Businessplan Komitee 071

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1 Businessplan Komitee 071 I. Titel und thematischer Aufgabenbereich I.1 Titel de: Glas im Bauwesen en: Glass in building construction I.2 Thematischer Aufgabenbereich Normung der Benennungen und der Definitionen von Glasarten und Glaserzeugnissen sowie die an sie gestellten Anforderungen, deren Prüfungen und Prüfmethoden. II. Markt, Umfeld und Ziele des Komitees/Workshops Dieser Abschnitt beschreibt die derzeitigen Marktsituation, die für die Produkte/Dienstleistungen und/oder Produktgruppen des Komitee 071 relevant ist, setzt fort bei einer Analyse der verschiedenen Faktoren, die einen Einfluss auf die Komitee-Arbeit haben, und kommt zu einer klaren Beschreibung der Ziele des Komitees und einer Strategie zur Erreichung dieser Ziele. Am Ende steht eine allgemeine Risikoanalyse, die jene Punkte darlegt, welche die Komitee- Arbeit entweder verzögern oder zum Abbruch bringen können. II.1 Marktsituation II.1.1 Grundsätzliche Informationen über den Markt Der Flachglasmarkt erstreckt sich auf die Produktion von im Float- bzw. im Maschinenwalz-Verfahren hergestelltes Glas, das im Bauwesen zum Einsatz kommt. Nur die Weiterverarbeitung und Veredelung des Produktes zu Spezialgläsern wie z.b. ESG (Einscheibensicherheitsglas), VSG (Verbund-Sicherheitsglas), Wärme- und Schallschutzgläser sowie der Einbau in Bauwerke sind von marktwirtschaftlicher Bedeutung in Österreich. Derzeit produzierten 5 unterschiedliche Basisglaskonzerne in ca. 45 Floatglaswerke einen Output von 700 bis 900 Tonnen pro Tag/Wanne. In Österreich wird derzeit (2015) kein Basisflachglas erzeugt. II.1.2 Interessensträger des Themas Die Nutzanwender der für den Bereich Flachglas geschaffenen ÖNORMEN sind: Veredelungsbetriebe von Flachglas Zubehörindustrie Zubehörlieferanten Verarbeitungsbetriebe Ausschreibende 1

2 Gewerbe Handel Verbraucher Forschungs- und Entwicklungsinstitute Prüfstellen und Prüfinstitute Behörden Sachverständige II.1.3 Marktstruktur Der österreichische Flachglasmarkt teilt sich in Veredelungs- und Verarbeitungsbetriebe, meist mittelständischer Struktur. Der Exportanteil ist vergleichsweise gering. II.1.4 Europäische und internationale Perspektiven Die Normung von Flachglas wird direkt beeinflusst durch die europäische- und weltweite Normung. Die wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie, die normativen Bezüge zur CE Kennzeichnung bestimmen den Europäischen Normungsprozess. Der Einfluss der WTO (World Trade Organisation) wie auch der ISO (International Standard Organisation) ist im Zunehmen. II.2 Rahmenbedingungen II.2.1 Politische Faktoren Zur Unterstützung und Präzisierung von politischen Zielen, insbesondere der Sicherheit von Menschen und Sachen, ist es sinnvoll und notwendig, technische Festlegungen zu treffen, die eine einheitliche Vorgehensweise oder Gestaltung sicherstellen. II.2.2 Wirtschaftliche Faktoren Durch die Übernahme europäischer- und internationaler Normen werden Handelshemmnisse abgebaut. Für die Kleinund Mittelbetriebe die Flachglas verarbeiten ist die nationale, europäische, und internationale Normung betriebswirtschaftlich aber auch volkswirtschaftlich auf Grund vergleichbarer Qualitätskriterien von großer Bedeutung. II.2.3 Gesellschaftliche Faktoren Durch standardisierte Produkte mit entsprechenden sicherheitstechnischen Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung können Personen- und Sachschäden minimiert und Konsumentenwünsche befriedigt werden. II.2.4 Technische Faktoren Der Einsatz von Flachglas im Bauwesen stellt an die Planer wie auch an die Bauausführenden Herausforderungen. Diese Herausforderungen können, durch ein einheitliches Regelwerk unterstützt, effektiver und effizienter bewältigt werden. 2

3 II.2.5 Rechtliche Faktoren Bei der Erstellung von ÖNORMEN sind insbesondere die in nationales Recht umzusetzenden Richtlinien der EU zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende nationale Bestimmungen (z.b. Verordnung über die Dimensionierung von Flachglas) müssen bei der Erstellung der Normen ebenfalls berücksichtigt und eingehalten werden. II.2.6 Europäische und internationale Faktoren Die europäische und internationale Normung gewinnt durch die Globalisierung der Märkte immer mehr an Bedeutung. Für die nationale Normung ist die internationale Normungsarbeit in ISO/TC 160 Glass in Building und die europäische Normungsarbeit im CEN/TC 129 Glass in Building von Bedeutung. Zu berücksichtigen ist die vermehrte Bedeutung des Vienna Agreement", einem Abkommen zwischen ISO und CEN, betreffend der Übernahme europäischer Normen und somit der Übernahme dieser in das nationale Normenwerk. II.3 Zielsetzungen und Strategie des Komitees/Workshops II.3.1 Zielsetzungen des Komitees/Workshops Das Ziel des Komitee 071 ist es allen betroffenen Kreisen ein in sich geschlossenes, mit den einschlägigen Rechtsvorschriften kompatibles und es Normenwerk zur Verfügung zu stellen. II.3.2 Strategie zur Zielerreichung Bei en und neuen nationalen Normen bzw. Normvorhaben ist die Anwendbarkeit von CEN/ISO-Normen und anderen Spezifikationen zu prüfen. Auf Grund der Marktsituation als Binnen- und Transitland sind jedoch nationale Erfordernisse in den entsprechenden Normenwerken zu vertreten. Zur Sicherstellung der notwendigen Ressourcen sind neue Mitarbeiter zu werben, die ihr Engagement und Fachwissen aktiv in die Normungsarbeit einbringen. Hauptaufgabe der nationalen Normung ist nach wie vor die Entwicklung internationaler Normen (CEN, ISO) zu verfolgen, mitzuarbeiten, das Komitee in kürzester Zeit mit den Entwürfen, Stellungnahmen und Einsprüchen zu befassen und das nationale Normungswerk zum Schutz der präsumtiven Nutzanwender auf dem anerkannten Stand der Technik zu halten. II.3.3 Risikoanalyse Zur Sicherstellung der Kontinuität und Kohärenz des Normenwerks im Bereich des Komitees 071 Flachglas ist vermehrt der Kontakt mit den internationalen und europäischen Technischen Komitees und Expertengruppen anzustreben. Auf Grund der Tatsache, dass die Muttergesellschaften von Flachglasproduzenten nur noch vereinzelt in Europa, andererseits weltweit ihre Hauptsitze haben, ist es wirtschaftlich für österreichische Interessensvertretungen nicht möglich Experten für die einzelnen Bereiche zu finden, die bei europäischen und internationalen Normvorhaben aktiv teilnehmen können. III. Arbeitsprogramm Siehe Anhang 3

4 Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen Version (Beschlussfassung in der 250. Sitzung des Komitees 071 vom ) INHALT 1 Allgemeines Komiteestruktur Komitee 071 Glas im Bauwesen AG Strukturelles Glas Nationale ÖNORMEN und ONR Nationale ÖNORM- und ONR-Projekte NV ÖNORM B 3719: Bestehende nationale ÖNORMEN und ONR ÖNORM B 3710: ÖNORM B : ÖNORM B : ÖNORM B : ÖNORM B : ÖNORM B : ÖNORM B : ÖNORM B 3722: ÖNORM B 3724: ÖNORM B 3725: ÖNORM B 3738: Teilnahme an technischen Komitees und/oder Workshops der europäischen und/oder internationalen Normung CEN/TC 129 "Glass in Building CEN/TC 129 Glass in Bilding ISO/TC 160 Glass in Building ISO/TC 160/SC 1 Product consideration ISO/TC 160/SC 2 Use consideratrion... 7 Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 1

5 1 ALLGEMEINES Gemäß GO 2018 ist das Arbeitsprogramm Teil des Businessplans und vom Komitee-Manager gemeinsam mit dem Vorsitzenden mindestens jährlich unter Berücksichtigung und Nennung der notwendigen Ressourcen und Projektdaten zu aktualisieren und vom Komitee mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen. Mit diesem Beschluss bekennen sich die Teilnehmenden des Komitees zur Bereitstellung der für die Erreichung des Arbeitsprogramms notwendigen Ressourcen. Das Arbeitsprogramm des Komitees ist auf der Webseite von Austrian Standards International zu veröffentlichen. Das Arbeitsprogramm hat zumindest zu umfassen: a) die in Bearbeitung befindlichen rein österreichischen Normprojekte, einschließlich zur Anwendung in Österreich empfohlene Internationale Normen, unter Angabe von ÖNORM-Nummer, ÖNORM-Titel, Anwendungsbereich der ÖNORM, Verweise auf internationale Normen, die als Grundlage herangezogen werden, Plandatum für den ÖNORM-Entwurf, Plandatum für die Veröffentlichung der ÖNORM, Name jener Person, die die Er- oder Überarbeitung der rein österreichischen Norm beantragt hat; b) die Teilnahme an thematisch gleichartigen Technischen Komitees und/oder Workshops von CEN oder ISO (oder deren Rechtsnachfolger): Nummer und Titel der Technischen Komitees bzw. Workshops von CEN oder ISO (oder deren Rechtsnachfolger), Art der Teilnahme (aktive, beobachtende oder keine Teilnahme). LEGENDE: - O-Member bei ISO-Gremien (Status observer, beobachtende Teilnahme, kein Stimmrecht, abgegebene Stellungnahmen zu Dokumente finden jedoch Berücksichtigung) - P- Member bei ISO-Gremien (Status participant, aktive Teilnahme mit Stimmrecht und Verpflichtung zu Abstimmungen im zugeordneten Bereich) - Delegierter: vom österreichischen Spiegelgremium bestimmter und von Austrian Standards International nominierter aktiver Teilnehmer auf CEN- bzw. ISO-Ebene, der die abgestimmte österreichische Position des nationalen Spiegelgremiums in CEN- bzw. ISO-Gremien zu vertreten hat 2 KOMITEESTRUKTUR 2.1 Komitee 071 Glas im Bauwesen Vorsitz: Michael MARTE 1. Stellvertreter: Manfred BEHAM 2. Stellvertreter: Hanspeter PETSCHENIG Letzte Wahl: Nächste Wahl: Spiegelgremium zu: CEN/TC 129, ISO/TC 160, ISO/TC 160/SC1, ISO/TC 160/SC 2 Letzte Kontrolle des Business Plans Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 2

6 Status aktiv 2.2 AG Strukturelles Glas Vorsitz: Jürgen NEUGEBAUER Stellvertreter: -- Spiegelgremium zu: -- Status Aktiv Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 3

7 3 NATIONALE ÖNORMEN UND ONR 3.1 Nationale ÖNORM- und ONR-Projekte NV ÖNORM B 3722: Glas im Bauwesen Anforderungen an die Abdichtung von Glasfalzen und Verglasungssystemen mit Dichtstoffen 3.2 Bestehende nationale ÖNORMEN und ONR ÖNORM B 3710: Glas im Bauwesen - Benennungen und Definitionen für Glasarten und Glaserzeugnisse Ausgabe 2016 Anwendungsbereich der ÖNORM Die vorliegende ÖNORM enthält Benennungen mit Definitionen für die im Bauwesen verwendeten Glasarten und Glaserzeugnisse, soweit es sich um anorganische Schmelzprodukte, die ohne Kristallisation erstarrt sind, handelt ÖNORM B : Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 1: Grundlagen Ausgabe 2016 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM regelt die Grundlagen des konstruktiven Glasbaues wie z. B. vertikale, horizontale und absturzsichernde Verglasungen. Sie gilt auch in denjenigen Fällen, in denen an die Verglasung weitere Anforderungen wie z. B. Brandschutz, Einbruchhemmung und Forderungen aus dem Arbeitsschutz gestellt werden. Sie gilt nicht für Verglasungen mit gebogenem Glas, die planmäßig zur Aussteifung herangezogen werden ÖNORM B : Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen Ausgabe 2015 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM regelt Verglasungen, die an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert sind. Die Verglasung wird nach dem Neigungswinkel zur Vertikalen eingeteilt in: Horizontalverglasung: Neigungswinkel > 15, Vertikalverglasung: Neigungswinkel 15. Sie gilt nicht für Verglasungen, die gegen Absturz sichern, für Gewächshäuser nach ÖNORM EN , die planmäßig zur Aussteifung herangezogen werden, in gebogener Ausführung Instandsetzungen (Reparaturen), bei denen die Anforderungen und Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 nicht angewendet werden können, sind nicht Gegenstand der vorliegenden ÖNORM. Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 4

8 3.2.4 ÖNORM B : Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 3: Vertikale Verglasung mit absturzsichernder Funktion Ausgabe 2015 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM regelt die Anforderungen und Prüfungen an vertikalen Verglasungen, die Personen gegen Absturz sichern. Sie gilt nicht für Verglasungen, die planmäßig zur Aussteifung herangezogen werden. Hinsichtlich des Höhenunterschiedes der Verkehrsflächen (Absturzhöhe) sowie der Höhe des Handlaufes sind die jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben des Arbeitsinspektorates zu beachten ÖNORM B : Ausgabe 2009 Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 4: Betretbare, begehbare und befahrbare Verglasung Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM ist für Verglasungen, die betretbar, begehbar oder befahrbar sind, anzuwenden ÖNORM B : Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 5: Punktförmig gelagerte Verglasungen und Sonderkonstruktionen Ausgabe 2013 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM regelt Verglasungen, die punktförmig oder in Kombination punkt- und linienförmig gelagert sind. Sie gilt auch für Verglasungen, die zur planmäßigen Aussteifung herangezogen werden. Diese ÖNORM gilt nicht für Ganzglastüren, Duschtüren bzw. Ganzglasanlagen (Türen mit Seitenteilen und Oberlichten). Für absturzsichernde Verglasungen ist zusätzlich die ÖNORM B und für betretbare, begehbare, und befahrbare Verglasungen ist zusätzlich die ÖNORM B zu beachten ÖNORM B : Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 7: Glasanwendungen Ausgabe 2014 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM enthält Anforderungen an horizontale und vertikale Verglasungen auf Basis der ÖNORMEN B bis -5. Die Zuordnung der Glasarten ist in Tabelle 1 und Tabelle 2 enthalten. Des Weiteren werden Beispiele für Glasanwendungen in Form von Bildern dargestellt ÖNORM B 3722: Ausgabe 2011 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen - Glasfalze - Benennungen und ihre Definitionen, Abmessungen, Anforderungen Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 5

9 Anwendungsbereich der ÖNORM Letzte Kontrolle der Normaktualität ÖNORM B 3724: Diese ÖNORM ist für das Abdichten von Verglasungen in Glasfalze unter Verwendung von Dichtstoffen anzuwenden. Sie ist nicht für Sonderverglasungen, wie Unterwasser-, Brandschutz-, Dachverglasungen u. dgl., anzuwenden. Die vorliegende ÖNORM ist im Zusammenhang mit der ÖNORM B 3724 anzuwenden Meldung für die Überarbeitung Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen - Verglasungssysteme Ausgabe 2011 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM ist für Verglasungssysteme in Falzen gemäß B 3722 und mit Dichtstoffen gemäß ÖNORM EN ISO anzuwenden. Letzte Kontrolle der Normaktualität ÖNORM B 3725: Meldung für die Überarbeitung Glas im Bauwesen - Glaskanten - Begriffsbestimmungen für Formen und Ausführungsarten Ausgabe 2007 Anwendungsbereich der ÖNORM Diese ÖNORM ist anzuwenden für Kantenformen und deren Ausführungsarten für Glas im Bauwesen. Sie gilt nur für die Kantenbearbeitungen von normal gekühltem, nicht weiter verarbeitetem (zb laminierten Glas) Basisglas oder Spiegel gemäß ÖNORM EN Sonderformen der Kantenbearbeitungen (zb Wellenschliff) sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Letzte Kontrolle der Normaktualität ÖNORM B 3738: Ausgabe 2008 Anwendungsbereich der ÖNORM Letzte Kontrolle der Normaktualität Glas im Bauwesen - Isolierglas - Anforderungen an die visuelle Qualität Diese ÖNORM enthält Anforderungen an die visuelle Qualität von Isolierglas, das aus zwei oder mehreren ungleichartigen bzw. zwei oder mehrerer gleichartigen Scheiben gebildet wird. 4 TEILNAHME AN TECHNISCHEN KOMITEES UND/ODER WORKSHOPS DER EUROPÄISCHEN UND/ODER INTERNATIONALEN NORMUNG 4.1 CEN/TC 129 "Glass in Building CEN/TC 129 Glass in Bilding Delegierter: 4.2 ISO/TC 160 Glass in Building Status: O-member Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 6

10 Aktive Teilnahme: nein Delegierte: ISO/TC 160/SC 1 Product consideration Status: O-member Aktive Teilnahme: nein Delegierter: ISO/TC 160/SC 2 Use consideratrion Status: O-member Aktive Teilnahme: nein Delegierte: Arbeitsprogramm Komitee 071 Glas im Bauwesen 7

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