WEIHNACHTSFEIER MUSIKVEREIN HOCHDORF IN DER BREITWIESENHALLE IN HOCHDORF BEGINN: 19:00 UHR SAALÖFFNUNG: 17:30 UHR

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1 Diese Ausgabe erscheint auch online 8. Dezember 2017 Ausgabe 49 Bürgerliche Gemeinde Lichtenwald Evangelische Kirchengemeinde Lichtenwald Liebe Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde! Das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Wir laden deshalb wieder alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren mit deren Ehe- oder Lebenspartnern zur Adventsfeier herzlich ein. Der Seniorenadvent findet am Sonntag, den 10. Dezember 2017 um Uhr im Bürgerzentrum Lichtenwald statt. Bürgermeister Rentschler und Pfarrerin Besserer freuen sich darauf, Sie im Namen sowohl der bürgerlichen Gemeinde als auch der Evangelischen Kirchengemeinde begrüßen zu dürfen. Im ersten Teil des Nachmittags werden wir die Chöre des Gesangvereins mit dem Frauenchor und dem Chorälchen hören. Im zweiten Teil des Nachmittags sind Schülerinnen und Schüler von Martin Pillwein bei uns zu Gast, unterbrochen durch weihnachtliche Gedichte und Geschichten, Nachdenkliches und Heiteres. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen eine gesegnete und friedvolle Adventszeit! Mit freundlichen Grüßen, Bürgermeister Rentschler Pfarrerin Besserer Bei dir ist die Quelle des Lebens Konzert und Lesung zum Erscheinungsfest am 6. Januar 2018 um 18:00 Uhr in der Auferstehungskirche Lichtenwald-Thomashardt mit Werken von Bach, Dubois, Elgar, Mozart, Morricone, Pasini u. a. Eintritt frei Flauti Dolci (Blockflötenensemble) Querflötenquartett, Orgel Konzeption Ruth Scheihing Antonius Kuczera MUSIKVEREIN HOCHDORF WEIHNACHTSFEIER IN DER BREITWIESENHALLE IN HOCHDORF BEGINN: 19:00 UHR SAALÖFFNUNG: 17:30 UHR Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt! - Essensausgabe bis 19:30 Uhr - - EINTRITT FREI -

2 2 Aus allen Gemeinden AUF EINEN BLICK Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel ) Mo Uhr, Di. und Do Uhr, Mi. 7-13, Fr Uhr, Sa Uhr Übrige Verwaltung: Mo Uhr, Uhr, Di. bis Do Uhr, Uhr Fr Uhr Bücherei: Tel Mo, Do Uhr Di., Fr und Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr, Mo. zusätzlich Uhr Mi. zusätzlich Uhr Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Frau Stockburger und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon , Fax Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Do Uhr, Mo Uhr, Di., Do Uhr Termine mit Bürgermeister Rentschler und Frau Mayer nach telefonischer Vereinbarung. NOTDIENSTE Ärzte Sekunden entscheiden 112 IM NOTFALL Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst Bundesweite Rufnummer: (kostenfrei aus allen Netzen) Unter dieser Rufnummer erfahren Sie die zuständige Notfallpraxis - auch ein notwendiger Hausbesuch kann angefordert werden. Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, Esslingen Dienstzeit Mo.-Do. von 18 Uhr bis 23 Uhr und Fr Uhr; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 23 Uhr. Für die Gemeinde Hochdorf Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer Tel.: für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern. Bitte beachten: Eine telefonische Voranmeldung während der angegebenen Dienstzeiten der Notfallpraxen ist nicht erforderlich. Kinderärzte Zentrale Rufnummer: Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Montag bis Freitag: Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 21 Uhr Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung. Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, Esslingen. Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Zahnärzte Tel Augenärzte Tel HNO-Ärzte Tel Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages. Samstag, Apotheke Altbach, Esslinger Str. 93, Tel Sonntag, Kastell Apotheke im Kaufland, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 12, Tel Montag, Brunnen Apotheke, Unterensingen, Nürtinger Str. 1, Tel Dienstag, Apotheke im Ärztezentrum, Kirchheim unter Teck, Steingaustr. 13, Tel Mittwoch, Süd-Apotheke, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 43, Tel Mittwochnachmittags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel Donnerstag, Pinguin-Apotheke im TECK-Center, Kirchheim unter Teck, Stuttgarter Str. 2, Tel Freitag, Mörike-Apotheke Zentrum, Kirchheim unter Teck (Ötlingen), Stuttgarter Str. 189/1, Tel Notdienst der Innungsbetriebe Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft Samstag, /Sonntag, Julmi GmbH, Gas- und Wasserinstallation, Ostpreußenstraße 7, Ostfildern, Tel Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege am / Reichenbach Hochdorf Fr. Augsten Fr. Weidenbach Lichtenwald Fr. Watzin Impressum Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, Reichenbach o.v.i.a. - für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, Hochdorf o.v.i.a. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, Lichtenwald o.v.i.a. und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, Reichenbach o.v.i.a. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax , Verantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel , uhingen@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 Aus allen Gemeinden 3 Stuttgarter Str Reichenbach Telefon Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der Telefonnummer Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe: Carolin Emmerich, Telefon Essen auf Rädern: Martina Schempp, Telefon Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00-12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Besuchen Sie uns doch im Internet unter Vorgezogener Redaktionsschluss Aufgrund der Weihnachtsfeiertage wird der Redaktionsschluss der Ausgabe 51 vorgezogen auf Montag, , Uhr. Der Verlag Ambulanter Hospizdienst Reichenbach. Hochdorf. Lichtenwald e.v. Wunderschöne Adventsgestecke, Kränze, Kerzen, weihnachtlichen Schmuck hatte die Bastelgruppe des OGV am vergangenen Samstag in Reichenbach im Angebot. Der Verkaufserlös ist für unseren Ambulanten Hospizdienst bestimmt gewesen. Viele Reichenbacher und sicher nicht nur Reichenbacher sind gekommen und haben etwas Adventliches für ihre Wohnung mitgenommen. Allen dafür vielen Dank. Ganz besonders danken wir der Bastelgruppe für ihr Engagement. Wir freuen uns sehr und schicken als kleines Dankeschön dieses weihnachtliche Bild zurück: Hospizgruppe Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald Der ambulante Hospizdienst betreut lebensbedrohlich erkrankte Menschen und ihre Angehörigen auch unter schwierigsten Bedingungen. Sie sind selber persönlich betroffen? Oder ein Angehöriger und Sie hätten gerne ein wenig Unterstützung? Vielleicht möchten Sie mit jemandem reden, ganz ohne die vielen "Altlasten", die man mit den Verwandten und Bekannten so hat... oder einfach nur Besuch bekommen, der keine Ansprüche stellt, der einfach da ist und auf Ihre Bedürfnisse eingeht rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen oder auch nur Fragen haben. Wir kommen in Ihre Privatwohnung oder auch ins Pflegeheim und stehen nach all unseren Kräften zu Ihrer Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne Schick unter der Telefonnummer Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter Angebote für Trauernde Neues Angebot: Trauergruppe Trauer und Leben Nichts ist mehr wie es einmal war Weiterleben nach einem schmerzlichen Verlust. Trostlosigkeit, Verzweiflung, auch Sehnsucht oder Wut Gefühle wechseln und das eigene Weiterleben kostet unendlich viel Kraft. Im Februar 2018 beginnt eine neue Trauergruppe Trauer und Leben für betroffene Erwachsene. Die Gruppe soll Rahmen, Zeit und Raum bieten, um in vertrauenvoller Atmosphäre der eigenen Trauer nachzuspüren, um Erfahrungen zu teilen und miteinander Wege zu suchen, mit der Trauer zu leben. Moderiert wird die Gruppe von ausgebildeten Trauerbegleiterinnen des Ambulanten Hospizdienstes Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald. Wir möchten Sie auf Ihrem Weg der Trauer begleiten, mit Ihnen ein Stück des Weges gehen. Die Gruppe kommt an insgesamt 6 Abenden zusammen und trifft sich in der betreuten Seniorenwohnanlage Hochdorf, Schulstraße 7. Die konkreten Termine sind: 20.2., 6.3., 20.3., 10.4., und 8.5. jeweils von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr. Die Anwesenheit bei allen Gruppenabenden ist erwünscht. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt. Die Teilnehmergebühr für alle Abende beträgt 20. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldeschluss ist der 6. Februar Anmeldung, weitere Informationen oder Fragen gerne unter der Telefonnummer: (Mailbox) oder per Mail unter: hospiz-rhl@web.de Das Trauercafé Regenbogen lädt Trauernde ein Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich ins Trauercafé Regenbogen ein. Wir wollen trauernden Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen gibt es keine, denn es gilt: jede und jeder ist mit ihren und seinen Gefühlen immer und jederzeit willkommen. Das Angebot ist kostenlos. Das Trauercafé Regenbogen trifft sich: jeden letzten Montag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Café Steiner am Fluss, Im Bruckenwasen 11, Plochingen. Kontakttelefon: 0152/ oder 07153/52658 Nächste Termine: OGV Stand - Reichenbach 2017 Informieren Sie sich im Internet unter oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: montags Multimediagruppe von 15:00-18:00 Uhr dienstags offene Tür von 10:00-12:00 Uhr donnerstags offene Tür von 15: Uhr

4 4 Aus allen Gemeinden Fairkauf Reichenbach Mein Leben meine Entscheidung. Ich kaufe FAIR dieses Motto machen sich immer mehr Leute zu eigen. Dadurch können wir die Ehrenamtlichen von der Aktionsgruppe Fairkauf Reichenbach immer wieder mit dem Erlös aus dem Verkauf Initiativen und Projekte unterstützen. Das Hauptziel der Aktionsgruppe ist der Verkauf von fair gehandelten Produkten, aber da unsere Kosten durch 100 % ehrenamtliches Engagement sehr niedrig sind, können wir regelmäßig Überschüsse erzielen. Nachdem wir in den letzten drei Jahren keine Überschüsse verteilt haben, konnten die anwesenden Mitglieder beim Jahrestreffen im November 2017 insgesamt an vier Organisationen/Projekte jeweils einen Betrag von 800,00 weitergeben. Für folgende Empfänger haben wir uns entschieden: - Flüchtlingshilfe Reichenbach/Anschlussunterstützung für Familien - Ärzte ohne Grenzen - Gesellschaft für bedrohte Völker - Casa Del Sol (Argentinisches Hilfsprojekt für Frauen und Kinder Dies alles ist nur möglich, weil Sie regelmäßig bei uns einkaufen und bereit sind, einen fairen Preis zu bezahlen. Wir hoffen, dass Sie auch zukünftig dies tun und sehen uns, wenn Sie wollen, am Samstag den 9. Dezember zwischen 8:15 und 12:15 Uhr auf dem Reichenbacher Wochenmarkt. Jehovas Zeugen Gott ist ein Geist, und die ihn anbeten, müssen ihn mit Geist und Wahrheit anbeten. Jesus, Johannes 4:24 Samstag 9. Dezember, Uhr Warum nach biblischen Maßstäben leben? Vortrag, C. Gomoll, GP. Donnerstag 14. Dezember entfällt wegen des Kreiskongresses am Sonntag, dem 17. Dezember in Reutlingen Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18 Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden. Sehen, Hören, Antworten finden Internet-TV Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Weihnachten Ein Gedicht von Irene Mack aus Göppingen Durch die Fenster seh ich s flimmern Grün und Gold und Kerzenschein. Jauchzend hör ich durch die Fenster helle Kinderstimmen schrei n. Schmetternde Posaunen schallen vom Kirchturm auch herab: Lobt den Vater in der Höhe der der Welt das Kindlein gab. Das Wunder der Weihnacht Kerzen scheinen auch heuer, doch wir sehen nur schreckliche Ungeheuer. Statt das Licht zu sehen, und den rechten Weg zu gehen. Auf Gott wieder vertrauen, und auf die Liebe bauen. Dann kann es Frieden geben, die Menschen in Freundschaft leben. Doch nun ist der Heiland geboren, wir sind nicht mehr verloren. Lasst den Frieden in Euer Herz hinein, und es kann endlich Weihnacht sein. Ein Gedicht von: Sabine Luz Stern über Bethlehem In der Ferne ein strahlendes Licht, doch wir sehen es nicht. Es zeigt uns den Weg zum Kinde, dass auch ich es finde. Wir müssen nur nach dem Lichte schauen, und auf den rechten Weg vertrauen. Dann kann es Rettung geben, auch für die - die hier in Schuld und Sünde leben. Gottes Sohn ist geboren, wir stehen nicht mehr vor verschlossenen Toren. Gott hat uns die Rettung verheißen, lasst uns anstimmen die frohen Weisen. Ein Gedicht von: Sabine Luz Alzheimer oder Demenz was ist der Unterschied? Mit Demenz bezeichnet man unterschiedliche Erkrankungen des Gehirns. Bei all diesen Erkrankungen werden Gedächtnis, Orientierung und Sprache immer schlechter. Die Alzheimer Demenz (kurz: Alzheimer) ist die häufigste Form einer Demenz. Die genaue Ursache ist noch nicht geklärt und eine Heilung zurzeit nicht möglich. Im Verlauf der Erkrankung brauchen Betroffene und ihre Angehörigen immer mehr Unterstützung, um den Alltag zu bewältigen. Mehr Infos zum Thema Demenz: Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.v. Beratungstelefon InfoPortal Demenz:

5 Hochdorf 23 Amtliche Bekanntmachungen, Kirchen, Vereins- und allgemeine Nachrichten Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon / Rathaus-Zentrale: info@hochdorf.de Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr Mo. zusätzlich Uhr Mi. zusätzlich Uhr Sprechzeiten-Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Frau Stockburger und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Wir gratulieren zum Geburtstag , 75 J.: Friedrich Baur, Panoramastraße , 75 J.: Annemarie Koller, Uhlandstraße 3 Aus dem Standesamt Geburten Am in Nürtingen Maja Emilia Tochter von Lisa Sophie & Nico Baumann, wohnhaft Wellinger Str. 3, Hochdorf Am in Stuttgart Melek Su Tochter von Demet & Kuzey Terzi, wohnhaft Steinbeissstr. 14, Hochdorf Am in Nürtingen Emil Are Sohn von Carmen & Steffen Fischer, wohnhaft Uhlandstr. 15, Hochdorf Am in Schorndorf Jayden Liam Sohn von Stefanie & Thomas Dreja, wohnhaft Steinbeissstr. 1, Hochdorf Am in Nürtingen Niklas Sohn von Nadja Elena & Matthias Klingberg, wohnhaft Bachstr. 1, Hochdorf Eheschließungen Am in Hochdorf Gonschorek Sabine & Gonschorek Cindy, wohnhaft Weinbergstr. 25, Hochdorf Am in Hochdorf Stommes Carmen & Tomin Robert, wohnhaft Finkenweg 3/1, Hochdorf Am in Hochdorf Schmidt Tanja Constanze & Merkle Stefan Peter, wohnhaft Max-Eyth-Str. 19/1, Hochdorf Sterbefälle Am in Hochdorf Mühlberger geb. Albrecht, Ruth, wohnhaft Lerchenweg 14, Hochdorf Am in Kirchheim unter Teck Eitel geb. Dais, Liese Lotte, wohnhaft Panoramastr. 19, Hochdorf Grünabfallsammelplatz, Wertstoff-, Schrott- und Papiercontainer (Recyclinghof) an der L 1201 nach Reichenbach Öffnungszeiten: In der Winterzeit: November bis März Dienstag und Donnerstag Uhr Das ganze Jahr über samstags Uhr Sperrmüll siehe Müll-ABC 2017 Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll Freitag, 15. Dezember 2017 (2-wöchentlich) Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll Freitag, 15. Dezember 2017 (4-wöchentlich) Nächster Abfuhrtermin für Biomüll Freitag, 8. Dezember 2017 Freitag, 22. Dezember 2017 Nächster Abfuhrtermin für Gelber Sack/Gelbe Tonne Montag, 11. Dezember 2017 Nächster Abfuhrtermin für Papiertonne Mittwoch, 27. Dezember 2017 Nächste Papiersammlung (Vereine) Samstag, 16. Dezember 2017 Einladung zur Sitzung des Gemeinderats Am Dienstag, dem findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:00 Uhr TOP 1 Anfragen aus der Einwohnerschaft TOP 2 Bürgerbegehren - Ganztagesschule - Schulkindbetreuung - Beschluss über Zulässigkeit TOP 3 Renaturierung Talbach - Vorstellung der Vorentwurfsplanung TOP 4 Bauvorhaben Kinderhaus im Hof 17 Um- und Neubau, Umnutzung - Erteilung des kommunalen Einvernehmens TOP 5 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2018 sowie Wirtschaftsplan Einbringung der Entwürfe TOP 6 Bebauungsplan Bachstraße/Brunnenwiesen - 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB - Zustimmung/Billigung des Entwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Anhörung Behörden und Träger öffentlicher Belange TOP 7 Annahme von Spenden TOP 8 Berichte der Verwaltung und Verschiedenes gez. Kuttler Bürgermeister

6 24 Hochdorf Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Im Rahmen der Auskunfts und Beratungstätigkeit bietet die Deutsche Rentenversicherung schwerpunktmäßig Sprechtage im Kreis Esslingen an. Hierbei können für alle Versicherten Auskünfte erteilt sowie Beratungen durchgeführt werden. Auch sofortige Rentenberechnungen sind möglich. Die Beratungen können jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Esslingen, Plochingen und Kirchheim unter der Telefonnummer 0711 / oder im Internet unter: step0.jsp durchgeführt werden. Folgende Sprechtage werden im Dezember 2017 / Januar 2018 angeboten: Esslingen, Schelztorstraße Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag, , , , , , Kirchheim, Besprechungszimmer U1, Widerholtplatz Uhr Uhr und Uhr Uhr Montag, , , , , , Plochingen, Altes Rathaus, Schulstraße 7, 1. OG, Besprechungszimmer Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag, , , , , Satzung der Jagdgenossenschaft Hochdorf Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am folgende Satzung beschlossen: 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemeinde Hochdorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter der Aufsicht des Staates, die von der unteren Jagdbehörde wahrgenommen wird. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Hochdorf" und hat ihren Sitz in Hochdorf. 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. 3 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk 1. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst gem. 11 JWMG alle Grundflächen der Gemeinde Hochdorf. 2. Soweit der Grundflächenbestand der Gemeinde durch Abrundungen nach 12 JWMG verändert wird, ist diese Veränderung entweder in den Lageplänen zur Abrundung oder in besonderen Jagdkatasterplänen auszuweisen. 4 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. 5 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG ( 2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. 6 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen ( 7), 2. der Gemeinderat ( 11) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. 7 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des 10 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekanntzugeben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. 8 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte nach Nr. 5 kann höchstens 5 abwesende Jagdgenossen vertreten. 9 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. 10 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach 10 Abs. 4 JWMG, f) die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an neue Pächter i.s.v. 15 Abs. 4 Satz 4 JWMG und 2 Abs. 3 DVO JWMG, g) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, h) Änderungen der Satzung, i) die Erhebung einer Umlage.

7 Hochdorf Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. 12 Aufgaben des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des 5 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, soweit die Verpachtung nicht an neue Pächter im Rahmen des 10 Buchstabe f) erfolgt, g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 13 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. 14 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch Einholen schriftlicher Gebote, nach öffentlicher Ausschreibung, freihändig vergeben; laufende Pachtverträge können verlängert werden. 15 Abschussplanung Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Gemeinderat für den Jagdausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr ( 19) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre den aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürgermeisteramt Hochdorf ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. 16 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 17 Verwendung des Reinertrags 1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird. 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 3. Für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags nach Nr. 2 wird eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro pro Auszahlungsantrag erhoben und mit dem Anteil am Reinertrag verrechnet. Für die Erhebung der Gebühr gelten die Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Hochdorf entsprechend. Die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht gestellter Auszahlungsanträge erfolgt gebührenfrei. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 25.- Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 25.- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 18 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Kassen- und Rechnungsprüfung 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr ( 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind vor Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer vorzulegen. 19 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. 20 Bekanntmachungen 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft ( 7) und die Auslegung des Abschussplans ( 15) werden im Gemeindeanzeiger der Gemeinde Hochdorf bekannt gegeben. 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft im Gemeindeanzeiger der Gemeinde Hochdorf veröffentlicht. 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Genehmigung des Landratsamts Esslingen - untere Jagdbehörde - in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Hochdorf, den (gez.) Kuttler Bürgermeister Neue Busfahrpläne sind ab sofort auf dem Rathaus erhältlich Ab Sonntag, gelten die neuen Busfahrpläne. Die aktuellen Pläne der Linien 144 und 168 werden ab sofort auf dem Rathaus im Bürgeramt, Zimmer 2, im Erdgeschoss kostenlos ausgegeben. Ihre Gemeindeverwaltung

8 26 Hochdorf Miteinander-Füreinander vormals Krankenpflegeverein Hochdorf e.v. Vortrag "Erfolgreich gegen Ängste, Emotionen und Stress" Am um 19:00 Uhr fand in der Seniorenwohnanlage ein Vortrag zum Thema wingwave statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Beiratsvorsitzenden Manfred Braun begann ein höchst interessanter Vortrag des Referenten, Herrn Uwe Lilienthal. Er erläuterte, dass wir immer Glücksgefühle in uns haben. Leider schieben wir nur allzu oft negative Gefühle darüber. Dazu gehören zum Beispiel negative Glaubenssätze wie: "Ich kann das nicht..." Das hindere uns, die Glücksgefühle zu spüren. Das Wort wingwave, nach Lola und Harry Siegmund, leite sich vom Flügel eines Schmetterlings und der Welle aus einem Geistesblitz oder Flügelschlag ab. Wichtig sei grundsätzlich zu wissen bzw. zu erkennen, woher die Ängste, aufkommender Stress oder Traumata kommen. Dann könne man es angehen. Der Heilpraktiker Lilienthal erläuterte unter anderem den Begriff Emotionen. Er wies dabei auf das Wort "Motio" hin, was lateinisch übersetzt an uns vorbeiziehen oder vorbeiwinken bedeuten könne. Man solle negative Emotionen möglichst bald verarbeiten und nicht darin verharren. Eine Möglichkeit sei es, die Emotionen zu fühlen und zu verarbeiten durch Weiterwinken. Gefühle finden im Gehirn statt und der Schlaf sei wichtig zur Reinigung unseres Gehirns. Wir verarbeiten in der REM- Phase. Man könne dies mit einem Download vergleichen. Wichtig sei es, andauernden Stress zu vermeiden. Herr Lilienthal erklärte in einfachen Worten, wo Phobien ihren Ursprung hätten. Dass denen oft unbewusste Assoziationen zugrunde lägen. Zum Beispiel bei der Angst vor Spinnen... AK Fairtrade-Gemeinde Bild: Schaufenster Weltladen Fairschenken In der jetzt begonnenen Adventszeit machen sich die meisten wieder einmal Gedanken darüber, was man dieses Jahr verschenken könnte. Fairschenken wäre die Idee womit man nicht nur den Lieben eine Freude macht, sondern auch den Produzenten der Weltladenprodukte. Bei einem Besuch im Weltladen sind Geschenke zu finden, die zu einer besinnlichen Weihnachtsfreude beitragen. Last-Minute-Käufer sollten allerdings spätestens am daran denken. Danach wird der Weltladen wieder ab Freitag, den 12. Januar und Samstag, den 13. Januar 2018 regelmäßig freitags und samstags seine Türen öffnen. Die Mitglieder des Weltladenvereins bedanken sich bei allen Kundinnen und Kunden. Wir wünschen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Netzwerk engagiert in Hochdorf KONTAKT: Telefon: mit Anrufbeantworter. Telefon-Sprechzeiten: dienstags und donnerstags, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr Der Arbeitskreis trifft sich am 01. Februar 2018 um 19:00 Uhr in der Seniorenwohnanlage. Verstärkung ist willkommen! NEU: ab 2018 findet keine persönliche Sprechstunde mehr statt. Internet: oder Unter anderem wurde das Synonym "Hamsterrad" angesprochen und dass der Mensch wohl dazu neige, sich von irgendetwas abhängig machen zu wollen. Wingwave bestehe aus 3 Teilen. Techniken bzw. Strategien dazu seien unter anderem das Schulterklopfen, wingwave Musik, das Winken mit dem Finger vor den Augen und der kinesiologische O-Ringtest. Mit vielen Praxisbeispielen wurden uns die Möglichkeiten nähergebracht. Wingwave finde sogar im Spitzensport Anwendung. In der Vergangenheit profitierten der Handball und eine Spitzensportlerin in der Leichtathletik davon. Im Anschluss an den 1 1/2-stündigen Vortrag gab es noch die Gelegenheit Fragen zu stellen, was dann und während des Vortrags rege genutzt wurde. Sehr viel Input und jede Menge neue Ansätze nahmen die Besucher mit nach Hause. Wir freuen uns über eine baldige Fortsetzung mit einem anderen interessanten Thema. Haben Sie Anregungen und Wünsche? Sprechen Sie uns gerne an. Ihr Team vom Verein Miteinander - Füreinander NETZWERK - Bürgercafé: Am 15. Dezember 2017 von 14:30 bis 17:00 Uhr findet in der Seniorenwohnanlage in Hochdorf unser Bürgercafé statt. Herzliche Einladung hierzu! Fahrdienstwunsch zum Bürgercafé bitte bis spätestens einen Tag vorher anmelden unter Telefon-Nr Wer kennt unsere BÜCHERZELLE noch nicht? Sie steht zwischen evangelischem Gemeindehaus und Rathaus. Lesefreunde können dort unentgeltlich Bücher einstellen und sich welche holen. Gerne kann man ausgelesene Bücher wieder zurückbringen. Nur bitte keine Bücher reinstellen, wenn die Regale schon voll sind. Viel Spaß! Euer NETZWERK - engagiert in Hochdorf

9 Hochdorf 27 Fahrertraining im EMIL Simulator Gleich mehrere Brände und Verkehrsunfälle galt es am Montag für 4 Fahrer und Maschinisten der Feuerwehr Hochdorf anzufahren. Nicht in Wirklichkeit, allerdings sehr reell nachempfunden im EMIL Fahrsimulator dem Fahrsimulator speziell für LKW-Einsatzfahrten der Fahrschule Verkehr und Ausbildung Hartmann aus Plochingen. In einem Sattelauflieger ist ein richtiges LKW Führerhaus auf Luftzylindern aufgebaut. Rundherum überall Bildschirme, die dem Fahrer den Eindruck vermitteln, er würde tatsächlich auf der Strasse unterwegs sein. Nach einer knapp 2-stündigen Theorie-Auffrischung ging es dann erstmal zur Gewöhnungsrunde für jeden der Teilnehmer. Man muss sich schon an das System gewöhnen, wie es reagiert usw, aber nach ein paar Minuten klappt das dann ganz gut. Nachdem jeder seine Eingewöhnungszeit hatte Das originalgetreue Fahrerhaus wurde es dann ernst. Das Team mit Instructor Rainer Die erste Einsatzfahrt stand an. Mit Blaulicht und Martinshorn schickte uns unser Instructor Rainer durch die verschiedensten Szenarien, die er im Kontrollstand alle nach Belieben einspielen kann. Viel Verkehr, wenig Verkehr, spielende Kinder am Straßenrand, plötzlich sich öffnende Autotüren, Tiere, die die Straße überqueren, Spurrillen, rutschige Fahrbahn, Regen, Schnee, Glatteis, Autobahn, Landstraße, Innenstadt, Tag und Nacht beinahe jede Situation aus dem täglichen Leben kann hier gezielt eingespielt werden. Die Computer projizieren dies dann auf mehrere Monitore, so dass man wirklich denkt, mitten in der Situation drin zu sein, die Luftzylinder die das Führerhaus entsprechend bewegen tun das übrige dazu. Blick in die Steuerungszentrale Nach knapp 2 Stunden verschiedenster Einsatzfahrten neigte sich die Fortbildung dann leider auch schon wieder dem Ende zu. Die 4 Teilnehmer waren sich einig, dass sich dieser Abend auf jeden Fall gelohnt hat. Wir können dieses Fahrtraining wirklich empfehlen. Ihre Freiwillige Feuerwehr Hochdorf Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit Jugendhaus Hochdorf Skunk Leitung: Jochen Rössle, Jahnstraße 10, Hochdorf Tel.: / , Fax: 0321 / info@jh-skunk.de, im Internet: twitter.com/jhhochdorf oder Kontaktzeiten: Donnerstag, 10:00 bis 12:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 15:00 bis 18:00 Uhr Wir bitten unsere Besucher, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Breitwiesenhalle abzustellen oder - noch besser - zu Fuß zu kommen. Schüler-Treff für Teenies und Jugendliche ab der 5. Klasse Montag, Mittwoch und Freitag: 15:00 bis 18:00 Uhr SKUNK-Treff für Jugendliche und junge Erwachsene Montag und Mittwoch: 18:00 bis 21:00 Uhr Freitag: 18:00 bis 22:00 Uhr Wenn ihr etwas mitbringt, wird freitags ab 18:00 Uhr gegrillt - auch im Winter! Offenes Tischtennistraining und -spielen der Flüchtlingshilfe Hochdorf Mittwoch: 15:30 bis 17:00 Uhr Brett- und Kartenspieltag für Kinder, Jugendliche, Familien bis Senioren Donnerstag: 14:30 bis 18:00 Uhr Offene Radwerkstatt der Flüchtlingshilfe Hochdorf Donnerstag: ab 19:00 Uhr Offenes Tischtennistraining der Flüchtlingshilfe In Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Flüchtlingshilfe Hochdorf bieten wir immer mittwochs von 15:30 bis 17:00 ein offenes Tischtennistraining für alle an, die Lust haben, einfach mal gemeinsam unter fachkundiger Anleitung Tischtennis zu spielen. Das Angebot ist ein Begegnungsangebot für Kinder, Jugendliche und alle anderen Bürger aus Hochdorf und Bewohner der Flüchtlingseinrichtung in Hochdorf. Für das Angebot werden auch gezielt Bewohner des Bergdorfs eingeladen. 10. Dezember: Spiele-Sonntagnachmittag... für alle Spielbegeisterten mit Kaffee, Tee und Kuchen im Jugendhaus ab 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr. Wie jedes Jahr im Advent die Gelegenheit, sich noch von ein paar guten Spielen für ein Geschenk inspirieren zu lassen.

10 28 Hochdorf Spiele schenken ist immer eine gute Idee, denn egal zu welcher Jahreszeit - egal ob zu Hause oder im Jugendhaus: Gemeinsam am Tisch sitzen und spielen fördert die Kommunikation und sorgt für ungeheuren Spaß. Über 50 Brett- und Kartenspiele stehen im Jugendhaus bereit, um gespielt und kennen gelernt zu werden. Aktuelle Spiele und Klassiker. Auch die neuen Spiele des Jahres 2017 können kennen gelernt werden. Ob Jung oder Alt, es ist für alle etwas dabei. Unser Spiele-Sonntagnachmittag ist ein generationsübergreifendes Angebot, an dem Jugendliche, Familien mit Kindern, Erwachsene und spielbegeisterte Senioren teilnehmen. Alle, die Lust am geselligen Spiel haben, sind eingeladen. Bücherei Hochdorf Weihnachtliche Vorlesestunde in der Bücherei Die kleine Hummel Bommel feiert Weihnachten Weihnachten ohne Geschenke und leckeres Essen? Das geht doch gar nicht, oder? Zum Glück hat die kleine Hummel Bommel eine gute Idee und so gibt es für alle doch noch ein richtig schönes Weihnachtsfest Am Donnerstag, 21. Dezember von bis 15 Uhr arsedition Für Kinder ab 4 Jahren Nennen Sie bitte Ihre vollständige Adresse für die Übersendung der Spendenbescheinigung. Mehr Infos zu den Aktivitäten der Flüchtlingshilfe erhalten Sie im Internet unter Das nächste One World Begegnungscafé der Flüchtlingshilfe findet wieder am Montag, 18. Dezember von Uhr in den Räumen der Friedenskirche statt. Dazu laden wir auch neue Interessenten herzlich ein. Schauen Sie unverbindlich vorbei. Sie können neue Kontakte knüpfen und sich gerne an unserer Ideenbörse beteiligen. Die 14-täglich stattfindenden Termine und weitere Aktivitäten der Flüchtlingshilfe finden Sie auch auf unserer Homepage: Das diesjährige Nikolausfest der Flüchtlingshilfe findet am 10. Dezember im Bergdorf statt. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Ab Uhr wird der Nikolaus dann die Geschenke an die Bergdorfkinder verteilen. Das Programm wird von dem jungen Chor "Da Capo" aus Hochdorf musikalisch begleitet. Den Nachmittag lassen wir dann beim gemütlichen Beisammensein mit Punsch und weihnachtlichem Gebäck ausklingen. Schnell noch an genügend Lesestoff denken: Die Bücherei macht Weihnachtsferien! Vom bleibt die Bücherei geschlossen. Ab Dienstag, 02. Januar 2018 ist die Bücherei wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet. Freundeskreis Flüchtlingshilfe Hochdorf Freunde sind aktiv in Hochdorf Kontakt: kontakt@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Telefon: 07153/ (Frau Fackler, Koordination ehrenamtliche Flüchtlingshilfe im Rathaus) 07153/ (Jochen Rössle, Jugendhaus Hochdorf - Anrufbeantworter vorhanden) Die Themengruppen: Sprachförderung: sprache@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Fahrradwerkstatt: radwerk@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Kleiderkammer: kleiderkammer@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Freizeit und Begegnung: freizeit@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Begleitservice für Ämter, Arzt- und Bankbesuche: begleitservice@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Arbeit, Ausbildung und Wohnen: arbeit-wohnen@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Donnerstags ab Uhr ist die offene Fahrradwerkstatt "Radwerk" (orangene Container am Jugendhaus) geöffnet. Bitte beachten Sie eventuell geänderte Öffnungszeiten in den Ferien. Mittwochs von Uhr bis Uhr nimmt die Kleiderkammer gerne Ihre Kleidung, Schuhe und Hausrat an den blauen Containern im Bergdorf entgegen. Bitte beachten Sie eventuell geänderte Annahmezeiten in den Ferien. Spendenkonto Gemeindekasse Hochdorf IBAN: DE BIC: GENODES1VBP Kennwort: "Bergdorf"

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