I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelbetrieb und die Teilnahme an Veranstaltungen
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- Matthias Meyer
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelbetrieb und die Teilnahme an Veranstaltungen 1. Abschluss des Vertrages und Reservierungen 1.1 Der Vertrag kommt durch einen geschlossenen Veranstaltungsvertrag oder, wenn keine Reservierung erfolgt ist, durch die Bereitstellung des Zimmers zustande. Vertragspartner ist neben dem Gast, der das Hotelzimmer nutzt und/oder die Veranstaltung besucht, auch derjenige, der für den Gast das Zimmer und/oder die Teilnahme an der Veranstaltung gebucht hat (im Folgenden: Veranstalter). Der Veranstalter wird damit neben dem einzelnen Gast/ Veranstaltungsteilnehmer aus dem Vertrag mit dem Augustinum verpflichtet und haftet daher auch für alle Kosten (z.b. für Telefongespräche oder zusätzlich bestellte Speisen und Getränke), die von dem einzelnen Gast/ Veranstaltungsteilnehmer nicht unmittelbar vor seiner Abreise beglichen wurden. 1.2 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen den geänderten Vertragsbedingungen widerspricht und das Augustinum in der Reservierungsbestätigung auf die andernfalls eintretende Verbindlichkeit der Reservierungsbestätigung hingewiesen hat. 1.3 Das Augustinum ist berechtigt, ganz oder teilweise Vorauszahlungen auf den Beherbergungs- und Bewirtungspreis zu verlangen, wenn der Beherbergungs- und Bewirtungspreis 500,00 übersteigt oder der Gast sich länger als sechs Tage in dem Hofgut Algertshausen aufhält, wenn der Gast nicht vorreserviert hat, oder als Voraussetzung für die Ausführung einer Reservierung. Die Wirksamkeit einer Reservierung für Gruppen hängt stets von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistung ab, die spätestens 10 Tage vor der Ankunft der Gruppe beim Augustinum eingegangen sein muss. 1.4 Mit Vertragsabschluss einer privaten Veranstaltung wird eine Anzahlung von 1.000,- (brutto) fällig. Diese muss mit Vertragsunterzeichnung innerhalb von 14 Kalendertagen auf unserem Bankkonto eingehen. Die Gesamtrechnung der Veranstaltung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Stornierungskosten sind ebenfalls innerhalb von 14 Kalendertagen nach schriftlichem Eingang der Stornierung fällig. Wir bitten alle anfallenden Kosten per Banküberweisung auf unser Bankkonto zu bezahlen.
2 2. An- und Abreise: 2.1 Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. 2.2 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. 3. Leistungen und Preise: 3.1 Leistungen und Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Soweit es in der Preisliste nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis die Beherbergung und gebuchte Verpflegung, die Bedienungsgelder und die Mehrwertsteuer. 3.2 Bei Veranstaltungen dürfen eigene Speisen und Getränke nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Augustinum über die zu berechnende Servicegebühr und das Korkgeld mitgebracht werden. 3.3 Der Gast kann nur dann aufrechnen, wenn der zugrundeliegende Anspruch des Gastes von dem Augustinum schriftlich anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist. 4. Rücktritt und Stornierung 4.1 Firmenkunden / Tagungen Ein Rücktritt von gebuchten Veranstaltungen ist schriftlich bis 8 Wochen vor dem Anreisetag möglich, ohne dass Stornierungskosten entstehen. Ansonsten gelten folgende Stornobedingungen: Bei Absage einer Veranstaltung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% vom gebuchten Arrangement fällig bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 60% vom gebuchten Arrangement fällig bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 90% vom gebuchten Arrangement fällig Bei Absage eines einzelnen Teilnehmers bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% vom gebuchten Arrangement fällig bis 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 90% vom gebuchten Arrangement fällig
3 Die Berechnung der Stornierungskosten erfolgt zu Nettobeträgen. Bei Buchung unserer Tagungspauschalen werden mindestens 8 Teilnehmer laut Vertragskonditionen berechnet. Dies gilt auch, wenn weniger als 8 Tagungsteilnehmer anwesend sind oder sich die gebuchte Teilnehmeranzahl durch Stornierung vermindert. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtinanspruchnahme des Zimmers ist der Gast/Besteller verpflichtet, dem Augustinum den Schaden zu ersetzen, der ihm dadurch entsteht, dass es das Zimmer nicht anderweitig belegen konnte. Die Verpflichtung des Augustinum, den Schaden durch eine anderweitige Belegung des Zimmers zu vermeiden, bleibt unberührt. 4.2 Privatkunden / Veranstaltungen Nach Abschluss des Vertrages werden folgende Stornierungskosten erhoben bis 3 Monate vor der Veranstaltung ab dem Unterschriftsdatum dieses Vertrages werden 50% des zu erwartenden Umsatzes fällig, ab dem 3. bis 1 Monat vor der Veranstaltung ab dem Unterschriftsdatum werden 75% des zu erwartenden Umsatzes fällig. danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig, sowie Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen fällig. Der zu erwartende Umsatz setzt sich aus dem im Vertrag vereinbarten Leistungen zusammen Personenanzahl: Die Personenanzahl wird dem Restaurant spätestens 21 Kalendertage vor der Feier in Schriftform mitgeteilt. Diese Personenanzahl wird verrechnet, auch wenn weniger Gäste anwesend sind. 4.3 Das Augustinum ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt von dem Vertrag zurücktreten. Es ist verpflichtet, den Gast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des gebuchten Zimmers zu informieren und dem Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer in einem anderen Hotel der zumindest gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Ist ein solches Zimmer nicht verfügbar, ist das Augustinum verpflichtet, dem Gast bereits gezahlte Kosten zu erstatten. 4.4 Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Augustinum steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4 5. Haftung und Aufbewahrung von Gegenständen 5.1 Die Haftung des Augustinum für Gegenstände, die von Übernachtungsgästen eingebracht worden sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts ( 701 bis 703 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Über diese gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Aufbewahrungspflichten übernimmt das Augustinum nicht. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz vor dem Hofgut Algertshausen abgestellt werden. 5.2 Unbeschadet der Haftung für den Verlust, die Zerstörung und Beschädigung der von Übernachtungsgästen eingebrachten Gegenstände haftet das Augustinum für Sachschäden nur, soweit sie von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Personenschäden haftet es nur, wenn diese von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. 5.3 Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Sollte sich niemand melden, bewahrt das Hotel die Sachen kulanzhalber sechs Monate lang auf, ohne dass für die Aufbewahrung der Gegenstände besondere Obhuts- oder Haftungspflichten entstehen. Danach werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben. 5.4 Entsteht während des Zeitraums, zu dem der Gast ein Zimmer oder einen Veranstaltungsraum angemietet hat, durch den Gast oder durch Personen, die auf Veranlassung des Gastes das Hotelzimmer oder den Veranstaltungsraum betreten, ein Schaden, so trägt der Gast die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht auf einem Verschulden der genannten Personen beruht. II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (z.b. Seminare) Für Veranstaltungen gelten, sofern in den folgenden Klauseln nichts Abweichendes geregelt ist, die Regelungen unter der obigen Ziffer I. Im Übrigen gelten die folgenden besonderen Regelungen: 1. Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Hotel keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. In diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl. Im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (s. vorstehende Ziffer 4) entsprechend. 2. Widerruf von Veranstaltungen Das Augustinum ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, - wenn die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalt hat, über den das Augustinum bei Abschluss des Vertrages über die Anmietung der Veranstaltungsräume nicht informiert wurde,
5 - wenn das Augustinum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, - im Falle höherer Gewalt. Im Übrigen gelten für die Absage von Veranstaltungen wegen höherer Gewalt die Regelungen in Ziffer I.4.3 und für die Absage von weiteren Veranstaltungen die Regelungen in I.4.2entsprechend. 3. GEMA-Gebühren und behördliche Erlaubnisse Dem Veranstalter obliegt die Einholung eventueller behördlicher Erlaubnisse für seine Veranstaltung und die Zahlung eventueller Gebühren für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (z.b. GEMA-Gebühren). Der Veranstalter stellt das Augustinum von allen Forderungen frei, die Dritte gegenüber dem Augustinum wegen der Verletzung behördlicher Auflagen oder wegen der Verletzung von Urheberrechten geltend machen. III. Schlussbestimmungen 1. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Dies gilt auch für Vereinbarungen über die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt sind. 2. Sofern der Vertragspartner des Augustinum Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der für die Stadt München zuständigen Gerichte. 3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien am nächsten kommt. 4. Falls eine Vertragspartei gegenüber der anderen bei Vertragsverletzungen stillschweigend Nachsicht übt, gilt dies nicht als Einverständnis mit der vertragswidrigen Handlung des Vertragspartners.
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