A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

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1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 43. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 62/2017 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom /2017 Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung vom der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom , geändert am /2017 Bekanntmachung über die Aufhebung eines Bauleitplanes Hier: Aufhebungsbeschluss 65/2017 Bekanntmachung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Änderungsbeschluss 66/2017 Bekanntmachung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 67/2017 Bekanntmachung über die Aufhebung eines Bauleitplanes Hier: Aufhebungsbeschluss 68/2017 Bekanntmachung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Änderungsbeschluss 69/2017 Bekanntmachung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 70/2017 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 32 Zollbrett in Delbrück-Mitte, 3. Änderung Hier: Öffentliche Auslegung 71/2017 Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling Hier: Änderungsbeschluss 72/2017 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling, 1. Änderung Hier: Information der Öffentlichkeit Seite 2 Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter

2 E I N L A D U N G zur Sitzung am des Rates Donnerstag, 26. Oktober 2017, 18:00 Uhr Ort: Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6 T A G E S O R D N U N G Öffentlich 1. Bestellung des Schriftführers 2. Fragestunde für Einwohner 3. Breitbandausbau in der Stadt Delbrück - Sachstandsbericht - 4. Digitale Stadt - Sachstandsbericht - 5. Neuorganisation DEBUS - Sachstandsbericht - 6. Nachbesetzung des Haupt-, Finanz- u. Wirtschaftsförderungsausschusses - Antrag der SGD-Fraktion / Nachbesetzung des Sport- und Freizeitausschusses - Antrag der SGD-Fraktion / Mitteilungen der Verwaltung Aus rechtlichen Gründen können zu den TOP 3 und 4 erst in der Sitzung Informationen gegeben werden. Delbrück, den gez. Werner Peitz Bürgermeister Amtsblatt Nr. 15 vom

3 2. Änderungssatzung vom der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom , geändert am Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und 1 der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV.NRW., S. 383) hat der Rat der Stadt Delbrück am 05. Oktober 2017 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen: Artikel 1 I. In der Inhaltsübersicht wird 8 Informationsblatt in 8 Abstimmungs-heft/Informationsblatt geändert. II. 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist derjenige, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt. III. Die 7 und 8 erhalten folgende Fassung: 7 Benachrichtigung der Abstimmberechtigten/Bekanntmachung (1) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis benachrichtigt der Bürgermeister jeden Abstimmberechtigten, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist. (2) Die Benachrichtigung enthält folgende Angaben: 1. den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der abstimmberechtigten Person, 2. den Stimmbezirk und den Stimmraum, 3. ein Abstimmungsheft/Informationsblatt gem. 8 dieser Satzung 4. die Nummer, unter der die abstimmungsberechtigte Person in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, 5. die Aufforderung, diese Benachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Abstimmung mitzubringen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch bei Verlust dieser Benachrichtigung an dem Bürgerentscheid teilgenommen werden kann, 6. die Belehrung, dass diese Benachrichtigung einen Stimmschein nicht ersetzt und daher nicht zur Stimmabgabe in einem anderen als dem angegebenen Stimmraum berechtigt, 7. die Belehrung über die Beantragung eines Stimmscheins und die Übersendung von Unterlagen zur Stimmabgabe per Brief. Amtsblatt Nr. 15 vom

4 (3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis macht der Bürgermeister öffentlich bekannt 1. den Tag des Bürgerentscheids und den Text der zur Entscheidung stehenden Frage, beim Stichentscheid auch den Text der vom Rat beschlossenen Stichfrage, 2. wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Abstimmungsverzeichnis eingesehen werden kann, 3. dass innerhalb der Einsichtsfrist beim Bürgermeister Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis eingelegt werden kann. 8 Abstimmungsheft/Informationsblatt (1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Delbrück zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim Bürgermeister eingegangen sein muss. Im Falle eines Stichentscheids enthält die Titelseite die Texte der zu entscheidenden Fragen sowie den der Stichfrage. (2) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt enthält: 1. Die Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Ablauf der Abstimmung und eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief. 2. Die Kostenschätzung der Verwaltung und eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Legen die Vertretungsberechtigten keine eigene Begründung vor, so ist die Begründung dem Begründungstext des Bürgerbegehrens zu entnehmen. 3. Eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben. 4. Eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben. 5. Eine Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters sind auf deren Wunsch wiederzugeben. (3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Ziff. 2 bis 4). Wird eine einvernehmliche Verständigung nicht erzielt, ist die Darstellung im Abstimmungsheft/Informationsblatt auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, des Bürgermeisters und evt. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken. Der Bürgermeister kann für die im Abstimmungsheft/Informationsblatt gem. Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 i.v.m. Abs. 3 Satz 2 darzustellende Begründung des Bürgerbegehrens ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen des Begründungstextes streichen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen. (4) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt wird auch im Internet auf der Homepage der Stadt Delbrück veröffentlicht. Amtsblatt Nr. 15 vom

5 (5) Beim Ratsbürgerentscheid enthält das Abstimmungsheft/Informationsblatt abweichend von Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 eine kurze Begründung des Rates. Die Begründung muss die wesentlichen für die Entscheidung durch den Bürger erheblichen Tatsachen enthalten. Kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen sind auf ihren Wunsch aufzunehmen. IV. 10 wird wie folgt gefasst: 10 Stimmzettel Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie müssen die zu entscheidende Frage enthalten und auf ja und nein lauten. Zusätze sind unzulässig. Im Falle des Stichentscheids enthalten die Stimmzettel die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen sowie darunter die Stichfrage. Bei der Stichfrage macht die abstimmende Person kenntlich, welchen der Bürgerentscheide sie vorzieht für den Fall, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden. V. 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Die abstimmende Person hat für jede zu entscheidende Frage eine Stimme. Sie gibt ihre Stimme an der Abstimmungsurne oder per Brief geheim ab. VI. Die 16 und 17 erhalten folgende Fassung: 16 Feststellung des Ergebnisses (1) Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids/Stichentscheids fest. Im Falle von Zweifeln an dem Abstimmungsergebnis kann er eine erneute Zählung verlangen. (2) Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Stehen mehrere Fragen gleichzeitig zur Abstimmung und werden diese in einem nicht miteinander zu vereinbarenden Sinne entschieden, so ist das Ergebnis des Stichentscheids maßgeblich. Es gilt die Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist. (3) Der Bürgermeister macht das festgestellte Ergebnis öffentlich bekannt. Amtsblatt Nr. 15 vom

6 17 Entsprechende Anwendung der Kommunalwahlordnung Folgende Vorschriften der Kommunalwahlordnung vom (GV. NRW., S. 592, ber. S.567), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 861) finden entsprechende Anwendung: 4, 7 bis 11, 12, 13 bis 18, 19, 20 bis 22, 32 (6), 33 bis 60, 63, 81 bis 83. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Amtsblatt Nr. 15 vom

7 B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g Die vorstehende 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Delbrück für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

8 Öffentliche Bekanntmachung Aufhebung eines Bauleitplanes hier: Öffentliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Beschluss des Rates der Stadt Delbrück vom zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück in nachfolgend aufgeführten Bereichen wird aufgehoben. Delbrück-Boke Bereich von-der-recke-straße/hölzermannweg 56.1 Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Delbrück-Lippling Bereich Brakendiek 56.2 Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Delbrück-Steinhorst Bereich Düsterhusweg 56.3 Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Aufhebungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

9 Amtsblatt Nr. 15 vom

10 Amtsblatt Nr. 15 vom

11 Amtsblatt Nr. 15 vom

12 Öffentliche Bekanntmachung 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der gültige Flächennutzungsplan wird in nachfolgend aufgeführten Bereichen geändert: Delbrück-Lippling Bereich Brakendiek 56.1 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) 56.2 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Grünfläche 56.3 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 56.4 Änderung von Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft 56.5 Änderung von Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

13 Amtsblatt Nr. 15 vom

14 Öffentliche Bekanntmachung 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt. Die Änderungsbereiche sind auf beigefügter Karte dargestellt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht während der Dienststunden im Fachbereich Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, 2. OG., Zimmer 301 vom bis einschließlich. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

15 Amtsblatt Nr. 15 vom

16 Öffentliche Bekanntmachung Aufhebung eines Bauleitplanes hier: Öffentliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Beschluss des Rates der Stadt Delbrück vom zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück in nachfolgend aufgeführten Bereichen wird aufgehoben. Delbrück-Ostenland Bereich Wittendorfer Straße/ Horstfeld 50.2 Änderung von Wohnbaufläche in Flächen für die Landwirtschaft Bereich Hövelhofer Straße/Mühlensenner Straße Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünfläche Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Aufhebungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

17 Amtsblatt Nr. 15 vom

18 Amtsblatt Nr. 15 vom

19 Öffentliche Bekanntmachung 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der gültige Flächennutzungsplan wird in nachfolgend aufgeführten Bereichen geändert: Delbrück-Ostenland Bereich Wittendorfer Straße/ Horstfeld 58.1 Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

20 Amtsblatt Nr. 15 vom

21 Öffentliche Bekanntmachung 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt. Die Änderungsbereiche sind auf beigefügter Karte dargestellt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht während der Dienststunden im Fachbereich Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, 2. OG., Zimmer 301 vom bis einschließlich. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

22 Amtsblatt Nr. 15 vom

23 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 32 Zollbrett I in Delbrück-Mitte, 3. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Zollbrett I in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,12 ha liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 28 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 Zollbrett I. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die auszulegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung gem. 4a Abs. 4 S. 1 BauGB im Internet unter der Adresse Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Offenlegung Bauleitpläne, eingesehen werden. Amtsblatt Nr. 15 vom

24 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bzw. weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor bzw. sind nicht verfügbar. Gem. 13a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

25 Öffentliche Bekanntmachung Änderung eines Bebauungsplanes hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 65 Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling wird im Wege des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,28 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 14 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide. Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

26 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 65 "Lipplinger Heide" in Delbrück-Lippling, 1. Änderung hier: Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom bis zum einschließlich während der Dienststunden im Fachbereich VI Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, 2. OG., im Flur an der Informationswand über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Lipplinger Heide in Delbrück-Lippling zu unterrichten. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,28 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 14 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 65 Lipplinger Heide. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 15 vom

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