Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Elbquartier in Wedel
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- Curt Gotthilf Färber
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Elbquartier in Wedel 1 Anwendungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Ferienwohnung Elbquartier, Rathausplatz 1b, Wedel, die Nikita Becker (im Folgenden Vermieter ) gegenüber dem Gast, den Gästen, dem Vertragspartner oder den Vertragspartnern (im Folgenden Vertragspartner ) gegenüber vermietet. (2) AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Vermieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen. 2 Vertragsschluss (1) Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Vertragspartner kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform ( , Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen. Der Vertrag verpflichtet Vermieter und Vertragspartner zur Einhaltung. (2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollte die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage abweichen und der Vertragspartner erhebt hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. (3) Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Ferienwohnung durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Vermieter dies ausdrücklich gestattet. Der Vermieter kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen. 3 Anzahlung, Restzahlung, Preise (1) Die Anzahlung in Höhe von 20 % der Übernachtungskosten ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. (2) Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreiseantritt zu zahlen, oder spätestens bei Ankunft vor Ort in bar zu begleichen. (3) Bei kurzfristigen Buchungen sind nach Absprache die gesamten Übernachtungskosten bei Anreise vor Ort in bar zu zahlen. (4) Die Reinigungspauschale ist als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung. (5) Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Reservierung gültigen Preisliste der Ferienwohnung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners.
2 4 Mietzeit (Anreise, Abreise) (1) Die Ferienwohnung steht dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Ein Schadensersatzanspruch entsteht nicht, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann. (2) Die Ferienwohnung muss am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann der Vermieter über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 14:30 Uhr 25 % der Übernachtungskosten in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 80 % und ab 17:00 Uhr 100% der Übernachtungskosten (Tagespreis). (3) Die Schlüsselübergabe bei An- und Abreise erfolgt durch den Vermieter persönlich oder eine von ihm beauftragten Person vor Ort. 5 Mietobjekt (1) Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Mängel, Beschädigungen oder Fehlbestände sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Übergabe, dem Vermieter anzuzeigen. Danach müssen eventuell beschädigte oder fehlende Gegenstände durch den Vertragspartner ersetzt werden. (2) Die Einrichtung ist durch den Vertragspartner schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Vertragspartner haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon 6 Nutzung (1) Die Zurverfügungstellung der Ferienwohnung erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. (2) Die Ferienwohnung darf nur mit der/den in der Anfrage des Vertragspartners bzw. Bestätigung des Vermieters angegebenen Person/en bewohnt werden. (3) Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl (maximal drei Personen) bewohnt werden. (4) Das Rauchen ist in der Ferienwohnung und in dem gesamten Wohngebäude untersagt. (5) Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden. (6) Der Vertragspartner haftet dem Vermieter gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung den Zugang zu dem Wohngebäude und der Ferienwohnung erhalten, verursacht werden.
3 7 Stornierung (1) Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Vermieters für beide Vertragspartner verbindlich. Eine notwendige Stornierung des vereinbarten Vertrages muss schriftlich ( ist ausreichend) mitgeteilt werden. (2) Im Falle einer Stornierung bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Übernachtungspreises bestehen. Der Vermieter ist gehalten, die von dem Vertragspartner nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Vertragspartner für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. (3) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Vertragspartner keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. (4) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ist wie folgt gestaffelt: a) Bis zum 31. Tag vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei. b) Ab dem 30. Tag vor Anreise: 50 % des vereinbarten Mietpreises. c) Ab dem 14. Tag vor Anreise: 70 % des vereinbarten Mietpreises. d) Ab dem 7. Tag vor Anreise: 90 % des vereinbarten Mietpreises. e) Bei Nichtanreise: 95 % des vereinbarten Mietpreises. (5) Etwaige bereits getätigte Anzahlungen werden im Falle einer Stornierung mit dem ggf. noch ausstehenden Betrag verrechnet bzw. zurückerstattet. (6) Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung durch den Vertragspartner. 8 Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter (1) Der Vermieter ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag ( 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages ( 314 BGB) berechtigt, wenn a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt. b) der Vertragspartner die Ferienwohnung vertragswidrig gebraucht. c) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstände, wie z.b. Wasser, Brand etc., unmöglich ist. d) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht. e) der Vertragspartner den Namen der Ferienwohnung mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht.
4 f) die Ferienwohnung ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untervermietet wird. g) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann. (2) Der Vermieter hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. (3) Die Vertragsaufhebung durch den Vermieter begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. (4) Ein Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbedingungen unberührt. 9 Haftung des Vermieters, eingebrachte Gegenstände, Verjährung (1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Ansonsten haftet der Vermieter für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. (2) Eine Haftung des Vermieters für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt werden hiermit (3) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Aufgaben durch den Vermieter eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. (4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, dem Vermieter anzuzeigen. (5) Für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen in die Ferienwohnung wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der 701 ff. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Vertragspartner in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. (6) Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz der Ferienwohnung abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsanspruch. Bei Beschädigungen oder Verlust von deren Inhalten haftet der Vermieter nicht. (7) Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. (8) Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen den Vermieter aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den
5 Anspruch begründeten Umständen Kenntnis erlangt oder grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit (1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der Ferienwohnung in Wedel. (2) Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist (3) Der Geschäftssitz des Vermieters wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. (4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wedel,
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