveranstaltung: , 18 Uhr Zeiten: 17 Werktage, 09:00-16:30 Uhr Kosten: Personal Coach (IHK) Termine: Zeiten: 10 Blöcke zu je 2 Tagen i.d.r. Do.+Fr. 09:00-16:30 Uhr Kosten: AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN, ZERTIFIKATE, AUSBILDER Assistant Sommelier (IHK) Termine: Zeiten: ab 09:00 Uhr ganztägig Kosten: Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau Termine: Zeiten: Sa, 08:30-16:00 Uhr Kosten: IHK-Fachkraft für das Rechnungswesen Modul Grundlagen der Steuerlehre Termine: Zeiten: Mo+Mi, 18:00-21:15 Uhr Kosten: 395 Industriekaufleute - Prüfungsvorbereitung Termine: Live-Online-Unterricht Zeiten: Mo. + Do., 18:30-20:00 Uhr Kosten: 275 Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in Termine: Zeiten: Fr, 18:00-20:30 Uhr, Sa, 08:00-13:00 Uhr Kosten: Geprüfte/r Industriemeister/in Elektrotechnik Termine: in Wittlich Infoveranstaltung: , 17 Uhr Zeiten: Sa, 07:30-14:00 Uhr Kosten: Fachmann/-frau für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK) Termine: Zeiten: Mi, 18:00-21:15 Uhr Kosten: 900 Qualifizierte Personalfachkraft (IHK) Termine: Live-Online-Unterricht Zeiten: Di+Do, 18:00-20:30 Uhr Kosten: IHK-Fachkraft für das Rechnungswesen VORMITTAGS- Modul Grundlagen der Buchführung Termine: Zeiten: Di+Do, 18:00-20:30 Uhr Kosten: Professionelles Office-Management (IHK) mit Praxiscoaching Termine: Infoveranstaltung: , 17 Uhr Zeiten: 13 Werktage, 09:00-16:30 Uhr Kosten: Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen Termine: Zeiten: Fr, 18:00-20:30 Uhr, Sa, 08:00-13:00 Uhr Kosten: Fachkraft für Buchführung (IHK) Termine: Live-Online-Unterricht Zeiten: Mi, 17:45-20:15 Uhr Kosten: Controller-Assistent/in (IHK) Termine: Zeiten: Di+Do, 18:00-21:15 Uhr Kosten: TAGESSEMINARE ALLGEMEIN Schlagfertig und nie wieder sprachlos Termine: , 09:00-16:30 Uhr Kosten: 195 Digitale Medien und soziale Netzwerke - Unternehmen im 21. Jahrhundert Termin: , 09:00-16:30 Uhr Kosten: 195 Telefontraining für Auszubildende Termin: , 09:00-16:30 Uhr Kosten: 170 Professioneller Verkauf am Telefon Termin: , 09:00-16:30 Uhr Kosten: 390 Excel im Controlling einsetzen Termine: , 09:00-16:30 Uhr Kosten: 390 FREMDSPRACHEN Französisch für Einsteiger/innen mit keinen bis wenigen Vorkenntnissen (A1, 1) Termine: Zeiten: Di, 18:30-21:00 Uhr Kosten: 295 Französisch für Anwender/innen mit soliden Basiskenntnissen (A2, 1) Termine: Zeiten: Di, 18:30-21:00 Uhr Kosten: 260 Business English Basic Level (IHK) Termine: Zeiten: Do, 18:00-20:30 Uhr Kosten: 420 Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch Termine: Zeiten: Di+Do, 18:00-20:30 Uhr, Kosten: TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER Informationsabend für Existenzgründer: Wie mache ich mich selbstständig? Termin: oder in Trier, Zeiten: bis Uhr Kosten: 20 (inkl. Seminarunterlagen) Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan? Termin: oder in Trier Zeiten: 14:00 bis 17:30 Uhr Kosten: 90 (inkl. Stellungnahme der Agentur für Arbeit) Alle Angaben ohne Gewähr. Ansprechpartnerinnen: Hildegard Großmann Tel.: 0651/ Marika Lengler Tel.: 0651/ Petra Roth Tel.: 0651/ Linda Helfen Tel.: 0651/ Versicherungsmakler nach 34 d Abs. 1 GewO Finanzmakler nach 34c der GewO Verschlafen Sie nicht den Anschluss! Sie leben im Wohneigentum und möchten sich bereits heute eine günstige Anschlussfinanzierung sichern? Sprechen Sie uns an. Wir frieren Zinsen für Sie ein - bis zu 66 Monate vor der Anschlussfinanzierung! Prüm Monthermeerstraße 10 Tel /2116 neumann-pruem@t-online.de Vergleichs-Rechner unter Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage der Fa. Autohaus Eifel-Mosel GmbH. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Die LINUS WITTICH-Leserreise 5 TAGE AMMERGAUER ALPEN IM 4* HOTEL SCHILLINGSHOF BAD KOHLGRUB Entspannen und Erleben Sie die Ammergauer Alpen in einem TOP Hotel. 1.Tag: Anreise Bad Kohlgrub 2. Tag: Alpenrundfahrt rund um die Zugspitze mit Garmisch Partenkirchen, Fotostopp Zugspitze, Seefeld, Mittenwald, Kloster Ettal und Oberammergau. 3.Tag: Halbtagesfahrt Murnau (Stadtführung) mit Schifffahrt Staffelsee (inkl.) bayrischer Abend mit Ochs am Spieß und den Saulgruber Wirtsstub`nmusi beim Bärlauchwirt in Saulgrub 4.Tag: Pfaffenwinkel mit ehem. Stift Augustiner Chorherren Rottenbuch und Wieskirche, Füssen mit freier Verfügung, 2 Fotostopps mit den Königsschlössern Neuschwanstein und Hohenschwangau, Besichtigung Allgäuer Käserei 5.Tag: Heimfahrt zu den Ausgangspunkten IHR HOTEL: Das 4**** Hotel Schillingshof in Bad Kohlgrub liegt in ruhiger Lage am Fuße des Hörnle auf gesunden 900 m Höhe. Die modernen Zimmer im alpenländischen Stil sind mit Bad-WC oder Dusche-WC, Föhn, Flachbild-Sat-TV, Minibar und Terrasse oder Balkon ausgestattet. Die Hörnle-Schwebebahn startet direkt vor dem Haus. Hallenbad, Farblichtsauna, Kräutersauna, Beauty-Vital-Farm, Kegelbahn, Poolbillard, Restaurant, Kaminbar und ein qm Garten lädt Sie zum Verweilen ein. Weitere Reisen unter LEISTUNGEN: Fahrt im modernen Fernreisebus 4 x Übernachtung im modernen Doppel- / Einzelzimmer im alpenländischen Stil 4x Frühstücksbüffet mit reichhaltigem Ammergauer Landhausfrühstück 3 x Abendessen im Rahmen der Halbpension Schillingshofer Gaumenfreuden (Menu oder Buffet je nach Wahl des Küchenchefs) 1x Bayrischer Abend beim TV bekannten Bärlauchwirt Landgasthaus Kargl in Saulgrub mit Ochs am Spieß/Salatbuffet und den Saulgruber Wirtsstub`nmusi Relaxen in Schwimmbad, Farblicht- und Kräutersauna Nutzung des modernen Fitnessraumes Tagesausflug Alpenausflug rund um die Zugspitze Halbtagesausflug Murnau inkl. Schifffahrt auf dem Staffelsee Tagesausflug Pfaffenwinkel, Ostallgäu und Füssen inkl. Besichtigung Allgäuer Käserei Reisepreis: 499,00 im DZ pro Person 597,00 im EZ Kurtaxe: 8,00 pro Person/Aufenthalt Termine: ; ; ZUSTIEGSMÖGLICHKEITEN: Schweich, Ehrang, Sirzenich, Trier, Bitburg, Wittlich, Prüm, Mehren, Kaisersesch, Polch, Koblenz, Andernach, Neuwied, Weißenthurm, Saarburg, BH Brückenstraße (MP 15,00 p.p.) TRIERS TOURISTIKMARKE NR INFORMATIONEN & BUCHUNG: KYLLTAL-REISEN GmbH, Trierweiler-Sirzenich, info@kylltal-reisen.de,

39 Arzfeld Ausgabe 22/2016 ANGEBOTE de s MONATs -Waschmaschine WA 654 DI 1400 Touren, 6 kg, A++ nur 378,- Reiseleitung durch Skandinavienexpertin Claudia Krebs -Einbauspülmaschine vollintegriert, 60 cm, A+ nur 348,- Weitere Stand- und Einbaugeräte am Lager! Hausgeräte-Vertrieb Alfred Lorsy Gondelsheim, Tel / 1451 od / Besichtigung nur nach tel. Absprache! sammler sucht Antiquitäten, Pelze, alte Uhren und Musikinstrumente, Silber und altes Spielzeug. Zahle sehr gut und bar. Telefon: / oder: / Rita Marie Krankenfahrten (alle Kassen) Dialyse Chemo-Bestrahlungsfahrten Augen-OP Stadt- und Fernfahrten Telefon: / Mystisches Nordkap Deluxe Mitternachtssonne - Postschiff - Lofoten und Geirangerfjord Begeben Sie sich mit uns, den Skandinavienprofis, auf eine unvergessliche Reise zum Ende der Welt. Genießen Sie das einzigartige Postschiff - erlebnis sowie eine Kreuzfahrt auf dem Geirangerfjord. Erleben Sie einen ständigen Wechsel aus Wald, Fjord, Flüssen, Seen, Berglandschaft & Vege - tationsebenen bei dieser traumhaften Reise zum nördlichen Punkt Europas. Reisetermin: HP ( EZZ 600 ) Inkl. Linden-Reisen-Komfort-Leistungspaket: Fahrt im Business-Class-Bus mit WC, Klimaanlage und Bordküche Frühstück am Bus bei der Hinreise (belegte Brötchen und Kaffee) Schiffspassagen in 2-Bett-Innenkabine mit Frühstücks- und Abendbuffet Travemünde-Trelleborg mit der TT-Line (inkl. Tischgetränke Abendbuffet) Stockholm-Turku mit der Viking-Line (inkl. Tisch getränke Abendbuffet) Oslo - Kiel mit Color-Line mit einem der modernsten Fährschiffe der Welt Hotelübernachtung in erstklassigen Hotels in zentraler Lage inkl. Frühstück und Abendessen 2 Nächte auf den Lofoten alle innernorwegischen Fähren für Bus und Passagiere, Tunnel- und Mautgebühren Eintritt am Nordkap Stadtführungen in Stockholm und Oslo (ohne Eintritte) Hurtigruten-Schifffahrt von Stokmarknes nach Svolvær Schifffahrt auf dem Geirangerfjord Kartenmaterial wittich.de/anzeigen Reisebüro Linden Stadtkyll Schwammertstr. 28 Tel.: / Prüm Hahnstr. 11 Tel / Schleiden Am Markt 13 Tel.: / Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel / h.pacyna@web.de EntspannenWandern RelaxenStrand SonneURLAUB CampingGenießen ARzfELD freudedeutschland f eiernmuseen Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Qualität und Frische aus eigener Schlachtung! Diese Woche ist unser Rindfleisch von: Hof Schoenhofen, Landscheid u. Hof Valerius, Oreverath Diese Woche ist unser Schweinefleisch von: Hof Schifferings, Dockendorf Knüller der Woche: Holzfäller-Steaks aus der Schweineschulter kg 3,99 Unsere Fleisch- und Wurstwaren werden nach traditionellen Rezepturen auf natürliche Weise mit geringen Zusätzen hergestellt. Unser aktuelles Angebot gültig ab Do., Frisches Schweinefilet oder Filet-Medaillons kg 9,99 Backschinken gold-gelb geräuchert kg 5,99 Schweinegeschnetzeltes nach Gyros-Art kg 5,99 Weißwürstchen kg 4,99 Dicke Fleischwürstchen kg 5,99 magerer, runder Kochschinken oder saftiger Bauernschinken 100 g 0,99 Spanger Dicke, hausgemachte Salami Stück 4,50 Landmetzgerei Bartz Hillstraße 29, Spangdahlem/Eifel, Tel / Bahnhofstraße 5, Arzfeld, Tel / 12 71

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