Sommerferienlager Mit der MS Reichenbach auf Weltreise

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1 24. August 2018 Ausgabe 34 Diese Ausgabe erscheint auch online Sommerferienlager Mit der MS Reichenbach auf Weltreise 5 Tage, 5 Länder, 4 Kontinente das war das SoFeLa 2018 Bürgermeister Benrhard Richter schaute auch im SoFeLa vorbei - er hatte für die kleinen und großen Entdecker leckeres Eis mitgebracht; dabei nutzte er die Gelegenheit und bedankte sich bei allen Betreuerinnen und Betreuern sowie dem bewährten Küchenteam für ihr tolles Engagement! Bei der Hitze genau das Richtige: Die Reichenbacher Feuerwehr kam und baute mit uns einen Pool und beim Löschangriff wurden alle richtig erfrischt! Das Betreuerteam an Tag 1 vor dem Einchecken der Passagiere. Aufgabe beim Dorfspiel: Baut eine Pyramide! Möbelbau für die Lägerle -Verschönerung. Im Angebot waren Party-Tresen, Tische, Stühle und Bänke. Wir hatten Spaß! Bei der Dschungelprüfung : Wer ertastet, was sich in der Schachtel befindet?

2 2 Aus allen Gemeinden 24. August 2018 / Nr. 34 AUF EINEN BLICK Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon BürgerBüro (Tel ) Mo Uhr, Di. und Do Uhr, Mi. 7-13, Fr Uhr, Sa Uhr Übrige Verwaltung: Mo Uhr, Uhr, Di. bis Do Uhr, Uhr Fr Uhr Bücherei: Tel ab 15. Januar vorübergehend Di., Fr und Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon Mo. - Fr Uhr, Mo. zusätzlich Uhr Mi. zusätzlich Uhr Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Frau Stockburger und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon , Fax Mo., Di., Mi., Do Uhr, Mo Uhr, Di., Do Uhr Termine mit Bürgermeister Rentschler, Herrn Mayer und Frau Pulinna nach telefonischer Vereinbarung. NOTDIENSTE Ärzte Sekunden entscheiden 112 IM NOTFALL Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst Bundesweite Rufnummer: (kostenfrei aus allen Netzen) Unter dieser Rufnummer erfahren Sie die zuständige Notfallpraxis - auch ein notwendiger Hausbesuch kann angefordert werden. Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, Esslingen Dienstzeit Mo.-Do. von 18 Uhr bis 23 Uhr und Fr Uhr; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 23 Uhr. Für die Gemeinde Hochdorf Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer Tel.: für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern. Bitte beachten: Eine telefonische Voranmeldung während der angegebenen Dienstzeiten der Notfallpraxen ist nicht erforderlich. Kinderärzte Zentrale Rufnummer: Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Montag bis Freitag: Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 21 Uhr Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung. Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, Esslingen. Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Zahnärzte Tel Augenärzte Tel HNO-Ärzte Tel Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages. Samstag, 25. August 2018 Quadrium Apotheke Mache, Wernau, Neckar, Kirchheimer Str. 77, Tel Sonntag, 26. August 2018 Apotheke Altbach, Esslinger Str. 93, Tel Montag, 27. August 2018 Kastell Apotheke im Kaufland, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 12, Tel Dienstag, 28. August 2018 Brunnen-Apotheke, Unterensingen, Nürtinger Str. 1, Tel Mittwoch, 29. August 2018 Apotheke im Ärztezentrum, Kirchheim unter Teck, Steingaustr. 13, Tel Mittwochnachmmitags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel Donnerstag, 30. August 2018 Süd-Apotheke, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 43, Tel Freitag, 31. August 2018 Pinguin-Apotheke im TECK-Center, Kirchheim unter Teck, Stuttgarter Str. 2, Tel Notdienst der Innungsbetriebe Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft Samstag, /Sonntag, Wilhelm Müller GmbH, Heizungsbau, Parkstraße 24, Esslingen a. N., Tel Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege am Reichenbach Hochdorf Fr. Iovine Fr. Appel Lichtenwald Fr. Schulz Impressum Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, Reichenbach o.v.i.a. - für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, Hochdorf o.v.i.a. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, Lichtenwald o.v.i.a. und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, Reichenbach o.v.i.a. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax , Verantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel , uhingen@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 24. August 2018 / Nr. 34 Aus allen Gemeinden 3 Stuttgarter Str Reichenbach Telefon Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der Telefonnummer Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe: Carolin Emmerich, Telefon Essen auf Rädern: Martina Schempp, Telefon Montag bis Freitag 9:00-12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Besuchen Sie uns doch im Internet unter Ambulanter Hospizdienst Reichenbach. Hochdorf. Lichtenwald e.v. Hospizgruppe Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald Die meisten Menschen wünschen sich, ihre letzten Wochen oder Tage zuhause verbringen zu können. "Zuhause" wird dabei oft zu einem Symbol für "in Geborgenheit", "bei vertrauten Menschen" oder auch "nicht allein". Angehörige versuchen, diesem Wunsch gerecht zu werden. Sie erhalten dabei jede denkbare Unterstützung - von Ärzten, von Pflegepersonal, von Verwandten, Nachbarn, Freunden. Die Situation ist nicht leicht, sie kostet viel Kraft. Und manchmal ist es gut, wenn jemand da ist, der nicht zur Familie gehört, der einfach kommt und da ist, da bleibt, solange man es möchte. Jemand, mit dem man über seine ganz persönlichen Sorgen sprechen kann und der nicht selber auch davon betroffen ist. Jemand, der kommt, wenn man selber einmal Luft holen muss. Jemand, der sich auskennt und den man alles fragen kann. Der ambulante Hospizdienst - das sind ehrenamtliche Begleiter und Begleiterinnen, die Ihnen anbieten, Sie ein Stück auf diesem letzten Weg zu begleiten. Wir sind dazu ausgebildet und bereit, zu Ihnen zu kommen, egal ob nach Hause, ins Heim oder ins Krankenhaus. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Bedürfnisse und ergänzen damit die medizinischen und pflegerischen Dienste. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen oder auch einfach nur eine Frage haben. Sie erreichen unser Einsatzteam unter der Telefonnummer Scheuen Sie sich nicht, auf den Anrufbeantworter zu sprechen, falls Sie uns nicht direkt erreichen. Wir rufen innerhalb von Stunden zurück. Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Palliative Versorgung zu Hause - ein Kurs für pflegende Angehörige und Interessenten Die palliativen Versorgungsstrukturen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Neben dem Angebot in der häuslichen Krankenpflege wurden ambulante Hospizdienste gegründet, um die Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden mit Unterstützung der Angehörigen leisten zu können. Allerdings sind die Möglichkeiten der palliativen Versorgung oft nur denen bekannt, die durch Konfrontation mit Schwerstkranken und Sterbenden im eigenen Umfeld berührt sind. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Baden-Württemberg hat zusammen mit der AOK Baden-Württemberg ein Kursprogramm entwickelt, um Möglichkeiten und Ideen der palliativen Versorgung in der breiten Bevölkerung bekannt zu machen. Die Hospizgruppe Deizisau und Altbach mit Johanniterstift Plochingen möchte zusammen mit der Krankenpflegestation Altbach-Deizisau dieses Thema aufgreifen und bietet einen Palliativ-Pflegekurs an, der Menschen Mut machen soll, ihre Angehörigen im Sterben zu begleiten. Ein Faltblatt, welches über die 6 Abende (15.10., , 5.11., , , ) informiert, können Sie gerne über die Hospizgruppe Deizisau (Handy: ) anfordern. Wir bitten um Anmeldung. Angebote für Trauernde Trauercafé Regenbogen Das Trauercafé "Regenbogen" lädt Trauernde ein, ihrer Trauer Raum zu geben und Menschen in ähnlicher Situation kennenzulernen. Das Trauercafé ist für alle Trauernden offen, egal wie weit der Trauerfall zurückliegt. Das Angebot ist kostenlos, über eine Spende freuen wir uns. Sie müssen sich nicht vorher anmelden, Sie können einfach zu einem der angegebenen Termine kommen. Geleitet wird das Trauercafé "Regenbogen" von MitarbeiterInnen der Trauerbegleitung aus Plochingen, Deizisau-Altbach und Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hospizgruppen. Das Trauercafé "Regenbogen" trifft sich jeden letzten Montag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Cafe Steiner am Fluss, in Plochingen am Bruckenwasen. Kontakttelefon: 0152/ oder 07153/52658 Nächste Termine: , , , , Die aktuellsten Termine und Informationen zu Kursen und Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf unserer Homepage oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: montags Multimediagruppe von 15:00-18:00 Uhr dienstags offene Tür von 10:00-12:00 Uhr donnerstags offene Tür von 15: Uhr Unsere Telefonnummer lautet: / Unsere adresse lautet: sor.ev@t-online.de Der Anrufbeantworter und die Mails werden zu den Öffnungzeiten der "Offenen Tür" beantwortet. Jehovas Zeugen Samstag 25. August, Uhr Jugendlichen gegenüber so eingestellt sein wie Jehova Vortrag, Donnerstag 30. August, Uhr Schätze aus Gottes Wort Lukas 23-24; Vortrag Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18 Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden. Sehen, Hören, Antworten finden Internet-TV

4 22 Lichtenwald 24. August 2018 / Nr. 34 Amtliche Bekanntmachungen, Kirchen, Vereins- und allgemeine Nachrichten Mo., Di., Mi., Do Uhr Mo Uhr Di., Do Uhr Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon , Fax post@lichtenwald.de Termine mit Bürgermeister Rentschler, Herrn Mayer und Frau Pulinna nach telefonischer Vereinbarung. Ratschreiber der Gemeinde Lichtenwald: Bürgermeister Rentschler Grundbucheinsichtsstelle Unbeglaubigte Grundbuchauszüge Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften Öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Abschriften von Urkunden Beglaubigung von Vollmachten Termine über die Zentrale: / Aus dem Standesamt Eheschließung: Am in Lichtenwald, Frau Katja Chvala geb. Leschik und Herr Bernhard Chvala, Waldstraße 19, Lichtenwald Wertstoffsammelstelle / Grünabfallsammelplatz Hegenlohe Höhenweg: Mittwoch 16:30-17:30 Uhr Samstag 09:00-12:00 Uhr Glascontainerstandorte Parkplatz beim Friedhof Thomashardt und beim Bürgerzentrum werktags 08:00-20:00 Uhr Schrott und Sperrmüll siehe Müll-ABC 2018 Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll: Freitag, 24. August 2018 (2-wöchentlich) Freitag, 07. September 2018 (2- bzw. 4-wöchentlich) Nächster Abfuhrtermin für Gelbe Tonne / Gelber Sack: Freitag, 24. August 2018 Nächster Abfuhrtermin für Biomüll: Freitag, 24. August 2018 Nächste Altpapiersammlung: Samstag, 22. September 2018 Die Gemeinde Lichtenwald sucht für den Waldkindergarten Lichtenwald zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft (m/w) als Zweitkraft Diese Gruppe ist mit bis zu 20 Kindern Ü3 belegt und hat eine tägliche Gruppenzeit von 7:45 Uhr bis 13:30 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten). Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen, kreativen Arbeitsplatz die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Interessen einfließen zu lassen. Ein offenes und engagiertes Team, das Freude an der Umsetzung der waldpädagogischen Konzeption hat Fortbildungsmöglichkeiten Eine unbefristete Anstellung in Vollzeit (39,00 Wochenstunden) mit Verfügungsstunden zur Vor- und Nachbereitung Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Wir wünschen uns: eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte(r) Erzieher/Erzieherin, Kinderpfleger/in oder eine gleichwertige Qualifikation gem. 7 KiTaG Naturverbundenheit, Wetterfestigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24. August 2018 per Post an das Bürgermeisteramt Lichtenwald, Hauptstraße 34, Lichtenwald. Für Fragen steht Ihnen unsere Hauptamtsleiterin Frau Pulinna gerne zur Verfügung (Tel / oder pulinna@lichtenwald.de). Wir freuen uns auf Sie! Straßensanierungsarbeiten auf dem Höhenweg in Hegenlohe Der Höhenweg in Hegenlohe zwischen Friedhof und Campingplatz wird saniert. Zuerst wird die Fa. Moll aus Gruibingen Ende August einzelne große Schadstellen ausbessern und die ausgefahrenen Bankette regulieren währenddessen bleibt der Weg eingeschränkt befahrbar. Im Anschluss daran erhält der Weg auf kompletter Länge eine so genannte doppelte Oberflächenbeschichtung. Am Tag der Oberflächenbeschichtung sowie am Tag darauf voraussichtlich in der KW 39 wird der Weg für zwei Tage voll gesperrt sein. Sobald der exakte Zeitpunkt feststeht, werden wir noch gesondert informieren. Für die entstehenden Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Weges und bei der Zufahrt zu den Grundstücken bitten wir um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Verkauf Laubsack beginnt am Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Abfallwirtschaftsbetrieb hat den Beginn des Verkaufs von Laubsäcken in diesem Jahr festgelegt. Ab dem können in der Gemeindekasse für 2 das Stück Laubsäcke erworben werden. Diese sind ganz normal zur Biotonnenleerung mit hinzuzustellen. Der Abholzeitraum geht bis zum Ende diesen Jahres. Kurzer Hinweis zum Befüllen: Es darf nur Laub in diese Säcke. Für Astwerk oder Rückschnitte mit Gehölzanteilen ist die Biotonne oder ein Biosack, ebenfalls auf der Gemeindekasse zu erwerben, zu nutzen. Ihre Gemeindeverwaltung

5 24. August 2018 / Nr. 34 Lichtenwald 23 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Freizeit- und Erholungsgebiet Trieb" der Gemarkung Hegenlohe Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat in öffentlicher Sitzung am den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Freizeit- und Erholungsgebiet Trieb" der Gemarkung Hegenlohe nach 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) jeweils als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht wurden gebilligt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans im Maßstab 1:500 in der Fassung vom Der Bebauungsplan "Freizeit- und Erholungsgebiet Trieb" und die örtlichen Bauvorschriften vom für diesen Bereich der Gemarkung Hegenlohe treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. 10 Abs. 3 BauGB und 74 Abs. 7 LBO). Der Bebauungsplan "Freizeit- und Erholungsgebiet Trieb" und die örtlichen Bauvorschriften, einschließlich der zusammenfassenden Erklärung zur Abwägung, der Begründung und des Umweltberichts können von jedermann beim Rathaus Thomashardt, Hauptstraße 34, während der Sprechstunden Montag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Dienstag: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwoch: Donnerstag: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr eingesehen werden. Über ihren Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 793), gilt die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Bürgermeister dem Beschluss gem. 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Werden örtliche Bauvorschriften zusammen mit einem Bebauungsplan beschlossen, richtet sich das Verfahren für ihren Erlass in vollem Umfang nach den für den Bebauungsplan geltenden Vorschriften ( 74 Abs. 7 LBO). Lichtenwald, den gez. Rentschler, Bürgermeister

6 24 Lichtenwald 24. August 2018 / Nr. 34 Willst du auch was zu sagen haben? Dann bewirb dich für den Jugendrat! Bist Du der Meinung, dass Du nichts zu sagen hast und die Politik über Deinen Kopf hinweg entscheidet? Dann bewirb Dich doch für den Jugendrat. Hier hast Du auch was zu sagen! Du darfst bei Planungen, Vorhaben und sonstigen interessanten Themen rund um die Lichtenwalder Jugend mitreden. Du vertrittst sozusagen die Meinung aller Lichtenwalder Jugendlichen. Wenn Du in den Jugendrat gewählt wirst, bekommst Du eine Einladung zu den Gemeinderatssitzungen, in denen Themen behandelt werden, die auch Jugendliche betreffen. Zwar darfst Du nicht mit stimmen, aber Du bekommst ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht eingeräumt. Bewerben kannst Du Dich, wenn Du zwischen 14 und 19 Jahren alt bist und in Lichtenwald wohnst. Der Jugendrat wird vom Gemeinderat für ein Jahr gewählt und besteht aus 3 Mitgliedern. Wenn Du Interesse hast, in den Jugendrat gewählt zu werden, dann bewirb Dich bis zum Freitag, den 05. Oktober 2018 im Rathaus (Gemeinde Lichtenwald, Hauptstraße 34, Lichtenwald). Die Bewerbung sollte aus einem Steckbrief bestehen, in dem Du Dich vorstellst. Wichtig ist auch, dass Du beschreibst, wieso Du in den Jugendrat gewählt werden möchtest und was Deine Ziele sind. Außerdem bitten wir Dich, dem Schreiben ein Passbild von Dir beizulegen. Die Wahl des Jugendrats wird nach der Sommerpause Ende Oktober 2018 stattfinden. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!! Spendenkonto: Ev. Kirchengemeinde, Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe IBAN: DE BIC: ESSLDE66XXX Gerne übersenden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Sprechen Sie uns einfach an! FUNDSACHEN In den letzten Tagen wurde im Fundbüro folgender Gegenstand abgegeben: 1 Sonnenhut Abholung im Rathaus Lichtenwald, Hauptstr. 34, Bürgerbüro, Zimmer 3 Bei Rückfragen: Tel.: Öffnungszeiten der Bücherei: Altes Rathaus Hegenlohe montags Uhr bis Uhr dienstags Uhr bis Uhr Während der Schulferien geschlossen. buecherei@mail.lichtenwald.de FLÜCHTLINGSARBEIT Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Aktuelle Neuigkeiten auch unter Kontaktmöglichkeiten: Fahrradwerkstatt: mobil@fka-lichtenwald.de Kleiderkammer: kleiderkammer@fka-lichtenwald.de oder Telefon (07153) oder (07153) (ab 18:00 Uhr) Begleitungen: Manfred Hoppe, Telefon (07153) oder Frauke Hinkelbein-Stöckel, Telefon (07153) Sprache: sprache@fka-lichtenwald.de oder Gabriele Hornstein-Seck, Telefon (07153) 42837, Margrit Riemann, Telefon (07153) Freizeit: freizeit@fka-lichtenwald.de oder Jörg Ebbert, Telefon (07153) Allgemeines: info@fka-lichtenwald.de oder Sven Kazenmaier, Telefon (0173)

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