Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen

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1 Anlage zu TOP 5.1 / 344. Senatssitzung Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering vom 17. November 2015 Version 7 Gültig ab dem Aufgrund von 8 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 und 32 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der aktuellen Fassung hat der Senat der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft am 17. November 2015 die nachstehende Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung Teil B und C für den Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik, Abschluss: Bachelor of Engineering, beschlossen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine durchgängige Funktionenbeschreibung auch in der weiblichen Form verzichtet. Die geschlechterbezogenen Bezeichnungen gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Form.

2 Gliederung B. Besonderer Teil 40-EATB Vorpraktikum 41-EATB Aufbau des Studiengangs 42-EATB Praktisches Studiensemester 43-EATB Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 44-EATB Bachelor-Thesis 45-EATB Zeugnis und Urkunde 46-EATB Tabellen zum Studiengang C. Schlussbestimmungen 50-EATB Inkrafttreten 51-EATB Übergangsregelung I. Allgemeines B. Besonderer Teil 40-EATB Vorpraktikum (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Vorpraktikum von 2 Monaten, es sei denn, dass die Hochschulzugangsberechtigung von einem einschlägigen beruflichen Gymnasium (z. B. technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) erteilt wurde. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf der fachlich einschlägigen Berufsfelder oder eine dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit kann als Vorpraktikum anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss oder der Praktikantenamtsleiter. In begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum bis zum Ende des 2. Semesters nachgeholt werden. Über das Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalls entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Das Vorpraktikum hat folgende Ausbildungsinhalte: Erwerben von Grundkenntnissen der wichtigsten Werkstoffe, die in der Elektrotechnik eingesetzt werden, sowie von Bearbeitungsverfahren und Verbindungstechniken. Kennenlernen der Grundlagen der technischen Dokumentation. 41-EATB Aufbau des Studiengangs (1) Die Regelstudienzeit im Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik beträgt sieben Semester. Sie umfasst sechs Theoriesemester, das integrierte Praktische Studiensemester sowie alle Prüfungen einschließlich der Bachelor-Thesis. Das Grundstudium dauert zwei Fachsemester und ist abgeschlossen, wenn die Fachprüfungen zu den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums erfolgreich abgeschlossen wurden. Das Hauptstudium dauert fünf Semester. (2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 Kreditpunkte (Credits nach dem European Credit Transfer System ECTS). (3) Prüfungsleistungen werden in der Regel in der Sprache der Lehrveranstaltung erbracht. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Dozent. Seite 2 von 12

3 42-EATB Praktisches Studiensemester (1) Die Aufnahme des Praktischen Studiensemesters setzt voraus, dass das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen wurde. (2) Das Praktische Studiensemester wird in der Regel im 5. Fachsemester absolviert. Der Praktikantenamtsleiter kann Ausnahmen genehmigen. (3) Die berufspraktische Ausbildung im Praktischen Studiensemester dauert bis zu sechs Monate, mindestens aber 95 Präsenztage. (4) Das Praktische Studiensemester kann nur aufgenommen werden, wenn aus den vorangehenden Fachsemestern des Hauptstudiums Studienleistungen im Umfang von maximal 30 Kreditpunkten fehlen. Der Praktikantenamtsleiter kann Ausnahmen genehmigen. (5) Das Praktische Studiensemester hat folgende Ausbildungsinhalte: Die Studierenden sollen die im bisherigen Studienverlauf erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beim Bearbeiten ingenieurtechnischer Aufgabenstellungen einsetzen. Unter Anleitung eines erfahrenen Mitarbeiters sollen die Studierenden bestimmte Teilaufgaben in eigener Verantwortung bearbeiten. (6) Das Praktische Studiensemester ist dann erfolgreich abgeleistet, wenn die Voraussetzungen des 4 Abs. 6 Teil A der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung erfüllt sind und an den begleitenden Lehrveranstaltungen erfolgreich teilgenommen wurde. Die Praktikumsstellen und die vereinbarten Leistungsinhalte sind vom Leiter des Praktikantenamts vor Beginn des Praktischen Studiensemesters zu genehmigen. Seite 3 von 12

4 43-EATB Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan (1) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungsmodule im Pflicht- und ggf. Wahlpflichtbereich sowie die jeweils zugehörigen Teilnahmevoraussetzungen, Studienleistungen, Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den Tabellen 1 (Grundstudium) und 3 (Hauptstudium). (2) Die Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung und die zugehörigen Prüfungsleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachprüfungsnoten ergeben sich aus der Tabelle 2. Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung und die zugehörigen Prüfungsleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachprüfungsnoten ergeben sich aus der Tabelle 4. (3) Wahlpflichtfächer werden von den Studierenden aus einer gesonderten Wahlpflichtfachliste des Studiengangs Elektrotechnik Automatisierungstechnik gewählt. Alle Wahlpflichtfächer können mit Zustimmung des Studiendekans auch aus anderen Studiengängen auch anderer Fakultäten gewählt werden. Die Modalitäten der Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen der Wahlpflichtfächer sowie der Module Fremdsprache und Sozialkompetenz werden von den veranstaltenden Einrichtungen entsprechend Absatz 5 und 46-EATB festgelegt und zu Vorlesungsbeginn bekannt gegeben. (4) Setzt sich eine Fachprüfung oder ein Lehrveranstaltungsmodul aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, müssen die Prüfungsleistungen mindestens ausreichend (4,0) bestanden sein. (5) Die den Fachprüfungen zugeordneten Studienleistungen (SL) sind im Rahmen der Fachprüfungen zu erbringen. Die Prüfungsvorleistungen (PV) sind Voraussetzung für die Teilnahme an den zugeordneten Prüfungsleistungen. Die Art und Voraussetzungen von Studienleistungen bzw. Prüfungsvorleistungen, welche in den Tabellen 1 und 3 mit XS bzw. XP bezeichnet sind, werden zu Vorlesungsbeginn vom Dozenten bekannt gegeben. (6) Werden in einem Feld der Tabellen in 46-EATB Studienleistungen, Prüfungsvorleistungen bzw. Prüfungsleistungen zur Auswahl genannt, erkennbar durch die Verknüpfung o., so gibt der Dozent zu Beginn der Lehrveranstaltung die konkret zu erbringende Leistung bekannt. 44-EATB Bachelor-Thesis (1) Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelor-Thesis beträgt 4 Monate. Die Bearbeitungsdauer kann kürzer sein. (2) Die Bachelor-Thesis kann nur begonnen werden, wenn außer der Fachprüfung Bachelor- Thesis noch maximal 15 Kreditpunkte des Hauptstudiums fehlen. 45-EATB Zeugnis und Urkunde Im Bachelorzeugnis und in der Bachelorurkunde wird der Studiengang angegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet: Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Seite 4 von 12

5 46-EATB Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in den Tabellen 1 und 3: 1. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) 2. Spalte Name des Lehrveranstaltungsmoduls (Lehrveranstaltungsmodul) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Semesterwochenstunden (SWS) 5. Spalte ECTS-Kreditpunkte (CP) 6. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art): V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung Pr = Projekt L = Labor IPS = Ingenieurpädagogisches Seminar Bezieht sich eine Prüfung auf mehrere Lehrveranstaltungen innerhalb des Lehrveranstaltungsmoduls, werden diese Lehrveranstaltungen hier in Klammern genannt. Beispiele: (V+Ü) = gemeinsame Prüfung über eine Vorlesung und eine Übung (V+Ü+V) = gemeinsame Prüfung über zwei Vorlesungen und eine Übung Finden sich in einer Zeile mehrere Lehrveranstaltungen, denen in Spalte 8, 9 oder 10 Prüfungen zugeordnet sind, so ergibt sich die Zuordnung aus der Nummerierung. Die Nummerierung hat keine zeitliche Bedeutung. Beispiel: 1.Ü+2.(V+S) in Spalte 6 und 1.PA+2.Re/30 in Spalte 10 bedeutet, dass der Übung als Prüfung eine Praktische Arbeit zugeordnet ist und der Vorlesung sowie dem Seminar zusammen ein Referat von 30 Minuten Dauer zugeordnet ist. 7. Spalte Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren (Voraus.) 8. Spalte Art der Studienleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/Dauer) Bei XS s. 43 Abs. 5 Satz 3-EATB. 9. Spalte Art der Prüfungsvorleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PV/Dauer) Bei XP s. 43 Abs. 5 Satz 3-EATB. 10. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL/Dauer) Seite 5 von 12

6 8., 9. und 10. Spalte und 43 Abs. 5 Satz 3-EATB Als Studienleistung (SL), Prüfungsvorleistung (PV) bzw. Prüfungsleistung (PL) können vorgesehen werden: MP = Mündliche Prüfung Kl = Klausur St = Studienarbeit Ue = Übungen Re = Referat La = Laborarbeit En = Entwurf PA = Praktische Arbeit T(n) = Test (n = Anzahl pro Semester) Nur als Prüfungsleistung (PL): BT = Bachelor-Thesis Für die Dauer gilt: S = Semester M = Monat(e) W = Woche(n) T = Tag(e) Mehrere notwendige Prüfungen werden mit + verknüpft, mehrere alternative Prüfungen werden mit o. verknüpft, z. B.: MP+Kl bedeutet, dass sowohl eine Klausur als auch eine mündliche Prüfung nötig sind. MPo.Kl bedeutet, dass eine Klausur oder eine mündliche Prüfung notwendig ist. 11. Spalte GFN = Gewichtung der Prüfungsleistungen für die Note innerhalb des Lehrveranstaltungsmoduls 12. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP) 13. Spalte Bemerkung Zu 7. u. 13. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: Block = Blockveranstaltung Tf = Terminfach FP = Fachprüfung Wpf = Wahlpflichtfach üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung PS = Praktisches Studiensemester LV = Lehrveranstaltung BV = Bachelorvorprüfung Seite 6 von 12

7 Bachelorstudiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 1 Grundstudium EDV-Bez. Lehrveranstaltungsmodul Sem. SWS CP Art Voraus. SL/Dauer PV/Dauer PL/Dauer GFN FP Bemerkung EATB110 Höhere Mathematik V Kl/120 1 EATB120 Elektrotechnik V+2.V 1.Kl/90+2.Kl/ EATB150 Physik V+2.L 2.La /1S 1.Kl/90 3 EATB160 Informatik V+2.Ü 2.Ue /1S 1.Kl/90 4 EATB170 Digitaltechnik V+2.L 2.La /1S 1.Kl/ EATB210 Höhere Mathematik V Kl EATB220 Elektrotechnik V+2.L 2.La/1S 1.Kl EATB260 Systemtheorie V Kl EATB240 Informatik V+2.Ü 2.Ue /1S 1.Kl 90 9 EATB230 Mikrocontroller-Systeme V+2.L 2.La /1S 1.Kl Summen Grundstudium bpl Seite 7 von 12

8 Bachelorstudiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 2 Bachelorvorprüfung EDV-Bez. Name der Fachprüfung Nummer der Fachprüfung Zugeordnete Lehrveranstaltungsmodule / Prüfungsleistungen Sem. Gewicht innerhalb der FP Gewicht der FP für Gesamtnote Bemerkung EATBF01 Höhere Mathematik 1 FP1 Höhere Mathematik EATBF02 Elektrotechnik 1 FP2 Elektrotechnik EATBF03 Physik FP3 Physik EATBF04 Informatik 1 FP4 Informatik EATBF05 Digitaltechnik FP5 Digitaltechnik EATBF06 Höhere Mathematik 2 FP6 Höhere Mathematik EATBF07 Elektrotechnik 2 FP7 Elektrotechnik EATBF08 Systemtheorie FP8 Systemtheorie EATBF09 Informatik 2 FP9 Informatik EATBF10 Mikrocontroller-Systeme FP10 Mikrocontroller-Systeme Seite 8 von 12

9 Bachelorstudiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 3 Hauptstudium EDV-Bez. Lehrveranstaltungsmodul Sem. SWS CP Art Voraus. SL/Dauer PV/Dauer PL/Dauer GFN FP Bemerkung EATB310 Höhere Mathematik V+2.L 2.La/1S 1.Kl/90 11 EATB330 Elektronik V+2.L 2.La/1S 1.Kl/ EATB320 Messtechnik V+2.L 2.La/1S 1.Kl/ EATB360 Fremdsprache V Kl/ (3) EATB370 Digitale Signalverarbeitung V+2.V 1.Kl/90+2.Kl/ Block EATB440 Steuerungstechnik V+2.L 2.La/1S 1.Kl/ EATB450 Regelungstechnik V+2.L 2.La/1S 1.Kl/ EATB460 Elektrische Maschinen V Kl/90 18 EATB470 Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik V Kl/ EATB480 Elektrische Ausrüstung (V+V) Kl/ EATBP02 Praxistätigkeit 5 24 PA/95T EATBP01 EATBP03 Praxisvorbereitung und Praxisnachbereitung S 4 30 (St/1S+ Re/20) Block Seite 9 von 12

10 Bachelorstudiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 3 Hauptstudium (Fortsetzung) EDV-Bez. Lehrveranstaltungsmodul Sem. SWS CP Art Voraus. SL/Dauer PV/Dauer PL/Dauer GFN FP Bemerkung EATB640 Automatisierungstechnik V+2.L+3.S 2.La/1S+ 3.Ue/1S 1.Kl/ EATB660 Prozessautomatisierung V+2.L 2.La/1S 1.Kl/90 22 EATB670 Sozialkompetenz V+2.V 1.Kl/90+2.Kl/ (3) EATB680 Wahlmodul Wpf 43 (3) EATB730 EATB740 Höhere Automatisierungsfunktion Wissenschaftliches Arbeiten (V+V) Kl/ Block Pr St/1S 26 Block EATB750 Abschlusskolloquium 7 3 Re/20+MP/ EATB760 Bachelor-Thesis 7 12 BT/4M Summen Hauptstudium bpl Summen Bachelorstudium Abs bpl Seite 10 von 12

11 Bachelorstudiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 4 Bachelorprüfung EDV-Bez. Name der Fachprüfung Nummer der Fachprüfung Zugeordnete Lehrveranstaltungsmodule / Prüfungsleistungen Sem. Gewicht innerhalb der FP Gewicht der FP für Gesamtnote EATBF11 Höhere Mathematik 3 FP11 Höhere Mathematik EATBF12 Elektronik FP12 Elektronik EATBF13 Messtechnik FP13 Messtechnik EATBF14 Fremdsprache FP14 Fremdsprache EATBF15 Digitale Signalverarbeitung FP15 Digitale Signalverarbeitung EATBF16 Steuerungstechnik FP16 Steuerungstechnik EATBF17 Regelungstechnik 1 FP17 Regelungstechnik EATBF18 Elektrische Maschinen 1 FP18 Elektrische Maschinen EATBF19 Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik FP19 Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik EATBF20 Elektrische Ausrüstung FP20 Elektrische Ausrüstung EATBF21 Automatisierungstechnik FP21 Automatisierungstechnik EATBF22 Prozessautomatisierung FP22 Prozessautomatisierung EATBF23 Sozialkompetenz FP23 Sozialkompetenz EATBF24 Wahlmodul FP24 Wahlmodul EATBF25 Höhere Automatisierungsfunktion FP25 Höhere Automatisierungsfunktion EATBF26 Wissenschaftliches Arbeiten FP26 Wissenschaftliches Arbeiten EATBF27 Bachelor-Thesis Abschlussprüfung FP27 Bachelor-Thesis Abschlusskolloquium Bemerkung Seite 11 von 12

12 SPO Bachelorstudiengang # C. Schlussbestimmungen 50-EATB Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft. 51-EATB Übergangsregelung Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studien- und Prüfungsordnung ihr Studium im Bachelorstudiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft bereits in der Version 6 begonnen haben, können in diesem Studiengang die noch fehlenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen nach der jeweiligen Version der Studien- und Prüfungsordnung bis spätestens 28. Februar 2019 ablegen. Danach müssen alle Studierenden ihre Prüfungsleistungen nach der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Karlsruhe, den Der Rektor gez. Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Ausgehängt am: Abgehängt am: Im Intranet veröffentlicht am: Zur Beurkundung Daniela Schweitzer Kanzlerin Seite 12 von 12

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