A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
|
|
- Sophie Gehrig
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 43. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 62/2017 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom /2017 Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung vom der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom , geändert am /2017 Bekanntmachung über die Aufhebung eines Bauleitplanes Hier: Aufhebungsbeschluss 65/2017 Bekanntmachung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Änderungsbeschluss 66/2017 Bekanntmachung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 67/2017 Bekanntmachung über die Aufhebung eines Bauleitplanes Hier: Aufhebungsbeschluss 68/2017 Bekanntmachung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Änderungsbeschluss 69/2017 Bekanntmachung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 70/2017 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 32 Zollbrett in Delbrück-Mitte, 3. Änderung Hier: Öffentliche Auslegung 71/2017 Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling Hier: Änderungsbeschluss 72/2017 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling, 1. Änderung Hier: Information der Öffentlichkeit Seite 2 Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter
2 E I N L A D U N G zur Sitzung am des Rates Donnerstag, 26. Oktober 2017, 18:00 Uhr Ort: Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6 T A G E S O R D N U N G Öffentlich 1. Bestellung des Schriftführers 2. Fragestunde für Einwohner 3. Breitbandausbau in der Stadt Delbrück - Sachstandsbericht - 4. Digitale Stadt - Sachstandsbericht - 5. Neuorganisation DEBUS - Sachstandsbericht - 6. Nachbesetzung des Haupt-, Finanz- u. Wirtschaftsförderungsausschusses - Antrag der SGD-Fraktion / Nachbesetzung des Sport- und Freizeitausschusses - Antrag der SGD-Fraktion / Mitteilungen der Verwaltung Aus rechtlichen Gründen können zu den TOP 3 und 4 erst in der Sitzung Informationen gegeben werden. Delbrück, den gez. Werner Peitz Bürgermeister Amtsblatt Nr. 15 vom
3 2. Änderungssatzung vom der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom , geändert am Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und 1 der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV.NRW., S. 383) hat der Rat der Stadt Delbrück am 05. Oktober 2017 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen: Artikel 1 I. In der Inhaltsübersicht wird 8 Informationsblatt in 8 Abstimmungs-heft/Informationsblatt geändert. II. 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist derjenige, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt. III. Die 7 und 8 erhalten folgende Fassung: 7 Benachrichtigung der Abstimmberechtigten/Bekanntmachung (1) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis benachrichtigt der Bürgermeister jeden Abstimmberechtigten, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist. (2) Die Benachrichtigung enthält folgende Angaben: 1. den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der abstimmberechtigten Person, 2. den Stimmbezirk und den Stimmraum, 3. ein Abstimmungsheft/Informationsblatt gem. 8 dieser Satzung 4. die Nummer, unter der die abstimmungsberechtigte Person in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, 5. die Aufforderung, diese Benachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Abstimmung mitzubringen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch bei Verlust dieser Benachrichtigung an dem Bürgerentscheid teilgenommen werden kann, 6. die Belehrung, dass diese Benachrichtigung einen Stimmschein nicht ersetzt und daher nicht zur Stimmabgabe in einem anderen als dem angegebenen Stimmraum berechtigt, 7. die Belehrung über die Beantragung eines Stimmscheins und die Übersendung von Unterlagen zur Stimmabgabe per Brief. Amtsblatt Nr. 15 vom
4 (3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis macht der Bürgermeister öffentlich bekannt 1. den Tag des Bürgerentscheids und den Text der zur Entscheidung stehenden Frage, beim Stichentscheid auch den Text der vom Rat beschlossenen Stichfrage, 2. wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Abstimmungsverzeichnis eingesehen werden kann, 3. dass innerhalb der Einsichtsfrist beim Bürgermeister Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis eingelegt werden kann. 8 Abstimmungsheft/Informationsblatt (1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Delbrück zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim Bürgermeister eingegangen sein muss. Im Falle eines Stichentscheids enthält die Titelseite die Texte der zu entscheidenden Fragen sowie den der Stichfrage. (2) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt enthält: 1. Die Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Ablauf der Abstimmung und eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief. 2. Die Kostenschätzung der Verwaltung und eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Legen die Vertretungsberechtigten keine eigene Begründung vor, so ist die Begründung dem Begründungstext des Bürgerbegehrens zu entnehmen. 3. Eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben. 4. Eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben. 5. Eine Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters sind auf deren Wunsch wiederzugeben. (3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Ziff. 2 bis 4). Wird eine einvernehmliche Verständigung nicht erzielt, ist die Darstellung im Abstimmungsheft/Informationsblatt auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, des Bürgermeisters und evt. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken. Der Bürgermeister kann für die im Abstimmungsheft/Informationsblatt gem. Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 i.v.m. Abs. 3 Satz 2 darzustellende Begründung des Bürgerbegehrens ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen des Begründungstextes streichen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen. (4) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt wird auch im Internet auf der Homepage der Stadt Delbrück veröffentlicht. Amtsblatt Nr. 15 vom
5 (5) Beim Ratsbürgerentscheid enthält das Abstimmungsheft/Informationsblatt abweichend von Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 eine kurze Begründung des Rates. Die Begründung muss die wesentlichen für die Entscheidung durch den Bürger erheblichen Tatsachen enthalten. Kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen sind auf ihren Wunsch aufzunehmen. IV. 10 wird wie folgt gefasst: 10 Stimmzettel Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie müssen die zu entscheidende Frage enthalten und auf ja und nein lauten. Zusätze sind unzulässig. Im Falle des Stichentscheids enthalten die Stimmzettel die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen sowie darunter die Stichfrage. Bei der Stichfrage macht die abstimmende Person kenntlich, welchen der Bürgerentscheide sie vorzieht für den Fall, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden. V. 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Die abstimmende Person hat für jede zu entscheidende Frage eine Stimme. Sie gibt ihre Stimme an der Abstimmungsurne oder per Brief geheim ab. VI. Die 16 und 17 erhalten folgende Fassung: 16 Feststellung des Ergebnisses (1) Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids/Stichentscheids fest. Im Falle von Zweifeln an dem Abstimmungsergebnis kann er eine erneute Zählung verlangen. (2) Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Stehen mehrere Fragen gleichzeitig zur Abstimmung und werden diese in einem nicht miteinander zu vereinbarenden Sinne entschieden, so ist das Ergebnis des Stichentscheids maßgeblich. Es gilt die Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist. (3) Der Bürgermeister macht das festgestellte Ergebnis öffentlich bekannt. Amtsblatt Nr. 15 vom
6 17 Entsprechende Anwendung der Kommunalwahlordnung Folgende Vorschriften der Kommunalwahlordnung vom (GV. NRW., S. 592, ber. S.567), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 861) finden entsprechende Anwendung: 4, 7 bis 11, 12, 13 bis 18, 19, 20 bis 22, 32 (6), 33 bis 60, 63, 81 bis 83. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Amtsblatt Nr. 15 vom
7 B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g Die vorstehende 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
8 Öffentliche Bekanntmachung Aufhebung eines Bauleitplanes hier: Öffentliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Beschluss des Rates der Stadt Delbrück vom zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück in nachfolgend aufgeführten Bereichen wird aufgehoben. Delbrück-Boke Bereich von-der-recke-straße/hölzermannweg 56.1 Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Delbrück-Lippling Bereich Brakendiek 56.2 Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Delbrück-Steinhorst Bereich Düsterhusweg 56.3 Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Aufhebungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
9 Amtsblatt Nr. 15 vom
10 Amtsblatt Nr. 15 vom
11 Amtsblatt Nr. 15 vom
12 Öffentliche Bekanntmachung 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der gültige Flächennutzungsplan wird in nachfolgend aufgeführten Bereichen geändert: Delbrück-Lippling Bereich Brakendiek 56.1 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) 56.2 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Grünfläche 56.3 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 56.4 Änderung von Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft 56.5 Änderung von Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
13 Amtsblatt Nr. 15 vom
14 Öffentliche Bekanntmachung 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt. Die Änderungsbereiche sind auf beigefügter Karte dargestellt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht während der Dienststunden im Fachbereich Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, 2. OG., Zimmer 301 vom bis einschließlich. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
15 Amtsblatt Nr. 15 vom
16 Öffentliche Bekanntmachung Aufhebung eines Bauleitplanes hier: Öffentliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Beschluss des Rates der Stadt Delbrück vom zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück in nachfolgend aufgeführten Bereichen wird aufgehoben. Delbrück-Ostenland Bereich Wittendorfer Straße/ Horstfeld 50.2 Änderung von Wohnbaufläche in Flächen für die Landwirtschaft Bereich Hövelhofer Straße/Mühlensenner Straße Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünfläche Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Aufhebungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
17 Amtsblatt Nr. 15 vom
18 Amtsblatt Nr. 15 vom
19 Öffentliche Bekanntmachung 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der gültige Flächennutzungsplan wird in nachfolgend aufgeführten Bereichen geändert: Delbrück-Ostenland Bereich Wittendorfer Straße/ Horstfeld 58.1 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
20 Amtsblatt Nr. 15 vom
21 Öffentliche Bekanntmachung 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt. Die Änderungsbereiche sind auf beigefügter Karte dargestellt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht während der Dienststunden im Fachbereich Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, 2. OG., Zimmer 301 vom bis einschließlich. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
22 Amtsblatt Nr. 15 vom
23 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 32 Zollbrett I in Delbrück-Mitte, 3. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Zollbrett I in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,12 ha liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 28 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 Zollbrett I. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die auszulegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung gem. 4a Abs. 4 S. 1 BauGB im Internet unter der Adresse Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Offenlegung Bauleitpläne, eingesehen werden. Amtsblatt Nr. 15 vom
24 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bzw. weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor bzw. sind nicht verfügbar. Gem. 13a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
25 Öffentliche Bekanntmachung Änderung eines Bebauungsplanes hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 65 Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling wird im Wege des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,28 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 14 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide. Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
26 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 65 "Lipplinger Heide" in Delbrück-Lippling, 1. Änderung hier: Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom bis zum einschließlich während der Dienststunden im Fachbereich VI Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, 2. OG., im Flur an der Informationswand über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling zu unterrichten. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,28 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 14 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom
- 1 - Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Meerbusch vom 2.. Mai 2017
- 1 - Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Meerbusch vom 2.. Mai 2017 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN ausschließlich per Briefabstimmung IN DER GEMEINDE HÜRTGENWALD VOM
SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN ausschließlich per Briefabstimmung IN DER GEMEINDE HÜRTGENWALD VOM 09.01.2018 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk
MehrSATZUNG VOM 30. SEPTEMBER 2005 FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IN DER STADT NIEHEIM
Stadt Nieheim SATZUNG VOM 30. SEPTEMBER 2005 FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IN DER STADT NIEHEIM _ Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
Seite: 1 Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 15.08.2005 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 09.04.2008 Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13.06.2018 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Rheurdt vom 16. Dezember Inhaltsübersicht
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Rheurdt vom 16. Dezember 2008 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 12 13.09.2016 INHALTSVERZEICHNIS 62/2016 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes
MehrSatzung. der Gemeinde Bedburg-Hau vom zur Durchführung von Bürgerentscheiden
Satzung der Gemeinde Bedburg-Hau vom 31.01.2006 zur Durchführung von Bürgerentscheiden Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSATZUNG. ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Gemeinde Kall vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.
SATZUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Gemeinde Kall vom 1. 09. 2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12. Mai 2010 Präambel Inhaltsübersicht _ 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten
MehrSatzung der Stadt Borken für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
G l i e d e r u n g Satzung der Stadt Borken für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 30.06.2005 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis
MehrSatzung der Stadt Delbrück. für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom , geändert am und
Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 20.05.2005, geändert am 12.12.2008 und 06.10.2017 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke
MehrSatzung. für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bergkamen vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bergkamen vom 08.06.2015 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Arnsberg vom Stand: Präambel. Geltungsbereich.
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Arnsberg vom 06.10.2016 Stand: 24.03.2017 Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
MehrSatzung der Stadt Delbrück. für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom
Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 12.04.2019 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein
MehrSATZUNG. über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hünxe vom
SATZUNG über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hünxe vom 07.07.2005 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Porta Westfalica. Präambel. 1 Geltungsbereich. 2 Zuständigkeiten
Änderungshistorie: Datum der Satzung Änderungen Tag des bzw. Änderung Inkrafttretens 31.03.2009 --- 10.04.2009 22.04.2016 7 S. 1 Ziff. 4, 8 Abs. 1 07.05.2016 u. 2, 9, 10 Abs. 1 u. 2, 13 Abs. 1, 16 Abs.
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN
SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN Inhaltsübersicht _ Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis 7 Benachrichtigung
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung) der Stadt Rheinbach vom 02. Dezember 2009.
I/5/ 1 Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung) der Stadt Rheinbach vom 02. Dezember 2009 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Niederkrüchten vom 29. Juli Inhaltsübersicht
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Niederkrüchten vom 29. Juli 2005 (Amtsblatt Kreis Viersen 2005, S. 416) Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten
MehrSatzung der Stadt Oelde. für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom
Satzung der Stadt Oelde für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 11.07.2005 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis
MehrSatzung über die Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerentscheidsatzung)
1 Satzung über die Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerentscheidsatzung) Aufgrund von 7 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994
Mehr6DW]XQJ]XU'XUFKI KUXQJYRQ% UJHUHQWVFKHLGHQ LQGHUGHU6WDGW%HUJKHLPYRP
6DW]XQJ]XU'XUFKI KUXQJYRQ% UJHUHQWVFKHLGHQ LQGHUGHU6WDGW%HUJKHLPYRP 3UlDPEHO Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
MehrSatzung der Gemeinde Hüllhorst für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Gemeinde Hüllhorst für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 23.06.2005 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung der Stadt Kamp-Lintfort zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 22. Dezember 2005
Satzung der Stadt Kamp-Lintfort zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 22. Dezember 2005 Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung der Stadt Meinerzhagen zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom
Satzung der Stadt Meinerzhagen zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 08.10.2015 - in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.10.2016 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden Satzung. der Gemeinde Ense für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Gemeinde Ense für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 03.03.2005 Präambel _ Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom über die Durchführung von Bürgerentscheiden im Kreis Siegen-Wittgenstein. Artikel I.
Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 18.03.2005 über die Durchführung von Bürgerentscheiden im Kreis Siegen-Wittgenstein Artikel I Präambel Aufgrund von 5 Abs.1 Satz 1 i.v.m. 26 Abs.1 Satz 2 Buchst.
MehrSeite 1 von 9. Satzung. für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bad Driburg vom
Seite 1 von 9 Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bad Driburg vom 01.02.2017 Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Bönen vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Bönen vom Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis
MehrSatzung der Stadt Plettenberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Stadt Plettenberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 15.05.2013 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung der Gemeinde Weilerswist zur Durchführung von Bürgerentscheiden
Satzung der Gemeinde Weilerswist zur Durchführung von Bürgerentscheiden 10.3 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Die nachstehende Satzung der Kreisstadt Siegburg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 4.7.2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Satzung der Kreisstadt Siegburg
MehrS a t z u n g. für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Altenberge vom
- 19-10. S a t z u n g für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Altenberge vom 17.02.2005 Inhaltsübersicht: Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung
MehrSatzung der Stadt Kreuztal für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Stadt Kreuztal für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 10.11.2008 Auf Grund von 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13. März 2017
1 Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13. März 2017 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich und Abstimmungsform 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmberechtigung 5
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen
MehrSatzung der Stadt Geilenkirchen für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom
Satzung der Stadt Geilenkirchen für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07.06.2006 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN bei der Stadt Übach-Palenberg vom
1 SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN bei der Stadt Übach-Palenberg vom 22.12.2006 1.5 Inhaltsübersicht Präambel _ 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 17.12.2003 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrSatzung der Stadt Brakel zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brakel vom
1.12 Satzung der Stadt Brakel zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brakel vom 17.03.2005 Präambel Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
MehrPräambel. SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Gemeinde Ruppichteroth vom
Präambel SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung der Gemeinde Gangelt vom 30. September 2005 für die Durchführung von Bürgerentscheiden
Satzung der Gemeinde Gangelt vom 30. September 2005 für die Durchführung von Bürgerentscheiden Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Welver vom
Gemeinde Welver Der Bürgermeister Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Welver vom 27.05.2013 1 Inhaltsübersicht Präambel... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Zuständigkeiten...
MehrSatzung der Gemeinde Beelen zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 05. Juli Inhaltsübersicht 1
1 10.5 Satzung der Gemeinde Beelen zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 05. Juli 2005 Inhaltsübersicht 1 Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN. Präambel
I. SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrSatzung der Stadt Düren für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom , in Kraft getreten am Geltungsbereich
3.14 Seite - 1 - Satzung der Stadt Düren für die Durchführung von n vom 5.4.2006, in Kraft getreten am 23.4.2006 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Durchführung von n ausschließlich per Briefabstimmung
MehrS a t z u n g. für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Altenberge vom
S a t z u n g für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Altenberge vom 17.02.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.04.2009 - in Kraft getreten am 09.04.2009 - Inhaltsübersicht:
MehrFÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN 1
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN 1 vom 16.03.2005 2 1 Die Funktionsbezeichnungen dieser Satzung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt. 2 Bekannt gemacht in der Ausgabe der BLZ Nr.
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Nideggen vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Nideggen vom 25.04.2005 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung. für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 23.9.2005 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
MehrSatzung der Stadt Waltrop für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Stadt Waltrop für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 31.03.2006 G l i e d e r u n g Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Stadt Olfen vom
Stadt Olfen Inhaltsverzeichnis Präambel SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Stadt Olfen vom 13.12.2017 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IM GEBIET DER GEMEINDE ALTENBEKEN
SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IM GEBIET DER GEMEINDE ALTENBEKEN vom 26.09.2016 Der Rat der Gemeinde Altenbeken hat aufgrund des 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Siegen Seite 1
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 00.030 Büro Bürgermeister 09.03.2011 Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in
MehrAllgemeine Verwaltung SATZUNG über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Linnich vom 22. März 2005
- II.3.1 - II Allgemeine Verwaltung SATZUNG über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Linnich vom 22. März 2005 1. Änderung vom 12.12.2008 - - II.3.2 - SATZUNG über die Durchführung von Bürgerentscheiden
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
1 Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 01.03.2005 Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis 7 Benachrichtigung
MehrMUSTERSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN (ausschließlich per Briefabstimmung) (Stand: Januar 2017)
MUSTERSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN (ausschließlich per Briefabstimmung) (Stand: Januar 2017) _ Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmungsberechtigung
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Alsdorf vom
10202 10 202 Bürgerentscheidsatzung Mitteilungsblatt Satzung zur Durchführung 25-17.07.1997 von Bürgerentscheiden der Stadt Alsdorf vom 08.07.1997 1. Änderung vom 09.10.2001 der 32-11.10.2001 Satzung zur
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Ahaus vom 05. April 2005
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Ahaus vom 05. April 2005 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten vom: am: am: 01. März
MehrSatzung der Gemeinde Wenden über die Durchführung von Bürgerentscheiden. in der Fassung der ersten Nachtragssatzung vom
1-8/2 Satzung der Gemeinde Wenden über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 31. Januar 2005 in der Fassung der ersten Nachtragssatzung vom 19.11.2008 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Schwerte vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Schwerte vom 12.11.2008 Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29.
Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29. Oktober 2009 1.05 Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kempen vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kempen vom 05.10.2010 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Mechernich i.d.f. der 1. Änderung vom und 2. Änderung vom
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Mechernich i.d.f. der 1. Änderung vom 15.12.2010 und 2. Änderung vom 11.12.2013 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Anröchte vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Anröchte vom 04.05.2005 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung der Stadt Sprockhövel für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom Inhaltsübersicht
Satzung der Stadt Sprockhövel für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 11.09.2006 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmungsberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wipperfürth vom
INHALTSÜBERSICHT Präambel Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wipperfürth vom 12.05.2005 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung Bürgerentscheide Satzung der Stadt Monheim am Rhein für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung Bürgerentscheide 10.6 Satzung der Stadt Monheim am Rhein für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 14.01.2014 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 folgende
MehrSatzung der Stadt Hennef (Sieg) für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 08. Dezember 2008
Satzung der Stadt Hennef (Sieg) für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 08. Dezember 2008 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Abstimmungszeitraum 4 Stimmbezirk 5 Abstimmungsberechtigung
MehrÄnderung Ratsbesschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am
1 Satzung für die Durchführung von Ortsrechtsverzeichnis Nr. 29 Nachstehend sind alle.zt geltenden Vorschriften zusammengefasst. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der einzelnen Präambeln verzichtet.
MehrSatzung. der Stadt Warendorf über die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom
Satzung der Stadt Warendorf über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 17.12.2004 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.03.2009 Präambel Aufgrund von 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz
MehrSatzung der Stadt Rietberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Stadt Rietberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07.07.2016 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis
MehrSatzung. für die Durchführung von. Bürgerentscheiden. in der Gemeinde Schermbeck. vom Präambel
Seite 1 Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden _ in der Gemeinde Schermbeck vom 20.06.2007 Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Marienheide vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Marienheide vom 07.03.2018 Inhaltsübersicht Präambel _ 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kevelaer vom ¹. Inhaltsübersicht
0/090/1 Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kevelaer vom 18.12.2009¹ Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Senden vom (veröffentlicht im Abl. 03/05, Seite 33 42)
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Senden vom 08.03.2005 (veröffentlicht im Abl. 03/05, Seite 33 42) Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe
MehrSatzung. für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Everswinkel vom
Gemeinde Everswinkel Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Everswinkel vom 31.03.2017 Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
MehrSatzung der Stadt Moers zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom Präambel
33/01 Satzung der Stadt Moers zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 16.11.2005 Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bad Berleburg
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bad Berleburg Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Mehr75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan
MehrAmtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.
MehrSatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dinslaken vom
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden 109 1 Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dinslaken vom 11.07.2017 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Dormagen vom , in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom
in der Durchführung von Bürgerentscheiden in der vom 15.07.2010 1, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.10.2012 Präambel... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Zuständigkeiten... 2 3 Stimmbezirke... 2
MehrStadt Blomberg. Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Blomberg (Abstimmungsgebiet).
Stadt Blomberg Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Blomberg vom 04.11.2005 in der Fassung der ersten Änderung vom 14.12.2006 lnhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten
MehrNeufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Radevormwald vom
Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Radevormwald vom 20.05.2010 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmberechtigung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kerpen vom in der Fassung der 1. Änderung vom
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kerpen vom 30.04.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.02.2005 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Korschenbroich vom
INHALTSÜBERSICHT Präambel 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirk 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis 7 Benachrichtigung der Abstimmberechtigten/Bekanntmachung 8 Abstimmungsinformation
MehrSatzung der Stadt Haan vom für die Durchführung von Bürgerentscheiden
Satzung der Stadt Haan vom 06.11.1997 für die Durchführung von Bürgerentscheiden 10.06 Aufgrund der 7 Abs. 1 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 31. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 01.09.2005 Nummer 7 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrSatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hemer
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hemer Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Zuständigkeiten 3 Stimmbezirke 4 Abstimmberechtigung 5 Stimmschein 6 Abstimmungsverzeichnis 7 Benachrichtigung
MehrSatzung der Stadt Hilden über die Durchführung eines Bürgerentscheides
Ordnungsziffer I-06 Satzung der Stadt Hilden über die Durchführung eines Bürgerentscheides Satzung Datum Veränderungen in Kraft getreten Satzung über die Durchführung eines Bürgerentscheides Inhaltsübersicht
MehrSatzung der Stadt Greven für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom
Satzung der Stadt Greven für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 17.03.2011 Inhaltsübersicht Präambel...1 1 Geltungsbereich...1 2 Zuständigkeiten...1 3 Stimmbezirke...2 4 Abstimmberechtigung...2
Mehrfür die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 45. Jahrgang Nummer 5 07.03.2019 INHALTSVERZEICHNIS 21/2019 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom 21.03.2019 22/2019 Bekanntmachung des Hinweises
MehrSATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IN DER STADT ENNEPETAL. Präambel
SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IN DER STADT ENNEPETAL Präambel Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrS a t z u n g der Gemeinde Elsdorf zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 23. April Inhaltsverzeichnis:
S a t z u n g der Gemeinde Elsdorf zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 23. April 2008 1. 4 Aufgrund der 7 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 2, 26 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr